28. August: Zweiter Brief an die Berliner Abgeordneten – Finanzsenat will ergebnisoffene Diskussion um kostengünstige Rückabwicklung verhindern

Am 17.8. haben der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, der Bund der Steuerzahler (Berlin), der bekannte Schriftsteller Ingo Schulze, der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen gemeinsam mit den Berliner Wasserbürgern einen offenen Brief an die Berliner Abgeordneten verfasst, in dem durch zwei alternative Berechnungsmodelle verdeutlicht werden konnte, dass eine Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge über eine gerichtliche Anfechtung kostengünstiger ausfällt als der Rückkaufvertrag, den der Finanzsenator jetzt durch das Abgeordnetenhaus im Eilverfahren durchpeitschen will. Es geht um eine Kostenersparnis in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages. Statt diese Alternativen aufzugreifen, reagiert der Finanzsenat mit einer Stellungnahme, die er nur an das Abgeordnetenhaus richtet, nicht jedoch an die Verfasser des offenen Briefs. Wir haben auf die Vorwürfe der Senatstellungsnahme reagiert und zeigen auf, dass sich noch eine weitere Verfahrensvariante anbietet!

UNGLAUBLICH! Berliner Finanzsenat fordert von Abgeordneten,
kostengünstige Vorschläge der Zivilgesellschaft zur Rückabwicklung der Berliner Wasserverträge zu ignorieren

Zweiter Offener Brief der Zivilgesellschaft[1] an die Berliner Abgeordneten

Berlin, d. 28.8.2012

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

dankenswerter Weise erfuhren wir aus der Mitte des Abgeordnetenhauses, dass auf unsere Vorschläge vom 17.8.2012 zur Kosteneinsparung durch die Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge die Finanzverwaltung ihrerseits mit einer Stellungnahme reagiert hat. Dort wird uns unter anderem vorgeworfen, dass

a) wir das Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) vom 31.05.2012 „ignoriert“ hätten,

b) wir durch die Einbeziehung des Streitwerts des Schiedsverfahrens, genauer die Aufschlüsselung dieses Betrags gemäß den Anteilsverhältnissen auf alle drei Anteilseigner,  einen „fundamentalen handwerklichen Fehler“ begangen hätten und

c) wir „wirklichkeitsfremd“ sind, wenn wir darum bitten, dass der im Hau-Ruck-Verfahren aufgesetzte Kaufvertrag mit RWE lediglich um eine Preisanpassungs- und Vorbehaltsklauseln für den Fall der Nichtigkeit der ursprünglichen Wasserverträge ergänzt werden soll.

Die Verfasserin / der Verfasser der Senatsstellungnahme schlägt vor, „von einer Detailauseinandersetzung mit der behaupteten Höhe der Rückabwicklungskosten abzusehen. Denn es geht hier ersichtlich nicht um Fakten, sondern um Gewünschtes und Gewolltes.“

Beginnen wir mit dem letzten Punkt (c): Wenn die Verfasserin / der Verfasser des Senatsschreibens wie die privaten Anteilseigner den Anschein erwecken, dass die Teilprivatisierungsverträge juristisch nicht anfechtbar sind bzw. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, dann sollte doch auch ohne Aufhebens unserer Bitte, im Vertrag eine entsprechende Preisanpassungsklausel für den Fall einer gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung der Teilprivatisierungsverträge zu berücksichtigen, entsprochen werden können, zumal solche Klauseln zur Normalität juristischer Praxis gehören. Und schließlich erwecken doch die Vertragsparteien den Eindruck, dass die Verträge absolut rechtssicher seien und sie infolgedessen auch nichts befürchten müssen.

Festzuhalten ist, dass das Land Berlin allen Anlass hat, angesichts der desolaten Haushaltslage mit allen Mitteln darauf zu dringen, einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen zu müssen. Verzichtet der Senat auf eine solche Klausel, dann ist zu befürchten, dass die Nutzung dieser selbstverständlichen Option einer Kaufpreisanpassung nach unten kaum noch möglich sein wird!

Wenn der Senat abschließend mitteilt: „Der Vertrag ist nicht nichtig“, dann ist diese Mitteilung nicht nur als „Gewünschtes und Gewolltes“ zu klassifizieren, sondern diese Äußerung ist juristisch auch als äußerst bedenklich zu bewerten. Wer sich aus politisch verantwortlicher Position zu solchen Äußerungen hinreißen lässt, dem ist in aller Deutlichkeit und Entschiedenheit in Erinnerung zu rufen, dass weder der Senat noch die privaten Teilhaber über die Nichtigkeit zu befinden haben, sondern eine derartige Feststellung fällt in einem demokratischen Rechtsstaat immer noch in die Zuständigkeit der Gerichte und nicht in die der Exekutive und ihrer privaten Teilhaber.

Hier möchten wir an Punkt a) anknüpfen: Die Verfasserin / der Verfasser der Senatsstellungnahme verweist mehrmals auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes (WPD). Der WPD hat seine Rechtsmeinung geäußert, die wir als Unterzeichner des offenen Briefes genauso zur Kenntnis genommen haben wie die Rechtsmeinung des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ). Wenn zu Streitfragen unterschiedliche Auffassungen bestehen, dann entspricht es normalerweise den üblichen Gepflogenheiten, dass die Verfahrensbeteiligten diese offenen Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Prüfung zuführen. Bei der Lektüre der Senatsstellungnahme entsteht der Eindruck, dass die Verfasserin / der Verfasser das WPD-Gutachten zu einem höchstrichterlichen Urteil hochstilisieren möchte. Auch hier lassen die Verfasserin / der Verfasser  eine Perspektive erkennen, die nicht nur wirklichkeitsfremd erscheint, sondern auch juristisch bedenklich. Zumal die wichtigsten „Argumente“ des WPD-Gutachtens auf der vorletzten Sitzung des Wasser-Sonderausschusses durch Rechtsanwalt Sydow widerlegt und entkräftet werden konnten. Und auch auf der letzten Sonderausschusssitzung konnte sich jeder durch die Ausführungen von Prof. Musil überzeugen, dass die Einschätzungen zum erfolgreichen Ausgang eines Organstreitverfahrens keinesfalls als wenig erfolgversprechend eingeschätzt werden. Ganz im Gegenteil! Übrigens hätte der AKJ nichts gegen eine ergebnisoffene Diskussion mit dem WPD einzuwenden.

Doch jetzt zu Punkt b), zu der Einbeziehung des Schiedsverfahrens und der Aufschlüsselung der 340 Mio. € gemäß den Anteilsverhältnissen auf alle drei Anteilseigner. Die Verfasserin / der Verfasser der Senatsstellungnahme unterschlägt die Information, dass im Fall einer Rückabwicklung das Investment der privaten Anteilseigner mit dem Gesamtgewinn zu verrechnen ist. Da das Schiedsverfahren die Ertragslage der Privaten verbessert hätte, ist dieser Gewinn dem Gesamtgewinn hinzuzurechnen. Weiterhin wird verkannt, dass die Einbeziehung der Schiedsvereinbarung aus reiner Kulanz erfolgt ist, denn es hätte auch eine andere Überlegung angestellt werden können: Wenn die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt werden sollte, dann wären auch die in diesen nichtigen Verträgen vorgesehene Schiedsvereinbarung nichtig und müssten nicht in der Gesamtberechnung der Gewinne einfließen (so erfolgt in unserer ersten Alternative zum überteuerten Rückkauf-Deal).  Durch die Einbeziehung der Schiedsverein­barung  gewinnen die Privaten immerhin 170 Mio. €, während in unserer ersten kostengünstigsten Variante die Schiedsvereinbarung keine Berücksichtigung findet. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung für die Einbeziehung dieser Variante entschieden, auch um unsere Kompromissfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Auch haben wir davon abgesehen, ein Berechnungsmodell vorzulegen, indem der nach der Verrechnung mit dem privaten Investment verbleibende Rest des Gesamtgewinns nicht gemäß den Anteilsverhältnissen zwischen den Anteilseignern aufzuschlüsseln wäre, sondern an die Berlinerinnen und Berliner zurückzuführen bzw. auszuschütten wäre. Wir haben auf diesen populistischen Ansatz verzichtet, weil wir nach seriösen (Aus)Wegen gesucht haben, die geeignet, rechtssicher, transparent und nachvollziehbar erscheinen, um den Haushalt zu entlasten und nicht zu belasten!

Umso ärgerlicher ist die arrogant-überhebliche Empfehlung der Verfasserin / des Verfassers der Senatsstellungnahme, „von einer Detailauseinandersetzung mit der behaupteten Höhe der Rückabwicklungskosten abzusehen“. Statt aus der Perspektive der Verbraucher, Gewerbetreibenden und Arbeitnehmerinnern nach Problemlösungen zu suchen, werden von der Verfasserin / dem Verfasser Schreckensszenarien an die Wand gemalt, in dem „Rückgewähr- und Ersatzleistungen in Millionenhöhe und mit entsprechenden Rechtsberatungskosten“ von Seiten der Privaten prophezeit werden, deren juristische Durchsetzbarkeit im Fall einer gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung höchst zweifelhaft erscheint.

Doch gerade diese Überheblichkeit der Senatsverwaltung legt eine weitere Option nahe: Warum sollte nicht die Bevölkerung im Rahmen eines Referendums darüber abstimmen dürfen, welchen Betrag der 3 vorgegebenen Varianten die Berliner Bevölkerung für angemessen hält, um das teure Kapitel der Teilprivatisierung ein für allemal und unwiderruflich zum Abschluss zu bringen und endlich zu normalen Zuständen zurückzukehren. Ein solches Referendum könnte von Seiten des Abgeordnetenhauses innerhalb eines kurzen Zeitraums durchgeführt werden und wäre auch ein geeigneter Schutzschirm gegen die Gefahr weiterer spitzfindiger juristischer Auseinandersetzungen. Beteiligen wir doch an so gravierenden Entscheidungen auch die Bevölkerung und setzen ein Zeichen gelebter Demokratie und wirklicher Partizipation.

gez. Alexander Kraus (Bund der Steuerzahler, Berlin)
gez. Ingo Schulze (Schriftsteller, Direktor der Sektion Literatur der Akademie der Künste)
gez. Sabine Finkenthei (Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen)
gez. Thomas Rudek (Verfasser des Volksgesetzes zur Offenlegung der Berliner Wasser-Verträge)

 


[1] Alle genannten Organisationen und Personen haben den Wasser-Volksentscheid unterstützt.

Wortlaut der Stellungnahme des Finanzsenats auf unseren offenen Brief

Aus der Mitte des Abgeordnetenhauses erreichte die Wasserbürger am Wochenende (25. August) die Information, dass die Senatsverwaltung für Finanzen auf unser Schreiben vom 17.8. reagiert hat. Wir erhielten daraufhin aus dem Abgeordnetenhaus – und nicht vom Senat (!) – den Wortlaut  dieses Schreibens, das aus der Abteilung IA1 stammt. Die zuständige Staatssekretärin Frau Dr. Margaretha Sudhof nimmt auch regelmäßig an den Sitzungen des Sonderausschusses teil.

In Anbetracht der Eilbedürftigkeit, mit der die Exektuive den überteuerten Rückkaufvertrag durch das Parlament schleusen will, haben wir auf die Stellungnahme reagiert und den Abgeordneten verdeutlicht, dass die Anschuldigungen und Vorwürfe des Senats haltlos sind.

Hier der LINK zu unserer gemeinsamen Antwort auf die unverfrorene Stellungnahme des Senats (s.u.)

Stellungnahme (Wortlaut) des Finanzsenats auf unseren Offenen Brief vom 17. August

„Stellungnahme zum Offenen Brief der Berliner Wasserbürger u.a. vom 17.08.12 „Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe: Teurer Rückkauf für 1,3 Mrd. € im Schnellverfahren oder gibt es kostengünstige Alternativen?“

Das Schreiben ignoriert vollständig das dem Sonderausschuss Wasser vorliegende Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) vom 31.05.2012, demzufolge ein gerichtliches Vorgehen im Sinne des o.g. „Leitfadens“ wenig erfolgversprechend wäre.

Es behauptet eine „Vorteilhaftigkeitsberechnung“ der Vertragsrückabwicklung gegenüber dem vom Land angestrebten Rückkauf. Diese „Berechnung“ will zeigen, dass die Rückabwicklung der Wasserverträge für das Land günstiger wäre als der Rückkauf. Im Ergebnis fordert der Brief die Abgeordneten auf, das Parlamentsgutachten zu ignorieren und unter Bezugnahme auf den „Leitfaden unabhängiger Juristen zur Nichtigkeit der Wasserverträge“ Organklage zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge zu erheben.

Die „Berechnungen“ konnten in der Kürze der Zeit nur einer summarischen Prüfung unterzogen werden. Dabei fällt auf, dass Beträge auf eigenwillige Weise verteilt werden. Beispiel: Die Privaten haben das Land Berlin im Schiedsverfahren auf Zahlung von 340 Mio. € verklagt. Die „Wasserbürger-Berechnung“ verteilt diesen Betrag gemäß den Anteilsverhältnissen auf alle drei Anteilseigner, also auch auf das Land Berlin als Schiedsverfahrensgegner (!). Den Privaten würde danach nur 170 Mio. € statt der geforderten 340 Mio. € für das Schiedsverfahren zugesprochen werden (vgl. rechte Tabellenspalte S. 2). Das muss man schon als fundamentalen handwerklichen Fehler bezeichnen. Überdies wird das Gutachten des WPD komplett ignoriert. Deshalb wird vorgeschlagen, von einer Detailauseinandersetzung mit der behaupteten Höhe der Rückabwicklungskosten abzusehen. Denn es geht hier ersichtlich nicht um Fakten, sondern um Gewünschtes und Gewolltes.

Eine in der Größenordnung auch nur annähernd verlässliche Schätzung der finanziellen Folgen im Rückabwicklungsfalle ist derzeit nicht möglich. Zu rechnen wäre mit jahrelangen komplizierten, auch gerichtlichen Auseinandersetzungen über Art und Höhe von Rückgewähr- und Ersatzleistungen in Millionenhöhe und mit entsprechenden Rechtsberatungskosten. Die wichtigsten Parameter dafür können skizziert werden wie folgt:

  • Die seinerzeit jeweils ausgetauschten Hauptleistungen wären rückabzuwickeln (insbesondere: Rückzahlung des Kaufpreises).
  • Sodann würden die Privaten eine Vergleichsberechnung aufmachen, dass ihnen Erträge aus einer alternativen Anlage der Mittel entgangen sind. Hiervon wären dann die tatsächlich aus den BWB erzielten Gewinne anzuziehen.
  • Zusätzlich würden die Privaten den ihnen aufgrund des Engagements im Zusammenhang mit den BWB entstandenen Aufwand geltend machen, den es ohne den Konsortialvertrag nie gegeben hätte und der zu ersetzen wäre. Dies betrifft beispielsweise
    • die Nebenleistungen nach Anlage 2.5 des Vertrages, also die Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, das Kulturengagement (z.B. Förderung des Projektes Deutsche Mediathek) u.a.,
    • die Beteiligung der Privaten an der Entschuldung des SVZ Sekundärrohstoff-Verwertungszentrums Schwarze Pumpe,
    • Managementleistungen zur Entwicklung der BWB (Einbringung von Know-how),
    • die Gründung der gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft von RWE und Veolia, einschließlich des gesamten Aufwands im Zusammenhang mit der Beteiligungsführung seit 1999, bis hin möglicherweise zu handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen auf Ebene der Muttergesellschaften und nachträglich notwendigen Bilanzänderungen,
    • last but not least: Rechtsberatungskosten in Millionenhöhe.

Weitere Aspekte des Schreibens

Auf S. 3 werden drei aus Verfasser-Sicht möglichen Wege zur Rekommunalisierung dargestellt: Rückabwicklung, Neuverhandlung der Verträge oder Rückkauf. Jedoch unterbleibt die Auseinandersetzung mit den bekannten Informationen und den daraus folgenden zwingenden Schlussfolgerungen:

  • Nichtigkeit/Rücktritt: Keine sinnvolle Variante, siehe oben,
  • Neuverhandlung: Wie die Verfasser zutreffend feststellen, hätte das Land Berlin bisher dafür zu wenig Druckmittel. RWE war zu keinerlei Neuverhandlungen bereit. Die Verhandlungen mit Veolia führten bislang leider auch nicht zum Erfolg. Durch den Rückerwerb der RWE-Anteile ist nunmehr die Verhandlungsposition des Landes gegenüber Veolia deutlich besser.
  • Der beschrittene Weg des Rückkaufs RWE und der Neuverhandlung oder Rückerwerb Veolia somit die einzig mögliche Alternative, wenn der Konsortialvertrag geändert oder aufgehoben werden soll.

Der „Offene Brief“ kritisiert schließlich den vorliegenden Vertragsentwurf mit RWE. Preisanpassungs- und Vorbehaltsklauseln für den Fall der Nichtigkeit der ursprünglichen Wasserverträge hätten aufgenommen werden sollen (S. 3). Das ist wirklichkeitsfremd. Derartige Klauseln sind einerseits nicht erforderlich, andererseits auch im Verhandlungsweg nicht durchsetzbar. Der Vertrag ist nicht nichtig. Das ist die Prämisse, von der sowohl das Land Berlin (u.a. gestützt auf das Gutachten des WPD und der mittlerweile 12-jährigen Zusammenarbeit mit den Privaten, ohne Nichtigkeitsvorbehalte oder –zweifel) als auch RWE ausgehen.“

28.8.2012, 11.35 Uhr: Globale Herausforderung Wasserknappheit – eine Kurzreportage von Alexander Budde

Globale Herausforderung Wasserknappheit

Bei der Weltwasserwoche in Stockholm diskutieren Experten über mögliche Lösungen

Von Alexander Budde

Wasser ist einer der wichtigsten Rohstoffe. Doch der wird in Folge des Bevölkerungswachstums, der Konsumgewohnheiten der Industrienationen und des Klimawandels knapp. In Stockholm diskutieren rund 2000 Experten, wie sich der Warenfluss des Wassers künftig zum Nutzen aller regulieren lässt.

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26. August, 19.20 Uhr, ARD: Mexiko – Wasser für Reiche, Jauche für Arme. Von Peter Sonnenberg

Eine gelungene Reportage, die den Teufelskreis aufzeigt, wenn Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht als geschlossenes System betrachtet werden.

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„Die Farbe ihrer Wohnungswände konnte sie sich aussuchen, sagt Sara Valadez, aber gegen das braune Leitungswasser ist sie machtlos. Sauberes Wasser gab es nie in ihrem Viertel, Ixtapalapa, in Mexiko-Stadt. „Wir bekommen Ausschläge von dem Wasser, die Ärzte kommen oft nicht darauf, dass es vom Wasser kommt. Sie sagen, es ist der Staub oder irgendwas anderes. Aber es ist unser Wasser.“

Die Putzfrau hat eine Dreizimmerwohnung, beide Kinder haben Arbeit. Ixtapalapa ist kein Armenviertel. Trotzdem ist das Wasser so schlecht, dass sie zum Kaffeekochen teures Flaschenwasser benutzt. Mit den Nachbarn hat sie schon viele Briefe geschrieben und besseres Wasser gefordert, aber das kommt nur in die Viertel der Reichen. „Wenn die Leute das schlechte Wasser für ihren Kaffee benutzen, sieht man einen Schmutzrand oben an der Tasse. Viele Nachbarn können sich kein Flaschenwasser leisten. Die müssen das Leitungswasser trinken“, erzählt Sara Valadez.

Mexiko Stadt: Erbaut auf einem See

Die Atzteken erbauten Mexiko Stadt Mitte des vorigen Jahrtausends auf einem See und nannten sie Tenotchtitlan nannten. Schon damals sollen 100.000 Menschen hier gelebt haben. Wer würde denken, dass an dieser Stelle mal das Wasser knapp wird? Heute kann man die Einwohnerzahl nur schätzen, rund 22 Millionen sollen es sein. Und jeder Einzelne verbraucht mit 300 Litern am Tag mehr als doppelt so viel Wasser wie wir Deutschen.

Ein Teil dieses Wassers kommt aus dem Umland und fehlt dann natürlich dort. Es fließt durch Stauseen und Flüsse, um schließlich durch enorme Rohre in die Mega-Stadt gepumpt zu werden.

Für den Biologen Sergio López ist aber eine andere Wasserquelle das größere Problem. „Der Rest des Wasserbedarfs, nämlich 80 Prozent kommen aus den natürlichen Grundwasser-Reservoirs tief unter der Stadt. Diese Brunnen holen Wasser mittlerweile aus enormen Tiefen, um die Stadt zu versorgen.“ Sicher eingezäunt, stehen fast 3.000 dieser Tiefbrunnen über das Tal von Mexiko verteilt. Sie legen den ehemaligen Seegrund komplett trocken. An vielen Stellen muss 400 Meter tief gebohrt werden, um auf Grundwasser zu stoßen.

Und die Entwässerung macht der Stadt zu schaffen: Einzelne Häuser, ganze Straßen und sogar Stadtviertel sinken ab, an manchen Stellen einen halben Meter im Jahr.

Vorräte noch für 40 Jahre?

Rettende Ideen sind Mangelware in der Wasserbehörde, schließlich reicht das Wasser angeblich noch 40 Jahre. „Im Moment haben wir eigentlich kein Wasserproblem, aber so wie jetzt können wir nicht weitermachen. Es muss sich viel ändern. Es gibt Wasservorkommen noch viel tiefer unter der Stadt, doch um da ranzukommen, müssen wir in den nächsten 20 Jahren doppelt so viel investieren wie bisher“, Aguirre Diaz, Generaldirektor der Wasserversorgung.

Wasserlieferung in Tankwagen

Jeden Tag kommen 10 bis 15 Pipas – Tankwagen mit der braunen Brühe – zum Wohnblock von Sara Valadez. Zwar liegen hier auch Rohrleitungen im Boden, aber die sind völlig marode. Ein Drittel des Trinkwassers versickert durch die undichten Rohre. Deshalb sind viele Viertel auf das dreckige Wasser aus den Pipas angewiesen.

So schwierig es ist, sauberes Wasser in die Stadt rein zu kriegen, so viele Probleme macht das Abwasser, wenn es wieder raus muss. Die wenigen Kläranlagen schaffen nicht einmal zehn Prozent des Abwassers der Privathaushalte – Industriewässer sowieso nicht. Fast das gesamte Abwasser fließt ungeklärt durch ein Rohr, neun Meter im Durchmesser, bis vor die Stadt. 170 Kubikmeter pro Sekunde des Agua negra – des schwarzen Wassers – strömen hier ins Freie, fließen dann 300 Kilometer offen durch die Natur, bis in den Ozean.

Dort im Salzwasser ist es für den Wasserkreislauf der Riesenstadt verloren, nachdem es nur ein einziges Mal genutzt wurde. „Solange die Regierung eine Politik verfolgt, die das Stadtleben attraktiv und das Landleben schwer macht, ziehen die Leute in Massen in die Stadt. Solange die Stadt weiter wächst, wird keine Regierung die technischen und finanziellen Mittel haben, den Wasserbedarf zu decken, erklärt Biolog Sergio López Mejía.

Verseuchtes Gemüse auf den Märkten

Schmutziges Wasser fließt aus einem Rohrlupe Bildunterschrift: ]
Xocimilco ist eine grüne Lunge mitten in der Stadt. Seit hunderten Jahren bauen in diesem Kanalsystem Bauern ganz traditionell Gemüse an. Keiner der Kanäle würde heute noch Wasser führen, wenn nicht das Abwasser aus der Kläranlage eingeleitet würde.

„Jetzt in der Regenzeit“, sagt Alejandro Godoy, „sieht alles schön grün aus. In der Trockenzeit, reicht das Wasser nicht zum Bewässern der Pflanzen. Und nur mit Abwasser zu gießen ist zwar guter Dünger, aber zu viel davon macht diejenigen krank, die es essen. Früher gab es in Xocimilco Quellwasser. Weil es jetzt Abwasser aus der Kläranlage ist, können wir unsere Ware nicht mehr überall verkaufen. Märkte oder Restaurants, die darauf achten, dass die Pflanzen nicht kontaminiert sind, nehmen uns schon lange nichts mehr ab.“

Nur die kleinen Märkte in Vierteln wie Ixtapalapa verkaufen das Abwassergemüse weiter. Und die kleinen Leute wie Sara Valadez bekommen das Wasserproblem der Stadt gleich doppelt zu spüren. Erst durch braunes Leitungswasser, dann durch verseuchtes Gemüse.

Mexiko-Stadt ist nur ein Beispiel für die enormen Wasserprobleme die weltweit drohen. Einige Mexikaner haben uns die Dinge einfach aufgezählt, die sich bei ihnen ändern müssten: weniger verbrauchen, Kläranlagen bauen, Regen auffangen, bessere Leitungen legen und Wasser mehrfach verwenden. Doch obwohl die Ideen da sind, ist geplant, genauso weiterzumachen wie bisher. Noch ungefähr 40 Jahre, dann wird es hier kein Wasser mehr geben.“

17. August 2012 – PM Rückkauf der Berliner Wasser-Anteile ohne gerichtliche Prüfung der Teilprivatisierungsverträge viel zu teuer!

Rückkauf der Berliner Wasser-Anteile ohne gerichtliche Prüfung der Teilprivatisierungsverträge viel zu teuer!

Berlin, d. 17.8.2012. Anlässlich der in Kürze stattfindenden parlamentarischen Entscheidung über den Rückkauf der RWE-Anteile an der BerlinWasser Holding AG für 650 Mio. € wenden sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler (Berlin), Peter Ohm vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer, Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen, Thomas Rudek, Verfasser des Wasser-Volksgesetzes, sowie der Schriftsteller und Preisträger Ingo Schulze mit einem offenen Brief an die Berliner Abgeordneten. In diesem Schreiben wird nachgewiesen, dass sich eine gerichtliche Anfechtung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge auch für das Land Berlin auszahlen würde. Ein Rückkauf hingegen, ohne die Teilprivatisierungsverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, wäre viel zu teuer.

Wenn es gelingt, dass die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich für nichtig erklärt werden, hätte das die Rückabwicklung der Teilprivatisierung zur Folge. In diesem Fall wären die auf einer nichtigen Geschäftsgrundlage erzielten Gesamtgewinne mit der ursprünglichen Einlage der privaten Investoren zu verrechnen. Der restliche Saldo wäre dann entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Eigentumsverhältnissen zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern aufzuschlüsseln. In dem Schreiben wird in einem zweiten alternativen Berechnungsmodell auch das noch nicht abgeschlossene Schiedsverfahren berücksichtigt. In diesem Fall würde sich die Gewinnbeteiligung auf 336,3 Mio. € für jeden der beiden privaten Anteilseigner belaufen, während ohne Berücksichtigung des Schiedsverfahrens die Gewinnbeteiligung auf
251,5 Mio. €  begrenzt werden könnte.
Im Vergleich zu einem Rückkaufvertrag in Höhe von 650 Mio. € wäre der haushaltspolitische Entlastungseffekt infolge einer gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung gewaltig, so dass die Unterzeichner des Briefes an die Abgeordneten appellieren, das vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) empfohlene Organstreitverfahren aufzugreifen.  Der AKJ hat die Sommerpause genutzt, um eine entsprechende Klageschrift vorzubereiten und RA Sydow vom AKJ hat seine Bereitschaft erklärt, für klagebereite Abgeordnete kostenfrei die Organklage zu vertreten. Es gibt folglich kein Prozesskostenrisiko.

Unabhängig von den zu erwartenden Entlastungseffekten lassen auch die Rahmenbedingungen des Rückkaufs zwischen dem Senat und den privaten Anteilseignern zahlreiche Fragen offen:  Bereits die Zusammensetzung der „Transaktionskosten“ ist nicht nachvollziehbar. Warum hat beispielsweise RWE am 16.02.2011 ein Eigenkapitaldarlehen in Höhe von 469 Mio. € für die RVB Beteiligungs-GmbH aufgenommen, wo sich doch das Hauptgeschäftsfeld der RVB auf die Transferierung der von den Wasserbetrieben erwirtschafteten Gewinne über die Holding AG zu den privaten Anteilseignern konzentriert? Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem offenen Brief an die Abgeordneten im Anhang bzw. unter www.wasserbueger.de


Link zum offenen Brief an die Abgeordneten


Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek unter 030 / 2613389 oder 01578 / 5926189