Informationsfreiheit? Nein Danke! Geheime Verschlusssache in deutschen Amtsstuben

6 Jahre besteht das Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Alle 2 Jahre legt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vor. Auch wenn immer mehr Bürger versuchen, sich Zugang zu Regierungsakten zu verschaffen, so weist die politische Kultur in deutschen Amtsstuben nach wie vor erhebliche Transparenzdefizite auf.

Papier ist geduldig. Das gilt auch für bedrucktes, selbst wenn es sich bei dem Inhalt um rechtskräftig verabschiedete Gesetze handelt. Denn zwischen dem Gesetzestext und der Rechtspraxis bzw. Rechtsanwendung eines Gesetzes bestehen häufig gewaltige Diskrepanzen. Die Informationsfreiheit ist ein relativ junges Thema und regelt die Frage, ob die Bürger zu den Akten der Verwaltung und Ministerien Zugang erhalten sollen, oder ob es trifftige Gründe gibt, den Bürgern diesen Zugang zu verweigern. Einzelne Bundesländer haben sich dieses Themas schon seit längerer Zeit angenommen und diese Frage auf Landesebene durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geregelt. Auf Bundesebene gibt es das Bundesinformationsfreiheitsgesetz seit 6 Jahren. Der Hüter und Wächter ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz UND Informationsfreiheit, vertreten durch den Volkswirt Peter Schaar, der kürzlich seinen dritten Tätigkeitsbericht vorstellte (s.u.).

Unterzieht man die landesgesetzlichen Regelungen einem Ranking so erscheint der Eindruck, dass Berlin und Bremen die fortschrittlichsten Informationsfreiheitsgesetze im Angebot haben. Doch dieser Eindruck täuscht. Das Berliner IFG ist von der damaligen rot-roten Landesregierung während des Volksbegehrens zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe novelliert worden und sollte dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen. Entsprechend stiefmütterlich behandelt selbst das Abgeordnetenhaus das Gesetz. Im Rahmen von Vorgesprächen zur Novellierung des IFG gelang es dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Jürgen Keßler, die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der Bevölkerung und dem Vertrauensschutz (Betriebs- und Geschäfstgeheimnisse) privater Unternehmen zugunsten des öffentlichen Interessen in jenen Fällen durchzusetzen, in denen sich das Unternehmen im Bereich eines öffentlichen Monopols betätigt. Doch statt diesen rechtspolitischen Meilenstein zu nutzen, wird die Geheimniskrämerei im Abgeordnetenhaus fortgesetzt. Trotz IFG und Volksgesetz wollen sich die Abgeordneten nicht durchringen und den Vertrauensschutz von Dokumenten der Exekutive  aufheben!

Die Wasserbürger haben gemeinsamt mit dem VDGN, dem Bund der Steuerzahler und der GRÜNEN LIGA Berlin diesen Skandal gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses vor einem Monat zur Anzeige gebracht. Jetzt liegt die Antwort des Präsidenten vor, die wenig befriedigend ist: Der Vorsitzende des Sonderausschusses soll sich an die aktenführende Stelle wenden, die den Vertrauensschutz des Dokuments veranlasst hat und sich darum bemühen, den Vertrauensschutz aufzuheben.

Diese Regelung kann nicht zufrieden stellen, weil nicht geklärt ist:
a)    in welchem Zeitrahmen die Abklärung zu erfolgen hat;
b)    wie dem gesetzlichen Prüfauftrag unter der Wahrung der Öffentlichkeit entsprochen werden kann, sollte die amtsführende Stelle nicht bereit sein, den Vertrauensschutz aufzuheben;
c)    wie und in welcher Form die Öffentlichkeit über ein mögliches Negativ-Ergebnis informiert und in Kenntnis gesetzt wird.

Wenn selbst der Gesetzgeber kein Interesse hat, eigene Gesetze konsequent anzuwenden, sondern Anlagen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine höhere Priorität einräumt als der gesetzlich verankerten Offenlegungspflcht, dann sind es die gewählten Repräsentanten, die den demokratischen Rechtsstaat selbst unterlaufen.

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Zum aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011
Zur dlf-Kurz-Reportage von Gudula Geuther
Zum lesenswerten taz-Artikel „Wenn die Bürger wissen wollen“ von Karen Grass mit dem Hinweis auf das neue Portal www.fragdenstaat.de.

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz befindet sich auf der Homepage von Alexander Dix, dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Sonderausschuss setzt auf Inhouse-Klärung durch den Parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienst

Kommentar zur Pressemeldung der Oppositionsfraktionen
„SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss »Wasserverträge«

Und die Oppositionsfraktionen wollen es bei der externen Begutachtung des Demokratiegebots belassen. Das ist zu wenig!

Berlin, d. 18.03.2012. Die Mitglieder des Sonderausschusses der Oppositionsfraktionen werfen den Mitgliedern der Regierungsfraktionen in einer Pressemeldung vor: „Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen“ (s.u.).

Hierzu ist festzuhalten: Der gesetzliche Prüfauftrag wird durch die thematische Beschränkung auf ein externes Gutachten, in dem lediglich die Verletzung des Demokratiegebots untersucht werden soll, ernsthaft gefährdet! Ziel des Volksentscheids ist die vollständige Vertragsprüfung, um im Anschluss eine erfolgreiche Vertragsanfechtung durchzuführen.

Aus dieser Zielsetzung leitet sich der Gutachterauftrag ab, nämlich die Schlüsselfrage zu klären: Welche Kritikpunkte und vor allem welche verfahrensrechtlichen Ansätze sind am besten geeignet, um die Vertragsanfechtung erfolgreich durchzusetzen:
a) Ist es das von Gerlinde Schermer (Vertrauensperson des Volksbegehrens) favorisierte Modell einer Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz?
b) Ist es eine von Rainer Heinrich (Vertrauensperson des Volksbegehrens) favorisierte Klage gegen die Verletzung des Demokratiegebots?
c) Oder ist es die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen empfohlene Organklage von Abgeordneten gegen dem Senat, weil der Senat für die Gewinngarantien der Konzerne keine gesetzliche Grundlage geschaffen und dadurch das Kernrecht des Parlaments, das Budgetrecht, verletzt hat?

Die Ausblendung insbesondere der Organklage und die Reduzierung der Prüfung auf die Verletzung des Demokratiegebots ist aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar.

1. Dr. Klaus Lederer (MdA, Fraktions- und Landesvorsitzender Die LINKE, Berlin) hat bereits bei der dritten Sitzung des Sonderausschusses einen juristischen Fragenkatalog vorgelegt, dem die anderen Mitglieder des Sonderausschusses nicht widersprochen haben. In diesem Fragenkatalog wurde auch der Leitfaden des Arbeitskreises und die Möglichkeiten einer Organklage aufgelistet.

2. Auf der vierten Sonderausschusssitzung wurde beschlossen, dass in einem ersten Schritt der Parlamentarische Wissenschaftliche Dienst (PWD) mit seinen Juristen gutachterlich tätig werden soll, BEVOR die Frage nach der Notwendigkeit weiterer externer Gutachter diskutiert wird. Der Vorschlag, den PWD in die Prüfung einzubeziehen, wurde von Klaus Lederer während der dritten Sitzung des Sonderausschusses selbst eingebracht.
Es wäre zu empfehlen, dass der Sonderausschuss den Leiter des PWD einlädt, damit dieser a) den PWD und die Qualifikationen seiner juristischen Mitarbeiter vorstellt und b) dieser dem Ausschuss und der Öffentlichkeit seine Einschätzung mitteilt, ob die Fragenkomplexe vom PWD innerhalb welchen Zeitrahmens beantwortet werden können.

3. So lange das vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen erarbeite Gutachten „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ nicht im Rahmen einer Sonderausschusssitzung diskutiert wurde, sind Prüfungsaufträge an externe Gutachter verfrüht.

4. Erst wenn eine vollständige Übersicht mit den zentralen Kernfragen erarbeitet worden ist, erscheint die Einbeziehung externer Gutachter hilfreich. Bei der Frage nach der Auswahl eines geeigneten Gutachters sollte für jede Rechtsfrage sowohl den Regierungsfraktionen als auch den Oppositionsfraktionen ein Vorschlagsrecht für einen Gutachter ihrer Wahl eingeräumt werden. Auch den Vertrauenspersonen des Volksentscheids ist ein solches Vorschlagsrecht einzuräumen. Es ist zu erwarten, dass durch die Vorlage verschiedener juristischer Gutachten deutlich werden wird, dass verschiedene Rechtsmeinungen existieren, so dass die gerichtliche Klärung unumgänglich ist!

5. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Mitglieder des Sonderausschusses nicht die Möglichkeit einer Organklage diskutieren und die Expertise des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einbeziehen. Bis heute sind der Ansprechpartnerin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen, Sabine Finkenthei, weder von den Regierungs- noch von den Oppositionsfraktionen Gesprächsangebote unterbreitet worden!!! Diese thematische Blockadehaltung wiegt umso schwerer, da 2 niedergelassene Berliner Rechtsanwälte aus dem Arbeitskreis ihre Bereitschaft erklärt haben, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten! Der Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen ist allen Abgeordneten des Sonderausschusses mit einem Begleitschreiben durch den AKJ und den Wasserbürgern zugestellt worden.

Thomas Rudek (Tel.: 030 / 261 33 89 – E-Mail: ThRudek@gmx.de)
Sabine Finkenthei (Tel.: 030 / 6930842 – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de)

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Pressedienst Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Pressedienst Fraktion Die Linke
Pressedienst Piratenfraktion

16. März 2012

SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“

Die Abgeordneten Heidi Kosche (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Dr.
Klaus Lederer (Fraktion Die Linke) und Gerwald Claus-Brunner
(Piratenfraktion) erklären zur heutigen Sitzung des Sonderausschusses
„Wasserverträge“:

Wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass die SPD und CDU faktisch die
Aufarbeitung der Teilprivatisierung verschleppen, verzögern oder
verhindern. Nachdem die Regierungskoalition bisher keine eigenen
Fragekomplexe eingereicht hat, verhindert sie jetzt auch noch die
Erstellung von juristischen Gutachten zum Privatisierungsgesetz von
1999. Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen
Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen.

Die komplexe rechtliche Fragestellung muss nach unserer Ansicht von
mindestens einem spezialisierten Gutachter bearbeitet werden. Der Senat
und die privaten Anteilseigner beauftragten zu ähnlich schwierigen
Rechtsmaterien immer wieder renommierte Kanzleien und Professoren.

Für Gutachten zum ICC und zur Wasser-Teilprivatisierung wurden in den
letzten Jahren Millionen rausgehauen. Der Wasserausschuss aber soll
nicht einmal eine fünfstellige Summe ausgeben dürfen: für ein Gutachten
zu einer zentralen Rechtsfrage der Teilprivatisierung. Es geht darum zu
klären, ob die demokratische Kontrolle über die Wasserbetriebe
tatsächlich beim Land Berlin liegt oder ob sie nicht von Anfang an durch
die Teilprivatisierungsverträge ausgehebelt worden ist.

SPD und CDU tun so, als sei das keine entscheidende Fragestellung,
sondern ein unwesentlicher Punkt am Rande. Diese Haltung zeigt uns, dass
die Regierungskoalition es nicht ernst meint mit der Suche nach
rechtlichen Schwachstellen der Teilprivatisierung.

*** Medienservice | Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus ***
Matthias Schröter, Pressesprecher
Niederkirchnerstraße 5 | 10111 Berlin
+49-30-2325-2450

Wasserstandsmeldungen zum 4. Weltwasserbericht: Schön gefärbtes oder was heißt: Sicherer Zugang zu Quellen?

Zur massenmedialen Einstimmung auf das diesjährige Weltwasserforum in Marseille, anlässlich des Weltwassertags am 22. März, werden der Leserschaft frohlockende Schlagzeilen präsentiert: Der FOCUS brilliert: „Erstes Milleniumsziel geschafft“, die Illustrierte „Stern“ zieht nach und verkündet die frohe Botschaft, dass „Immer mehr Menschen … sauberes Wasser“ haben. Doch was heisst es, dass „immer mehr Menschen einen sicheren Zugang zur Quelle“ haben. Viele Frauen und Kinder müssen nach wie vor einen weiten Weg zurück legen, um sich zumeist gegen Geld die leeren Kanister füllen zu lassen. Anschliessend muss dann die Last nicht selten mehrere Kilometer zurückgetragen werden. Es sei in diesem Zusammenhang an den außergewöhnlichen Dokumentarfilm „Über Wasser – Menschen und gelbe Kanister“ erinnert, in dem Udo Maurer unter anderem aus einem Slum von Nairobi uns allen den täglichen Überlebenskampf um die Ware Wasser vor Augen führt.

Auch ist die Versorgung mit qualitativ halbwegs genießbarem Trinkwasser nur die eine Seite der Medaillie. Denn von dem Erfolg einer sanitären Grundversorgung kann nicht die Rede sein, solange täglich 3000 Kinder sterben, weil sie stark verunreinigtes Wasser zu sich genommen haben!

Wenn täglich 3000 Kinder an Durchfallerkrankungen sterben, weil der Zugang zu sanitären Einrichtungen fehlt, dann entspricht das 

• einem Absturz eines voll besetzten Jumbojets alle 3 Stunden
• täglich einem Terroranschlag, vergleichbar mit jenem von 9/11.

zur Presseschau (Berichterstattung zum vierten Weltwasserbericht)

Tagesspiegel v. 13.02.2012: Senat muss Fragen der EU-Kommission beantworten

Von „gehaltvollen“ Fragen wird in dem Tagesspiegel-Artikel geschrieben und in gleichem Atemzug wird die Grüne Abgeordnete Heidi Kosche zitiert. Nun ist die EU-Kommission nicht durch Heidi Kosche auf den Plan gerufen worden, sondern durch jenen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“, der in enger Zusammenarbeit mit Prof. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin und mit Prof. Edda Müller von Transparency International Deutschland nicht nur zwei Anschreiben auf den Weg gebracht hat, sondern auch mit einer umfangreichen Materialzusammenstellung für eine substanzielle Untermauerung der dargelegten Rechtsverstöße gesorgt hat. Mit diesem Vorstoß hatten somit weder Heidi Kosche noch der Wassertisch noch Jochen Esser das Geringste zu tun, sondern dies war vor allem der Verdienst des Arbeitskreises unabhängiger Juristen. Hat möglicherweise die Redaktion des Tagesspiegels die damalige Pressekonferenz verschlafen, oder warum werden hier Zusammenhänge erfunden, die jeglichen Bezug zur Realität vermissen lassen? Und der Grünen-Abgeodnete Jochen Esser wäre gut beraten, den Berlinern nicht widergekäute Plattitüden vorzusetzen. Das kennen wir schon von Harald Wolf und Klaus Lederer (Die LINKE): Auch diese beiden Genossen wollten die Verträge neu verhandeln. Nur eines wollten sie nicht: Die Verträge anfechten. Wie genau dieses entscheidende Ziel erreicht werden kann, ist  auch vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen in einem Leitfaden aufgezeigt worden. Doch von einer Organklage drücken sich nicht nur unsere Feierabendparlamentarier, auch in der Berichterstattung  der Medien wird diese effizienteste Form zur Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge totgeschwiegen!

Verkauf der Wasserbetriebe Senat muss Fragen der EU-Kommission beantworten

Von Klaus Kurpjuweit

Der Teilverkauf der Wasserbetriebe 1999 beschäftigt weiter die EU-Kommission. Der Senat soll alle offenen Fragen beantworten. Der beantragte jetzt Extrageld, um die Antworten von Experten ausarbeiten zu lassen.

Das Berliner Wasser schwappt weiter bis nach Brüssel. Die Konditionen beim Teilverkauf der Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch die damalige schwarz-rote Landesregierung unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) beschäftigt immer noch die EU-Kommission. Die von ihr jetzt geforderten Antworten auf ihre Fragen sollen – wie es die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche formuliert – so „gehaltvoll“ sein, dass der Senat im Hauptausschuss nun Extrageld beantragt habe, um die Antworten von Experten ausarbeiten lassen zu können. Davon hängt es ab, ob die Kommission ein förmliches Verfahren einleiten wird.

Erklären muss der Senat der Kommission, wie die sogenannte asymmetrische Gewinnausschüttung und Gewinnausfallgarantie zugunsten der privaten Investoren RWE und Veolia begründet werden kann. Sie erhalten einen garantierten Gewinn. Wird dieser betrieblich nicht erreicht, kürzt der Senat den ihm zustehenden Anteil, damit die Konzerne auf ihre Garantiesumme kommen. Reicht auch das nicht, müsste der Landeshaushalt in Anspruch genommen werden.

Dass die EU Interesse an den Verträgen zeige, sei nichts Ungewöhnliches, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Philip Husemann. Der Senat habe nichts zu verbergen. Da die Verträge im Laufe eines Volksentscheids veröffentlicht worden sind, könnten sie auch von den Mitgliedern der Kommission gelesen werden.

Jochen Esser(Grüne) fordert den Vertrag neu zu verhandeln

Dabei gehe es nur darum zu prüfen, ob die Vertragsgestaltung zu einer unzulässigen Beihilfe für die beiden privaten Konzerne geführt habe. Auch Staatssekretär Nicolas Zimmer von der Wirtschaftsverwaltung betonte am Sonntag, das EU-Vorgehen habe keinen Einfluss auf die Gebühren, die die Verbraucher an die Wasserbetriebe zahlen müssen. Mit der Preisgestaltung fürs Trink- und Abwasser hat sich die deutsche Kartellbehörde beschäftigt – auf Antrag des damaligen Wirtschaftssenators Harald Wolf (Linke). Das Kartellamt hält die Gebühren im Vergleich zu anderen Städten, wie berichtet, für zu hoch. Ob sie gesenkt werden, ist noch nicht entschieden.

Der Senat hatte 49,9 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben für 1,7 Milliarden Euro an RWE und Veolia verkauft. Der Finanzexperte der Grünen, Jochen Esser, sieht in dem damaligen Handeln angesichts der gewährten Konditionen keinen Verkauf, sondern einen „versteckten Kredit“, bei dem die Garantiegewinne die Rolle der Zinsen und Tilgung übernähmen. Esser fordert, auch angesichts der EU-Einmischung, die die Korruptionsbekämpfer „Transparency International“ und die Verbraucherzentrale Berlin initiiert hatte, den Vertrag jetzt neu zu verhandeln. RWE will sich ohnehin von seinen Anteilen schon länger trennen und führt mit dem Land Gespräche über einen Rückkauf. Noch liegen die Preisvorstellungen aber weit auseinander.

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Dass die EU-Kommission Verträge überprüft, ist für die Region nicht neu. Auch mit den Verkehrsverträgen, die Berlin und Brandenburg für die S-Bahn und den Regionalverkehr mit der Deutschen Bahn abgeschlossen haben, hat sich die EU beschäftigt. Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Länder der Bahn für den Betrieb zu hohe Zuschüsse zahlen, was ebenfalls als unzulässige Beihilfe gewertet werden könnte. Die Bahn müsste dann Rückzahlungen leisten.

Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Während der Sonderausschuss noch braucht, um in Gang zu kommen, hat der Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion bereits mit einer kleinen Anfrage zu der vertraglich vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit bereits Licht ins Dunkel bringen können. Nur zur Erinnerung: Wenn in der Öffentlich-Privaten-„Partnerschaft“ mal die Fetzen fliegen, dann wird auf das Modell der „Sozialpartnerschaft“ zurückgegriffen und die Privaten regeln das untereinander im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens. Und selbstverständlich finden auch diese Verhandlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Hinzugezogen wird lediglich ein Schlichter bzw. ein Schiedsrichter, der vor allem eines mitbringen sollte: Betriebswirtschaftlichen Sachverstand.

Nun stellten sich zu dieser Form der geheimen Konfliktregulierung gleich mehrere Fragen, angefangen von der Anzahl solcher Streitfälle bis hin zu den Streitwerten, die zum Gegenstand der Auseinandersetzung erhoben wurden. Auch die Frage, von welchen Experten sich die Konzerne und das Land Berlin vertreten lassen, ist wichtig und wurde vom Abgeordneten gestellt.

Die Antwort des Senats fiel überrschaschend aus: Bisher gibt es „nur ein Schiedsverfahren und dieses ist zurzeit noch nicht abgeschlossen“. Gestritten wird um einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 340 Millionen €, den die privaten Anteilseigner gerne hätten, „für angebliche wirtschaftliche Nachteile der privaten Investoren aufgrund der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin festgestellten Teilnichtigkeit des ursprünglichen Teilprivatisierungsgesetzes. Die Anspruchsgrundlage ist § 23.7 des Konsortialvertrages.“

Thilo Sarrazins investorenfreundliche Entscheidung beim Streit um Kosten der Straßenentwässerung

Auch um die Kosten der Straßenentwässerung gab es seit 2001 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und den teilprivatisierten BWB. Diese Streitigkeit fiel in die Zuständligkeit des Berliner Verwalltungsgerichts, welches das Land Berlin zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 315,6 Mio € (Urteil vom 12.02.2007) verdonnerte. Zur Begleichung des Betrages hatte der Ernährungs- und Integrations“experte“ Thilo Sarrazin, der damals auch noch als Finanzsenator agi(ti)erte, die Idee, sich das Geld direkt bei den Wasserbetrieben zu holen, indem er eine Kapitalherabsetzung durchsetzte. Davon profitierten auch die privaten Anteilseigner: Um das Anteilsverhältnis am Unternehmen nicht zu verändern, erfolgte eine Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Mio. €, aufgeteilt in 50,1% für das Land Berlin und 49,9% für die privaten Gesellschafter.

Zur Vermeidung einer neuerlichen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kosten der Straßenentwässerung scheint es weitere Verhandlungen zu geben.

Verhandlungen über die Tarifwirksamkeit von „Sonderposten“

Das Land Berlin möchte die „Sonderposten“ von den ansatzfähigen Kosten abziehen, was sich tarifdämfend auswirkt. Gleichzeitig wird damit der Spielraum für eine Konzessionsabgabe bzw. Sondernutzungsentgelt erhöht – die die BWB ausschließlich an das Land Berlin entrichten müsste – ohne den Kunden übermäßig zu belasten. Die Privaten sind gegen solche Maßnahmen, da dadurch ihr Gewinn geschmälert würde.