8.10.2013, 9.10 Uhr, dlf: Griechenland – ausländische „Investoren“ müssen „Eintritt“ zahlen

Kurzkommentar Wasserbürger: Statt dem massivem Personalabbau an Steuerprüfern in den griechischen Finanzämtern entgegen zu wirken (s. den Hinweis auf die dlf-Reportage unten), wird der Ausverkauf Griechenlands neoliberal optimiert.

Not macht erfinderisch

Griechenland verkauft mit teuren Immobilien zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung

Von Jannis Papadimitriou

„Seit der Schuldenkrise ist der griechische Immobilienmarkt zusammengebrochen. Um die Verkäufe anzukurbeln, steigern die findigen Hellenen nun den Wert ihrer Immobilien, indem sie an den Verkauf von teuren Objekten noch eine Aufenthaltsgenehmigung für EU-Ausländer knüpfen…

… Doch Grigoropoulos ist zuversichtlich, dass die gut betuchten Kunden aus Russland oder China das Geschäft wiederbeleben können. Auch bei der Vereinigung griechischer Makler finden die Visaerleichterungen für vermögende Immobilienkäufer aus dem Ausland Zustimmung. Verbandssprecher Jannis Revythis:

„Für uns entsteht ein neues Kundenpotenzial. Die Russen suchen nach Immobilien in Nordgriechenland oder auf Kreta. Investoren aus dem arabischen Raum interessieren sich vor allem für die Inseln Mykonos und Santorini in der Ägäis. Kleinere Wohnungen in der Athener Innenstadt sind beliebt in allen Zielgruppen.“

Davon profitiert nicht zuletzt der Staat. Bei jedem Immobilienerwerb ist nämlich eine Mehrwertsteuer in Höhe von 23 Prozent fällig – was bedeutet, dass ein Käufer aus Russland, der 250.000 Euro investiert, weitere 57.000 Euro an den griechischen Fiskus abführen muss. Dazu kommen diverse Grund- und Immobiliensteuern.

Im Gegenzug bekommt der Investor eine Aufenthaltserlaubnis über fünf Jahre. Für sich und für seine Familie. Die griechische Presse beurteilt die neue Regelung positiv, mahnt aber auch, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, der Staat betreibe Handel mit der Aufenthaltsgenehmigung…

… Ähnliche Vorschriften gebe es schon in Spanien, Portugal und Zypern, berichtet Revythis. Da sei es nur konsequent, dass auch Griechenland Anleger mit einer Aufenthaltserlaubnis locken will.“

Zum vollständigen Bericht

s. hierzu auch die dlf-Reportage „Wenig Fahnder, viel Steuerhinterziehung – Griechenlands Sparkurs erschwert den Kampf gegen Abgabensünder“ von Jerry Sommer vom 18.10.2012:

„Eine Ursache dafür ist auch der Personalabbau in der Steuerverwaltung, den die griechische Regierung unter dem Druck der Troika betreibt, kritisiert die Steuerbeamtin Katharina Proktou: „Vor drei Jahren waren wir im ganzen Land 16.500, jetzt sind wir nur noch 9500. Bei mir in der Abteilung sind von 65 Steuerbeamten nur 40 übriggeblieben.“ Das ist eine der Widersprüchlichkeiten der gegenwärtigen Sparpolitik: Mit weniger Steuerbeamten kann man weder Steuerhinterziehung wirkungsvoll bekämpfen noch Steuergerechtigkeit herstellen…“

Post unter’m Hammer: Von der britschen Royal Mail zur Privatisierung der Post in Portugal

Die älteste Post der Welt wird privatisiert

Börsengang der Royal Mail stößt auf großes Interesse

Von Jochen Spengler

„Nicht einmal die privatisierungsfreudige Maggie Thatcher wagte es seinerzeit, die Royal Mail zu verkaufen. Doch obwohl fast 70 Prozent der Briten dagegen sind, will die konservativ-liberale Regierung 60 Prozent der britischen Post in Privatbesitz überführen…

… Was schlecht ist für die Postler, muss nicht schlecht sein für den Steuerzahler. Doch auch der dürfte ein Minusgeschäft machen. Schließlich hat die Regierung die Royal Mail erst einmal verkaufsfein herrichten müssen. Dazu hat sie die Pensionslasten von zehn Milliarden Pfund dem Steuerzahler aufgebürdet. Die Einnahmen auf den Verkauf der Post werden aber nur auf rund 3,3 Milliarden geschätzt.

Offen ist schließlich, ob wenigstens die Kunden glücklich werden mit der Privatisierung. Mario Dunn bezweifelt das – er leitet die Anti-Privatisierungsinitiative „Rettet die Royal Mail“ und verweist darauf, dass die Firma im letzten Jahr 440 Millionen Pfund Gewinn gemacht hat …

…Der Staat will vorerst 30 Prozent der Unternehmensanteile behalten; zehn Prozent sind für die Postler vorgesehen. Um die 60 Prozent, die privaten und institutionellen Investoren zugeteilt werden, brach eine regelrechte Stampede aus. „A good idea, companies should be run by the private sector. Probably a good investment. A good idea.“

Es gab insgesamt Kaufinteresse im Wert von 15 Milliarden Pfund. Wirtschaftsminister Cable:

„Wir hatten etwa 700.000 Anträge; das ist eine siebenfache Überzeichnung. Es gab großes Interesse und es zeigt, dass unser Ausgabepreis nicht zu hoch war.“

Wahrscheinlich ist sogar, dass er mit 3,30 Pfund pro Aktie zu niedrig lag. Auf dem grauen Markt wird das Papier bereits mit vier Pfund gehandelt. Angesichts ihres lukrativen Grundbesitzes und des Millionengewinns, den die Royal Mail im letzten Jahr gemacht hat, wird der Wirtschaftsminister kritisiert, er verscherbele das Unternehmen 80 Prozent unter Wert.

Es sehe immer stärker nach einer verpfuschten Privatisierung aus, sagt Chuka Umunna, Wirtschaftexperte der Labour-Opposition. Und so wird es zumindest einen zweifelsfreien Gewinner der Privatisierung geben: Jene Investoren, die heute zum Zuge kommen; die Regierung versichert, sie wolle vorrangig Kleinanleger bedienen. Sie können sich womöglich schon heute Abend über einen erheblichen Kursanstieg freuen.“

zum vollständigen Beitrag

11.10.2013 · 17:05 Uhr

Royal-Mail-Aktien starten mit Kursfeuerwerk

Gewerkschaften kritisieren, das Unternehmen werde weit unter Wert privatisiert

Von Jochen Spengler

330 Pence hat die Aktie gekostet, 450 Pence war die erste Notierung: Ein Plus von mehr als 30 Prozent, das die Royal Mail bei ihrem Börsen-Debüt erlebte. Nun muss die Regierung den niedrigen Ausgabepreis gegen Kritik der Gewerkschaften verteidigen…

weitere Reportagen:

Konjunktur: Portugal verkauft 70 Prozent der Staatspost

FOCUS Online – ‎10.10.2013‎
Nach mehreren Privatisierungen trennt sich das Euro-Krisenland nun auch von 70 Prozent der Anteile am Postunternehmen CTT – Correios de Portugal. Die restlichen 30 Prozent behält der Staat. Das teilte die Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident 

Portugal bringt Staatspost an die Börse

handelszeitung.ch – ‎11.10.2013‎
Das krisengeschüttelte Euroland Portugal drückt bei der Privatisierung der Staatspost aufs Tempo. Bereits in der ersten Dezember-Woche soll ein Großteil des Staatsunternehmens CTT an die Börse gebracht werden, wie Wirtschaftsminister Antonio Pires de 

Portugal lässt sich vom Börsengang der Royal Mail inspirieren – Staatspost soll

format.at – ‎11.10.2013‎
Die Regierung in Lissabon hatte die Privatisierung der Post im Juli angestoßen. Mit dem Schritt will Portugal die Auflagen der Geldgeber erfüllen, die das Land 2011 mit einem 78 Milliarden schweren Hilfspaket vor dem Bankrott retteten. In den vergangenen 

Verkauf in Notlage: Portugal muss sich von einem Großteil …

Ad-Hoc-News (Pressemitteilung) – ‎11.10.2013‎
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Anmerkungen zur Wahl / Endlich: Organklage von Prof. Kirchberg im Netz

Lange genug hat es gedauert! Und es ist traurig genug, dass die Wasserbürger sich genötigt sahen, auf mehreren Veranstaltungen die Vertreter der Berliner Piraten energisch darum zu bitten (diplomatisch formuliert), die Organklage von Prof. Kirchberg transparent und für alle lesbar ins Netz zu stellen. Jetzt endlich ist die Organklage, die bereits im April beim Verfassungsgerichtshof von Berlin eingereicht wurde, seit dem 3.9. ins Netz gestellt und alle können sich selbst davon überzeugen, dass Prof. Kirchberg zahlreiche Argumente aus dem Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge nicht nur übernommen, sondern diesen Argumenten nichts hinzuzufügen hat. Da fragt man sich, warum die Piraten nicht das kostenfreie Angebot von Rechtsanwalt Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei angenommen haben, statt Prof. Kirchberg mit 35.000 € fürstlich dafür zu entlohnen, dass er sich der Argumentation des AKJ bedient. Ist es unverfroren oder einfach nur dreist, wenn in der Klageschrift das Trugbild vermittelt wird: „Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ erstellten „Juristischen Leitfaden“ zum Thema „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ an.“ Warum hat kein Pirat den Anstand gehabt, auf das Gesprächsangebot von Rechtsanwalt Sydow einzugehen oder Frau Finkenthei anzurufen? Denn natürlich gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen einer Organklage, die unter Zeitdruck von Prof. Kirchberg erstellt worden ist und der Organklage, die vom AKJ unter Federführung von Frau Finkenthei und RA Sydow über mehrere Monate mit größter Sorgfalt erarbeitet worden ist.

Freilich ist dieser Vorwurf nicht nur an die Fraktion der Piraten gerichtet, sondern vor allem an die Vertreter der Links-Fraktion und die Vertreter der Grünen. Die Grünen haben wenigstens noch versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne gegen das Betriebegesetz mit einer Normenkontrollklage vorgehen. Auf der Strecke geblieben ist ihr Transparenz-Anspruch, denn wer die Normenkontrollklage der Grünen im Internet sucht, der sucht vergebens und kann sich folglich überhaupt kein Bild machen, sondern bleibt im Dunkel der Unwissenheit gefangen. Desaströs war die Komplett-Verweigerung der Links-Fraktion. Wenn deren Führer Klaus Lederer als Wasser-Experte und zugleich Experte für repressive Unterdrückung von zivilgesellschaftlichen Rekommunalisierungsvorschlägen glaubt im Wahlkampf und darüber hinaus durch eine aktive Verweigerungs- und Blockadehaltung punkten zu können, dann sollten ihm seine Genossen nach der Wahlanalyse weniger die Leviten lesen als ihn endlich in die Wüste schicken.

Zu den Vertretern der großen Fraktion ist nicht viel zu sagen, haben sie sich mit der investorenfreundlichen Rekommunalisierung selbst freiwillig dem Waterboarding ausgesetzt: Nicht nur, dass sie keine Anstrengungen unternommen haben, die Wasserverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen – diese Verweigerungshaltung teilen sie mit der Linken. Nur zur Erinnerung: Nach dem BWG Finanzierungs Sicherstellungsgesetz belaufen sich unter Berücksichtigung der Zinsen bei einer 30jährigen Laufzeit die Gesamtkosten für den Rückkauf der Wasser-Anteile auf über 1,8 Mrd. €! Jeder halbwegs denkende Wahlberechtigte weiß: Dieser goldene Handschlag muss gegenfinanziert werden durch entsprechende Gebühren. An dieser Kostenstelle kann auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nichts ändern. Und hoffentlich wird nicht vergessen, dass die Preissenkungsverfügung, die übrigens am 25.9. beim OLG Düsseldorf verhandelt wird, sich nur auf das Frischwasser bezieht. Für die Gewinnabschöpfung sind die Einnahmen aus dem Niederschlags- und Abwasser die wichtigeren Quellen. Hier sprudelt es richtig – und keinen schert’s. Entsprechend lapidar meldet die Morgenpost am 18.9.2913, „dass die Wassertarife insgesamt nach einer Absenkung wieder über das derzeitige Niveau ansteigen und 2028 um knapp 14 Prozent höher liegen als heute“.

Die Regierungsfraktionen haben eine wichtige und einmalige Möglichkeit verpasst, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Sie hätten die wichtige Schlüsselfrage, was soll die Rekommunalisierung bzw. der Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile kosten bzw. wie viele Euros sollen in die Hand genommen werden, der Bevölkerung stellen sollen. Eine Volksabstimmung in Form eines Referendums wäre gerade nach dem Schmierentheater des Sonderausschusses eine einmalige Chance gewesen, exemplarisch eine Brücke zur Bürgerbeteiligung zu bauen. Es wäre so einfach gewesen: Über die von Nußbaum ausgehandelte Summe hätten am Wahlsonntag die Berliner mit abstimmen können. Doch statt diesen Weg zu gehen, versucht ausgerechnet die CDU-Fraktion in der Morgenpost den Eindruck zu erwecken, ihr sei an einer dauerhaften Absenkung der Wassertarife gelegen (s. „Wasser-Rückkauf lässt Spielraum für sinkende Preis“ von Joachim Fahrun in der Berliner Morgenpost vom 18.9.2013). Dabei dürfte sich unterdessen herumgesprochen haben, dass es in der Kalkulation der Wassertarife viele Preisschrauben gibt. Eine ganz wichtige ist die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe. Und dieser Zinssatz wird nach dem Berliner Betriebegesetz per Rechtsverordnung durch die von der CDU berufene Wirtschaftssenatorin festgesetzt. Was läge da näher, als über diese Preisschraube die Wassertarife dauerhaft abzusenken und die Verbraucher und die Wirtschaft zu entlasten.

Beschämend ist jedoch vor allem, dass die Geschehnisse auf Bundesebene nicht die Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie verdient hätten. Gerade was die Kontrolle der Wassertarife betrifft, wurde im Rahmen der Novellierung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) von der Wasserlobby ein wichtiger Versuch zur Kontrolleffizienz von Wassertarifen vereitelt. Während sich die Gemüter auf die Wasser-Initiative der europäischen Bürgerinitiative konzentrierten, wurde eine Möglichkeit der Zuständigkeitserweiterung des Kartellamts abgeschmettert. Einer der engagiertesten Kartellwächter aus Hessen, Herman Daiber, schrieb kürzlich in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):

„Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte bereits auf die weitgehende Austauschbarkeit zwischen der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserlieferung hingewiesen, die für eine einheitliche Kontrolle durch die Kartellbehörden sprach. Zur endgültigen Klärung der Frage durch den BGH wird es nicht mehr kommen. Überraschend hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag im Rahmen der 8. GWB-Novelle eine Regelung vorgeschlagen, wonach künftig öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge ausdrücklich nicht (mehr) dem Kartellrecht unterliegen sollen…“

Am Wahlsonntag liegt es an uns, den Wahlzettel in einen Denkzettel für alle etablieren Parteien zu verwandeln. Alternativen gibt es zur Genüge!

April 2013, SZ, Bürger stimmen für Ufersteg. Von Heiner Effern

Wasserbürger empfehlen: Uferstege statt Uferwege oder vom Tegernsee lernen, heisst SIegen lernen!

Der Streit um den Uferweg am Griebnitzsee wird seit mehreren Jahren auch vor Gerichten geführt. Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichten:
„Schon bei der Verabschiedung des Bebauungsplans hieß es aus der Verwaltung, man rechne mit erneuten Klagen. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird über den Preis für die Grundstücke verhandelt. Wenn keine Einigung erzielt wird, schließt die Stadt als letztes Mittel auch Enteignungen nicht aus. Allein für mögliche Entschädigungen der Griebnitzsee-Anrainer bei Enteignungen hat die Stadt vier Millionen Euro eingeplant.“
Um den endlosen Prozessen den Riegel vorzuschieben, empfehlen die Wasserbürger sich am Vorbild des bayrischen Städtchens Tegernsee zu orientieren: Dort stimmten am vergangen Sonntag die Mehrheit der Bürger für einen Ufersteg. Gegner eines Uferstegs hatten versucht, mit einem Bürgerbegehren das Ratsbegehren des Stadtrats zu verhindern.  „Wenn Besitzer eines Seegrundstücks keinen Uferweg dulden, dann bedarf es unkonventioneller Lösungen, indem der Weg vom Ufer auf einen Steg im See verlagert wird“, so Thomas Rudek von den Wasserbürgern. „Über eine kommunale Abgabensteuer für Anrainer von Seegrundstücken ohne Uferweg könnten die Kosten für Erbauung und Unterhalt der Stege auch diesem Personenkreis in Rechnung gestellt werden.“

Bürger stimmen für Ufersteg

Glaubenskrieg um eine Promenade: Seit 40 Jahren streiten die Bewohner der Stadt Tegernsee heftig über einen Steg an ihrem Seeufer. Nun ist bei einem Bürgerentscheid die Entscheidung gefallen. Für die Promenade.

In dem oberbayerischen Ferienort Tegernsee darf der Lückenschluss eines 1,4 Kilometer langen Seeuferweges gebaut werden. Bei einem Bürgerentscheid votierten am Sonntag 57 Prozent für den 200 Meter langen Steg im Zentrum der 4000 Einwohner zählenden Kleinstadt.

Sie unterstützten damit das Ratsbegehren des Stadtrates, der das Projekt für eine touristische Bereicherung hält. 43 Prozent gaben dem Bürgerbegehren kontra Steg ihre Stimme. Rund 3000 Einwohner waren zur Wahl aufgerufen. Die Beteiligung lag nach Angaben des Wahlleiters bei 57 Prozent.

Die Bürgerinitiative wollte den gut 800.000 Euro teuren Seeufersteg entlang mehrerer Privatgrundstücke mit dem Urnengang zu Fall bringen. Sie spricht von Verschandelung der Landschaft. Außerdem schade der Weg dem Einzelhandel, weil die Urlauber und Tagesgäste den Geschäften an der Hauptdurchfahrtsstraße dann buchstäblich den Rücken kehren könnten.

Bei einem Sieg der Bürgerinitiative wäre der Stadtrat mindestens ein Jahr an das Votum gebunden gewesen. Der Bau soll nun rasch in Angriff genommen werden.

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SZ vom 4. April 2013

Tegernsee Glaubenskrieg um eine Promenade

Seit 40 Jahren streiten die Bewohner der Stadt Tegernsee heftig über eine Promenade an ihrem Seeufer. Am kommenden Sonntag fällt die Entscheidung über die letzte Lücke des Uferstegs. Jetzt sollen sogar Drohungen umgehen.

Von Heiner Effern

Für die einen ist es eine kühne Vision, für die anderen ein Wahnsinn. In jedem Fall handelt es sich für die Tegernseer um eine Glaubensfrage: Wie soll das Gesicht ihrer Kleinstadt an der Seeseite aussehen? Seit gut 40 Jahren streiten die Bewohner der Stadt Tegernsee mit aller Kraft über eine Promenade an ihrem Seeufer.

Höchste Gerichte urteilten, ein Bürgerentscheid wurde ausgesessen, jetzt sollen Drohungen umgehen und Plakate werden abgerissen. Am kommenden Sonntag fällt die Entscheidung über die letzte Lücke der 1,4 Kilometer langen Promenade: Ein Bürgerentscheid wird festlegen, ob an fünf Privatgrundstücken vorbei im Tegernsee ein Steg gebaut werden darf. Etwa 200 Meter lang soll er sein und 790.000 Euro kosten.

Der Motor hinter dem Seeuferweg ist seit Jahren der parteilose Bürgermeister Peter Janssen. Er sieht die Möglichkeit, damit „eine ganz besondere Einrichtung in Oberbayern zu schaffen“. Von der „hohen Anziehungskraft“ einer dann durchgängigen Seepromenade werde der Tourismus profitieren. Aber auch Einheimische könnten künftig vom Fischerstüberl bis zur Seesauna direkt am oder über dem Wasser flanieren. „Besonders attraktiv ist der flache Weg zum Beispiel für Senioren oder Familien mit Kinderwagen“, sagt Janssen.

Die „tote“ Hauptstraße

Genau die Anziehungskraft eines solchen Weges ist aber für viele Geschäftsleute ein Graus: Die ohnehin schon darbenden Läden an der Hauptstraße könnten nochmals Kundschaft verlieren, wenn am See eine Alternativroute gebaut werde, sagt Viktoria Ziegleder von der Bürgerinitiative gegen den Bau des Stegs. Die „tote“ Hauptstraße von Tegernsee verkomme zur reinen Trasse für den Durchgangsverkehr, momentan stünden schon vier Läden leer.

Der Steg führe die Leute von den Geschäften weg, sagt auch Andreas Obermüller, Fraktionssprecher der Freien Wähler und erbittertster Gegner des Stegs im Stadtrat. Die Widerständler zählen noch mehr Argumente auf: Die Verschandelung des Ufers durch den Steg. Die Kosten. Die Probleme mit zwei Seegrundstücken, auf denen ein Hotel gebaut werden könnte, wenn nicht gerade an ihnen vorbei der neue Steg verlaufen würde.

Irene Schoßmann kennt diese Argumente, sie hat sie oft genug gehört. Zu oft, findet sie, deshalb wollte sie einen Gegenpol schaffen. Sie gründete einen Unterstützerkreis für den neuen Steg, weil sie als Betreiberin eines Gästehauses von den Urlaubern nur positive Rückmeldungen über die schon bestehende Promenade erhalten hat. „Die sind begeistert über jeden Meter, die sie am See gehen können.“ Und auch die Einheimischen wüssten die Promenade zu schätzen. „Man blickt auf dem See und denkt, man wäre selbst im Urlaub.“

Sie glaubt zudem, dass eine durchgängige Seepromenade mehr Leute in den Ort ziehen werde und folglich auch in die Geschäfte. Sie musste aber auch feststellen, dass ihr Engagement nicht nur freundlich aufgenommen wird. „Mancher grüßt jetzt schon komisch“, sagt sie. Nicht anders ergeht es den Gegnern des Stegs. Stadtrat Obermüller macht gar „fast bürgerkriegsähnliche Zustände“ aus. Drohungen machten die Runde und Plakate der Gegner würden von den Ständern gerissen, sagt er.

Auch Eigentümer wehren sich

Doch nicht nur Geschäftsleute, auch die Eigentümer der fünf Grundstücke wehren sich gegen den Steg. Bis vor den bayerischen Verwaltungsgerichtshof klagten sie, bisher vergebens. Noch sind allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen. Kurt Rößle ist einer von ihnen, er fürchtet nicht nur Neugierige, die ihm künftig in sein Grundstück schauen könnten, sondern auch Schäden an seinem Haus durch das Rammen der Stegpfähle in den Seegrund.

Der Uferbereich sei instabil, sagt Rößle. Zudem glaubt er, dass durch die Metallpfähle Blei im Wasser freigesetzt werden könnte. Das Landratsamt Miesbach und die Richter sehen dieses Problem jedoch nicht. Auch das anfangs reservierte Finanzministerium, das als Seeeigentümer nur bei einer gütlichen Einigung mit den Grundstücksbesitzern zustimmen wollte, gab inzwischen sein Einverständnis.

Bürgermeister Janssen möchte deshalb bei einem positiven Votum so schnell als möglich mit dem Bau beginnen. So eine gute Chance gebe es vielleicht nie mehr: „Das Geld ist da, die Rechtsstreitigkeiten sind ausgefochten.“ Doch auch eine Ablehnung des Stegs am Sonntag hat in Tegernsee möglicherweise nicht viel zu bedeuten. 2003 lehnten die Bewohner in einem Entscheid ein anderes Teilstück der Seepromenade ab. Dieser Steg steht inzwischen, nach Ablauf der Bindungsfrist leitete der Stadtrat den Bau erneut in die Wege.

Bürgermeister Janssen sieht sich durch die folgende Abstimmung mit den Füßen bestätigt: „Dieser Steg wird außergewöhnlich gut angenommen.“

11.04.2013 – PM: Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten

„Doppelt hält besser“ statt „Katze im Sack“
Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Berliner Wasser-Verträge

Berlin 11.04.2013. Durch die jüngsten Meldungen in den Medien wird der Eindruck vermittelt, dass man der gerichtlichen Anfechtung über den Weg einer Organklage einen entscheidenden Schritt näher gekommen sei. Unerwähnt blieb in der Berichterstattung, dass bereits am 22. März die Wasserbürger anlässlich des Weltwassertages darüber informierten, dass der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Organklage fertig gestellt hat. Der AKJ beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit den Teilprivatisierungsverträgen und hat bereits den Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ publiziert und auf einer Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale vorgestellt. Am 4. April stellte völlig überraschend Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel (Wassertisch in der Muskauer Str.) auf einer Pressekonferenz vor, dass sie mit Prof. Dr. Kirchberg einen renommierten „Top-Juristen“ gewinnen konnten, der für einen Pauschalbetrag von 30.000 € plus Mehrwertsteuer bereit ist, sich von klagewilligen Abgeordneten für eine Organklage mandatieren zu lassen.

Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ, der bereits mehrere Prozesse bei Verfassungsgerichten erfolgreich geführt hat, kritisert, dass von den Veranstaltern und den Teilnehmern der Pressekonferenz über die bereits fertig gestellte Organklage des AKJ kein Wort verloren wurde. Auch in der Pressemappe findet sich kein Hinweis. Das Totschweigen wiegt umso schwerer, weil Rechtsanwalt Sydow den Abgeordneten aller Fraktionen ein Angebot zur KOSTENNEUTRALEN Vertretung unterbreitet hat.

Nach Auffassung des AKJ sollten sich alle Bündnispartner dafür einsetzen, dass von Seiten der Berliner Abgeordneten beide Organklagen eingereicht werden. Nach dem Prinzip „Doppelt hält besser“ könnten zwei der drei Oppositionsfraktionen den „Top-Juristen“ beauftragen und sich auf diese Weise die Kosten für die Mandatierung von Prof. Dr. Kirchberg teilen. Die dritte Oppositionsfraktion könnte das kostenneutrale Angebot von Rechtsanwalt Sydow annehmen. Ein entsprechend schriftliches Angebot hat RA Sydow kürzlich den Abgeordneten postalisch zugestellt.
Durch dieses Verfahren würden sich die Aussichten für eine erfolgreiche Organklage erhöhen. Sollten die Piraten das Angebot von RA Sydow annehmen, könnten sie nicht nur ihre Eigenständigkeit unterstreichen, sondern auch ihre Nähe zu dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, der über die drei Verfahrensstufen mit nur 40.000 € gewonnen werden konnte. Was an Geld fehlte, machten viele Berliner durch ihren Einsatz wett. Diesem Ansatz zur ehrenamtlichen Unterstützung fühlt sich auch der AKJ verpflichtet.

Die Behauptung des Wassertischs, er sei über die Organklage des AKJ nicht unterrichtet worden, trifft nicht zu. Ein Aktivist des Wassertischs hat über den e-mail-Verteiler auf ein Interview im Info-Radio hingewiesen. In diesem Interview hat Wasserbürger Thomas Rudek ausdrücklich auf die fertig gestellte Organklage des AKJ verwiesen. Statt sich über diese Nachricht zu freuen, ist diesem Aktivisten das Vertrauen entzogen worden mit der Konsequenz, dass er sich aus dem Wassertisch zurückgezogen hat. Auch medienpolitisch gab es ein Nachspiel: Die Aktivisten inszenierten gegenüber dem Info-Radio einen Shit-Storm, der die Redaktion veranlasste, den Hinweis auf das Gespräch mit Thomas Rudek komplett zu entfernen.

Den Propagandisten des Wassertischs sind offensichtlich alle Mittel recht, um ihren Alleinvertretungsanspruch durchzusetzen. Ihre – uns schriftlich vorliegende Behauptung – der AKJ sei „gescheitert“, entbehrt jede Grundlage, wie die substanziell und mit größer Sorgfalt erarbeitete Organklage des AKJ beweist.

Thomas Rudek (Verfasser des Wasser Volksgesetzes)
Tel: 030 / 261 33 89 (AB) oder mobil: 01578 / 5926189
e-mail: ThRudek@gmx.de