Steuerhinterziehung verhindern! Gesetzlicher Schutz von Whistleblowern vor allem im Finanzsektor überfällig! 5. bis 6.12.2014 – Tagung: Whistleblower in der evangel. Akademie Hofgeismar

Anlässlich der Tagung in der evangelischen Akademie Hofgeismar zum Thema Whistleblower fordern die Wasserbürger nicht nur den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, sondern auch einen besonderen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern aus dem Finanzsektor, um so nachhaltig gegen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung vorzugehen.

Vom 5. bis 6.12.2014 bietet die evangelische Akademie in Hofgeismar eine Tagung mit dem Thema „Unglücklich das Land, das Whistleblower nötig hat“. Leider ist die Teilnahme an der Veranstaltung in Hessen nicht kostenfrei. Das Programm und die Teilnahmebedingungen finden Interessierte hier (Flyer des Veranstalters).

Erst kürzlich hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, den die Regierungskoalition „prüfen“ will. Es ist ein Skandal, dass ein umfassender gesetzlicher Schutz von Insidern bis heute noch nicht vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht worden ist. Wie ein solcher gesetzlicher Schutz aussehen könnte, ist bereits anlässlich einer dlf-Radiosendung auf dem Wasserbürger-Portal vorgestellt worden. Vor dem Hintergrund der nach wie vor existierenden Steuer-Oasen erweitern die Wasserbürger die Forderung, und verlangen zusätzlich zu der im folgenden dargestellten Erweiterung des BGB auch einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, die im Sektor der Finanzdienstleistungen tätig sind (s.u.).

BGB § 612a Anzeigerecht
(1) Ist ein Arbeitnehmer auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden.
(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen stets, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass
1. aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht,
2. der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat,
3. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige er sich selbst der  Strafverfolgung aussetzen würde,
4. eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.
(3) Von den Absätzen 1 und 2 kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(4) Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.

Vor dem Hintergrund, dass auch keine ernsthaft Anstrengungen im politischen Raum zu erkennen sind, dem Straftatbestand der Steuerhinterziehungen den Riegel vorzuschieben, bedarf es eines ganz besonderen Schutzes für Hinweisgeber, die im Sektor der Finanzdienstleistungen arbeiten. Statt diesen Personenkreis von Insidern, die durch Steuer-CDs dem Staat 3stellige Millionenbeträge an zusätzlichen Einnahmen vermitteln, zu schützen, werden diese als „Hehler“ (mit denen man nicht verhandeln dürfe) kriminalisiert*, während Steuerhinterzieher durch das Instrument der Selbstanzeige mit Glaceehandschuhen angefasst werden. Allerhöchste Zeit, den Spieß umzudrehen und diejenigen an den Pranger zu stellen, die dem Gemeinwesen die dringend benötigten Finanzmittel mit krimineller Energie unter Mitwirkung von Banken vorenthalten. Das vorgeschlagene Prämiensystem ermöglicht den Insidern nicht nur den Ausstieg aus der Finanzbranche bzw. einen Wechsel der beruflichen Perspektive, sondern erhöht auch den Abschreckungseffekt für Steuerhinterzieher! Denn erst ein Verfahren mit einem hohen Risiko für Steuerhinterzieher, erwischt und verurteilt zu werden, wird diese kriminelle Energie hoffentlich zum erliegen bringen.

* so auch kürzlich auf einer gemeinsamen Veranstaltung von der Friedrich-Ebert-Stiftung und Transparency International Deutschland zum Thema Korruptiosbekämpfung und Geldwäsche, auf der auch dieser Vorschlag dem Referenten Frank Wehrheim (Autor des Buches „Inside Steuerfahndung“) unterbreitet wurde. Eine Frau aus dem Publikum „kommentierte“ diesen progressiven Vorschlag empört mit dem Ruf „Kopfgeld“. Die kognitiv-regressive Weigerung, bei diesem Vorschlag die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen, kommt denjenigen sehr entgegen, die an der Beibehaltung des Status Quo zugunsten der Steuerhinterzieher ein  besonders großes Interesse haben. Natürlich geht es hier nicht um ein Kopfgeld, sondern um die Absicherung der Personen, die durch ihre Tätigkeit als Hinweisgeber ihre bisherige berufliche Tätigkeit an den Nagel hängen können, weil ihnen beim publik werden ihrer Identität die fristlose Kündigung droht. Das bedeutet, dass diese Hinweisgeber vor dem Nichts stehen werden. Den Wasserbürgern liegen entsprechende Informationen vor über das Schicksal von Personen, die als  Hinweisgeber mit Steuer-CDs „gehandelt“ haben.

Chefetage des Deutschlandradios soll Umfragestudie endlich offenlegen – IG für Hörerbeteiligung im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt Antrag nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz

Anträge auf Informationszugang nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Unterlagen im Zusammenhang mit der diesjährigen Programmreform von Deutschlandradio Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Steul

1. Im Zusammenhang mit der in diesem Sommer eingeleiteten Programmreform des Senders „Deutschlandradio Kultur“ beantrage ich nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz den vollständigen Zugang zu der Mapping-Studie und den Auswertungsergebnissen.

2. Sollten Sie meinem Antrag auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten abweisen, beantrage ich für diesen Fall vorsorglich die Zusammenstellung einer uns zugänglichen Liste, in der alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der aktuellen Programmreform in den letzten vier Jahren angefertigt worden sind, aufgelistet sind, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Des Weiteren beantrage ich im Fall der Ablehnung des Antrags auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten auch eine vollständige Auflistung aller Dokumente, die sich in den letzten vier Jahren mit dem Thema der „Hörerbeteiligung“ im allgemeinen und der Sendung „2254-Nachtgespräche“ im besonderen befasst haben, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Die Zusammenstellung umfasst auch eine Übersicht von Sitzungen des Programmausschusses und Hörfunkrates, soweit in den Sitzungen dieser Gremien die Programmreform, die „2254-Nachtgespräche“ oder die Hörerbeteiligung als Themen Gesprächsgegenstand gewesen sind.
Die Auflistung soll den Titel des jeweiligen Dokuments, das Datum der Dokumenterstellung, eine kurze inhaltliche Zusammenfassung wie die Benennung der beteiligten Stellen enthalten.

3. Bezugnehmend auf die Äußerungen Ihres Programmdirektors Andreas Weber  in der Sendung „Im Gespräch“ am Samstag, dem 12.7., und seinem Hinweis auf durchgeführte Analysen, nach denen sich die Zahl der Anrufer der Nachtgespräche auf durchschnittlich 54 Hörer belaufen haben soll, beantrage ich den vollständigen Zugang zu a) sämtlichen Analysen, b) weiteren abgeschlossenen Untersuchungen, c) abgeschlossenen Auswertungen und d) bereits behandelte Beschlussempfehlungen, die im Zusammenhang mit der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ durchgeführt worden sind. Um eine Bewertung der Zahlen vornehmen zu können, ist ein Vergleich von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung unerlässlich. Daher beantrage ich auch den Zugang zu statistischen Mess- bzw. Erhebungswerten von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung.

4. Ferner beantrage ich auch eine vollständige Vergleichsübersicht der durchschnittlich anfallenden Kosten wie Kostenarten (Personal- und Betriebskosten, Technik, Gema etc.) für die Sendung „2254-Nachtgespräche“ und für die im Anschluss folgende Sendung „Tonart“.

Sollten Sie und Ihre Kollegen bereits die Entscheidung getroffen haben, die abgesetzte Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne eine Unterschreitung der bisherigen wöchentlichen Sendezeit von sechs Stunden spätestens nach der Sommerpause wieder in das Programm aufzunehmen, und Sie mich als Unterzeichner über diese Entscheidung nachweislich in Kenntnis gesetzt haben, dann betrachten Sie in diesem Fall meine Anträge als vorerst gegenstandslos.

Soweit die Unterlagen, deren Zugang mit diesem Schreiben beantragt worden ist, in digitalisierter Form vorliegen, sind diese auch in digitalisierter Form auf einem geeigneten Medium (CD-, DVD oder USB-Stick) zu übergeben.

Ich bitten Sie, mich bis zum 10. August zu informieren, ob, in welcher Form und zu welchen Kosten Sie mir den Zugang zu den Unterlagen bzw. deren Überlassung eröffnen wollen. Im Fall einer Ablehnung bitte ich Sie um eine genaue Darlegung Ihrer Gründe, denn Ihre Darlegung ist für mich die Entscheidungsgrundlage, ob ich meinen Anspruch auf Informationszugang gegebenenfalls auf dem Gerichtsweg durchsetzen muss.

Antrags-Begründung:

Bereits die Antragsstellung lässt deutlich erkennen, dass mir als Antragsteller die herausragende Bedeutung der verfassungsrechtlich verbürgten Rundfunkfreiheit bewusst ist und entsprechend bei der Antragsstellung die Abwägung zwischen dem hohen Rechtsgut der Rundfunkfreiheit im allgemeinen, der Unabhängigkeit der journalistisch-redaktionellen Arbeit im besonderen und dem Rechtsanspruch auf Informationszugang der Hörer, Kunden, und Gebührenzahler berücksichtigt worden ist. So ziele ich als Antragsteller beispielsweise weder darauf ab, die redaktionelle Entscheidung der Themenauswahl oder die Ausgestaltung von Sendungen mit Hörerbeteiligung in irgendeiner Form zu beeinflussen, noch den Vertrauensschutz – soweit dieser im Fall der Mapping-Studie überhaupt greift – zu hinterfragen. Die Antragsstellung ist in ihrer eindeutigen Ausrichtung fokussiert auf den Zugang zu Informationen, aus denen ersichtlich wird, ob und in welcher Ausprägung das Thema der Hörerbeteiligung in den Entscheidungsprozessen zur Programmstruktur eine zeitgemäße Berücksichtigung gefunden hat, und wie in diesem übergeordneten Kontext der Entscheidungsprozeß zur Absetzung der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne die Entwicklung eines vergleichbaren Alternativformats verlaufen ist.

Hervorzuheben ist, dass die auf die Rundfunkfreiheit abzielenden Ausnahmetatbestände im IFG völlig zu recht laufende journalistische Arbeiten umfassen, um die journalistische Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Im Fall der Programmreform handelt es sich jedoch um einen Vorgang – soweit er die Mapping-Studie und deren Ergebnisauswertungen betrifft –, der als abgeschlossen zu klassifizieren ist und daher nicht unter die Ausnahmetatbestände des IFG fällt!

Besonders zu berücksichtigen ist, dass die Programmverantwortlichen mit der öffentlichen Erwähnung der Mapping-Studie und von Analysen zu der Sendung „2254-Nachtgespräche“ die Grundlage für eine Berechtigung der unter 1 und 3 gestellten Anträge eigens geschaffen und das Tor für die vorliegende Antragsstellung selbst geöffnet haben. Auch dadurch, dass die Programmverantwortlichen öffentlich den Eindruck vermittelten, die Entscheidungen der Programmreform beruhen auf einer wissenschaftlich-seriösen Grundlage in Form einer Umfrage, sollten die Verantwortlichen Transparenz und Offenlegung zum eigenen Kernanliegen erheben. Denn schließlich eröffnet die transparente Einblicknahme in wissenschaftliche Studien die Möglichkeit einer stärkeren Akzeptanzerzeugung. Belassen die Verantwortlich hingegen die von ihnen angeführten Referenzhinweise im Verborgenen, dann ist zu befürchten, dass nur die Gerüchteküche die erforderlichen Utensilien erhält, um ein wenig nahrhaftes Menü aus dem Vorwurf einer Gefälligkeitsstudie mit einseitiger interessenspolitischer Ausrichtung und einer daraus resultierenden Vertrauenskrise aufzutischen.

Auch der klassische Hinweis, die erfolgte gremieninterne Abstimmung genüge als alleinige demokratische Legitimation und eine Offenlegung von Beschlussvorlagen und Protokollverläufen seien überflüssig, erscheint weder zeitgemäß noch überzeugend. Zu negativ sind die Erfahrungen mit Projekten wie dem BER-Flughafen und anderen Beispielen, in denen Kontrollgremien wie Aufsichts- und Verwaltungsräte nur sehr bedingt ihre Funktionen adäquat zu erfüllen vermochten. Es wird möglicherweise bei einer gerichtlichen Klärung auch der Gedanke Berücksichtigung finden, ob ein positives Urteil mit einem aufmunternden Signal für Anträge auf Zugang von Entscheidungsverläufen zwischen den entscheidungsbeteiligten Gremien nach dem IFG einzelne Gremienmitglieder zukünftig veranlassen könnte, ihr Rollenverständnis gegenüber der Geschäftsführung neu zu überdenken. Entscheidend bleibt der Hinweis, dass die programmverantwortlichen Entscheidungsträger als im Kommunikationssektor des öffentlichen Rundfunks beschäftigte Führungskräfte damit rechnen mussten, mit ihren öffentlichen Äußerungen ein Interesse der Öffentlichkeit zu wecken. Dass dieses öffentliche Interesse nach Transparenz von Entscheidungsprozessen in öffentlich-rechtlichen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit auftritt, erscheint vor dem Hintergrund der publik gewordenen Negativ-Erfahrungen nicht nur als legitim, sondern als zwingend geboten!

Auch erscheint mir als Antragsteller das Interesse an einer Hörerbeteiligung über eine progressive bzw. hörer- und verbraucherfreundliche Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur durch die Neuregelung der GEZ wünschenswert. Das Anliegen ist vor allem deshalb als berechtigt, sinnvoll und zielführend anzusehen und zu unterstützen, da die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Prozess der Meinungs- und Willensbildung, wie er verfassungsrechtlich verbrieft und im Staatsvertrag definiert ist, herausragende Bedeutung erhält und erst ein diesbezüglicher Zugang zu spezifischen Informationen der Programmausrichtung eine wichtige Voraussetzung für die Demokratie einer mündigen Bürgergesellschaft garantiert.

Unterzeichner:
Thomas Rudek (Interessengemeinschaft Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

Kopie:
– Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Mitglieder des Hörfunkrates Ihres Hauses
– Transparency International Deutschland e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
– Gesellschaft für Informationsfreiheit (Vorstand und Geschäftsführung)

Beim Wort genommen: Andreas Weber im Gespräch zur Programmreform des Deutschlandradios – Eine nachträgliche Betrachtung der Sendung vom 12.7.2014 mit O-Tönen

Beim Wort genommen: Andreas Weber im Gespräch zur Programmreform des Deutschlandradios – Eine nachträgliche Betrachtung der Sendung vom 12.7.2014 mit O-Tönen

Am 12. Juli verteidigte Programmchef Andreas Weber die umstrittene Programmreform seines Senders und stellte sich den Fragen der Hörer. Moderiert wurde die Sendung von Gisela Steinhauer. Die Streichung der 2254-Nachtgespräche wurde von mehreren Anrufern beklagt. Siegmar Hemsing aus Stuttgart gelang es, auf die Petition rettet2254.info hinzuweisen.

Auch Herr Sierb aus Köln beklagte nicht nur die Tendenz zum „Dudelfunk“, sondern stellte auch heraus, dass Facebook und Twitter kein Ersatz für die Nachtgespräche darstellt. Für Weber ist die Diskussion um die Nachtgespräche einerseits „emotionsgeladen“, andererseits besagen (nicht veröffentlichte) ANALysen, dass im Durchschnitt nur 54 Hörer versucht haben sollen, die 2254-Nachtgespräche anzurufen. Kommunikationspsychologisch aufschlussreich war die von Weber verwendete Metaphorik: „Nach 20 Jahren muss man irgendwas auch mal renovieren… Wenn wir irgendwo 20 Jahre gewohnt haben, dann nehmen wir auch einen Pinsel in die Hand.“ Ob hier das Ergebnis der Denkpause über den Sommer bereits vorweg genommen wird? Denn schließlich umfasst der Begriff des Renovierens mehrere Optionen: Man kann etwas lieb Gewonnenes restaurieren, es sogar erweitern, vergrößern, ja es herausputzen und im neuen Glanz erscheinen lassen. Doch wer nur seinen Blick auf den „Pinsel“ richtet, der scheint sich ganz aufs „Streichen“ der Nachtgespräche zu konzentrieren.

Auch die von Gisela Steinhauer vorgetragenen Facebook-„Stimmen“ (1:43) namhafter Persönlichkeiten kritisieren den Wegfall der Nachtgespräche. Den Vorschlag, dieses Beteiligungsformat in die Wortnacht des Deutschlandfunks zu verlegen, wird von Weber nicht ernsthaft erwogen.

Auch der Verlauf, den das Gespräch mit Herrn Hemsing (5:18) vernommen hat, liefert bedauerlicherweise weder einen Anlass für Zweckoptimismus noch für einen Hoffnungsschimmer. Im Gegenteil: Wer seine Ohren spitzt und Herrn Weber ganz genau zuhört, der wird erkennen, dass in der Sommer- und Denkpause möglicherweise eine „adäquate Form“ gefunden wird. Und wenn Weber „ganz ehrlich“ „eine andere Form“ finden will, dann bedurfte es eines Nachhakens der Moderatorin, die – und es war eben nicht Andreas Weber – den Begriff „Nachtfalter“ in die Runde warf. Und erst auf diesen Einwurf gestand Weber, dass man diesen Begriff diskutiert hatte, und für Samstagnacht eine längere Strecke von drei Stunden im Blick habe… Überzeugung hört sich anders an und es ist zu befürchten, dass am Ende der sommer- und Denkpause die Freunde der Nachtgespräche mit einer bösen „Überraschung“ konfrontiert werden. So erinnern wir an jene Sendung der Nachtgespräche mit Herrn Heimendahl, in der er seine Präferenz für eine zukünftige Ausrichtung einer Hörerbeteiligung unverblümt zu erkennen gab (2:13): Treue, Ehrlichkeit und andere „persönliche Themen“ mit einer großen Initimität haben für Herrn Heimendahl offensichtlich einen höheren Stellenwert als die durchwachsene demokratische Qualität von Sendungen, die als „nicht gelungen“ empfunden worden sind. Diese Kanalisierung der Hörerbeteiligung auf rein persönliche Themen mag von der Führungsetage des Deutschlandradios möglicherweise als Königsweg auserkoren  worden sein, ein demokratischer ist dieser Irrweg freilich nicht. Wer die demokratische Qualität in der Medien- und Informationsgesellschaft verbessern will, der sollte vor allem über die Fähigkeit verfügen, auch Ansichten, Meinungen, Vorschläge tolerierend zu Wort kommen zu lassen, die nicht dem Mainstream entsprechen. Herrn Heimendahl sei das Interview mit dem Journalisten und Moderator Dieter Kassel empfohlen, in dem Dietmar Kassel ein Beispiel für eine „nicht gelungene“ Sendung anführt, das gewiss nicht dem Themenfeld der Politik zugeordnet werden kann. Es ging um das Thema „Allergien“ und eine Hörerin, die durchgestellt wurde, überraschte den Moderator und die eingeladene Ärztin mit der Ansicht, es handelt sich hier beim Heuschnupfen um „eine Strafe Gottes“.

Wie dieses amüsante Beispiel belegt, gibt es jenseits versuchter thematischer Einschränkungen stets auch bei persönlichen Themen die „Gefahr“ inhaltlicher Entgleisungen. Doch dieser Gefahr souverän und mit Humor zu begegnen, liegt im durch Bodenhaftung im jahrelangen Umgang mit Hörern entstandenen Vermögen der Moderatoren. Und hier ist den Moderatoren der Nachtgespräche allerhöchste Anerkennung vorbehaltlos auszusprechen. Jedenfalls geht es bei der Sicherung der Hörerbeteiligung – egal ob unter dem Titel der „Nachtgespräche“ oder unter dem des „Nachtfalters“ – nicht darum, ein Quassel-Format zu entwickeln, damit die Hörer „Stimmen hören in der Nacht etc.“ (so Weber O:28 in der Antwort auf Herrn Hemsing). Es geht darum, sein Gegenüber, seinen Kunden, seine Auftraggeber als Mensch und Gesprächspartner auf gleicher Augenhöhe ernst zu nehmen. Dieses „ernst nehmen“ spiegelt sich auch darin wieder, ob das Themenangebot die Vielfalt gesellschaftlicher Wirklichkeit(en) auch tatsächlich widerspiegelt. Wenn nur in der Samstagnacht für die Zuschauer von Domian eine Radio-Alternative geboten werden soll, dann ist das jedenfalls keine adäquate Alternative, sondern eine Mogelpackung, mit der die Freunde der Nachtgespräche für dumm verkauft werden sollen. Ob sich diese Einschätzung bewahrheitet? Der freudsche Versprecher von Andreas Weber am Ende der Sitzung, der (am liebsten) „reinhauen“ will, nachdem zuvor auch Frau Ellwert aus Berlin an die Nachtgespräche erinnerte, steht hoffentlich nicht symbolisch für den zukünftigen Umgang mit der Hörerbeteiligung bzw. mit uns als Hörern.

Deutschlandradio Kultur schaltet Nachtgespräche ab – Hörer machen mobil „Die Petition ist nur der Auftakt“ – Gaby Weber (Journalistin) und Werner Rügemer (Publizist) im Gespräch mit Thomas Rudek

Deutschlandradio Kultur schaltet Nachtgespräche ab – Hörer machen mobil / „Die Petition ist nur der Auftakt“ – Gaby Weber (Journalistin) und Werner Rügemer (Publizist) im Gespräch mit Thomas Rudek von der Interessengemeinschaft für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Werner Rügemer: Die neue Programmreform des Deutschlandradios läuft ab 21.6. Die Programmleitung will den Sender „fit für die Zukunft“ machen. Sie haben diese Reform zum Anlass genommen, eine „Interessengemeinschaft für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ zu gründen. Was verfolgen Sie für Ziele?

Thomas Rudek: Genau genommen war der Anlass die Abschaltung der Nachtgespräche. 22 Jahre hatten die Menschen fast jede Nacht zwischen ein und zwei Uhr die Möglichkeit zum Hörer zu greifen, die kostenfreie Telefonnumer 00800 2254 2254 zu wählen und zu einem aktuellen Thema die eigene Meinung öffentlich zur Diskussion zu stellen. Ein solches Forum der Hörerbeteiligung ist nicht nur einzigartig, sie ist auch in der Medienlandschaft ein Beispiel, wie Mediendemokratie und politische Meinungsbildung von unten gestaltet werden kann und eben nicht so, wie der Medienwissenschaftler Noam Chomsky das in seinem Film „Die Konsensfabrik“ dargestellt hat, dass nur die Eliten unser Denken indoktrinieren. Und jetzt wird diese Restgröße an mediendemokratischer Beteiligungskultur platt gemacht! Und damit das nicht weiter auffällt, wird die Abschaltung der Nachtgespräche in die Fußball-Weltmeisterschaft gelegt. Das ist in einem Zeitalter, in dem die Bürgerbeteiligung ganz oben auf der Tagesordnung stehen sollte, ein echter Skandal und ich bin sehr froh, dass Hörer die ONLINE-Petition rettet2254.info gestartet haben, auch um das Ausmaß der Empörung und Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen.

Gaby Weber: Die Programmverantwortlichen berufen sich auf eine Mapping-Studie, eine umfangreiche Untersuchung, an der angeblich 4000 Hörer teilgenommen haben. Ist das nicht eine gute Grundlage für eine Programmreform?

Thomas Rudek: Wenn diese Hörerbefragung tatsächlich eine seriöse Grundlage für die Abschaltung der Nachtgespräche gewesen wäre, warum hat die Chefetage dann diese Hörerbefragung nicht offen gelegt? Die traurige Wahrheit ist: 1. Die geheime Hörerbefragung war nur auf die Prime-Time, also auf das Tagesprogramm ausgerichtet. Und 2. war der Rücklauf so gering, dass nicht einmal 200 belastbare Aussagen – wie gesagt mit Bezug auf das Tages- und nicht auf das Nachtprogramm – der Entscheidung zugrunde gelegt werden konnten. Das ist mir von mehreren Mitarbeitern des Deutschlandradios offenbart worden. Darum ist festzuhalten: Unter dem Deckmantel einer so genannten Programmreform sollten nicht nur die Nachtgespräche abgeschaltet werden, auch die kritische Samstags-Kolumne „Mahlzeit“ des Lebensmittelchemikers Udo Pollmer wurde abgesetzt. Ob dafür in dieser geheimen Hörerbefragung tatsächlich ein überwältigendes Votum abgegeben worden ist, muss solange bezweifelt werden, solange die Umfrage und die Auswertung nicht offen gelegt wird.

Werner Rügemer: Mit geheimen Dokumenten haben Sie als Verfasser und Sprecher des ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheids zur Offenlegung von Geheimverträgen, die 1999 im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, Erfahrungen sammeln können. Benötigen wir auch hier eine neue Volksinitiative für eine umfassende Transparenz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Thomas Rudek: Zunächst ist es ein Armutszeugnis, wenn die Chefetage eines öffentlich-rechtlichen Senders glaubt, eine aus GEZ-Gebühren finanzierte Studie geheim halten zu dürfen. Führungskräfte sollten eine Vorbild-Funktion haben, vor allem die eines dienstleistenden öffentlichen Unternehmens, dass sich „Deutschlandradio Kultur“ nennt. Ich bin verwundert, dass Führungskräfte immer noch nicht demokratische Werte wie Transparenz und Beteiligung verinnerlicht haben. Stattdessen müssen wir Bürgerinnen und Bürger Selbstverständlichkeiten einfordern und dafür auf juristische Mittel zurückgreifen. Im Fall dieser Umfragestudie und der Auswertungsergebnisse kommen verschiedene Ansätze in Betracht: Neben einem eingehenden Appell an den gesunden Menschenverstand der Chefetage werden wir offensichtlich einen Antrag auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen müssen. Dann gibt es im Internet das Portal „Frag den Staat“, auf dem die geheimen Berliner S-Bahn-Verträge veröffentlicht worden sind. Und schließlich besteht die Möglichkeit, unsere Abgeordneten in die Pflicht zu nehmen, Licht ins Dunkel zu bringen. Auch hoffe ich sehr, die NGO „Transparency International“ für dieses Thema gewinnen zu können. Transparency hatte uns beim Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Berliner Wasserverträge unterstützt.

Gaby Weber: Die Programmverantwortlichen, Herr Weber und Herr Heimendahl, erklären die Abschaltung der Nachtgespräche, mit dem Hinweis, dass es sich bei der Hörerschaft der Nachtgespräche nur um eine kleine Randgruppe von Menschen handelt.

Thomas Rudek: Das ist eine unbewiesene Behauptung, die bereits durch die technischen Ausstattungsmerkmale des Studios widerlegt werden kann. Zwei Mitarbeiter nahmen die eingehenden Anrufe an. Es waren jede Nacht acht Leitungen geschaltet, trotzdem gab es oft kein Durchkommen, weil andauernd besetzt war. Auch der Vorwurf, es handele sich immer wieder um die gleichen Anrufer, ist blanker Unsinn. Wenn ich mehrmals in der Woche angerufen habe und das Glück hatte, durchzukommen, wurde ich um Verständnis gebeten, dass man mich nicht schon wieder zum Moderator durchstellen könne, weil ich in dieser Woche schon die Gelegenheit hatte, mich zu äußern. Dafür hatte ich natürlich Verständnis. Doch viel wichtiger ist die Frage, wie groß die Zahl von Stillen Hörern war, also von Menschen, die sich gar nicht persönlich zu Wort melden wollten, sondern die es bereichernd empfunden haben, den Nachtgesprächen zuzuhören und sich die Ansichten und Vorschläge anzuhören. Und da war es für mich überraschend, wie viele dieser stillen Hörer in den letzten zwei Wochen zum Telefon gegriffen und sich zu Wort gemeldet haben, um ihre tiefen Enttäuschung über das Ende der Nachtgespräche mitzuteilen. Diese Betroffenheit hat uns sehr berührt.

Gaby Weber: Wer waren denn diese Anrufer? Wutbürger, die sich ihren Ärger von der Seele reden wollten, dass sie wieder einmal ausgeschlossen werden sollen? Oder Leute, die schon lange andere Informationsquellen als die öffentlich-rechtlichen benutzen?

Thomas Rudek: Nicht Wutbürger, sondern Mutbürger. Auch wenn das Archiv der Nachtgespräche mit Audiodateien jetzt nicht mehr so leicht zu finden ist, so können sich Interessierte ein selbständiges Bild über das hohe Niveau der Wortbeiträge machen. Ich hoffe, dass das Archiv nicht gelöscht wird. Nach der Pressekonferenz des Deutschlandradios kam es noch zu bilateralen Gesprächen und Programmdirektor Weber versicherte mir persönlich, dass das Archiv der Nachtgespräche nicht gelöscht werde.

Gaby Weber: Auf dem Portal des Deutschlandradios wird man auf alternative Beteiligungsformate verwiesen, zum einen auf die sozialen Medien wie Facebook und Twitter, zum anderen auf eine Call-in-Sendung am Samstagvormittag zwischen 9 und 11 Uhr vormittags. Warum erscheinen Ihnen diese Alternativen als ungenügend?

Thomas Rudek: Die sozialen Medien sind schrift- bzw. textorientierte Medien, das Radio lebt und bezieht seine Wirkung jedoch durch das gesprochene Wort. Radiohörer legen darauf Wert, angesprochen zu werden. Die Stimme wirkt viel unmittelbarer, ist direkt an die Person gebunden. Wenn wir jetzt auf Facebook und Twitter umgeleitet werden sollen, dann ist das kein Ersatz für die stimmliche Präsenz. Und zu der Möglichkeit der Hörerbeteiligung am Samstag: Das ist ein ganz anderes Beteiligungsformat, denn dort sind in der Regel zwei Experten, die sich zu einem Thema äußern und außerdem auch noch ihre Musikwünsche vorstellen können. Zwischendurch können sich dann wenige Hörer mit einer Frage an die Experten wenden. Ein wirklicher Dialog kommt nicht zustande, zumal die Experten viel mehr Redezeit in Anspruch nehmen.

Werner Rügemer: Um noch einmal auf die Petition rettet2254.info zurück zu kommen. Welche Wirkung kann von der Petition ausgehen?

Thomas Rudek: Die Petition soll uns natürlich nicht nur zur Chefetage die Türe öffnen, sondern auch zu den Mitgliedern des Hörfunkrates wie den Abgeordneten und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Verbänden von Menschen mit Handicaps, denn gerade für seh- und gehbehinderte Menschen sind die Beteiligungsmöglichkeiten des Radios von entscheidender Bedeutung. So unterstützt uns beispielsweise die Humanistische Union, in dem sie uns ihre Berliner Geschäftsadresse zur Verfügung stellt. Menschen, die keinen Internet-Zugang haben, können die Petition handschriftlich unterzeichnen und dann zur Humanistischen Union nach Berlin schicken.

Werner Rügemer: Sie erwähnten selbst die beeindruckende Darstellung der Konsens-Fabrik von Noam Chomsky. Sind die Führungskräfte von heute nicht lernresistent gegenüber von Vorschlägen, die von der Bevölkerung an die Führungsetagen herangetragen werden?

Thomas Rudek: Natürlich läuft ohne Druck gar nichts und darum ist die Petition auch nur der Auftakt. Heutzutage tendieren Führungskräfte dazu, Proteste nicht ernst zu nehmen, und als „Shitstorm“ abzutun. Wir werden die Chefetage daran erinnern, dass sich auch das Deutschlandradio im Wettbewerb mit anderen Radiosendern behaupten muss. Gerade auf Landesebene gibt es eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Sendern. Und ich bin überzeugt, dass auch die Chefetage des Deutschlandradios kein Interesse daran hat, dass wir beim NDR, SWR2 usw. dafür werben, dass hier Beteiligungsformate mit den Qualitätsmerkmalen der 2254-Nachtgespräche nicht nur eingeführt, sondern auch im Tagesprogramm verankert werden. Wenn – und davon sind wir überzeugt – unsere Ansprechpartner auf Landesebene erkennen, dass dieses Beteiligungsformat sich zum Erfolgsmodell entwickeln kann, dann hätte das zur Folge, dass das Deutschlandradio noch mehr Hörer verliert. Denn wie gesagt: Es geht darum, die Hörer aktiv zu beteiligen. Und wenn man die Hörer mit einer guten Kampagne erreicht, und mit Slogans wie „Wir haben ein Ohr für Sie“, oder: „Uns interessiert, was Sie zu sagen haben – jeden Tag!“ eine ansprechende Kampagne durchführt, dann ist diesen Sendern auf Landesebene der Erfolg mit absoluter Sicherheit garantiert, während das Deutschlandradio Hörer verlieren wird. Darüber hinaus überprüfen wir auch einen anderen Ansatz, um unserem Einfluss mehr Geltung zu verschaffen: Schließlich sind wir auch Gebührenzahler, wir finanzieren mit der GEZ zum größten Teil unsere Medienlandschaft. Da liegt es nahe, dass wir als Gebührenzahler in einen Streik treten, indem wir einen Teil der Gebühren einbehalten. Doch wie gesagt, das wird noch geprüft, ist aber möglicherweise auch eine Option. Jedenfalls sind viele Hörer nicht nur enttäuscht, sondern auch sehr wütend.

Gaby Weber: Gerade was die Wettbewerbssituation von Sendern betrifft, wird betont, dass man sich durch die veränderte Programmstruktur vom Deutschlandfunk abgrenzen will. So steht im Nachtprogramm des Deutschlandfunks die Wortnacht im Mittelpunkt. Sehen Sie vielleicht Spielräume, dass der Deutschlandfunk die Nachtgespräche übernehmen kann?

Thomas Rudek: Ich glaube nicht, dass die Moderatoren, die über Jahrzehnte diese Tätigkeit ausgeübt haben und  – wie soll ich sagen – den richtigen Ton im Umgang mit den doch sehr unterschiedlichen Anrufern gefunden haben, begeistert sein werden, zum Deutschlandfunk nach Köln wechseln zu müssen. Außerdem handelt es sich bei dem Hinweis von Herrn Heymendahl auf die Wortnacht um ein Scheinargument, denn die Wortnacht besteht zum größten Teil aus einer Wiederholung von Sendungen aus dem Tagesprogramm des Deutschlandfunks. Auch stehen diese Beiträge zusätzlich als Audiodateien zum Nachhören zur Verfügung. Nein, eine wirkliche Alternative ist das nicht..

Werner Rügemer: Sie erwähnten zu Beginn unseres Gesprächs den amerikanischen Medienkritiker Noam Chomsky und seinen sehenswerten Film „Die Konsensfabrik“. Glauben Sie wirklich, dass sich durch die Einbindung derartige Beteiligungsformate eine Demokratisierung der Medien erreichen lässt?

Thomas Rudek: Nun lässt sich die Kommerzialisierung der amerikanischen Radioszene mit der deutschen nicht vergleichen. Und ich bin einerseits sehr froh, dass wir ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem haben. Andererseits müssen wir gewiss mehr Demokratie in der Medienlandschaft einfordern. Das hat mir auch die mangelhafte Berichterstattung über den ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gezeigt. Während wir vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen tabuisiert wurden – hier haben alte Seilschaften zwischen den Konzernen RWE, Veolia und der rbb-Abendschau im Sinne der Konsensfabrik von Chomsky bestens funktioniert – konnte ich auf sehr vielen öffentlichen wie privaten Radiosendern das Volksbegehren vorstellen und die Hörerinnen um ihre Unterstützung bitten. Auch in den Nachtgesprächen konnte ich mehrmals die Hörerinnen bitten, ihre Freunde und Bekannte in Berlin darüber zu informieren, dass wir in Berlin ein Volksbegehren gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gestartet haben.

Werner Rügemer: Sie sehen also in einer stärkeren Hörerbeteiligung eine Art „trojanisches Pferd“, um die elitäre Konsensfabrik von innen zu demokratisieren?

Thomas Rudek: (lacht) Das ist ein ausgezeichnetes Bild! Auf jeden Fall ist die Hörerbeteiligung im Radio mehr als nur ein Störfaktor in der Konsensfabrik der Medienlandschaft! Sie ist gelebte Beteiligungskultur. Und eines ist klar: Die Menschen wollen mitbestimmen, wollen mitreden, wollen gehört werden. Und wenn ich mir vergegenwärtige, dass mich auch Anrufer kontaktieren und am liebsten ein Volksbegehren starten wollen, dann ist mir dieser Ansatz so sympathisch, dass ich diese Idee gleich an unseren „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ weiter geleitet habe. Allein die Vorstellung, dass wir in mehreren Bundesländern zeitgleich ein identisches Volksbegehren für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk starten, eröffnet ganz neue Perspektiven! Ich finde jedenfalls, dass dieser Vorschlag ein ungeheures Potenzial aufweist!

Das Archiv der Nachtgespräche finden Interessierte hoffentlich unter diesem LINK.

Handschriftlich unterschrieben Petitionsbögen bitte an folgende Adresse schicken:

Humanistische Union
Stichwort „rettet2254“
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Nachtgespräche retten – Entscheidungshilfe mit 0-Tönen: Oder hören Sie selbst!

button-rettet2254Liebe Freunde der Mediendemokratie,

Sie werden möglicherweise gehört / gelesen haben, dass der Sender “Deutschlandradio Kultur” seit dem 21.6. mit einer neuen Programmstruktur auf Sendung ist. Vielleicht haben Sie auch erfahren, dass die “Nachtgespräche” im Rahmen dieser “Reform” gegen den Willen vieler Mitarbeiter und trotz protestierender Hörer abgeschaltet worden sind. Über 22 Jahre konnten Menschen unter der kostenfreien Telefonnummmer 00800-2254-2254 zwischen ein und zwei Uhr nachts zum Hörer greifen und zu einem aktuellen Thema die eigenen Gedanken und Ansichten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus zur Diskussion stellen. Um die Nachtgespräche zu retten und um Einfluss auf die Chefetage des Deutschlandradios zu nehmen, ist von Hörern unter rettet2254.info eine Online-Petition ins Leben gerufen. Über 2000 Menschen haben diese Petition bereits unterschrieben. Bitte unterstützen auch Sie mit Ihren Familienangehörigen, Freunden, Kollegen bzw. mit Ihren eigenen Netzwerken unseren Versuch, die Hörerbeteiligung am Leben zu erhalten.

Falls Sie noch nichts von den Nachtgesprächen gehört haben, dann überzeugen Sie sich bitte selbst von der gelebten Gesprächskultur. Sie finden die Aufzeichnungen zum Nachhören und zum Speichern im Archiv des Deutschlandradios hoffentlich hier unter diesem LINK.

Und sollten Sie keine Zeit haben, sich die einstündigen Sendungen im Archiv herunterzuladen und anzuhören, dann bieten wir Ihnen alternativ einige, kurze ausgewählte 0-Töne aus den Nachtgesprächen an. Da wäre beispielsweise ein junger Arzt (33 Jahre) aus Hannover (2:24 Min.), der nicht nur betont, dass das Beteiligungspotenzial des Internets überschätzt wird, sondern der auch aus seinen Erfahrungen bei der Behandlung von jungen und alten Menschen berichtet, die nachts unter Schlafstörungen leiden und denen die Wärme der menschlichen Stimmen viel bedeutet hat. Sehr berührend war der Anruf einer über 80 Jahre alten Frau (3:39 Min.), die früher in ihrem Leben politisch sehr aktiv war, und in den Nachtgesprächen die Möglichkeit sah, sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Oder ein Anrufer aus der Mitte Deutschlands (1:40 Min.), der anlässlich des Endes der Nachtgespräche seiner Betroffenheit durch ein eigenes Gedicht Ausdruck verlieh. Gerade seit dem Bekanntwerden des Wegfalls dieser Sendung, meldeten sich sehr viele “stille Hörer” zu Wort, um ihrer Enttäuschung Ausdruck zu verleihen, so auch der ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator Helmuth Kern (4:15 Min.). Für ihn bot sich nachts die einmalige Gelegenheit, sich anzuhören, was Menschen aus der Bevölkerung zu tagespolitisch aktuellen Themen denken.

Sollten wir durch diese kleine Auswahl doch Ihr Interesse am Archiv der Nachtgespräche geweckt haben, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass in den letzten zwei Wochen nicht die angebotenen Themen im Vordergrund der Nachtgespräche standen. Den Anrufern lagen weniger Themen wie die Helmpflicht, oder wer wird Fußballweltmeister am Herzen, sondern die Frage, wie die Nachtgespräche gerettet und am Leben gehalten werden können.

Übrigens steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, die Petition auszudrucken und an Menschen weiter zu geben, die über keinen Internet-Anschluss verfügen. Wir freuen uns sehr darüber, dass uns die Berliner Geschäftsstelle der Humanistischen Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte unterstützt und ihre Adresse für Postsendungen zur Verfügung stellt.

Ausgedruckte und unterschriebene Petitionen adressieren Sie bitte an:
Humanistische Union
Stichwort “rettet2254″
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Einen Hintergrundbericht zur Abschaltung der Nachtgespräche und zur Pressekonferenz mit O-Tönen finden Sie hier. Rückfragen richten Sie bitte an die Petitionsverantwortlichen oder an Thomas Rudek (Tel.: 030 / 2613389 o. mobil: 01578 / 5926189 o. e-mail: ThRudek@gmx.de)