Bundeskartellamt und Berliner Wasserpreise: Kein Grund zum Jubeln

245 Mio. € sollen die Wasserbetriebe in den nächsten drei Jahren durch eine Senkung der Trinkwasserpreise einsparen – das verlangt das Bundeskartellamt in seiner Preissenkungsverfügung. Doch wer glaubt, dass dadurch die privaten Anteilseigner auf ihre Gewinne verzichten werden, der irrt sich gewaltig. Denn die Gewinnausfallgarantie des Konsortialvertrages ist genauso wenig Bestandteil der kartellrechtlichen Prüfung gewesen wie die 5. Änderungsvereinbarung. Zu befürchten ist, dass die Preissenkungsverfügung zu Lasten des Haushalts und mit einer rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Mitarbeiter durchgesetzt werden wird. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abwassertarife – quasi kompensatorisch – sukzessive angehoben werden. Daher besteht kein Grund für Jubelrufe, im Gegenteil: Solange die vom Volksentscheid intendierte Prüfung und Anfechtung der Verträge nicht in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gestellt wird, solange besteht leider nicht der geringste Anlass zur Hoffnung.

Auch will (mit Ausnahme der Wasserbürger) niemand den längst überfälligen Tabubruch begehen und die Kernfrage stellen: Warum halten wir bei unserem wichtigsten Grundnahrungsmittel immer noch am Prinzip der Gewinnerwirtschaftung fest. Nur zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt will, dass die Wasserpreise in den nächsten 3 Jahren um insgesamt 254 Mio. € sinken sollen! Zum Vergleich: In den letzten 3 Jahren sind 756 Mio. € an Gewinnen ausgeschüttet worden – 756 Mio. €! Wenn wir uns möglicherweise auch über ein neues Volksbegehren bzw. über ein neues Volksgesetz vom Prinzip der Gewinnerwirtschaftung verabschieden, müssten sich a) die Mitarbeiter keine Sorgen machen, das auf ihrem Rücken eingespart werden soll, b) der Wirtschaftsstandort Berlin würde wieder für Gewerbetreibende attraktiver werden, c) die Spielräume für ökologischen Gewässerschutz und ein nachhaltiges Grundwassermanagement (Stichwort „Nasse Keller“) würden verbessert werden und schließlich: Mieter, Eigentümer, Verbraucher würden spürbar entlastet werden – und zwar weit über jene 15 €, die jetzt durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts in „Aussicht“ gestellt werden! Und wer weiß? Vielleicht würde sich auch unser Finanzsenator freuen, wenn der Wirtschaftsstandort an Attraktivität gewinnt.

Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge

8.6., 12 Uhr, Abgeordnetenhaus Berlin: Gutachterstreit unterstreicht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung

Der Tagesspiegel titelt am 5.6. „Gutachten: Wasservertrag ist rechtens Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit“ und die gleiche Tonlage schlägt die Berliner Zeitung an: „Wasserverkauf ist nicht nichtig“. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes, in dem der klägliche Versuch unternommen wird, jene Anfechtungsmöglichkeiten der Teilprivatisierungsverträge zu entkräften, die der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) in seinem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt hat.

Was an dieser Berichterstattung verwundert ist die einseitige wie unkritische Darstellung. Wäre es in Anbetracht des Volksentscheids nicht angebracht, auch die Ansicht des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einzuholen, schon allein um zumindest den Anschein einer ausgewogenen Berichterstattung zu erwecken? Jetzt mögen einige einwenden, dass die Mitwirkenden des AKJ nicht namentlich bekannt seien, und der Arbeitskreis auf seiner Anonymität besteht. Dieses Gerücht entbehrt jeder Grundlage, denn im Leitafden sind Name und Kontaktdaten der Volljuristin Sabine Finkenthei angegeben. Fragen zum Leitfaden wie zum AKJ können an Frau Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, gerichtet werden. Auch die Namen zwei weiterer Rechtsanwälte aus dem AKJ sind bekannt: RA Dr. Weimann und RA Sydow haben ihre Bereitschaft erklärt, basierend auf dem Leitfaden für klagebreite Abegordnete KOSTENFREI die Organklage zu erarbeiten! Auch Zweifel an der Kompetenz von Frau Finkenthei entbehren jeglicher Grundlage! Zur Erinnerung: Als nach der ersten Stufe des Volksbegehrens der Senat das Volksbegehren nicht zulassen wollte, hatte Frau Finkenthei die Schrift für den Einspruch beim Verfassungsgerichtshof erarbeitet und diesen mit Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale abgestimmt. Das Ergebnis: Alle neun Richter des Verfassungsgerichtshof entschieden einstimmig, dass das Volksbegehren zugelassen werden muss.

Besonders bedauerlich ist, dass die erwähnten Berliner Tageszeitungen ihrer Leserschaft eine wichtige Information vorenthalten: An diesem Freitag tagt erneut der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses um 12 Uhr. Und dieses Mal erhält auch der AKJ, vertreten durch RA Sydow und Frau Finkenthei, die Gelegenkeit zur Vorstellung des Leitfadens. An diesem Tag können sich alle informieren, wie es um die Tragfähigkeit des WPD-Gutachtens bestellt ist. Warum wird auf diesen wichtigen Termin nicht hingewiesen? Auch im Einladungsschreiben des Sonderausschusses mit der Tagesordnung werden die Namen der anzuhörenden Gäste nicht erwähnt. In allen anderen Einladungsschreiben sind die Namen an anzuhörenden Gäste genannt worden. Doch damit nicht genug: Auf der Homepage des Sonderausschusses findet sich unter der Einladung lediglich das WPD-Gutachten, nicht der Leitfaden des AKJ. Dabei gibt es keine Gründe, die Empfehlungen des AKJ mit Geringschätzung zu strafen. Denn auch Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin hatte sich in seinen Ausführungen vor dem Sonderausschuss für eine Organklage als das „naheliegendste“ ausgesprochen und zahlreiche Argumente genannt, die auch im Leitfaden enthalten sind.

Doch ganz unabhängig, wie der Leitfaden des AKJ oder das Gegengutachten des WPD eingeschätzt werden: Es handelt sich um zwei diametral entgegen gesetzte Gutachten. Und was macht man in einem solchen Fall: Man lässt die hierfür zuständigen Instanzen entscheiden! Und das sind die Gerichte, in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof Berlin. Denn weder der WPD noch der AKJ noch das Abgeordnetenhaus können entscheiden, welche Rechtsmeinung gültig ist. Das können nur jene neue Richter des Verfassungsgerichtshofs. Darum: Wenn die Abgeordneten Interesse an einer Klärung haben, dann sollten sie das Angebot der Juristen des AKJ nicht zurückweisen, sondern gemeinsam eine Rechtsklärung auf dem Wege der Organklage herbeiführen.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

25.5., taz: Der Wasserausschuss taucht ab v. Konrad Litschko

Parlamentarische Aufklärung

Der Wasserausschuss taucht ab

Der Sonderausschuss zu den Wasserverträgen steht vor dem Scheitern: Die Opposition fühlt sich von der rot-schwarzen Koalition blockiert – und schweigt. Von Konrad Litschko

Ab 12.54 Uhr herrscht nur noch Schweigen auf der Oppositionsbank. Da ist der Sonderausschuss Wasserverträge gerade erst in die Tagesordnung eingetreten. Keine 15 Minuten später ist die Sitzung beendet. Einzig ein SPDler hatte ein paar Fragen gestellt. „Keine weiteren Wortmeldungen?“, fragt Ausschussleiter Claudio Jupe (CDU) schließlich, leicht verdutzt. Die Opposition schweigt weiter. Also Schluss.
Umso lauter wurde vor Eintritt in die Tagesordnung gestritten. „Eine Farce“, „Gutsherrenmanier“, schimpfte die Linke. „Absurd“, so Grüne und Piraten. „So ein Kasperletheater“, rief’s aus den Zuhörerreihen. Am Ende forderte Linken-Chef Klaus Lederer den Rücktritt von Jupe und polterte, „ob es überhaupt noch Sinn macht, hier teilzunehmen“.
Fünf Monate nach seiner Einsetzung steht es schlecht um den Wasserausschuss. Achtmal tagte das Gremium, um aufzuklären, wie es 1999 zu den Privatisierungsverträgen der Wasserbetriebe, inklusive einer Renditegarantie, kam – und wie diese möglicherweise angefochten werden können. Damals hatten CDU und SPD 49,9 Prozent der Betriebe an RWE und Veolia verkauft. Ein Volksbegehren hatte 2011 die Offenlegung der Verträge erstritten.
Der Ausschuss solle alle „bestehenden Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden“ prüfen, heißt es in der Aufgabenstellung. Tatsächlich aber hat sich dieser längst in Formalfragen verheddert – und so selbst lahmgelegt. Die Opposition macht die Schuldigen auf der Regierungsbank aus. „Jede Sitzung ist ein erneuter Tiefpunkt“, klagt der Linke Lederer. Auch Piraten und Grünen monieren, „systematisch“ ausgebremst zu werden. Nicht genehme Initiativen würden von SPD und CDU blockiert, Besprechungspunkte eigenmächtig von der Tagesordnung genommen, externe Gutachten abgelehnt. Auch habe sich der zuständige Finanzsenator Ulrich Nussbaum (parteilos) nicht einmal im Ausschuss sehen lassen.
„Es wird immer deutlicher“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, „dass SPD und CDU kein Interesse haben, mögliche Verstöße ihrer damaligen schwarz-roten Koalition aufzudecken“. Am Freitag gipfelte diese Klage in offenem Protest: in kollektivem Verstummen. Längst wird in der Opposition auch über die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nachgedacht.

CDU-Mann Claudio Jupe widerspricht: Natürlich wolle auch die Koalition aufklären. „Offenbar gibt es aber über den Weg unterschiedliche rechtliche Auslegungen.“ Auch Nikolaus Karsten (SPD) sagte, dass „wir doch alle wollen, dass das Wasser billiger wird“. Die Zeit der „Beutegemeinschaft“ zwischen Land und Privaten sei vorbei.
Am Freitag ist von Gemeinsamkeit nichts zu sehen. Der Streit entbrennt schon an der Tagesordnung. Den Wunsch der Opposition, über die aktuellen Rückkaufverhandlungen des Landes mit RWE zu sprechen, hatten SPD und CDU abgeräumt. Man wolle die Verhandlungen nicht gefährden, begründete SPD-Mann Karsten dies. Die Grüne Heidi Kosche warnte daraufhin davor, neue Wasserverträge „geheim am Ausschuss vorbei“ abzuschließen.
Dann erneut Zoff: Linke, Grüne und Piraten beantragen ein externes Gutachten, um zu prüfen, ob die damaligen Wasserverträge gegen das „Demokratiegebot“ verstoßen. Die Gewinngarantie verstoße gegen die Haushaltshoheit des Landesparlaments und entziehe sich demokratischer Kontrolle. SPD und CDU stimmen unter Kopfschütteln der Opposition gegen das Gutachten. Man wolle erst sehen, ob nicht auch andere Klagewege erfolgreich sein könnten, hieß es schon in den Wochen zuvor. Am Ende schließt der Ausschuss, ohne ein einziges Ergebnis erzielt zu haben.

Die Initiative Wassertisch motiviert das zu Drohungen: Wenn der Ausschuss seinem Aufklärungsauftrag nicht nachkomme, „drängt sich eine Debatte über ein neues Volksbegehren auf“.

KOMMENTAR WASSERBÜRGER:

Der Wassertisch droht mit einer Debatte über ein neues Volksbegehren? Da kann man nur lachen. Jetzt, wo Nußbaum mit RWE Fakten schafft, jetzt wachen die Schlafmützen des Wassertischs am Mehringdamm auf, und wollen eine Debatte über ein neues Volksbegehren! Zu spät, leider, oder schlicht und ergreifend: Da haben Aktivisten wieder einmal den richtigen Zeitpunkt verpennt!

Vor einem Jahr wäre es an der Zeit gewesen, nachzulegen und ein Volksbegehren auf den Weg zubringen. Aber das wurde mit verlogenen „Argumenten“ abgebügelt. Hier geht es zum Protokoll der Plenumssitzung – Lesen Sie selbst, denn das Gesagte spricht für sich selbst!
Der Wassertisch wollte sich angeblich zuerst um die Prüfung der Verträge kümmern. Und als die Juirstin Sabine Finkenthei mit mehreren Juristen einen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (Gott sei Dank auch unabhängig von dem neuen Sprecher“team“ des Wassertischs) gegründet hat und dieser Arbeitskreis einen juristischen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge erarbeitet hat, ist sie vom Wassertisch gemeinsam mit dem Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, Thomas Rudek, ausgeschlossen worden. Statt sich zu freuen, dass hier endlich etwas handfestes von zum größten Teil promovierten Juristen erarbeitet worden ist, sind fadenscheinige und grenzwertige Konstrukte aufgebaut worden, um den Leitfaden schlecht zu machen. Die privaten Anteilseigner RWE und Veolia werden sich über diese Unterstützung des neues Sprecherteams gefreut haben. Hier diese Insider-Infos, die damals über den wassertisch-email-verteiler verschickt worden sind und eine tiefen Einblick in die Untiefen des Wassertischs vermitteln.

Und jetzt zum Sonderausschuss: Es ist der GESAMTE Ausschuss, der keinerlei ernsthafte Anstrengungen erkennen läßt, Wege zu einer Vertragsanfechtung zu beschreiten. Hier die Leserschaft allein klassisch auf die bösen Regierungsfraktionen und die Gutmenschen der Opposition einzuschwören, dass greift nun wirklich zu kurz. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen unter dem Dach des Umweltverbandes der GRÜNEN LIGA Berlin gegründet und über mehrere Monate einen Leitfaden erarbeitet, um aufzuzeigen, wie einzelne Abgeordnete auch der Opposition (!!!) mit einer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Teilprivatisierungsverträge vorgehen könnten! Dieser Leitfaden ist allen Ausschußmitgliedern zugestellt worden. Und was ist passiert? NICHTS! Es wird auf Zeit gespielt. Der Leitfaden soll BEGUTACHTET werden. Nur zur Erinnerung: Als sich der Arbeitskreis gegründet hat, gab es einen Aufruf, dass sich möglichst viele Juristen mit ihrer Kompetenz beteiligen und einbringen sollten. Unter den 10 Juristen, die meisten promoviert, war weder ein Jurist der Linksfraktion noch hat die Abgeordnete Heidi Kosche (Grüne, MdA und Mitglied des Wassertischs, die auch für den Ausschluss von Sabine Finkenthei und Thomas Rudek gestimmt hat) einen ihrer Kollegen zum Arbeitskreis „mobilisiert“. So gering war ihr Interesse. Interessierte finden den Leitfaden bezeichnenderweise nicht auf der Homepage des Wassertischs (Mehringsamm), wohl aber auf der Homepage der Wasserbürger (www.wasserbuerger.de).

Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

Veolia gegen RWE-Wasser-Deal: Abgekartertes Possenspiel?

Die Presse berichtet, dass Veolia mit einer einstweiligen Verfügung den Deal zwischen dem Land Berlin und RWE über einen Rückkauf der Anteile des Energieriesen verhindern will. RWE beabsichtigt, die Hälfte der Beteiligungsgesellschaft RVB, die zur anderen Hälfte Veolia gehört, an das Land Berlin zu verkaufen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 645 Millionen Euro. Finanzsenator Urlich Nußbaum will diese Summe „haushaltsneutral“ über Mittel der öffentlichen Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) finanzieren.
Nach Aussagen des Geschäftsführers von Veolia Wasser GmbH, Michel Cunnac, wird durch den Rückkauf der RWE-Anteile „das bisherige Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen dem Land Berlin und den beiden privaten Gesellschaftern zerstört“.

Kommentar Wasserbürger: „Während das Land Berlin unter dem Druck des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin angetreten ist, um seinen Einfluss auf die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe zu stärken, sieht jetzt Veolia seine Fälle dahin schwimmen. Wenn der auf den ersten Blick erscheinende überteuerte Deal zwischen RWE und dem Land Berlin funktioniert, dann fällt der Einfluß von VEOLIA unterhalb der  Sperrminorität„, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge.
Besonders hervorzuheben ist der FTD-Artikel von Michael Gassmann „Veolia macht RWE nass – Einstweilige Verfügung gegen Ausstieg des Energieversorgers aus Berliner Wasserbetrieb // Franzosen fürchten Machtverlust“. Fraglich ist, wer wen nass macht. Wenn der Veoila-Chef Michael Cunnac betont, dass wir „das geplante konkrete Verkaufsmodell nicht hinnehmen“ können, weil – nach Aussagen eines Konzern-Sprechers – es sich um „eine Eingung zulasten Dritter“ handelt, dann ist festzuhalten, dass die gesamte Teilprivatisierung mit ihren skandalösen Gewinnausfallgarantien zu Lasten der gesamten Berliner Bevölkerung abgeschlossen wurde. „Veolia hatte genügend Zeit, sich aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, doch im Gegensatz zu RWE entschieden sie sich anders. Jetzt hat Veolia das Nachsehen“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge von Anfang an begleitet und unterstützt hat. „Wir glauben nicht, dass Veolia die Rückkaufverhandlungen stoppen kann, denn ein Zustimmungsvorbehalt ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Sollte eine solche Klausel in einem noch nicht offen gelegten Vertragsdokument existieren, so ist sie nach dem Volksgesetz unwirksam. Denn auf Regeln in Verträgen, die nach der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht veröffentlicht sind, kann sich Veolia nicht berufen“, so Finkenthei.

Termin für die erste mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin: 30. Mai, 12 Uhr, Saal 3809,  Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin

und hier zur Presseschau

Sonderausschuss 11.5.: Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife – Alles andere als wasserdicht!

Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife:
Alles andere als wasserdicht!
Sonderausschuss zur Prüfung der Wasserverträge hört Bundeskartellamt an

Berlin, 10.5.2012 An diesem Freitag (11. Mai) trifft sich der Sonderausschuss zu seiner siebten Sitzung. Dieses Mal geht es um das Bundeskartellamt. Eingeladen sind die Mitarbeiter des Bundeskartellamts Dr. Felix Engelsing und Frau Annette Bangard.
Die Presse berichtete ausgiebig, dass das Bundeskartellamt die Berliner Wasserbetriebe wegen zu hoher Trinkwasserpreise mehrmals abgemahnt hat und jetzt eine Preissenkungsverfügung folgen wird. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre privaten Anteilseigner bezweifeln, dass das Bundeskartellamt zuständig ist: Die Wassertarife seien hier durch den Gesetzgeber festgelegt und somit demokratisch legitimiert. Außerdem seien die Wasserbetriebe eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die bisherigen Preiskontrollen von Landeskartellämtern umfassten lediglich Wasserversorger mit einer privatrechtlichen Organisationsform. Andere kleinere bürger- und zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Gruppen befürchten, dass durch eine kartellrechtliche Regulierung in Berlin ein Präzedenzfall geschaffen werde, durch den die Autonomie der Kommunen unterspült wird.

Dass sich jetzt auch der Sonderausschuss zur Prüfung der Teilprivatisierungsverträge mit dem Streit um die in Aussicht gestellte Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beschäftigt, verwundert in mehrfacher Hinsicht:

1. Die Entscheidungsgrundlage des Bundeskartellamt umfasst nicht die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge, sondern basiert auf einem aufgeschlüsselten Preisvergleich, in dem die Kostenstellen anderer öffentlicher Wasserversorger miteinander verglichen werden. Die Bestandteile des Vertrages sind nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung.

2. Selbst unter der (strittigen) Annahme, dass die Preissenkungsverfügung rechtskräftig sein sollte, so darf nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Abwassertarife nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung sind.

3. Eine Preissenkungsverfügung hätte zwar unmittelbar eine Senkung der Trinkwassertarife für die Berliner Verbraucher zur Folge. Die (sympathische und zu unterstützende) Annahme, dass eine Preissenkungsverfügung durch eine geringere Gewinnausschüttung zu Lasten der privaten Anteilseigner und des Landes Berlin „sozialverträglich“ realisiert werden könnte, verkennt die Realitäten kapitalistischer Verwertungslogik. Bereits die jetzige 0-Runde (keine Erhöhung der Wassertarife in diesem Geschäftsjahr) hat beispielsweise dazu geführt, dass zu Lasten der Beschäftigten die Ausgaben für Fortbildung und Qualifizierung erheblich gekürzt worden sind und auch weniger Aufträge an Drittfirmen vergeben worden sind. Auch sollte nicht die Bedeutung unterschätzt werden, dass die kaufmännische und technische Leitung der Wasserbetriebe in den Händen der privaten Anteilseigner liegt und diese auf die Wahrung ihrer ökonomischen Interessen achten werden. Eine Preissenkungsverfügung wird jedoch nicht nur den Druck auf die Beschäftigten erhöhen, sondern voraussichtlich auch die Einnahmesituation des Landes Berlin verschlechtern. Auf diesen Sachverhalt hatte der Kartellrechtler Prof. Keßler während der sechsten Sitzung des Sonderausschusses bereits hingewiesen. Die Gewinngarantien werden durch eine Preissenkungsverfügung nicht berührt (s. 4)!

4. Höchst strittig ist die Frage, ob im Fall einer rechtskräftigen Preissenkungsverfügung die vertraglich zugesicherte Gewinnausfallgarantie greift und das Land Berlin gegenüber den privaten Anteilseignern für die durch die Preissenkungsverfügung entgangene Gewinnausschüttung haftet. Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf, der mitten im laufenden Volksbegehren das Bundeskartellamt eingeschaltet hat, richtet seine Hoffnung auf Vertragsklauseln, die er bezeichnenderweise nicht benennt.

Auch ist das Bundeskartellamt nicht von sich aus tätig geworden, sondern durch den zuständigen Wirtschaftssenator eingeschaltet bzw. aktiviert worden. Von Seiten der privaten Anteilseigner dürften diese kontextuellen Voraussetzungen für das Einschreiten der Bundesbehörde völlig zurecht ins Feld geführt werden, um im Rahmen einer schiedsgerichtlichen Klärung die Anwendung der Vertragsklausel zu relativieren bzw. die investorenfreundlichen Vertragsanpassungen „einvernehmlich“ durchzuführen. Doch es kommt noch schlimmer: Denn aufgrund des unterdessen eingetretenen Regierungswechsels kann Wolf nicht einmal veranlassen, dass seine Rechtsmeinung in dem Schiedsverfahren offensiv vertreten wird.

Ob der Sonderausschuss diese Gemengelage herausstellen wird? Für die Sicherung von Erkenntnisgewinnen wäre es hilfreich gewesen, wenn der Sonderausschuss die Vertreter des Bundeskartellamts VOR dem Auftritt des ausgewiesenen Kartellrechtlers Prof. Keßler, u.a. Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, wie dem Vorstandsvorsitzenden der BerlinWasser Holding AG, Herrn Bruckmann, der zugleich als Finanzvorstand bei den Berliner Wasserbetrieben die Interessen der privaten Anteilseigner vertritt, eingeladen hätte. Denn dann hätte sowohl Herr Bruckmann die Argumente gegen das Bundeskartellamt aus der Sicht  der privaten Anteilseigner vorbringen können und Prof. Keßler hätte aus kartellrechtlicher Sicht das Pro und Contra dieses Berliner Präzedenzfalles abwägen und auch seine Einschätzung zu den Hoffnungen von Harald Wolf der Öffentlichkeit vermitteln können. Auf jeden Fall hätte Prof. Keßler herausstellen können, dass es sich bei der Einschätzung der Auffassung von Harald Wolf um eine Rechtsmeinung handelt, der wiederum andere Rechtsauffassungen entgegenstehen. Doch diese Chance einer nachhaltigen Aufklärung wurde leider nicht genutzt.

Durch diese strategische Terminierung ist zu befürchten, dass das Bundeskartellamt nicht nur das letzte Wort hat, sondern dass die Darstellung der Vertreter des Bundeskartellamtes unwidersprochen im Raum stehen bleiben soll. Diese Vorgehensweise würde den Medienhype um das Bundeskartellamt noch einmal zementieren. Die Verbraucher würden dem Irrglauben erliegen, dass es mit einer Senkung der Wasserpreise getan ist, während sie als Steuerzahler zur Kasse gebeten werden und die Gewinne für die privaten Anteilseigner auch weiterhin sprudeln werden. Denn eines liegt nun einmal nicht im Ermessen des Bundeskartellamts: Die vertraglich zugesicherte jährliche Gewinnausschüttung in dreistelliger Millionenhöhe zu unterbinden! Wer sich diesem Ziel verbunden fühlt, der weiß, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich angefochten werden. Auch was diesen Punkt betrifft, hat Prof. Keßler sich im Sonderausschuss für eine Organklage der Abgeordneten vor dem Verfassungsgericht ausgesprochen. Höchste Zeit, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in einem Leitfaden aufgezeigt, was zu tun ist!

Um der Gefahr eines Missverständnisses vorzubeugen: Unabhängig von der überfälligen Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge wäre es generell zu begrüßen, wenn die Position der Kartellämter sowohl gegenüber der privat- wie öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung gestärkt werden würde und auch die Abwassertarife zum Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung erhoben werden. Um in diesem Zusammenhang auch die kommunalen Selbstverwaltung zu stärken, bietet sich das Grundwasserentnahmeentgelt als kommunale Domäne nahezu zwangsläufig an: Dessen Höhe sollte auch weiterhin von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Aus diesem Topf könnten besondere, regionalspezifische Aufgaben wie Maßnahmen zum ökologischen Gewässerschutz oder zum Grundwassermanagement finanziert werden. Wichtig wäre  jedoch, dass die Kommune auch bei der Verwendung dieser Aufgaben die organisierte Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe einbindet und am Entscheidungsverfahren frühzeitig beteiligt: Wenn Verbraucherschutzorganisationen, der Bund der Steuerzahler, Vertreter von Umweltinteressen und andere relevante Organisationen sich in das Entscheidungsverfahren frühzeitig einbringen können, wären die Voraussetzungen für faire und akzeptable Wassertarife gegeben.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge
ThRudek@gmx.de / Tel.: 01578 / 59 261 89

Sabine Finkenthei
Arbeitskreis unabhängiger Juristen
S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42