Wasser-Akten immer noch unter Verschluss – Verfahrensvorschlag an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhaus

Geheimhaltung von Wasser-Dokumenten mit Vertraulichkeitsschutz im Abgeordnetenhaus

Die Arbeiten des Berliner Abgeordnetenhauses zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge verlaufen bisher leider nicht zu unserer Zufriedenheit. Nach wie vor ist von Unterlagen die Rede, die von Seiten der Senatsverwaltungen als „vertraulich“ eingestuft werden und von der öffentlichen Überprüfung ausgeschlossen sind. Wir – der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler (Berlin), der Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin und die „Wasserbürger“ – haben diesen Sachverhalt gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin am 23. März mit einem Brief zur Anzeige gebracht. Auf unser Schreiben antwortete dankenswerterweise Präsident Wieland am 20. April. In unserem jetzigen Antwortschreiben unterbreiten wir Präsident Wieland einen simplen Verfahrensvorschlag, der vorsieht, dass jene „Wasser-Dokumente“, die im Abgeordnetenhaus im Umlauf und als vertraulich klassifiziert sind, gegenüber dem Präsidenten gemeldet werden müssen. Dieser veröffentlicht den Namen des Dokuments wie die amtsführende Stelle in einem Register, das für alle Bürger einsehbar ist. Mit diesem einfachen Verfahren wären die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Berliner mit einem Auskunftsersuchen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes unmittelbar an die amtsführende Stelle wenden können und gegebenenfalls – im Fall der Ablehnung durch die Verwaltung bzw. den Senat – ihren Informations- und Offenlegungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen können.

Die Bedeutung dieses Verfahrensvorschlags sehen wir auch durch den kürzlich vorgestellten 3. Tätigkeitsbereicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, begründet. Wie wichtig die Offenlegung sämtlicher Rechtsdokumente für die Rekommunalisierungsdiskussion im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, wird auch durch die jüngsten Berichte über die Rolle von Verträgen für die Geschäftspraxis der Hamburger Energiewirtschaft (Vattenfall) belegt.

Hier finden Sie das Schreiben von Präsident Wieland und hier unsere Antwort mit dem Verfahrensvorschlag zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Wir leiten diesen Verfahrenvorschlag auch an den Bundesbeauftragten Peter Schaar wie seinen Berliner Kollegen, Dr. Alexander Dix weiter, und beziehen auch die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Frau Prof. Edda Müller ein, in der Hoffnung, dass unser Anliegen auch von diesen Personen aktive Unterstützung erhält.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rudek

Antwort auf das Schreiben von Präsident Wieland mit einem einfachen Verfahrensvorschlag zur Offenlegung von „Wasser“-Dokumenten mit Vertraulichkeitsschutz

Berlin, 03.05.2012

An den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin

Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen § 3 Satz 2 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe / Ihr Antwortschreiben vom 20. April 2012

Sehr geehrter Herr Wieland,

herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Ihre ausführlichen Anmerkungen zu unserem Beschwerdeschreiben genommen haben.

Der von Ihnen angeführte Vorschlag, auf den sich die Sprecher des Sonderaus­schusses verständigt haben, zeigt das Dilemma des Problems, dass sich unserem Verständnis nach zwischen den Vertraulichkeitsregelungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses und dem Transparenz- und Offenlegungsanspruch des Volks­gesetzes wie des Informationsfreiheitsgesetzes bewegt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Anspruchs, der mit der Novellierung des IFG an die Offenlegung von Dokumenten im Bereich eines natürlichen Monopols verbunden ist, sind wir sehr verwundert, dass die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses angeführt wird (§ 53 GO AGH in Verbindung mit Anlage 6 GO), um den eindeutigen Offenlegungsan­spruch des IFG zu relativieren. Wir waren der Ansicht, dass sowohl der parlamen­tarische Gesetzgeber wie der Volksgesetzgeber angetreten sind, um durch die Novellierung des IFG und durch das Volksgesetz den Transparenzanspruch zu stärken,  und die Zielsetzung darin besteht, dass der juristische Fortschritt nicht durch die GO des Abgeordnetenhauses eingeschränkt werden kann.

Das gegenwärtige Verfahren scheint weder dem IFG noch dem Volksgesetz Rechnung zu tragen. Sollten dem Sonderausschuss vertrauliche Wasser-Dokumente vorliegen, werden diese Dokumente nicht Gegenstand der gesetzlich geforderten öffentlichen Prüfung. Anstelle der Einhaltung des gesetzlichen Prüfauftrags soll der Vor­stands­vor­sitzende des Sonderausschusses sich mit dem Ansprechpartner der amtsführenden Stelle über den Status der Vertraulichkeit über die mögliche Aufhebung des Vertraulich­keits-Status ins Benehmen setzen.

Sie werden gewiss nachvollziehen können, dass diese Regelung für uns nicht befriedigend ist.  So ist nicht geklärt,

a) in welchem Zeitrahmen die Abklärung zu erfolgen hat;

b) wie dem gesetzlichen Prüfauftrag unter der Wahrung der Öffentlichkeit entsprochen werden kann, sollte die amtsführende Stelle dem Ansinnen des Vorstandsvorsitzenden nicht entsprechen;

c) wie und in welcher Form die Öffentlichkeit über ein mögliches Negativ-Ergebnis informiert und in Kenntnis gesetzt wird.

Daher möchten wir Ihnen einen Verfahrensvorschlag unterbreiten, der zumindest die formalrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit der Öffentlichkeit wenigstens der Raum eingeräumt wird, um sich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes den verwaltungsgerichtlichen Zugang  zu erklagen: Wenn Sie als Präsident des Abgeordnetenhauses veranlassen könnten, dass die in Frage kommenden Ausschüsse alle als vertraulich klassifizierten Wasser-Dokumente im Rahmen einer Meldepflicht Ihnen gegenüber zur Anzeige bringen, dann könnte ohne größeren Aufwand ein öffentliches parlamentarisches Transparenz-Register erstellt werden, aus dem der Titel des Dokuments, ein kurzes Stichwort zum inhaltlichen Regelungsgegenstand des Dokuments und die amtsführende Stelle hervorgehen. Dieses Verfahren hätte den Vorteil, dass die interessierten Bürger dann konkrete Anhaltspunkte hätten und sich direkt mit einem Auskunftsgesuch gemäß IFG an die zuständige amtsführende Stelle wenden könnten.

Wir sind überzeugt, Sie erkennen diese Möglichkeit eines Brückenschlags zwischen der repräsentativen Demokratie in der Informationsgesellschaft und dem wachsenden Beteiligungsbedürfnis der Bürgergesellschaft und würden es sehr begrüßen, wenn Sie als Konstrukteur dieses Brückenbaus auch ein Zeichen über den Berliner Horizont hinaus vermitteln.

 

rbb-Abendschau 2. Mai: Abgeordnete Kosche (Grüne) verzichtet auf vollständige Akteneinsicht

Kaum zu glauben, was im ersten Nachrichtenblock der rbb-Abendschau berichtet wird. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche, damals von Thomas Rudek dem Wassertisch-Plenum als Vertrauensperson des Volksbegehrens vorgeschlagen worden, vergleicht sich mit dem Berliner Senat. Kosche hatte als Abgeordnete gegen den Senat auf vollständige Einsicht aller Akten zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor dem Verfassungsgericht geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Senat nicht pauschal die Akteneinsicht verweigern darf, sondern gesondert für jede Akte einzeln entscheiden muss und die Verweigerung im Einzelfall begründen muss. Das Vorgehen der Abgeordneten Kosche umfasst auch die interne Korrespondenz der Behörden und der Senatskanzleien. Dieser sogenannte „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“ ist verfassungsrechtlich normiert. Die Wasserbürger bedauern, dass die Abgeordnete Kosche dem Vergleich zugestimmt hat. Hier können Interessierte die Tonspur der rbb-Meldung hören.

 

Im Handel: Rating-Agenturen von Werner Rügemer

Wozu brauchen wir Rating-Agenturen?

Diese Frage sollten sich mehr Menschen als bisher stellen, denn schließlich entscheiden die drei amerikanischen Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch maßgeblich nicht nur über die „Bonität“ und Kreditwürdigkeit von Unternehmen, sondern generell über den Wert von (nationalen) Währungen. Von ihrem in der Regel weder nachvollziehbarem noch vergleichbarem Ranking hängt ab, zu welchem Zinssatz Unternehmen, Kommunen, Länder und Nationen Kredite erhalten. Damit entscheiden die Rating-Agenturen über das Schicksal von Nationen, wobei die psychologische Kriegsführung auch bewußt eingesetzt wird, wie Rügemer am Beispiel der  sogenannten „PIGS-Staaten“ herausstellt.

Der Publizist und Privatisierungskritiker Werner Rügemer hat sich dieses Themas angenommen und jetzt über den Transcript-Verlag ein Buch vorgelegt, in dem nicht nur  dargestellt wird, wie die Regulierung und Kontrolle des globalen Finanzmarktes durch die Rating-Agenturen privatisiert wurde, sondern welche Schritte erforderlich sind, um dem kriminellen Zusammenspiel von Rating-Agenturen und Fianzdienstleistern den Garaus zu bereiten. Die Bedeutung der Publikation von Werner Rügemer resultiert aus der kompromisslosen Konsequenz seiner fundiert-seriösen Analyse. Im Gegensatz zum Vorschlag der neoliberalen Bertelsmann-Stiftung, die in einer globalen Rating-Agentur die Rettung sieht, verdeutlicht Rügemer, dass es eines ganz anderen Bewertungsverfahrens bedarf. Nicht die Verschuldung an sich ist das Problem, sondern wofür Kredite aufgenommen werden und wem diese zu gute kommen!

Rating-Agenturen – Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart, transcript Verlag, Bielefeld, April 2012, ca. 158 Seiten, ISBN 978-3-8376-1977-5, 18,80 €

Tipps der Wasserbürger:

a) Schnell zum Buchhändler, bevor – wie im Fall der Rügemer-Publikation über die Oppenheim-Bank – neoliberale Winkeladvokaten dafür sorgen, dass die nächste Auflage „überarbeitet“ werden muss;
b) an Weihnachten und andere Feste denken: Das Buch wie andere Publikationen von Werner Rügemer sind immer das passende Geschenk;
c) kontaktieren Sie Ihre Bibliothek in Ihrer Nähe und unterbreiten Sie den Bibliothekaren den Vorschlag, dieses Buch so schnell wie möglich anzuschaffen.

In der April-Ausgabe der Zeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ gibt es kostenfrei zur Appetitanregung den Artikel „Der Rating-Komplex“ von Werner Rügemer, indem er den Ökonomen Thomas Straubhaar zitiert

Zur Homepage von Werner Rügemer

Auch hörenswert die dlr-Reportage „Die Schulmeister – Über die Arbeit der Ratingagenturen“ von Dani Parthum

30.4.2012, rbb (TV), 20.15 Uhr: WAS – Abgedreht: Mit dem Sperrkassierer unterwegs, WAS-Reportage von Anja Nehls

30.4.2012, rbb (TV), 20.15 Uhr: WAS – Abgedreht: Mit dem Sperrkassierer unterwegs, WAS-Reportage von Anja Nehls

„Ohne uns wäre es nur nass“ – lautet der Werbeslogan der Berliner Wasserbetriebe. Schön wäre es ja, mögen sich all die Berliner denken, die nach dem ungebetenen Besuch von den Sperrkassierern der Wasserbetriebe auf dem Trocknen sitzen, weil sie in Zahlungsverzug geraten sind. Immerhin: 5 Millionen Euro gibt es an offenen Forderungen.

Bereits das ZDF-Magazin „Länderspiegel“ hatte sich Anfang Januar des Themas angenommen und dargestellt, dass immer mehr Menschen und kleine Hausbesitzer in Zahlungsverzug kommen und die hohen Wasserrechnungen nicht begleichen können.

Wie wir Wasserbürger von einer  Führungskraft der Wasserbetriebe erfahren haben, beschäftigen die Berliner Wasserbetriebe insgesamt 6 Sperrkassierer. Während in der WAS-Reportage 2 Sperrkassierer gemeinsam losgezogen sind, um an einem Tag 5 Kunden das Wasser abzudrehen, war in der Länderspiegel Reportage von 50 Einsätzen die Woche pro Sperrkassierer die Rede. 270.000 Hausanschlüsse gibt es in Berlin. Wenn es auch einige Menschen gibt, „die das Wasser aus ihren eigenen Brunnen benutzen und z.B. Mineralwasser trinken, aber Abwassergebühren sind in Berlin immer fällig. Und die sind mit 2,46 Euro pro Kubikmeter sogar höher als die Gebühren für Frischwasser mit 2,17 pro Kubikmeter.“

Besonders positiv hervorzuheben an der WAS-Reportage von Anja Nehls ist die exakte und hilfreiche Darstellung, wie betroffene Hausbesitzer ihren Zuleitungsanschluss finden können.  Es ist jenes blaue Schild an den Hauswänden, mit der exakten Angabe der Meterzahl und Tiefe. Dass Vorsicht geboten ist und selbst den zum Aus- und Zudrehen autorisierten Profis beim Abdrehen ein Malheur geschehen kann, wird auch in dieser sehenswerten Reportage gezeigt. Hörenswert der kurze Nachtrag des WAS-Moderators zur Gewinnausschüttung, hier als Tonspur.