s.a. Wassertisch setzt Desinformationspolitik durch gezielte Falschinformationen fort (Link)
Vom Wassertisch zum Wasserbürger – warum, wieso, weshalb?
Das erfolgreiche Volksbegehren UNSER WASSER hat zur Offenlegung der ehemaligen Geheimverträge der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe geführt – auch wenn verschiedene Beschlüsse und Nebenabreden nach wie vor nicht veröffentlicht sind. Schon aus dem jetzt vorliegenden Material wird ersichtlich, dass erhebliche Ansatzpunkte für eine Anfechtung des Privatisierungsvorhabens vorliegen.
Es ist daher sehr begrüßenswert, dass sich verschiedene Juristen bereit erklärt haben, auf einer rein ehrenamtlichen Arbeit die Verträge gründlich zu durchleuchten und juristische Schritte einzuleiten. Diese Arbeitsgruppe hat einen Argumentationsleitfaden entwickelt, aus dem ersichtlich wird, an welchen Punkten das Vertragswerk anfechtbar ist. Auch wird erwähnt, welche Gerichte zuständig sind, wer klageberechtigt sein könnte und wie langwierig die Verfahren voraussichtlich sein werden.
Dieser Argumentationsleitfaden ist auf der website www.wasserbuerger.de und in gedruckter Form publiziert, damit er auch anderen Interessierten zur Verfügung steht.
Sowohl die kritische Prüfung der Verträge als auch ihre juristische Anfechtung sind jedoch ein langer Prozess, dessen Ausgang keineswegs klar ist. Denn eins zeigt uns die Geschichte der Rechtsprechung: Niemand kann vorhersehen, wie die Gerichte entscheiden werden. Auch ist nicht sicher, dass sich der Senat bei einer juristischen Niederlage dazu entschließen wird, eine bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung zu verwirklichen. Ziel des Volksbegehrens war und ist jedoch vor allem die kostengünstige (!) Rekommunalisierung der Wasserbetriebe: ein Wunsch, der nach jüngsten Umfragen von 85 % der Berliner Bürger geteilt wird. Das bisherige Verhalten der politischen Entscheider legt nicht nahe, dass dies ohne politischen Druck zu erreichen sein wird.
Vertragsanfechtung und neues Volksbegehren ergänzen sich
Das Ziel des Volksentscheids, die Aufhebung der allseits als „misslungen“ empfundenen Teilprivatisierung bzw. die kostengünstige Rekommunalisierung über die Vertragsanfechtung zu erreichen, ist ein Weg von mehreren. Daher hatte schon der Berliner Wassertisch, der mit großer Unterstützung anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen das Volksbegehren UNSER WASSER organisiert hat, angekündigt, dass wahrscheinlich ein zweites Volksbegehren zur Rekommunalisierung folgen muss (so zum Beispiel im 2. Spendenaufruf des Wassertischs!). Leider hat sich nach dem gewonnenen Volksentscheid der Wassertisch, ein Personenbündnis, in dem unter anderem auch Vertreter verschiedener Abgeordnetenhausparteien mitentscheiden, nach teilweise turbulenten Diskussionen (Auszug aus dem Wortprotokoll der Plenumssitzung) mit einem Mehrheitsbeschluss dazu entschlossen, das Rekommunalisierungs-Vorhaben NICHT zu unterstützen!
Aus diesem Grund haben sich unter Beteiligung des Verfassers des Volksentscheidsgesetzes und Sprechers des Volksentscheids, Thomas Rudek, die Wasserbürger gegründet. Die Wasserbürger sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass sich eine kostengünstige, bürgernahe Rekommunalisierung nur mit einem Rekommunalisierungs-Gesetz erreichen lässt. Es soll mit einem neuen Volksbegehren nicht nur Druck ausgeübt werden, sondern auch ein neuer Weg aufzeigt werden, wie die Bürger bei der zentralen Frage der Rekommunalisierung per direkter Demokratie auch MITBESTIMMEN können. An der Formulierung dieses Gesetzes ist auch die Juristin Sabine Finkenthei beteiligt, die schon an der erfolgreichen Klage gegen das verfassungswidrige Verbots des Volksbegehrens UNSER WASSER mitgearbeitet hat und auch die Gruppe der unabhängigen Juristen koordiniert, die den Argumentationsleitfaden zur Anfechtung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung erstellt. Das Portal der Wasserbürger soll über den Fortgang dieser Schritte informieren und die Möglichkeit bieten, Kontakt zu den Wasserbürgern aufzunehmen.
Richtigstellung: Wasserbürger sind keine Abspaltung vom Wassertisch / Wassertisch grenzt aus und betreibt eine selektive Desinformationspolitik
Richtigstellung: In einigen Zeitungen wurde fälschlicherweise berichtet, dass es sich bei den Wasserbürgern um eine Abspaltung des Wassertischs handelt. Das ist nicht richtig. Der Wassertisch hat nach dem Volksentscheid unter einer neuen Leitung, des so genannten Sprecherteams, entschieden, die monatlichen Plenumssitzungen an einem neuen Ort stattfinden zu lassen. Die Einladung mit der Mitteilung der neuen Adresse erfolgte sehr kurzfristig, ohne Begründung und ohne Tagesordnung. Als ich dort mit einer halbstündigen Verspätung erschien, wurde gerade beschlossen mich wie die Juristin Sabine Finkenthei auszuschliessen. Eine ältere attac-Aktivistin wollte mir sogar durch einen Plenumsantrag untersagen, dass ich Protokoll-Aufzeichnungen anfertige. Diese unerfreuliche Entwicklung vollzog sich mehrere Monate NACH dem erfolgreichen Volksentscheid! Es handelt sich folglich nicht um eine Abspaltung der Wasserbürger, sondern um eine Ausgrenzung von verantwortlichen Funktionsträgern, die von Anfang an über mehrere Jahre zum Gelingen des ersten Volksentscheids in Berlin trotz zahlreicher Widerstände beigetragen haben. Es ist beschämend, dass der Wassertisch es offensichtlich nötig hat, sich derartiger totalitärer Prakitiken zu bedienen. Statt zu integrieren, versteht sich das neue Sprecherteam vor allem auf das Intrigieren. Diese Entwicklung finde Ihre Zuspitzung in einer selektiven Desinformationspolitik, in der den Berlinern beispielsweise Informationen zur Anfechtung der Verträge vorenthalten werden! Der vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen auf ehrenamtlicher Basis erarbeitete Leitfaden zur Anfechtung der Verträge ist auf der Homepage des Wassertischs nicht eingestellt. Schlimmer noch: Das im Leitfaden herausgestellte Verfahren, mit einer Organklage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof die Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge einzuleiten, wurde von dem neuen Führerteam des Wassertischs hintertrieben und unterlaufen.
Thomas Rudek, 2012