PM Organstreitverfahren gegen die Wasserverträge rückt immer näher / Wasserbürger weiterhin am Wassertisch

Pressemitteilung
Organstreitverfahren gegen die Wasserverträge rückt immer näher /
Wasserbürger weiterhin am Wassertisch

Nach der Veröffentlichung des Leitfadens unabhängiger Juristen hat eine Kanzlei die Argumentation geprüft und sich bereit erklärt, eine entsprechende Klageschrift zu erarbeiten. Mit diesem konkreten Angebot wollen die Wasserbürger mit Vertretern der Fraktionen das Gespräch suchen. Sabine Finkenthei, die den Arbeitskreis unabhängiger Juristen unter dem Dach dem Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin koordiniert und den Leitfaden redaktionell mit bearbeitet hat, ist zuversichtlich: „Normalerweise werden für solche Aufträge von Kanzleien sehr hohe Beträge berechnet, die sich am Streitwert orientieren. Allein für die Wasser-Verträge sind mindestens 16 Millionen DM in Rechnung gestellt worden“, so Finkenthei. „Wir werden dank der Unterstützung einer Kanzlei, die bereits Erfahrungen mit der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes hat, den Abgeordneten der Fraktionen zu sehr günstigen Konditionen ein Angebot unterbreiten können.“

Auf eine aktuelle Meldung der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“, nach der sich die Bürgerinitiative von den Wasserbürgern und insbesondere von Thomas Rudek, dem Verfasser und Sprecher des Volksentscheids wegen eines angeblichen Vertrauensbruchs trennen will, reagiert Thomas Rudek gelassen: „Die Wasserbürger sind eine notwendige Ergänzung, um auch all den Kräften entgegen zu wirken, die den Volksentscheid gegen die Wand fahren wollen“. Wie wichtig das Informationsportal der Wasserbürger für eine kostengünstige Rekommunalisierung ist, beweist die Tatsache, dass die Sprechergruppe des Wassertischs, die nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid im April das Ruder übernommen hat, die Ergebnisse des Arbeitskreises unabhängiger Juristen nicht veröffentlicht und unterdrückt. Die Juristin Sabine Finkenthei bedauert die Verweigerungshaltung dieser Sprechergruppe: „Statt sich über die Ergebnisse und Verfahrenshinweise zur Vertragsanfechtung zu freuen, sind die Ergebnisse des Arbeitskreises von Laien des Wassertischs abqualifiziert worden.“ Durch einen Zufall ist eine e-mail-Koorespondenz über den Wassertisch-Verteiler gesendet worden, die an Interessierte gerne weiter geleitet wird.
Während die Sprechergruppe relevante Informationen zur Vertragsanfechtung geheim hält, sind „auf der Homepage der Wasserbürger die Ergebnisse sofort veröffentlicht worden“, so Rudek. An den Ausschluss des Wassertischs fühlt sich Rudek nicht gebunden: „Solange die Sitzungen öffentlich stattfinden, werden wir versuchen, dass auch einige Wasserbürger anwesend sein werden, denn schliesslich sollen die Berliner erfahren, was am Wassertisch besprochen wird.“ Die Sprechergruppe hatte Anstoß genommen an einem veröffentlichten Wortprotokoll einer öffentlichen Plenums-Sitzung, in dem die Vorschläge für ein neues Volksbegehren kontrovers diskutiert worden sind. Daraufhin hat die Sprechergruppe ohne Angabe von Gründen und ohne Nennung einer Tagesordnung das Plenum an einen neuen Veranstaltungsort verlegt. Rudek, der den neuen Veranstaltungsort aufsuchte, wurde mit einem Schau-Prozeß konfrontiert, bei dem ihm sogar untersagt wurde, Protokollnotizen anzufertigen. „Normalerweise wird jedem Angeklagten die Möglichkeit eingeräumt, seine Verteidigung vorzubereiten“, so Rudek. Und zum Vorwurf des Wortprotokolls:  „Wer auf öffentlichen Sitzungen Stellungnahmen abgibt, der muss auch damit rechnen, zitiert zu werden“, so Rudek, „denn schliesslich steht es jeder Verteidigung frei, auch denjenigen, der unberechtigte und aus der Luft gegriffene Anschuldigungen erhebt, beim Namen zu nennen“, so Rudek. Letztendlich scheint es der Sprechergruppe darum zu gehen, „den Volksentscheid in seiner Bedeutung zu entschärfen“, indem jetzt neue Personen ins Spiel gebracht werden. „Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Anfechtung der Verträge von der Sprechergruppe auf die lange Bank geschoben werden soll“, so Rudek. „Was an bisherigen Verlautbarungen und Veröffentlichungen von dem Netzwerkadministrator Gerhard Seyfarth ins Netz gestellt worden ist, ist inhaltlich weder überzeugend noch zielführend. Argumente hingegen, wie die vor uns bestehenden Probleme gelösten werden können, werden von Seyfarth unterdrückt.“

Parallel zum neuen Wassertisch, der sich am Mehringdamm trifft, halten andere Aktivisten des Wassertischs am alten Standort fest und treffen sich auch weiterhin an jedem ersten Dienstag im Monat um 19 Uhr, in den Räumlichkeiten der Theatergruppe „Berliner Compagnie“ in der Muskauer Str. 20a in Kreuzberg. Hier werden weiterhin Möglichkeiten der kostengünstigen Rekommunalisierung vorurteilsfrei und offen diskutiert. Sollte ein neues Volksbegehren für eine kostengünstige Rekommunalisierung erforderlich sein, dann steht man auch dieser Möglichkeit offen gegenüber.

Rückfragen richten Sie bitte an

Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen
S.Finkenthei@gmx,de
Mobil: 0176 / 25213726

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des Volksentscheids)
ThRudek@gmx.de
Festnetz: 030 / 261 33 89 (AB) oder Mobil: 01578 / 5926189

Berlin – Vor der Wahl ist nach der Wahl

Niedrige Repräsentationsquote beweist:
Verbindlicher Dialog mit Zivilgesellschaft ist unverzichtbar

Berlin, 27.09.2011. Vom Repräsentationsanspruch der parlamentarischen Demokratie bleibt immer weniger übrig.(1)
Nachgerechnet und bereinigt um die ungültigen Stimmen wie dem Stimmenanteil für die Parteien, die an der 5 %-Hürde gescheitert sind, repräsentiert das Abgeordnetenhaus Berlin von allen Wahlberechtigten nur knapp mehr als die Hälfte. Entsprechend düster sieht die Repräsentationsquote für die Berliner Regierung aus: Ein SPD-CDU Senat würde 30,5 % der Berliner „repräsentieren“, während der zukünftige rot-grüne Senat auf eine
Repräsentationsquote von 27,1 % kommt. Hätte der Senat sich aus einer rot-grün-roten Koalition zusammengesetzt, dann würde diese Konstellation immerhin 34 % der Wahlberechtigten repräsentieren.

Die Schlussfolgerungen liegen auf der Hand: Abgeordnetenhaus wie der Senat sollten den Dialog mit der betroffenen Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe suchen. Dieser Dialog darf nicht nur auf „Zukunftsfelder“ beschränkt werden, sondern muss auch auf Problem- und Konfliktfelder ausgeweitet werden. Mit der Entwicklung und Verbesserung der Einflussmöglichkeiten im Rahmen der direkten Demokratie sind in der zurückliegenden Legislaturperiode erste Schritte in die richtige Richtung unternommen worden. Handlungsbedarf besteht in der Zusammenarbeit sowohl im Vorfeld wie in der Nachbereitung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Bezugnehmend auf den ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin vom Februar dieses Jahres entsteht der Eindruck fest gegenüber stehender Fronten. Konsequenzen, die sich aus der Offenlegung der Wasserverträge ergeben, spielten während des Wahlkampfs ebenso wenig eine Rolle wie die Frage nach den Möglichkeiten einer kostengünstigen Rekommunalisierung. Dabei haben Initiatoren der Zivilgesellschaft Antworten auf diese Fragen. Erst jüngst hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen einen Leitfaden vorgestellt, der aufzeigt, wie die
Verträge von den Abgeordneten juristisch über ein Organstreitverfahren angefochten werden könnten. Der Verfasser des Volksgesetzes hat außerdem fiskalpolitische Möglichkeiten aufgezeigt, wie trotz Schuldenbremse und Haushaltsverschuldung eine Rekommunalisierung finanziert werden könnte, ohne dass dies zu Lasten anderer Bereiche erfolgt!

Ob diese Überlegungen auch in die Koalitionsverhandlungen einfließen, wird sich zeigen. Im Koalitionsvertrag des alten Senats war die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe immerhin noch als Zielvorgabe niedergeschrieben. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Koalition von dieser Zielsetzung nicht ablässt. Nun ist Papier geduldig. Damit Zielvorgaben auch für das operative Regierungsgeschäft eine Relevanz erhalten,
wären alle Fraktionen des Abgeordnetenhaus und der Senat gleichermaßen gut beraten, mit jenen Vertretern der Zivilgesellschaft in den öffentlichen Dialog zu treten, die zielführende Antworten zur Diskussion stellen. Solche Antworten befinden sich auf dem Portal der „Berliner Wasserbürger“ unter www.wasserbuerger.de. Dort sind sowohl die Ergebnisse des Arbeitskreises unabhängiger Juristen zur Anfechtung der Wasserverträge einsehbar als auch Überlegungen, wie eine kostengünstige Rekommunalisierung fiskalpolitisch umgesetzt werden könnte.

Kommt es nicht zu dem gleichberechtigten Dialog, bleibt als Ultima Ratio der Start eines neuen Volksbegehrens zur kostengünstigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe, mit dem die Berliner darüber entscheiden, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne RWE und Veolia für ihre Anteile an der Holding AG erhalten. Die Vorarbeiten für das neue Volksbegehren sind nahezu abgeschlossen.

(1) Von 2.469.702 Wahlberechtigten haben sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 1.486.616 Bürger beteiligt. Das sind 60,2 %. Von diesen 1.486.616 abgegebenen Stimmen finden 172.279 Stimmen keine Berücksichtigung, weil die abgegebenen Stimmen entweder ungültig oder die gewählten Parteien an der 5 %-Hürde gescheitert sind. Das sind gemessen an der Zahl der abgegebenen Stimmen 11,59 %! Gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten sind es 6,98 %. Das Abgeordnetenhaus repräsentiert demzufolge 1.314.337 wahlberechtigte Berliner, das sind 53,2 %.

Ansprechpartner
für den Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“
vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen:
Sabine Finkenthei (Volljuristin und Gutachterin)
Tel.: 030 / 693 08 42 – Mobil: 0176-25213726
E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de

für das Konzept zur Finanzierung einer kostengünstigen Rekommunalisierung und das
neue Volksbegehren:
Thomas Rudek
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) – Mobil: 01578-5926189
E-Mail: ThRudek@gmx.de

Berliner Volksbegehren für ein Nachtflugverbot – Wasserbürger beglückwünschen Initiative zur ersten Stufe

Wasserbürger beglückwünschen die Berliner Initiative für ein Nachtflugverbot

In einem Zeitraum von nur drei Monaten konnten bereits 20.000 Unterschriften für das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot in Berlin gesammelt werden. Normalerweise stehen 6 Monate zur Verfügung, um auf die erforderliche Zahl von 20.000 gültigen Unterschriften zu kommen.

Pressemitteilung 24-2011:

Berlin, 16. September 2011

Bereits über 20.000 Unterschriften für Berliner Initiative für ein Nachtflugverbot

Für das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot sind auch in Berlin über 20.000 Unterschriften gesammelt worden. Die Landesregierungen Brandenburg und Berlin sind aufgefordert, die Initiative der Bürger ernst zu nehmen und sofort ein Moratorium für das Planergänzungsverfahren Nachtflug auszusprechen. Es muss ein Umdenken in der Flughafenpolitik geben, damit Bürger in Berlin und Brandenburg nicht gesundheitsgefährdend belastet werden.

Die Initiative für ein Nachtflugverbot wird weiter Unterschriften sammeln und in Kürze 25.000 übergeben. 5.000 zusätzliche Unterschriften werden deshalb benötigt, um jeden Zweifel an ihrer Gültigkeit auszuräumen.

Damit wird sichergestellt, dass sich das Abgeordnetenhaus Berlin in Kürze mit dem Volksbegehren beschäftigen muss. Die Parteien sind aufgefordert, ein Nachtflugverbot zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarung zu machen.

Informationen:
Christine Dorn, Tel.: 030/676 98 91, Email:dorn_tmp@yahoo.com
Eckard Bock,Tel. 0177/4644817
www.vuv-verein.de

Sammelstelle für Unterschriftslisten und -bögen:
Initiative für ein Nachtflugverbot
c/o GRÜNE LIGA Berlin
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Berliner Wasser-Verträge: Abgeordnete in der Pflicht – Gewinnausfallgarantie verletzt das Budgetrecht

Berliner Wasser-Verträge: Abgeordnete in der Pflicht – Gewinnausfallgarantie verletzt das Budgetrecht

Berlin 8.9.2011. Auf einer Pressekonferenz wurde am 7.9.2011 bei der Verbraucherzentrale Berlin ein juristischer Leitfaden unter dem Titel „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vorgestellt. Der Leitfaden wurde von einem Arbeitskreis unabhängiger Juristen erstellt, der sich nach dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge gegründet hat, und sich zum Ziel gesetzt hat, die bisher offen gelegten Dokumente rechtlich zu prüfen.

Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die vertragliche vereinbarte Gewinnausfallgarantie des § 23.7 Konsortialvertrages. In dieser Klausel wird den privaten Anteilseignern RWE und VEOLIA eine im Teilprivatisierungsgesetz von 1999 in Aussicht gestellte Gewinnkalkulation garantiert, obwohl diese ursprüngliche gesetzliche Regelung infolge einer Normenkontrollklage durch den Verfassungsgerichtshof für teilnichtig erklärt wurde. Nach Ansicht des Arbeitskreises ist diese vertragliche Regelung eine Sicherheit im Sinne des Art. 87 I der Verfassung von Berlin (VvB), in dem das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses seine verfassungsrechtliche Verankerung findet. Nach Art. 87 I VvB  sind für vertraglich vereinbarte Sicherheiten eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Diese wurden nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs durch den Gesetzgeber nicht geschaffen. Die Juristin Sabine Finkenthei, die den Arbeitskreis koordiniert, präzisiert: „Die bloße Billigung im Haushaltsplan stellt ebenso wenig eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne von Art. 87 I VvB dar, wie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin zu den Verträgen mit den privaten Investoren. Gerade in Bezug auf die Sicherheitsleistung des § 23.7 hätte es einer ausdrücklichen und gesetzlichen Ermächtigung durch den Gesetzgeber bedurft. Doch diese in Art. 87 I VvB geforderte gesetzliche Grundlage wurde nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Teilprivatisierungsgesetz nicht geschaffen.“

Nach § 134 BGB sind Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Normen verstoßen, nichtig. Da es sich nach Einschätzung des Arbeitskreises bei der Gewinnausfallgarantie um den Hauptzweck des Vertrages handelt, hätte der Verfassungsverstoß gemäß § 139 BGB die Gesamtnichtigkeit des Vertrages zur Folge. Da in diesem Fall das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verletzt worden ist, müssen Abgeordnete den Senat auffordern, den Vertrag gerichtlich anzufechten. Kommt der Senat dieser Forderung nicht nach, können die Abgeordneten im Rahmen eines fristgebundenen Organstreitverfahrens die Nichtigkeit des Vertrages aufgrund der Verletzung des Budgetrechts vor dem Verfassungsgerichtshof einfordern.

Für die Initiatoren des Volksbegehrens ergibt sich aus diesem Sachverhalt, dass „der Senat seine Vertragsverhandlungen mit RWE und VEOLIA für gescheitert erklären und gegen die Verträge gerichtlich vorgehen sollte“, so Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

Der juristische Leitfaden ist bereits gestern abend bei einer Veranstaltung der Tageszeitung taz Klaus Leder (Fraktionsvorsitzender der Partei DIE LINKE Berlin), Jürgen Esser, (haushaltspolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen) und Ellen Haußdorfer (stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD) persönlich übergeben worden. Im Rahmen einer Gesprächsrunde, die von der Tageszeitung „Berliner Morgenpost“ veranstaltet wird, soll auch dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit der Argumentationsleitfaden heute persönlich übergeben werden. Auch den Geschäftsstellen der Fraktionen wie den Senatoren wird der Leitfaden heute zugestellt. Der juristische Leitfaden steht auch im Internet auf dem Portal der Wasserbürger allen Interessierten zur Verfügung. Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis betont: „Niemand der politisch Verantwortlichen soll behaupten, es würde keine Wege der Vertragsanfechtung geben. Die Verträge sind die Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung. Wenn wir das Kapitel der Teilprivatisierung beenden wollen, dann müssen die Verträge aus der Welt geschaffen und nicht neu verhandelt werden!“

Auch die Podiumsteilnehmer Alexander Kraus (Vorsitzender Bund der Steuerzahler) und Dr. Lischke (Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin) begrüßen diesen Vorstoß des Arbeitskreises. Im Lauf der Pressekonferenz verwies Alexander Kraus auf eine aktuelle Untersuchung des Bunds der Steuerzahler in NRW, aus der ersichtlich wurde, dass die kalkulatorischen Kosten einen sehr hohen Anteil an den Wassertarifen ausmachen. Aus einem internen Positionspapier des Finanzsenators Dr. Nußbaum geht hervor, dass in Berlin die kalkulatorischen Kosten und kalkulatorischen Zinsen 44 % des Wasserpreises ausmachen. Daraus leitet sich die Schlussfolgerung ab, dass nicht nur die Verträge gerichtlich angefochten werden müssen, sondern auch die Tarifkalkulation von der neuen Landesregierung auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Einbeziehung der Verbraucherzentrale, des Bundes der Steuerzahler und des Deutschen Naturschutzringes in die Neuordnung der Berechnung der Wassertarife wäre empfehlenswert.

Rückfragen bitte an die Koordinatorin des Arbeitskreises Sabine Finkenthei
E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 43 / Mobil: 0176 / 25 21 37 26

Berliner Wasserverträge im rechtsfreien Raum sind nichtig – Abgeordnete in der Pflicht

Berliner Wasserverträge im rechtsfreien Raum sind nichtig –
Abgeordnete stehen in der Pflicht

Juristischer Argumentationsleitfaden beweist: Nichtigkeit der Verträge kann durch ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt werden.

Die Einladung zur Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale
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Zum Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

Pressekonferenz versäumt? Kein Problem: Hier können Sie die Wortbeiträge nachhören. Sie können gerne die O-Töne auch für Radiosendungen verwenden. Selbstverständlich können Sie sich auch mit den Podiumsteilnehmern direkt in Verbindung setzen. Sie finden die Kontaktdaten in der Pressemappe!

Eröffnung Dr. Lischke (Verbraucherzentrale Berlin) – Begrüßung Thomas Rudek (Moderation / GRÜNE LIGA Berlin) – Beitrag aus der Sicht von Alexander Kraus (Vorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin) – Vorschlag zur Neuordnung der Kalkulation der Wassertarife – Der Leitfaden1: Gespräch mit Sabine Finkenthei (Juristin, Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen) – Der Leitfaden 2: Fortsetzung des Gesprächs Nachfragen 1Nachfragen 2Nachfragen 3

Nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin fragen sich viele Berliner, was die Offenlegung der geheimen Wasserverträge gebracht hat. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen gebildet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Vertragsdokumente – soweit diese offen gelegt sind – kritisch zu prüfen, um Anhaltspunkte für eine juristische Vertragsanfechtung zu finden. Berliner Abgeordnete haben sich im Arbeitskreis nicht beteiligt.
Auf Anraten des EU- und Kartellrechtlers Prof. Jürgen Keßler, der auch Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin ist und den Volksentscheid als Vertrauensperson unterstützt hat, hat der Arbeitskreis zunächst die Verträge unter europarechtlichen Gesichtspunkten untersucht und Verstöße gegen das europäische Ausschreibungsrecht und gegen das europäische Beihilferecht festgestellt. Diese Rechtsverstöße wurden in enger Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens bei der EU-Kommission zur Anzeige gebracht. Nach aktuellen Informationen ist die EU-Kommission mit der EInleitung einer Vorprüfung befasst.

Nach der europarechtlichen Prüfung hat der Arbeitskreis die Verträge jetzt einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser intensiven Prüfung wurde während der letzten Monate ein juristischer Leitfaden erarbeitet, in dem nachgewiesen wird, dass die Verträge gegen die Berliner Verfassung und insbesondere gegen das Haushaltsrecht (Budgetrecht) des Parlaments verstoßen. Im Mittelpunkt steht die haushaltsrechtliche Verfassungsnorm  des Art. 87 I VvB. Diese besagt, dass ohne gesetzliche Grundlagen keine Sicherheiten gewährleistet werden dürfen.

Wenn die Exekutive Sicherheiten wie in Form von einer Gewinnausfallgarantie des § 23.7 Konsortialvertrags vertraglich, aber ohne gesetzliche Grundlage, zusichert, dann ist das ein eklatanter Verstoß gegen das durch Art. 87 I VvB verfassungsrechtlich garantierte Budgetrecht des Parlaments. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das Kalkulationsmodell des damaligen Teilprivatisierungsgesetzes durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Berlin infolge einer Normenkontrollklage für teilnichtig erklärt worden ist. Die in § 23.7 des Konsortialvertrags geregelte Gewinnausfallgarantie, die das für nichtig erklärte Kalkulationsmodell zur Grundlage hat, stellt  eine schwerwiegende Missachtung der Kompetenzen des BerlVerfGH dar, da dessen Nichtigerklärung keine Wirkung entfalten kann. Die bloße Billigung im Haushaltsplan stellt ebenso wenig eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne von Art. 87 I VvB dar, wie die Zustimmung(spraxis) des Abgeordnetenhauses von Berlin zu den Verträgen mit den privaten Investoren.

Zu den Folgen: Das BGB stellt in §134 fest, dass Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, nichtig sind. Da § 23.7 des Konsortialvertrags Bedingungen und Umfang der Gewinnerzielung der Investoren regelt, stellt diese Klausel den Hauptzweck des Vertrags dar, so dass die Nichtigkeit dieser Regelung die Gesamtnichtigkeit des Gesamtvertrages nach sich zieht. Die Umstände der Vertragsschließung und -anpassung zeigen deutlich, dass für die Investoren der Vertrag mit der Sicherheitsleistung nach § 23.7 des Konsortialvertrags stand und fiel. Es liegt auf der Hand, dass die dort getroffene Regelung ein zentraler Faktor für die Kaufentscheidung der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben war.

Um die Gesamtnichtigkeit des Vertrages verfahrenstechnisch durchzusetzen, müßte von Seiten des Abgeordnetenhauses eine konkrete Aufforderung an den Senat gerichtet werden, die Verträge wegen Verstoßes gegen Art. 87 I VvB für nichtig erklären zu lassen. Wird der Senat daraufhin nicht tätig, könnten die Abgeordneten selbst im Rahmen eines fristgebundenen Organstreitverfahrens gegen den Verfassungsverstoß vor dem Verfassungsgerichtshof vorgehen.

Darüber hinaus zeigt der Leitfaden dezidiert auf, dass auch das vertraglich vereinbarte Schiedsverfahren gegen die Verfassung verstößt, das Land Berlin folglich nicht gehalten ist, Streitigkeiten vor einem unter Ausschluss parlamentarischer Kontrolle tagenden Schiedsgericht auszutragen. Der Senat wäre daher gut beraten, wenn er endlich die Vertragsverhandlungen mit den privaten Anteilseignern RWE und Veolia für gescheitert erklärt und er die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich anstrebt. Es liegt im Ermessen eines jeden einzelnen Berliner Abgeordneten, diesen Schritt durch ein Organverfahren zu beschleunigen.

Der Arbeitskreis wird seine Arbeit fortsetzen. Erst kürzlich konnte ein weiterer Rechtsanwalt für die Mitarbeit gewonnen werden. Dem Arbeitskreis gehören Juristen unterschiedlicher Generationen an, erfahrene
Rechtsanwälte wie Wissenschaftler. Die meisten haben promoviert und sich auf ganz unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert, so dass die Thematik aus einem sehr breiten fachspezifischen Spektrum heraus beurteilt werden kann.

Interessenten melden sich bitte bei der Koordinatorin des Arbeitskreises, der Juristin Sabine Finkenthei (Kontakt: S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42 / mobil: 0176 / 25 21 37 26).

Die Wasserbürger bedanken sich bei dem Arbeitskreis der unabhängigen Juristen für die geleistete Arbeit und wünschen allen Mitwirkenden auch für die Zukunft zahlreiche Eingebungen, um die Verhältnisse zum besseren zu verändern. Auch bedanken wir uns ganz herzlich bei der Verbraucherzentrale Berlin wie dem Bund der Steuerzahler für die Unterstützung zur Pressekonferenz.