Länderspiegel (ZDF) v. 7.1.2012: Mit dem Sperrkassierer (in Berlin) unterwegs

Länderspiegel vom 7.1.2012: Rund 50 Einsätze die Woche hat ein Sperrkassierer der Berliner Wasserbetriebe, um säumigen Kunden das Wasser abzudrehen. In einem Bericht von Matthias Hoffmann wird eindrucksvoll gezeigt, wie einfach das Zu- und Aufdrehen der Wasserleitungen funktioniert. Interessierte können sich mit den Details hier vertrautmachen.

Presseübersicht zur Gründung des Sonderausschusses infolge des Berliner Volksentscheids zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge

Sonderausschuss Wasserverträge beginnt mit der Arbeit

T-Online – ‎06.01.2012‎
Die Piraten kündigten unterdessen an, die 1.200 Seiten umfassenden Wasser-Verträge und Zusatzvereinbarungen „in maschinenlesbare Dokumente umzuwandeln“. Damit könnten sie vernünftig bearbeitet werden, sagte Gerwald Claus-Brunner.

Sonderausschuss: Wasserverträge werden öffentlich geprüft

Rundfunk Berlin-Brandenburg – ‎06.01.2012‎
Die eingehende Prüfung der Verträge ist Teil des Gesetzes, das die Berliner beim Wasser-Volksentscheid im März 2011 angenommen haben. Der Entscheid hatte auch zur Veröffentlichung der Verträge geführt. RWE und Veolia hatten 1999 etwas weniger als die

Sitzung im Abgeordnetenhaus : Wasser-Ausschuss klärt die Verhältnisse

Tagesspiegel – ‎06.01.2012‎
Zur ersten Sitzung des Sonderausschusses zu den Wasserverträge herrschte Besucherandrang im Abgeordnetenhaus. Die Premiere zeigt mit ihren Diskussionen um die Arbeitsweise des Ausschusses, dass Demokratie kompliziert sein kann.

Sonderausschuss zu Wasserverträgen nimmt Arbeit auf

Welt Online – ‎06.01.2012‎
Berlin (dpa/bb) – Im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Sonderausschuss zu den Wasserverträgen seine Arbeit aufgenommen. Abgeordnete aller Fraktionen sollen die Papiere unter die Lupe nehmen, mit denen das Land 1999 Teile der Wasserbetriebe verkauft

Bloß keine Geheminisse

Berliner Zeitung – ‎06.01.2012‎
Von Thomas Rogalla Beim Berliner Wasser ist längst nicht alles klar. Ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses soll für mehr Transparenz sorgen. Bei den Ausschusssitzungen ist sie außen vor: Die Bürgerinitiative „Aufruf zum Volkentscheid“ hatte die

Umstrittene Teilprivatisierung : Sonderausschuss zu den Wasserbetrieben tagt

Tagesspiegel – ‎06.01.2012‎
Ab heute befasst sich ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses mit den umstrittenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche will gleich drei Anträge einbringen.

Wasserverträge im Parlament Andrang beim Sonderausschuss

taz.de – ‎06.01.2012‎
Der Sonderausschuss Wasserverträge beginnt mit der Arbeit. Ein Jahr haben die Abgeordneten Zeit zu untersuchen, wie die Verträge zustande kamen.von Svenja Bergt Eine, die den Wasserverträgen auf den Grund gehen will: Heidi Kosche (Grüne).

BerlinNews: Parlament: Sonderausschuss überprüft die Wasserverträge

Berliner Morgenpost – ‎05.01.2012‎
Das Abgeordnetenhaus hatte beschlossen, den Ausschuss einzusetzen – eine Konsequenz aus dem Wasser-Volksentscheid. Bei der Abstimmung 2011 hatte eine Mehrheit dafür gestimmt, die Verträge öffentlich durch das Parlament zu prüfen.

Wasser ist ein Jahr Dauerthema

Neues Deutschland – ‎05.01.2012‎
Denn dort will sich der Sonderausschuss konstituieren, der mit seinen neun Mitgliedern bis Ende des Jahres die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 unter die Lupe nehmen soll. Dass das Gremium eingesetzt wird,

Abgeordnetenhaus: Berliner Wasserverträge werden öffentlich geprüft

Berliner Morgenpost – ‎06.01.2012‎
Die umstrittene Teilprivatisierung der landeseigenen Wasserbetriebe wird von einem Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses untersucht. Ein Rederecht, so wie es die Initiatoren des Wasser-Volksentscheids gefordert hatten, wird es aber nicht geben.

Kein Rederecht für die Initiatoren des Volksentscheids

Neue Rheinische Zeitung – ‎06.01.2012‎
Von Ulrike von Wiesenau Im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich am Freitag der parlamentarische Sonderausschuss zu den Wasserverträgen konstituiert, dessen Einsetzung die Berlinerinnen und Berliner mit dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Wasser“ im

Berliner Wassertisch fordert Transparenz für Neuverträge

T-Online – ‎06.01.2012‎
Zuvor hatte sich im Abgeordnetenhaus der parlamentarische Sonderausschuss „Wasserverträge“ konstituiert. Er soll die umstrittenen Altverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Jahr 1999 prüfen. Die nächste Sitzung ist für den

Kommentar zur Gründung des Sonderausschusses im Abgeordnetenhaus Berlin: Mehr Bürgernähe zwingend erforderlich – Orientierung an „Stuttgart 21“ empfohlen

Kommentar zur Gründung des Sonderausschusses:
Mehr Bürgernähe zwingend erforderlich!
Sonderausschuss sollte sich in Fragen der Durchführung und Organisation an den Schlichtungsgesprächen zu „Stuttgart 21“ orientieren

Berlin, 9.1.2012. Zum ersten Mal in der Geschichte der repräsentativen Demokratie wurde ein Sonderausschuss infolge eines Volksgesetzes ins Leben gerufen. Während das Procedere von Untersuchungsausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente stark reguliert ist, haben Sonderausschüsse andere Handlungsspielräume, die offensiv für eine breit angelegte Partizipation der Zivilgesellschaft genutzt werden könnten. Allerdings fiel der Auftakt am 6. Januar verhalten aus. Wie die Berichterstattung über die Schlichtung des Konfliktes um „Stuttgart 21“ zeigte, ist für die Herstellung von Öffentlichkeit eine breit angelegte und inhaltliche Berichterstattung des Fernsehens unverzichtbar. Doch hier wurde gleich am Anfang festgelegt, dass die vertretenen regionalen TV-Sender des rbb und von tv-Berlin die Fernsehaufnahmen auf die Eröffnung beschränken sollten. Einzel-Interviews könnten nach Sitzungsende durchgeführt werden. Das entspräche dem „üblichen Verfahren“.

Zu beanstanden ist auch die mangelhafte informative Einbeziehung der anwesenden Besucher. Diese könnte in Zeiten der Informationsgesellschaft mit Hilfe von multimedialen Präsentationssystemen besser gestaltet werden. Anträge, Briefe und schriftliche Stellungnahmen – zitiert wurde ein Brief des Ausschussmitgliedes Dr. Klaus Lederer (Die LINKE) mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen – lagen nur den Ausschussmitgliedern vor. Durch die Herstellung von Informationsmappen für Besucher wie Pressevertreter sowie durch den Einsatz entsprechender Präsentationssysteme sollte hier zukünftig ein Rahmen geschaffen werden, der dem partizipativen Anspruch einer demokratischen, bürgernahen Informationsgesellschaft gerecht wird. Auch ist es nicht mehr zeitgemäß, dass Änderungsanträge während der Sitzungen nur dem Vorsitzenden vorgelegt werden. Diese müssen allen Ausschussmitgliedern und allen Besuchern vor Augen geführt werden.

Dass bei der informativen Einbeziehung aller Anwesenden unbedingt bessere Bedingungen zu verwirklichen sind, erklärt sich auch aus dem Umstand der Komplexität des Arbeitsauftrages: Wie sollen die Paragrafen des Wasserverträge in Verbindung mit Zitaten aus anderen Rechtsquellen (Gerichtsurteile, andere Gesetze, Rechtsver­ordnungen etc.) öffentlich und unabhängig geprüft werden, wenn die aktuellen Textquellen, über die gesprochen wird, nicht mit einem Flatscreen öffentlich präsentiert werden? Es bleibt zu hoffen, dass der Vertreter der Piraten-Fraktion Gerwald Claus-Brunner hier entsprechend „nachbessert“, so dass der Ausschuss zukünftig transparent und bürgernah arbeitet.

Unabhängig davon, wie die mediale Inszenierung der Schlichtungsgespräche zu dem Konflikt um „Stuttgart 21“ beurteilt wird, die Art der Durchführung und Organisation kann als positives Beispiel angeführt werden, an dem sich der Sonderausschuss orientieren sollte.

Inwieweit der Sonderausschuss seinem Arbeitsauftrag gerecht werden kann, hängt auch davon ab, ob dem Sonderausschuss genügend Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Beantwortung dieser strittigen Frage wurde vom Sonderausschuss an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses delegiert, der sich zu dieser Frage positionieren soll. Diese Strategie, strittige Fragen zu „externalisieren“, kann schnell als mangelndes Selbstbewusstsein des Sonderausschusses ausgelegt werden. Möglicherweise sollten sich alle Mitglieder des Sonderausschusses vergegenwärtigen, dass sie einen Volksentscheid repräsentieren, der von über 660.000 Berlinern unterstützt wurde. Auch lässt sich der Skandal der Teilprivatisierung durchaus mit dem Berliner Bankenskandal vergleichen. Bei letzterem hat es einen Untersuchungsausschuss gegeben. Wäre es da nicht nahe liegend, dass die Vertreter des Sonderausschusses eine Ausstattung einfordern, die mit der des Untersuchungsausschusses zum Bankenskandal vergleichbar ist?

Dafür, dass die Ausschussgründung fast ein Jahr auf sich hat warten lassen, hätte anlässlich der Gründungssitzung mehr überzeugendes angeboten werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass bei der Vertragsprüfung vor allem juristische Aspekte von hoher Brisanz geprüft werden müssen, ist es auffällig, dass die Fraktionen nur wenig Juristen ins Rennen geschickt haben: Mit Ausnahme der beiden Vertreter der CDU-Fraktion, Dr. Hans-Christian Hausmann wie Claudio Jupe, und Dr. Lederer von der Partei Die LINKE sind keine weiteren Juristen vertreten. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Prüfung zielgerichtet verläuft und den Berlinern ein Endlos-Palaver um den heißen Brei erspart bleibt. Dass diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, beweist der unsinnige Antrag der grünen Abgeordneten Heidi Kosche, die auch einen Vertreter des Bundeskartellamts vor den Sonderausschuss laden wollte. Da das Kartellamt keine Vertragsprüfungen vornimmt, sondern es vorgegebene Kostenstellen regionaler Wasserversorger, die privatrechtlich organisiert sind, vergleicht, wäre von Seiten des Kartellamtes kein Beitrag zur Frage der Vertragsprüfung zu erwarten gewesen. Für den Vorsitzenden des Sonderausschusses, den Rechtsanwalt und Notar Claudio Jupe (CDU) wird die Herstellung einer zielgerichteten Diskussion gewiss eine Herausforderung darstellen.

Immerhin sind die zurückliegenden 11 Monate von Seiten der Zivilgesellschaft genutzt worden, um rechtliche Schritte gegen die umstrittenen Wasserverträge in die Wege zu leiten. So hat sich bereits unmittelbar nach dem Volksentscheid ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ gebildet, der in regelmäßigen Treffen bei dem Umweltverband „GRÜNE LIGA Berlin“ die Verträge unter europarechtlichen, haushaltsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten geprüft hat. Als Ergebnis dieser Prüfung konnte in enger Zusammenarbeit mit Transparency International Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Berlin und den Berliner Wasserbürgern durch die Kommission der EU eine noch laufende Vorprüfung eingeleitet werden. Auch wird in einem juristischen Leitfaden ein Weg aufgezeigt, wie Abgeordnete mittels eines Organstreitverfahrens verfassungsrechtlich gegen die Wasserverträge vorgehen können. Dieser Leitfaden wurde bereits mehreren Abgeordneten zugestellt und es wird sich zeigen, ob – unabhängig vom Sonderausschuss ––eine Fraktion bereit ist, den Weg der Organklage zu gehen. Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises unabhängiger Juristen können auf dem Internetportal der Wasserbürger unter www.wasserbuerger.de eingesehen und anderen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

Die nächste Sitzung des Sonderausschusses findet nicht wie ursprünglich angekündigt am Freitag, d. 20. Januar um 12:00 Uhr, statt. Der Termin wurde verlegt auf den 17. Februar.
Sie wollen wissen, welche Kollegen die Fraktionen ins Rennen geschickt haben? Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht mit den Berufsangaben.

Thomas Rudek*

* Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben

Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

 

 

9-köpfiger parlamentarischer Sonderausschuss zur Prüfung umstrittener Wasserverträge ins Leben gerufen

Berlin, 9.1.2012. Infolge des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin im Februar letzten Jahres hat sich am Freitag, dem 6.1.2012, im Berliner Abgeordnetenhaus ein Sonderausschuss gebildet, der die Überprüfung umstrittener Teilprivatisierungsverträge vornehmen muss. Der öffentlich tagende Ausschuss besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern. Der Rechtsanwalt und Notar Claudio Jupe (CDU) stellt den Vorsitz. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Sonderausschusses liefert § 3 des Volksgesetzes[1].

Strittig zwischen den Vertretern der Regierungsfraktionen und den Vertretern der Opposition waren zwei Themenkomplexe: Zum einen ging es um die Frage, wie die im Volksgesetz vorgesehene Teilnahme der Öffentlichkeit umgesetzt werden kann. Zum anderen geht es um die Frage der Ausstattung des Sonderausschusses mit Sach- und Personalmitteln, damit dieser seinem Prüfauftrag durch Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger gerecht werden kann. Hierüber soll jetzt der Präsident des Abgeordnetenhauses befinden.

Zu der 3-stündigen Ausschuss-Sitzung hatten sich knapp 100 Personen eingefunden, darunter auch der Präsident der Gartenfreunde, Herr Ehrenberg, wie Herr Ohm, der Präsident vom VDGN (Verein deutscher Grundstücksnutzer), die mit ihren Organisationen den Volksentscheid mit unterstützen. Auf zaghafte Stimmungsbe­kundungen durch Applaus oder Zwischenrufe reagierte der Ausschuss mit Hinweisen auf die Hausordnung.

Thomas Rudek

Sie wollen wissen, welche Kollegen die Fraktionen ins Rennen geschickt haben? Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht mit den Berufsangaben.


[1] „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.“

Sonderausschuss zur Prüfung der Verträge konstituiert sich am 6. Januar, 12 Uhr, im Berliner Abgeordnetenhaus

Sie erinnern sich? Im Gesetzestextes des ersten gewonnenen Volksentscheids in Berlin wird im § 3 gefordert:

„Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.“

Eilig hatten es die Abgeordneten mit der Umsetzung des Volksentscheids nicht. Fast ein Jahr hat es gedauert. Jetzt ist es endlich soweit. Am Freitag, dem 6.1., gründet sich der Sonderausschuss um 12 Uhr im Raum 311. Die Sitzung ist öffentlich.

Immerhin hat das lange Warten auch einen Vorteil, denn der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits nach einer eingehenden Prüfung aufgezeigt, wie das Abgeordnetenhaus die Verträge juristisch zu Fall bringen könnte. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob „unsere“ Abgeordneten bereit sind, diesen Weg zu gehen.