Es ist kaum zu glauben, was sich in der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ nach dem gewonnenen Volksentscheid für Intrigen und Verleumdungen abspielen. Es mehren sich unterdessen die Indizien, die eindeutig belegen, dass der Wassertisch mit seinem neuen Sprecherteam (nach dem Volksentscheid) vor allem ein Ziel verfolgt: Den Volksentscheid an die Wand zu fahren – und das mit Karacho.
Während sich das Intrigantenteam bisher damit begnügte, den Sprecher und Verfasser des Volksentscheids, Thomas Rudek, hinter seinem Rücken zu diffamieren und hinter voegehaltener Hand haltlose Gerüchte in die Welt zu setzen, gehen sie jetzt einen Schritt weiter und verbreiten auf der Homepage die Lüge, dass keine Fraktion bereit ist, die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) erarbeitete Organklage gegen die Verträge zu unterstützen (Zitat: „Keine Fraktion des Abgeordnetenhauses ist bereit, ein Organstreitverfahren einzuleiten.“) Diese Spezialisten in der Falschdarstellung glauben, sich auf eine Anhörung des AKJ vor dem parlamentarischen Sonderausschusses sowie auf eine Veranstaltung der Oppositionsfraktionen berufen zu können. Für eine derartige Schlußflogerung bietet jedoch weder das Wortprotokoll der Sitzung des Sonderausschusses noch der anzuhörende Mitschnitt der Veranstaltung der Oppositionsfraktionen eine Grundlage. Ganz im Gegenteil: Rechtsanwalt Olay Sydow konnte alle Einwände, die in der Diskussion gegen ein Organstreitverfahren angeführt wurden, entkräften. Entsprechend hielten sich die Fraktionen alle Wege offen, ohne dem Organstreitverfahren eine Abfuhr zu erteilen.
Wie ist diese ablehnende, feindselige Haltung des Wassertischs und seines neuen „Sprecherteams“ zu verstehen? Bereits als Sabine Finkenthei, die als Volljuristin den Volksentscheid von der ersten Stufe an begleitet hat, ihre Bereitschaft erklärt hat, als Ansprechpartnerin und Koordinatorin für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen zu fungieren, wurde ihr Mißtrauen entgegen gebracht. Sabine Finkenthei arbeitete weiterhin zielstrebig mit den Juristen des AKJ, obwohl ihr Name als Ansprechpartnerin für juristische Fragestellungen von der Homepage des Wassertischs gelöscht worden war. Die Feindseligkeit ging dann sogar so weit, dass der AKJ-Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ nicht auf der Homepage des Wassertischs eingestellt wurde. Als peinlich und grenzwertig müssen auch die Kommentare bezeichnet werden (s.u.), die selbstredend sind und zeigen, dass es den Wassertisch-„Aktivisten“ um alles möglich ging, jedoch nicht darum, denjenigen, die sich über mehrere Monate hinweg auf ehrenamtlicher Basis daran gesetzt haben, die Verträge fachkompetent zu prüfen und juristisch machbare Wege der Vertragsanfechtung aufzuzeigen, den Rücken zu stärken und dem AKJ Vertrauen entgegen zu bringen. Statt dessen wurde dem AKJ „Bauernschläue“ unterstellt und die pensionierte Sprachwissenschaftlerin und neue Sprecherin des Wassertischs, Ulrike Kölver, fühlte sich offensichtlich nicht nur berufen, sondern auch mit der Fachkompetenz ausgestattet, die Organklage niederzumachen, weil ja ohnehin schon alles bekannt sei und die Organklage verfristet sei. Offensichtlich hat sich Frau Kölver nicht mit den Details des Volksgesetzes auseinandergesetzt, denn ansonsten hätte es ihr auffallen müssen, dass nach dem Gesetzestext des Volksentscheids die Frist erst einsetzt, wenn der gesetzliche Prüfauftrag des Volksgesetzes vollzogen ist. Und da der Sonderausschuss seinen gesetzlichen Prüfauftrag noch bis Ende des Jahres fortsetzt…
Doch lesen Sie selbst und bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil:
a) interner Wassertisch-Kommentar, der über den offiziellen e-mail-Verteiler des Wassertischs bekannt wurde;
b) Stellungnahme der pensionierten Sprachwissenschaftlerin und neuen Wassertisch-Sprecherin Dr. Ulrike Kölver)
Nun mag man einwenden, dass der Wassertisch vielleicht andere Wege der Vertragsanfechtung gehen will. So setzt sich die Vertrauensperson Gerlinde Schermer nicht für das Organstreitverfahren, wohl aber für eine Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz ein. Ist das möglicherweise ein besserer Weg? Leider nicht! Hierzu erhellend ein Auszug aus einem Gespräch mit Rechtsanwalt Sydow und Sabine Finkenthei:
„Olav Sydow: …Mit der abstrakten Normenkontrollklage kann die Unvereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung von Berlin geltend gemacht werden. Die Geheimverträge sind jedoch kein Landesrecht, da sie kein Gesetz und auch keine Rechtsverordnung sind, sondern privatrechtliche Verträge zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senat, und den privaten Anteilseignern. Herr Lederer möchte Normen des Berliner Betriebegesetzes vom Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen und hofft dabei, dass der Verfassungsgerichtshof nunmehr in anderer Besetzung seine Rechtsprechung zur Teilprivatisierung in Anbetracht der konkreten Vertragsgestaltung revidiert. Die konkrete Vertragsgestaltung ist allerdings nicht Prüfungsmaßstab beim abstrakten Normenkontrollverfahren. Auch bezüglich der Einwände von Herrn Lederer gegen die Vertragsgestaltung wäre das Organstreitverfahren der richtige Weg. Abgesehen davon sind die Hürden für ein abstraktes Normenkontrollverfahren viel höher als für das Organstreitverfahren. Für das abstrakte Normenkontrollverfahren muss der Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gestellt werden, während für die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens schon ein Antrag durch eine Fraktion oder nach neuerer Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs sogar durch einen einzelnen Abgeordneten ausreichend ist…
Rudek: Auch der Berliner Wassertisch (Mehringdamm), genauer die ehemalige SPD-Abgeordnete Gerlinde Schermer, setzt sich für eine Normenkontrollklage ein. Da Sie, Frau Finkenthei, das Wasser-Volksbegehren von Anfang an begleitet haben und bis zu ihrem Ausschluss vom Wassertisch den Aktivisten Rede und Antwort standen, zum einen die Frage, ob sich der juristische Arbeitskreis mit der Normenkontrollklage nicht befasst hat, und zum anderen, ob Frau Schermer von Ihnen über die Vor- und Nachteile nicht informiert worden ist?
Sabine Finkenthei: Selbstverständlich haben wir uns auch mit der Möglichkeit einer Normenkontrollklage auseinandergesetzt. Wir haben die Normenkontrollklage aber verworfen, weil sie weder unmittelbar noch mittelbar ein geeignetes Verfahren darstellt, die Teiprivatisierungsverträge entweder insgesamt oder teilweise anzufechten. Mit anderen Worten: Wir haben leider nicht einen Präzedenzfall gefunden, mit dem es gelungen ist, privatrechtliche Verträge über das Instrument einer Normenkontrollklage anzufechten. Auch ging es uns nicht darum, einzelne Rechtsverstöße aufzuzeigen, sondern einen Weg zu finden, der geeignet ist, um die Teilprivatisierungsverträge zum Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzungen zu erheben. All diese Überlegungen sind den Aktivisten des Wassertischs mitgeteilt worden und leider ignoriert worden. Wenn Frau Schermer jetzt die Möglichkeiten der Organklage verwirft, verliert sie auch ihre Glaubwürdigkeit als Vertrauensperson des Volksentscheids, denn Ziel des Volksentscheids zur Offenlegung der Verträge war und ist die Vertragsanfechtung und nicht eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz. Das Gleiche gilt für die grüne Abgeordnete Heidi Kosche, die sich auch als Vertrauensperson während des Volksbegehrens profilierte. Um es noch einmal in aller Deutlichkeit herauszustellen: Selbst wenn eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz erfolgreich verlaufen sollte, ist damit nichts gewonnen, weil die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie der Konzerne nach wie vor bestehen würde. Es wäre ein Scheingefecht. Sollten Frau Schermer und Frau Kosche unseren Ausführungen keinen Glauben schenken, dann sollten sie sich die Antwort des Senats auf die Fragen der Fraktionen durchlesen. Dort steht schwarz auf weiß auf Seite 12:
“Was würde geschehen, wenn das Abgeordnetenhaus das BerlBG [Berliner Betriebegesetz] dahingehend änderte, dass die Verzinsung des BNK [Betriebsnotwendige Kapital] deutlich geringer angesetzt wird als nach gegenwärtiger Gesetzeslage?
In § 23 des Konsortialvertrags (KonsV) sind ausführliche Nachteilsausgleichsregelungen enthalten, welche die privaten Investoren vor für sie nachteiliger Gesetzgebung des Landes schützen. Wenn das Berliner Betriebe-Gesetz geändert werden würde und den privaten Anteilseignern im Vergleich zum Vertragsabschluss 1999 Nachteile hieraus erwachsen würden, wäre das Land gegenüber den privaten Gesellschaftern nach § 23.3 KonsV verpflichtet, den Nachteil aus seinem Gewinnanteil oder dem Landeshaushalt auszugleichen. Für die Beurteilung einer Ausgleichsverpflichtung kommt es also im Einzelfall auf die einzelne ergriffene Maßnahme an.” „
Hier zum vollständigen Interview
Und was ist ansonsten von den anderen Vorhaltungen des Wassertischs gegenüber dem AKJ zu halten?
Es ist bezeichnend, dass gerade ein Journalist namens Benedict Ugarte-Chacon, der sich ab und zu während der ersten Stufe des Volksbegehrens beim Wassertisch sehen ließ, und nach dem gewonnenen Volksentscheid wieder regelmäßig Präsenz zeigte, gegenüber dem AKJ vorwirft, dass er „anonym“ sei. Ob es ein Zufall ist, dass jetzt auch die Piraten die angebliche Anonymität des AKJ zum Problem erheben, nachdem Ugarte-Chacon bei den Piraten als „wissenschaftlicher“ Mitarbeiter sein geistig Garn spinnt? Diese Vorwürfe sind nicht nur gegenüber Sabine Finkenthei beleidigend, denn ihre Kontaktdaten sind bekannt und sie wird auch im Leitfaden als Kontaktperson des AKJ benannt. Sie sind auch deshalb grenzwertig, da zum einen der Pirat und Abgeordnete Claus-Gerwald Brunner mehrere Juristen aus dem AKJ persönlich kennen gelernt hat und zum anderen durch die Anhörungen im Sonderausschuß die Rechtsanwälte von Wolfgang Jahn und Olaf Sydow aus dem Arbeitskreis bekannt geworden sind. Wenn andere Juristen aus dem AKJ auf dem Schutz ihrer persönlichen Daten bestehen, dann ist das nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch die Pflicht, diesem Wunsch zu entsprechen.
Welche Alternativen hätte es gegeben? Hätte Frau Finkenthei auf die Mitarbeit dieser Kollegen verzichten sollen? Dann wäre weder der Leitfaden entstanden noch hätte das Beschwerdeverfahren bei der europäischen Kommission eingeleitet werden können. Mit anderen Worten: Es wäre nichts passiert. Und genau diese Zielsetzung scheint der Wassertisch mit seinem neuen Sprecherteam zu verfolgen. Dabei hätten sich diese Aktivisten nur etwas intensiver bemühen müssen, weitere Juristen zu gewinnen, denn: Über jede weitere Juristin und Juristen hätte sich der AKJ gefreut. Doch selbst die beiden Vertrauenspersonen Heidi Kosche, Abgeordnete von Bündnis 90 / Die Grünen, noch der ehemaligen SPD-Abgeordneten Gerlinde Schermer haben keine Juristen aus dem Umfeld des Abgeordnetenhauses zur Mitarbeit im AKJ gewinnen können. Doch wer weiß? Vielleicht haben sie auch deshalb keine Anstrengungen unternommen, weil sie insgeheim hofften, dass der AKJ ohnehin zu keinen verwertbaren Arbeitsergebnissen kommen würde. Festzuhalten ist, dass es jeder Fraktion, jeder zivilgesellschaftliche Gruppe freigestanden hätte, einen oder mehrere Juristen ihres Vertrauens in den Arbeitskreis zu entsenden, denn: Der Arbeitskreis stand nicht nur allen Juristen frei, der AKJ hätte sich über zusätzliche professionelle Unterstützung gefreut.
Noch einmal zurück zu der schillernden Rolle des Journalisten und wissenschaftlichen Piraten-Mitarbeiter Ugarte-Chacon und seinem Vorwurf der Anonymität. Gerade Journalisten ist die elementare Bedeutung des Insider- bzw. Whisteleblowerschutzes bekannt. Wer seine Quellen nicht schützt, der sitzt bald auf dem Trocknen. Wenn der AKJ das große Glück hatte, auf Expertise aus Karlsruhe oder aus der Wasserwirtschaft oder aus der Hochschulforschung zurückgreifen zu können, und diese Experten um den Schutz ihrer persönlichen Daten einschließlich Namensnennung gebeten haben, da sie ansonsten berufliche Nachteile auch für den Fortgang ihrer Karriere und Laufbahn nicht ausschließen können, dann sollte sich Ugarte-Chacon als Journalist und wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht nur mit der Bedeutung des Whisitleblower-Schutzes beschäftigen, sondern auch mit den Folgen für die Personen, denen der Schutz ihrer persönlicher Daten verwehrt wurde. Abgesehen davon, dass auch im Volksgesetz der Schutz persönlicher Daten hochgeschrieben wurde und dieser folgerichtig von der Offenlegungspflicht freigestellt wurde.
Zur Person von Ugarte-Chancon liesse sich noch einiges sagen, zum Beispiel zu seiner unrühmlichen Schlüsselrolle beim Untergang des Sparkassen-Volksbegehrens. Fest steht: Jede Bewegung hat ihre Spitzel, Maulwürfe und Intriganten und die Piraten wären gut beraten, genau hinzusehen, wenn sie sich in ihre Reihen holen bzw. wer aus welchen Gründen welche Personen einschleust.
Zu den Transparenzdefiziten des Wassertischs in kürze mehr. Hier nur vorab die Richtigstellung, dass Sabine Finkenthei und Thomas Rudek nicht vom Wassertisch ausgeschieden sind, wie auf dem Portal des Wassertischs fälschlicherweise suggiert wurde. Es wurde ein abgekartertes Possenspiel inszeniert, um dem Verfasser des Volksgesetzes und der Juristin den Zugang zu verweigern. Details zu diesen totalitären Ausgrenzungspraktiken folgen in kürze.
Wir wählen diese transparente, offensive Darstellung, auch um die Feigheit derer, die hinter vorgehaltener Hand glauben sich als Chefkoch bei der Gerüchteküche betätigen zu müssen, zu entlarven. Auch Bürgerinitiativen brauchen Transparenz und kein Gemauschel! Die Wasserbürger reden nicht hinter vorgehaltener Hand und hinter dem Rücken anderer. Hier wird Klartext gesprochen, wozu auch gehört, die Intriganten und Blockierer beim Namen zu nennen.