2 auf einen Streich am Freitagabend, d. 25.11.: Pro und Contra Volksentscheide / Vom Niedergang des politischen Journalismus

Kopfhöhrer aufgepasst: Möglicherweise lohnt sich das Ohrenspitzen wieder einmal. Gleich 2 Sendungen laufen parallel im Deutschlandfunk (dlf) und im Deutschlandradio Kultur (drk):

Am 25.11. um 19.07 wird knapp eine Stunde im „Wortwechsel“ die Frage diskutiert,

„Pro und Contra Volksentscheide – brauchen wir mehr direkte Demokratie?“
mit den Experten:
– Michael Efler, Sprecher „Mehr Demokratie e.V.“
– Prof. Dr. Hans J. Lietzmann, Forschungsstelle Bürgerbeteiligung, Institut
der Bergischen Universität Wuppertal
– Markus Reiter, Publizist
– Michael Borchard, Konrad-Adenauer-Stiftung
Moderation: Christian Rabhansl

Gewiss wird auch in dieser Sendung der Wasser-Volksentscheid nicht erwähnt, sondern totgeschwiegen – und das obwohl dieser Volksentscheid mit einem Spenden-Etat von nicht einmal 30.000 € ein gutes Beispiel für andere Freunde der direkten Demokratie sein könnte. Wie so etwas gelingt, wurde in der Pressemappe zum Volksbegehren erläutert!

Und im dlf geht es auch am 25.11. um 19.15 Uhr im „Medienquartett“ um das Thema
„Auf den Hund gekommen – Vom Niedergang des politischen Journalismus“
mit den Experten
– Tissy Bruns, Leitende Redakteurin, Tagesspiegel
– Prof. Monika Grütters, CDU, Vors. des Bundestagsausschusses f. Kultur u. Medien
– Prof. Margreth Lünenborg, Professorin für Journalistik, Freie Universität Berlin
– Dr. Steffen Wenzel, Vorstandvorsitzender politik-digital.de

Für den NIEDERGANG DES POLITISCHEN JOURNALISMUS zeugt auch die jüngste Berichterstattung über das Bundeskartellamt, welches die Berliner Wasserbetriebe „abmahnen“ will. In keinem der Berliner Zeitungen wird auf die Rechtsqualität einer „Abmahnung“ hingewiesen. Auch warum das überfällige Vorgehen des Kartellamts ein „Modellverfahren“ sein soll, erschließt sich der Leserschaft nicht. Doch das Schlimmste ist, dass generell der falsche Eindruck vermittelt wird, dass das Landeskartellamt die Wasserpreise im Visier hat. Das Bundeskartellamt kontrolliert lediglich die Trinkwasserpreise und kann gegebenenfalls eine rechtsverbindliche Preissenkungsverfügung erlassen. Die Abwasserpreise – und die sind in Berlin im bundesweiten Städtevergleich besonders hoch – sind nicht Gegenstand kartellrechtlicher Ermittlungen. Im Klartext: Wenn es dann irgendwann einmal –  nach dem die Berliner Wasserbetriebe mit ihren Rechtsexperten von RWE und Veolia alle Rechtsmittel zum Einsatz gebracht haben – dann doch nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen endlich zu der ausstehenden Preissenkungsverfügung kommen sollte, dann bezieht sich diese lediglich auf die Trinkwasserpreise, nicht jedoch auf die hohen Abwasserpreise. Das bedeutet: Es bleibt bei einer symbolischen Preissenkung.

Besonders beschämend für die Qualität des politischen Journalismus ist es, wenn sie zur Hofberichterstattung verkommt. Wenn beispielsweise Sebastian Heiser der taz-Leserschaft nicht nur die Rechtsauffassung von Harald Wolf (Die LINKE, Berlin) vermittelt, sondern er mit der Schlagzeile „Ein letzter Sieg für Harald Wolf“ auch unterdrückt, dass diese Rechtsauffassung höchst umstritten ist, dann scheint hier die Berichterstattung eine bedenkliche politische Schlagseite zu erhalten. Zur Erinnerung: Wolf vertritt die Ansicht, dass das Land Berlin hinsichtlich der Gewinnausfallgarantie aufgrund einer Vertragsklausel in den Fällen nicht haften muss, wenn beispielsweise das Bundeskartellamt interveniert, denn „Kartellrecht ist … Bundesrecht… Und für Nachteile aus der Entscheidung des Bundeskartellamtes muss das Land Berlin nicht haften. Die Gewinngarantie wäre ausgehebelt“. Schön wäre es ja. Doch die Konzerne RWE und Veolia werden diese Vertragsklausel gewiss anders auslegen und solche Auslegungsstreitigkeiten werden nach dem Vertrag von einem geheimen Schiedsgericht geklärt. Und da wären wir erneut bei den offen gelegten Verträgen.

Wenn Harald Wolf wirklich den Kampf gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe zu einem siegreichen Ende führen will, dann sollte er sich nicht auf Nebenkriegsschauplätzen in Szene setzen, sondern das Organstreitverfahren mit seiner Fraktion voranbringen. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat hierfür nicht nur die erforderlichen Vorarbeiten geleistet, er hat auch kompetente Anwälte gewinnen können, die bereit wären, die Organklage zu erarbeiten.

This entry was posted in Aktuelles, Hörenswertes (Radiotipps). Bookmark the permalink.

Comments are closed.