Abschlussbericht weist erhebliche Defizite auf – Arbeitskreis unabhängiger Juristen unterbreitet Verbesserungsvorschläge

Berlin 27.12.2012. Am 28.12.2012 ist es soweit: Der Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird nach einer knapp einjährigen Tätigkeit  den Abschlussbericht mit den gesonderten Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen fertigstellen. Diese Endfassung ist die Grundlage für die Plenardebatte am 17.1.2013.

Auf mehrmalige Nachfragen erhielten die Wasserbürger am 14.12.2012 eine Entwurfsfassung des Abschlussberichts. Nach detailiierter Analyse durch den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) wurde offenbar, dass die Darstellung im Entwurf des Berichts keineswegs als eine objektive Zusammenfassung zu klassifizieren ist, sondern leider den Eindruck vermittelt, dass durch das Ausblenden wichtiger Hinweise zur gerichtlichen Anfechtung der Verträge dem Auftrag des Volksgesetzes nach einer unabhängigen Prüfung nicht entsprochen wird. Daher hat Rechtsanwalt Olav Sydow im Namen des AKJ den Abgeordneten des Sonderausschusses am 21.12.2013 eine Stellungnahme per e-mail und per fax zugestellt, in der eine Korrektur und Vervollständigung des Abschlussberichts gefordert wird.

Unabhängig von dieser Kritik am Abschlussbericht war die Arbeit des Sonderausschusses nicht umsonst: Nach Auffassung des AKJ hat der Sonderausschuss durch seine Anhörungen gezeigt, dass es zu vielen offenen wie strittigen Rechtsfragen höchst unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Gerade „diese Pluralität“ unterschiedlicher Rechtsmeinungen sollte verantwortliche Politiker veranlassen, diese offenen Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Prüfung zuzuführen. Insbesondere die stritttige Rechtsfrage, ob die vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantien zugunsten der privaten Konzerne das Budgetrecht des Parlaments verletzen, kann und sollte nicht auf der Ebene von Gutachten entschieden werden, sondern durch die hierfür zuständige Rechtsprechung der Gerichte, in diesem Fall durch eine Organklage vor dem Berliner Verfassungsgericht! Wie von mehreren Sachverständigen bestätigt worden ist, entsteht bei einer Organklage KEIN Prozesskostenrisiko! Des weiteren haben Juristen des AKJ ihre Bereitschaft erklärt, „ohne jeglichen Kostenrisiko für den oder die Antragsteller die Organstreitklage zu erarbeiten und die Vertretung vor dem Verfassungsgerichthof zu übernehmen“ (Sydow, AKJ-Stellungnahme, S.6).

Link zum Entwurf des Ausschussberichts
Link zur Stellungnahme des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

Thomas Rudek / Tel: 030 – 261 33 89 oder 01578 – 59 261 89

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