Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen Volksgesetz – Schreiben an Präsident Wieland

 

An den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin

Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen § 3 Satz 2 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrter Herr Wieland,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Abgeordnetenhauses, um einen Rechtsverstoß zur Anzeige zu bringen und um Sie zu bitten, ungehend dafür zu sorgen, dass die Arbeit des parlamentarischen Sonderausschusses gesetzeskonform durchgeführt wird. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitglieder des Hauptausschusses wie die Mitglieder des Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling wie die Mitglieder des Sonderausschusses angewiesen werden, das Volksgesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisie­rung der Berliner Wasserbetriebe zu befolgen und sie daran zu erinnern, dass in § 3 Satz 2 (Zustimmungs- und Prüfungspflicht) eindeutig und unmissverständlich geregelt ist, dass alle „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ bedürfen. Beweise für den Rechtsverstoß gegen diese Verfahrenspraxis entnehmen Sie bitte den Wortprotokollen des Sonderausschusses (u.a. TOP 3 Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss swv17-003-wp S. 32ff).

Diese gesetzliche Regelung ermächtigt nicht nur, sondern verpflichtet das Ab­geordneten­haus und jeden einzelnen Parlamentarier, den Vertraulichkeitsstatus von Doku­menten der Senatsverwaltungen aufzuheben und die Dokumente zu ver­öffentlichen, soweit diese mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Zusammenhang stehen. Eine andere Rechtspraxis würde nicht nur den Verdacht der Rechts­beugung eröffnen. Es würde vor allem der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Prüfauftrag unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen unterstützten, verbleiben wir

mit vorzüglicher Hochachtung

Thomas Rudek      Akexander Kraus      Peter Ohm       Stefan Richter

 

 

Sehr geehrter Herr Wieland,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Abgeordnetenhauses, um einen Rechtsverstoß zur Anzeige zu bringen und um Sie zu bitten, ungehend dafür zu sorgen, dass die Arbeit des parlamentarischen Sonderausschusses gesetzeskonform durchgeführt wird. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitglieder des Hauptausschusses wie die Mitglieder des Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling wie die Mitglieder des Sonderausschusses angewiesen werden, das Volksgesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisie­rung der Berliner Wasserbetriebe zu befolgen und sie daran zu erinnern, dass in § 3 Satz 2 (Zustimmungs- und Prüfungspflicht) eindeutig und unmissverständlich geregelt ist, dass alle „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ bedürfen. Beweise für den Rechtsverstoß gegen diese Verfahrenspraxis entnehmen Sie bitte den Wortprotokollen des Sonderausschusses (u.a. TOP 3 Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss swv17-003-wp S. 32ff).

Diese gesetzliche Regelung ermächtigt nicht nur, sondern verpflichtet das Ab­geordneten­haus und jeden einzelnen Parlamentarier, den Vertraulichkeitsstatus von Doku­menten der Senatsverwaltungen aufzuheben und die Dokumente zu ver­öffentlichen, soweit diese mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Zusammenhang stehen. Eine andere Rechtspraxis würde nicht nur den Verdacht der Rechts­beugung eröffnen. Es würde vor allem der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Prüfauftrag unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen unterstützten, verbleiben wir

 

 

 

 

 

mit vorzüglicher Hochachtung

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