Berliner Verkehrsverträge (S-Bahn und BVG) sind offen

Transparenz NOW – Und wieder einen Schritt weiter im Kampf um Transparenz
Berliner Verkehrsverträge (S-Bahn und BVG) sind offen

Während die politisch Verantwortlichen noch zögern und sich hinter Betriebs- wie Geschäftsgeheimnissen verbarrikadieren, sind es kompetente Bürger der Zivilgesellschaft, die das neue IFG im September 2011 einem Praxistest unterzogen. Der 24-jährige Programmierer Stefan Wehrmeyer hatte beim Senat für Stadtentwicklung einen entsprechenden Informationsantrag gestellt und jetzt die Akten erhalten. Allerdings hat die zuständige Senatsverwaltung ganz auf Schwärzungen dann doch nicht verzichtet. Ob diese zulässig sind, könnte entweder durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, oder durch das Verwaltungsgereicht überprüft werden. 

Mit diesem Schritt hat sich jedoch das S-Bahn-Volksbegehren keineswegs erledigt! Denn die Forderungen des S-Bahn-Tisches beschränken sich nicht nur auf die Offenlegung der Verträge, sondern aumfassen eine bessere Ausstattung und Wartung dieser lebenswichtigen Infrastruktur.

Und hier geht’s zum BVG-Verkehrsvertrag, zum S-Bahn-Verkehrsvertrag und zum S-Bahn-Änderungsvertrag.

 

VDGN: Zwei auf einen Streich – Organisierte Zivilgesellschaft geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

VDGN: Zwei auf einen Streich
Verband Deutscher Grundstücks Nutzer geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

Berlin, d. 9.2.2012. Seit dem Volksentscheid vor einem Jahr ist viel geschehen. Bereits im März letzten Jahres hat sich ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Verträge einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Bereits im Sommer letzten Jahres konnte der AKJ in enger Zusammenarbeit mit Frau Prof. Edda Müller von der Antikorruptionsorganisation „Transparancy International Deutschland e.V.“ wie mit dem ausgewiesenen Rechts-Experten Prof. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren initiieren, das noch nicht abgeschlossen ist. Auch hat der AKJ neben der Berücksichtigung europarechtlicher Sachverhalte die für das Abgeordnetenhaus wichtigen verfassungs- und haushaltsrechtlichen Aspekte geprüft und herausgearbeitet, dass auch unsere Volksvertreter mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht gegen die Verträge vorgehen könnten. Die Ergebnisse wurden in einem Leitfaden zusammengestellt, der von den Wasserbürgern an Abgeordnete aller Fraktionen zugestellt wurde. Mit einem gesonderten Schreiben sind auch alle Abgeordneten der Piraten-Fraktion informiert worden, dass die Wasserbürger auch zwei Berliner Rechtsanwälte gewinnen konnten, die bereit wären, basierend  auf dem Leitfaden, eine Organklage zu erarbeiten. Ob die Piraten auf dieses Angebot zurückgreifen und klar machen zum entern der umstrittenen Verträge, wird sich zeigen.

Auch andere Bündnispartner des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin waren nicht untätig. Neben Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin konnten die Wasserbürger gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler den erwähnten Leitfaden Anfang September 2011 vorstellen.

Im Januar fand auch ein mehrstündiges Gespräch mit den Wasserbürgern, dem AKJ und der Geschäftsführung des VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) statt, indem der VDGN die Ergebnisse seiner Prüfung vorstellte und weitere strategische Optionen besprochen wurden. Der VDGN kündigte Klagen auf zivil- wie verwaltungsrechtlichem Weg zur Senkung des Berliner Wasserpreises an. Die Wasserbürger begrüßen das konsequente Vorgehen des VDGN als wichtige Unterstützung im Kampf für Wassergebühren, die auf real anfallenden Kosten basieren. Die jährlichen Gewinnabführungen bewegen sich in dreistelliger Millionenhöhe. Allein im vorletzten Geschäftsjahr führten die Wasserbetriebe 270 Millionen Euro Gewinne an die Konzerne RWE und VEOLIA wie das Land Berlin ab.

„Es wäre eine Entlastung für alle Verbraucher, Betriebe und Unternehmen, für alle Hausbesitzer und Mieter, wenn es uns gemeinsam mit dem VDGN und unseren Bündnispartnern gelingen würde, die Wassertarife auf reine Kostendeckung herrunter zu rechnen. Es geht um mehrere hundert Euro pro Jahr für eine mehrköpfige Familie, von Betrieben und Unternehmen ganz zu schweigen. Bei der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geht es lediglich um die Trinkwasserpreise und nicht ums Ganze“, berichtete der Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, auf mehreren, sehr gut besuchten Podiums-Veranstaltungen der Gartenfreunde anlässlich der GRÜNEN WOCHE.

Auch Hausbesitzer streiken immer häufiger bzw. kommen in Zahlungsverzug. In einer kürzlich ausgestrahlten Reportage des ZDF-Länderspiegels wurde ein Sperrkassierer der Wasserbetriebe während seiner Arbeit begleitet. Von 50 Einsätzen die Woche war die Rede. Wie die Wasserbürger herausfanden, beschäftigen die Wasserbetriebe insgesamt 6 Sperrkassierer. Hochgerechnet würde das bedeuten, dass im Jahr zwischen 10 und 15 Tausend Hausbesitzern der Hahn zugedreht wird, zumindest zeitweise, nämlich so lange bis der Cash flow von Seiten der Eigentümer fließt und in den Taschen von RWE und VEOLIA wie im Haushaltssäckel versickert.

Thomas Rudek
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26 – E-Mail: ThRudek@gmx.de

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):

Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de


Kontakt zum VDGN:

Holger Becker – Tel.: 030 / 51488815 – E-Mail: info@vdgn.de

9-köpfiger parlamentarischer Sonderausschuss zur Prüfung umstrittener Wasserverträge ins Leben gerufen

Berlin, 9.1.2012. Infolge des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin im Februar letzten Jahres hat sich am Freitag, dem 6.1.2012, im Berliner Abgeordnetenhaus ein Sonderausschuss gebildet, der die Überprüfung umstrittener Teilprivatisierungsverträge vornehmen muss. Der öffentlich tagende Ausschuss besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern. Der Rechtsanwalt und Notar Claudio Jupe (CDU) stellt den Vorsitz. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Sonderausschusses liefert § 3 des Volksgesetzes[1].

Strittig zwischen den Vertretern der Regierungsfraktionen und den Vertretern der Opposition waren zwei Themenkomplexe: Zum einen ging es um die Frage, wie die im Volksgesetz vorgesehene Teilnahme der Öffentlichkeit umgesetzt werden kann. Zum anderen geht es um die Frage der Ausstattung des Sonderausschusses mit Sach- und Personalmitteln, damit dieser seinem Prüfauftrag durch Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger gerecht werden kann. Hierüber soll jetzt der Präsident des Abgeordnetenhauses befinden.

Zu der 3-stündigen Ausschuss-Sitzung hatten sich knapp 100 Personen eingefunden, darunter auch der Präsident der Gartenfreunde, Herr Ehrenberg, wie Herr Ohm, der Präsident vom VDGN (Verein deutscher Grundstücksnutzer), die mit ihren Organisationen den Volksentscheid mit unterstützen. Auf zaghafte Stimmungsbe­kundungen durch Applaus oder Zwischenrufe reagierte der Ausschuss mit Hinweisen auf die Hausordnung.

Thomas Rudek

Sie wollen wissen, welche Kollegen die Fraktionen ins Rennen geschickt haben? Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht mit den Berufsangaben.


[1] „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.“

Nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge

Berlin, 6.12.2011. Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundes­kartellamt wegen zu hoher Trinkwasserpreise wird von Thomas Rudek, dem Verfasser des ersten Berliner Volksentscheids zur Offenlegung der Geheimverträge, als „ein Tropfen auf den heißen Stein“ bezeichnet. „Viele Fragen sind noch offen“, führt die Juristin Sabine Finkenthei aus, die nach dem Volksentscheid einen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ zur Vertragsüberprüfung ins Leben gerufen hat: „Ist das Bundeskartellamt überhaupt zuständig? Das Verfahren zu dieser Frage ist noch offen. Auch richtet sich eine rechtswirksame Preis­senkungsverfügung lediglich gegen die Trinkwasserpreise, nicht jedoch gegen die wesentlich höheren Abwasserpreise. Eine solche Verfügung würde lediglich auf eine symbolische Preissenkung hinauslaufen, die an dem Kernproblem, der vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantie, nicht das Geringste ändern würde. Daher wären alle gut beraten, sich nicht auf das Bundeskartellamt zu verlassen, sondern von den neu gewählten Abgeordneten zu verlangen, dass diese mit einem Organstreitverfahren die Wasser-Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat das Verfahren zur Vertragsan­fechtung in einem Leitfaden detailliert aufgezeigt und bietet seine juristische Hilfe und Unterstützung an!“

Zu kritisieren ist auch die unvollständige Berichterstattung: „Wenn das Bundeskartellamt von einer Absenkung von ca. 205 Mio. € für die nächsten drei Jahre ausgeht, dann sind das 68 Mio. € pro Jahr. Das bedeutet für Senat und die privaten Teilhaber, dass jeder von ihnen lediglich auf 34 Mio. € pro Jahr verzichten müsste. Das ist ein schlechter Witz, wenn wir uns daran erinnern, dass allein im vorletzten Geschäftsjahr 270 Mio. € an Gewinnen aus den Taschen der Berliner herausgepumpt worden sind! Das bedeutet, von jedem einzelnen 4-Personen-Haushalt in Berlin sind in dem genannten Geschäfts­jahr 308 € Gewinne abkassiert worden, zusätzlich zu den eigentlichen Wasserkosten,“ so Rudek.

Auch ist zu befürchten, dass im Fall einer rechtswirksamen Preissenkungsverfügung die privaten Anteilseigner RWE und Veolia die ihnen vertraglich zugesicherte Gewinn­ausfall­garantie einfordern werden (§ 23.7 Konsortialvertrag). In diesem Fall würden die Konzerne ihre Gewinne nicht aus den Wassergebühren ableiten, sondern davon profitieren, dass die Schleuse zum Haushalt geöffnet wird. Solange die Gewinnausfall­garantien nicht angefochten werden, sind die Berliner immer die Gebeutelten: Entweder als Gebühren- oder als Steuerzahler.

Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE), der bezeichnenderweise mitten im laufenden Volksbegehren und nicht zu Beginn seiner Amtszeit das Bundeskartellamt einschaltete, hofft, dass die Gewinn­ausfallgarantie nicht zum tragen kommt, da die Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt nach Bundesrecht erlassen worden ist. In einem solchen Fall, der außerhalb des Einflussbereichs des Landes liegt, würde nach dem Vertrag die Gewinnausfallgarantie nicht zur Anwendung kommen (§ 38 Vertrags­anpassung). Das ist die persönliche Rechtsmeinung von Harald Wolf. Doch es ist zu erwarten, dass die privaten Anteils­eigner diese Rechtsauffassung nicht teilen, zumal das Bundeskartellamt nicht von sich aus auf der Bildfläche erschienen ist, sondern vom Landespolitiker Wolf eingeschaltet wurde. Und wenn die Vertragsparteien in der Auslegung des Vertrages unterschiedliche Ansichten vertreten, dann werden solche Streitigkeiten nach dem Vertrag vor einem Schiedsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit  geregelt. Besonders pikant an diesem Verfahren ist der Umstand, dass Ex-Senator Wolf seine Rechtsmeinung im Schiedsgericht jetzt nicht einmal vertreten könnte, da er dem Berliner Senat nicht länger angehört.

Zusammengefasst ist es sowohl für Freudensprünge wie für Weihnachtsgeschenke zu früh. Es muss mehr geschehen. Auf den Prüfstand gehören nicht nur die Trinkwasser­ und Abwassertarife. Wenn sich nach einem internen Papier des Finanzsenators Nußbaum der Anteil der kalkulatorischen Kosten auf 44 % beläuft, dann gehört das gesamte Kalkulationsverfahren auf den Prüfstand. Am Ende müßte ein Kalkulationsverfahren stehen, das sich an den realen Kosten ausrichtet und von Organisationen, die die Interessen der Verbraucher, der Steuerzahler und der Umwelt vertreten, mitgetragen wird. Vor allem führt an der überfälligen Anfechtung der Verträge durch die Abgeordneten mittels einer Organklage vor dem Verfassungs­gerichtshof kein Weg vorbei! Der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ hat hierfür nicht nur einen fundierten Leitfaden erarbeitet und publiziert, sondern konnte auch kompetente Rechtsanwälte gewinnen, die bereit sind, die Abgeordneten bei der Erarbeitung einer Organklage zu unterstützen.

Sabine Finkenthei* und Thomas Rudek**

* Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristin / Mitverfasserin des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“
Kontakt: Tel.: 030 / 69 30 84 2 – Mobil: 0176 / 25 21 37 26 – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de

** Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

Weitere Informationen (Leitfaden, Schreiben an die EU-Kommission) befinden sich auf dem Portal www.wasserbuerger.de

PM – Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Wasser-Verträge prüfen

Pressemitteilung
Berliner Wasser-Verträge
Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Verträge prüfen

Wasserbürger wie der Arbeitskreis unabhängiger Juristen haben geringe Erwartungen an den Sonderausschuss, den das Abgeordnetenhaus heute auf Antrag der Regierungsfraktionen einsetzen will, um jene Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, einer eingehenden öffentlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses Verfahren ist im § 3 des Volksgesetzes vorgesehen.

Die Skepsis ist nicht darauf zurückzuführen, dass der Sonderausschuss für unabhängige Experten keine Finanzmittel bereit stellen will, sondern mit der Befürchtung, dass nur „handverlesene Experten“ hinzugezogen werden, die kein Interesse haben, juristische Wege aufzuzeigen, wie die Verträge zur Teilprivatisierung angefochten werden können. Außerdem „steht noch keinesfalls fest, ob wirklich alle Rechtsdokumente von Seiten des Senats offen gelegt sind“, so Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat und den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert. „Wir hatten dem ehemaligen Senator Wolf gemeinsam mit Transparency International Verfahrensvorschläge unterbreitet, die nicht zum Einsatz gekommen sind.“ Die Arbeit des Sonderausschusses, die ihre Tätigkeit gemäß § 3 des Volksgesetzes aufnehmen will, wäre jedoch erst dann sinnvoll, wenn rechtsverbindlich feststeht, dass wirklich alle Dokumente veröffentlicht worden sind.

Zielführend wäre es“, so Finkenthei, „wenn der Sonderausschuss die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen bereits erarbeitete Möglichkeit der Vertragsanfechtung im Rahmen einer Organklage in den Mittelpunkt seiner Prüfung stellen würde.“ Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hatte bereits im Sommer gemeinsam mit Transparency Deutschland e.V. und der Verbraucherzentrale Berlin bei der EU Kommission die Einleitung eines Prüfverfahrens beantragt. Nach der kritischen Prüfung unter europarechtlichen Gesichtspunkten hat der Arbeitskreis die bisher zugänglichen Dokumente auch unter verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und seine Arbeitsergebnisse in Form eines Leitfadens publiziert. Das Ergebnis dieser Prüfung, an der sich mehrere promovierte Juristen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten beteiligt haben: Der Vertrag kann vor dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Organklage angefochten werden. Klagebefugt sind die Berliner Abgeordneten. Die Aussichten, dass diese Klage zu einer Nichtigkeit der Verträge führen kann, bewertet der Arbeitskreis als aussichtsreich. Überzeugt von der Qualität und Stichhaltigkeit des juristischen Leitfadens haben auch zwei niedergelassene Rechtsanwälte in Berlin ihre Bereitschaft erklärt, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten.

Für die Wasserbürger und den Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, kommt es darauf an, welche Sachverständigen angehört werden. Bereits das Gefälligkeitsgutachten von Prof. Schwalbach, das von der IHK zur Rekommunalisierung im März in Auftrag gegeben worden ist, war wenig überzeugend. Der Gutachter Prof. Joachim Schwalbach wurde auch vor kurzem von der Atom-Lobby gebucht, um aus pseudowissenschaftlicher Perspektive Lobby-Interessen zu kaschieren. „Auch die bisherigen Experten, die die Grünen oder die LINKE hinzugezogen haben, haben keine weiterführenden Erkenntnisse geliefert. Das ist auch kein Wunder: Wer, wie Harald Wolf, die Kanzlei HengelerMüller beauftragt, deren ehemalige Teilhaberin Spießhofer bereits bei der Konstruktion der Teilprivatisierungsverträge maßgeblich mitgewirkt hat, der hat auch nicht das geringste Interesse an einer Vertragsanfechtung“, so Thomas Rudek. „An einer substanziell vorbereiteten Organklage führt kein Weg vorbei. Wenn die Abgeordneten die Organklage nicht unterstützen, dann bleibt als Ultima Ratio nur ein neues Volksbegehren, in dem die Bürger Berlins darüber bestimmten, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne RWE und Veolia für ihre Anteile erhalten.“

Sabine Finkenthei* und Thomas Rudek**

* Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristin / Mitverfasserin des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ Kontakt: Tel.: 030 / 69 30 84 2 – Mobil: 0176 / 25 21 37 26 – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de
** Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

Alle erwähnten Materialien (Leitfaden, Schreiben an die EU-Kommission befinden sich auf dem Portal www.wasserbuerger.de