Interview mit Sabine Finkenthei: Erste Schritte gegen die Geheimverträge sind eingeleitet – Weitere folgen!

Exklusiv vorab das ungekürzte Interview der August-Ausgabe des „Raben Ralf“, der Umweltzeitung der GRÜNEN LIGA Berlin

Nach dem Wasser-Volksentscheid: Jetzt schlägt die Stunde der Experten / Erste Schritte gegen die Geheimverträge sind eingeleitet – Weitere folgen!

Nach dem gewonnenen Volksentscheid am 13.2. begann die eigentliche Arbeit: Die offen gelegten Verträge müssen juristisch geprüft werden. Seit Anfang März hat sich unter dem Dach der GRÜNEN LIGA Berlin eine Arbeitsgruppe von 10 Juristen gefunden, die auf rein ehrenamtlicher Basis diese Herausforderung in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse liegen vor und sind auf einer Pressekonferenz am 19. Juli vorgestellt worden. Die Volljuristin Sabine Finkenthei, die die Arbeitsgruppe koordiniert und eng mit dem EU- und Kartellrechtler Prof. Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale, zusammenarbeitet, steht dem Raben Ralf für ein Interview zur Verfügung.

RR: Zunächst unseren Glückwunsch, dass es gelungen ist, mehrere Juristen zur Mitarbeit zu gewinnen. Wer sich mit der Veröffentlichung des ersten Arbeitsergebnisses näher befasst, der gewinnt nicht nur einen Einblick in die Komplexität der Thematik, sondern auch den Eindruck, dass jetzt die Stunde der Experten schlägt.

Sabine Finkenthei: Es dürfte sich weniger um Stunden als um Wochen handeln. Allein die Vorarbeiten haben viel Zeit in Anspruch genommen. Doch es ist richtig: Jetzt ist natürlich juristischer Sachverstand gefragt und zwar nicht nur, was die Prüfung der Verträge betrifft, sondern auch für die Rechtsanwendung des Gesetzes ist juristische Expertise gefragt.

RR: Ist das Gesetz denn noch nicht in Kraft? Oder anders gefragt: Ist noch nicht alles offen gelegt?

SF: Genau diese Frage muss von Experten geprüft werden. Und hier stellt sich die Frage, welche „Experten“ bzw. Kanzleien der Senat beauftragt. Wir hatten durch die Vermittlung von Transparency International Kontakte zu Wirtschaftssenator Harald Wolf und darum gebeten, dass er uns als Volksgesetzgeber ein Vorschlagsrecht einräumen sollte. Leider ist diese Entscheidung immer noch anhängig. Fest steht jedoch für uns: Wenn der Senat wieder eine seiner „renommierten“ Kanzleien beauftragt, dann haben wir keinen Anlass, dem Prüfergebnis zu vertrauen.

RR: Sind Alternativvorschläge eingebracht worden?

SF: Natürlich. Zuerst hielten wir es auch auf Vermittlung von TI für hilfreich, dass wir die Prüfung nicht durch eine private Kanzlei durchführen lassen, sondern vom Landesrechnungshof, da hier auch wirtschaftliche Kompetenz vorhanden ist. Das hat der Landesrechnungshof leider abgelehnt. Als Alternative dachten wir dann an den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Dix. Doch dazu kam es leider auch nicht. Da wir in unserer unabhängigen Arbeitsgruppe auch Unterstützung durch eine Kanzlei haben, die sowohl Erfolge in der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorweisen kann, und die darüber hinaus auch mit einem Wirtschaftsprüfer zusammen arbeitet, erscheint uns diese Kanzlei als sehr geeignet. Wir hatten ein mehrstündiges Gespräch mit dem promovierten Juristen und seinen Mitarbeitern und konnten uns davon überzeugen, dass seine Kanzlei besonders geeignet ist, zu prüfen, welche Rechtsdokumente in Folge des Volksentscheids noch offen gelegt werden müssen und welche nicht. Leider haben wir auf unseren Vorschlag noch keine Zusage.

RR: Der Senat will es bei einer seiner renommierten Kanzleien belassen?

SF: Ich hoffe nicht, denn es ist jetzt wichtig, andere, kritische Kanzleien zu beauftragen als immer wieder auf die alt-vertrauten Kontakte zu setzen, und da sollte uns ein Vorschlagsrecht zugestanden werden. Wir brauchen neue Impulse, wenn wir die Teilprivatisierung beenden wollen.

RR: Was die bereits offengelegten Verträge betrifft, da sind diese neuen Impulse jetzt vorgestellt worden. In nur 5 Monaten konnten bereits die ersten juristischen Schritte gegen die Verträge in die Wege geleitet werden. Ganz grob zusammengefasst, geht es im ersten Arbeitsergebnis darum, dass gegenüber der Europäischen Kommission die Ansicht vertreten wird, dass die Gewinngarantien in den Geheimverträgen eine Subvention sind und gegen das Beihilferecht verstoßen. Außerdem seien auch die Ausschreibungsregeln nicht eingehalten worden.

SF:  Das stimmt in der Tendenz. Wir haben ein Schreiben an die EU-Kommission verfasst, um ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren herbeizuführen, weil wir uns von diesem Weg am ehesten einen Erfolg erhoffen. Dazu mussten wir nicht nur eine Meinung in Form einer Rechtsansicht formulieren, sondern detailliert mit einer argumentativen Beweisführung unsere Rechtsansicht untermauern. So etwas zu entwickeln, ist nicht einfach. Ein wichtiger Baustein in dieser Argumentation ist beispielsweise der Nachweis, dass ein privates Unternehmen anstelle des Landes Berlin eine Verpflichtung, die das Betriebs- und Finanzierungsrisiko derart einseitig zu seinen Lasten verteilt, unter keinen Umständen eingegangen wäre.

RR: Wie ist die Einschätzung? Welches Gewicht wird die Kommission dem Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens beimessen?

SF: Zunächst steht es jedem Bürger frei, dieses Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. Um dem Schreiben jedoch mehr Gewicht zu verleihen, haben wir uns in der AG entschieden, das Schreiben nicht als Einzelpersonen einzureichen, sondern über Bündnispartner. Thomas Rudek konnte Frau Prof. Müller, die Vorstands­vorsitzende von Transparency International und Prof. Keßler gewinnen. Prof. Keßler hat ja nicht nur als Vertrauensperson den Volksentscheid unterstützt, sondern uns mit seiner Kompetenz als EU- und Kartellrechtler maßgeblich mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Auch unser Schreiben konnte dank seiner Mitwirkung noch verbessert werden. Darüber hinaus ist er auch für die Verbraucherzentrale Mitglied im EWSA (Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss). Die Auseinande­r­setzung um die Zulässigkeit der Geheimverträge ist nicht einfach und da ist es gut, kompetente Partner an seiner Seite zu wissen, wie überhaupt die Zusammenarbeit mit Prof. Keßler für uns immer sehr fruchtbar und hilfreich war.

RR: Also ein guter Schachzug, verbunden mit der Hoffnung, dass durch die Einbeziehung von Frau Prof. Müller und Prof. Keßler das Schreiben von Seiten der EU-Kommission die nötige Aufmerksamkeit beigemessen wird?

SF: Exakt, denn neben der fachlich kompetenten Unterstützung spielt natürlich auch die Psychologie eine wichtige Rolle, wenn es um die abschließende Klärung juristischer Streitfragen geht.

RR: Wie geht es weiter mit der Arbeitsgruppe?

SF:  Nachdem wir die Möglichkeiten des Europarechts erstmal ausgeschöpft haben, beschäftigen wir uns jetzt mit verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekten. Zu diesen Bereichen sind bereits die Fragestellungen formuliert worden, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Sehr erfreulich ist es, dass Thomas Rudek mit einem Verleger in Kontakt getreten ist, der bereit ist, unsere juristischen Ergebnisse zu publizieren, ohne dass uns hierdurch Kosten entstehen. So hoffen wir, noch vor der Wahl im September allen Berlinern und Politikern unseren „Argumentationsleitfaden“ vorstellen zu können.

RR:  Der Rabe bedankt sich für das Gespräch und freut sich auf den Leitfaden mit guten Argumenten!

Kontakt:
S.Finkenthei@gmx.de Tel: 030 / 693 08 42 oder mobil: 0176 / 25 21 37 26

 

Pressekonferenz: Erste juristische Schritte gegen die Berliner Wasserverträge sind eingeleitet

Nach dem gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge hat sich unter dem Dach des Umweltverbandes GRÜNE LIGA Berlin eine unabhängige juristische Arbeitsgruppe gegründet, die damit begonnen hat, die Geheimverträge auf mögliche Rechtsverstöße zu untersuchen. Die in enger Kooperation mit Transparency International Deutschland (Prof. Dr. Edda Müller, Vorstandsvorsitzende von TI) und der Verbraucherzentrale Berlin – vertreten durch Prof. Dr. Jürgen Keßler, einen ausgewiesenen Experten in Fragen des EU- und Kartellrechts – erarbeiteten Prüfergebnisse werden am Dienstag, den 19.7., um 9.30 Uhr der Presse vorgestellt. Die Pressekonferenz findet in den Geschäftsräumen von Transparency International Deutschland (Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin) statt und ist aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten auf Pressevertreter begrenzt.
Die Wasserbürger freuen sich, dass es der juristischen Arbeitsgruppe, die von Sabine Finkenthei koordiniert worden ist, so schnell gelungen ist, erste juristische Schritte in die Wege zu leiten. Nähere Information ab Dienstag mittag auf diesem Portal!
Die Einladung von Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin finden Sie hier.

Berliner Wasserbetriebe sorgen für blühende Landschaften

Berliner Wasserbetriebe sorgen für blühende Landschaften

Nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid und den offen gelegten Geheimverträgen wissen Berliner, wer Ihnen das Geld aus den Taschen pumpt. 200 Millionen Euro Gewinnausschüttung im zurückliegenden Geschäftsjahr konnten nur durch hohe Wasserpreise erwirtschaftet werden. Im Klartext: Hohe Gewinne lassen nur die Herzen der privaten Anteilseigner und der politischen Funktionsträger höher schlagen, nicht jedoch die der Verbraucher und Gewerbetreibenden. Ob deren Gemüter durch die neue Werbekampagne besänftigt werden können? Mit dem Motto „Bestes Berliner Wasser für eine bunte, blühende Stadt“ tourt das Wasser-Mobil durch die Stadt und verschenkt Blumensamen, Dünger und ein Glas Wasser. Es bleibt abzuwarten, ob den Wasserbetrieben das blaue Wunder blüht, wenn der Berliner Landesrechnungshof diese Imagekampagne unter die Lupe nimmt.

Nur zur Erinnerung:
„Der Rechnungshof beanstandet, dass der Aufwand der BWB für Imagekampagnen von insgesamt 4,4 Mio. € in den Jahren 2005 bis 2008 angesichts des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs sowie der wiederholten Erfolglosigkeit dieser Kampagnen in hohem Maße unwirtschaftlich war. Der Rechnungshof erwartet, dass die BWB künftig auf die Durchführung derartiger Imagekampagnen verzichten“ (Rechnungshof von Berlin, Jahresbericht 2010, Rdnr. 292, S.151).

Lobbyismus in Deutschland – Die inoffizielle Macht im Staat

Lobbyismus in Deutschland – Die inoffizielle Macht im Staat

Dieses Thema diskutiert Scobel am 21.7. mit Thomas Leif (Politologe, Autor und Journalist), Edda Müller (Vorsitzende von „Transparency Deutschland“) und Marianne Tritz (Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes).
Wiederholungen in der Sommerpause müssen nicht langweilig sein. Und wer seinen Horizont erweitern und erkunden will, was außer der Beschreibung alt-bekannter Probleme an Problemlösungskonzepten diskutiert wird, der sollte sich auch auf anderen Portalen umschauen. Vor dem Hintergrund der Milliardenbeträge wundert einen dann doch, wie gemäßigt diskutiert und wie verhalten, ja fast zurückhaltend die Vorschläge sind. An eine Novellierung des Wirtschaftsstrafrechts traut sich keiner ran und die rechtlichen Regelungen zur Generalunternehmerhaftung sind in Deutschland in der Rechtspraxis nicht anwendbar…

Marshall McLuhan – Der Medientheoretiker und Entdecker des globalen Dorfes zum 100. Geburtstag

Die regressiven Tendenzen einer überwiegend visuell ausgerichteten Mediengesellschaft hat der Medientheoretiker McLuhan in seiner Prognose des „globalen Dorfes“ bereits Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts vorhergesehen, also weit bevor uns Datenhighways, flimmernde Smartphones und virtuelle Flimmerwelten in einen halluzinatorischen Zustand informierter Paralyse versetzt haben. Und es mag bezeichend sein, dass uns das öffentlich-rechtliche RADIO als dem unterschätzten „Organ“ der Sprach- und Erzählkultur an diesen Vordenker erinnert. Immerhin lassen einen die Auseinandersetzungen um Wikileaks, um Geheimverträge, um „moderierte“ bzw. zensierte e-mail-Listen und um Transparenz hoffen, dass die Funktion der Schriftkultur für das kognitive Verstehen und das politische Handeln noch nicht ganz ausgedient hat.

Weltzeit  02.08.2011 · 18:07 Uhr: Profit statt Erkenntnis – Der Medienmarkt im Murdoch-Land USA v. Ralph Sina
Der Skandal um die kriminellen Abhör- und Bestechungspraktiken der Konzernangestellten von Medienzar Rupert Murdoch in Großbritannien wird in den USA aufmerksam beobachtet: Denn die Vereinigten Staaten sind Murdoch-Land. Der in Australien geborene Medienunternehmer ist u.a. Herr über Amerikas einflussreichsten Kabel-Sender Fox-News. Auch Sender wie CNN, ABC oder CBS befinden sich im Polarisierungs- und Trivialisierungs-Sog oder landen im Quotenabseits. Konzentration ist Trumpf, Profit statt Meinungsvielfalt heißt die Devise: 80 Prozent der knapp 1500 US-Zeitungen gehören wenigen Großverlagen.

Donnerstag, 21.07., 16.05 Uhr, dlf: (Büchermarkt) Medienguru im Blick
„Marshall McLuhan“. Eine Biographie, geschrieben vom kanadischen Schriftstellers Douglas Coupland (Generation X). Von Michael Köhler

Mittwoch, 20.07., 19.30  Uhr, dlr: Verliebt in seine Apparate – Zum 100. Geburtstag des Medienträumers Marshall McLuhan. Von Ronald Düker

Montag, 18.07., 19:30 Uhr, dlr: „Der Facebook-Mensch. Wie verändern soziale Netzwerke unser Leben?“ Von Johannes Nichelmann

Sonntag, 17.07., 08:30 Uhr, swr2: Das Fernsehen unter der Lupe – McLuhans Medientheorie. Von Matthias Eckoldt – Auch zum Nachhören und Nachlesen!!!

Freitag, 15.07., 00:05 Uhr, dlr: „The Medium is the Massage“ – Ein Klangexperiment von Marshall McLuhan, Quentin Fiore und Jerome Agel

Freitag, 15.07. 17.05 Uhr, swr2: Medien-Guru der digitalen Welt. Gesprächsleitung: Michael Köhler, SWR2 Forum vom 15.07.2011.Es diskutieren: Martin Baltes – Verleger, Buchautor und Germanist, Freiburg, Prof. Dr. Norbert Bolz – Medienwissenschaftler, Technische Universität Berlin, Prof. Dr. Doris Kolesch – Theaterwissenschaftlerin, Freie Universität Berlin – Hier zum Nachhören