SOZIOZID! Corona-Sterblichkeit bei armen Menschen auch in Deutschland um 50 bis 70% höher – Wann kommt es endlich zu einer armutsindizierten Inflationsanpassung?

Soziozid* endlich auch beim RKI nach 2 Jahren Corona aktenkundig!
Corona-Sterblichkeit bei armen Menschen auch in Deutschland um 50 bis 70% höher

Wann kommt es endlich zu einer armutsindizierten Inflationsanpassung???

Während auf diesem Portal schon sehr früh auf den klassenspezifischen Charaker der Corona-Pandemie hingewiesen und durch seriöse Quellenangaben auch belegt worden ist, hat es beim Robert-Koch-Institut zwei Jahre gedauert, bis diese Ergebnisse durch die Studie „Soziale Ungleichheit und COVID-19 in Deutschland – Wo stehen wir in der vierten Pandemiewelle?“ jetzt im Jahr 2022 belegt worden sind. Während in den Medien die Mär vom demokratischen Virus, der alle gleichermaßen heimsucht, verkündet wurde, haben wir bereits am 26. April 2020 auf die desaströse Datenlage verwiesen, indem wir beispielsweise auf die Kritk des Schweizer Mediziners Prof. Paul Robert Vogel verwiesen und gefordert haben, dass auch soziologische Daten über die Betroffenen publiziert und diskutiert werden müssen: Also nicht nur Daten über das Alter, sondern auch über den sozialen Status (Höhe des Einkommens / Rente, (ehemalige) Berufstätigkeit, Herkunft, Bildungsstand, Wohnort).

Doch an dieser statistischen Grundlage für eine evidenzbasiere Medizin schienen die Regierungsverantwortlichen kein Interesse zu haben. Bereits damals manifestierte sich der Verdacht, dass den EXIT-Befürwortern diese Daten über die Kassenärztliche Vereinigung bekannt sind und sie gerade aufgrund dieses Kenntnisstandes einen schnellen EXIT befürworten, auch weil die Risikogruppen als „Humankapital“ keine ökonomische Produktivität für das Wirtschaftswachstum beisteuern und daher die Beschleunigung weiterer tödlicher Wellen im Kalkül dieser Endlösung neuen Typs steht. Dieser geplante Soziozid wird auch durch die letzte „Erhöhung“ des Hartz IV Regelsatzes von jämmerlichen 3€ mehr als deutlich.

Presseclub Preise steigen Grafik

Trügerisch & manipulativ Denn die Inflation berechnet nach dem Regelsatz sieht anders aus!

Erschwerend kommt nun die INFLATIONSRATE hinzu, die eben nicht bei durchschnittlichen 5,3% liegt! Denn der verstorbene Statistiker Hans Wolfgang Brachinger hat mit der Entwicklung eines „Index der wahrgenommenen Inflation (IWI)“  eine Methode zur Messung der wahrgenommenen Inflation entwickelt. Bezogen auf den Warenkorb wie den Regelsatz oder das Einkommen von Niedriglöhnern liegt die tatsächliche Inflationsrate für diese Menschen um ein vielfaches höher, als der offiziell verkündete Wert suggeriert. In Polen befürchtet der dortige Finanzminister sogar einen Anstieg der offiziellen Inflationsrate auf 10%. Die polnische Regierung hat zur Entlastung der Bevölkerung die Benzin-Steuer von 23% auf 8% gesenkt, und die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Gas und Düngemittel sogar für ein halbes Jahr ganz abgeschafft. In Deutschland sehen die Regenten offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Hier unterstreichen die Regierungsverantwortlichen und ihre medialen Propagandisten ihre Faktenresistenz, indem sie in devoter Haltung ihre Ergebenheit und Bündnistreue gegenüber dem amerikanischen Präsidenten rektal praktizieren und sich daran beteiligen, Öl ins Feuer des Ukraine-Konflikts zu gießen. Sozailpolitik war gestern, jetzt wird das mediale Augenmerk aufs „Äußerste“ gerichtet! Denn ein Krieg mit Rußland auf europäischem Terrain würde vor einer vorbehaltlosen Aufarbeitung des Pandemiemanagements abhalten. Ob jemals durch „Corona-Leaks“ das ganze Ausmass des Soziozids bekannt wird?

Was ist zu tun? So sympathisch die polnischen Massnahmen auch auf den ersten Blick erscheinen, so wären die fiskalpolitischen Effekte durch erhebliche staatliche Einnahmeverluste gravierend. Wichtiger und nachhaltiger wäre eine Anwendung des Modells von Hans Wolfgang Brachinger: eine armutsindizierte Inflationsanpassung für alle Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, wäre nicht nur ein erster Schritt, um so etwas wie „soziale Gerechtigkeit“ überhaupt herstellen zu können, es wäre auch eine Massnahme, um dem wachsenden Rechtsradikalismus entgegenzuwirken**. Doch ob DAS politisch wirklich gewollt ist, das muss bezweifelt werden. Zur Erinnerung sei an dieser Stelle ausdrücklich an Stefan Zweig erinnert:

„Nichts hat das deutsche Volk – dies muß immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden – so erbittert, so haßwütig, so hitlerreif gemacht wie die Inflation.“ Stefan Zweig

Thomas Rudek, 8.2.22

* Vom Genozid zum Soziozid – Sie halten den Begriff des Soziozids, also den der vorsätzlich geplanten Massentötung bestimmter Bevölkerungsgruppen, für völlig unangemessen und absolut unangebracht? Möglicherweise ändern Sie Ihre Meinung, nachdem Sie den Artikel des Publizisten von Werner Rügemer und auch seine Publikationen beispielsweise über Blackrock oder über die Privatisierungen in Deutschland gelesen haben.
**Hörenswert in diesem Kontext der Podcast vom Deutschlandfunk „Entscheidet der soziale Status? – Wen die Pandemie besonders trifft“ mit dem Medizinsoziologen Dr. Timo-Kolja Pförtner und dem Hauptgeschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband Dr. Ulrich Schneider. Und über die zahlreichen Möglichkeiten, wie sich die besser Betuchten und „Leistungsträger“ gegen Corona wappnen können, wurde hier berichtet.

Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter

Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze
mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter
(2. Update)

Berlin 14.06.2019. Rechtzeitig zur Sommerpause haben die Unterstützer des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in wenigen Monaten 77.000 Unterschriften gesammelt – für die erste Stufe, für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens, wären lediglich 20.000 gültige Stimmen erforderlich gewesen. Die hohe Zahl beweist, dass das Thema explodierender Mieten vielen Menschen in Berlin am Herzen liegt und es nicht schwer gefallen ist, Menschen zur Unterschrift zu bewegen. Doch wofür genau wurde von den Initiatoren inhaltlich geworben? Und wie geht es nun weiter?

Der wichtigste Vorteil von einem Volksbegehren mit einem anschließendem Volksentscheid besteht darin, dass die Bevölkerung selbst über ein Volksgesetz abstimmen kann. Im Klartext bedeutet das: Die Bevölkerung übt die Definitionsmacht über gesetzliche Rechtsnormen aus, die für Alle gelten1. Der größte Vorteil bei der Volksgesetzgebung: Der Zwang zum Kompromiss in der Formulierung der Rechtsnormen steht nicht im Vordergrund! Außenstehende Interessen müssen nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass die Rechtsnormen nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte verletzen. Doch diese Frage klärt notfalls das zuständige Verfassungsgericht und weder das Abgeordnetenhaus noch die Regierung noch Gutachter und schon gar nicht die Presse!

Im Fall des Enteignungs-Volksbegehrens sollte jedoch spätestens jetzt auffallen, dass dem Volksbegehren zur Enteignung die wichtigste Grundlage fehlt: Es existiert kein Volksgesetz! Die Unterstützer des Volksbegehrens haben lediglich für einen „Beschluss“ Unterschriften gesammelt, der vorsieht:

´“Zur Sicherstellung des in Art. 28 der Verfassung des Landes Berlin garantierten Rechts auf angemessenen Wohnraum wird der Senat von Berlin daher aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz.“2

Im Klartext: Die Initiatoren haben trotz einer langen Vorbereitungszeit von mehr als 2 Jahren keine Anstrengungen unternommen, ein Volksgesetz zu formulieren!3 Statt die Definitionsmacht über gesetzlich verbindliche Rechtsnormen selbst auszuüben, wird diese an die Regierung bzw. den Senat delegiert. Hier stellt sich die Frage, ob irgendein Grund vorhanden ist, der die Annahme rechtfertigt, dass der Senat diesen Beschluss zugunsten der Mieter ausführen wird?

Die Politik hat auf Bundesebene ihr vollständiges Versagen bereits offenbart: Ob es die desaströse Mietpreisbremse ist oder die Umlagefinanzierung der energetischen Gebäudesanierung zu Lasten der Mieter. Andere Beispiele ließen sich weiter anführen. Keinen Deut besser reagiert die Berliner Regierung! Im Gegenteil: Durch die Diskussion um die Einführung eines Mietendeckels müssen die Mieter jetzt die toxischen Nebenwirkungen des Volksbegehrens befürchten, dass die Vermieter noch einmal die Kaltmiete um 15% erhöhen, bevor der Mietendeckel beschlossen ist. Dabei ist es juristisch fraglich, ob dieser Mietendeckel die zu erwartende Klagewelle der Vermieterorganisationen (Haus & Grund, BBU etc.) überstehen wird! Ein ähnliches Schicksal wird auch einem Enteignungsgesetz bevorstehen. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat seine ablehnende Haltung gegenüber der Enteignung klar zum Ausdruck gebracht. Bei Meinungsunterschieden zwischen den Regierungsfraktionen ist zu erwarten, dass die SPD die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage an ihre Hauskanzlei (Feshfields) delegieren wird. Im Rahmen der Beratungen im Abgeordnetenhauses werden dann so viele Kompromisse und Nach“besserungen“ eingearbeitet, die nach der Beschlussfassung und Verabschiedung sowohl von den Vermieterorganisationen und den Konzernen gerichtlich angefochten werden – und zwar über den gesamten Instanzenzug. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein vom Abgeordnetenhaus beschlossenes Enteignungsgesetz gerichtlich Bestand haben sollte, würde es anschließend ans Eingemachte gehen und das gerichtlich zugelassene Enteignungsgesetz müsste auch zur Anwendung gelangen. Doch wenn der Senat die Wohnungsbestände der Konzerne „vergesellschaftet“, dann würde auch die Streitfrage nach der Angemessenheit eines Kaufpreises gerichtlich ausgefochten werden. Und nur zur Erinnerung: Auch in diesem Zusammenhang wird von offizieller Seite gerne auf die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin mit einem Volksgesetz!) verwiesen. Unterschlagen wird dabei regelmäßig, dass keine Anstrengungen unternommen worden sind, die Voraussetzungen für eine kostengünstige Rekommunalisierung zu schaffen! Im Gegenteil: Es wurde investorenfreundlich und damit viel zu teuer rekommunalisiert.4

In der Zwischenzeit steigen die Mieten auch weiter, die Häuser werden weiter energetisch saniert und modernisiert, kleine Investmentgruppen vertreiben wie im Kreuzberger Waldekiez und im Prenzlauer Berg auch jene Menschen, die mit den renditegetriebenen Erwartungen der Vermieter nicht Schritt halten können.

Über wirklich substanzielle und nachhaltige, alternative juristisch gangbare Gestaltungsoptionen wird nicht berichtet werden: Beispielsweise über eine Alternative zum wichtigsten Kostentreiber bei den Mieten, der energetischen Gebäudesanierung. Bisher erfolgt diese durch eine Umlagefinanzierung. Das Wohnungsunternehmen konnte bisher 11% und zukünftig 8% seiner Kosten auf die Miete umlegen, dauerhaft! Wenn das Wohnungsunternehmen seine Kosten wieder über die Umlage „erwirtschaftet“ hat, dann bleibt die Miete auch weiterhin so hoch. Zusätzlich – und auch das wird in der Berichterstattung nicht betont – hat der Gesetzgeber dem Investor die Möglichkeit eröffnet, 50% seiner Modernisierungskosten steuerlich abzusetzen. Die Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“ fordert schon seit 2 Jahren, die Umlagefinanzierung zu Lasten der Mieter abzuschaffen und vollständig durch ein steuerliches Abschreibemodell zu ersetzen.

Gewiss betonen viele Gegner des Volksbegehrens zurecht, dass durch eine Vergesellschaftung a) dringend benötigte Geldmittel nicht für andere wichtige Aufgaben zur Verfügung stehen und b) dadurch vor allem kein neuer Wohnraum geschaffen wird. Was Gegner wie Frau Kern vom BBU beflissentlich ausblenden, sind die Kernfragen, wie a) kostengünstiger Wohnraum für Personen, die sich im Niedriglohn verdingen müssen, entstehen kann und b) wie Vorkehrungen getroffen werden können, damit auch im inneren S-Bahn-Bereich eine sozial durchmischte Stadt entwickelt und weiter ausgebaut werden kann. Auch hier fordert die Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“ die Anwendung des Art. 14. Abs. 2 unseres 70-jährigen Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. Wenn jeder Bauherr, der mehr als 90 Wohnungen baut, von Gesetzgeber verpflichtet wird, 30% der Bruttogeschossfläche an von Armut betroffene Menschen zu vermieten, und zwar zu einem Quadratmeterpreis, der den Kosten der Unterkunft für SGB II Betroffene (Hartz IV und Grundsicherung) entspricht, dann müsste der Bauherr seine Kalkulationsgrundlage differenzieren und die Kosten für die frei nutzbaren 70% seiner Bruttogeschossfläche höher ansetzen.

Eine weitere Baustelle ist das Verfahren zur Erstellung eines verbindlichen Mietspiegels. Auch hier ist es unverständlich, warum der Gesetzgeber keinen Vorstoß unternimmt, die Rahmenbedingungen gesetzlich zu bestimmen und die Berechnungsgrundlage zu verändern. Bisher werden lediglich die Miethöhen, die in den letzten 4 Jahren abgeschlossen worden sind, bei der Berechnung berücksichtigt. Wenn auch ältere Bestandsmieten beispielsweise der letzten 20 Jahre in das Berechnungsverfahren einbezogen würden, dann hätte das einen spürbaren Entlastungseffekt zur Folge, die wirklich den Namen „Mietpreisbremse“ verdient!

Und was das jetzige Verfahren zur Mietpreis“bremse“ betrifft, das die Mieter in die Rolle des Bittstellers zwingt, die bei ihren Vermietern die Mietehöhe ihrer Vormieter erfragen müssen, da stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber nicht in der Lage war, eine einfach Vorschrift zu erlassen, die im Mietvertrag ein Formularfeld vorsieht, in der jeder Vermieter die Miethöhe des Vormieters eintragen muss.

Belegen diese Beispiele weniger das Unvermögen der Politik eine mieterfreundliche Politik zu betreiben, als diese mit Vorsatz und unter Einsatz aller Mittel, auch der direktdemokratischen, zu vereiteln, zu verhindern und zu bekämpfen?

Diese Annahme ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und wer die Verbindungen zwischen Rouzbeh Taheri, dem Sprecher des Volksbegehrens, und Klaus Lederer, dem Fraktionsvorsitzemden der Berliner Partei Die LINKE, kennt, der ahnt, dass es hier nicht um nachhaltige Problemlösungen zugunsten der Mieter geht, sondern um das Gewinnen von Aufmerksamkeit und Wählerstimmen. Und da passt der Slogan der Enteignung des Feindbilds, großer privater Wohnungskonzerne, programmatisch ins Konzept. Dabei ist dem Juristen Klaus Lederer natürlich klar, dass im Fall der Mietpreisentwicklungen der Schwarze Peter weder den Konzernen noch den Vermietern anzulasten ist, sondern der Politik. Denn die Politik setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und hätte es somit in der Hand, sowohl mieterfreundliche Gesetze zu beschließen wie der Spekulation mit Bauland in Ballungsgebieten den Riegel vorzuschieben.

Abschließend ein weiteres Indiz, das die These der Aufmerksamkeitsgewinnung bekräftigt: In dem oben zitierten Beschluss des Volksbegehrens „wird der Senat aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes“. Nach dem Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) ist das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, zu entscheiden, ob es das Anliegen des Volksbegehrens inhaltlich im wesentlichen übernimmt. Daher stellt sich auch vor dem Hintergrund der in Fußnote 1 angedeuteten Problematik die Frage, warum die Initiatoren nicht gleich das Abgeordnetenhaus – auch als den „obersten Souverän“ der repräsentativen Demokratie – aufgefordert haben, ein Gesetz zu erarbeiten? Die Antwort ist einfach: Der Senat kann seine geheime Hinterzimmerpolitik fortsetzen und dabei vor allem für eines „sorgen“: Dass die private Wohnungswirtschaft auch weiterhin ihren Schnitt macht. Denn eines haben wir aus der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe gelernt:

Auch ein rot-roter Senat hat nichts unternommen, um sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einzusetzen. Im Gegenteil: Der Forderung nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die offengelegten Teilprivatisierungsverträge dem Berliner Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, haben sich Senat und das Abgeordnetenhaus vehement widersetzt. Und so wundert es nicht, dass die Wasserbetriebe nicht kostengünstig sondern „investorenfreundlich“ rekommunalisiert worden. Da ist es schon ein schlechter Witz, wenn der Fraktionsvorsitzende der LINKEn auf einer Veranstaltung tönt, er mache sich um die Finanzierung keine Sorgen und in diesem Kontext auch noch auf die Wasserbetriebe verweist (O-Ton Udo Wolf 2:44 Min)!

Warum sollte der Senat nicht ähnliche Rahmenbedingungen auch beim Mietendeckel vereinbart haben? Übrigens hat der Geschäftsführer der Deutschen Wohnen auf einer Veranstaltung der Berliner Morgenpost durchblicken lassen, dass auch auf Bundesebene ähnliche Vereinbarungen geschlossen worden sind, die einen Enteignungsversuch zum Scheitern verurteilen (O-Ton Zahn 2:04 Min.).

 

Thomas Rudek
Gründer und Sprecher der Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“

Kontaktdaten
Festnetz: 030 / 2613389
mobil: 01522 / 3627260
E-Mail: ThRudek@gmx.de

1Normalerweise werden Gesetze von den Ministerien bzw. Senatsverwaltungen erarbeitet und dann als Entwurf in das Parlament zur Beratung und Abstimmung gebracht. Bereits während der Erarbeitung der Entwürfe in den Ministerien wird in der Regel genau die Richtung des Gesetzes mit Lobbyverbänden und Beratungsagenturen abgestimmt. Wenn dann der Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt und in den Ausschüssen besprochen wird, erfolgt lediglich der Feinschliff. Die Richtung bzw. Stoßrichtung wird in der Regel nicht verändert. Wenn der Gesetzgeber Themen von hoher gesellschaftlicher Brisanz regelt, dann kommt es im Fall von Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsfraktionen vor, dass sich die Abgeordneten auf Kompromisse in Form von unbestimmten Rechtsbegriffen verständigen. Diese Strategie der Problemverlagerung beschäftigt dann die Gerichte und Juristen, die sich dann mit der Rechtsanwendung und vor allem Rechtsauslegung beschäftigen.

3Der Verfasser war bei den ersten Vernetzungstreffen anwesend und hat miterleben können, wie von Anfang an von einem Personenkreis in dominant-autoritärem Stil die Aufmerksamkeit auf ein „Beschluss-Volksbegehren“ gelenkt wurde. Andere und vor allem weitergehende Vorschläge wurden weder protokolliert noch als Tagesordnungspunkte aufgenommen.

4Diesbezügliche Vorschläge des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der geheimen Teilprivatisierungsverträge wurden von den Abgeordneten aller Fraktionen ignoriert. Wären die in den Geheimverträgen vereinbarten Gewinngarantien gerichtlich angefochten worden, dann hätten die illegalen Gewinne, die die Konzerne RWE und Veolia erhalten haben, mit der Rückkaufsumme bei der Rekommunalisierung gegengerechnet werden können und der Rückkaufbeitrag wäre günstiger ausgefallen.

Pressemitteilung: Start der DLR-Programmreform von Kritik überschattet – Online-Petition für Bürgerbeteiligung erfolgreich gestartet

Pressemitteilung: Start der DLR-Programmreform von Kritik überschattet – Online-Petition für Bürgerbeteiligung erfolgreich gestartet

Der gestrige Start der Programmreform des Senders „Deutschlandradio Kultur“ steht in der Kritik. Bereits am ersten Tag unterzeichneten mehr als 600 Hörer die Online-Petiton „2254 retten“, die sich für den Erhalt der Nachtgespräche einsetzt.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 00800 22542254 konnten zwischen ein und zwei Uhr nachts Menschen zu einem aktuellen Thema ihre Meinungen, Ansichten und Erfahrungen mitteilen und zur Diskussion stellen. Nach 22 Jahren hat die Leitung des Radiosenders trotz massiver Proteste der Hörer und gegen den Willen vieler Mitarbeiter beschlossen, dieses europaweite, einmalige Beteiligungsformat ersatzlos einzustellen. Statt den Bürgern diese mediendemokratische Plattform sich persönlich zu Wort zu melden, weiterhin zur Verfügung zu stellen, soll die Sendezeit der Musiksendung „Tonart“ von drei auf vier Stunden ausgeweitet werden.

Franz-Josef Hanke, Mit-Ideengeber für die Petition, beanstandet: „Wenn der Programmchef Weber sein Unternehmen „fit für die Zukunft“ machen will, dann hat er offensichtlich den Zeitgeist nicht verstanden. Die Menschen wollen gehört und beteiligt und nicht stumm geschaltet werden“, so Hanke. Und Holger Rudolph betont: „In den letzten Tagen haben unzählige Hörer/innen begonnen telefonisch, mit Briefen, in eigenen Blogs und auf Facebook und Twitter ihren Protest gegen das Ende der Sendung laut zu machen. Es sind regelrechte Diskussionsnetzwerke zur Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien entstanden. Und bereits in den ersten 24 Stunden haben mehr als 700 Menschen unsere Petition untergezeichnet. Diese enorme Resonanz sollten die Verantwortlichen des Deutschlandradios zum Anlass nehmen, ihre Entscheidung umgehend zu überdenken.“ Conny Voester bekräftigt: „Die 2254 Nachtgespräche stehen als national und international anerkannte Hörertelefon-Sendung als Zeichen für gelebte Demokratie und Inklusion! Sie sind nicht nur ein wichtiger Baustein des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages, sondern eine Säule zur demokratischen und freien Meinungsbildung der Bürger/innen.“ Dietmar Wolf warnt: „Auf faule Kompromisse lassen wir uns nicht ein. Wir wollen die Beibehaltung der Nachtgespräche auf der UKW-Frequenz und werden keine Abschiebung auf ein digitales Abstellgleis hinnehmen“.

Thomas Rudek von der „Interessengemeinschaft für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ beklagt die mangelhafte Transparenz in der Führungsetage des Deutschlandradios: „Auf der Pressekonferenz zur Programmreform beruft sich Programmchef Weber auf eine umfangreiche Hörerbefragung, hat jedoch bis zum heutigen Tag weder den Fragenkatalog noch die Auswertung der Studie vorgelegt. Wir wollen herausfinden, ob in dieser Befragung von 4000 Personen das Thema „Hörerbeteiligung“ und vor allem natürlich das Beteiligungsformat der „Nachtgespräche“ überhaupt thematisiert wurde.“

Die online-Petition kann unter http://rettet2254.info/ unterzeichnet werden.

Diskusssion auf Facebook: https://www.facebook.com/groups/254738348064277/

Kontakt für Rückfragen zur Petition: kontakt@rettet2254.info

Kontakt für Rückfragen zur Pressekonferenz von Deutschlandradio Kultur und zur Umfragestudie:
Thomas Rudek: Tel. 030-2613389 / mobil: 01578-5926189 / e-mail: ThRudek@gmx.de

Link zum Ausschnitt aus der Pressekonferenz zur Programmreform:
https://berliner-wasserbuerger.de/wp-content/uploads/2014/06/PK-DLR-zu-2254-2.mp3

11.04.2013 – PM: Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten

„Doppelt hält besser“ statt „Katze im Sack“
Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Berliner Wasser-Verträge

Berlin 11.04.2013. Durch die jüngsten Meldungen in den Medien wird der Eindruck vermittelt, dass man der gerichtlichen Anfechtung über den Weg einer Organklage einen entscheidenden Schritt näher gekommen sei. Unerwähnt blieb in der Berichterstattung, dass bereits am 22. März die Wasserbürger anlässlich des Weltwassertages darüber informierten, dass der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Organklage fertig gestellt hat. Der AKJ beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit den Teilprivatisierungsverträgen und hat bereits den Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ publiziert und auf einer Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale vorgestellt. Am 4. April stellte völlig überraschend Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel (Wassertisch in der Muskauer Str.) auf einer Pressekonferenz vor, dass sie mit Prof. Dr. Kirchberg einen renommierten „Top-Juristen“ gewinnen konnten, der für einen Pauschalbetrag von 30.000 € plus Mehrwertsteuer bereit ist, sich von klagewilligen Abgeordneten für eine Organklage mandatieren zu lassen.

Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ, der bereits mehrere Prozesse bei Verfassungsgerichten erfolgreich geführt hat, kritisert, dass von den Veranstaltern und den Teilnehmern der Pressekonferenz über die bereits fertig gestellte Organklage des AKJ kein Wort verloren wurde. Auch in der Pressemappe findet sich kein Hinweis. Das Totschweigen wiegt umso schwerer, weil Rechtsanwalt Sydow den Abgeordneten aller Fraktionen ein Angebot zur KOSTENNEUTRALEN Vertretung unterbreitet hat.

Nach Auffassung des AKJ sollten sich alle Bündnispartner dafür einsetzen, dass von Seiten der Berliner Abgeordneten beide Organklagen eingereicht werden. Nach dem Prinzip „Doppelt hält besser“ könnten zwei der drei Oppositionsfraktionen den „Top-Juristen“ beauftragen und sich auf diese Weise die Kosten für die Mandatierung von Prof. Dr. Kirchberg teilen. Die dritte Oppositionsfraktion könnte das kostenneutrale Angebot von Rechtsanwalt Sydow annehmen. Ein entsprechend schriftliches Angebot hat RA Sydow kürzlich den Abgeordneten postalisch zugestellt.
Durch dieses Verfahren würden sich die Aussichten für eine erfolgreiche Organklage erhöhen. Sollten die Piraten das Angebot von RA Sydow annehmen, könnten sie nicht nur ihre Eigenständigkeit unterstreichen, sondern auch ihre Nähe zu dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, der über die drei Verfahrensstufen mit nur 40.000 € gewonnen werden konnte. Was an Geld fehlte, machten viele Berliner durch ihren Einsatz wett. Diesem Ansatz zur ehrenamtlichen Unterstützung fühlt sich auch der AKJ verpflichtet.

Die Behauptung des Wassertischs, er sei über die Organklage des AKJ nicht unterrichtet worden, trifft nicht zu. Ein Aktivist des Wassertischs hat über den e-mail-Verteiler auf ein Interview im Info-Radio hingewiesen. In diesem Interview hat Wasserbürger Thomas Rudek ausdrücklich auf die fertig gestellte Organklage des AKJ verwiesen. Statt sich über diese Nachricht zu freuen, ist diesem Aktivisten das Vertrauen entzogen worden mit der Konsequenz, dass er sich aus dem Wassertisch zurückgezogen hat. Auch medienpolitisch gab es ein Nachspiel: Die Aktivisten inszenierten gegenüber dem Info-Radio einen Shit-Storm, der die Redaktion veranlasste, den Hinweis auf das Gespräch mit Thomas Rudek komplett zu entfernen.

Den Propagandisten des Wassertischs sind offensichtlich alle Mittel recht, um ihren Alleinvertretungsanspruch durchzusetzen. Ihre – uns schriftlich vorliegende Behauptung – der AKJ sei „gescheitert“, entbehrt jede Grundlage, wie die substanziell und mit größer Sorgfalt erarbeitete Organklage des AKJ beweist.

Thomas Rudek (Verfasser des Wasser Volksgesetzes)
Tel: 030 / 261 33 89 (AB) oder mobil: 01578 / 5926189
e-mail: ThRudek@gmx.de

PM: Weltwassertag 2013 „Zusammenarbeit auch in Berlin ermöglichen!“

Weltwassertag 22. März „Wasser und Zusammenarbeit“
Organklage gegen Berliner Wasserverträge ist fertig gestellt. Juristen bekräftigten ihr Angebot zur Zusammenarbeit mit Berliner Abgeordneten!

Berlin, 21.03.2013. Die UNESCO hat den diesjährigen Weltwassertag am 22. März unter das Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gestellt. Auch in Berlin ist dieses Motto von Juristen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen worden, die sich dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung von Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 geschlossen worden sind, verpflichtet und verbunden fühlen.

Als am 13. Februar vor zwei Jahren über 660.000 Berliner für das erste Volksgesetz in Berlin stimmten, war mit diesem Votum auch die Hoffnung verbunden, dass die Teilprivatisierungsverträge  zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia gerichtlich angefochten werden. Die gerichtliche Anfechtung der Verträge erhält ihre Schlüsselbedeutung, da ohne eine Rückabwicklung der Verträge eine kostengünstige Rekommunalisierung nicht möglich ist.

Bereits kurz nach dem Volksentscheid vor gut zwei Jahren hatte sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) bei dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin gegründet, der in einem publizierten Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ Wege aufzeigt, wie Berliner Abgeordnete  mit einer Organklage die Teilprivatisierungsverträge vor den Verfassungsgerichtshof von Berlin bringen können . Unterdessen ist vom AKJ die Organklage zur Anfechtung der Verträge erarbeitet worden. Jetzt bieten Rechtsanwalt Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei als namentliche Vertreter des AKJ allen Berliner Abgeordneten an, die Organklage in ihrer jetzigen Fassung vorzustellen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit klagebereiten Abgeordneten abzustimmen. „In einem Gespräch könnten wir nicht nur die Vorbehalte des WPD-Gutachtens ausräumen, sondern auch die Möglichkeiten der fristgerechten Verfahrenseinleitung eines Organstreitverfahrens darstellen“, so Rechtsanwalt Sydow vom AKJ.

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Teilprivatisierungsverträge durch den parlamentarischen Sonderausschusses, der im letzten Jahr tagte, ist der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) von Seiten der Regierungsfraktionen (SPD und CDU) gutachterlich beauftragt worden. Auch wenn im WPD-Gutachten einem Organstreitverfahren geringe Erfolgsaussichten beigemessen werden, so erinnert die Volljuristin Sabine Finkenthei an den Rechtsstreit zu Beginn des Volksbegehrens: „Auch damals wollten uns viele Abgeordnete nicht unterstützen, weil unser Gesetz angeblich gegen die Verfassung und gegen das Bundesrecht verstößt. Auch der Senat lehnte unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens ab, so dass wir vor dem Verfassungsgericht Einspruch einlegen mussten. Im Ergebnis stimmten alle neun Richter des Verfassungsgerichtshofs einstimmig FÜR die Zulassung unseres Volksbegehrens! Damals hatten wir selbst die Möglichkeit gegen den Bescheid verfassungsrechtlich vorzugehen. Im Fall einer Organklage sind wir jedoch von klagebereiten Abgeordneten abhängig, und wir hoffen, dass unser Angebot für eine Zusammenarbeit angenommen wird“, so Finkenthei.

„Sollten die Abgeordneten die Möglichkeiten zur gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Teilprivatisierungsverträge ignorieren und das Angebot zur Zusammenarbeit ausschlagen, dann hätten wir in Berlin ein wirkliches Watergate“, so Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes.

Auch wenn mit den Berliner Wasserbetrieben 1999 die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebs innerhalb der EU stattgefunden hat, so werden solche PPP-Verträge mit den entsprechenden Folgekosten (Stichwort „disproportionale“ Gewinnverteilung) in der ganzen Republik immer noch abgeschlossen. Beispielsweise ist an der Nordseeküste in Schleswig-Holstein bei den teilprivatisierten Stadtwerken Husum GmbH der Hauptprofiteur die E.ON Tochter Service Plus GmbH, der mit 49,9% der Anteile als Minderheitseigner in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 insgesamt  Gewinne in Höhe von 2.142.044,71 €  aus dem Versorgungsgeschäft herauszog, während sich die Kommune als Mehrheitseigner mit 981.598,06 € begnügen musste. Dabei zeigt Husum zugleich, dass es auch ganz anders geht, denn die Abwasserentsorgung wurde weder privatisiert noch teilprivatisiert, sondern als kommunaler Eigenbetrieb erhalten. Dort konnten die Gebühren für Abwasser in den letzten zehn Jahren sogar trotz gestiegener Strompreise abgesenkt werden!

Thomas Rudek
(Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / Mobil: 01578 / 59 261 89.

LINK zum offenen Brief an Berliner Abgeordnete (PDF)

 

 

www.wasserbuerger.de

Kontakt: Thomas Rudek

Tel.: 030 / 261 33 89 (AB)

Mobil: 01578 / 59 261 89

ThRudek@gmx.de

 

 

Pressemitteilung

Berliner Wasserbürger

 

Weltwassertag 22. März „Wasser und Zusammenarbeit“

Organklage gegen Berliner Wasserverträge ist fertig gestellt. Juristen bekräftigten ihr Angebot zur Zusammenarbeit mit Berliner Abgeordneten!

Berlin, 21.03.2013. Die UNESCO hat den diesjährigen Weltwassertag am 22. März unter das Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gestellt. Auch in Berlin ist dieses Motto von Juristen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen worden, die sich dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung von Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 geschlossen worden sind, verpflichtet und verbunden fühlen.

Als am 13. Februar vor zwei Jahren über 660.000 Berliner für das erste Volksgesetz in Berlin stimmten, war mit diesem Votum auch die Hoffnung verbunden, dass die Teilprivatisierungsverträge zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia gerichtlich angefochten werden. Die gerichtliche Anfechtung der Verträge erhält ihre Schlüsselbedeutung, da ohne eine Rückabwicklung der Verträge eine kostengünstige Rekommunalisierung nicht möglich ist.

Textfeld:   „Wasser & Zusammenarbeit“ – Auf das  Prinzip der Kooperation setzen auch  Berliner Juristen, die auf ehrenamtlicher Basis den Berliner Volksvertretern  anbieten, eine Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge vor dem  Berliner Verfassungsgericht zu führen.  Wenn dieses Angebot von Seiten der  Abgeordneten ausgeschlagen werden  sollte, dann hätte Berlin ein echtes  Watergate. Bereits kurz nach dem Volksentscheid vor gut zwei Jahren hatte sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) bei dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin gegründet, der in einem publizierten Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungs­verträge und ihre Geltend­machung“ Wege aufzeigt, wie Berliner Abge­ordnete mit einer Organklage die Teil­privatisierungs­verträge vor den Verfassungs­ge­richtshof von Berlin bringen können[1]. Unterdessen ist vom AKJ die Organklage zur Anfechtung der Verträge erarbeitet worden. Jetzt bieten Rechtsanwalt Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei als namentliche Vertreter des AKJ allen Berliner Abgeordneten an, die Organklage in ihrer jetzigen Fassung vorzustellen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit klagewbereiten Abgeordneten abzustimmen. „In einem Gespräch könnten wir nicht nur die Vorbehalte des WPD-Gutachtens ausräumen, sondern auch die Möglichkeiten der fristgerechten Verfahrensein­leitung eines Organ­streit­verfahrens darstellen“, so Rechtsanwalt Sydow vom AKJ.


[1] Zur Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale, auf der der Leitfaden vorgestellt wurde:

https://berliner-wasserbuerger.de/?p=915