9.6.2014, 18.40 Uhr, dlf: Enthüller oder Nestbeschmutzer? Wie Deutschland mit den eigenen Whistleblowern umgeht. Von Stefan Maas und Jens Rosbach

Wasserbürger-Kommentar zur Sendung

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Schlecht geht Deutschland mit jenen Menschen um, die versuchen, die Öffentlichkeit über unhaltbare Mißstände zu informieren. Eine gesetzliche Grundlage zum Schutz von Whistleblowern bzw. Insidern aus Betrieben, Unternehmen und anderen Organisationen ist bis heute nicht geschaffen worden! Diese Unterlassung steht in einem elementaren Widerspruch zu jenem „Aufruf der Anständigen“ des ehemaligen „Superministers“ Wolfgang Clement, der gemeinsam mit anderen „Führungskräften“ alle Bürger aufrief, auffällige Harzt IV Betroffene umgehend zu melden bzw. zu denunzieren.

Link zur Sendung

Eine längst überfällige gesetzliche Regelung zum Schutz von Insidern könnte folgendermaßen aussehen:

BGB § 612a Anzeigerecht
(1) Ist ein Arbeitnehmer auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden.
(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen stets, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass
1. aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht,
2. der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat,
3. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige er sich selbst der  Strafverfolgung aussetzen würde,
4. eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.
(3) Von den Absätzen 1 und 2 kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(4) Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.

Eine solche Regelung zum Schutz von Arbeitnehmer geht dem Lager der  Arbeitgeber zu weit: So sieht der BDA hierin nicht nur ein Risiko für das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern sieht auch den Betriebsfrieden gefährdet. Angeblich bestünde die Gefahr, dass  Denunziantentum gefördert wird, was bei öffentlichkeitsrelevanten Nachrichten aufgrund der negativen Publizität auch nachteilige Folgen für das gesamte Unternehmen einschließlich der Arbeitsplätze haben kann. Ist eine Tatsache erst einmal öffentlich bekannt gemacht, lässt sie sich kaum noch ohne Imageverlust wieder aus der Welt schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorwürfe berechtigter oder unberechtigter Weise gemacht wurden. Das beabsichtige Gesetz wird insbesondere auch deshalb kritisiert, weil es einige handwerkliche Mängel aufweist und an entscheidender Stelle zu weit bzw. zu unbestimmt ist.

Diese BDA-Plattitüden mögen freilich nicht überzeugen: Gerade was die behauptete Gefährung des Betriebsfriedens betrifft, würde erst ein gesetzlicher Insider-Schutz den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, innerbetriebliche Schlichtungsstellen einzuberufen, um eine Störung des Betriebsfriedens erst gar nicht entstehen zu lassen!
Völlig außer acht gelassen wird außerdem, dass im Fall einer Insider-Anzeige zunächst ein staatswanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, um zu überprüfen, ob die Anzeige auf einer berechtigten Grundlage basiert. Und was den befürchteten Imageverlust betrifft, da wird keine Redaktion einer Tageszeitung ein Unternehmen ohne eine fundierte journalistische und juristische Überprüfung öffentlich kritisieren, da ansonsten das zu Unrecht geschädigte Unternehmen umfangreiche Regressforderungen gegenüber der Presse geltend machen kann und wird. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den brillanten Spielfilm „Insider“ des amerikanischen Regisseur Michael Mann nach einer wahren Begebenheit. Es geht in dem Film über die Macht der Tabakindustrie, die versucht hat, eine Sendung eines führenden Nachrichtensenders über den Bericht eines ehemaligen Forschungsleiters von krebserregenden Beimischungen zu verhindern.

1.6.2014, 9.30 Uhr, dlf: Reihe „Wasserzeichen“ – Der Aralsee zwischen gottgegeben und preisgebunden. Von Alfred Diebold

Ein nachgereichter Hinweis auf eine dlf-Reportage, in der es keineswegs nur um wissenswertes über die beängstigende Austrocknung des Aralsees ging, sondern auch um die neoliberalen Dublin-Prinzipien und den diesjährigen Gewinner des Stockholm Water Prize und Privatisierungsbefürworter John Briscoe. Hier ein Auszug aus dem halbstündigen Feature:

„…Die Dublin-Prinzipien
Umweltdiskussionen in den USA und Europa ab den 1960er-Jahren und die Empfehlungen der UN-Konferenzen waren an den Entscheidungsträgern in Zentralasien komplett vorbei gegangen. Plötzlich sollte das Konzept von Wasser als ökonomischem Gut, das vor allem von den internationalen Finanzinstitutionen Weltbank und Weltwährungsfonds verfolgt wurde, übernommen werden. Es besagt, dass Wasser einen Preis haben muss, weil es knapp ist. Der ökonomische Wert entsteht durch die Bereitstellung und anschließende Nutzung von Wasser. Diese Auffassungen finden sich in den 1992 definierten Dublin-Prinzipien wieder. Verkürzt dargestellt: Trinkwasser ist ein endliches und verletzliches Gut, das absolut notwendig ist für Leben, Entwicklung und Umwelt. Wasser hat einen wirtschaftlichen Wert in seinen konkurrierenden Nutzungsarten und sollte als ökonomisches Gut anerkannt werden.

John Briscoe steht für diese Auffassung. Er war früher Wasser-Beauftragter der Weltbank, ist heute Harvard-Professor und diesjähriger Gewinner des Stockholm Water Prize, den der schwedische König jährlich vergibt. Für ihn führen Wassermärkte und Privateigentum an Wasser zu einer besseren Wasserversorgung. Nestlé, Coca-Cola und die anderen Anbieter von abgefülltem Trinkwasser stimmten ihm (natürlich) schon immer zu. Unter bestimmten Bedingungen könnte Briscoe recht haben. Besonders dort, wo es bereits gesetzliche Regelungen gibt, die den Menschen aufgrund ihres Grundbesitzes Wasserrechte einräumen. Dort kann Wasser veräußert werden und für die profitabelste Nutzung verwendet werden. Damit ist aber schon gesagt und das Problem erkannt, dass nach gesellschaftlichen Wohlfahrtskriterien eine wünschenswertere Verwendung ausgeschlossen wird. Kritiker behaupten deshalb: Mit dem Ansatz „Wasser als Handelsware“ (Privatgut) kann die Grundversorgung der ärmsten Bevölkerungsschichten weltweit nicht sicher gestellt werden.

Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte 2008 die Wasserinitiative Zentralasien, den sogenannten „Berliner Prozess“ ins Leben gerufen. Ziel dieser präventiven Diplomatie-Initiative ist es, die regionale Wasserzusammenarbeit in Zentralasien zu verbessern…“

 

7.6.2014, dlr, 11.55 Uhr: Trockene Fakten zum Wassermangel von Udo Pollmer

Kurz, knapp, präzise und darüber hinaus noch mit umfangreichen Literaturhinweisen erläutert der Lebensmittelchemiker Udo Pollmer in seiner Kolumne „Mahlzeit“, was bereits heute technologisch möglich ist, um den vierlerorts beklagten Wassermangel zu beseitigen. Freilich reichen die 5 Minuten Sendezeit nicht aus, um die (Schlüssel)frage nach der (privaten) Patentierung technischer Lösungen anzureißen. Dennoch: Absolut hörenswert und wer die Sendung verpasst hat, kann diese unter folgendem Link nachlesen bzw. nachhören:
Trockene Fakten zum Wassermangel von Udo Pollmer

 

Wasserprivatisierung im Spielfilm auf arte am 4. und 5. Juni

An zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird die Privatisierung des Wassers in den Spielfilmen „Und dann der Regen“ (4.6., 22.45 Uhr) und „Unter Verdacht – Das Blut der Erde“ (5.6., 20.15 Uhr) thematisiert.

Der Spielfilm „Und dann der Regen“ von Icíar Bollaín gewann auf der Berlinale 2011 den Panorama-Publikumspreis in der Kategorie Spielfilm.

Mittwoch, 11. Juni 2014, 16.30 – 18.30 Uhr, „…am Gelde hängt doch alles?“ Offenlegungsbestimmungen, Spenden- und Ausgabebegrenzungen in der direkten Demokratie

25.5.: Volksentscheid Tempelhofer Feld – Oben ja, unten nein!
Tempelhofer Feld retten, Heuschrecken stoppen!

Die Berliner Regierung behauptet gemeinsam mit den Regierungsfraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses, dass mit einer Randbebauung am Tempelhofer Feld durch kommunale Wohnungbausgesellschaften auch Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte entstehen sollen. Ich erinnere mich an eine Veranstaltung der AG „Soziale Stadt“ der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, auf der Frank Bielka, Vorstandsmitglied der größten Berliner Wohnungsbaugesellschaft Degewo mit 72.000 Wohnungen, sich damit rühmte, dass es der Degewo gelungen sei, in Wedding über 30 Prozent Hartz-IV-Empfänger los zu werden. Kommunaler Wohnungsneubau hat in Berlin schon längst seine soziale Ausrichtung verloren. Gebaut wird exklusiv. Außerdem ist zu erwarten, dass allein durch die geplante  Menge an Neubauwohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete im unmittelbaren Umfeld massiv ansteigen wird. Natürlich brauchen wir bezahlbaren Wohnraum für alle, doch in Anbetracht der Schuldenlast Berlins stellt sich die Frage, ob das Geld nicht für andere Projekte sinnvoller anzulegen ist. Wie dennoch Wohnraum für alle geschaffen werden kann? Wir alle kennen den im Grundgesetz verankteren Grundsatz „Eigentum verpflichtet“. Diesem Grundsatz ist und muss in Ballungsgebieten auch endlich entsprochen werden, beispielsweise durch ein Gesetz, dass alle – auch privatrechtliche organisierte Wohnungsgesellschaften – verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihres Wohnungsbestandes an sozial schwach gestellte Menschen zu vermieten ohne Ausgleichsansprüche gegenüber dem Staat. Und damit es nicht bei einer Absichtserklärung bleibt, sind such entsprechend klare Sanktionen auf den Weg zu bringen.
Abschliessend zum Tempelhofer Feld. Auf einer Veranstaltung des Grünen Abgeordneten Dirk Behrendt konnten wir in Erfahrung bringen, dass die von Senat einberufene Tempelhofer Projekt GmbH jährlich mit drei Millionen Euro ausgestattet wird, um den neoliberalen Masterplan voran zu bringen. Im Vergleich mit den Mitteln der Initiative 100% Tempelhofer Feld erinnert der Volksentscheid an den Kampf von David gegen Goliath. In diesem Zusammenhang folgender Veranstaltungshinweis: Am Mittwoch, 11. Juni 2014, 16.30 – 18.30 Uhr, findet in der Friedrich-Ebert-Stiftung (Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin) die Veranstaltung „…am Gelde hängt doch alles?“ Offenlegungsbestimmungen, Spenden- und Ausgabebegrenzungen in der direkten Demokratie statt (zur Anmeldung).
Wer am Sonnatg wählen geht, wird mir zwei Gesetzesvorlagen konfrontiert: Dem Volksgesetz der Initiative zum 100 %igem Erhalt des Feldes und dem Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses zur „Rand“bebauung. Die Wasserbürger empfehlen: Stimmen Sie für das Volksgesetz der Initiative mit JA und lehnen Sie den Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ab, indem Sie NEIN ankreuzen. Übrigens: Wenn beide Gesetzesentwürfe am Quorum scheitern und nicht genügend Stimmen erhalten, ist der Senat der Gewinner, denn dann gilt sein Masterplan weiter! Darum informieren Sie Ihre Nachbarn, Freunde, Kollegen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter 100% Tempelhofer Feld: http://www.thf100.de/start.html