Peinlicher und verlogener TALK bei Servus-TV: Profitquelle Wasser: Warum reicht sie nicht für alle? mit Wasserbürger-Kommentar (s.u.)

Sendung vom 27.02.15 | 11:15Talk im Hangar-7

Profitquelle Wasser: Warum reicht sie nicht für alle?

70 Prozent der Erdoberfläche sind mit Wasser bedeckt. Aber nur ein kleiner Teil des Wasserschatzes ist Trinkwasser. Die Weltbevölkerung wächst, immer mehr Menschen verbrauchen immer mehr Wasser – und verschmutzen es. Der Klimawandel verschärft die Situation. Gleichzeitig wird Wasser zur Ware. Große Konzerne sichern sich den Zugang zu Quellen – und dies oft in Regionen, die bereits mit Wasserknappheit zu kämpfen haben.

Darf man mit Wasser Geld verdienen? Oder ist die Wasserversorgung eine staatliche Aufgabe, die nicht privatisiert werden darf? 2010 haben die Vereinten Nationen den Zugang zu sauberem Wasser zum Menschenrecht erklärt. Doch ist das nur ein idealistisches Ziel oder ein einklagbares Recht? Globale Initiativen wie „Waves for Water“ setzen sich seit Jahren für dieses Recht ein und helfen armen Ländern bei der Wasserversorgung.

Die technischen Möglichkeiten das weltweite Wasserproblem zu lösen, werden immer besser. In verschiedenen Experimenten zeigt der Chemiker Ulrich Kubinger beim Talk im Hangar-7, wie sich Abwasser mit innovativen Methoden und einfachen Verfahren kostengünstig reinigen ließe. Was fehlt zum weltweiten Durchbruch? Wie weit sind wir davon entfernt, rund sieben Milliarden Menschen auf der Welt mit sauberem Wasser zu versorgen?

Zu Gast sind:
Jon Rose, Surfer und Gründer der Initiative „Waves for Water“
Ulrich Kubinger, forscht im Bereich der Abwasseraufbereitung
Matthias Kolbeck, Sprecher eines internationalen Wasserkonzerns
Nunu Kaller, Greenpeace-Expertin
Max Dohmann, Professor für Wasserwirtschaft

Moderation
Helmut Brandstätter

KOMMENTAR

Profitquelle Wasser – österreichische Talkshow mit Veolia-Pressesprecher und Lügenbold Matthias Kolbeck

Leichtes Spiel hatte Matthias Kolbeck: Auf die Frage, ob man mit Wasser Geld verdienen dürfe, führte Kolbeck zum Vergleich das Beispiel eines Bäckers an. Auch dieser handelt mit Brot als Grundnahrungsmittel gewinnorientiert und niemand hätte etwas dagegen einzuwenden (O-Ton Kolbeck). Richtig Herr Kolbeck, nur dass jeder seinen Bäcker wechseln kann, wenn das Angebot des Bäckers in Preis und Qualität wenig überzeugend ist. Gegebenenfalls kann sich auch jeder sein Brot selbst backen. Letzerem steht im Fall der Wasserversorgung der Anschluß- und Benutzerzwang entgegen. Und im Fall eines natürlichen Monopols steht einem auch der Wechsel zu einem anderen Wasseranbieter nicht zu Verfügung. Selbst der eigene Brunnen und die eigene Kläranlage – selbstverständlich unter Befolgung sämtlicher behördlicher Auflagen – kann in ländlich dünn besiedelten Gebieten nicht in der viel zitierten Eigenverantwortung durchgeführt werden, weil  der Anschluß- und Benutzerzwang jeden Befreiungsschlag vereitelt.
In seiner dreisten Verlogenheit bereits schon wieder amüsant ist Kolbecks Statement zur öffentlichen Verantwortung der Kommunen. Wenn diese freilich die Wasserwirtschaft effizient und „nachhaltig“ für alle durchführen sollen, dann sollten die Kommunen mit der Durchführung am besten private Unternehmen wie Veolia beauftragen (O-Ton Kolbeck), weil diese doch so kompetent und effizient ihre Arbeit verrichten würden. Ob sich hier der Pressesprecher von Veolia als Kabarettist versucht? Schließlich verhält es sich doch so, dass die Kommune formalrechtlich die Verantwortung und vor allem das unternehmerische Risiko hält, während die privaten Anteilseigner als „Dienstleister“ durch Gewinngarantien in geheimen Verträgen maximale Renditen abzocken. Unter solchen „optimalen“ Bedingungen wird dann auch nicht einmal richtig gearbeitet, sondern das Abwassernetz kaputt gewirtschaftet, besser: kaputtgespart. So ist das Berliner Abwassersystem unter der Regentschaft der privaten Anteilseigner kaputtgespart worden (s.u.), so dass jetzt nach der völlig überteuerten Rekommunalisierung jedes Jahr über 100 Mio. € investiert werden müssen. Und da die privaten Anteilseigner bei den Berliner Wasserbetrieben darauf geachtet haben, im Vorstand die Personen für die technische und kaufmännische Leitung zu stellen, kann Kolbeck die Verantwortung für das Versagen auch nicht wie gewohnt auf andere abwälzen!

„Bei der laufenden Inspektion des Berliner Abwasserkanalnetzes wurden bislang 14.000 Schäden festgestellt, die gravierende Folgen haben können. Zu den Gefahren bei Schäden der so genannten Klasse 1A zählen Einsturzgefahr, starker Wassereintritt und Abwasseraustritt… Nach einer Studie der Stiftung Baugewerbe macht sich der Substanzverfall im Abwassernetz auch in der Qualität des Grundwassers bemerkbar. Die Umweltingenieurin Pia Paust-Lassen hat dafür sämtliche verfügbaren Daten zum Berliner Kanalnetz analysiert. Demnach zeigen die Ergebnisse der Messstellen im Innenstadtbereich teils stark erhöhte Werte von Ammonium und Bor, Rückstände aus Fäkalien und Waschmitteln. „Ein Indiz dafür, dass aus schadhaften Kanälen Abwasser austritt und Boden sowie Grundwasser kontaminiert„, folgert die Expertin. Große Teile des Berliner Grundwassers haben auch deshalb laut Europäischer Wasserrahmenrichtlinie keinen „guten chemischen Zustand“ (Quelle:Marode Infrastruktur ist Gefahr fürs Grundwasser Das Millionenleck in Berlins Abwasserkanälen. rbb Abendschau v. 19.12.2014).

Es ist schon peinlich, dass weder Servus-TV-Moderator Helmut Brandstätter noch die Greenpeace-Vertreterin Nunu Kaller der Darstellung von Kolbeck entgegentraten. Für Kaller ist es egal, ob die Wasserversorgung von Privaten oder Öffentlich durchgeführt wird, hauptsache es ist sauber (O-Ton Kaller). Ihr ging es überwiegend um die chemischen und mirkobalteriellen Rückstände. Auf die Bedeutung der Leitfähigkeit des Wassers und den Regulierungsvorstößen der EU ging sie bezeichnenderweise nicht ein.

Steuerhinterziehung verhindern! Gesetzlicher Schutz von Whistleblowern vor allem im Finanzsektor überfällig! 5. bis 6.12.2014 – Tagung: Whistleblower in der evangel. Akademie Hofgeismar

Anlässlich der Tagung in der evangelischen Akademie Hofgeismar zum Thema Whistleblower fordern die Wasserbürger nicht nur den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, sondern auch einen besonderen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern aus dem Finanzsektor, um so nachhaltig gegen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung vorzugehen.

Vom 5. bis 6.12.2014 bietet die evangelische Akademie in Hofgeismar eine Tagung mit dem Thema „Unglücklich das Land, das Whistleblower nötig hat“. Leider ist die Teilnahme an der Veranstaltung in Hessen nicht kostenfrei. Das Programm und die Teilnahmebedingungen finden Interessierte hier (Flyer des Veranstalters).

Erst kürzlich hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, den die Regierungskoalition „prüfen“ will. Es ist ein Skandal, dass ein umfassender gesetzlicher Schutz von Insidern bis heute noch nicht vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht worden ist. Wie ein solcher gesetzlicher Schutz aussehen könnte, ist bereits anlässlich einer dlf-Radiosendung auf dem Wasserbürger-Portal vorgestellt worden. Vor dem Hintergrund der nach wie vor existierenden Steuer-Oasen erweitern die Wasserbürger die Forderung, und verlangen zusätzlich zu der im folgenden dargestellten Erweiterung des BGB auch einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, die im Sektor der Finanzdienstleistungen tätig sind (s.u.).

BGB § 612a Anzeigerecht
(1) Ist ein Arbeitnehmer auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden.
(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen stets, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass
1. aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht,
2. der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat,
3. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige er sich selbst der  Strafverfolgung aussetzen würde,
4. eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.
(3) Von den Absätzen 1 und 2 kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(4) Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.

Vor dem Hintergrund, dass auch keine ernsthaft Anstrengungen im politischen Raum zu erkennen sind, dem Straftatbestand der Steuerhinterziehungen den Riegel vorzuschieben, bedarf es eines ganz besonderen Schutzes für Hinweisgeber, die im Sektor der Finanzdienstleistungen arbeiten. Statt diesen Personenkreis von Insidern, die durch Steuer-CDs dem Staat 3stellige Millionenbeträge an zusätzlichen Einnahmen vermitteln, zu schützen, werden diese als „Hehler“ (mit denen man nicht verhandeln dürfe) kriminalisiert*, während Steuerhinterzieher durch das Instrument der Selbstanzeige mit Glaceehandschuhen angefasst werden. Allerhöchste Zeit, den Spieß umzudrehen und diejenigen an den Pranger zu stellen, die dem Gemeinwesen die dringend benötigten Finanzmittel mit krimineller Energie unter Mitwirkung von Banken vorenthalten. Das vorgeschlagene Prämiensystem ermöglicht den Insidern nicht nur den Ausstieg aus der Finanzbranche bzw. einen Wechsel der beruflichen Perspektive, sondern erhöht auch den Abschreckungseffekt für Steuerhinterzieher! Denn erst ein Verfahren mit einem hohen Risiko für Steuerhinterzieher, erwischt und verurteilt zu werden, wird diese kriminelle Energie hoffentlich zum erliegen bringen.

* so auch kürzlich auf einer gemeinsamen Veranstaltung von der Friedrich-Ebert-Stiftung und Transparency International Deutschland zum Thema Korruptiosbekämpfung und Geldwäsche, auf der auch dieser Vorschlag dem Referenten Frank Wehrheim (Autor des Buches „Inside Steuerfahndung“) unterbreitet wurde. Eine Frau aus dem Publikum „kommentierte“ diesen progressiven Vorschlag empört mit dem Ruf „Kopfgeld“. Die kognitiv-regressive Weigerung, bei diesem Vorschlag die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen, kommt denjenigen sehr entgegen, die an der Beibehaltung des Status Quo zugunsten der Steuerhinterzieher ein  besonders großes Interesse haben. Natürlich geht es hier nicht um ein Kopfgeld, sondern um die Absicherung der Personen, die durch ihre Tätigkeit als Hinweisgeber ihre bisherige berufliche Tätigkeit an den Nagel hängen können, weil ihnen beim publik werden ihrer Identität die fristlose Kündigung droht. Das bedeutet, dass diese Hinweisgeber vor dem Nichts stehen werden. Den Wasserbürgern liegen entsprechende Informationen vor über das Schicksal von Personen, die als  Hinweisgeber mit Steuer-CDs „gehandelt“ haben.

Chefetage des Deutschlandradios soll Umfragestudie endlich offenlegen – IG für Hörerbeteiligung im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt Antrag nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz

Anträge auf Informationszugang nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Unterlagen im Zusammenhang mit der diesjährigen Programmreform von Deutschlandradio Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Steul

1. Im Zusammenhang mit der in diesem Sommer eingeleiteten Programmreform des Senders „Deutschlandradio Kultur“ beantrage ich nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz den vollständigen Zugang zu der Mapping-Studie und den Auswertungsergebnissen.

2. Sollten Sie meinem Antrag auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten abweisen, beantrage ich für diesen Fall vorsorglich die Zusammenstellung einer uns zugänglichen Liste, in der alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der aktuellen Programmreform in den letzten vier Jahren angefertigt worden sind, aufgelistet sind, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Des Weiteren beantrage ich im Fall der Ablehnung des Antrags auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten auch eine vollständige Auflistung aller Dokumente, die sich in den letzten vier Jahren mit dem Thema der „Hörerbeteiligung“ im allgemeinen und der Sendung „2254-Nachtgespräche“ im besonderen befasst haben, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Die Zusammenstellung umfasst auch eine Übersicht von Sitzungen des Programmausschusses und Hörfunkrates, soweit in den Sitzungen dieser Gremien die Programmreform, die „2254-Nachtgespräche“ oder die Hörerbeteiligung als Themen Gesprächsgegenstand gewesen sind.
Die Auflistung soll den Titel des jeweiligen Dokuments, das Datum der Dokumenterstellung, eine kurze inhaltliche Zusammenfassung wie die Benennung der beteiligten Stellen enthalten.

3. Bezugnehmend auf die Äußerungen Ihres Programmdirektors Andreas Weber  in der Sendung „Im Gespräch“ am Samstag, dem 12.7., und seinem Hinweis auf durchgeführte Analysen, nach denen sich die Zahl der Anrufer der Nachtgespräche auf durchschnittlich 54 Hörer belaufen haben soll, beantrage ich den vollständigen Zugang zu a) sämtlichen Analysen, b) weiteren abgeschlossenen Untersuchungen, c) abgeschlossenen Auswertungen und d) bereits behandelte Beschlussempfehlungen, die im Zusammenhang mit der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ durchgeführt worden sind. Um eine Bewertung der Zahlen vornehmen zu können, ist ein Vergleich von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung unerlässlich. Daher beantrage ich auch den Zugang zu statistischen Mess- bzw. Erhebungswerten von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung.

4. Ferner beantrage ich auch eine vollständige Vergleichsübersicht der durchschnittlich anfallenden Kosten wie Kostenarten (Personal- und Betriebskosten, Technik, Gema etc.) für die Sendung „2254-Nachtgespräche“ und für die im Anschluss folgende Sendung „Tonart“.

Sollten Sie und Ihre Kollegen bereits die Entscheidung getroffen haben, die abgesetzte Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne eine Unterschreitung der bisherigen wöchentlichen Sendezeit von sechs Stunden spätestens nach der Sommerpause wieder in das Programm aufzunehmen, und Sie mich als Unterzeichner über diese Entscheidung nachweislich in Kenntnis gesetzt haben, dann betrachten Sie in diesem Fall meine Anträge als vorerst gegenstandslos.

Soweit die Unterlagen, deren Zugang mit diesem Schreiben beantragt worden ist, in digitalisierter Form vorliegen, sind diese auch in digitalisierter Form auf einem geeigneten Medium (CD-, DVD oder USB-Stick) zu übergeben.

Ich bitten Sie, mich bis zum 10. August zu informieren, ob, in welcher Form und zu welchen Kosten Sie mir den Zugang zu den Unterlagen bzw. deren Überlassung eröffnen wollen. Im Fall einer Ablehnung bitte ich Sie um eine genaue Darlegung Ihrer Gründe, denn Ihre Darlegung ist für mich die Entscheidungsgrundlage, ob ich meinen Anspruch auf Informationszugang gegebenenfalls auf dem Gerichtsweg durchsetzen muss.

Antrags-Begründung:

Bereits die Antragsstellung lässt deutlich erkennen, dass mir als Antragsteller die herausragende Bedeutung der verfassungsrechtlich verbürgten Rundfunkfreiheit bewusst ist und entsprechend bei der Antragsstellung die Abwägung zwischen dem hohen Rechtsgut der Rundfunkfreiheit im allgemeinen, der Unabhängigkeit der journalistisch-redaktionellen Arbeit im besonderen und dem Rechtsanspruch auf Informationszugang der Hörer, Kunden, und Gebührenzahler berücksichtigt worden ist. So ziele ich als Antragsteller beispielsweise weder darauf ab, die redaktionelle Entscheidung der Themenauswahl oder die Ausgestaltung von Sendungen mit Hörerbeteiligung in irgendeiner Form zu beeinflussen, noch den Vertrauensschutz – soweit dieser im Fall der Mapping-Studie überhaupt greift – zu hinterfragen. Die Antragsstellung ist in ihrer eindeutigen Ausrichtung fokussiert auf den Zugang zu Informationen, aus denen ersichtlich wird, ob und in welcher Ausprägung das Thema der Hörerbeteiligung in den Entscheidungsprozessen zur Programmstruktur eine zeitgemäße Berücksichtigung gefunden hat, und wie in diesem übergeordneten Kontext der Entscheidungsprozeß zur Absetzung der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne die Entwicklung eines vergleichbaren Alternativformats verlaufen ist.

Hervorzuheben ist, dass die auf die Rundfunkfreiheit abzielenden Ausnahmetatbestände im IFG völlig zu recht laufende journalistische Arbeiten umfassen, um die journalistische Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Im Fall der Programmreform handelt es sich jedoch um einen Vorgang – soweit er die Mapping-Studie und deren Ergebnisauswertungen betrifft –, der als abgeschlossen zu klassifizieren ist und daher nicht unter die Ausnahmetatbestände des IFG fällt!

Besonders zu berücksichtigen ist, dass die Programmverantwortlichen mit der öffentlichen Erwähnung der Mapping-Studie und von Analysen zu der Sendung „2254-Nachtgespräche“ die Grundlage für eine Berechtigung der unter 1 und 3 gestellten Anträge eigens geschaffen und das Tor für die vorliegende Antragsstellung selbst geöffnet haben. Auch dadurch, dass die Programmverantwortlichen öffentlich den Eindruck vermittelten, die Entscheidungen der Programmreform beruhen auf einer wissenschaftlich-seriösen Grundlage in Form einer Umfrage, sollten die Verantwortlichen Transparenz und Offenlegung zum eigenen Kernanliegen erheben. Denn schließlich eröffnet die transparente Einblicknahme in wissenschaftliche Studien die Möglichkeit einer stärkeren Akzeptanzerzeugung. Belassen die Verantwortlich hingegen die von ihnen angeführten Referenzhinweise im Verborgenen, dann ist zu befürchten, dass nur die Gerüchteküche die erforderlichen Utensilien erhält, um ein wenig nahrhaftes Menü aus dem Vorwurf einer Gefälligkeitsstudie mit einseitiger interessenspolitischer Ausrichtung und einer daraus resultierenden Vertrauenskrise aufzutischen.

Auch der klassische Hinweis, die erfolgte gremieninterne Abstimmung genüge als alleinige demokratische Legitimation und eine Offenlegung von Beschlussvorlagen und Protokollverläufen seien überflüssig, erscheint weder zeitgemäß noch überzeugend. Zu negativ sind die Erfahrungen mit Projekten wie dem BER-Flughafen und anderen Beispielen, in denen Kontrollgremien wie Aufsichts- und Verwaltungsräte nur sehr bedingt ihre Funktionen adäquat zu erfüllen vermochten. Es wird möglicherweise bei einer gerichtlichen Klärung auch der Gedanke Berücksichtigung finden, ob ein positives Urteil mit einem aufmunternden Signal für Anträge auf Zugang von Entscheidungsverläufen zwischen den entscheidungsbeteiligten Gremien nach dem IFG einzelne Gremienmitglieder zukünftig veranlassen könnte, ihr Rollenverständnis gegenüber der Geschäftsführung neu zu überdenken. Entscheidend bleibt der Hinweis, dass die programmverantwortlichen Entscheidungsträger als im Kommunikationssektor des öffentlichen Rundfunks beschäftigte Führungskräfte damit rechnen mussten, mit ihren öffentlichen Äußerungen ein Interesse der Öffentlichkeit zu wecken. Dass dieses öffentliche Interesse nach Transparenz von Entscheidungsprozessen in öffentlich-rechtlichen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit auftritt, erscheint vor dem Hintergrund der publik gewordenen Negativ-Erfahrungen nicht nur als legitim, sondern als zwingend geboten!

Auch erscheint mir als Antragsteller das Interesse an einer Hörerbeteiligung über eine progressive bzw. hörer- und verbraucherfreundliche Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur durch die Neuregelung der GEZ wünschenswert. Das Anliegen ist vor allem deshalb als berechtigt, sinnvoll und zielführend anzusehen und zu unterstützen, da die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Prozess der Meinungs- und Willensbildung, wie er verfassungsrechtlich verbrieft und im Staatsvertrag definiert ist, herausragende Bedeutung erhält und erst ein diesbezüglicher Zugang zu spezifischen Informationen der Programmausrichtung eine wichtige Voraussetzung für die Demokratie einer mündigen Bürgergesellschaft garantiert.

Unterzeichner:
Thomas Rudek (Interessengemeinschaft Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

Kopie:
– Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Mitglieder des Hörfunkrates Ihres Hauses
– Transparency International Deutschland e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
– Gesellschaft für Informationsfreiheit (Vorstand und Geschäftsführung)

22.7.2014, 19.15 Uhr, dlf: Präzedenzfall Mercedes-Benz Argentina – Rechtsweg ausgeschlossen? Von Gaby Weber

Auch wer als Journalist historische Themen seriös aufarbeiten will, ist auf den Zugang zu Aktenmaterial zwingend angewiesen. Und selbst hier wird bei der Anwendung der Informationsfreiheit keine Freizügigkeit an den Tag gelegt, sondern gemauert auf Teufel komm raus. Auch davon handelt die hörenswerte Reporatge von Gaby Weber.

Ein Präzedenzfall Mercedes-Benz Argentina – Rechtsweg ausgeschlossen?

Von Gaby Weber

Während der argentinischen Militärdiktatur 1976 bis 1983 hatten sich viele Betriebe ihrer kritischen Gewerkschafter entledigt, indem sie sie als „Terroristen“ denunzierten – der Fall Mercedes-Benz ging um die Welt.

17 Betriebsaktivisten soll die Führung von Mercedes-Benz Argentina den Folterern ans Messer geliefert haben, 14 der Verschleppten fanden den Tod. 1999, vor 15 Jahren, hat die Autorin zum ersten Mal über die Verwicklung des Konzerns in die Verbrechen der Militärdiktatur berichtet und den Opfern Gehör verschafft.

Sie hat geholfen, die Angehörigen der Ermordeten und die Überlebenden zu überzeugen, vor Gerichten in Deutschland, Argentinien und den USA gegen die Verantwortlichen zu klagen. Ohne Erfolg. Im Januar 2014 verweigerte der US Supreme Court den Rechtsweg im Fall der „verschwundenen Betriebsräte von Mercedes-Benz“. Die Autorin zieht eine Bilanz ihrer jahrelangen Recherchen.

Produktion: DLF/WDR 2014

Beim Wort genommen: Andreas Weber im Gespräch zur Programmreform des Deutschlandradios – Eine nachträgliche Betrachtung der Sendung vom 12.7.2014 mit O-Tönen

Beim Wort genommen: Andreas Weber im Gespräch zur Programmreform des Deutschlandradios – Eine nachträgliche Betrachtung der Sendung vom 12.7.2014 mit O-Tönen

Am 12. Juli verteidigte Programmchef Andreas Weber die umstrittene Programmreform seines Senders und stellte sich den Fragen der Hörer. Moderiert wurde die Sendung von Gisela Steinhauer. Die Streichung der 2254-Nachtgespräche wurde von mehreren Anrufern beklagt. Siegmar Hemsing aus Stuttgart gelang es, auf die Petition rettet2254.info hinzuweisen.

Auch Herr Sierb aus Köln beklagte nicht nur die Tendenz zum „Dudelfunk“, sondern stellte auch heraus, dass Facebook und Twitter kein Ersatz für die Nachtgespräche darstellt. Für Weber ist die Diskussion um die Nachtgespräche einerseits „emotionsgeladen“, andererseits besagen (nicht veröffentlichte) ANALysen, dass im Durchschnitt nur 54 Hörer versucht haben sollen, die 2254-Nachtgespräche anzurufen. Kommunikationspsychologisch aufschlussreich war die von Weber verwendete Metaphorik: „Nach 20 Jahren muss man irgendwas auch mal renovieren… Wenn wir irgendwo 20 Jahre gewohnt haben, dann nehmen wir auch einen Pinsel in die Hand.“ Ob hier das Ergebnis der Denkpause über den Sommer bereits vorweg genommen wird? Denn schließlich umfasst der Begriff des Renovierens mehrere Optionen: Man kann etwas lieb Gewonnenes restaurieren, es sogar erweitern, vergrößern, ja es herausputzen und im neuen Glanz erscheinen lassen. Doch wer nur seinen Blick auf den „Pinsel“ richtet, der scheint sich ganz aufs „Streichen“ der Nachtgespräche zu konzentrieren.

Auch die von Gisela Steinhauer vorgetragenen Facebook-„Stimmen“ (1:43) namhafter Persönlichkeiten kritisieren den Wegfall der Nachtgespräche. Den Vorschlag, dieses Beteiligungsformat in die Wortnacht des Deutschlandfunks zu verlegen, wird von Weber nicht ernsthaft erwogen.

Auch der Verlauf, den das Gespräch mit Herrn Hemsing (5:18) vernommen hat, liefert bedauerlicherweise weder einen Anlass für Zweckoptimismus noch für einen Hoffnungsschimmer. Im Gegenteil: Wer seine Ohren spitzt und Herrn Weber ganz genau zuhört, der wird erkennen, dass in der Sommer- und Denkpause möglicherweise eine „adäquate Form“ gefunden wird. Und wenn Weber „ganz ehrlich“ „eine andere Form“ finden will, dann bedurfte es eines Nachhakens der Moderatorin, die – und es war eben nicht Andreas Weber – den Begriff „Nachtfalter“ in die Runde warf. Und erst auf diesen Einwurf gestand Weber, dass man diesen Begriff diskutiert hatte, und für Samstagnacht eine längere Strecke von drei Stunden im Blick habe… Überzeugung hört sich anders an und es ist zu befürchten, dass am Ende der sommer- und Denkpause die Freunde der Nachtgespräche mit einer bösen „Überraschung“ konfrontiert werden. So erinnern wir an jene Sendung der Nachtgespräche mit Herrn Heimendahl, in der er seine Präferenz für eine zukünftige Ausrichtung einer Hörerbeteiligung unverblümt zu erkennen gab (2:13): Treue, Ehrlichkeit und andere „persönliche Themen“ mit einer großen Initimität haben für Herrn Heimendahl offensichtlich einen höheren Stellenwert als die durchwachsene demokratische Qualität von Sendungen, die als „nicht gelungen“ empfunden worden sind. Diese Kanalisierung der Hörerbeteiligung auf rein persönliche Themen mag von der Führungsetage des Deutschlandradios möglicherweise als Königsweg auserkoren  worden sein, ein demokratischer ist dieser Irrweg freilich nicht. Wer die demokratische Qualität in der Medien- und Informationsgesellschaft verbessern will, der sollte vor allem über die Fähigkeit verfügen, auch Ansichten, Meinungen, Vorschläge tolerierend zu Wort kommen zu lassen, die nicht dem Mainstream entsprechen. Herrn Heimendahl sei das Interview mit dem Journalisten und Moderator Dieter Kassel empfohlen, in dem Dietmar Kassel ein Beispiel für eine „nicht gelungene“ Sendung anführt, das gewiss nicht dem Themenfeld der Politik zugeordnet werden kann. Es ging um das Thema „Allergien“ und eine Hörerin, die durchgestellt wurde, überraschte den Moderator und die eingeladene Ärztin mit der Ansicht, es handelt sich hier beim Heuschnupfen um „eine Strafe Gottes“.

Wie dieses amüsante Beispiel belegt, gibt es jenseits versuchter thematischer Einschränkungen stets auch bei persönlichen Themen die „Gefahr“ inhaltlicher Entgleisungen. Doch dieser Gefahr souverän und mit Humor zu begegnen, liegt im durch Bodenhaftung im jahrelangen Umgang mit Hörern entstandenen Vermögen der Moderatoren. Und hier ist den Moderatoren der Nachtgespräche allerhöchste Anerkennung vorbehaltlos auszusprechen. Jedenfalls geht es bei der Sicherung der Hörerbeteiligung – egal ob unter dem Titel der „Nachtgespräche“ oder unter dem des „Nachtfalters“ – nicht darum, ein Quassel-Format zu entwickeln, damit die Hörer „Stimmen hören in der Nacht etc.“ (so Weber O:28 in der Antwort auf Herrn Hemsing). Es geht darum, sein Gegenüber, seinen Kunden, seine Auftraggeber als Mensch und Gesprächspartner auf gleicher Augenhöhe ernst zu nehmen. Dieses „ernst nehmen“ spiegelt sich auch darin wieder, ob das Themenangebot die Vielfalt gesellschaftlicher Wirklichkeit(en) auch tatsächlich widerspiegelt. Wenn nur in der Samstagnacht für die Zuschauer von Domian eine Radio-Alternative geboten werden soll, dann ist das jedenfalls keine adäquate Alternative, sondern eine Mogelpackung, mit der die Freunde der Nachtgespräche für dumm verkauft werden sollen. Ob sich diese Einschätzung bewahrheitet? Der freudsche Versprecher von Andreas Weber am Ende der Sitzung, der (am liebsten) „reinhauen“ will, nachdem zuvor auch Frau Ellwert aus Berlin an die Nachtgespräche erinnerte, steht hoffentlich nicht symbolisch für den zukünftigen Umgang mit der Hörerbeteiligung bzw. mit uns als Hörern.