„Doppelt hält besser“ statt „Katze im Sack“
Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Berliner Wasser-Verträge
Berlin 11.04.2013. Durch die jüngsten Meldungen in den Medien wird der Eindruck vermittelt, dass man der gerichtlichen Anfechtung über den Weg einer Organklage einen entscheidenden Schritt näher gekommen sei. Unerwähnt blieb in der Berichterstattung, dass bereits am 22. März die Wasserbürger anlässlich des Weltwassertages darüber informierten, dass der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Organklage fertig gestellt hat. Der AKJ beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit den Teilprivatisierungsverträgen und hat bereits den Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ publiziert und auf einer Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale vorgestellt. Am 4. April stellte völlig überraschend Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel (Wassertisch in der Muskauer Str.) auf einer Pressekonferenz vor, dass sie mit Prof. Dr. Kirchberg einen renommierten „Top-Juristen“ gewinnen konnten, der für einen Pauschalbetrag von 30.000 € plus Mehrwertsteuer bereit ist, sich von klagewilligen Abgeordneten für eine Organklage mandatieren zu lassen.
Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ, der bereits mehrere Prozesse bei Verfassungsgerichten erfolgreich geführt hat, kritisert, dass von den Veranstaltern und den Teilnehmern der Pressekonferenz über die bereits fertig gestellte Organklage des AKJ kein Wort verloren wurde. Auch in der Pressemappe findet sich kein Hinweis. Das Totschweigen wiegt umso schwerer, weil Rechtsanwalt Sydow den Abgeordneten aller Fraktionen ein Angebot zur KOSTENNEUTRALEN Vertretung unterbreitet hat.
Nach Auffassung des AKJ sollten sich alle Bündnispartner dafür einsetzen, dass von Seiten der Berliner Abgeordneten beide Organklagen eingereicht werden. Nach dem Prinzip „Doppelt hält besser“ könnten zwei der drei Oppositionsfraktionen den „Top-Juristen“ beauftragen und sich auf diese Weise die Kosten für die Mandatierung von Prof. Dr. Kirchberg teilen. Die dritte Oppositionsfraktion könnte das kostenneutrale Angebot von Rechtsanwalt Sydow annehmen. Ein entsprechend schriftliches Angebot hat RA Sydow kürzlich den Abgeordneten postalisch zugestellt.
Durch dieses Verfahren würden sich die Aussichten für eine erfolgreiche Organklage erhöhen. Sollten die Piraten das Angebot von RA Sydow annehmen, könnten sie nicht nur ihre Eigenständigkeit unterstreichen, sondern auch ihre Nähe zu dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, der über die drei Verfahrensstufen mit nur 40.000 € gewonnen werden konnte. Was an Geld fehlte, machten viele Berliner durch ihren Einsatz wett. Diesem Ansatz zur ehrenamtlichen Unterstützung fühlt sich auch der AKJ verpflichtet.
Die Behauptung des Wassertischs, er sei über die Organklage des AKJ nicht unterrichtet worden, trifft nicht zu. Ein Aktivist des Wassertischs hat über den e-mail-Verteiler auf ein Interview im Info-Radio hingewiesen. In diesem Interview hat Wasserbürger Thomas Rudek ausdrücklich auf die fertig gestellte Organklage des AKJ verwiesen. Statt sich über diese Nachricht zu freuen, ist diesem Aktivisten das Vertrauen entzogen worden mit der Konsequenz, dass er sich aus dem Wassertisch zurückgezogen hat. Auch medienpolitisch gab es ein Nachspiel: Die Aktivisten inszenierten gegenüber dem Info-Radio einen Shit-Storm, der die Redaktion veranlasste, den Hinweis auf das Gespräch mit Thomas Rudek komplett zu entfernen.
Den Propagandisten des Wassertischs sind offensichtlich alle Mittel recht, um ihren Alleinvertretungsanspruch durchzusetzen. Ihre – uns schriftlich vorliegende Behauptung – der AKJ sei „gescheitert“, entbehrt jede Grundlage, wie die substanziell und mit größer Sorgfalt erarbeitete Organklage des AKJ beweist.