Berlin, d. 23.03.2012. Seit Januar hat im Berliner Abgeordnetenhaus der Sonderausschuss zur Prüfung der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, seine Arbeit aufgenommen. Die Art und Weise, wie der Sonderausschuss seine Arbeit verrichtet, lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob der Sonderausschuss ein ernsthaftes Interesse hat, Ergebnisse vorzulegen, die darauf abzielen, die Teilprivatisierungsverträge aus den Angeln zu heben. So ist bis zum heutigen Zeitpunkt vom Sonderausschuss weder ein Gesprächsangebot noch eine Einladung an den „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ gerichtet worden, damit dieser den Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vorstellen kann. Statt sich mit dieser Expertise auseinanderzusetzen, wird ein Scheingefecht zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen inszeniert, und mit Ablenkungsmanövern auf zweitrangige Themenfelder verwiesen.
Besonders skandalös ist die Fortführung der Geheimhaltungspolitik: Trotz des Offenlegungsgesetzes werden im Abgeordnetenhaus immer noch Dokumente der Senatsverwaltung als „vertraulich“ behandelt. Das widerspricht dem Gesetz des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin und hat den Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V., den Bund der Steuerzahler Berlin e.V., den Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin e.V. wie die Wasserbürger veranlasst, diesen Rechtsverstoß gegenüber dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses Ralf Wieland zur Anzeige zu bringen. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Schreiben an Herrn Wieland.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Thomas Rudek (Verfasser des Volksgesetzes)
E-Mail: ThRudek@gmx.de
Tel: 030 / 261 33 89 (AB)
Mobil: 01578 / 59 261 89
Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):
Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de