Senator für Justiz hält nichts vom Verbraucherschutz

Berlin, d. 22.09.2012 Eigentlich ist Thomas Heilmann (CDU) vom Regierenden Berliner Oberbürgermeister Klaus Wowereit zum Senator für Justiz UND Verbraucherschutz berufen worden. Wie jetzt durch einen Artikel der Berliner Zeitung bekannt wurde, fühlte sich Heilmann offensichtlich berufen, sich mit Veolia ins Benehmen zu setzen. Am Ende dieser „informellen“ Kontakte stand ein Eckpunktepapier, das zur internen Willensbildung in der CDU beitragen soll. In diesem Papier, das auf der 12. Sonderausschussitzung des Wasser-Ausschusses vom 21.Sept. von einer Oppositionsfraktion der anwesenden Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, räumt Heilmann gegenüber dem privaten Anteilseigner Veolia weitestgehende Zugeständnisse ein, während Verbraucherinteressen in dem Eckpunktepapier keine Berücksichtigung fanden. Beide Parteien gehen davon, dass die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes „rechtlich keinen Bestand haben wird“.

Selbst wenn die Preissenkungsverfügung rechtskräftig sein sollte, könnte der Einnahmeverlust durch gesunkene Trinkwasserpreise ausgeglichen werden, indem die Abwasserpreise, die nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung sind, angehoben werden. Auf diese Möglichkeit wies auf der Sitzung des Sonderausschusses überraschend Klaus Lederer (Die LINKE) hin! Nur zur Erinnerung: Es war sein Parteigenosse Harald Wolf, der als ehemaliger Wirtschaftssenator das Bundeskartellamt einschaltete, wohl wissend, dass eine Absenkung der Trinkwasserpreise auf die Entwicklung der Abwassertarife keinen Einfluß hat. Die Wasserbürger haben auf diesen Sachverhalt von Anfang an hingewiesen.

Eckpunktepapier eines Moratoriums zwischen Berlin und Veolia (PDF)

Rückfragen an Thomas Rudek (mobil 01578 / 5926189)

Meeresleuchten – ein lesenswerter Auszug von Dr. Oskar Haffer**

Das Meer leuchtet

Ein warmer, stiller Augustabend hat uns auf die Sandbank gelockt. Leise rollen die Wellen an den Strand. Je dunkler es wird, um so seltsamer erscheint uns das auflaufende Wasser. Es sieht an den Aufprallstellen wie mondbeglänzt aus, obwohl kein Mond scheint. Schlagen wir mit einem Stock ins Wasser, blitzt es auf, und die abrollenden Tropfen glänzen wie Silber. Noch schöner wird diese Erscheinung, wenn wir mit den Füßen im Wasser plätschern oder wenn ein Boot erscheint. Vor dem Bug glänzt das Wasser, und von den Rudern fallen leuchtende Tropfen. Ganz wunderbar wird es, wenn man schwimmt. Alle bewegten Körperteile erscheinen wie in Mondlicht getaucht, sind von grünlich-silbernem Licht umgeben. Nur da, wo es aufgerührt wird, leuchtet das Wasser. — Wie entsteht nun das Meeresleuchten, das nur in Küstennähe vorkommt?

Winzige Tiere sind es, deren Körper das Licht ausstrahlen, aber nur, wenn sie durch bewegtes Wasser „gereizt“ werden. Vor allem ist es ein bläschenförmiger Einzeller mit einer winzigen Geißel und einem längeren Tentakel, das „Meeresleuchttierchen“ (Noctiluco-Nachtleuchte). Für ein mikroskopisch kleines Tier ist es verhältnismäßig groß, etwa 1/2 – 1 mm, also mit bloßem Auge sogar zu sehen. Mit feinen Fetttröpfchen im Innern seines zarten Leibes „schwebt“ es im Wasser, gehört also zum Plankton, dem „Geschwebe“. Mit einem Planktonnetz aus feinster, sog. Müller-Seide (60 Maschen pro qmm), fischen wir das „Geschwebe“ aus dem Wasser heraus. Durch wiederholtes Sieben können wir den Inhalt von 10 oder 20 l Meerwasser in einem kleinen Röhrchen zusammendrängen und mit bloßem Auge, Lupe oder Mikroskop untersuchen. Man hat festgestellt, daß die Ursache des Leuchtens ein von dem Tierchen erzeugter „Leuchtstoff“ ist, der durch den Luftsauerstoff mit Hilfe eines „Vermittlers“ (Ferments) chemisch verändert (oxydiert, genauer dehydriert) wird. Bei diesem chemischen Vorgang wird Energie frei, die in Form von Lichtstrahlen auftritt. Dieses „kalte Licht“ interessiert die Techniker sehr. Sie würden es auch gern erzeugen können. Denn bei Noctiluca wird fast die gesamte aufgewandte Energie (über 80%) in Licht verwandelt, während bei unsern Glühbirnen nur 3-4% der zugeführten Energie in licht umgewandelt werden. 96-97 % gehen als Wärme verloren. Selbst bei unsern modernen Leuchtstoffröhren wird die Energie nur bis zu 10% ausgenutzt. — Nun zurück zum Strand. Also ungeheure Mengen der Noctiluca müssen sich an der Wasseroberfläche befinden, wenn das Meer leuchten soll. Es ist schwer vorauszusagen, ob das Meeresleuchten „heute“ eintreten wird. Meist ist ein warmer Tag Voraussetzung. Im August tritt es mit ziemlicher Sicherheit in St. Peter auf, aber auch im Winter und im Frühsommer ist es beobachtet worden.

Wenn wir uns von unserm „Leuchtbad“ ein Glasgefäß voll Meerwasser*) mit nach Haus nehmen, können wir unsern Freunden oder Kindern im Bett das Meeresleuchten im dunklen Zimmer vorführen, wenn wir das Gefäß schütteln,   Besonders hübsch ist es, wenn sich ein paar Krebschen mitgefangen haben, die beim Umherschwimmen an die Leuchrtierchen stoßen und ihren Weg als „Funkenstrecke“ markieren. Auch der nasse Badeanzug leuchtet beim Auswringen! So ist das Meeresleuchten ein einzigartiges Erlebnis, und nicht nur beim ersten Mal.

*) am schönsten natürlich bei „Anreicherung“ mit Planktonnetz.

**) Dr. Oskar Haffer: Führer durch Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt von St. Peter-Ording. Garding : Lühr & Dircks 1956. 47 S

Frontal 21 (ZDF) v. 18.09.2012: Dreiste Selbstbedienung? – Kommunale Manager sahnen ab

Dreiste Selbstbedienung? – Kommunale Manager sahnen ab

Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland gliedern im Zuge der „Verwaltungsreform“ Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge in privatrechtliche Gesellschaften aus. Deren Geschäftsführerposten werden häufig mit altgedienten Volksvertretern besetzt, deren Gehälter dann ein Vielfaches der hauptverantwortlichen Oberbürgermeister ausmachen können. Insbesondere die Geschäftsführer von Stadtwerken oder städtischen Verkehrsbetrieben kassieren mehrere Hunderttausend Euro im Jahr. Neben den hohen Festvergütungen erhalten die kommunalen Manager häufig auch noch erfolgsabhängige Boni. Dabei sind die meisten gemeindlichen Unternehmen in der Regel gar nicht dem freien Wettbewerb ausgesetzt.
Frontal21 berichtet über Parteienkungelei und die Selbstbedienungsmentalität bei Politikern auf Kosten des Steuerzahlers.

LINK zur Sendung
Manuskript des Beitrags
Forum: Diskutieren Sie mit!

 

PM 11.9.2012 Auch VDGN fordert vom Abgeordnetenhaus: „Kein Rückkaufvertrag mit RWE ohne Preisanpassungsklausel“

Auch VDGN fordert vom Abgeordnetenhaus: „Kein Rückkaufvertrag mit RWE ohne Preisanpassungsklausel“

Berlin, d. 11.9.2012. In Kürze befassen sich der Vermögensausschuss und die Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses mit dem Vertrag über den Rückkauf der Anteile, die der private Anteilseigner RWE an den Berliner Wasserbetrieben hält. Auch der Verband Deutscher Grundstüksnutzer (VDGN) fordert jetzt nachdrücklich alle Berliner Abgeordneten zu einer Vertragsänderung auf: „Erst durch eine Preisanpassungsklausel für den Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge ist gewährleistet, dass der jetzige hohe Rückkaufpreis in Höhe von 654 Mio. € auch nach unten korrigiert werden kann“, so Herr Beleites, Vizepräsident  vom VDGN. „Nach dem die privaten Anteilseigner RWE und Veolia in den Teilprivatisierungsverträgen ihre Interessen zu Lasten der Berliner durchgesetzt haben, darf sich dieser schwerwiegende Fehler einer einseitigen Vorteilsnahme jetzt beim Rückkaufvertrag nicht wiederholen. Daher unterstützt der VDGN auch den zweiten offenen Brief an die Berliner Abgeordneten (2), den Herr Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin, der Schriftsteller Ingo Schulze, Frau Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen und Herr Rudek, Verfasser des Volksentscheids zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge, am 28. August an das Abgeordnetenhaus gerichtet haben, vorbehaltlos“, so Herr Beleites vom VDGN.

Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) stellt die Frage: „Warum fürchtet der Senat eine Preisanpassungsklausel für den Fall der Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge? Wenn der Finanzsenat und die privaten Anteilseigner davon überzeugt sind, dass die Teilprivatisierung rechtssicher ist, dann brauchen sie weder das von uns empfohlene Organstreitverfahren noch eine anschließende Nichtigkeits­klage zu befürchten und können für diesen Fall die Preisanpassungsklausel im Rückkaufvertrag berücksichtigen. Doch diese hartnäckige Weigerung bekräftigt unsere Auffassung, dass die Teilprivatisierungsverträge juristisch anfechtbar und wir auf dem richtigen Weg sind“.

Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler betont, „dass das Land Berlin allen Anlass hat, angesichts der desolaten Haushaltslage mit allen Mitteln darauf zu dringen, einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen zu müssen. Verzichtet der Senat auf eine solche Klausel, dann ist zu befürchten, dass die Nutzung dieser selbstverständlichen Option einer Kaufpreisanpassung nach unten kaum noch möglich sein wird!“

„Als es 1999 darum ging, den privaten Anteilseignern Gewinne in Geheimverträgen mit einer unbefristeten Laufzeit zu garantieren, gab es von Seiten der Landesregierung keine Bedenken. Wenn jetzt im Parlament ein viel zu teurer Rückkaufvertrag im Schnellverfahren unter Dach und Fach gebracht werden soll, und die Bürger gegen diesen Vertrag und dieses Verfahren nicht nur Bedenken äußern, sondern zugleich auch einen besseren Lösungsvorschlag anbieten, dann werden diese Bedenken von der Regierung selbstherrlich zur Seite geschoben. Dabei geht es um viel, denn durch den Verzicht auf eine Preisanpassungsklausel würden alle möglichen juristischen Schritte gegen die Teilprivatisierung ins Leere laufen. Das darf nicht geschehen! Die Fehler der Teilprivatisierung  der privaten Vorteilsnahme zu Lasten der Allgemeinheit dürfen sich bei dem Rückkauf nicht wiederholen“, so der Schriftsteller und Direktor der Sektion Literatur der Akademie der Künste Ingo Schulze.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Eckhart Beleites
Vizepräsident des VDGN
Tel.: 030 – 51488824

Oder direkt an:
Thomas Rudek
Berliner Wasserbürger (Verfasser des Volksgesetzes)
Mobil:  01578 – 5926189

(1) Erster offener Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus mit alternativen, kostengünstigen Berechnungen für den Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Verträge: https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2186
(2) Zweiter offner Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus, in dem die Vorhaltungen und Unterstellungen des Senats widerlegt werden https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2211

 

11.9.2012, 22.25 Uhr, 3Sat: WikiLeaks – Geheimnisse und Lügen

Dieser Dienstag (11.9.) hat es in sich: Zuerst wird auf arte ein Film über die Wasser-Geschäfte des Nestle-Konzerns ausgestrahlt und wenig später legt 3Sat nach mit einer Dokumentation über WikiLeaks und wie einem seiner Väter, Julian Assange, im übertragenen Sinne der Prozeß gemacht wird. Wenn es um Transparenz und Informationsfreiheit als den wichtigsten Grundvoraussetzungen für das Funktionieren demokratischer Gesellschaften geht, scheint den Herrschenden jedes Mittel recht, um die Vorreiter dieser Bewegung mundtot zu machen. Zu diesen Mittel gehört natürlich auch die Einschleusung von „Mitarbeitern“, deren Aufgabe darin besteht, wenig schmackhaftes aus der Gerüchteküche zu produzieren. Klingt doch irgendwie bekannt, oder?

WikiLeaks – Geheimnisse und Lügen
(Australien, Deutschland, 2012, 83mn)
Regie: Patrick Forbes

Bekannt wurden Julian Assange und seine Enthüllungsplattform WikiLeaks schlagartig, als sie brisante Akten aus dem Irak-Krieg, geheime Dokumente über den internationalen Militäreinsatz in Afghanistan und vertrauliche Informationen von US-Diplomaten über ausländische Politiker publik machten und damit Skandale auslösten. Assange galt fortan als Held der Pressefreiheit. Doch seit in Schweden, aufgrund der Anschuldigung zweier sexueller Vergehen, gegen ihn ermittelt wird, ist ein Schatten auf den strahlenden Helden gefallen. Der Dokumentarfilm zeigt unter anderem das erste Interview mit Julian Assange, seit er mit elektronischer Fußfessel unter Hausarrest steht.

Als Assange seine Whistleblower-Webseite startete, wurde er als Held gefeiert, der mutig geheimes Material veröffentlichte, um Machenschaften von Organisationen, Banken und sogar Regierungen aufzudecken. Er wurde weltweit geehrt für diese neuartige Form des digitalen transparenten Journalismus. Doch die Geschichte nahm eine plötzliche Kehrtwende, als Assange beschuldigt wurde, in Schweden mit zwei Frauen angeblich gegen deren Willen Sex ohne Kondom gehabt zu haben, was in Schweden juristisch mit dem Straftatbestand der Vergewaltigung gleichgesetzt wird.

Filmemacher Patrick Forbes präsentiert die Geschichte von WikiLeaks, indem er die Aussagen der unmittelbar beteiligten Akteure auf beiden Seiten der spektakulären Enthüllungen, Befürworter und Beschuldigte, ineinander verwebt. Dabei geht es um Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Technologie und des Journalismus. Erzählt wird aber auch die Geschichte menschlicher Gefühle, die mit der Eigendynamik des Internets kollidieren.

Der Dokumentarfilm von Patrick Forbes enthält das erste ausführliche Interview des WikiLeaks-Gründers Julian Assange, seit er mit elektronischer Fußfessel unter Hausarrest steht. Patrick Forbes führt erstmalig alle Hauptprotagonisten zusammen, sowohl Assanges früheren Partner Daniel Domscheit-Berg, als auch die redaktionell Verantwortlichen des „Guardian“, des „Spiegels“ und der „New York Times“, die mit Assange als Verwalter brisanter, unzensierter Enthüllungen kooperierten“
(Filmbesprechung auf arte).