Rückkauf der Berliner Wasser-Anteile ohne gerichtliche Prüfung der Teilprivatisierungsverträge viel zu teuer!
Berlin, d. 17.8.2012. Anlässlich der in Kürze stattfindenden parlamentarischen Entscheidung über den Rückkauf der RWE-Anteile an der BerlinWasser Holding AG für 650 Mio. € wenden sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler (Berlin), Peter Ohm vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer, Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen, Thomas Rudek, Verfasser des Wasser-Volksgesetzes, sowie der Schriftsteller und Preisträger Ingo Schulze mit einem offenen Brief an die Berliner Abgeordneten. In diesem Schreiben wird nachgewiesen, dass sich eine gerichtliche Anfechtung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge auch für das Land Berlin auszahlen würde. Ein Rückkauf hingegen, ohne die Teilprivatisierungsverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, wäre viel zu teuer.
Wenn es gelingt, dass die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich für nichtig erklärt werden, hätte das die Rückabwicklung der Teilprivatisierung zur Folge. In diesem Fall wären die auf einer nichtigen Geschäftsgrundlage erzielten Gesamtgewinne mit der ursprünglichen Einlage der privaten Investoren zu verrechnen. Der restliche Saldo wäre dann entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Eigentumsverhältnissen zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern aufzuschlüsseln. In dem Schreiben wird in einem zweiten alternativen Berechnungsmodell auch das noch nicht abgeschlossene Schiedsverfahren berücksichtigt. In diesem Fall würde sich die Gewinnbeteiligung auf 336,3 Mio. € für jeden der beiden privaten Anteilseigner belaufen, während ohne Berücksichtigung des Schiedsverfahrens die Gewinnbeteiligung auf
251,5 Mio. € begrenzt werden könnte. Im Vergleich zu einem Rückkaufvertrag in Höhe von 650 Mio. € wäre der haushaltspolitische Entlastungseffekt infolge einer gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung gewaltig, so dass die Unterzeichner des Briefes an die Abgeordneten appellieren, das vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) empfohlene Organstreitverfahren aufzugreifen. Der AKJ hat die Sommerpause genutzt, um eine entsprechende Klageschrift vorzubereiten und RA Sydow vom AKJ hat seine Bereitschaft erklärt, für klagebereite Abgeordnete kostenfrei die Organklage zu vertreten. Es gibt folglich kein Prozesskostenrisiko.
Unabhängig von den zu erwartenden Entlastungseffekten lassen auch die Rahmenbedingungen des Rückkaufs zwischen dem Senat und den privaten Anteilseignern zahlreiche Fragen offen: Bereits die Zusammensetzung der „Transaktionskosten“ ist nicht nachvollziehbar. Warum hat beispielsweise RWE am 16.02.2011 ein Eigenkapitaldarlehen in Höhe von 469 Mio. € für die RVB Beteiligungs-GmbH aufgenommen, wo sich doch das Hauptgeschäftsfeld der RVB auf die Transferierung der von den Wasserbetrieben erwirtschafteten Gewinne über die Holding AG zu den privaten Anteilseignern konzentriert? Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem offenen Brief an die Abgeordneten im Anhang bzw. unter www.wasserbueger.de
Link zum offenen Brief an die Abgeordneten
Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek unter 030 / 2613389 oder 01578 / 5926189