PM 11.9.2012 Auch VDGN fordert vom Abgeordnetenhaus: „Kein Rückkaufvertrag mit RWE ohne Preisanpassungsklausel“

Auch VDGN fordert vom Abgeordnetenhaus: „Kein Rückkaufvertrag mit RWE ohne Preisanpassungsklausel“

Berlin, d. 11.9.2012. In Kürze befassen sich der Vermögensausschuss und die Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses mit dem Vertrag über den Rückkauf der Anteile, die der private Anteilseigner RWE an den Berliner Wasserbetrieben hält. Auch der Verband Deutscher Grundstüksnutzer (VDGN) fordert jetzt nachdrücklich alle Berliner Abgeordneten zu einer Vertragsänderung auf: „Erst durch eine Preisanpassungsklausel für den Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge ist gewährleistet, dass der jetzige hohe Rückkaufpreis in Höhe von 654 Mio. € auch nach unten korrigiert werden kann“, so Herr Beleites, Vizepräsident  vom VDGN. „Nach dem die privaten Anteilseigner RWE und Veolia in den Teilprivatisierungsverträgen ihre Interessen zu Lasten der Berliner durchgesetzt haben, darf sich dieser schwerwiegende Fehler einer einseitigen Vorteilsnahme jetzt beim Rückkaufvertrag nicht wiederholen. Daher unterstützt der VDGN auch den zweiten offenen Brief an die Berliner Abgeordneten (2), den Herr Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin, der Schriftsteller Ingo Schulze, Frau Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen und Herr Rudek, Verfasser des Volksentscheids zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge, am 28. August an das Abgeordnetenhaus gerichtet haben, vorbehaltlos“, so Herr Beleites vom VDGN.

Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) stellt die Frage: „Warum fürchtet der Senat eine Preisanpassungsklausel für den Fall der Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge? Wenn der Finanzsenat und die privaten Anteilseigner davon überzeugt sind, dass die Teilprivatisierung rechtssicher ist, dann brauchen sie weder das von uns empfohlene Organstreitverfahren noch eine anschließende Nichtigkeits­klage zu befürchten und können für diesen Fall die Preisanpassungsklausel im Rückkaufvertrag berücksichtigen. Doch diese hartnäckige Weigerung bekräftigt unsere Auffassung, dass die Teilprivatisierungsverträge juristisch anfechtbar und wir auf dem richtigen Weg sind“.

Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler betont, „dass das Land Berlin allen Anlass hat, angesichts der desolaten Haushaltslage mit allen Mitteln darauf zu dringen, einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen zu müssen. Verzichtet der Senat auf eine solche Klausel, dann ist zu befürchten, dass die Nutzung dieser selbstverständlichen Option einer Kaufpreisanpassung nach unten kaum noch möglich sein wird!“

„Als es 1999 darum ging, den privaten Anteilseignern Gewinne in Geheimverträgen mit einer unbefristeten Laufzeit zu garantieren, gab es von Seiten der Landesregierung keine Bedenken. Wenn jetzt im Parlament ein viel zu teurer Rückkaufvertrag im Schnellverfahren unter Dach und Fach gebracht werden soll, und die Bürger gegen diesen Vertrag und dieses Verfahren nicht nur Bedenken äußern, sondern zugleich auch einen besseren Lösungsvorschlag anbieten, dann werden diese Bedenken von der Regierung selbstherrlich zur Seite geschoben. Dabei geht es um viel, denn durch den Verzicht auf eine Preisanpassungsklausel würden alle möglichen juristischen Schritte gegen die Teilprivatisierung ins Leere laufen. Das darf nicht geschehen! Die Fehler der Teilprivatisierung  der privaten Vorteilsnahme zu Lasten der Allgemeinheit dürfen sich bei dem Rückkauf nicht wiederholen“, so der Schriftsteller und Direktor der Sektion Literatur der Akademie der Künste Ingo Schulze.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Eckhart Beleites
Vizepräsident des VDGN
Tel.: 030 – 51488824

Oder direkt an:
Thomas Rudek
Berliner Wasserbürger (Verfasser des Volksgesetzes)
Mobil:  01578 – 5926189

(1) Erster offener Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus mit alternativen, kostengünstigen Berechnungen für den Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Verträge: https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2186
(2) Zweiter offner Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus, in dem die Vorhaltungen und Unterstellungen des Senats widerlegt werden https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2211

 

PM 30.08.2012: Wasser-Bündnis Appell: „Kein Rückkaufvertrag ohne Preisanpassungsklausel“ – Vorwürfe des Finanzsenats haltlos

Pressemitteilung
Wasser-Bündnis appelliert an Abgeordnete:
„Kein Rückkaufvertrag ohne Preisanpassungsklausel“
Wasser-Bündnis weist Vorwürfe des Finanzsenats als haltlos zurück

Berlin, d. 30.8.2012. Anlässlich der bevorstehenden Beratungen des Rückkaufvertrages, mit dem das Land Berlin die RWE-Anteile an den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben für 654 Mio. € zurückkaufen will, haben Mitte August der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, der Bund der Steuerzahler Berlin, der Arbeitskreis unabhängiger Juristen, die Berliner Wasserbürger und der Schriftsteller Ingo Schulze einen offenen Brief an die Berliner Abgeordneten verfasst (1) und darum gebeten, beim Rückkaufvertrag eine Preisanpassungsklausel zu berücksichtigen, die zur Anwendung kommen kann, falls die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich für nichtig erklärt werden.

Die Verfasser rechnen in dem Schreiben des Weiteren vor, dass sich ein Erfolg bei einer gerichtlichen Anfechtung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge auch für das Land Berlin auszahlen würde. Je nachdem, ob ein derzeit laufendes Schiedsverfahren berücksichtigt werden würde, beliefe sich im Falle der Nichtigkeit der Verträge die zu zahlende Gewinnbeteiligung für jeden der beiden privaten Investoren auf lediglich 251,5 bzw. 336,3 Mio. Euro. Ein Rückkauf des RWE-Anteils für 650 Mio. Euro würde den Haushalt hingegen deutlich stärker belasten.

Die Verwaltung des Finanzsenators reagierte sofort ihrerseits mit einem Schreiben an das Abgeordnetenhaus, welches uns aus der Mitte des Abgeordnetenhauses zur Verfügung gestellt wurde (2). Der Finanzsenat empfahl „von einer Detailauseinandersetzung mit der behaupteten Höhe der Rückabwicklungskosten abzusehen“. Der Finanzsenat behauptet, die von uns geforderte Preisanpassungsklausel sei „wirklichkeitsfremd“. Auf diese und andere Vorhaltungen reagierten wir wiederum mit einem zweiten offenen Brief an das Abgeordnetenhaus (3).

Hierzu Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ): „Warum fürchtet der Senat eine Preisanpassungsklausel für den Fall der Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge? Wenn der Finanzsenat und die privaten Anteilseigner davon überzeugt sind, dass die Teilprivatisierung rechtssicher ist, dann brauchen sie weder das von uns empfohlene Organstreitverfahren noch eine anschließende Nichtigkeitsklage zu befürchten und können für diesen Fall die Preisanpassungsklausel im Rückkaufvertrag berücksichtigen. Doch diese hartnäckige Weigerung bekräftigt unsere Auffassung, dass die Teilprivatisierungsverträge juristisch anfechtbar und wir auf dem richtigen Weg sind“.

Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler betont, „dass das Land Berlin allen Anlass hat, angesichts der desolaten Haushaltslage mit allen Mitteln darauf zu dringen, einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen zu müssen. Verzichtet der Senat auf eine solche Klausel, dann ist zu befürchten, dass die Nutzung dieser selbstverständlichen Option einer Kaufpreisanpassung nach unten kaum noch möglich sein wird!“

„Als es 1999 darum ging, den privaten Anteilseignern Gewinne in Geheimverträgen mit einer unbefristeten Laufzeit zu garantieren, gab es von Seiten der Landesregierung keine Bedenken. Wenn jetzt im Parlament ein viel zu teurer Rückkaufvertrag im Schnellverfahren unter Dach und Fach gebracht werden soll, und die Bürger gegen diesen Vertrag und dieses Verfahren nicht nur Bedenken äußern, sondern zugleich auch einen besseren Lösungsvorschlag anbieten, dann werden diese Bedenken von der Regierung selbstherrlich zur Seite geschoben. Dabei geht es um viel, denn durch den Verzicht auf eine Preisanpassungsklausel würden alle möglichen juristischen Schritte gegen die Teilprivatisierung ins Leere laufen. Das darf nicht geschehen! Die Fehler der Teilprivatisierung  der privaten Vorteilsnahme zu Lasten der Allgemeinheit dürfen sich bei dem Rückkauf nicht wiederholen“, so der Schriftsteller und Direktor der Sektion Literatur der Akademie der Künste Ingo Schulze.

Für Thomas Rudek, den Verfasser des Volksgesetzes zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge, eröffnet die Diskussion um den Rückkaufvertrag und die alternative Option der Rückabwicklung der Privatisierungsverträge eine weitere Möglichkeit, die Rekommunalisierung schnell und zügig zu einem Abschluss zu bringen: „Fest steht, dass wir die Anteile der privaten Anteilseigner RWE und Veolia nicht zum 0-Tarif bekommen werden. Es gibt drei Beträge, die im Raum stehen: Über den vom Senat favorisierten Rückkauf würde jeder der privaten Anteilseigner etwas über 650 Mio. € erhalten, während über eine gerichtliche Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge jeder Anteilseigner lediglich 251,5 bzw. 336,3 Mio. Euro erhalten würde. Um zeitaufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden, könnte das Berliner Abgeordnetenhaus mit einem Gesetz zur Rekommunalisierung die Berliner Bevölkerung darüber abstimmen lassen, welchen dieser drei Beträge sie für angemessen hält.“

Das Abgeordnetenhaus wird sich in Kürze mit dem Rückkaufvertrag befassen.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Dipl.-Volksw. Alexander Kraus
Vorstandsvorsitzender BdSt Berlin
Tel.: 030 – 790 10 714
Mobil: 0163 – 754 82 91

Oder direkt an:
Dipl.-Polit. Thomas Rudek
Berliner Wasserbürger (Verfasser des Volksgesetzes)
Mobil:  01578 – 5926189

(1) Erster offener Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus mit alternativen, kostengünstigen Berechnungen für den Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Verträge: https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2186
(2) Der Wortlaut des Schreibens der Finanzverwaltung ist einsehbar unter https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2208
(3) Zweiter offner Brief des Wasser-Bündnis an das Abgeordnetenhaus, in dem die Vorhaltungen und Unterstellungen des Senats widerlegt werden https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2211

17. August 2012 – PM Rückkauf der Berliner Wasser-Anteile ohne gerichtliche Prüfung der Teilprivatisierungsverträge viel zu teuer!

Rückkauf der Berliner Wasser-Anteile ohne gerichtliche Prüfung der Teilprivatisierungsverträge viel zu teuer!

Berlin, d. 17.8.2012. Anlässlich der in Kürze stattfindenden parlamentarischen Entscheidung über den Rückkauf der RWE-Anteile an der BerlinWasser Holding AG für 650 Mio. € wenden sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler (Berlin), Peter Ohm vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer, Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen, Thomas Rudek, Verfasser des Wasser-Volksgesetzes, sowie der Schriftsteller und Preisträger Ingo Schulze mit einem offenen Brief an die Berliner Abgeordneten. In diesem Schreiben wird nachgewiesen, dass sich eine gerichtliche Anfechtung der umstrittenen Teilprivatisierungsverträge auch für das Land Berlin auszahlen würde. Ein Rückkauf hingegen, ohne die Teilprivatisierungsverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, wäre viel zu teuer.

Wenn es gelingt, dass die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich für nichtig erklärt werden, hätte das die Rückabwicklung der Teilprivatisierung zur Folge. In diesem Fall wären die auf einer nichtigen Geschäftsgrundlage erzielten Gesamtgewinne mit der ursprünglichen Einlage der privaten Investoren zu verrechnen. Der restliche Saldo wäre dann entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Eigentumsverhältnissen zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern aufzuschlüsseln. In dem Schreiben wird in einem zweiten alternativen Berechnungsmodell auch das noch nicht abgeschlossene Schiedsverfahren berücksichtigt. In diesem Fall würde sich die Gewinnbeteiligung auf 336,3 Mio. € für jeden der beiden privaten Anteilseigner belaufen, während ohne Berücksichtigung des Schiedsverfahrens die Gewinnbeteiligung auf
251,5 Mio. €  begrenzt werden könnte.
Im Vergleich zu einem Rückkaufvertrag in Höhe von 650 Mio. € wäre der haushaltspolitische Entlastungseffekt infolge einer gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung gewaltig, so dass die Unterzeichner des Briefes an die Abgeordneten appellieren, das vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) empfohlene Organstreitverfahren aufzugreifen.  Der AKJ hat die Sommerpause genutzt, um eine entsprechende Klageschrift vorzubereiten und RA Sydow vom AKJ hat seine Bereitschaft erklärt, für klagebereite Abgeordnete kostenfrei die Organklage zu vertreten. Es gibt folglich kein Prozesskostenrisiko.

Unabhängig von den zu erwartenden Entlastungseffekten lassen auch die Rahmenbedingungen des Rückkaufs zwischen dem Senat und den privaten Anteilseignern zahlreiche Fragen offen:  Bereits die Zusammensetzung der „Transaktionskosten“ ist nicht nachvollziehbar. Warum hat beispielsweise RWE am 16.02.2011 ein Eigenkapitaldarlehen in Höhe von 469 Mio. € für die RVB Beteiligungs-GmbH aufgenommen, wo sich doch das Hauptgeschäftsfeld der RVB auf die Transferierung der von den Wasserbetrieben erwirtschafteten Gewinne über die Holding AG zu den privaten Anteilseignern konzentriert? Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem offenen Brief an die Abgeordneten im Anhang bzw. unter www.wasserbueger.de


Link zum offenen Brief an die Abgeordneten


Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek unter 030 / 2613389 oder 01578 / 5926189

PM 17.7.2012 – Wasserbürger fordern: Volksabstimmung über den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe

Wasserbürger Pressemitteilung (17.7.2012)

Wasserbürger fordern: Volksabstimmung über den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe

Das heutige Vorgehen des Berliner Senats beim Rückkauf der Anteile, die der Energieriese RWE an den Berliner Wasserbetrieben hält, unterläuft den parlamentarischen Prüfauftrag des Volksgesetzes zur Offenlegung der Berliner Wasserverträge. „Wenn Finanzsenator Nußbaum während der Sommerpause Fakten schafft, und mit einem Rückkaufvertrag über 650 Mio. € verschleudert, dann stellt sich die Frage, warum der Sonderausschuss des Parlaments die juristische Prüfung der Wasserverträge noch fortsetzen sollte“, so Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes. Der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses untersucht noch bis zum Ende des Jahres die Teilprivatisierungsverträge. Auf der letzten Ausschusssitzung vor der Sommerpause haben Mitglieder aus dem „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) dem Sonderausschuss die Ergebnisse ihrer umfassenden Prüfung vorgestellt und auch das Gegengutachten des „Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes“ substanziell entkräften können. Sabine Finkenthei, die als Volljuristin den AKJ koordiniert und den Wasser-Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, betont die Bedeutung einer juristischen Anfechtung: „Wir haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einer Organklage die Voraussetzungen schaffen können, um die Nichtigkeit der Wasserverträge durchzusetzen. Wenn wir dieses Ziel erreichen, hätten wir wesentlich günstigere Voraussetzungen mit weniger Mitteln die teilprivatisierten Wasserbetriebe zu rekommunalisieren“, so Finkenthei. „Da wir von den hohen Erfolgsaussichten einer Organklage überzeugt sind, hat Rechtsanwalt Olaf Sydow seine Bereitschaft erklärt, für klagewillige Abgeordnete das Verfahren auf Basis eines Erfolgshonorars zu vertreten. Es gibt also keinerlei Kostenrisiko.“

Einen Schritt weiter geht Rudek: „Da der Senat offensichtlich in der Sommerpause Fakten schaffen will und kein Interesse an einer gerichtlichen Vertragsanfechtung erkennen lässt, sollte das Abgeordnetenhaus die Rückkaufpläne unter einen Zustimmungsvorbehalt der Bevölkerung stellen. Das Verfahren ist höchst einfach und unkompliziert: Die Bevölkerung kann im Rahmen eines Referendums darüber abstimmen, ob Sie die gegenwärtige Rückkaufsumme in Höhe von ca. 650 Mio. € für a) angemessen, b) für zu hoch, c) für viel zu hoch oder d) für zu niedrig hält. Mit einem solchen Abstimmungsergebnis hätten die Abgeordneten die Grundlage für ein Enteignungsgesetz. Wir als Wasserbürger sind davon überzeugt, dass die Berliner damit besser fahren, als mit einer Verstaatlichung wie im Fall der EnBW, wo auch 850 Mio. € zu viel gezahlt worden sind“, so Rudek. Auch wenn der Eigentumsschutz im Grundgesetz einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert genießt, so ist er nicht unantastbar, wie aus Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eindeutig hervorgeht. Entscheidend ist das Wohl der Allgemeinheit:

“Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen” (Art. 14 Abs. 3 GG).

Was läge gerade nach dem ersten, erfolgreichen Volksentscheid in Berlin näher, als bei der gerechten Abwägung über Art und Ausmaß der Entschädigung den obersten Souverän, das Volk einzubeziehen?

Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek unter 030 / 261 33 89 oder mobil 01578 / 59 261 89

PM 27.06.2012: Rückkauf nicht ohne Vorbehalts- und Preisanpassungsklauseln – 2. offener Brief an Finanzsenator Ulrich Nußbaum / Schiedsspruch: Antrag auf Offenlegung gemäß des IFG bzw. Volksgesetzes

Berlin, 27.06.2012. Um den Berliner Wasser-Volksentscheid und den damit verbundenen gesetzlichen Auftrag zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge nicht ins Leere laufen zu lassen, haben der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, der Bund der Steuerzahler Berlin, der Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin, der Arbeitskreis unabhängiger Juristen und die Berliner Wasserbürger erneut gemeinsam einen zweiten offenen Brief an den Finanzsenator Ulrich Nussbaum gerichtet.

In diesem Brief stellen wir zum einen konkrete Forderungen an den Rückkaufvertrag zwischen dem Land Berlin und dem privaten Anteilseigner. Die vertragliche Berücksichtigung von rechtssicheren Vorbehaltsklauseln und entsprechenden Preisanpassungsklauseln für den Fall, dass eine nach dem Rückkauf erfolgte gerichtliche Anfechtung der Wasserverträge zu der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Vereinbarungen führen sollte, erscheint uns wesentlich! Es darf nicht der Eindruck entsteht, dass sich durch den Rückkaufvertrag bzw. durch die Rückkaufverhandlungen mit dem anderen privaten Anteilseigner Veolia der gesetzliche Prüfauftrag des Abgeordnetenhauses erledigt habe.

Zum anderen verbinden wir den offenen Brief auch mit einem Antrag auf Offenlegung der Schiedsvereinbarung gemäß des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes bzw. des Wasser-Volksgesetzes. In der Schiedsvereinbarung geht es zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern RWE und Veolia um einen Streitwert in Höhe von 340 Mio. €. Der Schiedsspruch soll zu Lasten des Landes Berlin erfolgt sein.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum.

Hier finden Sie den ersten Brief und das Antwortschreiben des Finanzsenators.

Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek, mobil unter 01578 / 59 261 89.