Wem gehört das Wasser?

Wem gehört das Wasser? 

Rekommunalisierung: kostengünstig und bürgernah!

Vor einem Jahr gelang es Bolivien, in der UN-Generalversammlung das Menschenrecht auf Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung durchzusetzen. Dieses Jubiläum wie die jüngsten Vorschläge, Griechenland aus der Finanzkrise mit einer rigorosen Privatisierung der Daseinsvorsorge herausführen zu wollen, sind Anlässe, die Privatisierungsdiskussion um einige Aspekte zu erweitern. Die Broschüre „Wem gehört das Wasser?“ unternimmt diesen Versuch. Hinterfragt werden nicht nur die Mystifizierung privater Investoren und die Rolle der Medien, sondern es wird auch das Konzept eines neuen Volksbegehrens vorgestellt, wie in Berlin das traurige Kapitel der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe endlich beendet werden kann, und das mit einem Verfahren, welches verhindert, dass die Konzerne an einer Rekommunalisierung auch noch gewinnen. Das Zauberwort lautet: Mitbestimmung, damit eine kostengünstige Rekommunalisierung bürgernah gelingen kann.
 

Wie notwendig ein solches Projekt ist, beweist auch die Tatsache, dass die Bundesregierung an ihrer Politik der Geheimhaltung unbelehrbar festhält: Öffentlich-Private-„Partnerschaften“ (der dem Mafia-Jargon entlehnte Begriff der Patenschaften erscheint angemessener) unterliegen immer noch der Geheimhaltung, wie aus einer Drucksache des Bundestages hervorgeht.

 

 

Vor einem Jahr gelang es Bolivien in der UN-Generalversammlung das Menschenrecht auf Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung durchzusetzen. Diese Jubiläum wie die jüngsten Vorschläge, Griechenland aus der Finanzkrise mit einer rigorosen Privatisierung der Daseinsvorosgre herausführen zu wollen, sind Anlässe, die Privatisierungsdiskussion um einige Aspekte zu erweitern. Die Broschüre „Wem gehört das Wasser“ unternimmt diesen Versuch. Hinterfragt werden nicht nur die Mystifizierung privater Investoren und die Rolle der Medien, sondern es wird auch das Konzept eines neuen Volksbegehrens vorgestellt, wie in Berlin das traurige Kapitel der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe endlich beendet werden kann, und das mit einem Verfahren, welches verhindert, dass die Konzerne an einer Rekommunalisierung auch noch gewinnen. Das Zauberwort lautet: Mitbestimmung, damit eine kostengünstige Rekommunalisierung bürgernah gelingen kann.

1 Jahr Wasser als Menschenrecht – Schöne Worte ohne Folgen?

28. Juli 2011, 11.30 Uhr, dlf, Umwelt und Verbraucher: 1 Jahr Wasser als Menschenrecht – Schöne Worte ohne Folgen in Anbetracht der Dürre am Horn von Afrika?

s.a.: Grundrecht auf Wasser für viele nur ein Traum

Kommentar Wasserbürger: „Die Wasserversorgung der Weltbevölkerung ist trotz technologischen Fortschritts immer noch nicht gewährleistet. Das Millenniumsziel der Vereinten Nationen, bis 2015 die Zahl der Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser zu halbieren, ist nach offiziellen Verlautbarungen der UN nicht erreichbar. Überlegungen, dieses Problem durch eine stärkere Einbeziehung privater Unternehmen zu lösen, berühren jedoch politische Grundsatzfragen. Die Privatisierungsdiskussion verlangt die prinzipielle Entscheidung, ob die Wasserversorgung als kommerzielles Geschäft von privatrechtlichen, gewinnorientierten Unternehmen angeboten werden soll oder ob eine öffentlich garantierte Wasserversorgung in Verbindung mit einem völkerrechtlich kodifizierten Rechtsanspruch vorzuziehen ist, da sie die höhere Versorgungssicherheit der Weltbevölkerung garantieren kann. Zumindest was den völkerrechtlichen Anspruch betrifft, ist es Bolivien am 28. Juli 2010 gelungen, in der UN-Generalversammlung endlich das Recht auf Trinkwasser als Menschenrecht zu verankern. Vor dem Hintergrund der langjährigen diplomatischen Verhandlungen ist dieser Vorstoß, der auch das Menschenrecht auf eine sanitäre Grundversorgung umfasst, als ein doppelter Erfolg zu bewerten. Die Relevanz dieses völkerrechtlichen Anspruchs für die Realpolitik wird sich aber erst erweisen müssen, eben darin, ob sich die Hoffnungen des bolivianischen Präsidenten Evo Morales erfüllen werden, dass mit diesem Beschluss auch der fortschreitenden Privatisierung der Wasserwirtschaft Einhalt geboten werden kann.

Es wird niemanden überraschen, dass nach dem Vorstoß Boliviens diese Hoffnungen auch auf völkerrechtlicher Ebene durch den UN-Menschenrechtsrat bereits „aufgeweicht“ werden. Eine aktuelle Übersicht vermittelt Inga Winkler in ihrem vom Institut für Menschenrechte herausgegebenen Essay „Lebenselixier und letztes Tabu – Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung“.“

Berliner-Wasserverträge: EU-Kommission prüft / Erste juristische Schritte sind eingeleitet – weitere folgen!

5 Monate liegt es zurück, dass die Berliner Bevölkerung Geschichte geschrieben hat und in Berlin der erste Volksentscheid gewonnen wurde. Bereits Anfang März hat sich eine Arbeitsgruppe von 10 Juristen unter dem Dach der GRÜNEN LIGA Berlin zusammengefunden, um die offen gelegten Dokumente einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Diese in enger Absprache mit Prof. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin und mit Prof. Edda Müller von Transparency Deutschland International vorgenommene Prüfung hatte zur Folge, dass bereits erste juristische Schritte gegen die Geheimverträge gegenüber der EU-Kommission eingeleitet werden konnten.

Für Interessierte, die an der Teilnahme der PK am 19. Juli verhindert waren, bieten wir die Tondokumente der Pressekonferenz zum Nachhören an.

Eröffnung Thomas RudekProf. Edda Müller (TI)Prof. Jürger Keßer (VZB / EWSA)Sabine Finkenthei (AG unabh. Juristen)Fragen und Antworten 1Fragen und Antworten 2

Das Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Und die wichtigsten Kernsätze haben wir für Sie auch an dieser Stelle in Form einer Kurz-Präsentation zusammengestellt.

Und hier ein Kurz-Interview mit Prof. Keßler (Radio EINS).


 

Pressemitteilung zur Pressekonferenz

EU-Kommission überprüft Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, 19.07.2011 – Die Berliner Wasserbetriebe beschäftigen nun die Europäische Kommission. Die oberste europäische Wettbewerbsbehörde prüft, ob bei der Teilprivatisierung im Jahr 1999 EU-Recht verletzt wurde. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so würde dies den Privatisierungsverträgen die Geschäftsgrundlage entziehen und erhebliche Rückforderungsansprüche des Landes Berlin gegenüber RWE und Veolia begründen.

Den Anstoß für die Prüfung der EU-Kommission gaben die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland, Edda Müller, und der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler. In einem Schreiben an die EU-Kommission wird der Verdacht begründet, dass bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden.

Der Beihilfenrechtsverstoß liegt dem Schreiben nach darin, dass der Berliner Senat den privaten Investoren (RWE und Veolia, ehemals Vivendi) 1999 eine Gewinngarantie gegeben hat. Die Investoren bekommen danach, wenn die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, Geld aus dem Haushalt des Landes Berlin. Dies ist eine Art Subvention, die nach EU-Recht grundsätzlich verboten ist, weil Konkurrenten benachteiligt werden können. „Sollte sich der Verdacht der rechtswidrigen versteckten Beihilfe bestätigen, so hätte dies weitreichend Auswirkungen auf die derzeitige Privatisierungspraxis insbesondere im kommunalen Bereich“, erklärte Edda Müller. Daneben rügt das Schreiben eine Verletzung von Vergaberecht. „Es ist nicht bekannt, dass es vor der Teilprivatisierung ein Ausschreibungsverfahren gegeben hätte“, so Keßler. „Das wäre aber aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich gewesen.“
Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, hätte dies weitreichende Folgen. Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Zugleich müssten die Verträge geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden.

Hintergrund des Schreibens an die EU-Kommission ist der Volksentscheid, durch den die Berliner am 13. Februar dieses Jahres (2011) eine Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erzwungen haben. Seitdem trifft sich unter dem Dach des Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin ein Kreis von Juristen, der ehrenamtlich die Konditionen der Teilprivatisierung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Die Juristengruppe hat auch die europarechtliche Prüfung durchgeführt und wird noch bis zur Wahl die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen.

Das Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Kontakte:

Transparency International Deutschland e.V.
Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Tel. 030 / 54 98 98 0

Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender
Tel. 0170 / 55 31 114

Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen
Sabine Finkenthei
Tel. 0176 / 25 21 37 26

GRÜNE LIGA Berlin
Thomas Rudek
Tel. 030 / 261 33 89

Wer „bremst“ die Prüfung der Wasserverträge?

Wer „bremst“ die Prüfung der Wasserverträge?

Berlin, 22.07.2011. Nach einem überwältigenden Medienecho auf die Pressekonferenz von Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin meldete gestern die „Berliner Zeitung“ unter dem Titel „Brüssel bremst“, dass sich kein „ausreichend konkreter Tatbestand erkennen“ lasse und das „so genannte Beihilfeprüfverfahren… derzeit nicht eingeleitet werde“. Es geht um die Berliner Wasserverträge, genauer jene Rechtsdokumente, mit denen die Teilprivatisierung 1999 unter Dach und Fach gebracht wurde. Ob der Kursverlauf der Aktie von Veolia die Berliner Zeitung zu der einseitigen Berichterstattung veranlaßte, oder ob es lediglich das Berliner Beziehungsgeflecht ist, scheint von untergeordneter Bedeutung. Bedauerlich ist es, wenn ohne eine substanzielle Begründung Schnellschüsse abgefeuert werden, die auch auf die Qualität journalistischer Berichterstattung negativ ausstrahlen und der Seriösität der Berliner Zeitung nicht zuträglich sind.

Nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung der damals geschlossenen Geheimverträge zwischen dem Senat und den Anteilseignern RWE und VEOLIA hat sich eine Arbeitsgruppe von 10 ehrenamtlichen Juristen an die Arbeit gemacht und die Verträge einer kritischen Prüfung unterzogen. Dieser Prozess, der in enger Abstimmung mit der Antikorruptionsorganisation „Transparency International Deutschland“ und der „Verbraucherzentrale Berlin“ erfolgt ist, hatte erste Arbeitsergebnisse zur Folge, die am Dienstag der Presse vorgestellt wurden. In einem an die EU-Kommission gerichteten Schreiben wurde substanziell dargelegt, dass die Verträge gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Zum anderen wurde von der Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen angekündigt, dass weitere Schritte folgen werden. Auch verfassungs-, haushalts- wie zivilrechtliche Rechtsverstöße wie die sich daraus ergebenden verfahrensrechtlichen Konsequenzen zur Vertragsanfechtung sollen noch vor der Wahl der Berliner Öffentlichkeit vorgestellt und durch einen Verlag publiziert werden.

Der Artikel von Sebastian Höhn in der Berliner Zeitung überrascht insofern, da die Aufmachung durch den Titel wie den Untertitel („Wasserverträge: Keine Prüfung wegen illegaler Subventionen“) dem Artikel-Inhalt widerspricht und  die Leserschaft in die Irre führt. Den Sprecher der deutschen Vertretung der EU-Kommission, Carsten Lietz, zitierend, ist der Fall „noch nicht zu den Akten gelegt“. Auch werden mögliche Verstöße gegen das europäische Vergaberecht weiterhin geprüft. Nicht nachzuvollziehen in dem Artikel ist die unterschiedliche Bewertung, die Höhn den Indizien für einen Verstoß gegen das Beihilferecht und gegen das Vergaberecht beimisst: Höhn stellt die im Kommissionsschreiben dargelegten Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht als „Hauptvorwurf“ dar, obwohl der EU- und Kartellrechtler Prof. Jürger Keßler von der Verbraucherzentrale auf der PK eindeutig herausgestellt hat, dass ein Verstoß gegen das Vergaberecht die Nichtigkeit der Verträge zur Folge haben könnte, während ein Verstoß gegen das Beihilferecht lediglich zur Rückführung der illegalen Subventionen führen würde. Auch – auf eine Nachfrage der Morgenpost antwortend – präzisierte Prof. Keßler auf der Pressekonferenz, dass es völlig unerheblich sei, ob die Beihilfe bereits in der Realität zur Anwendung gekommen sei: „In der Tat ist auf diese … Ausfallgarantie des Landes Berlin nicht zurückgegriffen worden. Doch das spielt auch keine Rolle. Maßgeblich ist die tatsächliche Vertragsgestaltung“ (Ausschnitt Keßler: 2 gute Gründe).
Stellt man in Rechnung, dass den zitierten Verlautbarungen des Kommissions-Sprechers Carsten Lietz keine offizielle Stellungnahme zugrunde liegt, die den Eindruck einer nachvollziehbaren „Entscheidung“ vermitteln, dann scheinen hier Schnellschüsse abgefeuert worden zu sein, welche die vorgestellten Arbeitsergebnisse torpedieren sollen. Festzuhalten ist, dass nicht ein einziges Gegenargument angeführt worden ist, das die Argumentation des Schreibens entkräftet. Wer sich mit Argumenten inhaltlich auseinandersetzen oder vertraut machen und nicht Meinungsbekundungen blindlings folgen möchte, dem sei empfohlen, sich mit dem Schreiben von Transparency International und der Verbraucherzentrale zu befassen und sich die Tonmitschnitte der Pressekonferenz anzuhören.

s. „Brüssel bremst – Wasserverträge: Keine Prüfung wegen illegaler Subventionen.“ Von Sebastian Höhn – Berliner Zeitung v. 21.07.2011
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0721/berlin/0086/index.html

Presse- & Medienresonanz auf die PK bei Transparency International

Dank der Mitwirkung zahlreicher Unterstützer – allen voran die Presserefernten der Verbraucherzentrale Berlin und von Transparency International Deutschland wie der GRÜNEN LIGA Berlin – war die Presse- und Medienresonanz äußerst erfreulich. Selbst der Pressesprecher von VEOLIA Wasser erschien überraschend auf der PK.
Wie bereits mehrfach betont: Das an die Europäische Kommission gerichtete Beschwerdeverfahren ist lediglich der erste Schritt. Die unabhängige Arbeitsgruppe wird die Verträge auch noch auf weitere Rechtsverstöße prüfen.

Eine Zusammenstellung der Publikationen in der Presse befindet sich hier (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Ein Kommentar auch zu Fehlern in einigen Berichten wird in den nächsten Tagen erscheinen.