Wen wunderts? Kalkulation von Wasserpreisen – oder gebühren bleibt umstritten.

Kalkulation von Wasserpreisen – oder gebühren bleibt umstritten EUROFORUM-Jahrestagung „Wasser- und Abwasserwirtschaft“ 24./25.04.2012, Hotel InterContinental, Berlin http://www.wasser-tagung.de

Berlin/Düsseldorf (ots) – Berlin/Düsseldorf, März 2012. Die erheblichen Preisdifferenzen unter den rund 6200 deutschen Wasserversorgern werden schon seit Jahren diskutiert. Das Bundeskartellamt hat im Dezember 2011 mit der Abmahnung wegen „Preismissbrauchs“ gegenüber dem größten Wasserversorger Deutschlands, den Berliner Wasserbetrieben (BWB), die Debatte erneut entfacht. Diese weisen den Missbrauchsvorwurf zurück und verweisen unter anderem darauf, dass das Kartellrecht bei Wasserpreisen nicht anwendbar sei, da der Wasserpreis wie eine Gebühr berechnet werde. 

Auf der EUROFORUM-Jahrestagung „Wasser- und Abwasserwirtschaft“ (24. und 25. April 2012, Berlin) geht der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, auf die Diskussion um die Zuständigkeit seiner Behörde bei der Kontrolle von Wasserversorgern ein. Er erläutert die Untersuchung seiner Behörde, in der die Wasserversorgungsdaten von 38 deutschen Städten erhoben und die Erlöse der BWB als zu hoch im Vergleich zu anderen Großstädten ausgewiesen wurden. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, nimmt ebenfalls Stellung zu den Möglichkeiten der kartellrechtlichen Kontrolle, als Instrument für faire und stabile Wasserpreise. Christa Hecht (AöW Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.) betont die Bedeutung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Neben der Diskussion um die Regulierung und Rekommunalisierung in der Wasserwirtschaft zeigt die EUROFORUM-Jahrestagung Lösungen für mehr Effizienz und Leistungsfähigkeit in der Wasserversorgung auf. Praxisnah stellen Michael Cunnac (Veolia Wasser GmbH), Jörg Simon (BWB) und Dr. Jochen Stemplewski (Emschergenossenschaft/Lippeverband) Möglichkeiten der Kooperation zwischen privaten und kommunalen Versorgern, ganzheitliche Energiemanagement-Systeme sowie Benchmarking-Tools vor. Die Potenziale, die Wasserversorger in der Kundenbetreuung heben können, zeigt Dr. Michael Beckereit (Hamburg Wasser) auf.

Synergien mit anderen Leistungsträgern der öffentlichen Versorgung schaffen

2012 verbindet der Veranstalter EUROFORUM Deutschland SE erstmals das Fachwissen aller Leistungsbetriebe der kommunalen und regionalen Versorgung unter einem Dach. Parallel zur EUROFORUM-Jahrestagungen „Stadtwerke“ finden die Jahrestagungen zur „Abfallwirtschaft“, „ÖPNV“ sowie „Wasser- und Abwasserwirtschaft“ statt und laden zum gegenseitigen Wissenstausch ein. So bietet diese Verbundtagung die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen in allen Geschäftsbereichen kommunaler und regionaler Versorgungsunternehmen zu informieren und mit rund 700 Vertretern aller Leistungsbereiche der öffentlichen Versorgung in Kontakt zu treten. Verbunden werden alle vier Tagungen durch die „Stadtwerke-Expo“ http://www.stadtwerke-expo.de, auf der sich rund 70 Aussteller präsentieren.

Weitere Informationen zur EUROFORUM-Jahrestagung „Stadtwerke 2012“ unter: http://www.stadtwerke-tagung.de

Informationen zu den einzelnen Fachkonferenzen und der Stadtwerke-Expo unter:

http://www.abfall-tagung.de

http://www.oepnv-tagung.de http://www.wasser-tagung.de http://www.stadtwerke-expo.de

Originaltext: EUROFORUM Deutschland SE Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt: Dr. phil. Nadja Thomas Senior-Pressereferentin EUROFORUM Deutschland SE Prinzenallee 3 40549 Düsseldorf Tel.: +49 211/96 86-33 87 E-Mail: nadja.thomas@euroforum.com

Mit „vertraulichen“ Dokumenten untergräbt das Abgeordnetenhaus das Wasser-Volksgesetz

Berlin, d. 23.03.2012. Seit Januar hat im Berliner Abgeordnetenhaus der Sonderausschuss zur Prüfung der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, seine Arbeit aufgenommen. Die Art und Weise, wie der Sonderausschuss seine Arbeit verrichtet, lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob der Sonderausschuss ein ernsthaftes Interesse hat, Ergebnisse vorzulegen, die darauf abzielen, die Teilprivatisierungsverträge aus den Angeln zu heben. So ist bis zum heutigen Zeitpunkt vom Sonderausschuss weder ein Gesprächsangebot noch eine Einladung an den „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ gerichtet worden, damit dieser den Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vorstellen kann. Statt sich mit dieser Expertise auseinanderzusetzen, wird ein Scheingefecht zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen inszeniert, und mit Ablenkungsmanövern auf zweitrangige Themenfelder verwiesen.

Besonders skandalös ist die Fortführung der Geheimhaltungspolitik: Trotz des Offenlegungsgesetzes werden im Abgeordnetenhaus immer noch Dokumente der Senatsverwaltung als „vertraulich“ behandelt. Das widerspricht dem Gesetz des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin und hat den Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V., den Bund der Steuerzahler Berlin e.V., den Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin e.V. wie die Wasserbürger veranlasst, diesen Rechtsverstoß gegenüber dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses Ralf Wieland zur Anzeige zu bringen. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Schreiben an Herrn Wieland.

 

Rückfragen richten Sie bitte an:

Thomas Rudek (Verfasser des Volksgesetzes)
E-Mail: ThRudek@gmx.de
Tel: 030 / 261 33 89 (AB)
Mobil: 01578 / 59 261 89

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):
Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de

Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen Volksgesetz – Schreiben an Präsident Wieland

 

An den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin

Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen § 3 Satz 2 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrter Herr Wieland,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Abgeordnetenhauses, um einen Rechtsverstoß zur Anzeige zu bringen und um Sie zu bitten, ungehend dafür zu sorgen, dass die Arbeit des parlamentarischen Sonderausschusses gesetzeskonform durchgeführt wird. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitglieder des Hauptausschusses wie die Mitglieder des Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling wie die Mitglieder des Sonderausschusses angewiesen werden, das Volksgesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisie­rung der Berliner Wasserbetriebe zu befolgen und sie daran zu erinnern, dass in § 3 Satz 2 (Zustimmungs- und Prüfungspflicht) eindeutig und unmissverständlich geregelt ist, dass alle „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ bedürfen. Beweise für den Rechtsverstoß gegen diese Verfahrenspraxis entnehmen Sie bitte den Wortprotokollen des Sonderausschusses (u.a. TOP 3 Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss swv17-003-wp S. 32ff).

Diese gesetzliche Regelung ermächtigt nicht nur, sondern verpflichtet das Ab­geordneten­haus und jeden einzelnen Parlamentarier, den Vertraulichkeitsstatus von Doku­menten der Senatsverwaltungen aufzuheben und die Dokumente zu ver­öffentlichen, soweit diese mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Zusammenhang stehen. Eine andere Rechtspraxis würde nicht nur den Verdacht der Rechts­beugung eröffnen. Es würde vor allem der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Prüfauftrag unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen unterstützten, verbleiben wir

mit vorzüglicher Hochachtung

Thomas Rudek      Akexander Kraus      Peter Ohm       Stefan Richter

 

 

Sehr geehrter Herr Wieland,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Abgeordnetenhauses, um einen Rechtsverstoß zur Anzeige zu bringen und um Sie zu bitten, ungehend dafür zu sorgen, dass die Arbeit des parlamentarischen Sonderausschusses gesetzeskonform durchgeführt wird. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitglieder des Hauptausschusses wie die Mitglieder des Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling wie die Mitglieder des Sonderausschusses angewiesen werden, das Volksgesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisie­rung der Berliner Wasserbetriebe zu befolgen und sie daran zu erinnern, dass in § 3 Satz 2 (Zustimmungs- und Prüfungspflicht) eindeutig und unmissverständlich geregelt ist, dass alle „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ bedürfen. Beweise für den Rechtsverstoß gegen diese Verfahrenspraxis entnehmen Sie bitte den Wortprotokollen des Sonderausschusses (u.a. TOP 3 Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss swv17-003-wp S. 32ff).

Diese gesetzliche Regelung ermächtigt nicht nur, sondern verpflichtet das Ab­geordneten­haus und jeden einzelnen Parlamentarier, den Vertraulichkeitsstatus von Doku­menten der Senatsverwaltungen aufzuheben und die Dokumente zu ver­öffentlichen, soweit diese mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Zusammenhang stehen. Eine andere Rechtspraxis würde nicht nur den Verdacht der Rechts­beugung eröffnen. Es würde vor allem der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Prüfauftrag unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen unterstützten, verbleiben wir

 

 

 

 

 

mit vorzüglicher Hochachtung

Sonderausschuss setzt auf Inhouse-Klärung durch den Parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienst

Kommentar zur Pressemeldung der Oppositionsfraktionen
„SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss »Wasserverträge«

Und die Oppositionsfraktionen wollen es bei der externen Begutachtung des Demokratiegebots belassen. Das ist zu wenig!

Berlin, d. 18.03.2012. Die Mitglieder des Sonderausschusses der Oppositionsfraktionen werfen den Mitgliedern der Regierungsfraktionen in einer Pressemeldung vor: „Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen“ (s.u.).

Hierzu ist festzuhalten: Der gesetzliche Prüfauftrag wird durch die thematische Beschränkung auf ein externes Gutachten, in dem lediglich die Verletzung des Demokratiegebots untersucht werden soll, ernsthaft gefährdet! Ziel des Volksentscheids ist die vollständige Vertragsprüfung, um im Anschluss eine erfolgreiche Vertragsanfechtung durchzuführen.

Aus dieser Zielsetzung leitet sich der Gutachterauftrag ab, nämlich die Schlüsselfrage zu klären: Welche Kritikpunkte und vor allem welche verfahrensrechtlichen Ansätze sind am besten geeignet, um die Vertragsanfechtung erfolgreich durchzusetzen:
a) Ist es das von Gerlinde Schermer (Vertrauensperson des Volksbegehrens) favorisierte Modell einer Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz?
b) Ist es eine von Rainer Heinrich (Vertrauensperson des Volksbegehrens) favorisierte Klage gegen die Verletzung des Demokratiegebots?
c) Oder ist es die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen empfohlene Organklage von Abgeordneten gegen dem Senat, weil der Senat für die Gewinngarantien der Konzerne keine gesetzliche Grundlage geschaffen und dadurch das Kernrecht des Parlaments, das Budgetrecht, verletzt hat?

Die Ausblendung insbesondere der Organklage und die Reduzierung der Prüfung auf die Verletzung des Demokratiegebots ist aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar.

1. Dr. Klaus Lederer (MdA, Fraktions- und Landesvorsitzender Die LINKE, Berlin) hat bereits bei der dritten Sitzung des Sonderausschusses einen juristischen Fragenkatalog vorgelegt, dem die anderen Mitglieder des Sonderausschusses nicht widersprochen haben. In diesem Fragenkatalog wurde auch der Leitfaden des Arbeitskreises und die Möglichkeiten einer Organklage aufgelistet.

2. Auf der vierten Sonderausschusssitzung wurde beschlossen, dass in einem ersten Schritt der Parlamentarische Wissenschaftliche Dienst (PWD) mit seinen Juristen gutachterlich tätig werden soll, BEVOR die Frage nach der Notwendigkeit weiterer externer Gutachter diskutiert wird. Der Vorschlag, den PWD in die Prüfung einzubeziehen, wurde von Klaus Lederer während der dritten Sitzung des Sonderausschusses selbst eingebracht.
Es wäre zu empfehlen, dass der Sonderausschuss den Leiter des PWD einlädt, damit dieser a) den PWD und die Qualifikationen seiner juristischen Mitarbeiter vorstellt und b) dieser dem Ausschuss und der Öffentlichkeit seine Einschätzung mitteilt, ob die Fragenkomplexe vom PWD innerhalb welchen Zeitrahmens beantwortet werden können.

3. So lange das vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen erarbeite Gutachten „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ nicht im Rahmen einer Sonderausschusssitzung diskutiert wurde, sind Prüfungsaufträge an externe Gutachter verfrüht.

4. Erst wenn eine vollständige Übersicht mit den zentralen Kernfragen erarbeitet worden ist, erscheint die Einbeziehung externer Gutachter hilfreich. Bei der Frage nach der Auswahl eines geeigneten Gutachters sollte für jede Rechtsfrage sowohl den Regierungsfraktionen als auch den Oppositionsfraktionen ein Vorschlagsrecht für einen Gutachter ihrer Wahl eingeräumt werden. Auch den Vertrauenspersonen des Volksentscheids ist ein solches Vorschlagsrecht einzuräumen. Es ist zu erwarten, dass durch die Vorlage verschiedener juristischer Gutachten deutlich werden wird, dass verschiedene Rechtsmeinungen existieren, so dass die gerichtliche Klärung unumgänglich ist!

5. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Mitglieder des Sonderausschusses nicht die Möglichkeit einer Organklage diskutieren und die Expertise des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einbeziehen. Bis heute sind der Ansprechpartnerin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen, Sabine Finkenthei, weder von den Regierungs- noch von den Oppositionsfraktionen Gesprächsangebote unterbreitet worden!!! Diese thematische Blockadehaltung wiegt umso schwerer, da 2 niedergelassene Berliner Rechtsanwälte aus dem Arbeitskreis ihre Bereitschaft erklärt haben, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten! Der Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen ist allen Abgeordneten des Sonderausschusses mit einem Begleitschreiben durch den AKJ und den Wasserbürgern zugestellt worden.

Thomas Rudek (Tel.: 030 / 261 33 89 – E-Mail: ThRudek@gmx.de)
Sabine Finkenthei (Tel.: 030 / 6930842 – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de)

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Pressedienst Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Pressedienst Fraktion Die Linke
Pressedienst Piratenfraktion

16. März 2012

SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“

Die Abgeordneten Heidi Kosche (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Dr.
Klaus Lederer (Fraktion Die Linke) und Gerwald Claus-Brunner
(Piratenfraktion) erklären zur heutigen Sitzung des Sonderausschusses
„Wasserverträge“:

Wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass die SPD und CDU faktisch die
Aufarbeitung der Teilprivatisierung verschleppen, verzögern oder
verhindern. Nachdem die Regierungskoalition bisher keine eigenen
Fragekomplexe eingereicht hat, verhindert sie jetzt auch noch die
Erstellung von juristischen Gutachten zum Privatisierungsgesetz von
1999. Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen
Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen.

Die komplexe rechtliche Fragestellung muss nach unserer Ansicht von
mindestens einem spezialisierten Gutachter bearbeitet werden. Der Senat
und die privaten Anteilseigner beauftragten zu ähnlich schwierigen
Rechtsmaterien immer wieder renommierte Kanzleien und Professoren.

Für Gutachten zum ICC und zur Wasser-Teilprivatisierung wurden in den
letzten Jahren Millionen rausgehauen. Der Wasserausschuss aber soll
nicht einmal eine fünfstellige Summe ausgeben dürfen: für ein Gutachten
zu einer zentralen Rechtsfrage der Teilprivatisierung. Es geht darum zu
klären, ob die demokratische Kontrolle über die Wasserbetriebe
tatsächlich beim Land Berlin liegt oder ob sie nicht von Anfang an durch
die Teilprivatisierungsverträge ausgehebelt worden ist.

SPD und CDU tun so, als sei das keine entscheidende Fragestellung,
sondern ein unwesentlicher Punkt am Rande. Diese Haltung zeigt uns, dass
die Regierungskoalition es nicht ernst meint mit der Suche nach
rechtlichen Schwachstellen der Teilprivatisierung.

*** Medienservice | Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus ***
Matthias Schröter, Pressesprecher
Niederkirchnerstraße 5 | 10111 Berlin
+49-30-2325-2450

21. + 22.3. Tagung: Brauchen wir Direkte Demokratie auf Bundesebene?

Wie schrieb der Aphoristiker Elazar Benyoetz so treffend: „Es gibt Fragen, die wollen nicht beantwortet, sondern nur durchschaut werden“. So kann auch bei dieser Frage die Antwort nur lauten: Aber selbstverständlich brauchen wir bundesweite Volksentscheide und Referenden, schon um ein Gegengewicht zum Lobbyismus und der (privaten) Berater“expertokratie“ aufzubauen.

Daher so schnell wie möglich anmelden. Nähere Infos zur 2-tägigen Veranstaltung von Mehr Demokratie e.V. und der Friedrich-Ebert-Stiftng hier oder unter http://www.mehr-demokratie.de/tagungen.html