Presseschau zur 2. Sitzung des Sonderausschusses zur Prüfung der Wasserverträge

Berlin: Erfolgsaussichten einer Wasser-Klage wären kaum abzuschätzen von Urlich Zawatka-Gerlach

‎Tagesspiegel – 18.2.2012

Allerdings wurde am Freitag im Sonderausschuss „Wasserverträge“ des Abgeordnetenhauses deutlich, dass diese Forderung zwar populär, aber die Rechtslage so
  • Wasseraktivisten fluten Ausschuss von Martin Kröger

    ‎Neues Deutschland – 18.2.2012

    Gewohnt lebhaft ging es gestern im Sonderausschuss zur Prüfung der das nach dem erfolgreichen Volksentscheid »Unser Wasser« innerhalb eines Jahres die
  • Wassertisch: Privatisierung nicht rechtens von Jan Thomsen

    Berliner Zeitung – 18.2.2012
    Vertreter des Wassertischs haben an die Abgeordneten im Sonderausschuss „Wasserverträge“ appelliert, die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre preistreibenden Folgen rückgängig zu machen. Inzwischen erhöht sich auch der Druck auf die Wasserbetriebe, die Wasserpreise zu senken.

     

    Wasserausschuss als „Scherbengericht“ v. Konrad Litschko

    taz – 17.2.2012
    Jetzt geht’s ans Eingemachte: In der zweiten Sitzung des Sonderausschuss Wasserverträge am Freitag wurde schwere Vorwürfe gegen das Land erhoben. Die 1999 von Berlin mit RWE und Veolia geschlossenen und 2003 modifizierten Wasserverträge seien verfassungswidrig und müssten rückabgewickelt werden, sagte die Ex-SPD-Abgeordnete Gerlinde Schermer als Vertreterin der Bürgerinitiative Wassertisch.

     

    Zur Pressemitteilung der Wasserbürger: Wasserbürger warnen vor Scheinlösungen:
    Eine Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz lässt den Volksentscheid ins Leere laufen

    Tagesspiegel v. 13.02.2012: Senat muss Fragen der EU-Kommission beantworten

    Von „gehaltvollen“ Fragen wird in dem Tagesspiegel-Artikel geschrieben und in gleichem Atemzug wird die Grüne Abgeordnete Heidi Kosche zitiert. Nun ist die EU-Kommission nicht durch Heidi Kosche auf den Plan gerufen worden, sondern durch jenen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“, der in enger Zusammenarbeit mit Prof. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin und mit Prof. Edda Müller von Transparency International Deutschland nicht nur zwei Anschreiben auf den Weg gebracht hat, sondern auch mit einer umfangreichen Materialzusammenstellung für eine substanzielle Untermauerung der dargelegten Rechtsverstöße gesorgt hat. Mit diesem Vorstoß hatten somit weder Heidi Kosche noch der Wassertisch noch Jochen Esser das Geringste zu tun, sondern dies war vor allem der Verdienst des Arbeitskreises unabhängiger Juristen. Hat möglicherweise die Redaktion des Tagesspiegels die damalige Pressekonferenz verschlafen, oder warum werden hier Zusammenhänge erfunden, die jeglichen Bezug zur Realität vermissen lassen? Und der Grünen-Abgeodnete Jochen Esser wäre gut beraten, den Berlinern nicht widergekäute Plattitüden vorzusetzen. Das kennen wir schon von Harald Wolf und Klaus Lederer (Die LINKE): Auch diese beiden Genossen wollten die Verträge neu verhandeln. Nur eines wollten sie nicht: Die Verträge anfechten. Wie genau dieses entscheidende Ziel erreicht werden kann, ist  auch vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen in einem Leitfaden aufgezeigt worden. Doch von einer Organklage drücken sich nicht nur unsere Feierabendparlamentarier, auch in der Berichterstattung  der Medien wird diese effizienteste Form zur Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge totgeschwiegen!

    Verkauf der Wasserbetriebe Senat muss Fragen der EU-Kommission beantworten

    Von Klaus Kurpjuweit

    Der Teilverkauf der Wasserbetriebe 1999 beschäftigt weiter die EU-Kommission. Der Senat soll alle offenen Fragen beantworten. Der beantragte jetzt Extrageld, um die Antworten von Experten ausarbeiten zu lassen.

    Das Berliner Wasser schwappt weiter bis nach Brüssel. Die Konditionen beim Teilverkauf der Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch die damalige schwarz-rote Landesregierung unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) beschäftigt immer noch die EU-Kommission. Die von ihr jetzt geforderten Antworten auf ihre Fragen sollen – wie es die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche formuliert – so „gehaltvoll“ sein, dass der Senat im Hauptausschuss nun Extrageld beantragt habe, um die Antworten von Experten ausarbeiten lassen zu können. Davon hängt es ab, ob die Kommission ein förmliches Verfahren einleiten wird.

    Erklären muss der Senat der Kommission, wie die sogenannte asymmetrische Gewinnausschüttung und Gewinnausfallgarantie zugunsten der privaten Investoren RWE und Veolia begründet werden kann. Sie erhalten einen garantierten Gewinn. Wird dieser betrieblich nicht erreicht, kürzt der Senat den ihm zustehenden Anteil, damit die Konzerne auf ihre Garantiesumme kommen. Reicht auch das nicht, müsste der Landeshaushalt in Anspruch genommen werden.

    Dass die EU Interesse an den Verträgen zeige, sei nichts Ungewöhnliches, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Philip Husemann. Der Senat habe nichts zu verbergen. Da die Verträge im Laufe eines Volksentscheids veröffentlicht worden sind, könnten sie auch von den Mitgliedern der Kommission gelesen werden.

    Jochen Esser(Grüne) fordert den Vertrag neu zu verhandeln

    Dabei gehe es nur darum zu prüfen, ob die Vertragsgestaltung zu einer unzulässigen Beihilfe für die beiden privaten Konzerne geführt habe. Auch Staatssekretär Nicolas Zimmer von der Wirtschaftsverwaltung betonte am Sonntag, das EU-Vorgehen habe keinen Einfluss auf die Gebühren, die die Verbraucher an die Wasserbetriebe zahlen müssen. Mit der Preisgestaltung fürs Trink- und Abwasser hat sich die deutsche Kartellbehörde beschäftigt – auf Antrag des damaligen Wirtschaftssenators Harald Wolf (Linke). Das Kartellamt hält die Gebühren im Vergleich zu anderen Städten, wie berichtet, für zu hoch. Ob sie gesenkt werden, ist noch nicht entschieden.

    Der Senat hatte 49,9 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben für 1,7 Milliarden Euro an RWE und Veolia verkauft. Der Finanzexperte der Grünen, Jochen Esser, sieht in dem damaligen Handeln angesichts der gewährten Konditionen keinen Verkauf, sondern einen „versteckten Kredit“, bei dem die Garantiegewinne die Rolle der Zinsen und Tilgung übernähmen. Esser fordert, auch angesichts der EU-Einmischung, die die Korruptionsbekämpfer „Transparency International“ und die Verbraucherzentrale Berlin initiiert hatte, den Vertrag jetzt neu zu verhandeln. RWE will sich ohnehin von seinen Anteilen schon länger trennen und führt mit dem Land Gespräche über einen Rückkauf. Noch liegen die Preisvorstellungen aber weit auseinander.

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    Dass die EU-Kommission Verträge überprüft, ist für die Region nicht neu. Auch mit den Verkehrsverträgen, die Berlin und Brandenburg für die S-Bahn und den Regionalverkehr mit der Deutschen Bahn abgeschlossen haben, hat sich die EU beschäftigt. Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Länder der Bahn für den Betrieb zu hohe Zuschüsse zahlen, was ebenfalls als unzulässige Beihilfe gewertet werden könnte. Die Bahn müsste dann Rückzahlungen leisten.

    PPP Nein Danke: taz legt nach!

    Bereits in dem Artikel „Der Wirtschaftstrojaner“ berichteten Kai Schlieter & Eva Berger am 27. Januar, wie eine Schattenregierung zum Ausverkauf der Daseinsvorsorge installiert wird. Jetzt legt der Grüne Bundestagsabgeordneter Anton Hofreiter nach mit dem taz.Artikel „Die Finanzierungsfalle“ und kritisiert unter anderem:

    „Die strukturelle Schwäche des Staates wird noch massiv verstärkt durch die umfassende Geheimhaltung. Auf Bundesebene sind nicht nur die Verträge geheim, sondern bereits die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen darüber, ob ein PPP Projekt finanziell sinnvoll ist oder nicht. Damit sind sie der parlamentarischen und öffentlichen Debatte und Kontrolle entzogen.“

    Ob es mit der Herstellung der parlamentarischen Kontrolle allein getan ist, mag bezweifelt werden. Neben der Einbeziehung der Rechnungshöfe und deren Verpflichtung zur öffentlichen Darstellung ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollte für alle Privatisierungs- und Teilprivatisierungsvorhaben eine generelle Referendumspflicht eingeführt werden.

    Bündnispartner des Volksentscheids konsequenter als Politik

    Der „Verband deutscher Grundstücksnutzer“ (VDGN) hat den Wasser-Volksentscheid von Anfang an unterstützt und in seinen Publikationsorganen regelmäßig seine 170.000 Mitglieder über den „Wasserstand“ informiert.

    http://www.neues-deutschland.de/artikel/217717.niedrigere-wasserpreise-via-klage.html

    Von Martin Kröger 07.02.2012 / Berlin / Brandenburg

    Niedrigere Wasserpreise via Klage

    Verband der Grundstücksnutzer zieht vor Gericht / Opposition kritisiert Senatsstrategie

    Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) plant, juristisch in die Auseinandersetzung um die Berliner Trinkwasserpreise einzugreifen. »Wir bereiten zwei Klagen vor, eine auf dem zivil- und eine auf dem verwaltungsrechtlichen Weg«, erklärt der Pressesprecher des VDGN, Holger Becker, gegenüber »nd«. Der Verband will damit vor Gericht eine Senkung der Trinkwasserpreise in Berlin erzwingen, deren Höhe derzeit vom Bundeskartellamt in einem Verfahren geprüft wird

    Der Streit um die Trinkwasserpreise in Berlin bekommt somit in naher Zukunft eine zusätzliche juristische Dimension. Zweigleisig fährt der VDGN, der bereit ist, durch alle Instanzen zu gehen, weil es noch keine Grundsatzentscheidung der Gerichte gibt, auf welcher Grundlage die Berliner Trinkwasserpreise berechnet werden: als Preis oder Gebühr.

    »Wenn es sich um einen Preis handelt, dann gilt das Kartellrecht«, sagt Holger Becker. Die Senkung um 19 Prozent, die das Bundeskartellamt jüngst in einer ersten Stellungnahme forderte, müsste dann umgesetzt werden.

    Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) hingegen wehren sich gegen die kartellrechtliche Prüfung, weil aus ihrer Sicht über die landesrechtliche Grundlage des Betriebe-Gesetzes eine Gebühr festgelegt wird. Würden die Gerichte der Argumentation der BWB folgen, stellt sich laut VDGN die Frage, was aus den dreistelligen Millionengewinnen wird, die die Wasserbetriebe jährlich anteilig an das Land Berlin und die privaten Gesellschafter Veolia und RWE abführen. Diese beiden Unternehmen haben sich 1999 in die teilprivatisierten Wasserbetriebe in Berlin auf Jahrzehnte eingekauft. »Wenn es tatsächlich eine Gebühr ist, müssten die Wasserbetriebe das Kostenüberdeckungsverbot beachten«, meint Becker. Dieses schreibt vor, nur so viel an Gebühren zu erheben, wie auch Kosten entstehen. Gewinn dürfe nicht erzielt werden. Während die Klärung der juristischen Grundsatzfrage Preis oder Gebühr aussteht, dreht sich das Bundeskartellamtsverfahren in Richtung einer möglichen Preissenkungsverfügung die Trinkwasserpreise betreffend weiter.

    Bis zum 30. Januar dieses Jahres hatten die Wasserbetriebe eine Fristverlängerung erwirkt, um auf die Forderung des Bundeskartellamts, die Trinkwasserpreise in den nächsten drei Jahren um 19 Prozent zu senken, zu reagieren. Über den Umfang und den Inhalt der pünktlich abgeschickten Erwiderung will BWB-Sprecherin Astrid Hackenesch-Rump nichts Detailliertes sagen – auch aus »Fairness« gegenüber dem Bundeskartellamt, welches die Begründung erst einmal studieren soll. Nur: »An der Argumentation der Wasserbetriebe hat sich nichts Grundlegendes geändert«, sagt Hackenesch-Rump. Bis zum März erwartet man bei den Wasserbetrieben eine Entscheidung des Bundeskartellamts.

    Für Aufregung in der Auseinandersetzung um die Wasserpreise sorgte jüngst auch die Entziehung des Mandats des Senatsbeauftragten für das Bundeskartellamtsverfahren, dem Finanzexperten Markus Kerber, durch Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos). Von Obernitz hatte betont, die Trennung habe lediglich formale Gründe gehabt, weil Kerbers Auftrag mit der Stellungnahme der Wasserbetriebe Ende Januar erledigt gewesen wäre. Kerber selbst machte jedoch Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Senat für seine Ablösung verantwortlich. Dass kurz vor dem Höhepunkt des Bundeskartellamtsverfahrens der Experte des Landes geht, nimmt die Opposition zum Anlass, auf eine Strategielosigkeit von Rot-Schwarz hinzuweisen. »Der Finanzsenator wälzt die Verantwortung auf andere ab und die Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende tut nichts«, bemängelt Klaus Lederer (LINKE). Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ramona Pop, sprach in diesem Zusammenhang von »Desinteresse und Untätigkeit«. Ähnlich äußerten sich die Aktivisten aus dem Umfeld des Berliner Wassertisches, die den erfolgreichen Volksentscheid zum Berliner Wasser durchgesetzt hatten.

    Und was sagt der Senat selbst? Aus dem Hause von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) heißt es, solange die Verhandlungen mit RWE über einen Rückkauf der BWB-Anteile laufen, halte sich Senator Nußbaum aus den Wasserbetrieben heraus. Sybille von Obernitz lässt über ihre Sprecherin mitteilen: »Das Ziel, für die Berlinerinnen und Berliner langfristig akzeptable Wasserpreise zu ermöglichen, und zugleich die Berliner Wasserbetriebe zukunftsfähig auszurichten, verfolgen die zuständigen Senatsverwaltungen in enger Zusammenarbeit.«

    Aber was versteht der Senat unter langfristig akzeptablen Wasserpreisen? Mal abgesehen davon, dass die ebenfalls hohen Abwasserpreise zumindest in dem Bundeskartellamtsverfahren keine Rolle spielen, weil die Behörde nur die Trinkwasserpreise prüft. Darüber hinaus befindet sich der Senat aber in einem Dilemma: Einerseits will er sich für niedrigere Trinkwasserpreise einsetzen, andererseits sind die millionenschweren Einnahmen ein willkommener Geldzufluss in den schuldengeplagten Haushalt.

    Mit den Gewinnen rechnet der Senat anderslautenden Bekenntnissen zum Trotz offenbar auch in den nächsten Jahren: Im Haushaltsentwurf 2012/2013 zumindest sind unter dem Posten »Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen« für 2012 Einnahmen von exakt 370 Millionen Euro vorgemerkt und fürs Jahr 2012 rund 357 Millionen Euro. Dabei geht es selbstverständlich nicht nur um die Gewinne aus dem Wassergeschäft. Doch 2010 waren es immerhin 130 Millionen Euro, die von den Wasserbetrieben an das Land flossen. Damit, so scheint es, wird auch in Zukunft gerechnet.

     

    http://www.neues-deutschland.de/rubrik/meine_sicht/

    07.02.2012

    Meine Sicht

    Alles im Fluss

    Martin Kröger zum Streit um die Trinkwasserpreise

    Noch steht die endgültige Entscheidung des Bundeskartellamts zu den Berliner Trinkwasserpreisen aus. Sie wird sehnlichst für den kommenden März erwartet. Ob dann mit einer Preissenkungsverfügung sofort die Trinkwasserpreise sinken werden, wird jedoch vor allem von den Entscheidungen der Gerichte abhängen. Die Wasserbetriebe haben geklagt und in Kürze wird auch der Verband der Deutschen Grundstücknutzer (VDGN) Klagen einreichen: Der VDGN will so auf verschiedenen Wegen eine Senkung der Wasserpreise in der Hauptstadt erzwingen – dass er dabei anwaltlich gut beraten sein wird, davon ist auszugehen. Der klageerprobte Verband hat das an anderer Stelle mehrmals bewiesen. Alles im Fluss im Wasserstreit also.
    Doch wie immer die Gerichte entscheiden werden, bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die mögliche Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts eventuell auch einen Hebel bietet, die gesamte zweifelhafte Konstruktion der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit den Gewinngarantien für die privaten Eigner RWE und Veolia zum Einsturz zu bringen.
    Diese forsche Annahme begründet sich schlicht darin, dass es sich bei der bundeskartellrechtlichen Prüfung um einen Aspekt handelt, der in den Verträgen zur Teilprivatisierung nicht vorhergesehen war. Denn wenn die Preissenkungsverfügung gilt, gibt es immerhin mit dem Trinkwasser keinen Reibach mehr zu machen. Das ganze Geschäft mit dem Wasser wäre weniger rentabel, vor allem für die Privaten, die dann vielleicht aus den Verträgen aussteigen würden. Aber soweit ist es noch nicht.

    Presseübersicht zur Gründung des Sonderausschusses infolge des Berliner Volksentscheids zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge

    Sonderausschuss Wasserverträge beginnt mit der Arbeit

    T-Online – ‎06.01.2012‎
    Die Piraten kündigten unterdessen an, die 1.200 Seiten umfassenden Wasser-Verträge und Zusatzvereinbarungen „in maschinenlesbare Dokumente umzuwandeln“. Damit könnten sie vernünftig bearbeitet werden, sagte Gerwald Claus-Brunner.

    Sonderausschuss: Wasserverträge werden öffentlich geprüft

    Rundfunk Berlin-Brandenburg – ‎06.01.2012‎
    Die eingehende Prüfung der Verträge ist Teil des Gesetzes, das die Berliner beim Wasser-Volksentscheid im März 2011 angenommen haben. Der Entscheid hatte auch zur Veröffentlichung der Verträge geführt. RWE und Veolia hatten 1999 etwas weniger als die

    Sitzung im Abgeordnetenhaus : Wasser-Ausschuss klärt die Verhältnisse

    Tagesspiegel – ‎06.01.2012‎
    Zur ersten Sitzung des Sonderausschusses zu den Wasserverträge herrschte Besucherandrang im Abgeordnetenhaus. Die Premiere zeigt mit ihren Diskussionen um die Arbeitsweise des Ausschusses, dass Demokratie kompliziert sein kann.

    Sonderausschuss zu Wasserverträgen nimmt Arbeit auf

    Welt Online – ‎06.01.2012‎
    Berlin (dpa/bb) – Im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Sonderausschuss zu den Wasserverträgen seine Arbeit aufgenommen. Abgeordnete aller Fraktionen sollen die Papiere unter die Lupe nehmen, mit denen das Land 1999 Teile der Wasserbetriebe verkauft

    Bloß keine Geheminisse

    Berliner Zeitung – ‎06.01.2012‎
    Von Thomas Rogalla Beim Berliner Wasser ist längst nicht alles klar. Ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses soll für mehr Transparenz sorgen. Bei den Ausschusssitzungen ist sie außen vor: Die Bürgerinitiative „Aufruf zum Volkentscheid“ hatte die

    Umstrittene Teilprivatisierung : Sonderausschuss zu den Wasserbetrieben tagt

    Tagesspiegel – ‎06.01.2012‎
    Ab heute befasst sich ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses mit den umstrittenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche will gleich drei Anträge einbringen.

    Wasserverträge im Parlament Andrang beim Sonderausschuss

    taz.de – ‎06.01.2012‎
    Der Sonderausschuss Wasserverträge beginnt mit der Arbeit. Ein Jahr haben die Abgeordneten Zeit zu untersuchen, wie die Verträge zustande kamen.von Svenja Bergt Eine, die den Wasserverträgen auf den Grund gehen will: Heidi Kosche (Grüne).

    BerlinNews: Parlament: Sonderausschuss überprüft die Wasserverträge

    Berliner Morgenpost – ‎05.01.2012‎
    Das Abgeordnetenhaus hatte beschlossen, den Ausschuss einzusetzen – eine Konsequenz aus dem Wasser-Volksentscheid. Bei der Abstimmung 2011 hatte eine Mehrheit dafür gestimmt, die Verträge öffentlich durch das Parlament zu prüfen.

    Wasser ist ein Jahr Dauerthema

    Neues Deutschland – ‎05.01.2012‎
    Denn dort will sich der Sonderausschuss konstituieren, der mit seinen neun Mitgliedern bis Ende des Jahres die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 unter die Lupe nehmen soll. Dass das Gremium eingesetzt wird,

    Abgeordnetenhaus: Berliner Wasserverträge werden öffentlich geprüft

    Berliner Morgenpost – ‎06.01.2012‎
    Die umstrittene Teilprivatisierung der landeseigenen Wasserbetriebe wird von einem Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses untersucht. Ein Rederecht, so wie es die Initiatoren des Wasser-Volksentscheids gefordert hatten, wird es aber nicht geben.

    Kein Rederecht für die Initiatoren des Volksentscheids

    Neue Rheinische Zeitung – ‎06.01.2012‎
    Von Ulrike von Wiesenau Im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich am Freitag der parlamentarische Sonderausschuss zu den Wasserverträgen konstituiert, dessen Einsetzung die Berlinerinnen und Berliner mit dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Wasser“ im

    Berliner Wassertisch fordert Transparenz für Neuverträge

    T-Online – ‎06.01.2012‎
    Zuvor hatte sich im Abgeordnetenhaus der parlamentarische Sonderausschuss „Wasserverträge“ konstituiert. Er soll die umstrittenen Altverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Jahr 1999 prüfen. Die nächste Sitzung ist für den