Steuerhinterziehung verhindern! Gesetzlicher Schutz von Whistleblowern vor allem im Finanzsektor überfällig! 5. bis 6.12.2014 – Tagung: Whistleblower in der evangel. Akademie Hofgeismar

Anlässlich der Tagung in der evangelischen Akademie Hofgeismar zum Thema Whistleblower fordern die Wasserbürger nicht nur den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, sondern auch einen besonderen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern aus dem Finanzsektor, um so nachhaltig gegen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung vorzugehen.

Vom 5. bis 6.12.2014 bietet die evangelische Akademie in Hofgeismar eine Tagung mit dem Thema „Unglücklich das Land, das Whistleblower nötig hat“. Leider ist die Teilnahme an der Veranstaltung in Hessen nicht kostenfrei. Das Programm und die Teilnahmebedingungen finden Interessierte hier (Flyer des Veranstalters).

Erst kürzlich hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, den die Regierungskoalition „prüfen“ will. Es ist ein Skandal, dass ein umfassender gesetzlicher Schutz von Insidern bis heute noch nicht vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht worden ist. Wie ein solcher gesetzlicher Schutz aussehen könnte, ist bereits anlässlich einer dlf-Radiosendung auf dem Wasserbürger-Portal vorgestellt worden. Vor dem Hintergrund der nach wie vor existierenden Steuer-Oasen erweitern die Wasserbürger die Forderung, und verlangen zusätzlich zu der im folgenden dargestellten Erweiterung des BGB auch einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, die im Sektor der Finanzdienstleistungen tätig sind (s.u.).

BGB § 612a Anzeigerecht
(1) Ist ein Arbeitnehmer auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden.
(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen stets, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass
1. aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht,
2. der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat,
3. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige er sich selbst der  Strafverfolgung aussetzen würde,
4. eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.
(3) Von den Absätzen 1 und 2 kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(4) Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.

Vor dem Hintergrund, dass auch keine ernsthaft Anstrengungen im politischen Raum zu erkennen sind, dem Straftatbestand der Steuerhinterziehungen den Riegel vorzuschieben, bedarf es eines ganz besonderen Schutzes für Hinweisgeber, die im Sektor der Finanzdienstleistungen arbeiten. Statt diesen Personenkreis von Insidern, die durch Steuer-CDs dem Staat 3stellige Millionenbeträge an zusätzlichen Einnahmen vermitteln, zu schützen, werden diese als „Hehler“ (mit denen man nicht verhandeln dürfe) kriminalisiert*, während Steuerhinterzieher durch das Instrument der Selbstanzeige mit Glaceehandschuhen angefasst werden. Allerhöchste Zeit, den Spieß umzudrehen und diejenigen an den Pranger zu stellen, die dem Gemeinwesen die dringend benötigten Finanzmittel mit krimineller Energie unter Mitwirkung von Banken vorenthalten. Das vorgeschlagene Prämiensystem ermöglicht den Insidern nicht nur den Ausstieg aus der Finanzbranche bzw. einen Wechsel der beruflichen Perspektive, sondern erhöht auch den Abschreckungseffekt für Steuerhinterzieher! Denn erst ein Verfahren mit einem hohen Risiko für Steuerhinterzieher, erwischt und verurteilt zu werden, wird diese kriminelle Energie hoffentlich zum erliegen bringen.

* so auch kürzlich auf einer gemeinsamen Veranstaltung von der Friedrich-Ebert-Stiftung und Transparency International Deutschland zum Thema Korruptiosbekämpfung und Geldwäsche, auf der auch dieser Vorschlag dem Referenten Frank Wehrheim (Autor des Buches „Inside Steuerfahndung“) unterbreitet wurde. Eine Frau aus dem Publikum „kommentierte“ diesen progressiven Vorschlag empört mit dem Ruf „Kopfgeld“. Die kognitiv-regressive Weigerung, bei diesem Vorschlag die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen, kommt denjenigen sehr entgegen, die an der Beibehaltung des Status Quo zugunsten der Steuerhinterzieher ein  besonders großes Interesse haben. Natürlich geht es hier nicht um ein Kopfgeld, sondern um die Absicherung der Personen, die durch ihre Tätigkeit als Hinweisgeber ihre bisherige berufliche Tätigkeit an den Nagel hängen können, weil ihnen beim publik werden ihrer Identität die fristlose Kündigung droht. Das bedeutet, dass diese Hinweisgeber vor dem Nichts stehen werden. Den Wasserbürgern liegen entsprechende Informationen vor über das Schicksal von Personen, die als  Hinweisgeber mit Steuer-CDs „gehandelt“ haben.
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Chefetage des Deutschlandradios soll Umfragestudie endlich offenlegen – IG für Hörerbeteiligung im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt Antrag nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz

Anträge auf Informationszugang nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Unterlagen im Zusammenhang mit der diesjährigen Programmreform von Deutschlandradio Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Steul

1. Im Zusammenhang mit der in diesem Sommer eingeleiteten Programmreform des Senders „Deutschlandradio Kultur“ beantrage ich nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz den vollständigen Zugang zu der Mapping-Studie und den Auswertungsergebnissen.

2. Sollten Sie meinem Antrag auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten abweisen, beantrage ich für diesen Fall vorsorglich die Zusammenstellung einer uns zugänglichen Liste, in der alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der aktuellen Programmreform in den letzten vier Jahren angefertigt worden sind, aufgelistet sind, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Des Weiteren beantrage ich im Fall der Ablehnung des Antrags auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten auch eine vollständige Auflistung aller Dokumente, die sich in den letzten vier Jahren mit dem Thema der „Hörerbeteiligung“ im allgemeinen und der Sendung „2254-Nachtgespräche“ im besonderen befasst haben, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Die Zusammenstellung umfasst auch eine Übersicht von Sitzungen des Programmausschusses und Hörfunkrates, soweit in den Sitzungen dieser Gremien die Programmreform, die „2254-Nachtgespräche“ oder die Hörerbeteiligung als Themen Gesprächsgegenstand gewesen sind.
Die Auflistung soll den Titel des jeweiligen Dokuments, das Datum der Dokumenterstellung, eine kurze inhaltliche Zusammenfassung wie die Benennung der beteiligten Stellen enthalten.

3. Bezugnehmend auf die Äußerungen Ihres Programmdirektors Andreas Weber  in der Sendung „Im Gespräch“ am Samstag, dem 12.7., und seinem Hinweis auf durchgeführte Analysen, nach denen sich die Zahl der Anrufer der Nachtgespräche auf durchschnittlich 54 Hörer belaufen haben soll, beantrage ich den vollständigen Zugang zu a) sämtlichen Analysen, b) weiteren abgeschlossenen Untersuchungen, c) abgeschlossenen Auswertungen und d) bereits behandelte Beschlussempfehlungen, die im Zusammenhang mit der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ durchgeführt worden sind. Um eine Bewertung der Zahlen vornehmen zu können, ist ein Vergleich von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung unerlässlich. Daher beantrage ich auch den Zugang zu statistischen Mess- bzw. Erhebungswerten von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung.

4. Ferner beantrage ich auch eine vollständige Vergleichsübersicht der durchschnittlich anfallenden Kosten wie Kostenarten (Personal- und Betriebskosten, Technik, Gema etc.) für die Sendung „2254-Nachtgespräche“ und für die im Anschluss folgende Sendung „Tonart“.

Sollten Sie und Ihre Kollegen bereits die Entscheidung getroffen haben, die abgesetzte Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne eine Unterschreitung der bisherigen wöchentlichen Sendezeit von sechs Stunden spätestens nach der Sommerpause wieder in das Programm aufzunehmen, und Sie mich als Unterzeichner über diese Entscheidung nachweislich in Kenntnis gesetzt haben, dann betrachten Sie in diesem Fall meine Anträge als vorerst gegenstandslos.

Soweit die Unterlagen, deren Zugang mit diesem Schreiben beantragt worden ist, in digitalisierter Form vorliegen, sind diese auch in digitalisierter Form auf einem geeigneten Medium (CD-, DVD oder USB-Stick) zu übergeben.

Ich bitten Sie, mich bis zum 10. August zu informieren, ob, in welcher Form und zu welchen Kosten Sie mir den Zugang zu den Unterlagen bzw. deren Überlassung eröffnen wollen. Im Fall einer Ablehnung bitte ich Sie um eine genaue Darlegung Ihrer Gründe, denn Ihre Darlegung ist für mich die Entscheidungsgrundlage, ob ich meinen Anspruch auf Informationszugang gegebenenfalls auf dem Gerichtsweg durchsetzen muss.

Antrags-Begründung:

Bereits die Antragsstellung lässt deutlich erkennen, dass mir als Antragsteller die herausragende Bedeutung der verfassungsrechtlich verbürgten Rundfunkfreiheit bewusst ist und entsprechend bei der Antragsstellung die Abwägung zwischen dem hohen Rechtsgut der Rundfunkfreiheit im allgemeinen, der Unabhängigkeit der journalistisch-redaktionellen Arbeit im besonderen und dem Rechtsanspruch auf Informationszugang der Hörer, Kunden, und Gebührenzahler berücksichtigt worden ist. So ziele ich als Antragsteller beispielsweise weder darauf ab, die redaktionelle Entscheidung der Themenauswahl oder die Ausgestaltung von Sendungen mit Hörerbeteiligung in irgendeiner Form zu beeinflussen, noch den Vertrauensschutz – soweit dieser im Fall der Mapping-Studie überhaupt greift – zu hinterfragen. Die Antragsstellung ist in ihrer eindeutigen Ausrichtung fokussiert auf den Zugang zu Informationen, aus denen ersichtlich wird, ob und in welcher Ausprägung das Thema der Hörerbeteiligung in den Entscheidungsprozessen zur Programmstruktur eine zeitgemäße Berücksichtigung gefunden hat, und wie in diesem übergeordneten Kontext der Entscheidungsprozeß zur Absetzung der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne die Entwicklung eines vergleichbaren Alternativformats verlaufen ist.

Hervorzuheben ist, dass die auf die Rundfunkfreiheit abzielenden Ausnahmetatbestände im IFG völlig zu recht laufende journalistische Arbeiten umfassen, um die journalistische Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Im Fall der Programmreform handelt es sich jedoch um einen Vorgang – soweit er die Mapping-Studie und deren Ergebnisauswertungen betrifft –, der als abgeschlossen zu klassifizieren ist und daher nicht unter die Ausnahmetatbestände des IFG fällt!

Besonders zu berücksichtigen ist, dass die Programmverantwortlichen mit der öffentlichen Erwähnung der Mapping-Studie und von Analysen zu der Sendung „2254-Nachtgespräche“ die Grundlage für eine Berechtigung der unter 1 und 3 gestellten Anträge eigens geschaffen und das Tor für die vorliegende Antragsstellung selbst geöffnet haben. Auch dadurch, dass die Programmverantwortlichen öffentlich den Eindruck vermittelten, die Entscheidungen der Programmreform beruhen auf einer wissenschaftlich-seriösen Grundlage in Form einer Umfrage, sollten die Verantwortlichen Transparenz und Offenlegung zum eigenen Kernanliegen erheben. Denn schließlich eröffnet die transparente Einblicknahme in wissenschaftliche Studien die Möglichkeit einer stärkeren Akzeptanzerzeugung. Belassen die Verantwortlich hingegen die von ihnen angeführten Referenzhinweise im Verborgenen, dann ist zu befürchten, dass nur die Gerüchteküche die erforderlichen Utensilien erhält, um ein wenig nahrhaftes Menü aus dem Vorwurf einer Gefälligkeitsstudie mit einseitiger interessenspolitischer Ausrichtung und einer daraus resultierenden Vertrauenskrise aufzutischen.

Auch der klassische Hinweis, die erfolgte gremieninterne Abstimmung genüge als alleinige demokratische Legitimation und eine Offenlegung von Beschlussvorlagen und Protokollverläufen seien überflüssig, erscheint weder zeitgemäß noch überzeugend. Zu negativ sind die Erfahrungen mit Projekten wie dem BER-Flughafen und anderen Beispielen, in denen Kontrollgremien wie Aufsichts- und Verwaltungsräte nur sehr bedingt ihre Funktionen adäquat zu erfüllen vermochten. Es wird möglicherweise bei einer gerichtlichen Klärung auch der Gedanke Berücksichtigung finden, ob ein positives Urteil mit einem aufmunternden Signal für Anträge auf Zugang von Entscheidungsverläufen zwischen den entscheidungsbeteiligten Gremien nach dem IFG einzelne Gremienmitglieder zukünftig veranlassen könnte, ihr Rollenverständnis gegenüber der Geschäftsführung neu zu überdenken. Entscheidend bleibt der Hinweis, dass die programmverantwortlichen Entscheidungsträger als im Kommunikationssektor des öffentlichen Rundfunks beschäftigte Führungskräfte damit rechnen mussten, mit ihren öffentlichen Äußerungen ein Interesse der Öffentlichkeit zu wecken. Dass dieses öffentliche Interesse nach Transparenz von Entscheidungsprozessen in öffentlich-rechtlichen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit auftritt, erscheint vor dem Hintergrund der publik gewordenen Negativ-Erfahrungen nicht nur als legitim, sondern als zwingend geboten!

Auch erscheint mir als Antragsteller das Interesse an einer Hörerbeteiligung über eine progressive bzw. hörer- und verbraucherfreundliche Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur durch die Neuregelung der GEZ wünschenswert. Das Anliegen ist vor allem deshalb als berechtigt, sinnvoll und zielführend anzusehen und zu unterstützen, da die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Prozess der Meinungs- und Willensbildung, wie er verfassungsrechtlich verbrieft und im Staatsvertrag definiert ist, herausragende Bedeutung erhält und erst ein diesbezüglicher Zugang zu spezifischen Informationen der Programmausrichtung eine wichtige Voraussetzung für die Demokratie einer mündigen Bürgergesellschaft garantiert.

Unterzeichner:
Thomas Rudek (Interessengemeinschaft Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

Kopie:
– Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Mitglieder des Hörfunkrates Ihres Hauses
– Transparency International Deutschland e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
– Gesellschaft für Informationsfreiheit (Vorstand und Geschäftsführung)

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Nachtgespräche retten – Entscheidungshilfe mit 0-Tönen: Oder hören Sie selbst!

button-rettet2254Liebe Freunde der Mediendemokratie,

Sie werden möglicherweise gehört / gelesen haben, dass der Sender “Deutschlandradio Kultur” seit dem 21.6. mit einer neuen Programmstruktur auf Sendung ist. Vielleicht haben Sie auch erfahren, dass die “Nachtgespräche” im Rahmen dieser “Reform” gegen den Willen vieler Mitarbeiter und trotz protestierender Hörer abgeschaltet worden sind. Über 22 Jahre konnten Menschen unter der kostenfreien Telefonnummmer 00800-2254-2254 zwischen ein und zwei Uhr nachts zum Hörer greifen und zu einem aktuellen Thema die eigenen Gedanken und Ansichten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus zur Diskussion stellen. Um die Nachtgespräche zu retten und um Einfluss auf die Chefetage des Deutschlandradios zu nehmen, ist von Hörern unter rettet2254.info eine Online-Petition ins Leben gerufen. Über 2000 Menschen haben diese Petition bereits unterschrieben. Bitte unterstützen auch Sie mit Ihren Familienangehörigen, Freunden, Kollegen bzw. mit Ihren eigenen Netzwerken unseren Versuch, die Hörerbeteiligung am Leben zu erhalten.

Falls Sie noch nichts von den Nachtgesprächen gehört haben, dann überzeugen Sie sich bitte selbst von der gelebten Gesprächskultur. Sie finden die Aufzeichnungen zum Nachhören und zum Speichern im Archiv des Deutschlandradios hoffentlich hier unter diesem LINK.

Und sollten Sie keine Zeit haben, sich die einstündigen Sendungen im Archiv herunterzuladen und anzuhören, dann bieten wir Ihnen alternativ einige, kurze ausgewählte 0-Töne aus den Nachtgesprächen an. Da wäre beispielsweise ein junger Arzt (33 Jahre) aus Hannover (2:24 Min.), der nicht nur betont, dass das Beteiligungspotenzial des Internets überschätzt wird, sondern der auch aus seinen Erfahrungen bei der Behandlung von jungen und alten Menschen berichtet, die nachts unter Schlafstörungen leiden und denen die Wärme der menschlichen Stimmen viel bedeutet hat. Sehr berührend war der Anruf einer über 80 Jahre alten Frau (3:39 Min.), die früher in ihrem Leben politisch sehr aktiv war, und in den Nachtgesprächen die Möglichkeit sah, sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Oder ein Anrufer aus der Mitte Deutschlands (1:40 Min.), der anlässlich des Endes der Nachtgespräche seiner Betroffenheit durch ein eigenes Gedicht Ausdruck verlieh. Gerade seit dem Bekanntwerden des Wegfalls dieser Sendung, meldeten sich sehr viele “stille Hörer” zu Wort, um ihrer Enttäuschung Ausdruck zu verleihen, so auch der ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator Helmuth Kern (4:15 Min.). Für ihn bot sich nachts die einmalige Gelegenheit, sich anzuhören, was Menschen aus der Bevölkerung zu tagespolitisch aktuellen Themen denken.

Sollten wir durch diese kleine Auswahl doch Ihr Interesse am Archiv der Nachtgespräche geweckt haben, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass in den letzten zwei Wochen nicht die angebotenen Themen im Vordergrund der Nachtgespräche standen. Den Anrufern lagen weniger Themen wie die Helmpflicht, oder wer wird Fußballweltmeister am Herzen, sondern die Frage, wie die Nachtgespräche gerettet und am Leben gehalten werden können.

Übrigens steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, die Petition auszudrucken und an Menschen weiter zu geben, die über keinen Internet-Anschluss verfügen. Wir freuen uns sehr darüber, dass uns die Berliner Geschäftsstelle der Humanistischen Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte unterstützt und ihre Adresse für Postsendungen zur Verfügung stellt.

Ausgedruckte und unterschriebene Petitionen adressieren Sie bitte an:
Humanistische Union
Stichwort “rettet2254″
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Einen Hintergrundbericht zur Abschaltung der Nachtgespräche und zur Pressekonferenz mit O-Tönen finden Sie hier. Rückfragen richten Sie bitte an die Petitionsverantwortlichen oder an Thomas Rudek (Tel.: 030 / 2613389 o. mobil: 01578 / 5926189 o. e-mail: ThRudek@gmx.de)

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