Wasserbürger warnen vor Scheinlösungen:
Eine Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz lässt den Volksentscheid ins Leere laufen
Berlin, d. 17.02.2012. Als vor einem Jahr in Berlin der erste Volksentscheid von einem breit aufgestellten Bündnis gewonnen wurde und die gesetzliche Offenlegung von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden von Rechtsdokumenten, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gefordert wurde, war der erste Schritt vollzogen. Denn das Offenlegungsgesetz war die Voraussetzung, um das eigentliche Ziel in Angriff zu nehmen: Die juristische Prüfung der Verträge bzw. ihre Vertragsanfechtung. Die Verträge bilden nicht nur die Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung, sie liefern mit Gewinngarantien zugunsten der privaten Anteilseigner RWE und Veolia auch die Ursache für die hohen Wasserpreise.
Seitdem sind von der Politik mehrere Geschütze in Stellung gebracht worden, die gegen alles Mögliche gerichtet sind, nur die Verträge werden von keinem dieser Geschütze ins Visier genommen. Dabei hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen in einem Leitfaden zur Anfechtung der Verträge genau aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einer Organklage gegen die Verträge vorgehen könnten. Statt dieses Geschütz in Stellung zu bringen, wird jetzt das Ziel der Vertragsanfechtung auch von Aktivisten des Wassertischs unterlaufen. Im Rahmen einer Anhörung des Sonderausschusses des Abgeordnetenhauses forderte Gerlinde Schermer heute eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz.
Nun ist eine Normenkontrollklage nach Aussage der Juristin Sabine Finkenthei, die den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert, „für eine Vertragsanfechtung weder hilfreich noch zielführend, weil sich Normenkontrollklagen von der Rechtssystematik nur gegen Gesetze, nicht aber gegen Verträge richten“. Unverständnis zeigt Finkenthei auch für die Argumentationsstrategie: „Die ehemalige SPD-Abgeordnete Gerlinde Schermer weckt Hoffnungen, die an der Stoßrichtung des Volksentscheids vorbei laufen. Selbst wenn es mit einer Normenkontrollklage gelingen würde, die Abschreibungsmethode zu ändern, wäre damit nichts gewonnen. Denn in diesem Fall kommt die disproportionale Gewinnverteilung in den Verträgen zur Geltung, nach der das Land Berlin auf seinen Gewinnanteil zugunsten der Privaten verzichtet. Das ist Schermer bekannt, und es stellt sich die Frage, warum sie unsere Aufmerksamkeit auf diesen Nebenkriegsschauplatz führt.“
Den Leitfaden des Arbeitskreises zur Anfechtung der Verträge mit einer Organklage finden Interessierte unter www.wasserbuerger.de.
Thomas Rudek Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 01578 / 59 261 89 E-Mail: ThRudek@gmx.de Verfasser des Volksentscheids zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge
Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):
Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de