Offener Brief an Finanzsenator Nußbaum mit offenen Fragen zu den Verhandlungen mit RWE

Zum Antwortschreiben von Finanzsenator Nußbaum (PDF)

Berlin, d. 30.5.2012. Anläßlich des heutigen Termins beim Landgericht Berlin, wo der Einspruch von Veolia gegen den Verkauf der RWE-Anteile an das Land Berlin verhandelt wird, haben die Wasserbürger gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), dem Bund der Steuerzahler Berlin und dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin unter Mitwirkung des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) dem Finanzsenator einen offenen Brief mit folgendem Inhalt geschrieben:

Offener Brief zu den Rückkaufverhandlungen der Anteile von RWE an der Berlinwasser Holding AG zwischen dem Land Berlin und dem privaten Anteilseigner RWE

Berlin, 30.05.2012

An
Finanzsenator Ulrich Nußbaum
Senatsverwaltung für Finanzen

Klosterstraße 59
10179 Berlin

Sehr geehrter Herr Senator Nußbaum,

mit großer Verwunderung müssen wir den Berichten der Tagespresse entnehmen, dass Sie die Verhandlungen mit RWE Aqua GmbH, dem privaten Anteilseigner an der Berlinwasser Holding AG, über einen Rückkauf der Anteil zu einem Abschluss führen wollen, bevor der Prüfauftrag des ersten Volksgesetzes in Berlin abgeschlossen worden ist.

Bitte erlauben Sie uns, Ihnen die im Gesetzestext verankerte Zielsetzung des Volksgesetzes in Erinnerung zu rufen. Die gesetzliche Offenlegungspflicht der Teilprivatisierungsverträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung vereinbart worden sind, ist eng verbunden mit einem Prüfauftrag der offen gelegten Dokumente. Im Gesetzestext ist explizit vorgesehen, dass die Verträge einer eingehenden Prüfung durch das Abgeordnetenhaus Berlin unterzogen werden müssen. Zu diesem Zweck wurde ein Sonderausschuss eingerichtet, der seit Januar dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen hat und bis zum Jahresende seinen gesetzlichen Prüfauftrag erfüllen will.

Aus der Tatsache, dass sich die Veröffentlichung der Vertragsdokumente nicht auf einen speziellen Personenkreis beschränkt, leitet sich des Weiteren ab, dass nicht nur das Abgeordnetenhaus sondern auch die Zivilgesellschaft aufgefordert ist, sich des Prüfauftrags anzunehmen. So hat sich unmittelbar nach dem Volksentscheid der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ unter dem Dach des Umweltverbandes GRÜNE LIGA Berlin e.V. gegründet., Der Arbeitskreis hat in enger Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber der Europäischen Kommission ein Beschwerdeverfahren wegen Verstoßes gegen das europäische Beilhilfe- wie Vergaberechts initiiert, das die Kommission unterdessen veranlasst hat, ein Vorprüfungsverfahren einzuleiten. Auch ist von dem Arbeitskreis ein juristischer Leitfaden erarbeitet worden, indem dargelegt wird, wie die Verträge mit einer Organklage durch Parlamentarier des Abgeordnetenhauses gerichtlich angefochten werden könnten.

Wir weisen auf die Möglichkeiten zur Vertragsanfechtung an dieser Stelle so ausdrücklich hin, da wir davon überzeugt sind, dass erst die gerichtliche Vertragsanfechtung die Voraussetzung liefert, um eine vorteilhafte Ausgangsposition für eine kostengünstige Rekommunalisierung zu erreichen, für das Land Berlin, den Haushalt und die Berliner Verbraucher. Ohne die Ergebnisse der Überprüfung und gegebenenfalls einzuleitender gerichtlicher Verfahren abzuwarten, würden Sie sich der Gefahr aussetzen, dass Ihnen gegenüber der Vorwurf von „Geldgeschenken“ an Großunternehmen, die im Schnellschussverfahren verfeuert werden, erhoben werden könnten.

Sie werden daher unsere Verwunderung verstehen, wenn wir aus der Presse entnehmen, dass die Verhandlungen um einen Rückkauf der RWE-Anteile kurz vor dem Abschluss stehen, ohne dass zuvor entscheidende Schritte zur Vertragsprüfung und Vertragsanfechtung vollzogen wurden. Daher erlauben Sie uns bitte folgende Nachfragen:

1. Wer hat die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile initiiert? Ist RWE an Sie herangetreten? Ist es Ihnen möglich, uns Ihre persönliche Einschätzung über die Beweggründe von RWE mitzuteilen?

2. Gab es einen zeitlich begrenzten Rahmen für die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile? Wenn ja, wer hat diesen Rahmen festgesetzt und welche Gründe waren für die Eilbedürftigkeit maßgebend?

3. Konnten Sie sicherstellen, dass RWE auch als ehemaliger Vertragspartner im Fall einer erfolgreichen Nichtigkeits- oder Teilnichtigkeitsklage für Regress- bzw. Rückforderungsansprüche in Haftung genommen werden kann bzw. von derartigen Forderungen NICHT freigestellt wird?

4. Vor dem Hintergrund des Volksgesetzes und des novellierten Informationsfreiheitsgesetzes ergeben sich erhöhte Transparenzforderungen an das Regierungshandeln des Senats. Wann beabsichtigen Sie, die Unterlagen zu den Rückkaufverhandlungen wie die vertraglichen Unterlagen zu veröffentlichen?

5. Es ist der erklärte politische Wille des Senats und des Abgeordnetenhauses, den Einfluss auf die Berliner Wasserbetriebe zurück zu gewinnen bzw. zu stärken. Können Sie zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen, dass zusätzliche Anteile an den anderen privaten Anteilseigner Veolia übertragen bzw. verkauft werden oder andere Vereinbarungen getroffen werden, die Veolia es ermöglichen, die Sperrminorität zu erreichen?

6. Wie sieht die Kosten- und Nutzenrelation für das Land Berlin aus?

7. Wie erfolgte die Ermittlung des Kaufpreises? Bitte teilen Sie uns hierzu alle wesentlichen Berechnungsgrundlagen und -parameter mit.

8. Wie sind jene Vertragsklauseln abgefasst worden, die eine Anpassung des Kaufpreises nach Wirksamkeit des Kaufvertrages ermöglichen sollen?

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns im Sinne einer sachgerechten Darstellung der von uns aufgeworfenen Fragen Ihre Antworten noch vor der Vertragsunterzeichnung mit RWE zukommen lassen könnten und auf diese Weise auch dem von mehr als 660.000 Berlinerinnen und Berlinern zum Ausdruck gebrachten Votum des Volksentscheids entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rudek (Berliner Wasserbürger)
Peter Ohm (Verband Deutscher Gurndstücksnutzer e.V.)
Alexander Kraus (Bund der Steuerzahler Berlin e.V.)
Stefan Richter (GRÜNE LIGA Berlin e.V.)

Zum offenen Brief im PDF-Format mit den handschriftlichen Unterschriften und Logos der Unterzeichnerorganisationen

Zum Antwortschreiben von Finanzsenator Nußbaum (PDF)

Veolia gegen RWE-Wasser-Deal: Abgekartertes Possenspiel?

Die Presse berichtet, dass Veolia mit einer einstweiligen Verfügung den Deal zwischen dem Land Berlin und RWE über einen Rückkauf der Anteile des Energieriesen verhindern will. RWE beabsichtigt, die Hälfte der Beteiligungsgesellschaft RVB, die zur anderen Hälfte Veolia gehört, an das Land Berlin zu verkaufen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 645 Millionen Euro. Finanzsenator Urlich Nußbaum will diese Summe „haushaltsneutral“ über Mittel der öffentlichen Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) finanzieren.
Nach Aussagen des Geschäftsführers von Veolia Wasser GmbH, Michel Cunnac, wird durch den Rückkauf der RWE-Anteile „das bisherige Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen dem Land Berlin und den beiden privaten Gesellschaftern zerstört“.

Kommentar Wasserbürger: „Während das Land Berlin unter dem Druck des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin angetreten ist, um seinen Einfluss auf die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe zu stärken, sieht jetzt Veolia seine Fälle dahin schwimmen. Wenn der auf den ersten Blick erscheinende überteuerte Deal zwischen RWE und dem Land Berlin funktioniert, dann fällt der Einfluß von VEOLIA unterhalb der  Sperrminorität„, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge.
Besonders hervorzuheben ist der FTD-Artikel von Michael Gassmann „Veolia macht RWE nass – Einstweilige Verfügung gegen Ausstieg des Energieversorgers aus Berliner Wasserbetrieb // Franzosen fürchten Machtverlust“. Fraglich ist, wer wen nass macht. Wenn der Veoila-Chef Michael Cunnac betont, dass wir „das geplante konkrete Verkaufsmodell nicht hinnehmen“ können, weil – nach Aussagen eines Konzern-Sprechers – es sich um „eine Eingung zulasten Dritter“ handelt, dann ist festzuhalten, dass die gesamte Teilprivatisierung mit ihren skandalösen Gewinnausfallgarantien zu Lasten der gesamten Berliner Bevölkerung abgeschlossen wurde. „Veolia hatte genügend Zeit, sich aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, doch im Gegensatz zu RWE entschieden sie sich anders. Jetzt hat Veolia das Nachsehen“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge von Anfang an begleitet und unterstützt hat. „Wir glauben nicht, dass Veolia die Rückkaufverhandlungen stoppen kann, denn ein Zustimmungsvorbehalt ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Sollte eine solche Klausel in einem noch nicht offen gelegten Vertragsdokument existieren, so ist sie nach dem Volksgesetz unwirksam. Denn auf Regeln in Verträgen, die nach der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht veröffentlicht sind, kann sich Veolia nicht berufen“, so Finkenthei.

Termin für die erste mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin: 30. Mai, 12 Uhr, Saal 3809,  Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin

und hier zur Presseschau

„Berlin holt sich sein Wasser zurück“ (Tagesspiegel) – aber zu welchem Preis?

Unter der Schlagzeile „Berlin holt sich sein Wasser zurück“ titelt der Tagesspiegel am 16. Mai und stellt heraus, dass jetzt auch Klaus Wowereit den Deal abgesegnet hat. 645 Millionen einschliesslich „Nebenkosten“ soll der Energieriese erhalten. Finanziert werden soll dieser Rückkauf haushaltsneutral über die landeseigene Investitionsbank (IBB). Während diese Möglichkeit der haushaltsneutralen Fianzierung bereits vor 2 Jahren vom Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, Thomas Rudek, aufgezeigt wurde, gibt es zu der jetzigen Verfahrensweisen einen wichtigen Unterschied. Für Rudek wäre der Zeitpunkt für Rückkaufverhandlungen erst dann sinnvoll, wenn die Verträge zuvor von dem Verfassungsgericht im Rahmen einer Organklage geprüft worden wären. Auch ist es völlig unverständlich, dass Finanzsenator Ulrich Nußbaum nicht die Prüfung der Verträge durch die EU-Kommission abwartet. „Solange die Vertragsprüfung durch die EU-Kommission noch nicht abgeschlossen ist und auch der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses seine Arbeit noch nicht beendet hat, ist die Eilbedürftigkeit nicht nachvollziehbar. Auch ist diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Die Exekutive schafft Fakten und unterläuft somit den parlamentarischen Prüfauftrag des Volksgesetzes“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat und den Arbeitskreis unabhängiger Juristen zur Vertragsanfechtung koordiniert. Die Konsequenzen einer Anfechtung der Verträge für eine kostengünstige Rekommunalisierung hatte Prof. Keßler auf der 6. Sitzung des Sonderausschusses aufgezeigt.

Rückfragen an
Thomas Rudek
Tel.: 01578 / 59 261 89

oder:
Sabine Finkenthei
Tel: 030 / 6930842 (AB)

Montag, 14. Mai 2012, RLS, 19:00 Uhr: Was im Wasser-Aussschuss passiert – und was nicht

Montag, 14. Mai 2012, 19:00 Uhr
Stadtgespräche
Was im Wasser-Aussschuss passiert – und was nicht
Es berichten und diskutieren die Mitglieder des Sonderauschusses:
Gerwald Claus Brunner (Piratenfraktion Berlin)
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin)
Moderation: Wenke Christoph
Eine Veranstaltung in Kooperation mit Rosa-Luxemburg-Stiftung, Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V.
Kosten: 1,50 Euro
Ort: RLS, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Sonderausschuss 11.5.: Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife – Alles andere als wasserdicht!

Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife:
Alles andere als wasserdicht!
Sonderausschuss zur Prüfung der Wasserverträge hört Bundeskartellamt an

Berlin, 10.5.2012 An diesem Freitag (11. Mai) trifft sich der Sonderausschuss zu seiner siebten Sitzung. Dieses Mal geht es um das Bundeskartellamt. Eingeladen sind die Mitarbeiter des Bundeskartellamts Dr. Felix Engelsing und Frau Annette Bangard.
Die Presse berichtete ausgiebig, dass das Bundeskartellamt die Berliner Wasserbetriebe wegen zu hoher Trinkwasserpreise mehrmals abgemahnt hat und jetzt eine Preissenkungsverfügung folgen wird. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre privaten Anteilseigner bezweifeln, dass das Bundeskartellamt zuständig ist: Die Wassertarife seien hier durch den Gesetzgeber festgelegt und somit demokratisch legitimiert. Außerdem seien die Wasserbetriebe eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die bisherigen Preiskontrollen von Landeskartellämtern umfassten lediglich Wasserversorger mit einer privatrechtlichen Organisationsform. Andere kleinere bürger- und zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Gruppen befürchten, dass durch eine kartellrechtliche Regulierung in Berlin ein Präzedenzfall geschaffen werde, durch den die Autonomie der Kommunen unterspült wird.

Dass sich jetzt auch der Sonderausschuss zur Prüfung der Teilprivatisierungsverträge mit dem Streit um die in Aussicht gestellte Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beschäftigt, verwundert in mehrfacher Hinsicht:

1. Die Entscheidungsgrundlage des Bundeskartellamt umfasst nicht die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge, sondern basiert auf einem aufgeschlüsselten Preisvergleich, in dem die Kostenstellen anderer öffentlicher Wasserversorger miteinander verglichen werden. Die Bestandteile des Vertrages sind nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung.

2. Selbst unter der (strittigen) Annahme, dass die Preissenkungsverfügung rechtskräftig sein sollte, so darf nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Abwassertarife nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung sind.

3. Eine Preissenkungsverfügung hätte zwar unmittelbar eine Senkung der Trinkwassertarife für die Berliner Verbraucher zur Folge. Die (sympathische und zu unterstützende) Annahme, dass eine Preissenkungsverfügung durch eine geringere Gewinnausschüttung zu Lasten der privaten Anteilseigner und des Landes Berlin „sozialverträglich“ realisiert werden könnte, verkennt die Realitäten kapitalistischer Verwertungslogik. Bereits die jetzige 0-Runde (keine Erhöhung der Wassertarife in diesem Geschäftsjahr) hat beispielsweise dazu geführt, dass zu Lasten der Beschäftigten die Ausgaben für Fortbildung und Qualifizierung erheblich gekürzt worden sind und auch weniger Aufträge an Drittfirmen vergeben worden sind. Auch sollte nicht die Bedeutung unterschätzt werden, dass die kaufmännische und technische Leitung der Wasserbetriebe in den Händen der privaten Anteilseigner liegt und diese auf die Wahrung ihrer ökonomischen Interessen achten werden. Eine Preissenkungsverfügung wird jedoch nicht nur den Druck auf die Beschäftigten erhöhen, sondern voraussichtlich auch die Einnahmesituation des Landes Berlin verschlechtern. Auf diesen Sachverhalt hatte der Kartellrechtler Prof. Keßler während der sechsten Sitzung des Sonderausschusses bereits hingewiesen. Die Gewinngarantien werden durch eine Preissenkungsverfügung nicht berührt (s. 4)!

4. Höchst strittig ist die Frage, ob im Fall einer rechtskräftigen Preissenkungsverfügung die vertraglich zugesicherte Gewinnausfallgarantie greift und das Land Berlin gegenüber den privaten Anteilseignern für die durch die Preissenkungsverfügung entgangene Gewinnausschüttung haftet. Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf, der mitten im laufenden Volksbegehren das Bundeskartellamt eingeschaltet hat, richtet seine Hoffnung auf Vertragsklauseln, die er bezeichnenderweise nicht benennt.

Auch ist das Bundeskartellamt nicht von sich aus tätig geworden, sondern durch den zuständigen Wirtschaftssenator eingeschaltet bzw. aktiviert worden. Von Seiten der privaten Anteilseigner dürften diese kontextuellen Voraussetzungen für das Einschreiten der Bundesbehörde völlig zurecht ins Feld geführt werden, um im Rahmen einer schiedsgerichtlichen Klärung die Anwendung der Vertragsklausel zu relativieren bzw. die investorenfreundlichen Vertragsanpassungen „einvernehmlich“ durchzuführen. Doch es kommt noch schlimmer: Denn aufgrund des unterdessen eingetretenen Regierungswechsels kann Wolf nicht einmal veranlassen, dass seine Rechtsmeinung in dem Schiedsverfahren offensiv vertreten wird.

Ob der Sonderausschuss diese Gemengelage herausstellen wird? Für die Sicherung von Erkenntnisgewinnen wäre es hilfreich gewesen, wenn der Sonderausschuss die Vertreter des Bundeskartellamts VOR dem Auftritt des ausgewiesenen Kartellrechtlers Prof. Keßler, u.a. Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, wie dem Vorstandsvorsitzenden der BerlinWasser Holding AG, Herrn Bruckmann, der zugleich als Finanzvorstand bei den Berliner Wasserbetrieben die Interessen der privaten Anteilseigner vertritt, eingeladen hätte. Denn dann hätte sowohl Herr Bruckmann die Argumente gegen das Bundeskartellamt aus der Sicht  der privaten Anteilseigner vorbringen können und Prof. Keßler hätte aus kartellrechtlicher Sicht das Pro und Contra dieses Berliner Präzedenzfalles abwägen und auch seine Einschätzung zu den Hoffnungen von Harald Wolf der Öffentlichkeit vermitteln können. Auf jeden Fall hätte Prof. Keßler herausstellen können, dass es sich bei der Einschätzung der Auffassung von Harald Wolf um eine Rechtsmeinung handelt, der wiederum andere Rechtsauffassungen entgegenstehen. Doch diese Chance einer nachhaltigen Aufklärung wurde leider nicht genutzt.

Durch diese strategische Terminierung ist zu befürchten, dass das Bundeskartellamt nicht nur das letzte Wort hat, sondern dass die Darstellung der Vertreter des Bundeskartellamtes unwidersprochen im Raum stehen bleiben soll. Diese Vorgehensweise würde den Medienhype um das Bundeskartellamt noch einmal zementieren. Die Verbraucher würden dem Irrglauben erliegen, dass es mit einer Senkung der Wasserpreise getan ist, während sie als Steuerzahler zur Kasse gebeten werden und die Gewinne für die privaten Anteilseigner auch weiterhin sprudeln werden. Denn eines liegt nun einmal nicht im Ermessen des Bundeskartellamts: Die vertraglich zugesicherte jährliche Gewinnausschüttung in dreistelliger Millionenhöhe zu unterbinden! Wer sich diesem Ziel verbunden fühlt, der weiß, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich angefochten werden. Auch was diesen Punkt betrifft, hat Prof. Keßler sich im Sonderausschuss für eine Organklage der Abgeordneten vor dem Verfassungsgericht ausgesprochen. Höchste Zeit, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in einem Leitfaden aufgezeigt, was zu tun ist!

Um der Gefahr eines Missverständnisses vorzubeugen: Unabhängig von der überfälligen Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge wäre es generell zu begrüßen, wenn die Position der Kartellämter sowohl gegenüber der privat- wie öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung gestärkt werden würde und auch die Abwassertarife zum Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung erhoben werden. Um in diesem Zusammenhang auch die kommunalen Selbstverwaltung zu stärken, bietet sich das Grundwasserentnahmeentgelt als kommunale Domäne nahezu zwangsläufig an: Dessen Höhe sollte auch weiterhin von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Aus diesem Topf könnten besondere, regionalspezifische Aufgaben wie Maßnahmen zum ökologischen Gewässerschutz oder zum Grundwassermanagement finanziert werden. Wichtig wäre  jedoch, dass die Kommune auch bei der Verwendung dieser Aufgaben die organisierte Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe einbindet und am Entscheidungsverfahren frühzeitig beteiligt: Wenn Verbraucherschutzorganisationen, der Bund der Steuerzahler, Vertreter von Umweltinteressen und andere relevante Organisationen sich in das Entscheidungsverfahren frühzeitig einbringen können, wären die Voraussetzungen für faire und akzeptable Wassertarife gegeben.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge
ThRudek@gmx.de / Tel.: 01578 / 59 261 89

Sabine Finkenthei
Arbeitskreis unabhängiger Juristen
S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42