In der aktuellen Ausgabe des VDGN-Journals wird der Schwerpunkt erneut auf die Wasserver- und -entsorgung gerichtet. Die Wasserbürger bedanken sich sehr herzlich bei der Redaktion des VDGN für die Möglichkeit, ihre Leserschaft über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Archiv der Kategorie: Lesenswertes
Lebensmittelskandale: Jetzt auch Flaschenwasser in Frankreich
„Weichmacher im Mineralwasser: Schadstoffe in Vittel und Volvic entdeckt“ Unter diesem Titel verweist der Journalist Florian Leclerc in der Frankfurter Rundschau vom 26.3. auf einen neuen Skandal, der die französische Flaschenwasserindustrie in Bedrängnis bringen dürfte. Auch in der dlf-Sendereihe wurde auf diesen Skandal in der Kurz-Reportage „Französisches Mineralwasser häufig mit Giftstoffen belastet“ (Sendereihe „Umwelt- und Verbraucher“) hingewiesen.
Auszug aus dem FR-Artikel von Florian Leclerc
„…In Flaschen von Vittel, Volvic, Cristaline und weiteren französischen Marken sind Spuren von Pestiziden und Hormonen entdeckt worden. Das Verbraucher-Magazin „60 Million de Consommateurs“ und die Nicht-Regierungs-Organisation Fondation France Libertés haben die Studie durchgeführt.
Zehn von 47 analysierten Mineralwassern beinhalten Rückstände von Medikamenten, Hormonen und Pestiziden – insgesamt wurden 85 Stoffe entdeckt, die nichts im Wasser zu suchen haben.
Hormone und Herbizide im Wasser
Besonders erschreckend ist die Anwesenheit von Tamoxifen, einem synthetischen Hormon, das in der Behandlung von Brustkrebs eingesetzt wird. Spuren des verschreibungspflichtigen Medikaments fanden sich in den beliebten Marken Mont Roucous, St-Yorre, Salvetat, Saint Amand und dem Carrefour-Wasser Céline Cristaline…
…Auf Leitungswasser in Frankreich enthält laut Studie in acht von zehn Proben mindestens einen Schadstoff.
Wie das Magazin berichtet, bestritten die Mineralwasser-Konzerne die Ergebnisse der Untersuchung. Daraufhin ließ das Magazin die Ergebnisse in einer zweiten Studie überprüfen – mit gleichem Ergebnis.“
26.3.2013 (Update), rbb Info-Radio, 11.05 Uhr: Kampf um das Berliner Wasser
In einer mehrteiligen Reihe stellt das Info-Radio Berlin mehrere Bürgerinitiatven vor, die sich erfolgreich über längere Zeiträume engagieren. Unter diesem Link finden Sie die Liste der Initiativen, die vom Info-Radio unter dem Motto „Der Mut zur Wut“ vorgestellt werden. In dem Interview habe ich darauf hingewiesen, dass vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen eine Organklage bereits fertig gestellt worden ist und Rechtsanwalt Olav
Sydow schriftlich allen Abgeordneten ein Angebot zur kostenneutralen Vertretung der Organklage unterbreitet hat – ganz im Gegensatz zum Angebot von Prof. Kirchberg, der – basierend auf dem AKJ-Leitfaden – für die Erstellung und Vertretung mindestens 30.000 € plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Nach dem Interview formierten sich die Kirchberg-Anhänger und initiierten gegenüber dem Info-Radio einen miniaturisierten Shitstrom, der die Redaktion veranlasste, die Hinweise auf das Interview mit mir zu entfernen. Auf meine Nachfrage wurde mir immerhin wenigstens das Interview zur Verfügung gestellt. Interessierte können das Interview hier hören.
LINK auf das Interview im Info-Radio ![]()
Die zahlreichen Nachfragen zu dem Gespräch, das Oliver Rehlinger dankenswerter mit mir über den Berliner “Kampf ums Wasser” (Link leider nicht mehr aktiv) führte und in dem deutlich wurde, dass der Kampf leider auch „intern“ an vielen Fronten verläuft, veranlassten mich zu folgenden ergänzenden und klarstellenden Anmerkungen, die verdeutlichen, dass die Wassertische und die Wasserbürger nicht die gleichen Ziele verfolgen! Übrigens geht es in diesem Kampf natürlich nicht – wie im Kommentar des Info-Radios irrtümlicherweise steht – um die Re-Privatisierung, sondern um eine kostengünstige Rekommunalisierung.
Doch eines vorweg: Es ist völlig unstrittig, dass der Druck auf die Abgeordneten zur Durchführung einer Organklage gegen die Wasserverträge vor dem Verfassungsgericht wesentlich größer wäre, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen würden. Doch stattdessen wurde von Seiten einer Personengruppe des Wassertischs gegenüber mehreren Personen eine Politik der Ausgrenzung versucht, die ihresgleichen sucht! So wurde der Tagungsort für die monatlichen Plenumssitzungen kurzfristig und ohne Angabe von Gründen völlig überraschend geändert. Doch damit nicht genug: Die Einladung erfolgte ohne Ankündigung einer vorläufigen Tagesordnung. Auch Versuche, sich telefonisch nach dem wie, warum, weshalb zu erkundigen, verliefen erfolglos. Als ich dann am neuen Ort, dem Büchertisch, leicht verspätet erschien, sah ich nicht nur viele neue Gesichter, sondern auch einige Personen, die am Anfang des Volksbegehrens mal kurz vorbei schauten, dann aber in der Versenkung verschwanden. Inhaltlicher Gegenstand der zuvor nicht angekündigten Tagesordnungspunkte war der Ausschluss der Wasserbürger. Vor allem wurde über meine Person hergezogen, ich würde die Struktur des Wassertischs (e-mail Verteiler) “missbrauchen”, und mit dem Haifisch-Logo des Wassertischs für ein neues Volksbegehren für eine kostengünstige Rekommunalisierung Unterschriften sammeln[1]. Dass sich alle, selbst die Vertrauensperson Gerlinde Schermer (ehemalige SPD-Abgeordnete), so sehr gegen ein neues Volksbegehren ins Zeug legten, verwunderte mich doch sehr. Denn schließlich hatten wir im letzten Spendenaufruf bereits angekündigt, dass nach dem Volksentscheid wahrscheinlich ein neues Volksbegehren zur kostengünstigen Rekommunalisierung erforderlich ist, da sich die juristischen Auseinandersetzungen um die skandalösen Teilprivatisierungsverträge hinziehen werden. Doch an seine alten Versprechen gegenüber der Berliner Bevölkerung wollte sich der Wassertisch offensichtlich nicht mehr erinnern.
Es ist offensichtlich, dass die Mehrheit des Wassertischs kein Interesse hatte, den öffentlichen Druck weiter zu verstärken. Denn nichts hätte die Politik mehr gefürchtet, wenn wir gleich nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid geschlossen und offensiv angekündigt hätten, dass wir ein neues Volksbegehren zur kostengünstigen Rekommunalisierung planen, indem die Bürger Berlins darüber entscheiden, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne für die Rückübertragung ihrer Anteile im Rahmen eines öffentlichen Enteignungsverfahrens erhalten sollen. Statt sich zusammen zu raufen, sich an der Sache zu orientieren, kam es nicht zur Spaltung, sondern zum Ausschluss der Wasserbürger durch eine äußerst dubiose und gewiss nicht reguläre Plenumssitzung des Wassertischs. Bereits das Zustandekommen dieser Plenumssitzung ließ erkennen, dass basisdemokratische Mindeststandards ignoriert bzw. mit Füßen getreten wurden.
Zu der wichtigen Frage nach der Begründung für diese Blockadehaltung: Warum wollte die Mehrheit des Wassertischs nicht ein neues Volksbegehren für eine kostengünstige Rekommunalisierung unterstützen? Als ich bereits im April 2011, also kurz nach dem Volksentscheid, die Grundidee des neuen Volksbegehrens vorstellte, wurde dieses Projekt kontrovers diskutiert. Einen Auszug des Protokolls der Gegner und Befürworter finden Sie hier. Von Seiten der Gegner wurde die Ablehnung unter anderem damit begründet, dass man sich um die juristische Prüfung der Verträge kümmern wolle. Stellt man diesen Anspruch auf den Prüfstand, dann ist als Ergebnis festzuhalten, dass exakt diese Personengruppe, die ein neues Volksbegehren ablehnte, ihre Anstrengungen vor allem darauf ausrichtete, die juristische Prüfung der Verträge zu verhindern, indem ein Klima des Misstrauens gegenüber dem „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) erzeugt wurde. Als die Juristin Sabine Finkenthei dem Plenum die erfreuliche Botschaft mitteilte, dass sich 10 Juristen zusammen gefunden haben, um auf ehrenamtlicher Basis die Verträge zu durchleuchten, brach weder Jubel noch Begeisterung aus. Es gab keinen Glückwunsch, es gab kein aufmunterndes Wort, und schon gar keine Frage, ob und in welcher Form der Wassertisch Sabine Finkenthei und den AKJ bei seiner Arbeit unterstützen könne. Statt Signale der Unterstützung und des Vertrauens gab es den Versuch, den AKJ zu gängeln, ihm hinsichtlich seiner Arbeit Weisungen zu erteilen und das, obwohl Sabine Finkenthei zusicherte, das Plenum zu informieren, sobald der AKJ juristisch vorzeigbare Resultate erarbeitet hätte. Diese feindselige Haltung, die auch von Mitgliedern der attac-Kampagne „ppp-Irrweg“ maßgeblich angefeuert wurde, fand schließlich ihre dramatische Zuspitzung, als der AKJ seinen Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ vorstellte. Auch dieses für den Volksentscheid elementare Ereignis war für den Flügel der Blockierer kein Anlass zur Freude. Ganz im Gegenteil: Es wurde auf eine pubertäre Art über den Leitfaden hergezogen, die beispiellos ist. Durch Zufall wurde über den regulären Verteiler (damals waren die Wasserbürger noch nicht aus dem Verteiler ausgeschlossen worden) ein erster Kommentar in Form eines Schlagabtauschs (gegen den Leitfaden) publik, der die feindselige Haltung gegenüber dem Leitfaden und dem AKJ wie kein anderes Dokument belegt und das Interessierten nicht vorenthalten werden soll. Hier der LINK zu diesem Dokument. Nach dem dieses Dokument publik wurde, war die Aufregung unter den Intriganten natürlich groß und man sah sich veranlasst, schnell die Bedenken in eine „sachliche“ Form zu bringen. Auch dieses Dokument spricht für sich und soll Ihnen als Leser nicht vorenthalten bleiben. Hier der Link.
Es bleibt die Frage nach den Ursachen für diese äußerst feindselige Haltung. Hauptaufhänger ist die behauptete Anonymität der Juristen aus dem AKJ. Unterschlagen wird in dieser Sichtweise, dass der AKJ prinzipiell für alle Juristen offen war. Es wäre gewiss von Vorteil gewesen, wenn sich gerade nach dem erfolgreichen Volksentscheid auch Juristen aus dem Abgeordnetenhaus für eine Mitarbeit bereit erklärt hätten. Ein Anruf bei Frau Finkenthei hätte genügt und der nächste Sitzungstermin hätte in Erfahrung gebracht werden können. Und ist es nicht bezeichnend, dass Mitglieder des Wassertischs Abgeordnete nicht zur Mitwirkung gewonnen haben? Schlimmer ist, dass nicht einmal entsprechende Versuche unternommen worden sind. Auch ist der Leitfaden nicht anonym verfasst, sondern als Ansprechparternin wird klar die Juristin Sabine Finkenthei benannt. Mitglieder des AKJ hatten darum gebeten, dass ihre Namen nicht genannt werden, da sie ansonsten eine berufliche Benachteiligung nicht ausschließen konnten. Da Frau Finkenthei glücklich war, dass sich so viele Juristen zur ehrenamtlichen Mitarbeit bereit erklärt und eingefunden hatten und sie niemanden aus dem AKJ durch irgendwelche Auflagen des Wassertischs verschrecken wollte, akzeptierte sie selbstverständlich diesen Wunsch und zeigte sich gleichzeitig verwundert darüber, dass ihr von Seiten des Wassertischs bzw. der beiden Wassertische eine derart ablehnende und feindselige Haltung entgegen gebracht wurde. Diese Haltung war auch deshalb kaum nachvollziehbar, da Frau Finkenthei als Juristin ihr Können bereits erfolgreich unter Beweis gestellt hat, denn ohne sie hätten wir das Volksbegehren gar nicht starten können. Zur Erinnerung: Nach der ersten Stufe des Volksbegehrens (Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens) versuchte der rot-rote Senat unser Volksbegehren abzubügeln mit der Begründung, dass der Inhalt unseres Volksbegehrens verfassungswidrig sei und gegen Bundesrecht verstößt. Auch damals gab es Bedenkenträger wie Benedict Ugarte-Chacon, der die Auffassung vertrat, es wäre sinnvoll, vor einem Einspruch gegen die Entscheidung des Senats beim Verfassungsgericht erst einmal ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen, ob eine Verfassungsklage gegen die Entscheidung des Senats überhaupt Erfolgsaussichten hat. Was an diesem Vorschlag des Politikwissenschaftlers Ugarte-Chacon so verwerflich ist, bezieht sich weniger auf die Tatsache, dass die Erstellung eines Rechtsgutachtens in der Regel mit Kosten verbunden ist, sondern dass die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Entscheidung des Senats fristgebunden ist! Allein der zeitliche Aufwand, sich einvernehmlich auf einen Gutachter zu verständigen, der unserem Ansinnen gegenüber positiv aufgeschlossen ist, wie die erforderliche Zeit für die Erstellung des Gutachtens, wäre zu Lasten der Erstellung des Einspruchs gegangen. Ich ließ mich durch solche Vorschläge nicht davon abhalten, eine S.O.S.-Mail an unsere Bündnisorganisationen zu versenden und war äußerst glücklich, dass auf den Hilferuf die damalige Geschäftsführerin der Berliner Verbraucherzentrale Frau Franke reagierte, und einen Kontakt zu Prof. Dr. Jürgen Keßler vermittelte, der sich dankenswerter Weise bereit erklärte, den Einspruch vor dem Verfassungsgerichtshof kostenfrei zu vertreten, seine Zusage allerdings davon abhängig machte, dass die Einspruchsschrift mit einer konkreten Rechtsargumentation erarbeitet werde. Sabine Finkenthei erklärte sich für diese Zuarbeit bereit und investierte in die Vorarbeiten, Recherchen und Ausarbeitung der Einspruchsschrift mehrere Monate. Um es abzukürzen: Wir konnten den von Frau Finkenthei erarbeiteten und von Prof. Keßler vertretenen Einspruch nicht nur gewinnen. Was diesen Sieg besonders auszeichnet, war der Umstand, dass alle neun Richter einstimmig zu unseren Gunsten entschieden.
Zurück zum AKJ und dem Leitfaden: Statt Sabine Finkenthei zu vertrauen, wurde der Leitfaden innerhalb kürzester Zeit runter gemacht (s.o.), was beweist, dass es dieser Kerngruppe mit ihren Sympathisanten vor allem darum ging, die Anfechtung der Verträge zu verhindern. Und was die Person Ugarte-Chacon und seine Strategie der „irreführenden“ Vorschläge betrifft: Nachdem der Leitfaden des AKJ bekannt wurde, hatte diese Person nichts besseres zu tun, die angebliche Anonymität des AKJ zum Anlass zu nehmen, um auf einem grenzwertigen Niveau Stimmung gegen den AKJ zu machen. Dabei müsste es diese Person, der auch gelegentlich als „Journalist“ tätig ist, eigentlich besser wissen, denn gerade Journalisten kennen die Bedeutung des Schutzes von Insidern und wissen, wie wichtig es ist, diese Personen aufgrund ihres wichtigen Sachkenntnisse zu schützen, da oft nur sie die erforderlichen Sachkenntnisse besitzen, um Skandale aufzudecken bzw. aufzuzeigen, wie sich herrschende Verhältnisse verändern lassen. Leider ist es um den Schutz von so genannten „Whistleblowern“ in Deutschland nicht besonders bestellt.
Und ist der andere Wassertisch besser? Keineswegs, leider. Auch der andere Wassertisch, der seine monatlichen Plenarsitzungen bei der Berliner Compagnie abhält und sich übrigens NACH den Wasserbürgern gegründet hat (das Angebot, sich den Wasserbürgern anzuschließen, wurde von Aktivisten wie Rainer Schmitz und Wolfgang Rebel brüsk abgelehnt), schreckt nicht davor zurück, mit Methoden der Diffamierung von den eigenen Unzulänglichkeiten und Inkompetenzen abzulenken. Als im Rahmen der Anhörungen des Sonderausschusses auch weitere Namen von Rechtsanwälten aus dem AKJ bekannt wurden, hatte der neue Wassertisch nichts anderes zu tun, als aus dem Umfeld des Wassertisch-Sprechers W. Rebel eine Aktivistin vorzuschicken, mit dem Auftrag, die namentlich bekannt gewordenen Juristen “abzuwerben”. Außerdem hätte man einen namhaften Verfassungsrechtler einkaufen – pardon: gewinnen – können, mit dem sich eine gewinnbringende Zusammenarbeit anböte, vorausgesetzt man würde sich von Rudek und Finkenthei distanzieren. Diese hätten zwar ihre Verdienste, wären jetzt jedoch „verbrannt“, so die Aktivistin. Für diese Verbrennungsexperten scheint offensichtlich das Zeitalter der Inquisition und Hexenverbrennung noch nicht vorbei zu sein. Neuerdings verbreitern diese „Verbrennungsexperten“ beim Anheizen der Gerüchteküche die Mär, dass die jetzt fertig gestellte Organklage innerhalb des AKJ umstritten sei. Ein Gerücht ohne jegliche Grundlage. Auch bei diesem Wassertisch betreiben die Giftzwerge ein Kommunikationsmanagement, das vor allem darauf ausgerichtet ist, dass niemand aus dem Ruder läuft, dass niemand unautorisiert innovative Denkanstöße für eine kostengünstige Rekommunalisierung einbringt. Entsprechend werden die e-mail-Listen – wie heißt es doch – “moderiert”, mit den bekannten Folgen für die Wasserbürger: Diese müssen draußen bleiben und können somit keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen! So viel zur eingeschränkten „Offenheit“ der Komunikationsirrwege in diesen Initiativen! Neuerdings verbreitert Wolfgang Rebel vom Wassertisch das Gerücht, der Leitfaden des AKJ sei „gescheitert“. Jetzt versucht der Wassertisch das Thema der Organklage neu zu besetzen, indem sie den Oppositionsfraktionen einen „Top-Juristen“ empfehlen, der für 30.000 € plus Mehrwertsteuer bereit wäre, eine Organklage zu verteten. Das Angebot des AKJ, eine bereits fertig gestellte Organklage kostenneutral zu verteten, wird vom Wassertisch auf seiner Pressekonferenz verschwiegen. Auch die Pressemappe spricht für sich: Hinweise auf den AKJ, der mit seinem Leitfaden und anschließenden Ergänzungen wie Präzisierungen während des Sonderausschusses und auch danach maßgeblich die entscheidenden Vorarbeiten geleistet hat, finden sich in der Pressemappe bezeichnenderweise nicht. Statt nach dem Motto „Doppelt hält besser“ die Erfolgsausscihten zu vergrößern und für beide Organklagen zu werben, werten die Wassertisch-Experten die Arbeit des AKJ ab und verstecken sich hinter dem Renommee eines Top-Juristen.
Vertreter aus der Politik werden diese Entwicklung nicht nur mit großer Schadenfreude zur Kenntnis nehmen, sondern ihre Untätigkeit auch damit begründen, dass die zerstrittenen Initiativen selbst nicht wissen, was sie wollen, nach dem Motto: „So lange die Initiativen nicht an einem Strang ziehen, werde ich mir diesen nicht um meinen Hals legen…“ Die Folgen dieser Zersplitterungspolitik sind bekannt: Der Senat hat die RWE-Anteile zu einem völlig überteuerten Preis zurückgekauft, ohne die Teilprivatisierungsverträge rückabzuwickeln. Eine Möglichkeit, diesem überteuerten Rückkaufdeal zuvor zu kommen, haben beide Wassertisch weniger verpennt als vorsätzlich verhindert! Die Zielsetzung beider Wassertische ist offensichtlich, wobei die “Spaltung” nur vordergründig ist. Es gilt vor allem den Erfolg des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin zu ramponieren, nicht zuletzt weil dieser Volksentscheid ein wirklicher Volksentscheid war, der zum einen mit einem kleinen, transparenten Spendenetat von nicht einmal 40.000 Euro erfolgreich verlief und zum anderen jetzt auch noch dazu führen könnte, dass KOSTENFREI die Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich angefochten werden könnten.
Die Wasserbürger, die auch vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer, dem Bund der Steuerzahler und vielen anderen größeren wie kleineren Organisationen Unterstützung erfahren haben, werden das Ziel einer kostenneutralen Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge unbeirrt weiter verfolgen und freuen sich, wenn der Kreis von Unterstützern sich auch weiterhin vergrößert. Auch die GRÜNE LIGA Berlin lässt sich durch die Giftzwerge nicht verunsichern. Auf der letzten Mitgliederversammlung wurde bei einer Anwesenheit von über 50 Personen nicht nur Thomas Rudek als Sprecher des Volksentscheids bestätigt, sondern auch ein klares Votum für die Anfechtung der Verträge über den Weg einer Organklage auf Grundlage des AKJ-Leitfadens vor dem Berliner Verfassungsgericht abgegeben.
Berlin, d. 8.4.2013
[1] Lächerlich ist der Vorwurf des Missbrauchs der Struktur, da ich als Mitgründer des Wassertischs dafür gesorgt hatte, dass sich alle Anwesenden in e-mail-Listen eintragen. Und zum Haifisch-Logo: Als es Abstimmungsprobleme zur Verwendung des Hamburger Logos gab, habe ich mich schriftlich an die in Hamburg lebende Filmemacherin Leslie Franke gewandt, und sie um Vermittlung ersucht. Dazu kam es. Später wurde dann das Logo noch durch Erhard Bartels optimiert (Euro-Zeichen als Auge und schärfere Zähne). Von einem Missbrauch der Wassertisch-Struktur kann folglich nicht die Rede sein, zumal ich den e-mail-Verteiler in der ersten Zeit maßgeblich mit aufgebaut habe. Umso erstaunter war ich, als ich kurz nach meinem Ausschluss aus den Verteilern des Wassertischs gelöscht wurde, ohne dass ich darum gebeten bzw. das Löschen beantragt hätte. Auch mit anderen Wasserbürgern sahen sich mit dieser undemokratischen Ausgrenzungspraxis des Wassertischs konfrontiert. Es erscheint nicht nur grotesk, es ist grotesk: Da kämpfen wir über mehrere Jahre für den freien Zugang der Informationen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung entstanden sind, und nach dem erfolgreichen Abschluss des Volksentscheids werden Personen, die zum Erfolg des Volksentscheids erheblich beigetragen haben, mit fadenscheinigen und verlogenen „Begründungen“ ausgeschlossen.
Wasserbürger bedanken sich bei der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau
Die Diskussion über die europäische Konzessionsrichtlinie nahmen Berliner Zeitung und Frankfurter Rundschau zum Anlass für einen thematischen Brückenschlag von Brüssel nach Berlin. In einem Interview erinnert Thomas Rudek, dass Teilprivatisierungen wie Privatisierungen sich generell nur für einen auszahlen – und zwar unabhängig davon, ob Ausschreibungen stattgefunden haben oder nicht. Wer den Zuschlag erhält, kann im Bereich eines natürlichen Monopols Gewinne erzielen, die von den Verbrauchern oder vom Steuerzahler finanziert werden müssen. Die Wasserbürger bedanken sich bei der Redaktion der Berliner Zeitung für das Interview (Seite 2), das auch in der Frankfurter Rundschau auf Seite 3 veröffentlicht wurde. Besonders zu empfehlen sind auch die beiden anderen Berichte „Markt im Wasserglas“ und „Spanien: Konzerne auf Schnäppchenjagd“ (s.u.).
Die Wasserbürger sind verwundert über den Vorstoß der EU-Kommission und erinnern in diesem Zusammenhang an die beiden laufenden Beschwerdeverfahren, die im Sommer vorletzten Jahres gegenüber der Kommission von Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin in enger Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe initiiert worden sind. „Wir würden es begrüßen, wenn die Kommission unsere Beschwerdeverfahren zum Abschluss bringt“, so die Juristin Sabine Finkenthei vom AKJ. Und weiter: „Wir vertreten die Auffassung, dass die Berliner Teilprivatisierung mit ihren vertraglichen Gewinngarantien sowohl gegen das europäische Beihilferecht verstößt, als auch gegen das bereits bestehende europäische Ausschreibungsrecht. Das haben wir substanziell dargelegt. Der Aufforderung der Kommission, unser Beschwerdeverfahren mit weiteren Informationen zu untermauern, sind wir fristgerecht nachgekommen. Wir sind überzeugt, dass es ausreichend ist, wenn die Kommission dafür sorgt, dass das bestehende europäische Ausschreibungsrecht zur Anwendung kommt.“
Spanien: Konzerne auf Schnäppchenjagd von Martin Dahms (FR v. 25. Jan. 2012)
Beratungsresistent: Anmerkungen zur Plenardebatte im Abgeordnetenhaus
Sie erinnern sich: Nach einjähriger Arbeit hat der Sonderausschuss zur Prüfung der ursprünglich geheimen Teilprivatisierungsverträge einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem allerlei steht, nur eines nicht: Die Wege, die möglich sind, um die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich anzufechten. Daraufhin hat Rechtsanwalt Olav Sydow vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Stellungnahme geschrieben und darum gebeten, dass der Abschlussbericht ergänzt werden soll, bevor dieser diskutiert wird. Diesem Ansinnen wurde nicht entsprochen, worauf hin Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin, Herr Ohm (Geschäftsführer vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer), Stefan Richter (Geschäftsführer der Grünen Liga Berlin), der Schriftsteller und Preisträger Ingo Schulze, die Juristin Sabine Finkenthei und Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ an alle Abgeordneten einen Brief auf den Weg gebracht haben, um noch einmal unmissverständlich auf die Vorteile einer Organklage vor dem Verfassungsgericht zu verweisen. Gleichzeitig wurde auch noch eimal das Angebot von Rechtsanwalt Olav Sydow bekräftigt, die Klage ohne jedes Prozesskostenrisiko zu vertreten. Wenngleich all diese wichtigen Informationen nicht einmal ansatzweise im Abschlussbericht des Sonderausschusses erwähnt worden sind, so hatten wir doch die Hoffnung, dass der ein oder die andere Abgeordnete die Diskussion im Abgeordnetenhaus am 17. Januar nutzen werden, um auf diese Möglichkeiten hinzuweisen oder auf den Brief bzw. die Stellungnahme des AKJ zu verweisen. Zwar versuchte die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen noch, die AKJ-Stellungnahme als Drucksache allen Abgeordneten zuzustellen, scheiterte jedoch an der ignoranten Haltung der Parlamentsverwaltung. Frau Finkentheis Versuche wurden vom Ausschussbüro des Sonderausschusses abgebügelt. Und ich erhielt von Seiten der parlamentarischen Geschäftsführung der CDU eine Antwort, die unmissverständlich zu erkennen gibt, dass an einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Möglichkeiten einer gerichtlichen Prüfung der Verträge kein Interesse besteht.
Von diesen unmittelbaren Reaktionen abgesehen, ist vor allem das Wortprotokoll der Plenardebatte (s.u.) enttäuschend. In diesem Zusammenhang wollen wir daran erinnern, dass a) auch einzelne Abgeordnete der Oppositionsfraktionen von der Möglichkeit der Organklage Gebrauch machen könnten und b) eine Normenkontrollklage, wie sie von verschiedenen Vertretern der Oppositionsfraktionen offensichtlich angestrebt wird, nur gegen ein Gesetz – in diesem Fall gegen das Betriebegesetz – gerichtet ist, nicht aber gegen Verträge. Sollte also eine (erneute) Normenkontrollklage gegen das Betriebgesetz erfolgreich verlaufen, so bleiben die vertraglichen Gewinngarantien für den privaten Anteilseigner VEOLIA bestehen.
Halten wir fest: Wer gegen die vertraglich vereinbarten Gewinngarantien juristisch vorgehen will, der kommt an einer Organklage vor dem Verfassungsgericht nicht vorbei! Hingegen ändert eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz nicht das Geringste an den Gewinngarantien und an den anderen Regeln der Teilprivatisierungsverträge (geheime Schiedsverfahren u.a.).
LINK zum Plenarprotokoll des 17. Jan. 2013 (PDF, die „Wasser“-Debatte beginnt ab Seite 82)