Verkaufsverhandlungen RWE – Land Berlin: Weder Verhandlungsfortschritt noch Durchbruch, sondern haushaltspolitisches Fiasko und profitables Geschäft für RWE-Konzern

Der allgemeine Medienhype um die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Finanzsenator und dem RWE Konzern ist weder verständlich noch nachvollziehbar, da die Schlüsselrolle einer Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge mit keinem Wort erwähnt wird. Ein Rückkauf der RWE-Anteile in Höhe von 618 Mio. € ist weder ein „Verhandlungsfortschritt“ Tagesspiegel) noch ein Durchbruch (WELT), sondern wäre ein haushaltspolitisches Fiasko für das Land Berlin auf der einen Seite und ein profitables Geschäft für den RWE-Konzern auf der anderen Seite. Auch die Position von Nikolaus Karsten (SPD), der als Vertreter der SPD-Fraktion im Sonderausschuss zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge sitzt, ist wenig nachvollziehbar. Nach Angaben der Tageszeitung „Welt“ hält Karsten den Preis für angemessen. „Bei einer kommunalen Finanzierung für 3,5 Prozent würden sich Spielräume zur Tilgung und zur Preissenkung ergeben“, sagte er“ („Wie viel sind die Wasserbetriebe wert?“ WELT v. 7.5.2012). Abgesehen davon, welche Bank Karsten an diesem Deal der besonderen Art mitverdienen lassen will, stellt sich die schwerwiegende Frage, warum der Abgeordnete die bisher gewonnen Erkenntnisse des Sonderausschusses ignoriert und die durch eine Vertragsanfechtung in Aussicht gestellten Haushaltsentlastungen unberücksichtigt lässt?

Sollte sich im Rahmen der Vertragsüberprüfung durch den Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses oder durch die EU-Kommission (laufende Vorprüfung) herausstellen, dass die Verträge zur Teilprivatisierung NICHTIG sind, dann eröffnen sich ganz andere Spielräume für eine wirkliche KOSTENGÜNSTIGE Rekommunalisierung. Statt die Ergebnisse der Prüfung der Teilprivatisierungsverträge abzuwarten, greift der Finanzsenator in ein laufendes Verfahren ein und versucht, Fakten zu schaffen. Ist das politisch korrekt? Auf der letzten Sonderausschussitzung des Abgeordnetenhauese war der ausgewiesene EU- und Kartellrechtler Prof. Keßler, der zugleich Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin ist, zur Anhörung eingeladen und er hat nicht nur die positiven Folgen einer Vertragsanfechtung dargestellt, sondern zugleich betont, dass das „naheliegendste“ eine Organklage des Abgeordnetenhauses ist. Damit folgt Keßler den Empfehlungen des Arbeitskreises unabhängiger Juristen, die den Weg einer Organklage in einem Leitfaden aufgezeigt haben. Doch es kommt noch besser: Aus dem Arbeitskreis haben sich auch unterdessen 3 Juristen bereit erklärt, KOSTENFREI für die Abgeordneten die Klageschrift zu erarbeiten und vor dem Verfassungsgerichtshof zu vertreten. Noch besser geht es nun doch wirklich nicht! Es fragt sich nur, warum in der Berichtrerstattung die zentrale Rolle einer Anfechtung der Privatisierungsverträge unterdrückt und totgeschwiegen wird? Den Leitfaden finden Interessierte auf dem Portal www.wasserbuerger.de.

PRESSESCHAU oder die Kunst, die Bedeutung einer Vertragsanfechtung nicht zum Thema zu erheben

 

RWE: Rückkauf der Wasserbetriebe für 618 Millionen Euro?

Berliner Morgenpost  ‎

Seit Monaten verhandelt das Land Berlin über den Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben mit dem Energiekonzern RWE. Zuletzt hatte das Unternehmen 800 Millionen Euro für seinen 24,95-Prozent-Anteil verlangt.

Wasserbetriebe: Berliner Senat und RWE vor Einigung über Rückkauf

Berliner Morgenpost  ‎

Das Land Berlin steht offenbar kurz vor dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben. Über die Höhe des Preises wird noch verhandelt. Bei den Verhandlungen über einen Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile des RWE-Konzerns durch das Land Berlin

ROUNDUP: Senat und RWE vor Einigung über Wasserbetriebe-Rückkauf

FOCUS Online  ‎

Bei den Verhandlungen über einen Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile des RWE -Konzerns durch das Land Berlin sieht es nach einer Einigung aus. „Die Gespräche sind auf gutem Weg“, sagte die Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung, Kathrin Bierwirth,

RWE kommt bei Verkauf von Berliner-Wasserbetrieben-Anteil voran

Märkische Allgemeine  ‎

FRANKFURT (Dow Jones)–Der Energiekonzern RWE kommt mit dem angestrebten Verkauf seiner Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) voran. „Wir sind in guten Gesprächen mit dem (Berliner) Senat und diese Diskussionen sind in einem

Wie viel sind die Wasserbetriebe wert?

Welt Online  ‎

Seit Monaten verhandelt das Land über den Rückkauf von Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben mit dem Energiekonzern RWE. Zuletzt hatte das Unternehmen 800 Millionen Euro für seinen Anteil verlangt. Seit Monaten verhandelt das Land Berlin über den

Berlin kauft seine Wasserbetriebe zurück

sueddeutsche.de ‎

Berlin – Deutschlands zweitgrößter Energiekonzern RWE gibt seine Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben wieder ab. Die Gespräche seien weit gediehen, und es sehe ‚positiv‘ aus, sagte am Montag eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung.

 

Wirtschaft: Durchbruch bei Gesprächen über Teilrückkauf der Wasserbetriebe

Welt Online  ‎

Die langwierigen Verhandlungen Berlins mit dem Essener Energiekonzern RWE über den Rückkauf von dessen Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) stehen offenbar vor dem Durchbruch. Die Gespräche seien weit gediehen, und es sehe „positiv“ aus,

RWE kommt Verkauf von Berlinwasser näher

Wall Street Journal  ‎

Von JAN HROMADKO Ein Kanaldeckel der Berliner Wasserbetriebe. Ein Viertel davon gehört noch dem Energiekonzern RWE. Wahrscheinlich aber nicht mehr lange. FRANKFURT–Der RWE kommt mit dem angestrebten Verkauf seiner Beteiligung an den Berliner

RWE-Aktie: Nach Medienberichten über Verkauf der Berliner Wasserbetriebe im Fokus

AktienCheck  ‎

Essen (www.aktiencheck.de) – Laut Medienberichten vom Montag stehen die RWE AG (ISIN DE0007037129 / WKN 703712) und das Land Berlin kurz vor einer Einigung bei dem Rückkauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

Berlin: Rückkauf der Wasserwerke kommt voran Senat will RWE maximal 618 …

Tagesspiegel  ‎

Bei den Verhandlungen über einen teilweisen Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe hat der Senat den Energiekonzern RWE offenbar deutlich heruntergehandelt. Der Essener Konzern ist von seiner ursprünglichen Forderung von 824 Millionen Euro offenbar

Berliner Wasserbetretriebe – Land will das Wasser zurückkaufen

Berliner Zeitung  ‎

Von Jan Thomsen Im Gegensatz zum zweiten Investor Veolia will RWE seinen Anteil der zuvor landeseigenen BWB verkaufen. Die jahrelangen Rückkaufverhandlungen des Senats über den RWE-Anteil an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) stehen offenbar kurz vor

 

Rückkauf der Wasserbetriebe – Privatisierungsgegner werfen Senat …

Berliner Umschau  ‎

Berlin will dem Energiekonzern RWE seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) offenbar für 618 Millionen Euro abkaufen. Das meldet die „Bild“-Zeitung. Umgehende Kritik kommt vom Berliner Wassertisch, der das Volksbegehren zur Offenlegung der

Bericht: Berlin kauft Anteile der Wasserbetriebe zurück

Rundfunk Berlin-Brandenburg

Berlin kauft nach Zeitungs-Informationen dem Essener Energiekonzern RWE seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wieder ab. Der Preis betrage 618 Millionen Euro, berichtet die „BILD“-Zeitung. Rund ein Jahr lang hatten Finanzsenator Ulrich Nußbaum

Medien: Berlin kauft Anteile an Wasserbetriebe zurück

tv.berlin  ‎

Nach Medieninformation kauft das Land Berlin dem Energiekonzern RWE seine Anteile an den Wasserbetrieben wieder ab. Demnach soll der Kaufpreis rund 618 Millionen Euro betragen. Die Verhandlungen über den Rückkauf ziehen sich mittlerweile schon über ein

Antwort auf das Schreiben von Präsident Wieland mit einem einfachen Verfahrensvorschlag zur Offenlegung von „Wasser“-Dokumenten mit Vertraulichkeitsschutz

Berlin, 03.05.2012

An den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin

Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen § 3 Satz 2 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe / Ihr Antwortschreiben vom 20. April 2012

Sehr geehrter Herr Wieland,

herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Ihre ausführlichen Anmerkungen zu unserem Beschwerdeschreiben genommen haben.

Der von Ihnen angeführte Vorschlag, auf den sich die Sprecher des Sonderaus­schusses verständigt haben, zeigt das Dilemma des Problems, dass sich unserem Verständnis nach zwischen den Vertraulichkeitsregelungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses und dem Transparenz- und Offenlegungsanspruch des Volks­gesetzes wie des Informationsfreiheitsgesetzes bewegt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Anspruchs, der mit der Novellierung des IFG an die Offenlegung von Dokumenten im Bereich eines natürlichen Monopols verbunden ist, sind wir sehr verwundert, dass die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses angeführt wird (§ 53 GO AGH in Verbindung mit Anlage 6 GO), um den eindeutigen Offenlegungsan­spruch des IFG zu relativieren. Wir waren der Ansicht, dass sowohl der parlamen­tarische Gesetzgeber wie der Volksgesetzgeber angetreten sind, um durch die Novellierung des IFG und durch das Volksgesetz den Transparenzanspruch zu stärken,  und die Zielsetzung darin besteht, dass der juristische Fortschritt nicht durch die GO des Abgeordnetenhauses eingeschränkt werden kann.

Das gegenwärtige Verfahren scheint weder dem IFG noch dem Volksgesetz Rechnung zu tragen. Sollten dem Sonderausschuss vertrauliche Wasser-Dokumente vorliegen, werden diese Dokumente nicht Gegenstand der gesetzlich geforderten öffentlichen Prüfung. Anstelle der Einhaltung des gesetzlichen Prüfauftrags soll der Vor­stands­vor­sitzende des Sonderausschusses sich mit dem Ansprechpartner der amtsführenden Stelle über den Status der Vertraulichkeit über die mögliche Aufhebung des Vertraulich­keits-Status ins Benehmen setzen.

Sie werden gewiss nachvollziehen können, dass diese Regelung für uns nicht befriedigend ist.  So ist nicht geklärt,

a) in welchem Zeitrahmen die Abklärung zu erfolgen hat;

b) wie dem gesetzlichen Prüfauftrag unter der Wahrung der Öffentlichkeit entsprochen werden kann, sollte die amtsführende Stelle dem Ansinnen des Vorstandsvorsitzenden nicht entsprechen;

c) wie und in welcher Form die Öffentlichkeit über ein mögliches Negativ-Ergebnis informiert und in Kenntnis gesetzt wird.

Daher möchten wir Ihnen einen Verfahrensvorschlag unterbreiten, der zumindest die formalrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit der Öffentlichkeit wenigstens der Raum eingeräumt wird, um sich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes den verwaltungsgerichtlichen Zugang  zu erklagen: Wenn Sie als Präsident des Abgeordnetenhauses veranlassen könnten, dass die in Frage kommenden Ausschüsse alle als vertraulich klassifizierten Wasser-Dokumente im Rahmen einer Meldepflicht Ihnen gegenüber zur Anzeige bringen, dann könnte ohne größeren Aufwand ein öffentliches parlamentarisches Transparenz-Register erstellt werden, aus dem der Titel des Dokuments, ein kurzes Stichwort zum inhaltlichen Regelungsgegenstand des Dokuments und die amtsführende Stelle hervorgehen. Dieses Verfahren hätte den Vorteil, dass die interessierten Bürger dann konkrete Anhaltspunkte hätten und sich direkt mit einem Auskunftsgesuch gemäß IFG an die zuständige amtsführende Stelle wenden könnten.

Wir sind überzeugt, Sie erkennen diese Möglichkeit eines Brückenschlags zwischen der repräsentativen Demokratie in der Informationsgesellschaft und dem wachsenden Beteiligungsbedürfnis der Bürgergesellschaft und würden es sehr begrüßen, wenn Sie als Konstrukteur dieses Brückenbaus auch ein Zeichen über den Berliner Horizont hinaus vermitteln.

 

rbb-Abendschau 2. Mai: Abgeordnete Kosche (Grüne) verzichtet auf vollständige Akteneinsicht

Kaum zu glauben, was im ersten Nachrichtenblock der rbb-Abendschau berichtet wird. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche, damals von Thomas Rudek dem Wassertisch-Plenum als Vertrauensperson des Volksbegehrens vorgeschlagen worden, vergleicht sich mit dem Berliner Senat. Kosche hatte als Abgeordnete gegen den Senat auf vollständige Einsicht aller Akten zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor dem Verfassungsgericht geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Senat nicht pauschal die Akteneinsicht verweigern darf, sondern gesondert für jede Akte einzeln entscheiden muss und die Verweigerung im Einzelfall begründen muss. Das Vorgehen der Abgeordneten Kosche umfasst auch die interne Korrespondenz der Behörden und der Senatskanzleien. Dieser sogenannte „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“ ist verfassungsrechtlich normiert. Die Wasserbürger bedauern, dass die Abgeordnete Kosche dem Vergleich zugestimmt hat. Hier können Interessierte die Tonspur der rbb-Meldung hören.

 

24. + 25. April, InterContinental Berlin: Sarah Wiener bekocht Wasser-Lobby

Wie wenig sich der größte Wasserversorger zur Transparenz verpflichtet fühlt, wurde aus den Reaktionen eines heute in der Berliner Morgenpost erschienen Artikels deutlich. Jens Anker berichtete in dem Artikel „Berlinern drohen noch höhere Wasserpreise“ über Nachzahlungen in Höhe von 74 Millionen Euro. Anker hat interne Unterlagen einsehen können, aus denen hervorgeht, dass in den Jahren 2008 bis 2011 die Wassertarife jährlich zwischen zehn und 27 Millionen Euro zu niedrig kalkuliert waren. Die Wasserbetriebe dementierten sofort, dass eine Preiserhöhung anstehe. Die Existenz dieser Unterlagen wurde nicht dementiert.

Es kann vermutet werden, dass die Berliner Wasserbetriebe aufgrund der aktuellen kartellrechtlichen Prüfung der Trinkwasserpreise wie der europarechtlichen Vorprüfung der Teilprivatisierungsverträge auf Zeit spielen. Diese Annahme erhärtet sich durch die Tatsache, dass die privaten Anteilseigner RWE und VEOLIA die beiden wichtigsten Schlüsselressorts, die kaufmännische und technische Leitung, unter ihrer Verantwortung haben. Umso wichtiger ist es, dass sowohl die EU-Kommission wie das Bundeskartellamt diese vertraulichen Unterlagen in die laufenden Verfahren einbeziehen.

Es ist grotesk, dass die Wasserlobby ihre diesjährige Jahrestagung am 24. und 25. April unter dem Titel „Wege zu mehr Transparenz und Effizienz“ in Berlin veranstaltet. Um die synergetische Effizienz zu erhöhen, halten zeitgleich auch die Dachverbände der Stadtwerke, der Abfallwirtschaft und des Öffentlichen Nahverkehrs ihre Jahrestagungen am gleichen Ort ab.

Während sich die Teilnehmer abends durch die Kochkünste Sarah Wieners kulinarisch verwöhnen lassen, können sie branchenübergreifend weiter fachsimplen und überlegen, wie der Versorgungsauftrag gewinnorientiert zu Lasten der Verbraucher und Steuerzahler optimiert werden kann. Die Bürgergesellschaft wird aufgrund der hohen Teilnahmegebühren (über 2000 Euro) der Veranstaltung nicht beiwohnen können, so dass die Wasser-Experten der organisierten Zivilgesellschaft unter sich bleiben können. Doch wer weiss: Möglicherweise finden sich doch überraschenderweise einige Aktivisten zusammen, um an diesem Abend den Anwesenden „Wasser in den Wein“ einzuschenken.

http://www.abfall-tagung.de
http://www.oepnv-tagung.de http://www.wasser-tagung.de http://www.stadtwerke-expo.de
http://www.wasser-tagung.de/

AUSZUG aus der Veranstaltung:

Wege zu mehr Effizienz und Transparenz

Die topaktuellen Themen dieses Branchentreffs:

  • Wasserpreise: Zankapfel Nummer Eins in der Branche! – Kartellrechtliche Preiskontrolle versus Regulierung?
  • Wie ist Leistungsfähigkeit definier- und nachweisbar?
  • Rekommunalisierung – Strategische Option oder „Flucht“ ins Gebührenrecht?
  • Von Privatisierung bis Kooperation: Gibt es die perfekte Organisationsform für eine zukunftsfähige (Ab-)Wasserwirtschaft?
  • Die Energiewende: Energieeffizienz als großes Ziel, auch für die Wasserwirtschaft!
  • (Ab-)Wasser-Infrastruktur: Aktuelle Herausforderungen und innovative Lösungen
  • Umweltschutz – Pflicht und Kür der Wasserwirtschaft

 

Wassersparen in einer wasserreichen Stadt – Anmerkungen zur Wasserbilanz der Berliner Wasserbetriebe

Wassersparen in einer wasserreichen Stadt
Anmerkungen zur Wasserbilanz der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, 17.04.2011. Der Wasserverbrauch in Berlin ist weiter im Sinkflug. Dennoch konnten die Wasserbetriebe 2011 den Umsatzerlös in Höhe von 1.1943,7 Millionen Euro nahezu konstant halten. Allerdings verringerte sich der Bilanzgewinn im Vergleich zum Vorjahr um 10,8%. Nach Darstellung der Wasserbetriebe erhielten die Gesellschafter Gewinne von insgesamt 232,2 Millionen €“, wovon 124 Mio. € an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia und 82,1 Millionen € an das Land Berlin ausgeschüttet wurden. Weitere zweckgebundene Abgaben wie das Grundwasserentnahme- und das Sondernutzungsentgelt sowie die Abwassergabe wurden in Höhe von 82,1 Millionen € an das Land  abgeführt. Auch wenn sich im Vergleich zum Vorjahr die Gewinnabführungen an das Land Berlin um 10,8% und an die privaten Anteilseigner um 6,1% verringerten, so scheinen zumindest die privaten Anteilseigner ihre „Verluste“ durch die Möglichkeit der Nachkalkulation für die zukünftigen drei Geschäftsjahre in Höhe von insgesamt 56,5 Millionen € wieder wett machen zu können. Offen blieb, wie diese Nachkalkulation gegenfinanziert werden soll. Entsprechend konnten Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden.

Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe, Jörg Simon, hätte eine bevorstehende Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt – unter der Voraussetzung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens –  für die Wasserbetriebe einen Umsatzverlust in Höhe von 70 Millionen € jährlich zur Folge. Bezogen auf den Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2011 wäre das ein Verlust von 5,8%. Simon betonte, dass das Bundeskartellamt nicht eine Senkung des Wasserpreises um 21% bzw. 20%  verlange, sondern sich diese Forderung auf die „abgabenbereinigten Netto-Durchschnittserlöse pro Kubikmeter Wasser“ beziehe. Das entspräche einer jährlichen Entlastung von 15 € pro Person. Dieser äußerst geringe Entlastungseffekt erklärt sich aus der Tatsache, dass die oben genannten Abgaben (Grundwasserentnahmeentgelt u.a.) vom Bundeskartellamt herausgerechnet werden und auch der Abwassertarif nicht Gegenstand der kartellrechtlichen Preisregulierung ist.

Wenig überzeugend war der Versuch Simons, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts mit dem Hinweis auf die Regulierung des Gesetzgebers in Frage zu stellen. Zentrale Grundlage der Tarifkalkulation schafft nicht der Berliner Gesetzgeber, sondern die Tarifkalkulation steht in der Erfüllungspflicht des Konsortialvertrags mit seinen Änderungsvereinbarungen und seinen verbrieften Gewinnausfallgarantien zugunsten der privaten Anteilseigner. Dieses Vertragskonstrukt zur Teilprivatisierung, das bislang keiner gerichtlichen Überprüfung zugeführt worden ist, bestimmt nicht nur, es schränkt die Handlungsspielräume des Gesetzgebers maßgeblich ein! Das wurde auf der 5. Sonderausschusssitzung des Abgeordnetenhauses erneut deutlich, als die zuständige Staatssekretärin auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die LINKE) nach den Folgen einer Halbierung des Verordnungszinssatzes für die Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals antwortete, dass in diesem Fall das Land Berlin gegenüber den privaten Anteilseignern ausgleichspflichtig werden würde.

Unabhängig von der Frage, inwieweit diese Praxis ein Verstoß gegen das europäische Beihilferecht darstellt, so unterstreicht die verengte Darstellung von Jörg Simon wie wichtig es ist, die gerichtliche Überprüfung des Konsortialvertrags im Rahmen einer Organklage vor dem Verfassungsgericht nicht länger hinauszuzögern! Nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen gegründet, der in einem Leitfaden dezidiert aufgezeigt hat, was zu tun ist. Dieser Leitfaden ist allen Abgeordneten des Sonderausschusses zugestellt worden. Gesprächsbereit hat sich bisher einzig der Vertreter der Piraten-Fraktion gezeigt. Die Verweigerungshaltung der anderen Abgeordneten wiegt umso schwerer, da auch zwei Rechtsanwälte aus dem Arbeitskreis ihre Bereitschaft erklärt haben, kostenfrei für klagewillige Abgeordnete die Klageschrift zu erarbeiten und – wenn gewünscht – diese auch vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Der juristische Leitfaden zur Vertragsanfechtung mittels eines Organstreitverfahrens kann auf dem Portal www.wasserbuerger.de als PDF-Datei herunter geladen werden.

Insgesamt zeigte die Vorstellung der Wasserbilanz, dass die disproportionale Gewinnerverteilung zugunsten der privaten Minderheitseigner und zu Lasten des Landes Berlin als Mehrheitseigner auch 2011 fortgeschrieben wird. Eine Übersicht über die Entwicklung der disproportionalen Gewinnentwicklung seit der Teilprivatisierung stellen die Wasserbürger hier zur Verfügung.

Thomas Rudek, Verfasser des Volksentscheids
Tel. 030 / 261 33 89