Informationsfreiheit? Nein Danke! Geheime Verschlusssache in deutschen Amtsstuben

6 Jahre besteht das Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Alle 2 Jahre legt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vor. Auch wenn immer mehr Bürger versuchen, sich Zugang zu Regierungsakten zu verschaffen, so weist die politische Kultur in deutschen Amtsstuben nach wie vor erhebliche Transparenzdefizite auf.

Papier ist geduldig. Das gilt auch für bedrucktes, selbst wenn es sich bei dem Inhalt um rechtskräftig verabschiedete Gesetze handelt. Denn zwischen dem Gesetzestext und der Rechtspraxis bzw. Rechtsanwendung eines Gesetzes bestehen häufig gewaltige Diskrepanzen. Die Informationsfreiheit ist ein relativ junges Thema und regelt die Frage, ob die Bürger zu den Akten der Verwaltung und Ministerien Zugang erhalten sollen, oder ob es trifftige Gründe gibt, den Bürgern diesen Zugang zu verweigern. Einzelne Bundesländer haben sich dieses Themas schon seit längerer Zeit angenommen und diese Frage auf Landesebene durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geregelt. Auf Bundesebene gibt es das Bundesinformationsfreiheitsgesetz seit 6 Jahren. Der Hüter und Wächter ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz UND Informationsfreiheit, vertreten durch den Volkswirt Peter Schaar, der kürzlich seinen dritten Tätigkeitsbericht vorstellte (s.u.).

Unterzieht man die landesgesetzlichen Regelungen einem Ranking so erscheint der Eindruck, dass Berlin und Bremen die fortschrittlichsten Informationsfreiheitsgesetze im Angebot haben. Doch dieser Eindruck täuscht. Das Berliner IFG ist von der damaligen rot-roten Landesregierung während des Volksbegehrens zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe novelliert worden und sollte dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen. Entsprechend stiefmütterlich behandelt selbst das Abgeordnetenhaus das Gesetz. Im Rahmen von Vorgesprächen zur Novellierung des IFG gelang es dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Jürgen Keßler, die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der Bevölkerung und dem Vertrauensschutz (Betriebs- und Geschäfstgeheimnisse) privater Unternehmen zugunsten des öffentlichen Interessen in jenen Fällen durchzusetzen, in denen sich das Unternehmen im Bereich eines öffentlichen Monopols betätigt. Doch statt diesen rechtspolitischen Meilenstein zu nutzen, wird die Geheimniskrämerei im Abgeordnetenhaus fortgesetzt. Trotz IFG und Volksgesetz wollen sich die Abgeordneten nicht durchringen und den Vertrauensschutz von Dokumenten der Exekutive  aufheben!

Die Wasserbürger haben gemeinsamt mit dem VDGN, dem Bund der Steuerzahler und der GRÜNEN LIGA Berlin diesen Skandal gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses vor einem Monat zur Anzeige gebracht. Jetzt liegt die Antwort des Präsidenten vor, die wenig befriedigend ist: Der Vorsitzende des Sonderausschusses soll sich an die aktenführende Stelle wenden, die den Vertrauensschutz des Dokuments veranlasst hat und sich darum bemühen, den Vertrauensschutz aufzuheben.

Diese Regelung kann nicht zufrieden stellen, weil nicht geklärt ist:
a)    in welchem Zeitrahmen die Abklärung zu erfolgen hat;
b)    wie dem gesetzlichen Prüfauftrag unter der Wahrung der Öffentlichkeit entsprochen werden kann, sollte die amtsführende Stelle nicht bereit sein, den Vertrauensschutz aufzuheben;
c)    wie und in welcher Form die Öffentlichkeit über ein mögliches Negativ-Ergebnis informiert und in Kenntnis gesetzt wird.

Wenn selbst der Gesetzgeber kein Interesse hat, eigene Gesetze konsequent anzuwenden, sondern Anlagen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine höhere Priorität einräumt als der gesetzlich verankerten Offenlegungspflcht, dann sind es die gewählten Repräsentanten, die den demokratischen Rechtsstaat selbst unterlaufen.

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Zum aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011
Zur dlf-Kurz-Reportage von Gudula Geuther
Zum lesenswerten taz-Artikel „Wenn die Bürger wissen wollen“ von Karen Grass mit dem Hinweis auf das neue Portal www.fragdenstaat.de.

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz befindet sich auf der Homepage von Alexander Dix, dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

26.04.2012, dlf, 17:14, Rekommunalisierung Hamburg: Hat die Stadt sich über den Tisch ziehen lassen? von Verena Herb

Der Fall „Vattenfall“ und wie die Konzernniederlassung in Berlin an Hamburg verdient.

26.04.2012, dlf, 17:14, Rekommunalisierung Hamburg: Hat die Stadt sich über den Tisch ziehen lassen

Anmerkung Wasserbürger: Da der Hamburger Senat lediglich 25,1% von Anteilen am Hamburger Stromnetz-Betreiber Vattenfall Europe Distribution Hamburg (VE-DH) erwerben will, ist der Begriff der Rekommunalisierung irreführend und durch den Begriff der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP / PPP) zu ersetzen.

In diesem Zusammenhang lesenswert der Spiegel-Artikel: „Hamburger Senat verzichtet beim Kauf von Stromnetz-Anteilen offenbar auf Millionenprofite“ vom 22.04.2012

Auszug: In einem anonymen Schreiben ist der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz gewarnt worden „vor dem Erwerb von Anteilen am Hamburger Stromnetz-Betreiber Vattenfall Europe Distribution Hamburg (VE-DH). Das Unternehmen sei nur eine Art Strohfirma. „Betrieb, Wartung und Baumaßnahmen im Netz“ würden von einer Berliner Konzerntochter erledigt, der Vattenfall Europe Netzservice (VE-N). Laut „Fall Vatten“ vergibt die VE-DH „fast 100% sämtlicher Aufträge“ an die VE-N. Die Berliner schrieben saftige Rechnungen und sorgten für einen Transfer der dreistelligen Millionengewinne in die Hauptstadt. Erwerbe die Stadt – wie geplant – nur Anteile an der VE-DH, habe sie „keine Möglichkeit, an die Gewinne, die durch den Netzbetrieb erwirtschaftet werden, heranzukommen…“ Aus Sicht des Senats hat der „anonyme Brief… keine neuen Erkenntnisse gebracht. „Die wesentlichen internen Dienstleistungsverträge“ seien „offengelegt“ worden. „Aus Sicht des Senats“ gebe es „keine spezifischen Risiken“ für die Stadt.“ (Hervorhebung Wasserbürger).

Die Wasserbürger fragen:
Wer ist besser: Dilettanten oder die angeblichen „Profis“ der Nation?

Wenn im Sonderausschuss zur Prüfung der Berliner Wasserverträge trotz des Volksgesetzes zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge und des novellierten Informationsfreiheitsgesetzes immer noch unverblümt von Dokumenten gesprochen wird, die der Vertraulichkeit und damit der Geheimhaltung unterliegen, stellt sich die Frage, ob RWE und Veolia möglicherweise auch ähnliche Geschäftspraktiken wie der Vatttenfall-Konzern anwenden. Passgenau hierzu das Titelbild, obwohl der Artikel wie die Kurz-Reportage eindrucksvoll belegen, dass die Vertreter bürgerlicher Parteien beim Verkauf von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge weniger von Dilettanten beraten waren, als von jenen „Experten“, die sich ganz besonders aufs Geschäftemachen zu Lasten der Bevökerung verstanden haben. Eines verdeutlichen die Beiträge: Alle Verträge im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören veröffentlicht! Auch Verträge, die innerhalb eines Konzerns zwischen Töchterunternehmen geschlossen werden. Ausschlaggebend ist der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer sich in diesem Bereich wirtschaftlich betätigen will, muss wissen, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht geltend gemacht werden können, da das öffentliche Informationsinteresse stets Vorrang hat.

24. + 25. April, InterContinental Berlin: Sarah Wiener bekocht Wasser-Lobby

Wie wenig sich der größte Wasserversorger zur Transparenz verpflichtet fühlt, wurde aus den Reaktionen eines heute in der Berliner Morgenpost erschienen Artikels deutlich. Jens Anker berichtete in dem Artikel „Berlinern drohen noch höhere Wasserpreise“ über Nachzahlungen in Höhe von 74 Millionen Euro. Anker hat interne Unterlagen einsehen können, aus denen hervorgeht, dass in den Jahren 2008 bis 2011 die Wassertarife jährlich zwischen zehn und 27 Millionen Euro zu niedrig kalkuliert waren. Die Wasserbetriebe dementierten sofort, dass eine Preiserhöhung anstehe. Die Existenz dieser Unterlagen wurde nicht dementiert.

Es kann vermutet werden, dass die Berliner Wasserbetriebe aufgrund der aktuellen kartellrechtlichen Prüfung der Trinkwasserpreise wie der europarechtlichen Vorprüfung der Teilprivatisierungsverträge auf Zeit spielen. Diese Annahme erhärtet sich durch die Tatsache, dass die privaten Anteilseigner RWE und VEOLIA die beiden wichtigsten Schlüsselressorts, die kaufmännische und technische Leitung, unter ihrer Verantwortung haben. Umso wichtiger ist es, dass sowohl die EU-Kommission wie das Bundeskartellamt diese vertraulichen Unterlagen in die laufenden Verfahren einbeziehen.

Es ist grotesk, dass die Wasserlobby ihre diesjährige Jahrestagung am 24. und 25. April unter dem Titel „Wege zu mehr Transparenz und Effizienz“ in Berlin veranstaltet. Um die synergetische Effizienz zu erhöhen, halten zeitgleich auch die Dachverbände der Stadtwerke, der Abfallwirtschaft und des Öffentlichen Nahverkehrs ihre Jahrestagungen am gleichen Ort ab.

Während sich die Teilnehmer abends durch die Kochkünste Sarah Wieners kulinarisch verwöhnen lassen, können sie branchenübergreifend weiter fachsimplen und überlegen, wie der Versorgungsauftrag gewinnorientiert zu Lasten der Verbraucher und Steuerzahler optimiert werden kann. Die Bürgergesellschaft wird aufgrund der hohen Teilnahmegebühren (über 2000 Euro) der Veranstaltung nicht beiwohnen können, so dass die Wasser-Experten der organisierten Zivilgesellschaft unter sich bleiben können. Doch wer weiss: Möglicherweise finden sich doch überraschenderweise einige Aktivisten zusammen, um an diesem Abend den Anwesenden „Wasser in den Wein“ einzuschenken.

http://www.abfall-tagung.de
http://www.oepnv-tagung.de http://www.wasser-tagung.de http://www.stadtwerke-expo.de
http://www.wasser-tagung.de/

AUSZUG aus der Veranstaltung:

Wege zu mehr Effizienz und Transparenz

Die topaktuellen Themen dieses Branchentreffs:

  • Wasserpreise: Zankapfel Nummer Eins in der Branche! – Kartellrechtliche Preiskontrolle versus Regulierung?
  • Wie ist Leistungsfähigkeit definier- und nachweisbar?
  • Rekommunalisierung – Strategische Option oder „Flucht“ ins Gebührenrecht?
  • Von Privatisierung bis Kooperation: Gibt es die perfekte Organisationsform für eine zukunftsfähige (Ab-)Wasserwirtschaft?
  • Die Energiewende: Energieeffizienz als großes Ziel, auch für die Wasserwirtschaft!
  • (Ab-)Wasser-Infrastruktur: Aktuelle Herausforderungen und innovative Lösungen
  • Umweltschutz – Pflicht und Kür der Wasserwirtschaft

 

Wassersparen in einer wasserreichen Stadt – Anmerkungen zur Wasserbilanz der Berliner Wasserbetriebe

Wassersparen in einer wasserreichen Stadt
Anmerkungen zur Wasserbilanz der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, 17.04.2011. Der Wasserverbrauch in Berlin ist weiter im Sinkflug. Dennoch konnten die Wasserbetriebe 2011 den Umsatzerlös in Höhe von 1.1943,7 Millionen Euro nahezu konstant halten. Allerdings verringerte sich der Bilanzgewinn im Vergleich zum Vorjahr um 10,8%. Nach Darstellung der Wasserbetriebe erhielten die Gesellschafter Gewinne von insgesamt 232,2 Millionen €“, wovon 124 Mio. € an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia und 82,1 Millionen € an das Land Berlin ausgeschüttet wurden. Weitere zweckgebundene Abgaben wie das Grundwasserentnahme- und das Sondernutzungsentgelt sowie die Abwassergabe wurden in Höhe von 82,1 Millionen € an das Land  abgeführt. Auch wenn sich im Vergleich zum Vorjahr die Gewinnabführungen an das Land Berlin um 10,8% und an die privaten Anteilseigner um 6,1% verringerten, so scheinen zumindest die privaten Anteilseigner ihre „Verluste“ durch die Möglichkeit der Nachkalkulation für die zukünftigen drei Geschäftsjahre in Höhe von insgesamt 56,5 Millionen € wieder wett machen zu können. Offen blieb, wie diese Nachkalkulation gegenfinanziert werden soll. Entsprechend konnten Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden.

Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe, Jörg Simon, hätte eine bevorstehende Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt – unter der Voraussetzung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens –  für die Wasserbetriebe einen Umsatzverlust in Höhe von 70 Millionen € jährlich zur Folge. Bezogen auf den Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2011 wäre das ein Verlust von 5,8%. Simon betonte, dass das Bundeskartellamt nicht eine Senkung des Wasserpreises um 21% bzw. 20%  verlange, sondern sich diese Forderung auf die „abgabenbereinigten Netto-Durchschnittserlöse pro Kubikmeter Wasser“ beziehe. Das entspräche einer jährlichen Entlastung von 15 € pro Person. Dieser äußerst geringe Entlastungseffekt erklärt sich aus der Tatsache, dass die oben genannten Abgaben (Grundwasserentnahmeentgelt u.a.) vom Bundeskartellamt herausgerechnet werden und auch der Abwassertarif nicht Gegenstand der kartellrechtlichen Preisregulierung ist.

Wenig überzeugend war der Versuch Simons, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts mit dem Hinweis auf die Regulierung des Gesetzgebers in Frage zu stellen. Zentrale Grundlage der Tarifkalkulation schafft nicht der Berliner Gesetzgeber, sondern die Tarifkalkulation steht in der Erfüllungspflicht des Konsortialvertrags mit seinen Änderungsvereinbarungen und seinen verbrieften Gewinnausfallgarantien zugunsten der privaten Anteilseigner. Dieses Vertragskonstrukt zur Teilprivatisierung, das bislang keiner gerichtlichen Überprüfung zugeführt worden ist, bestimmt nicht nur, es schränkt die Handlungsspielräume des Gesetzgebers maßgeblich ein! Das wurde auf der 5. Sonderausschusssitzung des Abgeordnetenhauses erneut deutlich, als die zuständige Staatssekretärin auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die LINKE) nach den Folgen einer Halbierung des Verordnungszinssatzes für die Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals antwortete, dass in diesem Fall das Land Berlin gegenüber den privaten Anteilseignern ausgleichspflichtig werden würde.

Unabhängig von der Frage, inwieweit diese Praxis ein Verstoß gegen das europäische Beihilferecht darstellt, so unterstreicht die verengte Darstellung von Jörg Simon wie wichtig es ist, die gerichtliche Überprüfung des Konsortialvertrags im Rahmen einer Organklage vor dem Verfassungsgericht nicht länger hinauszuzögern! Nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen gegründet, der in einem Leitfaden dezidiert aufgezeigt hat, was zu tun ist. Dieser Leitfaden ist allen Abgeordneten des Sonderausschusses zugestellt worden. Gesprächsbereit hat sich bisher einzig der Vertreter der Piraten-Fraktion gezeigt. Die Verweigerungshaltung der anderen Abgeordneten wiegt umso schwerer, da auch zwei Rechtsanwälte aus dem Arbeitskreis ihre Bereitschaft erklärt haben, kostenfrei für klagewillige Abgeordnete die Klageschrift zu erarbeiten und – wenn gewünscht – diese auch vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Der juristische Leitfaden zur Vertragsanfechtung mittels eines Organstreitverfahrens kann auf dem Portal www.wasserbuerger.de als PDF-Datei herunter geladen werden.

Insgesamt zeigte die Vorstellung der Wasserbilanz, dass die disproportionale Gewinnerverteilung zugunsten der privaten Minderheitseigner und zu Lasten des Landes Berlin als Mehrheitseigner auch 2011 fortgeschrieben wird. Eine Übersicht über die Entwicklung der disproportionalen Gewinnentwicklung seit der Teilprivatisierung stellen die Wasserbürger hier zur Verfügung.

Thomas Rudek, Verfasser des Volksentscheids
Tel. 030 / 261 33 89

10.4. (Dienstag), dlf, 19.15 Uhr: Zurückgepfiffen Gefährden Steuerfahnder den Wirtschaftsstandort? v. Tita Gaehme

Zurückgepfiffen

Gefährden Steuerfahnder den Wirtschaftsstandort?

Von Tita Gaehme

Weil sie ihren Job allzu gut machten, verloren hoch qualifizierte Frankfurter Steuerberater ihren Arbeitsplatz. Sie hatten eine Großbank bei der Steuerhinterziehung ertappt und entdeckt, dass einige Banken vermögenden Kunden beim Steuerbetrug halfen, sie fanden verdeckte Parteispenden großer Wirtschaftsunternehmen und entdeckten den hessischen Nukleartransfer nach Pakistan.

Offensichtlich sah der hessische Regierungsapparat den Wirtschaftsstandort bedroht und reagierte mit einer Amtsverfügung, die Steuerbetrug erleichterte. Nach ihrer Kritik und Veröffentlichung dieser dubiosen Verflechtungen von Politik und Finanzwelt erklärte ein inzwischen dafür gerichtlich verurteilter Psychiater die Steuerfahnder wegen einer „erheblichen Anpassungsstörung“ oder „paranoid-querulatorischen Entwicklung“ auf Lebenszeit für dienstunfähig.

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Hierzu auch der Hinweis auf das Sachbuch des ehemaligen Steuerfahnders Frank Wehrheim, der auch am 31.3. im DeutschlandRadio Kultur im Gespräch war: Die große Gier – Volkssport Steuerhinterziehung?
Gast: Frank Wehrheim, Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder

und auch der Link zur Deutschen Steuergewerkschaft darf in diesem Zusammenhang nicht fehlen!