Informationsfreiheit in Gefahr – Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit

Kürzlich fand die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Mainz statt. Hier ein Auszug, der die Alarmglocken ertönen lässt:

„… Zudem unterstützen die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands das Europäische Parlament und treten Planungen entgegen, das Zugangsrecht zu Dokumenten der EU-Organe einzuschränken. Die Kommission und der Rat haben sich dafür ausgesprochen, der Öffentlichkeit u.a. Entwürfe und Diskussionspapiere des Rats, der Kommission und des Parlaments vorzuenthalten. Dies würde auch Vertragsverletzungsverfahren, Wettbewerbs- und Kartellverfahren betreffen, die von hohem öffentlichem Interesse sind…“

Näheres hier

VDGN: Strafanzeige gegen Vorstand der Berliner Wasserbetriebe

Nach der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts legt jetzt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) nach und stellt gegen den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe Strafanzeige. Nur zur Erinnerung: Der VDGN hatte nicht nur den Wasser-Volksentscheid von Anfang an unterstützt, sondern bereits erfolgreich Strafanzeige gegen Funktionsträger des BSR-Vorstands gestellt.

„Wer im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge missbräuchlich zu hohe Tarife kalkuliert, muss persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher begrüßen wir als Wasserbürger und ich in meiner Eigenschaft als Verfasser des Volksgesetzes das konsequente juristische Vorgehen des VDGN. Während alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus zögern und zaudern, geht der VDGN mit gutem Beispiel voran“, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes.

Die Wasserbürger empfehlen Interessierten zum BSR-Skandal folgendes Interview mit dem VDGN-Präsidenten Peter Ohm.

25.5., taz: Der Wasserausschuss taucht ab v. Konrad Litschko

Parlamentarische Aufklärung

Der Wasserausschuss taucht ab

Der Sonderausschuss zu den Wasserverträgen steht vor dem Scheitern: Die Opposition fühlt sich von der rot-schwarzen Koalition blockiert – und schweigt. Von Konrad Litschko

Ab 12.54 Uhr herrscht nur noch Schweigen auf der Oppositionsbank. Da ist der Sonderausschuss Wasserverträge gerade erst in die Tagesordnung eingetreten. Keine 15 Minuten später ist die Sitzung beendet. Einzig ein SPDler hatte ein paar Fragen gestellt. „Keine weiteren Wortmeldungen?“, fragt Ausschussleiter Claudio Jupe (CDU) schließlich, leicht verdutzt. Die Opposition schweigt weiter. Also Schluss.
Umso lauter wurde vor Eintritt in die Tagesordnung gestritten. „Eine Farce“, „Gutsherrenmanier“, schimpfte die Linke. „Absurd“, so Grüne und Piraten. „So ein Kasperletheater“, rief’s aus den Zuhörerreihen. Am Ende forderte Linken-Chef Klaus Lederer den Rücktritt von Jupe und polterte, „ob es überhaupt noch Sinn macht, hier teilzunehmen“.
Fünf Monate nach seiner Einsetzung steht es schlecht um den Wasserausschuss. Achtmal tagte das Gremium, um aufzuklären, wie es 1999 zu den Privatisierungsverträgen der Wasserbetriebe, inklusive einer Renditegarantie, kam – und wie diese möglicherweise angefochten werden können. Damals hatten CDU und SPD 49,9 Prozent der Betriebe an RWE und Veolia verkauft. Ein Volksbegehren hatte 2011 die Offenlegung der Verträge erstritten.
Der Ausschuss solle alle „bestehenden Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden“ prüfen, heißt es in der Aufgabenstellung. Tatsächlich aber hat sich dieser längst in Formalfragen verheddert – und so selbst lahmgelegt. Die Opposition macht die Schuldigen auf der Regierungsbank aus. „Jede Sitzung ist ein erneuter Tiefpunkt“, klagt der Linke Lederer. Auch Piraten und Grünen monieren, „systematisch“ ausgebremst zu werden. Nicht genehme Initiativen würden von SPD und CDU blockiert, Besprechungspunkte eigenmächtig von der Tagesordnung genommen, externe Gutachten abgelehnt. Auch habe sich der zuständige Finanzsenator Ulrich Nussbaum (parteilos) nicht einmal im Ausschuss sehen lassen.
„Es wird immer deutlicher“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, „dass SPD und CDU kein Interesse haben, mögliche Verstöße ihrer damaligen schwarz-roten Koalition aufzudecken“. Am Freitag gipfelte diese Klage in offenem Protest: in kollektivem Verstummen. Längst wird in der Opposition auch über die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nachgedacht.

CDU-Mann Claudio Jupe widerspricht: Natürlich wolle auch die Koalition aufklären. „Offenbar gibt es aber über den Weg unterschiedliche rechtliche Auslegungen.“ Auch Nikolaus Karsten (SPD) sagte, dass „wir doch alle wollen, dass das Wasser billiger wird“. Die Zeit der „Beutegemeinschaft“ zwischen Land und Privaten sei vorbei.
Am Freitag ist von Gemeinsamkeit nichts zu sehen. Der Streit entbrennt schon an der Tagesordnung. Den Wunsch der Opposition, über die aktuellen Rückkaufverhandlungen des Landes mit RWE zu sprechen, hatten SPD und CDU abgeräumt. Man wolle die Verhandlungen nicht gefährden, begründete SPD-Mann Karsten dies. Die Grüne Heidi Kosche warnte daraufhin davor, neue Wasserverträge „geheim am Ausschuss vorbei“ abzuschließen.
Dann erneut Zoff: Linke, Grüne und Piraten beantragen ein externes Gutachten, um zu prüfen, ob die damaligen Wasserverträge gegen das „Demokratiegebot“ verstoßen. Die Gewinngarantie verstoße gegen die Haushaltshoheit des Landesparlaments und entziehe sich demokratischer Kontrolle. SPD und CDU stimmen unter Kopfschütteln der Opposition gegen das Gutachten. Man wolle erst sehen, ob nicht auch andere Klagewege erfolgreich sein könnten, hieß es schon in den Wochen zuvor. Am Ende schließt der Ausschuss, ohne ein einziges Ergebnis erzielt zu haben.

Die Initiative Wassertisch motiviert das zu Drohungen: Wenn der Ausschuss seinem Aufklärungsauftrag nicht nachkomme, „drängt sich eine Debatte über ein neues Volksbegehren auf“.

KOMMENTAR WASSERBÜRGER:

Der Wassertisch droht mit einer Debatte über ein neues Volksbegehren? Da kann man nur lachen. Jetzt, wo Nußbaum mit RWE Fakten schafft, jetzt wachen die Schlafmützen des Wassertischs am Mehringdamm auf, und wollen eine Debatte über ein neues Volksbegehren! Zu spät, leider, oder schlicht und ergreifend: Da haben Aktivisten wieder einmal den richtigen Zeitpunkt verpennt!

Vor einem Jahr wäre es an der Zeit gewesen, nachzulegen und ein Volksbegehren auf den Weg zubringen. Aber das wurde mit verlogenen „Argumenten“ abgebügelt. Hier geht es zum Protokoll der Plenumssitzung – Lesen Sie selbst, denn das Gesagte spricht für sich selbst!
Der Wassertisch wollte sich angeblich zuerst um die Prüfung der Verträge kümmern. Und als die Juirstin Sabine Finkenthei mit mehreren Juristen einen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (Gott sei Dank auch unabhängig von dem neuen Sprecher“team“ des Wassertischs) gegründet hat und dieser Arbeitskreis einen juristischen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge erarbeitet hat, ist sie vom Wassertisch gemeinsam mit dem Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, Thomas Rudek, ausgeschlossen worden. Statt sich zu freuen, dass hier endlich etwas handfestes von zum größten Teil promovierten Juristen erarbeitet worden ist, sind fadenscheinige und grenzwertige Konstrukte aufgebaut worden, um den Leitfaden schlecht zu machen. Die privaten Anteilseigner RWE und Veolia werden sich über diese Unterstützung des neues Sprecherteams gefreut haben. Hier diese Insider-Infos, die damals über den wassertisch-email-verteiler verschickt worden sind und eine tiefen Einblick in die Untiefen des Wassertischs vermitteln.

Und jetzt zum Sonderausschuss: Es ist der GESAMTE Ausschuss, der keinerlei ernsthafte Anstrengungen erkennen läßt, Wege zu einer Vertragsanfechtung zu beschreiten. Hier die Leserschaft allein klassisch auf die bösen Regierungsfraktionen und die Gutmenschen der Opposition einzuschwören, dass greift nun wirklich zu kurz. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen unter dem Dach des Umweltverbandes der GRÜNEN LIGA Berlin gegründet und über mehrere Monate einen Leitfaden erarbeitet, um aufzuzeigen, wie einzelne Abgeordnete auch der Opposition (!!!) mit einer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Teilprivatisierungsverträge vorgehen könnten! Dieser Leitfaden ist allen Ausschußmitgliedern zugestellt worden. Und was ist passiert? NICHTS! Es wird auf Zeit gespielt. Der Leitfaden soll BEGUTACHTET werden. Nur zur Erinnerung: Als sich der Arbeitskreis gegründet hat, gab es einen Aufruf, dass sich möglichst viele Juristen mit ihrer Kompetenz beteiligen und einbringen sollten. Unter den 10 Juristen, die meisten promoviert, war weder ein Jurist der Linksfraktion noch hat die Abgeordnete Heidi Kosche (Grüne, MdA und Mitglied des Wassertischs, die auch für den Ausschluss von Sabine Finkenthei und Thomas Rudek gestimmt hat) einen ihrer Kollegen zum Arbeitskreis „mobilisiert“. So gering war ihr Interesse. Interessierte finden den Leitfaden bezeichnenderweise nicht auf der Homepage des Wassertischs (Mehringsamm), wohl aber auf der Homepage der Wasserbürger (www.wasserbuerger.de).

Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

Im Handel: Rating-Agenturen von Werner Rügemer

Wozu brauchen wir Rating-Agenturen?

Diese Frage sollten sich mehr Menschen als bisher stellen, denn schließlich entscheiden die drei amerikanischen Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch maßgeblich nicht nur über die „Bonität“ und Kreditwürdigkeit von Unternehmen, sondern generell über den Wert von (nationalen) Währungen. Von ihrem in der Regel weder nachvollziehbarem noch vergleichbarem Ranking hängt ab, zu welchem Zinssatz Unternehmen, Kommunen, Länder und Nationen Kredite erhalten. Damit entscheiden die Rating-Agenturen über das Schicksal von Nationen, wobei die psychologische Kriegsführung auch bewußt eingesetzt wird, wie Rügemer am Beispiel der  sogenannten „PIGS-Staaten“ herausstellt.

Der Publizist und Privatisierungskritiker Werner Rügemer hat sich dieses Themas angenommen und jetzt über den Transcript-Verlag ein Buch vorgelegt, in dem nicht nur  dargestellt wird, wie die Regulierung und Kontrolle des globalen Finanzmarktes durch die Rating-Agenturen privatisiert wurde, sondern welche Schritte erforderlich sind, um dem kriminellen Zusammenspiel von Rating-Agenturen und Fianzdienstleistern den Garaus zu bereiten. Die Bedeutung der Publikation von Werner Rügemer resultiert aus der kompromisslosen Konsequenz seiner fundiert-seriösen Analyse. Im Gegensatz zum Vorschlag der neoliberalen Bertelsmann-Stiftung, die in einer globalen Rating-Agentur die Rettung sieht, verdeutlicht Rügemer, dass es eines ganz anderen Bewertungsverfahrens bedarf. Nicht die Verschuldung an sich ist das Problem, sondern wofür Kredite aufgenommen werden und wem diese zu gute kommen!

Rating-Agenturen – Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart, transcript Verlag, Bielefeld, April 2012, ca. 158 Seiten, ISBN 978-3-8376-1977-5, 18,80 €

Tipps der Wasserbürger:

a) Schnell zum Buchhändler, bevor – wie im Fall der Rügemer-Publikation über die Oppenheim-Bank – neoliberale Winkeladvokaten dafür sorgen, dass die nächste Auflage „überarbeitet“ werden muss;
b) an Weihnachten und andere Feste denken: Das Buch wie andere Publikationen von Werner Rügemer sind immer das passende Geschenk;
c) kontaktieren Sie Ihre Bibliothek in Ihrer Nähe und unterbreiten Sie den Bibliothekaren den Vorschlag, dieses Buch so schnell wie möglich anzuschaffen.

In der April-Ausgabe der Zeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ gibt es kostenfrei zur Appetitanregung den Artikel „Der Rating-Komplex“ von Werner Rügemer, indem er den Ökonomen Thomas Straubhaar zitiert

Zur Homepage von Werner Rügemer

Auch hörenswert die dlr-Reportage „Die Schulmeister – Über die Arbeit der Ratingagenturen“ von Dani Parthum

Informationsfreiheit? Nein Danke! Geheime Verschlusssache in deutschen Amtsstuben

6 Jahre besteht das Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Alle 2 Jahre legt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vor. Auch wenn immer mehr Bürger versuchen, sich Zugang zu Regierungsakten zu verschaffen, so weist die politische Kultur in deutschen Amtsstuben nach wie vor erhebliche Transparenzdefizite auf.

Papier ist geduldig. Das gilt auch für bedrucktes, selbst wenn es sich bei dem Inhalt um rechtskräftig verabschiedete Gesetze handelt. Denn zwischen dem Gesetzestext und der Rechtspraxis bzw. Rechtsanwendung eines Gesetzes bestehen häufig gewaltige Diskrepanzen. Die Informationsfreiheit ist ein relativ junges Thema und regelt die Frage, ob die Bürger zu den Akten der Verwaltung und Ministerien Zugang erhalten sollen, oder ob es trifftige Gründe gibt, den Bürgern diesen Zugang zu verweigern. Einzelne Bundesländer haben sich dieses Themas schon seit längerer Zeit angenommen und diese Frage auf Landesebene durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geregelt. Auf Bundesebene gibt es das Bundesinformationsfreiheitsgesetz seit 6 Jahren. Der Hüter und Wächter ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz UND Informationsfreiheit, vertreten durch den Volkswirt Peter Schaar, der kürzlich seinen dritten Tätigkeitsbericht vorstellte (s.u.).

Unterzieht man die landesgesetzlichen Regelungen einem Ranking so erscheint der Eindruck, dass Berlin und Bremen die fortschrittlichsten Informationsfreiheitsgesetze im Angebot haben. Doch dieser Eindruck täuscht. Das Berliner IFG ist von der damaligen rot-roten Landesregierung während des Volksbegehrens zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe novelliert worden und sollte dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen. Entsprechend stiefmütterlich behandelt selbst das Abgeordnetenhaus das Gesetz. Im Rahmen von Vorgesprächen zur Novellierung des IFG gelang es dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Jürgen Keßler, die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der Bevölkerung und dem Vertrauensschutz (Betriebs- und Geschäfstgeheimnisse) privater Unternehmen zugunsten des öffentlichen Interessen in jenen Fällen durchzusetzen, in denen sich das Unternehmen im Bereich eines öffentlichen Monopols betätigt. Doch statt diesen rechtspolitischen Meilenstein zu nutzen, wird die Geheimniskrämerei im Abgeordnetenhaus fortgesetzt. Trotz IFG und Volksgesetz wollen sich die Abgeordneten nicht durchringen und den Vertrauensschutz von Dokumenten der Exekutive  aufheben!

Die Wasserbürger haben gemeinsamt mit dem VDGN, dem Bund der Steuerzahler und der GRÜNEN LIGA Berlin diesen Skandal gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses vor einem Monat zur Anzeige gebracht. Jetzt liegt die Antwort des Präsidenten vor, die wenig befriedigend ist: Der Vorsitzende des Sonderausschusses soll sich an die aktenführende Stelle wenden, die den Vertrauensschutz des Dokuments veranlasst hat und sich darum bemühen, den Vertrauensschutz aufzuheben.

Diese Regelung kann nicht zufrieden stellen, weil nicht geklärt ist:
a)    in welchem Zeitrahmen die Abklärung zu erfolgen hat;
b)    wie dem gesetzlichen Prüfauftrag unter der Wahrung der Öffentlichkeit entsprochen werden kann, sollte die amtsführende Stelle nicht bereit sein, den Vertrauensschutz aufzuheben;
c)    wie und in welcher Form die Öffentlichkeit über ein mögliches Negativ-Ergebnis informiert und in Kenntnis gesetzt wird.

Wenn selbst der Gesetzgeber kein Interesse hat, eigene Gesetze konsequent anzuwenden, sondern Anlagen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine höhere Priorität einräumt als der gesetzlich verankerten Offenlegungspflcht, dann sind es die gewählten Repräsentanten, die den demokratischen Rechtsstaat selbst unterlaufen.

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Zum aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011
Zur dlf-Kurz-Reportage von Gudula Geuther
Zum lesenswerten taz-Artikel „Wenn die Bürger wissen wollen“ von Karen Grass mit dem Hinweis auf das neue Portal www.fragdenstaat.de.

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz befindet sich auf der Homepage von Alexander Dix, dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.