1.2.2013, 21.00 Uhr, 3Sat: MAKRO „Lobbyismus – die Macht der Einflüsterer“

In dem 3-Sat-Witrschaftsmagazin MAKRO geht es am 1.2.2013 um:

Lobbyismus – die Macht der Einflüsterer

– Seitenwechsel in Berlin – Vom Politiker zum Lobbyisten
– Brüssel und die Banken – Wer kontrolliert hier wen?
– Die Finanzkrake – Im Netz der Goldmänner

Die Politik ist heute umgeben von einem feinen Netz der Einflussnahme. Lobbyisten jedweder Couleur drängen mit Macht und Geld, Gesetze in ihrem Sinne zu gestalten. Allen voran die Finanzindustrie.

Wasserbürger bedanken sich bei der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau

Die Diskussion über die europäische Konzessionsrichtlinie nahmen Berliner Zeitung und Frankfurter Rundschau zum Anlass für einen  thematischen Brückenschlag von Brüssel nach Berlin. In einem Interview erinnert Thomas Rudek, dass Teilprivatisierungen wie Privatisierungen sich generell nur für einen auszahlen – und zwar unabhängig davon, ob Ausschreibungen stattgefunden haben oder nicht. Wer den Zuschlag erhält, kann im Bereich eines natürlichen Monopols Gewinne erzielen, die von den Verbrauchern oder vom Steuerzahler finanziert werden müssen. Die Wasserbürger bedanken sich bei der Redaktion der Berliner Zeitung für das Interview (Seite 2), das auch in der Frankfurter Rundschau auf Seite 3  veröffentlicht wurde. Besonders zu empfehlen sind auch die beiden anderen Berichte „Markt im Wasserglas“ und „Spanien: Konzerne auf Schnäppchenjagd“ (s.u.).

Die Wasserbürger sind verwundert über den Vorstoß der EU-Kommission und erinnern in diesem Zusammenhang an die beiden laufenden Beschwerdeverfahren, die im Sommer vorletzten Jahres gegenüber der Kommission von Transparency  International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin in enger Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe initiiert worden sind. „Wir würden es begrüßen, wenn die Kommission unsere Beschwerdeverfahren zum Abschluss bringt“, so die Juristin Sabine Finkenthei vom AKJ. Und weiter: „Wir vertreten die Auffassung, dass die Berliner Teilprivatisierung mit ihren vertraglichen Gewinngarantien sowohl gegen das europäische Beihilferecht verstößt, als auch gegen das bereits bestehende europäische Ausschreibungsrecht. Das haben wir substanziell dargelegt. Der Aufforderung der Kommission, unser Beschwerdeverfahren mit weiteren Informationen zu untermauern, sind wir fristgerecht nachgekommen. Wir sind überzeugt, dass es ausreichend ist, wenn die Kommission dafür sorgt, dass das bestehende europäische Ausschreibungsrecht zur Anwendung kommt.“

LINK zur Pressekonferenz „Berliner Teilprivatisierung verstößt gegen EU-Recht“  mit Transparency International, der Verbraucherzentrale Berlin und dem AKJ

zum Interview: „Kosten auf die Bürger abgewälzt“ Von Thorkit Treichel in der Berliner Zeitung v. 25.1.2013, Seite 2, und der Frankfurter Rundschau, S.3

Link zum Artikel „Markt im Wasserglas“ von Andreas Damm und Peter Riesbeck aus der Frankfurter Rundschau vom 25. Jan. 2012

Spanien: Konzerne auf Schnäppchenjagd von Martin Dahms (FR v. 25. Jan. 2012)

Pelzig tobt in der Anstalt: Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ bekommt Zulauf…

… durch prominente Unterstützung. Die ZDF-Satire-Sendung „Neues aus der Anstalt“ erfreut sich trotz später Sendezeit einer hohen Einschaltquote. Der Kabarettist Frank-Markus Barwasser, der Öffentlichkeit bekannt als Erwin Pelzig, wetterte am Dienstag abend gegen die EU-Konzessionsrichtlinie, nach der auch der deutsche Wasser“markt“ stärker als bisher dem Wettbewerb geöffnet werden soll: Zukünftig sollen europaweite Ausschreibungen bei der Vergabe von Konzessionen zur Regel erhoben werden. Die Befürchtungen der Privatisierungskritiker, dass in diesem Richtlinienentwurf erneut die (private) Wasserlobby ihre Interessen durchsetzt, ist nicht von der Hand zu weisen. Wie in dem Bericht „Geheimoperation Wasser: Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will“ des ARD-Magazins „Monitor“ nachgewiesen worden ist, hat der zuständige EU-Kommissar für den Binnenmarkt Michel Barnier ein Beratergremium eingesetzt, das sich  überwiegend aus Vertretern der Wasserwirtschaft  zusammen setzt.

Barnier versucht zu beruhigen, betont, dass „wir Regeln brauchen. Jede deutsche Kommune wird weiterhin über ihr Wasser entscheiden können, jetzt aber geben wir ihr die Möglichkeit, das Wasser auch einem privaten Partner anzuvertrauen, jetzt wird auch das geregelt, zum Wohl des Verbrauchers,“ so Barnier in dem Monitor-Interview.

Wenn jedoch zukünftig Wasserlizenzen europaweit ausgeschrieben werden, dann ist zu befürchten, dass mit den Dumpingangeboten der großen Konzerne kein kommunaler Betrieb konkurrieren kann. Hinzu kommt noch der Konsolidierungsdruck auf die Kommunen, der viele Kämmerer auch nicht davor zurück schrecken lässt, das hauseigene Tafelsilber an Investoren zu verscherbeln, die nur eines machen wollen: Satte Gewinne.

Ob ein relativ neues bürgerschaftliches Beteiligungsverfahren, die Europäische Bürgerinitiative, ein geeignetes Instrument ist, um den Plänen der Kommission Einhalt zu bieten? Unter dem schönen Slogan „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ werden europaweit bis September eine Millionen Unterschriften gesammelt. Wer jedoch glaubt, dass damit die Gefahr gebannt ist, der schätzt die Bedeutung dieser Beteiligungsinstruments leider zu hoch ein. Denn im Gegensatz zur direkten Demokratie lösen die gesammelten Unterschriften leider kein Verfahren für eine Gesetzgebungsinitiative aus, sondern führen lediglich zu einem Anhörungsrecht vor der Kommission. Auch fehlen in dem Zielkatalog der BI zum einen eine klare Distanzierung von Wasserunternehmen, die nach dem Geschäftsmodell der Public-Private-Partnership (PPP) ihre profitablen Geschäfte betreiben, und zum anderen ein Bekenntnis, dass die Prinzipien der Gewinnerzielung und Profitorientierung mit dem Auftrag einer öffentlichen Wasserversorgung unvereinbar sind. Immerhin sind die Parlamentarier auch auf europäischer Ebene wachgerüttelt und versuchen nachzubessern und den Druck aus der öffentlichen Diskussion zu nehmen. Wenn sich allerdings auch der Verband kommunaler Unternehmen (VkU) im DeutschlandRadio äußert und sich für die Beibehaltung des Status Quo ausspricht, dann sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass sich der VkU nur gegen die Privatisierung der Wasserversorgung ausspricht, nicht aber gegen die Teilprivatisierung. Wen wundert’s? Sind die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe doch der größte Beitragszahler im VkU!

LINK zur Homepage der Europäischen Bürgerinitiative
„Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“

Link zum Artikel „Markt im Wasserglas“ von Andreas Damm und Peter Riesbeck aus der Frankfurter Rundschau vom 25. Jan. 2012

Spanien: Konzerne auf Schnäppchenjagd von Martin Dahms (FR v. 25. Jan. 2012)

 

 

Beratungsresistent: Anmerkungen zur Plenardebatte im Abgeordnetenhaus

Sie erinnern sich: Nach einjähriger Arbeit hat der Sonderausschuss zur Prüfung der ursprünglich geheimen Teilprivatisierungsverträge einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem allerlei steht, nur eines nicht: Die Wege, die möglich sind, um die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich anzufechten. Daraufhin hat Rechtsanwalt Olav Sydow vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Stellungnahme geschrieben und darum gebeten, dass der Abschlussbericht ergänzt werden soll, bevor dieser diskutiert wird. Diesem Ansinnen wurde nicht entsprochen, worauf hin Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin, Herr Ohm (Geschäftsführer vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer), Stefan Richter (Geschäftsführer der Grünen Liga Berlin), der Schriftsteller und Preisträger Ingo Schulze, die Juristin Sabine Finkenthei und Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ an alle Abgeordneten einen Brief auf den Weg gebracht haben, um noch einmal unmissverständlich auf die Vorteile einer Organklage vor dem Verfassungsgericht zu verweisen. Gleichzeitig wurde auch noch eimal das Angebot von Rechtsanwalt Olav Sydow bekräftigt, die Klage ohne jedes Prozesskostenrisiko zu vertreten. Wenngleich all diese wichtigen Informationen nicht einmal ansatzweise im Abschlussbericht des Sonderausschusses erwähnt worden sind, so hatten wir doch die Hoffnung, dass der ein oder die andere Abgeordnete die Diskussion im Abgeordnetenhaus am 17. Januar nutzen werden, um auf diese Möglichkeiten hinzuweisen oder auf den Brief bzw. die Stellungnahme des AKJ zu verweisen. Zwar versuchte die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen noch, die AKJ-Stellungnahme als Drucksache allen Abgeordneten zuzustellen, scheiterte jedoch an der ignoranten Haltung der Parlamentsverwaltung. Frau Finkentheis Versuche wurden vom Ausschussbüro des Sonderausschusses abgebügelt. Und ich erhielt von Seiten der parlamentarischen Geschäftsführung der CDU eine Antwort, die unmissverständlich zu erkennen gibt, dass an einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Möglichkeiten einer gerichtlichen Prüfung der Verträge kein Interesse besteht.

Von diesen unmittelbaren Reaktionen abgesehen, ist vor allem das Wortprotokoll der Plenardebatte (s.u.) enttäuschend. In diesem Zusammenhang wollen wir daran erinnern, dass a) auch einzelne Abgeordnete der Oppositionsfraktionen von der Möglichkeit der Organklage Gebrauch machen könnten und b) eine Normenkontrollklage, wie sie von verschiedenen Vertretern der Oppositionsfraktionen offensichtlich angestrebt wird, nur gegen ein Gesetz – in diesem Fall gegen das Betriebegesetz – gerichtet ist, nicht aber gegen Verträge. Sollte also eine (erneute) Normenkontrollklage gegen das Betriebgesetz erfolgreich verlaufen, so bleiben die vertraglichen Gewinngarantien für den privaten Anteilseigner VEOLIA bestehen.

Halten wir fest: Wer gegen die vertraglich vereinbarten Gewinngarantien juristisch vorgehen will, der kommt an einer Organklage vor dem Verfassungsgericht nicht vorbei! Hingegen ändert eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz nicht das Geringste an den Gewinngarantien und an den anderen Regeln der Teilprivatisierungsverträge (geheime Schiedsverfahren u.a.).

LINK zum Plenarprotokoll des 17. Jan. 2013 (PDF, die „Wasser“-Debatte beginnt ab Seite 82)

30. Januar 2013, 19.30 Uhr, Urania (Berlin): Prof. Dr. Dr. Siegfried Broß: „Wasser, Gas, Strom… Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist“

Hochkarätige Veranstaltung am 30. Jan., 19.30 Uhr in der Urania (bitte weitersagen):

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Siegfried Broß referiert zum Thema „Wasser, Gas, Strom… Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist“. Wie aus einem 11-minütigem Interview auf Info-Radio am 3. Jan. hervorging, greift Prof. Dr. Dr. Broß auch Argumente des „Arbeitskreises unabhängiger Juristen“ (AKJ – Leitfaden zur Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung) auf, so dass sich der AKJ auch durch diesen namhaften Prominenten bestätigt fühlen kann.

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