Senator für Justiz hält nichts vom Verbraucherschutz

Berlin, d. 22.09.2012 Eigentlich ist Thomas Heilmann (CDU) vom Regierenden Berliner Oberbürgermeister Klaus Wowereit zum Senator für Justiz UND Verbraucherschutz berufen worden. Wie jetzt durch einen Artikel der Berliner Zeitung bekannt wurde, fühlte sich Heilmann offensichtlich berufen, sich mit Veolia ins Benehmen zu setzen. Am Ende dieser „informellen“ Kontakte stand ein Eckpunktepapier, das zur internen Willensbildung in der CDU beitragen soll. In diesem Papier, das auf der 12. Sonderausschussitzung des Wasser-Ausschusses vom 21.Sept. von einer Oppositionsfraktion der anwesenden Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, räumt Heilmann gegenüber dem privaten Anteilseigner Veolia weitestgehende Zugeständnisse ein, während Verbraucherinteressen in dem Eckpunktepapier keine Berücksichtigung fanden. Beide Parteien gehen davon, dass die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes „rechtlich keinen Bestand haben wird“.

Selbst wenn die Preissenkungsverfügung rechtskräftig sein sollte, könnte der Einnahmeverlust durch gesunkene Trinkwasserpreise ausgeglichen werden, indem die Abwasserpreise, die nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung sind, angehoben werden. Auf diese Möglichkeit wies auf der Sitzung des Sonderausschusses überraschend Klaus Lederer (Die LINKE) hin! Nur zur Erinnerung: Es war sein Parteigenosse Harald Wolf, der als ehemaliger Wirtschaftssenator das Bundeskartellamt einschaltete, wohl wissend, dass eine Absenkung der Trinkwasserpreise auf die Entwicklung der Abwassertarife keinen Einfluß hat. Die Wasserbürger haben auf diesen Sachverhalt von Anfang an hingewiesen.

Eckpunktepapier eines Moratoriums zwischen Berlin und Veolia (PDF)

Rückfragen an Thomas Rudek (mobil 01578 / 5926189)

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