26.04.2012, dlf, 17:14, Rekommunalisierung Hamburg: Hat die Stadt sich über den Tisch ziehen lassen? von Verena Herb

Der Fall „Vattenfall“ und wie die Konzernniederlassung in Berlin an Hamburg verdient.

26.04.2012, dlf, 17:14, Rekommunalisierung Hamburg: Hat die Stadt sich über den Tisch ziehen lassen

Anmerkung Wasserbürger: Da der Hamburger Senat lediglich 25,1% von Anteilen am Hamburger Stromnetz-Betreiber Vattenfall Europe Distribution Hamburg (VE-DH) erwerben will, ist der Begriff der Rekommunalisierung irreführend und durch den Begriff der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP / PPP) zu ersetzen.

In diesem Zusammenhang lesenswert der Spiegel-Artikel: „Hamburger Senat verzichtet beim Kauf von Stromnetz-Anteilen offenbar auf Millionenprofite“ vom 22.04.2012

Auszug: In einem anonymen Schreiben ist der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz gewarnt worden „vor dem Erwerb von Anteilen am Hamburger Stromnetz-Betreiber Vattenfall Europe Distribution Hamburg (VE-DH). Das Unternehmen sei nur eine Art Strohfirma. „Betrieb, Wartung und Baumaßnahmen im Netz“ würden von einer Berliner Konzerntochter erledigt, der Vattenfall Europe Netzservice (VE-N). Laut „Fall Vatten“ vergibt die VE-DH „fast 100% sämtlicher Aufträge“ an die VE-N. Die Berliner schrieben saftige Rechnungen und sorgten für einen Transfer der dreistelligen Millionengewinne in die Hauptstadt. Erwerbe die Stadt – wie geplant – nur Anteile an der VE-DH, habe sie „keine Möglichkeit, an die Gewinne, die durch den Netzbetrieb erwirtschaftet werden, heranzukommen…“ Aus Sicht des Senats hat der „anonyme Brief… keine neuen Erkenntnisse gebracht. „Die wesentlichen internen Dienstleistungsverträge“ seien „offengelegt“ worden. „Aus Sicht des Senats“ gebe es „keine spezifischen Risiken“ für die Stadt.“ (Hervorhebung Wasserbürger).

Die Wasserbürger fragen:
Wer ist besser: Dilettanten oder die angeblichen „Profis“ der Nation?

Wenn im Sonderausschuss zur Prüfung der Berliner Wasserverträge trotz des Volksgesetzes zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge und des novellierten Informationsfreiheitsgesetzes immer noch unverblümt von Dokumenten gesprochen wird, die der Vertraulichkeit und damit der Geheimhaltung unterliegen, stellt sich die Frage, ob RWE und Veolia möglicherweise auch ähnliche Geschäftspraktiken wie der Vatttenfall-Konzern anwenden. Passgenau hierzu das Titelbild, obwohl der Artikel wie die Kurz-Reportage eindrucksvoll belegen, dass die Vertreter bürgerlicher Parteien beim Verkauf von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge weniger von Dilettanten beraten waren, als von jenen „Experten“, die sich ganz besonders aufs Geschäftemachen zu Lasten der Bevökerung verstanden haben. Eines verdeutlichen die Beiträge: Alle Verträge im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören veröffentlicht! Auch Verträge, die innerhalb eines Konzerns zwischen Töchterunternehmen geschlossen werden. Ausschlaggebend ist der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer sich in diesem Bereich wirtschaftlich betätigen will, muss wissen, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht geltend gemacht werden können, da das öffentliche Informationsinteresse stets Vorrang hat.

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