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Wasser-Akten immer noch unter Verschluss – Verfahrensvorschlag an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhaus
Geheimhaltung von Wasser-Dokumenten mit Vertraulichkeitsschutz im Abgeordnetenhaus
Die Arbeiten des Berliner Abgeordnetenhauses zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge verlaufen bisher leider nicht zu unserer Zufriedenheit. Nach wie vor ist von Unterlagen die Rede, die von Seiten der Senatsverwaltungen als „vertraulich“ eingestuft werden und von der öffentlichen Überprüfung ausgeschlossen sind. Wir – der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler (Berlin), der Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin und die „Wasserbürger“ – haben diesen Sachverhalt gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin am 23. März mit einem Brief zur Anzeige gebracht. Auf unser Schreiben antwortete dankenswerterweise Präsident Wieland am 20. April. In unserem jetzigen Antwortschreiben unterbreiten wir Präsident Wieland einen simplen Verfahrensvorschlag, der vorsieht, dass jene „Wasser-Dokumente“, die im Abgeordnetenhaus im Umlauf und als vertraulich klassifiziert sind, gegenüber dem Präsidenten gemeldet werden müssen. Dieser veröffentlicht den Namen des Dokuments wie die amtsführende Stelle in einem Register, das für alle Bürger einsehbar ist. Mit diesem einfachen Verfahren wären die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Berliner mit einem Auskunftsersuchen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes unmittelbar an die amtsführende Stelle wenden können und gegebenenfalls – im Fall der Ablehnung durch die Verwaltung bzw. den Senat – ihren Informations- und Offenlegungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen können.
Die Bedeutung dieses Verfahrensvorschlags sehen wir auch durch den kürzlich vorgestellten 3. Tätigkeitsbereicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, begründet. Wie wichtig die Offenlegung sämtlicher Rechtsdokumente für die Rekommunalisierungsdiskussion im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, wird auch durch die jüngsten Berichte über die Rolle von Verträgen für die Geschäftspraxis der Hamburger Energiewirtschaft (Vattenfall) belegt.
Hier finden Sie das Schreiben von Präsident Wieland und hier unsere Antwort mit dem Verfahrensvorschlag zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Wir leiten diesen Verfahrenvorschlag auch an den Bundesbeauftragten Peter Schaar wie seinen Berliner Kollegen, Dr. Alexander Dix weiter, und beziehen auch die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Frau Prof. Edda Müller ein, in der Hoffnung, dass unser Anliegen auch von diesen Personen aktive Unterstützung erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rudek
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rbb-Abendschau 2. Mai: Abgeordnete Kosche (Grüne) verzichtet auf vollständige Akteneinsicht
Kaum zu glauben, was im ersten Nachrichtenblock der rbb-Abendschau berichtet wird. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche, damals von Thomas Rudek dem Wassertisch-Plenum als Vertrauensperson des Volksbegehrens vorgeschlagen worden, vergleicht sich mit dem Berliner Senat. Kosche hatte als Abgeordnete gegen den Senat auf vollständige Einsicht aller Akten zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor dem Verfassungsgericht geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Senat nicht pauschal die Akteneinsicht verweigern darf, sondern gesondert für jede Akte einzeln entscheiden muss und die Verweigerung im Einzelfall begründen muss. Das Vorgehen der Abgeordneten Kosche umfasst auch die interne Korrespondenz der Behörden und der Senatskanzleien. Dieser sogenannte „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“ ist verfassungsrechtlich normiert. Die Wasserbürger bedauern, dass die Abgeordnete Kosche dem Vergleich zugestimmt hat. Hier können Interessierte die Tonspur der rbb-Meldung hören.
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