Weltwassertag 22. März „Wasser und Zusammenarbeit“
Organklage gegen Berliner Wasserverträge ist fertig gestellt. Juristen bekräftigten ihr Angebot zur Zusammenarbeit mit Berliner Abgeordneten!
Berlin, 21.03.2013. Die UNESCO hat den diesjährigen Weltwassertag am 22. März unter das Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gestellt. Auch in Berlin ist dieses Motto von Juristen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen worden, die sich dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung von Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 geschlossen worden sind, verpflichtet und verbunden fühlen.
Als am 13. Februar vor zwei Jahren über 660.000 Berliner für das erste Volksgesetz in Berlin stimmten, war mit diesem Votum auch die Hoffnung verbunden, dass die Teilprivatisierungsverträge zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia gerichtlich angefochten werden. Die gerichtliche Anfechtung der Verträge erhält ihre Schlüsselbedeutung, da ohne eine Rückabwicklung der Verträge eine kostengünstige Rekommunalisierung nicht möglich ist.
Bereits kurz nach dem Volksentscheid vor gut zwei Jahren hatte sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) bei dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin gegründet, der in einem publizierten Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ Wege aufzeigt, wie Berliner Abgeordnete mit einer Organklage die Teilprivatisierungsverträge vor den Verfassungsgerichtshof von Berlin bringen können . Unterdessen ist vom AKJ die Organklage zur Anfechtung der Verträge erarbeitet worden. Jetzt bieten Rechtsanwalt Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei als namentliche Vertreter des AKJ allen Berliner Abgeordneten an, die Organklage in ihrer jetzigen Fassung vorzustellen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit klagebereiten Abgeordneten abzustimmen. „In einem Gespräch könnten wir nicht nur die Vorbehalte des WPD-Gutachtens ausräumen, sondern auch die Möglichkeiten der fristgerechten Verfahrenseinleitung eines Organstreitverfahrens darstellen“, so Rechtsanwalt Sydow vom AKJ.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Teilprivatisierungsverträge durch den parlamentarischen Sonderausschusses, der im letzten Jahr tagte, ist der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) von Seiten der Regierungsfraktionen (SPD und CDU) gutachterlich beauftragt worden. Auch wenn im WPD-Gutachten einem Organstreitverfahren geringe Erfolgsaussichten beigemessen werden, so erinnert die Volljuristin Sabine Finkenthei an den Rechtsstreit zu Beginn des Volksbegehrens: „Auch damals wollten uns viele Abgeordnete nicht unterstützen, weil unser Gesetz angeblich gegen die Verfassung und gegen das Bundesrecht verstößt. Auch der Senat lehnte unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens ab, so dass wir vor dem Verfassungsgericht Einspruch einlegen mussten. Im Ergebnis stimmten alle neun Richter des Verfassungsgerichtshofs einstimmig FÜR die Zulassung unseres Volksbegehrens! Damals hatten wir selbst die Möglichkeit gegen den Bescheid verfassungsrechtlich vorzugehen. Im Fall einer Organklage sind wir jedoch von klagebereiten Abgeordneten abhängig, und wir hoffen, dass unser Angebot für eine Zusammenarbeit angenommen wird“, so Finkenthei.
„Sollten die Abgeordneten die Möglichkeiten zur gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Teilprivatisierungsverträge ignorieren und das Angebot zur Zusammenarbeit ausschlagen, dann hätten wir in Berlin ein wirkliches Watergate“, so Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes.
Auch wenn mit den Berliner Wasserbetrieben 1999 die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebs innerhalb der EU stattgefunden hat, so werden solche PPP-Verträge mit den entsprechenden Folgekosten (Stichwort „disproportionale“ Gewinnverteilung) in der ganzen Republik immer noch abgeschlossen. Beispielsweise ist an der Nordseeküste in Schleswig-Holstein bei den teilprivatisierten Stadtwerken Husum GmbH der Hauptprofiteur die E.ON Tochter Service Plus GmbH, der mit 49,9% der Anteile als Minderheitseigner in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 insgesamt Gewinne in Höhe von 2.142.044,71 € aus dem Versorgungsgeschäft herauszog, während sich die Kommune als Mehrheitseigner mit 981.598,06 € begnügen musste. Dabei zeigt Husum zugleich, dass es auch ganz anders geht, denn die Abwasserentsorgung wurde weder privatisiert noch teilprivatisiert, sondern als kommunaler Eigenbetrieb erhalten. Dort konnten die Gebühren für Abwasser in den letzten zehn Jahren sogar trotz gestiegener Strompreise abgesenkt werden!
Thomas Rudek
(Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / Mobil: 01578 / 59 261 89.
LINK zum offenen Brief an Berliner Abgeordnete (PDF)
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Weltwassertag 22. März „Wasser und Zusammenarbeit“
Organklage gegen Berliner Wasserverträge ist fertig gestellt. Juristen bekräftigten ihr Angebot zur Zusammenarbeit mit Berliner Abgeordneten!
Berlin, 21.03.2013. Die UNESCO hat den diesjährigen Weltwassertag am 22. März unter das Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gestellt. Auch in Berlin ist dieses Motto von Juristen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen worden, die sich dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung von Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 geschlossen worden sind, verpflichtet und verbunden fühlen.
Als am 13. Februar vor zwei Jahren über 660.000 Berliner für das erste Volksgesetz in Berlin stimmten, war mit diesem Votum auch die Hoffnung verbunden, dass die Teilprivatisierungsverträge zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia gerichtlich angefochten werden. Die gerichtliche Anfechtung der Verträge erhält ihre Schlüsselbedeutung, da ohne eine Rückabwicklung der Verträge eine kostengünstige Rekommunalisierung nicht möglich ist.
Bereits kurz nach dem Volksentscheid vor gut zwei Jahren hatte sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) bei dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin gegründet, der in einem publizierten Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ Wege aufzeigt, wie Berliner Abgeordnete mit einer Organklage die Teilprivatisierungsverträge vor den Verfassungsgerichtshof von Berlin bringen können[1]. Unterdessen ist vom AKJ die Organklage zur Anfechtung der Verträge erarbeitet worden. Jetzt bieten Rechtsanwalt Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei als namentliche Vertreter des AKJ allen Berliner Abgeordneten an, die Organklage in ihrer jetzigen Fassung vorzustellen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit klagewbereiten Abgeordneten abzustimmen. „In einem Gespräch könnten wir nicht nur die Vorbehalte des WPD-Gutachtens ausräumen, sondern auch die Möglichkeiten der fristgerechten Verfahrenseinleitung eines Organstreitverfahrens darstellen“, so Rechtsanwalt Sydow vom AKJ.
[1] Zur Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale, auf der der Leitfaden vorgestellt wurde: