Nach dem Energie-Volksentscheid: Vattenfall für Stromnetzkooperation

Vattenfall für Stromnetzkooperation

Nach dem der Energie-Volksentscheid äußerst knapp gescheitert ist, kann sich der schwedische Energiekonzern Vattenfall beim Betrieb des Berliner Stromnetzes ab 2015 auch eine Kooperation mit dem Land vorstellen. Priorität bleibe aber die Bewerbung als alleiniger Konzessionsinhaber, sagte der Chef der Vattenfall-Tochter „Stromnetz Berlin“, Rendez, am Dienstag. Ob auch eine Minderheitsbeteiligung denkbar sei, wollte er allerdings nicht sagen.

Um die alleinige Konzession bewerben sich auch das Landesunternehmen „Berlin Energie“ und der niederländische Energiekonzern „Alliander“.

17.3.2013, Tagesspiegel: Bundeskartellamt prüft, ob Rückzahlungen an Berliner Kunden hoch genug sind. Von Heike Jahberg und Kurt Sagatz

Bundeskartellamt prüft, ob Rückzahlungen an Berliner Kunden hoch genug sind

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Das Bundeskartellamt prüft, ob die Rückzahlungen der Berliner Wasserbetriebe an ihre Kunden hoch genug sind. Das sagt Kartellamts-Chef Mundt im Tagesspiegel-Interview. Außerdem warnt er davor, Stromnetze in kommunale Hände zu geben, wie auch in Berlin geplant.

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ND 31.1.2013 Wasserkampf geht juristisch weiter. Von Martin Kröger

Wasserkampf geht juristisch weiter

Initiativen und Opposition erwägen, die Teilprivatisierung vorm Verfassungsgericht zu kippen

Um den Kampf ums Wasser wieder in Fluss zu bringen, lud der Berliner Wassertisch (Muskauer Straße) deshalb am Mittwochabend in die Westberliner Urania zur Veranstaltung »Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann«. Mit dem ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Siegfried Broß, und dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundeskartellamts, Kurt Stockmann, war die Veranstaltung durchaus prominent besetzt.

Wobei der Schwabe Broß so etwas wie ein Hoffnungsträger der Berliner Privatisierungskritiker werden könnte. Der bekannte Jurist hat ermittelt, dass die Zahl staatlicher Beteiligungen allein auf Bundesebene von 985 im Jahr 1982 auf heute unter 100 zurückgegangen sind. »Vor etwa 30 Jahren ging es um den schlanken Staat, der dann allerdings doch zu magersüchtig wurde und den verfassungsrechtlichen Body-Mass-Index der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verfehlte«, umreißt Broß das Problem.

Verstößt die Fehlentwicklung Privatisierung also gegen das Grundgesetz, weil die darin niedergelegten Grundsätze verändert wurden? Werden durch den Ausverkauf an Private das Sozialstaats- wie auch das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip unterlaufen? Juristische Fachbegriffe, die aber für den Berliner Fall Ansätze liefern könnten, doch noch gegen die Teilprivatisierung des Wassers vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Diesen Weg präferiert derzeit vor allem der Landesvorsitzende der Linkspartei, Klaus Lederer, der diese Option »seriös checken« will. »Wir müssen jemanden wie Siegfried Broß finden, der vielleicht eine solche Klage wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip vor das Verfassungsgericht übernimmt«, sagt Lederer. Zugleich gelte es, eine größere »Allianz« auch mit den Beschäftigten der Wasserbetriebe und den Gewerkschaften zu schmieden, um den Schwindel mit dem Teilrückkauf der RWE-Anteile durch den Senat aufzudecken.

Sollte es für eine Verfassungsklage gute Aussichten geben, wäre das auch eine Option für die Grünen, meint Heidi Kosche, die für die Partei im Abgeordnetenhaus sitzt. Gemeinsam mit den Piraten beschreiten die Grünen zunächst jedoch einen anderen juristischen Weg: Mit einer sogenannten Normenkontrollklage sollen die hohen Wassertarife zu Fall gebracht werden. Durch den Prozess gegen das Berliner Betriebegesetz, so der Plan, soll zudem der Diskussion zum Wasser neuen Schwung verliehen werden. Neben den juristischen Aspekten ist Kosche aber auch ein anderer Punkt wichtig: »Dass sich alle, die sich fürs Wasser interessieren, wieder zusammenraufen – und wie beim erfolgreichen Volksentscheid wieder an einem Strang ziehen.«“

KOMMENTAR Wasserbürger:

Lieber Martin Kröger,
warum schreiben Sie nur von der Normenkontrollklage und nichts über die Einschätzung von Prof. Broß, ob eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz eine geeignete „Waffe“ gegen die Verträge ist? Denn genau darum ging es im Volksgesetz: Um die Anfechtung der Verträge mit ihren Gewinngarantien für die Konzerne. Die Frage aus dem Publikum, ob Prof. Broß auch nur ein einziger Präzedenzfall bekannt sei, mit dem durch eine Normenkontrollklage privatrechtliche Verträge angefochten werden konnten, verneinte Prof. Broß. Wenn wunderts, denn – wie Prof. Broß ausführte – sind Normenkontrollklagen gegen Gesetze sehr eng an die Verfassung gebunden. Anders sind die Möglichkeiten einer Organklage durch Abgeordnete, wie sie vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) erarbeitet worden sind und entweder – wie auf der Veranstaltung totgeschwiegen werden – oder von Lederer im Abschlussbericht des Sonderausschusses durch fadenscheinige „Argumente“ abgebügelt werden. Nun denn: Das Wahlergebnis in Niedersachsen sollte eigentlich alle Alarmglocken auslösen… Statt zwei Jahre nach dem Volksentscheid sollte die LINKE endlich den Kontakt zum AKJ aufnehmen, um die Verträge auf Ihre Verfassungswidrigkeit untersuchen zu lassen.

03.01.2013 rbb-Nachrichten: „Berlin braucht keine 100 Prozent“ Wirtschaftssenatorin Yzer gegen Rückkauf der Wasserbetriebe

„Berlin braucht keine 100 Prozent“

Wirtschaftssenatorin Yzer gegen Rückkauf der Wasserbetriebe

Berlins neue Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) hat den geplanten Rückkauf der Wasserbetriebe kritisiert.

Berlin brauche keine Hundert-Prozent-Beteiligung an den Wasserbetrieben, sagte sie der dpa. Privatunternehmen oder öffentliche Hand – das sei keine ideologische Frage. Wenn aber die öffentliche Hand tätig werde, müsse das begründet sein durch ein besseres Angebot für den Bürger. Öffentliche Unternehmen zu gründen, um Gewinn für den Landeshaushalt zu erzielen, halte sie für falsch.

Das Land Berlin hält mittlerweile mit 75,05 Prozent die Mehrheit. Mit weiteren 24,95 Prozent ist allerdings noch der französische Veolia-Konzern beteiligt. Auch hier laufen laut Senat Verhandlungen. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte einst erklärt, die Anteile nicht um jeden Preis zurückkaufen zu wollen.

Berliner stimmten für Rekommunalisierung

Trinkwasserspender der Berliner Wasserbetriebe mit der Aufschrift 'Trink Wasser aus Berlin' (DPA)

Wasserbetriebe für 3,3 Milliarden D-Mark verkauft

Die Berliner Wasserbetriebe waren 1999 für damals 3,3 Milliarden D-Mark (1,69 Milliarden Euro) zur Hälfte an RWE und den französischen Veolia-Konzern (je 24,95 Prozent) verkauft worden, um die hoch defizitäre Landeskasse zu entlasten. 2010 hatten die Berliner in einem Bürgerentscheid für eine Rekommunalisierung gestimmt.

Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2012 verfügt, dass die Wasserpreise um 18 Prozent und in den nächsten drei Jahren um 17 Prozent gesenkt werden müssen.

Von den Regierungsfraktionen von SPD und CDU war im September eine Absenkung der Preise beschlossen worden. In der Entscheidung wurde der Senat aufgefordert, alle Berliner Wasserkunden noch 2012 um insgesamt 60 Millionen Euro pauschal zu entlasten. Langfristig soll der Senat im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe dafür sorgen, dass die Trinkwasserpreise um mindestens 15 Prozent gesenkt werden.

 

Beitragsreihe zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe im ND

Die Tageszeitung „Neues Deutschland“ hat verschiedenen Gastkommentatoren die Möglichkeit eröffnet, ihre Sichtweise zum Thema der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe darzustellen.

Diese Reihe eröffnete der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf am 21.08.2012 mit seinem Beitrag „Kampf um Berliner Wasser – Ende gut, alles gut?“. Wolf bemängelt, dass eine „klare Strategie des Senats für die Zukunft des Unternehmens und der Wasserpreise … bislang nicht zu erkennen“ ist. Für Wolf müssten „die Verzinsung des sogenannten betriebsnotwendigen Kapitals gesenkt werden, die Abschreibungszeiträume müssen auf ein branchenübliches Maß verlängert und das überbewertete Anlagevermögen realistisch neu bewertet werden.“ Und natürlich muss auch „die garantierte Verzinsung und die Ausgleichspflicht des Landes gegenüber den Privaten … abgeschafft werden.“ Die Frage nach dem Wie, nach der Umsetzung dieser „Gesamtstrategie“  bleibt Harald Wolf den Lesern leider genauso schuldig, wie die Antwort auf die Frage, warum Harald Wolf diese Vorschläge nicht zu „seiner“ Zeit als WIrtschaftssenator beherzt umsetzte.

Auch die grüne Abgeordnete Heidi Kosche hat in ihrem Gastkommentar „Rückkauf: Ist das Wasserglas halb voll oder halb leer?“ vom 27.8.2011 außer Kritik nichts zu bieten. Nicht, dass ihre Kritik an den Rückkaufplänen nicht berechtigt wäre. Doch allein die Fähigkeit, Kritik zu äußern, begründet keine Garantie, dass die Kritik auch befähigt, eine kostengünstige Rekommunalisierung zu verwirklichen und für kostendeckende Wassertarife zu sorgen. Überzeugende Ansätze, die in diese Richtung weisen, sucht man in diesem Kommentar leider vergebens.

In dem Gastkommentar „Goldener Handschlag für die Wasser-Investoren?“ des Sozialwissenschaftlers Frank Hüesker, der auch seine Doktorarbeit zu den Folgen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 2011 veröffentlichte, wird.zurecht herausgestellt, dass bei den gegenwärtigen Rückkaufplänen die teilprivatisierten Entscheidungsstrukturen nicht angetastet werden, so dass sich die (rhetorische) Frage stellt: „lässt sich daher überhaupt von einer Rekommunalisierung im Sinne einer wirklichen Umkehr von Privatisierung und Kommerzialisierung sprechen?… Auch die jüngsten Vorgaben des Bundeskartellamtes, die Berliner Wassertarife zu senken, ändern nichts daran, dass die der BWB Anstalt öffentlichen Rechts übergeordnete Berlinwasser Holding AG einen einklagbaren Anspruch auf die sogenannte »de facto Gewinngarantie« hat.“ Allerdings verwundern die Schlußfolgerungen dieses Wissenschaftlers, die – zusammengefaßt – darauf hinauslaufen, alles so zu belassen, wie es ist: „Wenn die einzige Alternative zur Teilprivatisierung der goldene Handschlag für die Profiteure der skandalösen Privatisierungsvereinbarungen von 1999 ist – was spricht gegen das Abwarten auf das Auslaufen der Verträge bei gleichzeitigem öffentlichen Druck und Kontrolle auf die privaten Anteilseigner?“

Am 1.10.2012 wurde auch dem Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, dankenswerter Weise die Möglichkeit eröffnet, in dem Kommentar „Die Wasserbetriebe via Klage günstig rekommunalisieren“ konkret die strategische Option einer kostengünstigen Rekommunalisierung aufzuzeigen. Im Gegensatz zu Hüesker wird aufgezeigt, dass der jetzt veröffentlichte Teilprivatisierungsvertrag als öffentlich zugänglicher Sprengstoff zu verstehen ist, der lediglich zur Zündung gebracht werden muss. Auch die Zündschnurr und Sprenganleitung, wie mit einer ORGANKLAGE gegen die Verträge vorgegangen werden kann, wurde durch den „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ erarbeitet und publiziert. Und es ist bezeichnend, dass im Streit um offene Rechtsfragen allerlei Stellungnahmen eingeholt werden, aber die politisch verantwortlichen Funktionsträger sowohl der Regierungs- wie der Oppositionsfraktionen all ihre Anstrengungen vor allem darauf ausrichten, eines zu verhindern: Die Anfechtung der Verträge mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht.

Am 13.10.2012 erhielt schließlich auch der Politkwissenschaftler und Wassertisch-Aktivist Matthias Behnis die Gelegenheit, unter dem Titel „Wasser-Rekommunalisierung geht nur mit Demokratisierung“ seine Sicht darzustellen. Wer sich mit der rigiden Ausgrenzungs- und Spaltungspolitik, an der sich auch Herr Behnis aktiv beteilgt hat, auseinandergesetzt hat, der wird sich nicht wundern, dass die Darstellung von Herrn Behnis mehr irreführend als erhellend ist. Seine Schuldzuweisungen an die Vertreter der Koalitionsfraktionen mögen noch durch seine interessenspolitische Befangenheit als Mitarbeiter der grünen Abgeordneten Heidi Kosche erklärt werden können, sein Klagelied auf die Frustration ist es nicht, hat er doch selbst durch sein intrigantenhaftes Verhalten und durch seine selektive Informationspolitik dazu maßgeblich beigetragen. Seine Schlußfolgerung: „All das stärkt die leidliche Einsicht, dass der außerparlamentarische Druck der vergangenen Jahre, von Seiten der Bevölkerung, von der Straße zu wenig gebracht hat.“ Als der Verfasser des Volksgesetzes und Gründer der Wasserbürger unmittelbar nach dem Erfolg den Vorschlag einbrachte, mit einem neuen Volksbegehren gleich wieder Feuer ins Öl zu gießen, votierte Behnis nicht nur gegen diesen Vorstoß, sondern unterstütze den Ausschluß der Wasserbürger. Doch damit nicht genug: Wenn Matthias Behnis abschließend empfiehlt, den Blick über den Berliner Tellerrand nach Paris zu werfen, wird die Irreführung gesteigert: In Paris hat man gewartet, bis die Konzessionsverträge mit Veolia ausgelaufen sind und diese dann weder verlängert noch erneuert. Folgt man diesem Beispiel von Herrn Behnis, dann können wir noch bis zum Jahr 2028 warten. Mit solchen irreführenden Vorschlägen produziert man in der Bevölkerung nur eines: Frustration, aber keinen Druck!