EuGH: PPP-Vertrag über die Kölner Messehallen ist nichtig

Artikel von Werner Rüegemer mit anschließendem Interview „Das Umgehungsgeschäft. EuGH: Kölner PPP-Vertrag ist nichtig“, in: „junge welt“, 10.11.2009.

Urteil gegen Umgehungsgeschäft

Europäischer Gerichtshof: Der Public Private Partnership-Vertrag über die Kölner Messhallen ist nichtig

Werner Rügemer

Die überregionalen Medien berichten genüßlich, daß der Europäische Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 dem „Kölschen Klüngel“ einen Schlag versetzt habe. Doch die Seilschaften reichen von Köln über Düsseldorf bis nach Berlin. Vor allem: Das Urteil demaskiert die Umgehungsgeschäfte in der vorherrschenden Privatisierungspraxis.

Das Urteil besagt, ins Allgemeinverständliche übersetzt: Die Stadt Köln hat zugunsten ihres heimischen Vorzugsinvestors Oppenheim-Esch-Holding trickreich das Recht gebrochen. Die Stadt hatte am 6.8.2004 mit der Grundstücksgesellschaft KölnMesse 8-11 GbR (GKM), einer Tochtergesellschaft der Holding, einen „Mietvertrag über die Anmietung eines Grundstücks mit vier Messehallen“ geschlossen. Der Investor hat die Messehallen gebaut, die Stadt mietet sie bis 2035. Das stellt aber, so der EUGH, der Substanz nach keinen Mietvertrag dar, sondern einen Bauauftrag. Denn der Investor hat nicht nach eigenen Plänen gebaut und dann einen Mieter gesucht, sondern er hat nach genauen Vorgaben der Stadt vier Messehallen errichtet, die von vornherein nur auf den Bedarf der Messegesellschaft KölnMesse GmbH ausgerichtet waren. Ein Bauauftrag eines öffentlichen Auftraggebers aber hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen, und das hat die Stadt Köln nicht getan.

Bei einer öffentlichen Ausschreibung hätte ein ungewollter Anbieter den Auftrag bekommen können. Die beiden Vertragspartner waren sich aber offensichtlich einig, daß der Oppenheim-Esch-Fonds als Investor schon feststand. Dafür gibt es mehrere Indizien. Aufsichtsratsvorsitzender der KölnMesse war der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU), stellvertretender Vorsitzender war Alfred Freiherr von Oppenheim, damals Chef der Bank Oppenheim, der die Hälfte des Fonds gehört. Außerdem hatte die Stadt schon zwei ähnliche Verträge mit dem Fonds abgeschlossen, über das Technische Rathaus Deutz und über das Bezirksrathaus im Stadtteil Nippes.

Die Gründe für den Rechtsbruch gehen aber noch weiter. Der Vertrag läuft bis 2035. Die monatliche Miete von 1,725 Millionen Euro mit eingebauter Mietsteigerung würde auf einen Gesamtbetrag um die 800 Millionen Euro hinauslaufen – viel Geld. Weil aber das Messegeschäft ein unsicheres ist,   sprang die Stadt als Hauptmieter ein. Sie vermietet die Hallen an den eigentlichen Nutzer, die KölnMesse. Die Stadt kann im Unterschied zur Messegesellschaft nicht pleite gehen. Prima für den Investor, der alle Risiken auf die Stadt abwälzt. Ein üblicher Trick bei Privatisierungen: Der Staat haftet.

Das Gerichtsverfahren wäre nicht durch den Staat oder das regierende Personal ingang gekommen, im Gegenteil. Die Kommunalaufsicht und die NRW-Landesregierung (sie ist an der KölnMesse GmbH mit 20 Prozent beteiligt) haben den Vertrag bis zuletzt verteidigt. Bei Bundeskanzlerin Merkel hat es wahrscheinlich gar nicht der 250.000 Euro-Spende der Bank Oppenheim im Jahre 2005 bedurft, damit die Bundesregierung die Herausgabe der Vertragsunterlagen an die Europäische  Kommission jahrelang verzögerte, die zunächst auch kein Problem sah. Die Kölner Justiz leitete zwar ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister Schramma wegen des Verdachts der Untreue ein; doch die Ermittlungen wurden eingestellt, weil dem OB kein Schädigungsvorsatz nachzuweisen sei. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Esch-Geschäftsführer Josef Esch u und den Ex-Chef der Sparkasse KölnBonn wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Aber erst die Beschwerde des Kölner Immobilienexperten Prof. Klaus Feinen löste das Verfahren aus und ging an die Wurzel des Problems.

Ein Unrechtsbewußtsein hat sich bei Kölns (Un)Verantwortlichen nicht eingestellt. Ex-OB Schramma beruft sich darauf, daß man das Vorgehen damals doch „mit den Juristen abgeklärt“ habe. Er hatte sich investorenfreundliche Juristen gesucht, die man heute an jeder Ecke mieten kann. Der neue OB Jürgen Roters (SPD) meint lediglich, der Vertrag sei „nicht gut“ gewesen. Der SPD-Fraktionschef Martin Börschel redet sich damit heraus, man habe sich auf Schrammas intensive Prüfung verlassen; Rechtsanwalt Börschel hat offensichtlich bis heute kein eigenes Rechtsempfinden. Die Grünen hoffen lediglich auf ein möglichst niedriges Bußgeld. Nur die kleinen Fraktionen Linke und BürgerBündnis fordern schon länger die Rückabwicklung, der reale Wert der Messehallen müsse ermittelt, die Miete neu kalkuliert werden.

Der EuGH hat nur über das Verhalten der Stadt geurteilt; die Rolle des Investors war nicht Gegenstand des Verfahrens. Das Urteil enthält keine Strafen und keine Auflagen. Es bleibt zunächst der Kommission, der Bundes- und der Landesregierung und der Stadt Köln überlassen, den Verstoß zu heilen. Abriß, Rückabwicklung, weiter so – alles ist denkbar. (vgl. Interview) Wenn es keine Einigung gibt, kann die Kommission erneut vor Gericht gehen. Dann droht (theoretisch) eine Strafzahlung, die eine dreistellige Millionenhöhe erreichen kann.

Einen Grundsatz aber hat das Urteil bestätigt: Die heute üblichen, von „renommierten“ und hochbezahlten Anwälten formulierten Umgehungskonstrukte, mit denen gesetzliche Regelungen unterlaufen werden sollen, sind nichtig. Das hätten auch deutsche Gerichte feststellen müssen. Dass es erst der EuGH tat, spricht Bände über den Zustand des von vielen noch gefühlten Rechtsstaats Deutschland.

Das Urteil

Die Europäische Kommission ermittelt seit 2007, ob die Stadt Köln im Zusammenhang mit dem Bau von vier Messehallen für die städtische Tochtergesellschaft KölnMesse GmbH gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen hat. Es geht vor allem um die Frage, ob der Kölner Investor Oppenheim-Esch-Immobilien Holding durch staatliche Beihilfen begünstigt wird. Weil die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD – für die Europäische Kommission sind immer die jeweiligen Regierungen der Ansprechpartner – ein Fehlverhalten der Stadt Köln verneinte, verklagte die Kommission die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 226 EG vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht.

Die 4. Kammer des EUGH unter Vorsitz des belgischen Richters Koen Lenaerts urteilte am 29. Oktober 2009: Der Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Investor Grundstücksgesellschaft KölnMesse 8-11 GbR (GKM), einer Tochtergesellschaft der Oppenheim Esch-Immobilien Holding, stellt einen Verstoß gegen die Europäische Vergaberichtlinie 93/37/EWG dar. Diese ist rechtlich für die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindend. Die öffentliche Beihilfe und die Wettbewerbsverzerrung bestehen darin, daß der Bau der Messehallen nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Der Vertrag ist kein Mietvertrag, wie die Stadt behauptet, sondern ein öffentlicher Bauauftrag, denn der Investor habe nach den Vorgaben der Stadt gebaut. Als öffentlicher Bauauftrag hätte er europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt gewährt dem Investor eine Subvention, weil der Vertrag nicht mit dem Hallennutzer, der Messegesellschaft KölnMesse, sondern mit der Stadt abgeschlossen wurde, die als Hauptmieter auftritt. Die Bundesrepublik hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. (Aktenzeichen C-536/07)

Interview mit dem Kläger Prof. Klaus Feinen

„Wenn Köln den Investor auszahlt, kann sie 300 Millionen Euro sparen“

Prof. Klaus Feinen (69), Köln, hat das Verfahren vor dem EuGH ingang gebracht. Er war bis 2003 Chef der Immobiliengesellschaft der Deutschen Bank, Deutsche Immobilien Leasing (DIL). Er war auch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen und des Europäischen Verbandes LeaseEurope sowie Mitglied im Ausschuss Handel und Dienstleistungen der EU.

 

Aus welchem Anlaß haben Sie sich mit den Kölner Messehallen befaßt?

Ich wurde im Juni 2005 von Journalisten über einen Mietvertrag der Stadt Köln mit dem Esch-Oppenheim-Fonds informiert. Ich kam schnell zum Ergebnis, dass dieses Geschäft öffentlich hätte ausgeschrieben werden müssen. Damit kam ich in der Sendung „die story“ des WDR und am 4.7.2005 in „Monitor“ zu Wort. Am Tag danach beschwerte sich eine Anwaltskanzlei im Auftrag der Esch Oppenheim-Holding beim Intendanten des WDR und bezichtigte die Sendeverantwortlichen der Unwahrheit. Sie konnten nichts ausrichten, weil alle Unterlagen korrekt waren.

Wie waren die Reaktionen bei den Politikern?

Der Kölner OB Fritz Schramma sagte, meine Beurteilung sei „irrelevant“, er hat eindeutig Lügen verbreitet. Dann habe ich NRW-Ministerpräsident Rüttgers informiert, dass Köln gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und gegen Erlasse und die Gemeindeordnung des Landes NRW  verstoßen hat. Ich habe ihn gebeten, den Deal kommunalaufsichtsrechtlich aufzuheben. Ich habe dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, dass meine Dokumentation auch der Kölner Staatsanwaltschaft übermittelt werde. Ich informierte auch den Finanzminister Dr. Linssen. Ebenfalls wurden als oberste NRW-Kommunalaufsicht der Innenminister Wolf und der Kölner Regierungspräsident Lindlar von mir gebeten, die Verträge für ungültig zu erklären.

Haben Sie auch die Justiz eingeschaltet?

Ich habe am 23. Juli 2005 den Kölner Generalstaatsanwalt Dr. Linden informiert, dass hier augenscheinlich Betrug bzw. Untreue vorliege. Ich schrieb immer wieder dem zuständigen Staatsanwalt Dr. Prinz.

Wie waren die Reaktionen?

Monatelang hat niemand der Genannten geantwortet. Lediglich der Regierungspräsident hat im Februar 2006 geantwortet, daß eine öffentliche Ausschreibung nicht nötig gewesen sei. Deshalb habe ich mich an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt und die Aufhebung des Vertrags gefordert. Am 22.3.2006 erhielt ich vom Generalstaatsanwalt die Mitteilung, dass meine Eingaben „keinen Anlass zu Maßnahmen“ geben. Am 3. Mai 2006 habe ich erneut die Europäische Kommission angeschrieben, notfalls sei das  Klüngelsgeschäft mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für nichtig zu erklären. Die Bundesregierung hat dies immer zurückgewiesen. Im Oktober 2007 traf ich auf einer Veranstaltung in Berlin den zuständigen EU-Kommissar. Sechs Wochen später reichte die Kommission ihre Klage ein.

Was folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes?

Der Vertrag muß aufgehoben und rückabgewickelt werden. Die Stadt erstattet dem Investor gegen Übertragung des Eigentums die nachgewiesenen Grundstücks- und Baukosten; sie sollte dies durch einen Kommunalkredit finanzieren. Damit würden im Vergleich zum bisherigen Vertrag etwa 300 Millionen Euro eingespart. Die Stadt kann die Hallen dann neu an die KölnMesse GmbH vermieten. Wenn nichts passiert, wird die Europäische Kommission beim EuGH gegen Die Bundesrepublik Deutschland einen zweiten Prozess mit höchster Aussicht auf Erfolg zur Verhängung von Strafgeldern in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe einleiten.

Interview: Werner Rügemer

Brief an Maybrit Illner: „Die oder wir? Der brutale Kampf um Rohstoffe“

Sehr geehrte Frau Illner,

zunächst möchte ich Ihnen herzlich zur 500. Sendung gratulieren und Ihnen wie der Programmredaktion des ZDF danken, dass die Privatisierung des Wassers in den Mittelpunkt Ihrer Sendung bzw. der 46. Kalenderwoche gestellt worden ist. Auch der ökologische 2-Teiler „Verschollen am Kap“ hebt sich wohltuend von vielen anderen Unterhaltungssendungen ab. Hoffentlich ermuntern die Einschaltquoten Ihre Kollegen in der Programmredaktion diesen hohen Anspruch von Unterhaltung und informativer Aufklärung fortzusetzen.

Freilich ist es sehr schwierig, innerhalb einer Stunde alle Aspekte der Wasserprivatisierung anschaulich zu vermitteln. Umso überraschter war ich, dass Sie sogar die Bedeutung von Positionslimits und deren „Reaktivierung“ im Zusammenhang mit dem Spekulationsgut Nahrungsmitteln zur Sprache bringen konnten.

Etwas mehr „Contra“ hätte ich mir auf die Ausführungen von  Entwicklungsminister Dirk Niebel gewünscht: Wenn sich Minister Niebel als Verfechter für Transparenz im globalen Wassergeschäft in Szene setzt und in gleichem Atemzug die Bedeutung der Privatwirtschaft bei der Lösung der globalen Wasserkrise herausstellt, dann lässt Herr Niebel leider unter den Tisch fallen, unter welchen intransparenten Rahmenbedingungen diese Investments abgeschlossen werden. Damit die privaten Investoren ihren lukrativen Schnitt machen, wird in der Regel das Investment durch PPP-Verträge (Public-Private-Partnership) abgesichert. Kernbestandteil solcher Verträge sind Gewinnausfallgarantien, die – wie sollte es anders sein – von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Im Klartext: Ein Großteil der Entwicklungshilfe kommt nicht den Menschen in der 2/3 Welt zu gute, sondern landet in den Taschen der privaten Investoren.

In Berlin ist 1999 die größte Teilprivatisierung abgeschlossen und mit einem geheimen PPP-Vertrag unter Dach und Fach gebracht worden. Die Berliner Wasserbetriebe sind zu 49,9 Prozent an die Konzerne RWE und Veolia verhökert worden. Seit dem sind die Wasserpreise um 35 % gestiegen und weit über einer Milliarde Euro sind aus den Taschen der Berliner herausgepumpt worden. Während in Bolivien mit Waffengewalt um das wichtigste Nahrungsmittel gekämpft werden muss, haben wir in Berlin mit einem von über 660.000 Berlinern unterstützten Volksentscheid dafür sorgen müssen, dass diese Verträge gesetzlich offen gelegt worden sind. Auch ist es unterdessen gelungen, dass eine Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen (aus verschiedenen Rechtsgebieten intradisziplinär zusammengesetzt, die meisten promoviert) diese Verträge nicht nur analysiert hat, sondern auch Wege aufgezeigt hat, wie diese Verträge durch unsere Feierabendparlamentarier angefochten werden könnten (den Leitfaden finden Sie und andere Interessierte auf der Homepage www.wasserbuerger.de).  Es wäre wirklich wünschenswert, wenn es uns gelänge, solche vertraglichen Vereinbarung im Rahmen Öffentlich-Privater-„Partnerschaften“ (der Begriff mafiöser „Patenschaften“ erscheint mir angemessener) zu Fall zu bringen, denn schließlich dienen solche Vereinbarungen als juristische Blaupause, die auch für das internationale Wassergeschäft „exportiert“ werden.

Für die internationale Versorgungskrise wäre es gewiss wünschenswert, dass photothermisch betriebene Meerwasserentsalzungsanlagen stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gelangen. Ich bin überzeugt, wenn mehr öffentliche Forschungsmittel für diese Form der Trinkwassergewinnung bereit gestellt worden wären und die Erkenntnisse nicht der privatrechtlich-kommerziellen Patentverwertung überlassen bleiben, dass wir dann schon wesentlich weiter sein könnten (s. hierzu das Zukunftsszenario in „Wem gehört das Wasser?“ auf dem oben genannten Internet-Portal). Vieles ließe sich noch ergänzend anmerken, angefangen vom angeblichen Know-How privater Konzerne und deren Kalkulationsgrundlagen wie deren Exporte alt ausgedienter Aufbereitungstechnologien bis hin zu deren Versagen bei der Wasserversorgung in Deutschland (die Schlagzeilen und die Wasserversorgungsprobleme in Spandau über mehrere Tage werden Sie gewiss auch verfolgt haben). Doch ich belasse es vorerst bei diesem Kurzkommentar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Thomas Rudek
Verfasser des Berliner Volksgesetzes zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB)
www.wasserbuerger.de

ABGEORDNETENWATCH NUTZEN! Anfechtung der Wasser-Verträge durch Abgeordnete ist möglich

Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat mit einem juristischen Leitfaden bewiesen, dass die Teilprivatisierungsverträge von den Abgeordneten durch ein so genanntes Organstreitverfahren gerichtlich angefochten werden können.

Auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de können Bürger die Abgeordnten in die Pflicht nehmen und zur Rede stellen! Hier für alle, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, zur Orientierung ein Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrter ….

am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wurde (Art. 87 I VvB) (s. localhost/wordpress/).

Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?

Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!

Wo bleibt die ökologische Währungsreform – Antworten nicht nur auf die Finanzkrise / aus dem Sammelband „Psychologie der Finanzkrise“

anläßlich des arte-Themenabends zum Organ-Handel am 12. Sept. hier der Hinweis auf den Artikel: „Wege aus einer kranken Gesellschaft“

mit folgenden Kapiteln:
– Die Pathologie der Normalität: Vom neoliberalen Dreiklang zur Selektion
– Vom technologischen Fortschritt als messianischem Heilsversprechen zum funktionellen Kannibalismus
– Wasser als Selektionsressource
– Ausgrenzung, Erniedrigung, Prekarisierung – Sexuell-libidinöse Präferenzen und neoliberale Strukturen
– Angst als neoliberaler System- und Ordnungsfaktor in der Arbeitsgesellschaft
– Von der disziplinierenden Arbeits- zur angstfreien Einkommensgesellschaft
– Von der Vision zu einer „realitätstüchtigen“ Alternative: Armutsindexierte Inflationsanpassung als verfahrenstechnischer Schutz vor Verarmung
– Antworten auf die Finanzkrise: Über die Absurdität der Systemrelevanz von Oligopolen
– Weiter gedacht: Neoliberale Regulierung überwinden mit einer ökologischen Währungsreform oder: vom Petro-Dollar zum Öko-Taler
– Regulierung durch Regionalisierung – Plädoyer für Nähe und überschaubare Verhältnisse
– Neoliberales Krisenmanagement verspielt gestalterische Optionen
– Das politische System im Visier neoliberaler Transformation: Von der Selbstkontrolle zur Systemkontrolle
– Vom Volksbegehren zum Anti-Privatisierungsreferendum: Beispiele für Politische Partizipation
– Von der verfahrenstechnischen Emanzipation und Partizipation zu einer gelebten Solidarität im Alltag
– Verantwortung und Bedeutung der Medien als Schnittstelle zur Welt
– Information oder Desinformation – Plädoyer für eine Differenzierung
– Ausblick: Zur Realisierung von Notwendigem

Rudek, Thomas: Wege aus einer kranken Gesellschaft. In: Nielsen, B. /
Kurth, W. / Reiß, H. J. (Hg.): Psychologie der Finanzkrise. Jahrbuch für
Psychohistorische Forschung 10 (2009) (Mattes, Heidelberg 2009), S.
123–152.

Jose Saramago: Von der „Stadt der Blinden“ zur „Stadt der Sehenden“

Von der „Stadt der Blinden“ zur „Stadt der Sehenden“
oder: VOM SEHSINN ZUM SCHARFSINN
ZUR ERINNERUNG AN JOSE SARAMAGO

In der Nacht von Sonntag (14. August) auf Montag, wird zu nachtschlafender Zeit um 0.00 Uhr auf ARD die sehenswerte Literaturverfilmung „Die Stadt der Blinden“ von Jose Saramago durch den Regisseur Fernando Meirelles (City of God) ausgestrahlt. Anlass für einen Rückblick auf zwei Romane dieses bedeutenden Schriftstellers.
Mit dem Tod des portugiesischen Literaturnobelpreisträgers und bekennenden Sozialisten Jose Saramago ist die Welt der politischen Literatur ärmer geworden. Als Saramago seinen Roman „Die Stadt der Blinden“ präsentierte, wurde die Leserschaft in mehrfacher Hinsicht herausgefordert: Denn die Konfrontation mit den dunkelsten Seiten der menschlichen Existenz bringt stets das zu tage, was keiner gerne sieht, was nur allzu gerne vergessen, verdrängt wird.

Die Geschichte war einfach angelegt: In einer Stadt werden immer mehr Menschen von einer weißen Blindheit befallen. Die Politik reagiert – wie nicht anders zu erwarten – hilflos mit den übrigen Repressalien: Überwachen, abtransportieren, kasernieren, wegsperren.
Die weiße Blindheit macht auch vor einem Augenarzt nicht halt und als die Militärpolizei kommt, um den Erblindeteten abzuholen, erklärt seine besorgte Ehefrau den Beamten, dass auch sie plötzlich erblindet sei. Erwartungsgemäß werden beide gemeinsam in Verwahrung genommen. In einer ehemaligen Anstalt für geistig Behinderte werden die Betroffenen sich selbst überlassen. Schon bald bilden sich unter den Blinden zwei Gruppen heraus: Die eine, bemüht, die zivilisatorischen Regeln des Respekts und der Demokratie zu wahren, steht eine andere Gruppe gegenüber, die sich schon schnell den Zugang zu den täglichen Lieferungen von Nahrungsmitteln sichert und die andere Gruppe brutal erpresst. Saramago erspart in diesen Passagen dem Leser nichts, schildert erbarmungslos die Bestialität des Überlebenskampfes und überschreitet nicht selten die Grenzen des Zumutbaren. Als der Gruppe des Augenarztes unter der mitfühlenden Leitung der sehenden Ehefrau die Flucht aus der Anstalt gelingt, finden die Flüchtlinge eine weitgehend zerstörte, geplünderte Stadt vor. Die Gruppe findet Zuflucht in der Wohnung des Ehepaares, sie richten sich so gut es geht ein, nehmen einander an. Und auf einmal, inmitten dieses Prozesses der Menschwerdung, verschwindet die weiße Blindheit so plötzlich wie sie gekommen war. Doch die Menschen dieser Gruppe kehren nicht wieder zurück in den gewohnten Trott. Diese elementare Erfahrung hat sie verändert, genauer ihre Wahrnehmungssinne geöffnet: Statt sich wie früher mit der alltäglichen Routine zu taxieren, statt zu gaffen und zu glotzen, haben die Protagonisten des Romans wieder gelernt, sich zu betrachten, mit Respekt, Achtung und vor allem mit Verständnis für einander und der Erkenntnis, dass es nur einen Weg geben kann – einen gemeinsamen.

Saramago scheint in seinem Fortsetzungsroman „Die Stadt der Sehenden“ an diesen versöhnlich-zuversichtlichen Ausklang anknüpfen zu wollen. Die Menschen haben sich nicht nur emanzipiert, haben nicht nur die Scharlatane des politischen Schmierentheaters durchschaut, sie haben unterdessen auch verstanden, aus ihrer Erkenntnis die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Die Handlung des Romans beginnt an einem verregneten Tag. Wie das Schicksal es will, finden ausgerechnet an diesem Tag Kommunalwahlen statt. Die Wahlen erweisen sich in der Hauptstadt des Landes als politisches Fiasko: Eine überwältigende Mehrheit der Bürger erteilen ihren Repräsentanten einen Denkzettel in Form eines weißen Wahlzettels. Die Vertreter der Politik – bestehend aus drei Parteien, der Partei der Rechten, der Mitte und der Linken – reagieren auf diese „weiße Pest“ wie nicht anders zu erwarten und lassen die Wahl – wegen des schlechten Wetters – wiederholen.  Doch die Pest weitet sich aus: 83 Prozent der Wahlberechtigten werfen in die Urnen der Hauptstadt einen weißen Zettel. Auf diesen brutalen „Schlag gegen die demokratische Normalität unseres Lebens und Gemeinwesens“ reagiert die Führung mit der Verhängung des Ausnahmezustandes. Agenten werden rekrutiert, auf Linie gebracht und auf die Bevölkerung angesetzt. Eine flächendeckende Bespitzelung beginnt und jeder Hauptstadtbewohner wird zwangsverpflichtet, sich einem Lügendetektortest zu unterziehen. Doch alles hilft nicht: Die Hauptstädter reagieren mit einer großen Demonstration, woraufhin die Regierung beschließt, die „Aufständischen“ sich selbst zu überlassen und sich aus der Hauptstadt taktisch zurückzuziehen. Die Stadt wird eingekesselt, der Belagerungszustand wird ausgerufen. Doch die Rechnung der Regierenden geht nicht auf und selbst ein inszenierter Streik der Stadtreinigung führt nicht zu dem erhofften Resultat der Zermürbung, weil sich die Bürger selbst zu helfen wissen:

„… und das war der Stand der Dinge, als um punkt zwölf Uhr aus allen Häusern der Stadt Frauen traten, mit Besen, Eimern und Schaufeln bewaffnet, und ohne ein Wort vor ihrer Haustür zu kehren begannen, bis hin zur Straßenmitte, wo sie auf andere Frauen stießen, die in gleicher Absicht und mit den gleichen Utensilien bewaffnet von der anderen Straßenseite gekommen waren.. Wahrscheinlich kamen aus demselben Grunde auch am dritten Tag die Männer der Stadtreinigung auf die Straße zurück. Sie trugen nicht ihre Arbeitsuniformen, sondern Zivilkleidung. Die Uniformen, nicht sie seien im Streik, erklärten sie…“ (S. 191).

In ihrer arroganten Machtbesessenheit schrecken die Regierenden nicht vor terroristischen Maßnahmen zurück und versuchen mit einer Bombe dem weißen Widerstand Einhalt zu bieten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Auch der Bürgermeister der Hauptstadt wendet sich von der Regierung ab und erklärt seinen Rücktritt.
Die Anspannung wächst, an eine spontane, weiße Bewegung glaubt niemand, die politische Spitze ist überzeugt, es mit einer weißen Verschwörung zu tun zu haben, einer Verschwörung, die aufgedeckt werden muß, koste es, was es wolle.

In der Suche nach einem Schuldigem, einem Sündenbock findet die Groteske ihre dramatische Zuspitzung: Überzeugt, „dass es eine Beziehung zwischen der neuerlichen Blindheit des Weißwählens und jener anderen weißen Blindheit geben muss“, ist die Schuldige bald ausgemacht: Den Kopf hinhalten muss die Frau des Augenarztes, jener Frau, die damals vor vier Jahren als einzige nicht erblindet ist…

Saramago überzeugte auch im hohen Alter – im Gegensatz zu manch anderem älteren Kollegen des deutschen Literaturbetriebes – durch seine vorwärts gewandte Wachheit, durch seine moralisierende wie anklagende Grundhaltung und vor allem durch seine erzählende Brillanz,  das Erkannte den Lesern nahe zu bringen: Die Politikverdrossenheit, die sich in sinkenden Wahlbeteiligungen widerspiegelt, die infantile Weigerung von Politik und Medienindustrie die tiefe Vertrauenskrise der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie zur Kenntnis zu nehmen, die Ausrichtung auf eine High-Tech-gestützte Kontrollbürokratie mit einem totalitären Anspruch, welche selbst vor terroristischen Aktivitäten nicht zurückschreckt, die Diffamierung großer Bevölkerungsschichten als Nichtsnutze und Sozialschmarotzer, als DIE Schuldigen, die für alles herhalten müssen, diese und andere Themen hat Saramago seinem Publikum auf eine Weise nahe gebracht, die die Leserschaft eben nicht nur fesselt, sondern ihr auch die Augen auf das Gegenwärtige öffnet – Literatur als Sprengstoff für die Sinne, Literatur, die sehend im Sinne von um- wie weitsichtig macht. Solche Literatur dem kurzweiligen Zeitvertreib des Glotzens vorzuziehen, lohnt sich schon deshalb, weil solche Literatur gefährlich ist, weil solche Literatur die Sinne des Lesers umfassend mobilisiert.

Fraglich bleibt, wie den Gefährdungen einer verkrustet, erstarrten Demokratie begegnet werden kann, was den Schattenregierungen von globalen Beratungsagenturen und dem international hochkonzentriertem Finanz¬kapital  nicht nur entgegen zu halten ist, sondern wie diesen elitären Machtzentren Einhalt geboten werden kann. Die Ausrichtung des kritischen Bewusstseins auf das politische, genauer: das parlamentarische System allein ist genauso unzureichend, wie mystifizierend all seine Hoffnungen auf NGO´s und zivilgesellschaftliche Protestformen zu setzen. Dessen bewusst war sich auch Saramago: Und ob die Weigerung, sich dem bedeutungslosen Ritual der Wahl zu verweigern bzw. ein weißes Zeichen zu setzen, etwas ändert? Die „rot-rote“ Berliner Landesregierung „repräsentiert“ nicht einmal 25 Prozent der Wahlberechtigten Berlins und die Wahlbeteiligung ist auf ein beängstigend tiefes Niveau abgesunken. Eine Wahlpflicht würde gewiss den Druck auf die etablierten Parteien vergrößern, sich mehr um die Nicht- bzw. Weiß-Wähler zu kümmern.
Immerhin gibt es in Ländern wie Belgien, Griechenland, Luxemburg und anderen eine Wahlpflicht – und damit die Möglichkeit, weiß zu wählen! Zumindest so lange, bis die Saubermänner dieser Nation sich entscheiden eine neue Partei, die  „Weiße“, zu gründen. Ob sich deren Spitzenkandidaten für den Wahlkampf mit einer weißen Weste ausstaffieren würden, bleibt abzuwarten.

Hier die Rezension als PDF