Montag, 26. März 2012: Nachhaltigkeit und Öffentliche Wasserwirtschaft – Eine symbiotische Verbindung!

Nachhaltigkeit und Öffentliche Wasserwirtschaft – Eine symbiotische Verbindung!

Ressourcen, Ethik und Nachhaltigkeit, Öffentliche Unternehmen als Instrument einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, Nachhaltigkeit bei öffentlichen Unternehmen gut aufgehoben – Erfahrungen in Paris. www.aoew.de.

kutzsch@aoew.de, Tel.: (030) 397436-06, Fax.: -83

Montag, 26. März 2012, 11:00 – 15:00 Uhr
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Berlin, Claire-Waldoff-Str. 7

Presseschau: Investoren klagen in Karlsruhe gegen Wasserverträge-Gesetz

Da scheint es hinter den Kulissen mächtig zu brodeln! Offensichtlich weigert sich der Senat zu Zahlungen, die sich aus nicht veröffentlichten Geschäftsabmachungen beziehen. Denn warum sollten die Profiteure RWE und Veolia ansonsten vor Gericht ziehen, wenn sie durch das Verhalten des Senats keinen Grund hätten? Wer Anwälte bezahlt und eine Klage vor unserem höchsten Gericht anstrebt, der muss einen Anlaß haben! Und der Senat hat Recht, wenn er den Konzernen das verweigert. Denn nach § 4 des Volksgesetzes sind Forderungen unwirksam, wenn diese auf Geschäftsgrundlagen beruhen, die nicht veröffentlicht wurden. Nur zur Erinnerung: Wenn Bürger sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen und sich herausstellt, dass die Behörden nicht alles offen gelegt haben, dann hat das keine Folgen. Beim Wassergesetz wird Geheimniskrämerei bestraft! So muss es sein.

Zur Pressemitteilung der Wasserbürger

 

Berliner Wasserverträge: RWE und Veolia klagen für mehr Rechtssicherheit

Berliner Morgenpost

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe Klarheit in die Offenlegung der Wasserverträge bringen. RWE und Veolia sind die Formulierungen zu der im Gesetz festgehaltenen Veröffentlichungspflicht

Offenlegung: RWE und Veolia klagen gegen Wasser-Gesetz

Berliner Morgenpost

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe wehren sich beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe wollen die

Rechtsunsicherheit: Verfassungsklage gegen Offenlegung der Wasserverträge

Berliner Morgenpost

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), RWE und Veolia, haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung von Geheimverträgen des Unternehmens eingelegt.

Investoren klagen gegen Wasser-Verträge

Welt Online  ‎

Die Anteilseigener RWE und Veolia ziehen gegen das Gesetz über die Berliner Wasserverträge vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das im vergangenen Jahr per Volksentscheid angenommene Gesetz sei missverständlich und nicht eindeutig,

Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Berliner Morgenpost

Das per Volksentscheid beschlossene Gesetz zur Wasserverträge-Offenlegung kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Die privaten Mitbesitzer der Berliner Wasserbetriebe BWB, Veolia und RWE, halten das Gesetz für verfassungswidrig.

Investoren klagen in Karlsruhe gegen Wasserverträge-Gesetz

Berliner Morgenpost

Berlin – Der Streit um die Berliner Wasserverträge geht in eine neue Runde. Die Gesellschafter RWE und Veolia wollen nun durch den Gang zum Bundesverfassungsgericht verhindern, dass sie weitere Dokumente wie E-Mails, Briefe und interne Beschlüsse auf

Berlin: Gesellschafter der Wasserbetriebe klagen erneut

Tagesspiegel

Erst stimmten sie der Offenlegung der Wasserverträge mit dem Land Berlin zu, jetzt fechten sie das entsprechende Gesetz plötzlich an: RWE Aqua und Veolia Wasser sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die beiden Eigentümer von zusammen etwa der

RWE und Veolia klagen gegen Offenlegung der Wasserverträge

Rundfunk Berlin-Brandenburg

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, klagen gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung der Wasserverträge. Das teilte beide Unternehmen am Montag mit. Die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Wasser-Volksgesetz im Visier der Konzerne

Wasser-Volksgesetz im Visier der Konzerne

Berlin, d. 12.03.2012. Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Volksgesetzes im Berliner Gesetzes- und Verordnungsblatt kommt der wichtigste Passus des Gesetzes zur Geltung: § 4 des Gesetzes regelt die Unwirksamkeit von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden. Sofern bestehende Rechtsdokumente „innnerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht offen gelegt werden“, sind diese unwirksam. Das bedeutet vor allem, dass Gewinne und andere materiellrechtliche Zusagen, die aus derartigen, nicht offen gelegten Geschäftsbeziehungen getätigt worden sind, ab sofort nicht mehr geltend gemacht werden können.

„Intransparente Geschäftspraktiken im Bereich unseres wichtigsten Grundnahrungsmittels müssen sanktioniert werden“, betont Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes. „Daher haben wir uns damals entschieden, innerhalb einer angemessen Frist von einem Jahr vorzusehen, dass derartige Vereinbarungen und Absprachen unwirksam werden.“ Rudek hebt hervor, dass im Informationsfreiheitsgesetz keine Sanktionen vorgesehen sind, sollten Geheimhaltungspraktiken und Verschwiegenheitsvereinbarungen fortgesetzt werden.

Die privaten Anteilseigner RWE und Veolia, die 49,9 Prozent der Anteile an den teilprivatisierten Wasserbetrieben halten, haben am 12. März erklärt, dass sie gegen das Offenlegungsgesetz des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wollen. Für die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheids von Anfang an begleitet hat und auch den Arbeitskreis unabhängiger Juristen zur Anfechtung der Verträge koordiniert, erhärtet sich der Verdacht, dass „noch keineswegs alles veröffentlicht ist.“ Nach Finkenthei „ist der Gesetzestext eindeutig und unmissverständlich. Der einzige Ausnahmetatbestand von der Offenlegungspflicht bezieht sich gemäß §1 Abs. 2 auf personenspezifische Daten. Je nachdem wie die privaten Anteilseigner ihre Klage aufgebaut haben, wird Karlsruhe möglicherweise auch die offene Rechtsfrage, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Bereich eines natürlichen Monopols höher einzustufen sind als das Informationsinteresse der Allgemeinheit, abschließend klären. Das wäre zu begrüßen.“

Weitere Information unter www.wasserbuerger.de.

Thomas Rudek

Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26 – E-Mail: ThRudek@gmx.de

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):
Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de

Dienstag, 13.3., ab 19.15, dlf: Systemfragen im Doppelpack

Zum Auftakt recherchiert Barbara Eisenmann in einem Feature den Anfängen der Empörten in Spanien nach

„Wir sind nicht Anti-System, das System ist anti-wir“ Aufzeichnungen aus Madrid

Und anschliessend informiert uns Dunja Arnaszus ab 20.10 Uhr über „Die letzte Schlacht“,  für deren Druchführung in der Hamburger Hafencity die Gruppe „Zweiter Frühling“ mit einem Bekennerschreiben verantwortlich zeichnet. Das PPP-Projekt, die im Bau befindliche Elbphilharmonie, war auch erst kürzlich Thema in dem dlf-Feature „Der unerhörte Klang des Geldes (Praktiken und Risiken bei Public Private Partnerships)“ von Egon Koch.

Über solche ansprechenden Kontinuitäten im Informationsangebot kann mensch sich nur freuen. Siehe auch den Rückblick auf die jüngsten Protestbewegungen!

Montag, 12.3., 19.30, dlr: Die Wiederentdeckung der Allmende – Über den Streit um Gemeinschaftsgüter / u.a.

Hörtipp: Die Wiederentdeckung der Allmende – Über den Streit um Gemeinschaftsgüter von Rosemarie Bölts

Allmende nannte man früher das Gemeinschaftsgut, das allen gehörte. Dorfwiese und See zum Beispiel, Wald und Luft. Heute zählt dazu auch die Versorgung der Bürger mit Wasser, Strom und Bildung. Im Zuge neoliberaler Politik und klammer Kassen haben aber immer mehr Kommunen in den letzten zwei Jahrzehnten beschlossen, ihre öffentlichen Güter an Privatleute und Investoren zu verkaufen.

Arbeitsplätze, wirtschaftliches Wachstum zum Wohle der Bürger versprechen die Politiker. Zu kurz gedacht, kontern die Angesprochenen, die zu hohe Kosten für die Allgemeinheit und eine nachhaltige Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen befürchten. An zwei aktuellen Beispielen, in denen es um den Kampf zwischen Allmendisierung und Privatisierung von Landschaft und See geht, soll gezeigt werden, welche Interessen sich auf welche Weise durchsetzen und welche dabei mehr dem Gemeinwohl nützen.

Und wenn die Ohren schon auf Empfang gestellt sind, dann hören Sie sich doch auch noch gleich die beiden Features
a) Lust und Last der Korruption – Wie in Deutschland geschmiert wird von Frank Überall und
b) Eine Verteilungsfrage – wer zahlt die Zeche für die Finanzkrise? Von Caspar Dohmen an. Das Zuhören beschert uns mit Erkenntnisgewinn!