PM 11.9.2012 Auch VDGN fordert vom Abgeordnetenhaus: „Kein Rückkaufvertrag mit RWE ohne Preisanpassungsklausel“

Auch VDGN fordert vom Abgeordnetenhaus: „Kein Rückkaufvertrag mit RWE ohne Preisanpassungsklausel“

Berlin, d. 11.9.2012. In Kürze befassen sich der Vermögensausschuss und die Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses mit dem Vertrag über den Rückkauf der Anteile, die der private Anteilseigner RWE an den Berliner Wasserbetrieben hält. Auch der Verband Deutscher Grundstüksnutzer (VDGN) fordert jetzt nachdrücklich alle Berliner Abgeordneten zu einer Vertragsänderung auf: „Erst durch eine Preisanpassungsklausel für den Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge ist gewährleistet, dass der jetzige hohe Rückkaufpreis in Höhe von 654 Mio. € auch nach unten korrigiert werden kann“, so Herr Beleites, Vizepräsident  vom VDGN. „Nach dem die privaten Anteilseigner RWE und Veolia in den Teilprivatisierungsverträgen ihre Interessen zu Lasten der Berliner durchgesetzt haben, darf sich dieser schwerwiegende Fehler einer einseitigen Vorteilsnahme jetzt beim Rückkaufvertrag nicht wiederholen. Daher unterstützt der VDGN auch den zweiten offenen Brief an die Berliner Abgeordneten (2), den Herr Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin, der Schriftsteller Ingo Schulze, Frau Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen und Herr Rudek, Verfasser des Volksentscheids zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge, am 28. August an das Abgeordnetenhaus gerichtet haben, vorbehaltlos“, so Herr Beleites vom VDGN.

Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) stellt die Frage: „Warum fürchtet der Senat eine Preisanpassungsklausel für den Fall der Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge? Wenn der Finanzsenat und die privaten Anteilseigner davon überzeugt sind, dass die Teilprivatisierung rechtssicher ist, dann brauchen sie weder das von uns empfohlene Organstreitverfahren noch eine anschließende Nichtigkeits­klage zu befürchten und können für diesen Fall die Preisanpassungsklausel im Rückkaufvertrag berücksichtigen. Doch diese hartnäckige Weigerung bekräftigt unsere Auffassung, dass die Teilprivatisierungsverträge juristisch anfechtbar und wir auf dem richtigen Weg sind“.

Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler betont, „dass das Land Berlin allen Anlass hat, angesichts der desolaten Haushaltslage mit allen Mitteln darauf zu dringen, einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen zu müssen. Verzichtet der Senat auf eine solche Klausel, dann ist zu befürchten, dass die Nutzung dieser selbstverständlichen Option einer Kaufpreisanpassung nach unten kaum noch möglich sein wird!“

„Als es 1999 darum ging, den privaten Anteilseignern Gewinne in Geheimverträgen mit einer unbefristeten Laufzeit zu garantieren, gab es von Seiten der Landesregierung keine Bedenken. Wenn jetzt im Parlament ein viel zu teurer Rückkaufvertrag im Schnellverfahren unter Dach und Fach gebracht werden soll, und die Bürger gegen diesen Vertrag und dieses Verfahren nicht nur Bedenken äußern, sondern zugleich auch einen besseren Lösungsvorschlag anbieten, dann werden diese Bedenken von der Regierung selbstherrlich zur Seite geschoben. Dabei geht es um viel, denn durch den Verzicht auf eine Preisanpassungsklausel würden alle möglichen juristischen Schritte gegen die Teilprivatisierung ins Leere laufen. Das darf nicht geschehen! Die Fehler der Teilprivatisierung  der privaten Vorteilsnahme zu Lasten der Allgemeinheit dürfen sich bei dem Rückkauf nicht wiederholen“, so der Schriftsteller und Direktor der Sektion Literatur der Akademie der Künste Ingo Schulze.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Eckhart Beleites
Vizepräsident des VDGN
Tel.: 030 – 51488824

Oder direkt an:
Thomas Rudek
Berliner Wasserbürger (Verfasser des Volksgesetzes)
Mobil:  01578 – 5926189

(1) Erster offener Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus mit alternativen, kostengünstigen Berechnungen für den Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Verträge: http://berliner-wasserbuerger.de/?p=2186
(2) Zweiter offner Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus, in dem die Vorhaltungen und Unterstellungen des Senats widerlegt werden http://berliner-wasserbuerger.de/?p=2211

 

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