Sonderausschuss Wasserverträge: Vom Berichtsentwurf zum Abschlussbericht

15.12.2012 Berlin. Nachdem die Wasserbürger mehrmals darum gebeten haben, dass die Entwurfsfassung des Abschlussberichts den Bürgern nicht vorenthalten werden soll, wurde uns nach dem Brief an die Abgeordneten des Sonderausschusses und nach mündlichen Appellen nach der Sitzung der Entwurf von mehren Fraktionen jetzt doch zugestellt. Die redaktionelle Deadline für den endgültigen Bericht mit Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen ist für den 28. Dezember terminiert. Die Plenardebatte im Abgeordnetenhaus ist für den 17. Januar angesetzt.

Die negativen Bewertungen in der Presse über die Arbeit des Sonderausschusses, die sich überwiegend auf eine gemeinsame PM der Oppositionsfraktionen stützen, können von Seiten der Wasserbürger so nicht geteilt werden. Gewiss hätten die Regierungsfraktionen sich den Wünschen der Oppositionsfraktionen stärker annehmen und das parteipolitische Taktieren zurück stellen können. Doch immerhin hat die Arbeit des Sonderausschusses durch angehörte Experten aufgezeigt, wie die in dem Gutachten des Arbeitskreises unabhängiger Experten (AKJ) aufgezeigten Möglichkeiten, die Teilprivatisierungsverträge über eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten, weiter entwickelt werden können, so dass sich in diesem Punkt sogar neue Potenziale erschließen. Auch konnten durch neue publizierte Unterlagen wichtige neue Erkenntnisse gewonnen werden! Die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens steht auch den Vertretern der Oppositionsfraktionen offen. Rechtsanwalt Sydow und die Juristin Sabine Finkenthei vom AKJ, deren Bereitschaft zur kostenfreien Vertretung einer Organklage nach wie vor steht, haben die letzten Monate genutzt, um eine entsprechende Klageschrift zu erarbeiten.

Nähere Informationen werden wir vorlegen, sobald die Endfassung des Abschlussberichts vorliegt.

Heute (14.Dez.): Abschlussbericht im Sonderausschuss

Seit dem 30. November hat der Vorsitzende des Sonderaussschusses allen Mitgliedern des Ausschusses einen Berichtsentwurf zugestellt. Auf seiner heutigen 16. Sitzung soll über den Bericht sowie ggf. Änderungsanträge zum Bericht beraten und abgestimmt werden. Als Wasserbürger haben wir uns an den Ausschuss gewandt, mit der Bitte, dass der Bericht in seiner Entwurfsfassung veröffentlicht wird, damit Sie sich an Ihre Volksvertreter wenden können, um Vorschläge und Änderungswünsche zu beantragen. Leider wurde dieser Wunsch von der Mehrheit abgelehnt. Hierauf haben wir heute folgendermaßen reagiert:

Sehr geehrte Frau Dr. Reiter,
sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Es wird Sie nicht überraschen, dass der Inhalt Ihrer Antwort weder mich noch andere interessierte Bürger überzeugt. Gerade in der Entwurfsphase des Abschlussberichts hätte die Möglichkeit bestanden, auf Aspekte ergänzend hinzuweisen, zumal heute auch über Änderungsanträge final abgestimmt werden soll. Wie sollen die Bürger jedoch an die Vertreter des Sonderausschusses herantreten, wenn ihnen der Zugang zu der Entwurfsfassung des Abschlussberichts verwehrt wird? So wird die ÖFFENTLICHE Ausschussitzung reduziert auf das übliche Rollenspiel: Die eingeweihten Abgeordneten debattieren über einen Berichtsfassung, die nur sie kennen, während das in Unwissenheit gehaltene Publikum, nur ansatzweise den Schlagabtausch verfolgen kann.

So muss der Eindruck entstehen, dass von Seiten des Sonderausschusses an einer bürgerschaftlichen Partizipation bei der Erstellung des Abschlußberichts kein Interesse besteht.

Auch vermag der Hinweis, dass sich die Sprecher/innen des Ausschusses „mehrheitlich“ auf dieses restriktive Verfahren verständig haben, nicht überzeugen, denn den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen hätte es ja frei gestanden, vertrauliche Dokumente Interessierten zugänglich zu machen bzw. diese auf ihren Portalen zu veröffentlichen. Ich habe die Portale besucht und leider vergebens Ausschau nach der Entwurfsfassung des Abschlussberichts gehalten. Fehlanzeige auch bei den Vertretern der Oppositionsfraktionen.

Abschließend erlauben Sie mir bitte noch den Hinweis, dass ich auch in meiner Eigenschaft als Verfasser des Volksgesetzes nie zu denen gehört habe, die dem Sonderausschuss den Aufklärungswillen abgesprochen haben. Zwar habe ich auch in öffentlichen Stellungnahmen zutiefst bedauert, dass von Seiten der Fraktionen nicht verstärkt Juristen in den Ausschuss entsandt worden sind. Doch wie die Protokolle belegen, schützt auch juristischer Sachverstand nicht vor Mißverständnissen – gerade hinsichtlich des Leitfadens, der vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen erarbeitet worden ist und durch Rechtsanwalt Sydow und Frau Finkenthei vorgestellt werden konnte. Immerhin konnten auch einige Kernaussagen dieses Leitfadens durch andere anzuhörende fachkundige Personen nicht nur präzisiert, sondern offensiv – im Sinne einer Vertragsanfechtung – weiter entwickelt werden. Dennoch hätte ich mir im Rahmen einer produktiven Kooperation zwischen repräsentativer Demokratie und Bürgergesellschaft weniger Barrieren und Hürden gewünscht. Damit meine ich nicht eine Rederecht, sondern den Zugang zu relevanten Informationen wie dem Entwurf des Abschlussberichts. Gerade das Volksgesetz eröffnete durch den Sonderausschuss eine Brücke zwischen parlamentarischer und direkter Demokratie. Ich hätte gewünscht und eigentlich auch erwartet, dass das Potenzial dieser Brücke erkannt und entsprechend gepflegt, wenn nicht gar ausgebaut wird. Es ist bedauerlich, dass es hierzu nicht gekommen ist, was keineswegs nur den Regierungsfraktionen anzulasten ist!

Hochachtungsvoll

Thomas Rudek

11.12.2012, 3Sat, 18.30 Uhr, nano: Zentralasien – Zu wenig Wasser aus den Bergen

Zu wenig Wasser aus den Bergen

Die schmelzenden Gletscher sind Teil des Problems

Zentralasien leidet seit Jahren unter einer schweren Wasserkrise. Dadurch wird auch die Energie knapp, soziale Unruhen drohen.

„… UN-Angaben zufolge haben sich in den vergangenen dreißig Jahren die Gletscher der Region um fünf Prozent zurückgebildet, was einen Rückgang des Wasservolumens um 15 Prozent bewirkt habe…“

LINK zur 2-teiligen Reportage

11.12.2012, 3Sat, 18.30 Uhr, nano: Verbot von Weichspülern soll Spermien schützen – Dänemark geht mit gutem Beispiel voran

Spermien in Gefahr

Umweltmediziner warnen vor Weichmachern

Dänemark hat Phthalate als Weichmacher in Kunststoffen verboten – ein Alleingang, für den der dänischen Regierung Sanktionen durch die EU drohen.

Hormonell aktive Stoffe gefährden Gesundheit

Die Spermienqualität in Europa ist gesunken

LINK zur Sendung

PM 13,50 € pro Person: Billige Gutschrift – 60 Mio. € Entlastung contra 427 Mio. Gewinnausschüttung

Billig abgespeist: Rückerstattung überhöhter Trinkwassertarife in Höhe von 13,50 € Person lenkt ab von sprudelnden Gewinnen / Non-Profit beim Lebensmittel Nummer Eins würde um ein vielfaches mehr entlasten!

Berlin, 11.12.2012. 60 Millionen Euro – um diesen Betrag wollen Regierungsfraktionen, der Berliner Senat und der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe die Berliner Verbraucher für die Jahre 2012 und 2013 entlasten. Nach Angaben der Wasserbetriebe soll ein in Aussicht gestelltes Gutschriftverfahren, das über die Betriebskostenabrechnung abgewickelt wird, zu einer durchschnittlichen Entlastung in Höhe von lediglich 13.50 € pro Person führen. Das Gutschriftverfahren steht unter Vorbehalt der laufenden gerichtlichen Klärung hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hatte gegenüber den Berliner Wasserbetrieben eine Preissenkungsverfügung erlassen, gegen die die Wasserbetriebe prozessieren. Zur Zeit wird auf Bundesebene das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) novelliert. „Wenn es im Rahmen der Novellierung gelingen sollte, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf öffentliche Wasserversorger zu erweitern, dann wäre der Berliner Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt  überflüssig“, so die Juristin Sabine Finkenthei. „Allerdings ist leider bei der Diskussion nicht bedacht worden, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf die Missbrauchskontrolle bei Abwassertarifen auszudehnen, so dass in diesem äußerst profitablen Geschäftsfeld für kommunale wie privatrechtlich organisierte Unternehmen der Wasserwirtschaft alles beim Alten bleibt“, so Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen. Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) spricht sich für eine entsprechende Zuständigkeitserweiterung des Bundeskartellamts aus!

In der Berichterstattung wird der Blick der Leserschaft auf eine Entlastung der Berliner in Höhe von 60 Mio. € gerichtet, während die Höhe der tatsächlichen Gewinne zu Lasten der Verbraucher und Gewerbetreibenden unterschlagen wird: Nach Angaben der Senatsverwaltung zur Mittelfristplanung der Gewinnabführung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Mai dieses Jahres ist für die Jahre 2012 und 2013 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 427 Mio. € beabsichtigt!

Würden sich die politisch Verantwortlichen zum Non-Profit-Prinzip durchringen und sich von der Gewinnerwirtschaftung bei der Wasserver- und –entsorgung verabschieden, dann hätte das bei der Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels des Senats eine Entlastung in Höhe von knapp 100 Euro für jeden Berliner zur Folge! Die Entlastung für Gewerbetreibende und Unternehmen, die viel Wasser in Anspruch nehmen, würde um ein vilefaches höher ausfallen.

Um den Gewinnverzicht bei der Berliner Wasserversorgung durchzusetzen, müssten zuvor die Gewinngarantien in den vor dem Volksentscheid geheim gehaltenen und jetzt offen gelegten Teilprivatisierungsverträgen gerichtlich angefochten werden. Mehrere Juristen aus der Zivilgesellschaft haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ substanziell dargelegt, dass die vertraglichen Gewinngarantien das Budgetrecht des Parlaments verletzten. Dagegen könnten in einem ersten Schritt Abgeordnete mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht in Berlin klagen. In einem zweiten Schritt könnte dann eine zivilrechtliche Nichtigkeitsklage durchgeführt werden.

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

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