PM Wasserbündnis kritisiert Abschlussbericht des Sonderausschusses / Frist für Organklage beginnt mit heutiger Plenardebatte

PM Wasserbündnis kritisiert Abschlussbericht des Sonderausschusses / Frist für Organklage beginnt mit heutiger Plenardebatte (17. Januar 2013)

Berlin, 17.01.2012. Ein Berliner Wasserbündnis, bestehend aus Alexander Kraus (GF Bund der Steuerzahler Berlin), Peter Ohm (GF des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer), Stefan Richter (GF der GRÜNEN LIGA Berlin), Ingo Schulze (Schriftsteller und Direktor der Abteilung Literatur der Akademie der Künste, Rechtsanwalt Olav Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei (Ansprechpartner für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen) und Thomas Rudek (Ansprechpartner für die Berliner Wasserbürger) haben an alle Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses ein Schreiben gerichtet, in dem vor allem der Abschlussbericht des Sonderausschusses zur Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe massiv kritisiert wird. Vorgeworfen wird vor allem, dass die während der Ausschusssitzungen dargestellten Möglichkeiten und Präzisierungen einer Vertragsanfechtung über eine Organklage im Abschlussbericht abgewertet und völlig heruntergespielt werden, obwohl mehrere Juristen vor dem Sonderausschuss einer Organklage hohe Erfolgsaussichten eingeräumt haben.

Ein von Seiten des Sonderausschusses beim Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienst in Auftrag gegebenes Gutachten vermittelt eine  andere Rechtsauffassung. Hierzu bemerken die Verfasser des Briefes an die Abgeordneten: „Auch hat die Rechtsmeinung des WPD keine rechtliche Wirkung und Relevanz, solange diese nicht von einem Gericht bestätigt worden ist,  oder mit anderen Worten: Ein Rechtsgutachten kann und sollte nicht als Ersatz für die Rechtsprechung der Gerichte angeführt werden, schon gar nicht, wenn es um derart bedeutsame offene Rechtsfragen wie in dem hier vorliegenden Fall geht!“ (Brief v. 14.1., Seite 3).  Auch ein separates Schreiben von Rechtsanwalt Olav Sydow (AKJ), in dem er die Mitglieder des Sonderausschusses bat, den Inhalt des Abschlussberichts um wichtige Aspekte zu den Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu ergänzen, fand im Abschlussbericht keinen Niederschlag. Rechtsanwalt Olav Sydow befürchtet für die Plenardebatte, „dass viele Abgeordnete über die Bedeutung und die Möglichkeiten, die sich durch ein Organstreitverfahren politisch und juristisch eröffnen, weder ansatzweise noch umfassend durch den Bericht informiert werden.
Das ist insbesondere vor dem Hintergrund bedauerlich, da die Kernaufgabe des volksgesetzlichen Prüfauftrages ja darin bestand, die Möglichkeiten der gerichtlichen Vertragsanfechtung aufzuzeigen und herauszustellen!“

Thomas Rudek bewertet den Abschlussbericht unter strategischen Gesichtspunkten: „Der Bericht entspricht der Strategie des Information Overkill. Es werden allerlei belanglose Infos präsentiert. Dann sind auch noch als Anhänge Stellungnahmen vom Wassertisch, von zwei Vertrauenspersonen wie von einem Prozessbeobachter von Transparency International beigefügt, so dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, jeder hat sich zu Wort gemeldet. Doch die beigefügten Stellungnahmen haben a) keine Prozessreleanz, sind also für eine gerichtliche Vertragsanfechtung völlig unbedeutend und b) beziehen sie sich inhaltlich nicht auf den Abschlussbericht.“

Perspektivisch verweist die Juristin Sabine Finkenthei darauf, dass die sechs-Monats-Frist für ein Organstreitverfahren erst dann beginnt, wenn sich das Plenum des Abgeordnetenhauses mit dem Abschlussbericht des Sonderausschusses auseinandersetzt: „Erst nach Beendigung der Arbeit des Sonderausschusses und der Aussprache im Plenum befinden sich alle Abgeordneten in der Lage, sich über die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu informieren bzw. innerhalb der vorgegebenen Frist weitere Informationen einzuholen, um dann beispielsweise wegen der Verletzung des Budgetrechts ein Organstreitverfahren zu initiieren,“ so Finkenthei. „Darum erhält der Informationsgehalt des Abschlussberichts so eine zentrale Bedeutung und wir bedauern zutiefst, dass auch die offenen juristischen Fragen im Abschlussbericht weder aufgegriffen noch herausgestellt worden sind. Es soll offensichtlich unterbunden werden, diese grundlegenden ungeklärten Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Klärung zuzuführen.“ „Bei allem Verständnis für die Berichterstattung über die Baustelle Flughafen“, so Finkenthei, „darf die in dreistelliger Höhe Millionen verschlingende Baustelle der Teilprivatisierungsverträge in der Berichterstattung nicht untergehen“.

Die Plenardebatte im Abgeordnetenhauses über den Abschlussbericht des Sonderausschusses findet heute, am 17.01.2013, statt.

LINK zum Wasserbündnis-Brief an die Berliner Abgeordneten v. 14.01.2013
LINK zur AKJ-Stellungnahme (RA Olav Sydow) vom 21.12.2012
LINK zum Abschlussbericht des Sonderausschusses

Rückfragen an:
Thomas Rudek Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) o mobil: 01578 / 59 261 89

Der Volksentscheid auf dem Prüfstand – Der Schriftsteller Ingo Schulze im Gespräch mit Sabine Finkenthei und Thomas Rudek

Aus den Reihen prominenter Vertreter des kulturellen Sektors ist der Volksentscheid auch durch den Schriftsteller und Direktor der Sektion Literatur der Akademie der Künste Ingo Schulze vorbildlich unterstützt worden. Ingo Schulze setzt sich auch in seinen Veröffentlichungen gegen die propagierte Alternativlosigkeit der marktkonformen Demokratie zur Wehr. Wer noch ein geeignetes Weihnachtsgeschenk sucht, dem empfehlen die Wasserbürger die jüngste Veröffentlichung von Ingo Schulze: „Unsere schönen neuen Kleider – Gegen die marktkonforme Demokratie – für demokratiekonforme Märkte“

Wasser-Volksentscheid auf dem Prüfstand

Ingo Schulze im Gespräch mit Sabine Finkenthei, Juristin vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) und Thomas Rudek, dem Verfasser des Volksgesetzes

Ingo Schulze.: Als ich über das Wasser-Volksbegehren und die geheimen Verträge zur Teilprivatisierung informiert wurde, war ich über die Geschäftemacherei mit dem wichtigsten Lebensmittel direkt vor meiner Haustür einerseits schockiert, andererseits froh, dass Sie und Ihre Mitstreiter einen Weg gefunden haben, diese Vorfälle aufzudecken und Licht ins Dunkel der Teilprivatisierung zu bringen. Wenn wir jetzt die jüngsten Meldungen aus der Tagespresse verfolgen, dann entsteht der Eindruck, dass mit dem Rückkauf der RWE-Anteile das Ziel der Rekommunalisierung in greifbare Nähe rückt. Können Sie diesen Eindruck bekräftigen?

Sabine Finkenthei: Mit dem Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge wollten wir vor allem erreichen, dass die Verträge juristisch geprüft und gerichtlich angefochten werden. Obwohl wir vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt haben, dass die vertraglich zugesicherten Gewinngarantien nach unserer Auffassung einer gesetzlichen Grundlage bedurft hätten, die nicht geschaffen worden ist, scheinen die Abgeordneten kein Interesse zu haben, diesen Verfassungsverstoß gegen das parlamentarische Budgetrecht vor dem Verfassungsgerichtshof einzuklagen.

Ingo Schulze: Mir erschließt sich noch nicht die Bedeutung einer Verfassungsklage. Erübrigt sich diese nicht, wenn RWE jetzt bereit ist, sich aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen?

Sabine Finkenthei: Diesen Rückzug lässt sich RWE mit 654 Mio. Euro teuer bezahlen. Die Vertragsanfechtung ist für das Ziel einer kostengünstigen Rekommunalisierung entscheidend. Die Verträge sind die Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung. Erst wenn diese Geschäftsgrundlage zunächst durch eine Verfassungsklage mit einer anschließenden zivilrechtlichen Nichtigkeitsklage vor den zuständigen Gerichten zu Fall gebracht worden ist, haben die privaten Anteilseigner keine Grundlage, aus der Rekommunalisierung ein profitables Geschäft zu machen.

Thomas Rudek: Entscheidend ist, dass im Fall einer erfolgreichen Nichtigkeitsklage die privaten Anteilseigner natürlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Kosten für ihren ursprünglichen Einstieg in die Berliner Wasserbetriebe mit einer Summe von 1,68 Mrd. Euro rückerstattet werden. Allerdings – und DAS ist von zentraler Bedeutung – müssten all die erwirtschafteten Gewinne gegengerechnet werden. Wir haben gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer wie dem AKJ berechnet, dass in diesem Fall RWE lediglich einen Anspruch auf etwas mehr als 250 Mio. € hätte. Das wäre im Gegensatz zu dem jetzigen Rückkaufvertrag ein haushaltspolitischer Entlastungseffekt von über 400 Mio. €!

Ingo Schulze:  Eine erfolgreiche Vertragsanfechtung würde somit Spielräume für eine wesentlich günstigere Rekommunalisierung eröffnen: Statt 654 Mio. Euro müssten nur 250 Mio. € berappt werden. Nun ist die Vertragsanfechtung über ein Organstreitverfahren, das nur Abgeordnete durchführen können, umstritten. Der parlamentarische Sonderausschuss zur Prüfung der Wasserverträge hatte den Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienst (WPD) beauftragt, das Gutachten des AKJ wiederum zu begutachten.  Im WPD-Gutachten werden dem Organstreitverfahren keine hohen Erfolgsaussichten eingeräumt.

Sabine Finkenthei: Gewiss kennen Sie den Spruch: Sie fragen vier Juristen zu einer Frage und bekommen fünf verschiedene Antworten (Zwischenbemerkung lachend T.R.: mindestens!). Und so kann ich beispielsweise auch Prof. Musil zitieren, der auch als Sachverständiger der Regierungsfraktionen von dem Sonderausschuss angehört worden ist, und der einer Organklage hohe Erfolgsaussichten einräumte. Was ich damit sagen will: Es gibt – und das ist unbestritten – zu den offenen Rechtsfragen der Teilprivatisierungsverträge unterschiedliche Rechtsauffassungen. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Fall und gerade vor dem Hintergrund des erfolgreichen Volksentscheids, diese offenen Rechtsfragen einer abschließenden Rechtsklärung zuzuführen. Und diese abschließende Rechtsklärung kann nicht im Rahmen eines Gutachterstreits oder durch Rechtsexperten herbeigeführt werden, sondern nur durch die Gerichte, genauer durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Gutachter vertreten Rechtsmeinungen, Gerichte entscheiden über die herrschende Rechtsmeinung. Wir als AKJ würden eine gerichtliche Klärung ausdrücklich begrüßen, zumal wir dadurch auch Rechtssicherheit gewinnen. Die Abgeordneten hingegen scheinen eine höchstrichterliche Klärung zu fürchten und wollen diese unter allen Umständen vermeiden.

Ingo Schulze: Nun sind Prozesse auch mit Kostenrisiken verbunden. Könnten diese Risiken möglicherweise ein Grund für die Zurückhaltung der Abgeordneten sein?

Sabine Finkenthei: Das ist nicht anzunehmen, zumal es bei der Verfassungsklage kein Prozesskostenrisiko gibt. In unserem Fall eines Organstreitverfahrens hat sich sogar Rechtsanwalt Olaf Sydow, der auf dem Gebiet des Verfassungsrechts auch Prozesserfahrung vorweisen kann, vorbildlich bereit erklärt, die Organklage kostenfrei auf Basis eines Erfolgshonorars durchzuführen. Bisher hat kein Abgeordneter von diesem Angebot Notiz genommen.

Thomas Rudek: Besonders enttäuschend ist die Zurückhaltung der Oppositionsfraktionen, vor allem die der Piraten. Wer nicht einmal den Versuch einer juristischen Anfechtung unternimmt, wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob die Forderung nach mehr Transparenz nicht mehr ist als ein PR-Instrument, wenn nach der Herstellung transparenter Verhältnisse weder Bereitschaft noch Kompetenz vorhanden sind, juristische Schritte in die Wege zu leiten. Die Piraten als Transparenzpartei erscheinen als inhaltsleere Seifenblase – leider.

Ingo Schulze: Ist es nicht ein kleines Trostpflaster, wenn die Regierungsfraktionen ankündigen, dass jetzt die Trinkwasserpreise um 60 Mio. € gesenkt werden sollen?

Thomas Rudek: Auch das ist leider nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Was sind schon 60 Mio. €, wenn in diesem Jahr der Vorstand der Wasserbetriebe immer noch eine Gewinnabführung in Höhe von 222 Mio. € und für das nächste Geschäftsjahr eine Gewinnabführung in Höhe von 205 Mio. € veranschlagt?  Und das sind die offiziellen Zahlen, die der Senat dem Sonderausschuss im Mai dieses Jahres vorgelegt hat. Und wie wir wissen, werden die Wasserpreise spätestens im Jahr 2014 wieder kräftig steigen.

Ingo Schulze: Es entsteht der Eindruck, die Regierungsfraktionen stecken uns ein wenig in die eine Tasche, in der Hoffnung, dass wir nicht merken, dass uns aus der anderen Tasche wesentlich mehr entwendet wird. Es ist festzuhalten, dass es bei der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe um sehr hohe Beträge geht und die Wege zu einer kostengünstigen Rekommunalisierung von den politisch Verantwortlichen nicht eingeschlagen werden. Wie verkraften Sie diesen Rückschlag und diese Ignoranz?

Sabine Finkenthei: In Anbetracht der Größenordnungen um die es geht, wäre es naiv, anzunehmen, dass uns gerade nach dem Volksentscheid nicht noch ein größerer Widerstand entgegengebracht wird als das ohnehin zuvor der Fall war. Was mich jedoch verwundert, ist die konforme Hofberichterstattung der Berliner Medienlandschaft. Wir haben seriös Wege erarbeitet und aufgezeigt, Pressekonferenzen in dem seriösen Umfeld der Verbraucherzentrale organisiert, alternative Berechnungen gemeinsam mit anderen seriösen Organisationen wie dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer aufgezeigt und gleichzeitig auf die Mängel bei dem Rückkaufdeal und auch bei der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts verwiesen. Doch hier besteht ein Meinungskartell, bei dem der Senat und die privaten Investoren die Fäden zu ziehen scheinen.

Ingo Schulze: Gerade vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Widerstände einerseits und andererseits Ihrem ehrenamtlichen, ausdauernden Kampf um die Daseinsvorsorge, der sich auch schon über einen Zeitraum von über sieben Jahren erstreckt,  möchte ich mich bei Ihnen und all den Mitstreitern ganz herzlich bedanken und uns auch weiterhin die notwendige Energie und Zuversicht wünschen.

 

Spiegel-Online v. 28.11.2012: Kritik des Europarats – Deutschland versagt beim Kampf gegen Korruption. Von Sven Becker

28.11.2012

Kritik des Europarats Deutschland versagt beim Kampf gegen Korruption

Von Sven Becker

Im Kampf gegen Abgeordnetenbestechung und illegale Parteienfinanzierung macht die Bundesregierung keine Fortschritte – und kassiert einen Rüffel aus Straßburg. Die Korruptionswächter des Europarats rügen den mangelnden Reformwillen. Doch Berlin sieht keinen Handlungsbedarf.

Berlin – Normalerweise hält sich die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco) mit Kritik an ihren Mitgliedsländern vornehm zurück. Die Korruptionswächter betonen stets, dass sie mit ihren Mitgliedern arbeiten – und nicht gegen sie. In ihren Berichten hebt die Gruppe gern auch die kleinsten Fortschritte hervor. Doch ihre Geduld mit der Bundesregierung scheint langsam aufgebraucht zu sein.

Am Mittwoch hat die Greco-Kommission einen „vorläufigen Umsetzungsbericht“ zu Deutschland veröffentlicht. Darin wurde erneut geprüft, ob die Bundesregierung Reformen bei der Abgeordnetenbestechung und Parteienfinanzierung auf den Weg gebracht hat. Vor einem Jahr hatten die Korruptionswächter festgestellt, dass nur vier der zwanzig Empfehlungen umgesetzt wurden. Doch passiert ist seitdem – fast nichts.

Greco kommt zu dem Schluss, dass Deutschland „keine konkreten Fortschritte“ gemacht habe. Der Zustand sei „allgemein unbefriedigend“. Nun wurde der Präsident des Gremiums beauftragt, einen Brief an den deutschen Vertreter beim Europarat zu schreiben. Er soll darauf hinweisen, dass die „betreffenden Empfehlungen nicht umgesetzt wurden und entschlossenes Handeln nötig ist, um möglichst bald konkrete Fortschritte zu erzielen“, heißt es in dem Bericht.

„Lage ist nahezu unverändert geblieben“

Im ersten Teil des Papiers bemängelt die Greco erneut die mangelnde Bereitschaft Deutschlands, das Strafrechtsübereinkommen über Korruption zu ratifizieren. Es sieht eine strenge Bestrafung von Abgeordnetenbestechung vor. Deutschland hat das Übereinkommen bereits im Jahr 1999 und das Zusatzprotokoll im Jahr 2003 unterzeichnet, seitdem drücken sich jedoch alle Regierungskoalitionen um eine Ratifikation.

Zudem sei auch die Abgeordnetenbestechung nach wie vor nicht schärfer gefasst worden – obwohl im vergangenen Jahr gleich drei neue Gesetze zu dem Thema in den Bundestag eingebracht wurden.

„Greco stellt fest, dass die Lage seit der Verabschiedung des Umsetzungsberichts nahezu unverändert geblieben ist“, heißt es in dem Brief.

Kein Handlungsbedarf bei Parteispenden

Auch im zweiten Teil des Evaluierungsberichts, der sich mit dem Thema Parteienfinanzierung befasst, stellt die Greco der Bundesrepublik kein gutes Zeugnis aus. Die Experten hatten Deutschland zum Beispiel aufgefordert, die Hürde für die Sofort-Veröffentlichung von Spenden von derzeit 50.000 Euro deutlich zu senken. Im Wahlkampf sollten Spenden schneller gemeldet werden. Doch die schwarz-gelbe Regierung kam im Sommer im Innenausschuss zu dem Ergebnis, dass sie keinen Handlungsbedarf sehe.

So bleibt es dabei, dass Deutschland nur vier der zwanzig Empfehlungen des Europarats umgesetzt hat. Allerdings gibt es Indizien, dass auch in den Reihen der Regierungsfraktionen ein Umdenken eingesetzt hat. Vor allem Bundestagspräsident Norbert Lammert will sich mit der Situation bei der Abgeordnetenbestechung nicht länger zufriedengeben.

Anfang November berichtete die „Financial Times Deutschland“ über ein Positionspapier von Lammert, in dem der CDU-Politiker eine Verschärfung des Paragrafen 108e im Strafgesetzbuch zum Verbot der Abgeordnetenbestechung anregt. Zuvor hatten sich auch die Chefs von 35 Großkonzernen für die Ratifizierung des Strafrechtsabkommens über Korruption eingesetzt.

Es besteht also Grund zur Hoffnung, dass der nächste Umsetzungsbericht von Greco freundlicher ausfallen könnte.“

Manager Magazin Online v. 30.11.2012: Toll Collect: Bund erwägt Milliardenrabatt für Daimler und Deutsche Telekom. Von Ursula Schwarzer

Manager Magazin Online v. 30.11.2012

Toll Collect

Bund erwägt Milliardenrabatt für Daimler und Deutsche Telekom

Von Ursula Schwarzer

„Rund sieben Milliarden Euro fordert der Bund von den Toll-Collect-Betreibern Daimler und Deutsche Telekom seit dem verpatzten Start der Lkw-Maut. Nun erwägt Berlin, den Firmen einen Riesenrabatt zu gewähren – doch selbst für die stark reduzierte Summe gibt es bei Daimler und Telekom keine Rückstellungen.

Hamburg – Seit über acht Jahren streitet sich das Bundesverkehrsministerium mit Daimler und der Deutschen Telekom, den Gesellschaftern von Toll Collect, wegen der verspäteten Einführung des Lkw-Mautsystems im Jahr 2005. Die Ansprüche des Bundes aus Schadensersatz, Strafzahlungen und Zinsen belaufen sich mittlerweile auf etwa sieben Milliarden Euro.

Nun aber will der Bund weitgehend von seinen Forderungen abrücken. Wie aus Unternehmenskreisen verlautet, erwägen die Beamten in Berlin, sich mit einer Ausgleichszahlung von nur rund 2,5 Milliarden Euro zufrieden zu geben. Weder das Verkehrsministerium noch Deutsche Telekom Chart zeigen und Daimler Chart zeigen wollen zu dem Vorgang Stellung nehmen.

Doch auch die erheblich reduzierte Summe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro würde für Daimler und Telekom einen deutlichen Einschnitt in die Bilanzen bedeuten – sie haben nämlich keinerlei Rückstellungen für die Forderungen gebildet.

Verhandlungen über Zusatzeinnahmen als Kompensation

Mithin suchen die Parteien in den derzeitigen Geheimverhandlungen nach Möglichkeiten, wie der Bund den Konzernen finanziell anderweitig entgegen kommen könnte. Im Gespräch ist unter anderem die Erhöhung der Vergütung, die sie für das Betreiben des Mautsystems erhalten.

Würden alle diskutierten Optionen ausgeschöpft, liefen bei Daimler und Telekom in den nächsten Jahren Zusatzeinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro auf – dies wäre eine weitgehende Kompensation der zu leistenden Zahlungen aus dem angestrebten Vergleich mit dem Bund.

Insider sagen allerdings, dass einige der angedachten Zugeständnisse des Bundes rechtlich umstritten sind. Daher sollen sie – ebenso wie die Vergleichssumme – nicht an die Öffentlichkeit gelangen.“

Steuerhinterziehung in USA kein Kavaliersdelikt: 104 Mio. Dollar für Whistleblower Bradley Birkenfeld, ehemals UBS

Das Steuerhinterziehung in den USA nicht als Kavalisersdelikt „gehandelt“ wird, beweist der Fall des ehemaligen UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld. Zunächst wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt, erhält er jetzt aus dem Whistleblower-Programm des IRS 104 Mio. Dollar.

zum taz-Artikel „US-Steuerbehörde belohnt Whistleblower: Gefängnisstrafe plus 100 Millionen“ vom 12.09.2012