ABGEORDNETENWATCH NUTZEN! Anfechtung der Wasser-Verträge durch Abgeordnete ist möglich

Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat mit einem juristischen Leitfaden bewiesen, dass die Teilprivatisierungsverträge von den Abgeordneten durch ein so genanntes Organstreitverfahren gerichtlich angefochten werden können.

Auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de können Bürger die Abgeordnten in die Pflicht nehmen und zur Rede stellen! Hier für alle, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, zur Orientierung ein Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrter ….

am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wurde (Art. 87 I VvB) (s. localhost/wordpress/).

Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?

Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!

Berliner Wasserverträge im rechtsfreien Raum sind nichtig – Abgeordnete in der Pflicht

Berliner Wasserverträge im rechtsfreien Raum sind nichtig –
Abgeordnete stehen in der Pflicht

Juristischer Argumentationsleitfaden beweist: Nichtigkeit der Verträge kann durch ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt werden.

Die Einladung zur Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale
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Zum Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

Pressekonferenz versäumt? Kein Problem: Hier können Sie die Wortbeiträge nachhören. Sie können gerne die O-Töne auch für Radiosendungen verwenden. Selbstverständlich können Sie sich auch mit den Podiumsteilnehmern direkt in Verbindung setzen. Sie finden die Kontaktdaten in der Pressemappe!

Eröffnung Dr. Lischke (Verbraucherzentrale Berlin) – Begrüßung Thomas Rudek (Moderation / GRÜNE LIGA Berlin) – Beitrag aus der Sicht von Alexander Kraus (Vorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin) – Vorschlag zur Neuordnung der Kalkulation der Wassertarife – Der Leitfaden1: Gespräch mit Sabine Finkenthei (Juristin, Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen) – Der Leitfaden 2: Fortsetzung des Gesprächs Nachfragen 1Nachfragen 2Nachfragen 3

Nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin fragen sich viele Berliner, was die Offenlegung der geheimen Wasserverträge gebracht hat. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen gebildet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Vertragsdokumente – soweit diese offen gelegt sind – kritisch zu prüfen, um Anhaltspunkte für eine juristische Vertragsanfechtung zu finden. Berliner Abgeordnete haben sich im Arbeitskreis nicht beteiligt.
Auf Anraten des EU- und Kartellrechtlers Prof. Jürgen Keßler, der auch Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin ist und den Volksentscheid als Vertrauensperson unterstützt hat, hat der Arbeitskreis zunächst die Verträge unter europarechtlichen Gesichtspunkten untersucht und Verstöße gegen das europäische Ausschreibungsrecht und gegen das europäische Beihilferecht festgestellt. Diese Rechtsverstöße wurden in enger Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens bei der EU-Kommission zur Anzeige gebracht. Nach aktuellen Informationen ist die EU-Kommission mit der EInleitung einer Vorprüfung befasst.

Nach der europarechtlichen Prüfung hat der Arbeitskreis die Verträge jetzt einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser intensiven Prüfung wurde während der letzten Monate ein juristischer Leitfaden erarbeitet, in dem nachgewiesen wird, dass die Verträge gegen die Berliner Verfassung und insbesondere gegen das Haushaltsrecht (Budgetrecht) des Parlaments verstoßen. Im Mittelpunkt steht die haushaltsrechtliche Verfassungsnorm  des Art. 87 I VvB. Diese besagt, dass ohne gesetzliche Grundlagen keine Sicherheiten gewährleistet werden dürfen.

Wenn die Exekutive Sicherheiten wie in Form von einer Gewinnausfallgarantie des § 23.7 Konsortialvertrags vertraglich, aber ohne gesetzliche Grundlage, zusichert, dann ist das ein eklatanter Verstoß gegen das durch Art. 87 I VvB verfassungsrechtlich garantierte Budgetrecht des Parlaments. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das Kalkulationsmodell des damaligen Teilprivatisierungsgesetzes durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Berlin infolge einer Normenkontrollklage für teilnichtig erklärt worden ist. Die in § 23.7 des Konsortialvertrags geregelte Gewinnausfallgarantie, die das für nichtig erklärte Kalkulationsmodell zur Grundlage hat, stellt  eine schwerwiegende Missachtung der Kompetenzen des BerlVerfGH dar, da dessen Nichtigerklärung keine Wirkung entfalten kann. Die bloße Billigung im Haushaltsplan stellt ebenso wenig eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne von Art. 87 I VvB dar, wie die Zustimmung(spraxis) des Abgeordnetenhauses von Berlin zu den Verträgen mit den privaten Investoren.

Zu den Folgen: Das BGB stellt in §134 fest, dass Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, nichtig sind. Da § 23.7 des Konsortialvertrags Bedingungen und Umfang der Gewinnerzielung der Investoren regelt, stellt diese Klausel den Hauptzweck des Vertrags dar, so dass die Nichtigkeit dieser Regelung die Gesamtnichtigkeit des Gesamtvertrages nach sich zieht. Die Umstände der Vertragsschließung und -anpassung zeigen deutlich, dass für die Investoren der Vertrag mit der Sicherheitsleistung nach § 23.7 des Konsortialvertrags stand und fiel. Es liegt auf der Hand, dass die dort getroffene Regelung ein zentraler Faktor für die Kaufentscheidung der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben war.

Um die Gesamtnichtigkeit des Vertrages verfahrenstechnisch durchzusetzen, müßte von Seiten des Abgeordnetenhauses eine konkrete Aufforderung an den Senat gerichtet werden, die Verträge wegen Verstoßes gegen Art. 87 I VvB für nichtig erklären zu lassen. Wird der Senat daraufhin nicht tätig, könnten die Abgeordneten selbst im Rahmen eines fristgebundenen Organstreitverfahrens gegen den Verfassungsverstoß vor dem Verfassungsgerichtshof vorgehen.

Darüber hinaus zeigt der Leitfaden dezidiert auf, dass auch das vertraglich vereinbarte Schiedsverfahren gegen die Verfassung verstößt, das Land Berlin folglich nicht gehalten ist, Streitigkeiten vor einem unter Ausschluss parlamentarischer Kontrolle tagenden Schiedsgericht auszutragen. Der Senat wäre daher gut beraten, wenn er endlich die Vertragsverhandlungen mit den privaten Anteilseignern RWE und Veolia für gescheitert erklärt und er die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich anstrebt. Es liegt im Ermessen eines jeden einzelnen Berliner Abgeordneten, diesen Schritt durch ein Organverfahren zu beschleunigen.

Der Arbeitskreis wird seine Arbeit fortsetzen. Erst kürzlich konnte ein weiterer Rechtsanwalt für die Mitarbeit gewonnen werden. Dem Arbeitskreis gehören Juristen unterschiedlicher Generationen an, erfahrene
Rechtsanwälte wie Wissenschaftler. Die meisten haben promoviert und sich auf ganz unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert, so dass die Thematik aus einem sehr breiten fachspezifischen Spektrum heraus beurteilt werden kann.

Interessenten melden sich bitte bei der Koordinatorin des Arbeitskreises, der Juristin Sabine Finkenthei (Kontakt: S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42 / mobil: 0176 / 25 21 37 26).

Die Wasserbürger bedanken sich bei dem Arbeitskreis der unabhängigen Juristen für die geleistete Arbeit und wünschen allen Mitwirkenden auch für die Zukunft zahlreiche Eingebungen, um die Verhältnisse zum besseren zu verändern. Auch bedanken wir uns ganz herzlich bei der Verbraucherzentrale Berlin wie dem Bund der Steuerzahler für die Unterstützung zur Pressekonferenz.

8. Sept., 16.00 Uhr: Rundfunkratssitzung des rbb zur Beschwerde über die Berichterstattung im rbb-Fernsehen zum Wasser-Volksbegehren

Die Berichterstattung des rbb-Fernsehens – nicht des Rundfunks bzw. der rbb-Radiosender ! – über das Wasser-Volksbegehren verleif katastrophal! Insbesondere wenn zum Vergleichsmaßstab die Berichterstattung über die Volksentscheide „Pro Reli“ oder zum Erhalt des Flughafens-Tempelhof herangezogen wird. Beispielsweise erhielten beide Volksentscheide auch in der rbb-Talk-Sendung „Klipp und Klar“ Sendezeit. Anders verhielt sich die „Klipp&Klar“-Redaktion beim Wasser-Volksentscheid. Doch damit nicht genug: Ein Mitarbeiter des rbb ergriff die Eigeninitiative und begleitete in seiner Freizeit über mehrere Tage die Aktivitäten zum Volksbegehren. Entstanden ist ein 30-minütiger Dokumentarfilm, der das ehrenamtliche Engagement von vielen Bürgern im Zusammenhang mit der Ausübung der direkten Demokratie aufzeigt. Als der Mitarbeiter den Film mehreren Programmplanern anbot, zeigten diese kein Interesse.

Am 8. September 2011 findet in Potsdam um 16 Uhr die 62. ordentliche Rundfunkratssitzung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Wichtig für den Wasser-Volksentscheid ist der Tagesordnungspunkt 12
Bericht über die 72. Sitzung des Programmausschusses am 18. August 2011
Programmbeschwerde Georg Zenker zum Thema:„Volksentscheid Wasser““ (Friederike von Kirchbach)

08.09.2011 16:00
Ort der öffentlichen Rundfunkratssitzung: rbb, Marlene Dietrich Allee 20, Potsdam

Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Berliner Bürger ihre Erfahrungen zur Berichterstattung des rbb diskutieren und möglichst auch in Zuschriften dem Rundfunkrat, Masurenallee 8-14,  14057  Berlin,  vor der Entscheidung über die Beschwerde mitteilen: gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de

 

Tagesspiegel: Wackelt die Berichterstattung über den Volksentscheid?

Am 28.8. schrieb der Tagesspiegel unter dem Titel „Wackliger Wassertisch“ eine Meldung, die den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Wasserbürgern um einen „Konkurrenzverein“ zum „Berliner Wassertisch“ handelt. Diese Darstellung erfordert eine Richtigstellung: Sowohl Sabine Finkenthei, Thomas Rudek wie andere Wasserbürger unterstützen auch weiterhin den Wassertisch. Thomas Rudek gehört mit zu den Gründungsmitgliedern des Wassertischs. Sabine Finkenthei hat das Volksbegehren und den Volksentscheid von Anfang an juristisch unterstützt. Auch andere Wasser-Aktivisten, die beispielsweise die neue Wassertisch-Arbeistgruppe „Klärwerk“ oder die „AG Rekommunalisierung“ unterstützen, bringen sich auch bei den Wasserbürgern konstruktiv mit ein. Es geht folglich nicht um Konkurrenz, sondern um eine Ergänzung. Leider wird der Eindruck von sich konkurrierenden Bürgerinitiativen von den neuen Sprechern des Wassertischs verbreitet. Fest steht: Weder der Wassertisch noch die Wasserbürger sind Vereine, sondern Personenbündnisse, die sich gegen die Teilprivatisierung engagieren.

Die Wasserbürger verfolgen mehrere Ziele: Zum einen die Anfechtung der Verträge. Daher sind auch die ersten juristischen Schritte gegen die Geheimverträge sofort auf der Homepage der Wasserbürger veröffentlicht worden. Zum anderen befindet sich ein neues Volksbegehren in der Vorbereitung: Dem Trend der Zeit entsprechend, soll mit einem Mitbestimmungsgesetz gewährleistet werden, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne für ihre Anteile an den Wasserbetrieben erhalten sollen. Da an dieses neue Volksgesetz aufgrund des hohen Eigentumsschutzes juristisch sehr hohe Anforderungen gestellt werden müssen, dauert die Vorbereitung noch an.

In Kürze wird die Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen ein Argumentationsleitfaden vorgestellen, in dem weitere rechtliche Schritte gegen die offen gelegten Verträge vorgestellt werden.

Weltwasserwoche in Stockholm: Wasser in einer urbanisierten Welt

Ob Wassermangel oder hohe Wasserpreise – viele Menschen sehen ihre Zukunft nicht auf dem Land und ziehen in die Slums der neuen Mega-Cities. Hält dieser Trend an, dann werden im Jahr 2050 70 Prozent der Weltbevölkerung in urbanen Gebieten leben.
Weltweit gibt es 500.000 Städte, die 80 Prozent der Ressourcen beanspruchen.  Für die Sicherstellung der Versorgung wird nicht nur Wasser benötigt, sondern muss Energie produziert werden. Nach Auffassung des Architekturprofessors Volker Hartkopf ist der zusätzliche Energiebedarf so hoch, dass „man jedes Jahr einen neuen Drei-Schluchten-Damm“ bräuchte (1).

 

Die Frage der städtischen Wasserversorgung ist auch stets eine Frage der Finanzierung und damit einhergehend eine Frage, inwieweit die Frage der Wasserver- und entsorgung durch die Einbeziehung privater Investoren  beantwortet werden soll.  So wurde der Kampf gegen die profitorientierte Kommerzialisierung der Wasserversorgung in Cochabamba nicht beendet, sondern in La Paz und El Alto weitergeführt: Seit in diesen Städten die Konzerne Ondeo / Suez die Wasserversorgung übernommen haben, sind die Preise um 57,7% gestiegen. Geheimvertraglich zugesicherte Renditen in Höhe 12 Prozent führen dazu, dass für einen Leitungs- und Abwasseranschluss 445 US-Dollar berechnet werden, so dass sich in diesen Städten „über 200.000 Menschen gar keinen Wasseranschluss leisten“ können (Katzmann, Schwarzbuch Wasser, S. 79). Nicht nur in den Ländern Südamerikas, Afrikas und Asiens haben die Armen das Nachsehen. In England führt die Privatisierung dazu, dass in „den Jahren 1993 bis 1998 … der Wasseranteil minderer Qualität von neun auf elf Prozent angestiegen“ ist. Nach den Schilderungen eines britischen Gewerkschaftlers sind die Konzerne dazu übergegangen, in den Wohnungen von sozial schwach gestellten Menschen Wasserautomaten mit Pre-Pay-System zu installieren: Erst wer seine Chipkarte gegen Geld aufgeladen hat, kann den Wasserhahn aufdrehen und die Toilettenspülung benutzen (S. 80) . Bei einem geschätzten jährlichen Marktwert von 22 Mrd. US-Dollar profitieren von einer vorsätzlichen Qualitätsminderung des Leitungswassers vor allem Mineralwasserkonzerne wie Nestlé, Danone u.a. Hier drängt sich dem Leser schon die Frage auf, inwieweit es Verflechtungen zwischen Nestlé und den Konzernen des Wasserkartells gibt. Aufschlussreich ist auch der Hinweis der Autorin auf die ökologischen Kosten des Nachfrage-Booms. Denn: Einer Studie der Universität Hannover zufolge ist für die Versorgung einer Person mit 110 Liter Flaschenwasser soviel Energie erforderlich wie für die Bereitstellung von 44.000 Liter Leitungswasser benötigt wird (S. 92).

Um zu verdeutlichen, unter welchen Bedingungen Menschen in Schwellenländern bereits heute leben, „hat die Umweltorganisation WWF die dort herrschenden Problemsituationen auf Deutschland übertragen: Jeder dritte Bewohner von Berlin hätte dann keinen Wasseranschluss, Trinkwasser müsste zeitweilig über Wochen abgekocht werden, Unternehmen im Großraum Berlin-Potsdam die Produktion bei bestimmten Wetterlagen einstellen“ (dlf-Reportage).

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen an die Entwicklung einer langlebigen und leistungsstarkten Infrastruktur ist zu befürchten, dass private Investementfonds mit lukratiiven Renditeversprechungen Kapitalanleger locken und sich die „Investments“ auf jene Bereiche beschränken, in denen die Renditen auch erzielt werden können.

Der jüngste Vergleich der Wassertarife in dem bevölkerungsreichsten Bundesland hatt ergeben, dass die enormen Tarifunterschiede in NRW vor allem in den unterschiedlichen Kalkulationsverfahren und Abschreibungsmethoden begründet liegen (zur Studie des Bunds der Steuerzahler in NRW).

Die Wasserbürger empfehlen die Entwicklung eines einheitlichen Kalkulationsverfahrens, das sich an den Erwartungen der Verbraucher und Gewerbetreibenden orientiert und nicht an den Renditeerwartungen von Kapitalanlegern. Innerhalb der EU fand 1999 die größte Teilprivatisierung in Berlin statt. In Berlin beträgt der Anteil der kalkulatorischen Kosten und kalkulatorischen Zinsen an den Wasserkosten 44 Prozent (Quelle: internes Papier des Berliner Finanzsenatoris Dr. Ulrich Nußbaum)! Nutznießer sind die Konzerne RWE und Veolia sowie das Land Berlin. Im internationalen Städtevergleich werden in Berlin mit die höchsten Wasserpreise bezahlt.

Verstädterung in Zahlen (Quelle: „Brand eins“)
Zahl der in Manhattan lebenden Menschen pro Quadratkilometer: 13 400
Zahl der in der Altstadt von Mumbai lebenden Menschen pro Quadratkilometer: 570 000
Zahl der im Berliner Bezirk Mitte lebenden Menschen pro Quadratkilometer: 8165
Zahl der Menschen, um die die städtische Bevölkerung weltweit pro Tag wächst: 190 000
Zahl der Städte weltweit mit mehr als zehn Millionen Einwohnern im Jahr 1950: 1
Zahl der Städte weltweit mit mehr als zehn Millionen Einwohnern im Jahr 2000: 19

Thomas Rudek – Kontakt: 030 / 261 33 89 e-mail: ThRudek@gmx.de

(1)

Ein zentrales Problem liegt in der Verstädterung durch Landflucht. Wegen Wassermangels oder auch aufgrund von überhöhten Wasserpreisen haben viele Menschen keine Zukunft auf dem Land und ziehen in die Slums der neuen Mega-Cities. Weltweit gibt es 500.000 Städte, die 80 Prozent der Ressourcen beanspruchen. Für die Sicherstellung der Versorgung wird nicht nur Wasser benötigt, sondern muss Energie produziert werden. Nach Auffassung des Architekturprofessors Volker Hartkopf ist der zusätzliche Energiebedarf so hoch, dass „man jedes Jahr einen neuen Drei-Schluchten-Damm“ bräuchte.

Verstädterung in Zahlen, entnommen der Zeitschrift „Brand eins“

Zahl der in Manhattan lebenden Menschen pro Quadratkilometer: 13 400

Zahl der in der Altstadt von Mumbai lebenden Menschen pro Quadratkilometer: 570 000

Zahl der im Berliner Bezirk Mitte lebenden Menschen pro Quadratkilometer: 8165

Zahl der Menschen, um die die städtische Bevölkerung weltweit pro Tag wächst: 190 000

Zahl der Städte weltweit mit mehr als zehn Millionen Einwohnern im Jahr 1950: 1

Zahl der Städte weltweit mit mehr als zehn Millionen Einwohnern im Jahr 2000: 19

(Quelle: Brand eins)