ENDLICH! Wertschätzung für Whistleblower – US-Steuerbehörde belohnt EX-USB-Banker für Whistleblowing mit 104 Mio. $

Während in Deutschland die Diskussion um den Ankauf von CDs mit Daten von Steuerhinterziehern eine absurde Schieflage aufweist, zeigt die amerikanische Steuerbehörde IRS beispielhaft, wer die Guten sind und wer die Bösen: 104 Mio. $ erhält der  Ex-UBS-Banker Bradley Birkenfeld für Aussagen gegen die Großbank.

„Die Organisation National Whistleblower Center teilte mit, Birkenfeld habe entscheidend mitgeholfen, ein System zur Umgehung von Steuern im Umfang von 20 Milliarden Dollar zu sprengen. Mit der Zahlung solle zudem dazu angestiftet werden, Missstände zu melden.“

s. die dapd-Meldung im Handelsblatt v. 11.9.2012
interessant auf die Kommentare zu dem Artikel im Handelsblatt

und hier zu weiteren Meldungen

Bezugnehmend auf die Diskussion um eine gerechtere UmFAIRteilung betonen die Wasserbürger zum widerholten Male, dass schon viel damit geholfen wäre, wenn der Steuerhinterziehung ein für allemal der Riegel vorgeschoben wird. Statt die Personen zu diskreditieren und zu kriminalisieren, die Daten-CDs anbieten, sollte eine gesetzliche Regelung getroffen werden, in der denjenigen eine Provision in Höhe von 10 Prozent von der Summe zugesichert wird, die durch die Kooperation zwischen Whistleblowern und der Steuerfahndung dem Haushalt zugeführt werden können. Diese Provision ist als Einnahme zu behandeln, die entsprechend zu versteuern ist.

Übrigens: Am 3. Okt. kam die Meldung über den Ticker, dass das Referendum in der Schweiz über das bilaterlae Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland nicht zustande kommt, weil das Zustimmungsquorum von 50.000 Unterschriften nicht erreicht werden konnte (s. hierzu auch den Artikel von Ralph Pöhner in der Zeit vom 03.Okt.).

BERLINER MORGENPOST (17.7.2012): Nußbaum dämpft Hoffnung auf niedrige Wasserpreise. Von Joachim Fahrun

17.07.12

Rückkauf beschlossen

Nußbaum dämpft Hoffnung auf niedrige Wasserpreise

Der Senat hat den Wasser-Rückkauf beschlossen. Wie stark die Tarife sinken, bleibt offen. Der Finanzsenator sieht nur einen kleinen Puffer.

Von Joachim Fahrun

LINK zum Artikel

Kommentar Wasserbürger: Wen wundert’s? Ein Rückkauf unter den Bedingungen des Konsortialvertrages fällt viel zu teuer aus. Um genau eine überteuerte Rekommunalisierung zu verhindern, müssen die Verträge gerichtlich angefochten werden. Erst wenn die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt ist, ist der Weg frei für eine kostengünstige Rekommunalisierung. Denn dann können die teuren Kostenstellen der Teilprivatisierungsverträge unter den Tisch fallen und müssen nicht berücksichtigt werden. Ist das so schwer zu verstehen? Es geht hierbei immerhin um haushaltspolitische Entlastungseffekte in Höhe von 600 Mio. €. Für den gegenwärtigen ausgehandelten Rückkaufpreis in Höhe von 650 Mio. € )inkl. Nebenkosten) der RWE-Anteile bedeutet das: Der Senat hätte im Fall des RWE-Deals über 300 Mio. € sparen können, wenn er sich ernsthaft um eine Vertragsanfechtung bemüht hätte.

TAGESSPIEGEL (16.7.2012): Berlin kauft Anteil an den Wasserbetrieben zurück. Von Ulrich Zawatka-Gerlach

TAGESSPIEGEL (16.7.2012): Berlin kauft Anteil an den Wasserbetrieben zurück. Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Land Berlin kauft den Anteil des RWE-Konzerns an den Wasserbetrieben zurück. Auch die Anteile des französischen Konzerns Veolia sollen zurückgekauft werden, doch die Gespräche gestalten sich schwierig.

zum vollständigen Artikel (Link)

BERLINER MORGENPOST (12.7.2012): „Eine böse Schlappe“ Kartellamt soll nun auch die Abwasserpreise in Berlin prüfen. Von Joachim Fahrun

Von Joachim Fahrun

Aus Sicht der Kritiker bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berliner Wasserbetriebe eben nicht unbehelligt von den Kartellbehörden ihre Preise allein nach Landesrecht festlegen dürfen, eine „böse Schlappe“ für das zu 51 Prozent landeseigene Unternehmen. „Es wird immer deutlicher, dass wir zehn Jahre lang überhöhte Wasserpreise bezahlt haben“, sagte Heidi Kosche (Grüne). In den Rechtsstreitigkeiten gewännen „immer die, die das von Anfang an angeprangert haben“.

Die Richter aus Nordrhein-Westfalen, die wegen des Sitzes des Bundeskartellamtes in Bonn für die Verfahren zuständig sind, hatten festgestellt, dass der Streit über die Berliner Wasserpreise wie andere Verfahren um möglicherweise missbräuchlich festgelegte Preise vor dem Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen werden müssen. Damit ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Überwachung der Berliner Wasserpreise bestätigt worden. Thomas Rudek, Mitinitiator des erfolgreichen Volksentscheides von 2011 zum Thema Wasser, sagte, das Bundeskartellamt solle nicht nur die Trinkwasserpreise untersuchen, sondern sich auch den Tarifen für Abwasser zuwenden und diese kritisch überprüfen. Er freue sich zwar über das Urteil, sagte Rudek. Aber das eigentliche Problem, die Gewinngarantien für die privaten Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, werde über das Bundeskartellamt nicht gelöst. Er fürchte, dass niedrigere Wasserpreise allein zulasten des Berliner Landeshaushaltes und somit des Steuerzahlers gehen würden, während die Privaten durch die Regeln des Konsortialvertrages vor Gewinneinbußen geschützt seien.

Juristen aus dem Umfeld der Bürgerinitiativen, die 2011 insgesamt 665.000 Berliner dazu brachten, für eine Offenlegung der Verträge und gleichzeitig eine andere Wasserpolitik zu stimmen, wollen die Konsortialverträge wegen der darin festgelegten Bevorzugung der Privaten grundsätzlich für unwirksam erklären lassen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion zu diesem Thema erklärte die Finanzverwaltung jedoch, sie halte die Verträge nicht für nichtig oder unwirksam. Der Senat habe auch nicht die Absicht, dieses geltend zu machen.

Mit dieser klaren Aussage, dass der Senat nichts unternehmen werde, haben die Kritiker nach Ansicht Rudeks nun freie Bahn, im Laufe der nächsten sechs Monate mit einer Organklage von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die Konsortialverträge vor das Berliner Landesverfassungsgericht zu ziehen. „Indem der Senat erklärt, dass er untätig bleiben will, läuft für uns die Zeit“, sagte Rudek.

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BERLINER MORGENPOST (11.7.2012): Politisch fataler Abwehrkampf / Leitartikel von Joachim Fahrun

Eine lesenwerte Bestandsanalyse liefert Joachim Fahrun von der Berliner Morgenpost

Politisch fataler Abwehrkampf / Leitartikel von Joachim Fahrun

Berlin (ots) – Die Berliner Wasserbetriebe haben es schwer. Der Gewittersommer verhagelt ihnen in diesem Jahr das Geschäft, weil weniger Menschen ihren Rasen wässern müssen und dreimal tägliches Duschen auch nicht nötig ist. Zudem verliert das Unternehmen einen Rechtsstreit nach dem nächsten. Jetzt haben die Oberverwaltungsrichter in Münster die Verteidigungslinie beendet, hinter der sich die Manager der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre teuren Anwälte seit Jahren verschanzt hatten: dass nämlich allein das Landesrecht in Berlin für die Tarife zuständig sei. Und irgendwelche anderen Behörden, gar das Bundeskartellamt, hätten kein Recht zu überprüfen, warum die Berliner Bürger so viel für ihr Wasser bezahlen müssen. Dass diese Preise zu hoch liegen, das meinen nicht nur die Wirtschaft, die Bürger und die meisten Berliner Politiker. Das Kartellamt hat nach längerer Prüfung missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt und eine Senkung verfügt. Womöglich sollen die Bürger sogar Geld zurückbekommen für das, was sie seit 2009 zu viel bezahlt haben. Dass die Wasserbetriebe, die zu 50,1 Prozent dem Land Berlin gehören, von ihren Gesellschaftern in einen verlustreichen Abwehrkampf gegen niedrigere Wasserpreise getrieben werden, ist befremdlich. Schließlich hat die CDU, die nun mit Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos) die BWB-Aufsichtsratschefin stellt, am lautesten verlangt, dass die Wasserpreise sinken müssen. Bei aller Berechtigung, eine kartellrechtliche Grundsatzfrage vor Gericht klären zu lassen, ist das Vorgehen des Senats nicht vermittelbar. Es wird Zeit, eine Wasserpolitik in Berlin überhaupt einmal zu formulieren und nicht nur die Kassen des Finanzsenators zu füllen. Dazu wäre es hilfreich, den RWE-Konzern wie geplant aus den Wasserbetrieben herauszukaufen und mit Veolia entweder die Konsortialverträge zu verändern oder auch deren Anteil an den Wasserbetrieben zu übernehmen. Dann wäre endlich wieder die Politik am Zuge und könnte sich nicht mehr hinter mehr oder weniger geheimnisvollen Deals mit den privaten Anteilseignern verstecken. Wenn das Abgeordnetenhaus das so entscheidet, dürften die Wasserbetriebe sogar ein hohes Grundwasserentnahmeentgelt ans Land bezahlen, mit dem der Senat endlich etwas gegen die nassen Keller in vielen Stadtteilen tun könnte. Die Berliner verlangen eine Preissenkung, und es wäre angemessen, den Argumenten des Bundeskartellamtes zu folgen. Denn anderswo ist das Wasser eben deutlich günstiger. Dabei muss allen klar sein, dass niedrigere Gewinne der Berliner Wasserbetriebe auch weniger Geld im Landeshaushalt bedeuten. Rot-Schwarz sollte sich ehrlich machen: Eine Umsatzrendite der BWB von fast 30 Prozent darf es nicht länger geben. Überzogene Monopolgewinne eines Wasserversorgers, von dem sich niemand abklemmen kann, sollten nicht zur Haushaltssanierung herangezogen werden, wie das jahrelang schlechter Brauch war.

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