Nachtgespräche retten – Entscheidungshilfe mit 0-Tönen: Oder hören Sie selbst!

button-rettet2254Liebe Freunde der Mediendemokratie,

Sie werden möglicherweise gehört / gelesen haben, dass der Sender “Deutschlandradio Kultur” seit dem 21.6. mit einer neuen Programmstruktur auf Sendung ist. Vielleicht haben Sie auch erfahren, dass die “Nachtgespräche” im Rahmen dieser “Reform” gegen den Willen vieler Mitarbeiter und trotz protestierender Hörer abgeschaltet worden sind. Über 22 Jahre konnten Menschen unter der kostenfreien Telefonnummmer 00800-2254-2254 zwischen ein und zwei Uhr nachts zum Hörer greifen und zu einem aktuellen Thema die eigenen Gedanken und Ansichten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus zur Diskussion stellen. Um die Nachtgespräche zu retten und um Einfluss auf die Chefetage des Deutschlandradios zu nehmen, ist von Hörern unter rettet2254.info eine Online-Petition ins Leben gerufen. Über 2000 Menschen haben diese Petition bereits unterschrieben. Bitte unterstützen auch Sie mit Ihren Familienangehörigen, Freunden, Kollegen bzw. mit Ihren eigenen Netzwerken unseren Versuch, die Hörerbeteiligung am Leben zu erhalten.

Falls Sie noch nichts von den Nachtgesprächen gehört haben, dann überzeugen Sie sich bitte selbst von der gelebten Gesprächskultur. Sie finden die Aufzeichnungen zum Nachhören und zum Speichern im Archiv des Deutschlandradios hoffentlich hier unter diesem LINK.

Und sollten Sie keine Zeit haben, sich die einstündigen Sendungen im Archiv herunterzuladen und anzuhören, dann bieten wir Ihnen alternativ einige, kurze ausgewählte 0-Töne aus den Nachtgesprächen an. Da wäre beispielsweise ein junger Arzt (33 Jahre) aus Hannover (2:24 Min.), der nicht nur betont, dass das Beteiligungspotenzial des Internets überschätzt wird, sondern der auch aus seinen Erfahrungen bei der Behandlung von jungen und alten Menschen berichtet, die nachts unter Schlafstörungen leiden und denen die Wärme der menschlichen Stimmen viel bedeutet hat. Sehr berührend war der Anruf einer über 80 Jahre alten Frau (3:39 Min.), die früher in ihrem Leben politisch sehr aktiv war, und in den Nachtgesprächen die Möglichkeit sah, sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Oder ein Anrufer aus der Mitte Deutschlands (1:40 Min.), der anlässlich des Endes der Nachtgespräche seiner Betroffenheit durch ein eigenes Gedicht Ausdruck verlieh. Gerade seit dem Bekanntwerden des Wegfalls dieser Sendung, meldeten sich sehr viele “stille Hörer” zu Wort, um ihrer Enttäuschung Ausdruck zu verleihen, so auch der ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator Helmuth Kern (4:15 Min.). Für ihn bot sich nachts die einmalige Gelegenheit, sich anzuhören, was Menschen aus der Bevölkerung zu tagespolitisch aktuellen Themen denken.

Sollten wir durch diese kleine Auswahl doch Ihr Interesse am Archiv der Nachtgespräche geweckt haben, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass in den letzten zwei Wochen nicht die angebotenen Themen im Vordergrund der Nachtgespräche standen. Den Anrufern lagen weniger Themen wie die Helmpflicht, oder wer wird Fußballweltmeister am Herzen, sondern die Frage, wie die Nachtgespräche gerettet und am Leben gehalten werden können.

Übrigens steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, die Petition auszudrucken und an Menschen weiter zu geben, die über keinen Internet-Anschluss verfügen. Wir freuen uns sehr darüber, dass uns die Berliner Geschäftsstelle der Humanistischen Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte unterstützt und ihre Adresse für Postsendungen zur Verfügung stellt.

Ausgedruckte und unterschriebene Petitionen adressieren Sie bitte an:
Humanistische Union
Stichwort “rettet2254″
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Einen Hintergrundbericht zur Abschaltung der Nachtgespräche und zur Pressekonferenz mit O-Tönen finden Sie hier. Rückfragen richten Sie bitte an die Petitionsverantwortlichen oder an Thomas Rudek (Tel.: 030 / 2613389 o. mobil: 01578 / 5926189 o. e-mail: ThRudek@gmx.de)

Auch Mindestlöhner müssen wohnen – Anmerkungen zur Mindestlohn-Debatte bei Anne Will vom 23.10.2013

Auch Mindestlöhner müssen wohnen – Anmerkungen zur Mindestlohn-Debatte bei Anne Will vom 23.10.2013

Von Thomas Rudek


Mindestlohn statt Hungerlohn – Sorgt die Große Koalition für bessere Jobs? Dieses Thema diskutierte Anne Will am 23.10.2013 mit Julia Klöckner (CDU), Olaf Scholz (SPD), Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft / INSM), Stefan Sell (Arbeitsmarktforscher) und dem Hotelbetreiber Jonny Sauerwein.

Polit-Talks erscheinen vor allem deshalb sehenswert, weil sie den Zuschauern einen Einblick in die psychologische Verfassung so genannter Leistungsträger bzw. Führungskräfte vermitteln. Wie ticken diese Personen? Welches Menschenbild liegt ihren Äußerungen zugrunde? Und können aus diesem kurzem „Blick unter die Schädeldecke“ möglicherweise Schluss­folgerungen abgeleitet werden, was zu­künftig noch zu erwarten ist bzw. ins Haus steht? Doch abgesehen von den Möglichleiten solcher „Profiling“-Ansätze von Führungskräften liefert auch das Gesamt­arrange­ment einer jeden Talk-Show Anhaltspunkte zum Verständnis für das, was als politische Kultur zu verstehen ist. Spricht es beispielsweise für eine kontroverse Streitkultur, wenn Anne Will sich einerseits für Michael Hüther, den Geschäftsführer des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft und einen vehementen Gegner des Mindestlohns entscheidet und als „Antipoden“ keinen anderen findet, als den Hartz IV Befürworter Olaf Scholz von der SPD?  Auch die Frage, ob das Schwerpunktthema in seiner Komplexität angemessen erörtert wird, zeigt, ob unsere politische Kultur als geist­reich zu klassifizieren ist oder die Auslassungen und Ausblendungen relevanter Aspekte doch eher für das Gegenteil stehen?

Es war allerdings weniger das altbeschworene Gespenst vom Arbeitsplätze vernichtenden Mindestlohn, das die Zuschauer überraschte, als die Frage, ob die 80%ige Zustimmung zum Mindestlohn in der Bevölkerung auch noch Bestand hätte, wenn der Mindest­lohn zu höheren Preisen führen würde: Der Mindestlohn nicht als Jobvernichtungsmaschine sondern als Inflationsmaschine – das ist neu. Den Einwand, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch leben müssten oder – um es deutlicher zu formulieren – auch so viel verdienen müssten, dass nach Mieterhöhungen und Inflationsrate auch noch etwas zum Leben bleibt – wischte Hüther lapidar mit dem Hinweis auf die “Haushaltszusammen­hänge”, auf das “Verant­wortungs­ge­flecht der Familie” vom Tisch (O-Ton Hüther). Äußerst makaber sind die unterschwelligen Andeutungen, mit denen Hüther sein neoliberales, menschenverachtendes Konzept dadurch zu rechtfertigen versucht, dass erst ein Hartz IV kompatibler Mindestlohn von 6 € eine wirkliche “Aufstiegs­chance” bietet (O-Ton Hüther). “Wenn sie einge­stiegen sind, dann aufzu­steigen…” Übersetzt: Wenn 6,00 € als Einstieg ausreichen, dann soll man sich freuen, wenn man am Ende seines Arbeitslebens im Niedriglohnsektor immerhin einen Bruttolohn von 8,50 € zugebilligt bekommt. Dabei ist an dieser Stelle festzuhalten und klarzustellen: Wer für einen Stunden­lohn von 8,50 € arbeitet, verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.300 € – unter den Bedingungen einer 40-Stunden-Woche! Ein solcher Bruttolohn schützt weder vor Altersarmut, noch eröffnet er Spielräume für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, sondern führt unweigerlich in die Grundsicherung und damit in die Altersarmut. Und wer in diesem Zusammenhang geistesgegenwärtig an die gestiegenen Energiekosten denken sollte, der sollte sich an die Folgekosten dieser Selektionspolitik erinnern: Wenn sich viele der älteren Menschen nicht mehr leisten können, ihre schlecht isolierten (Billig)Wohnungen zu heizen, dann wurde in Großbritannien deutlich, wie schnell aus einer Erkältung eine tödlich verlaufende Lungenentzündung wird. Im Winter 2003 gab es dort 30.000 Kältetote. In Deutschland werden diese Daten nicht nur unter Verschluss gehalten. Von Kältetoten ist hier “nur” die Rede, wenn ein Obdachloser erfroren ist.[1]

zu den dubiosen Rechenkünsten v. JS
Doch überzeugen Sie sich bitte selbst, indem Sie dem O-Ton von Herrn Sauerwein für nicht einmal 2 Minuten Gehör schenken.

Für die eigentliche Überraschung sorgte schließlich der Hotelbetreiber Jonny Sauerwein, der in aller Deutlichkeit herausstellte, dass für sein Unternehmen ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 € existenzgefährdend sei. Gleichzeitig überraschte Sauerwein mit seiner Antwort auf die Frage von Anne Will, wie hoch denn sein persönlicher Stundenlohn ausfällt: Laut Steuerbescheid kommt Sauerwein auf 10 €, real “in richtigem, echten Geld sind es 56 Cent”, da er als Unternehmer ja nicht nur zahlreiche Beschaffungskosten wie die Kosten für die GEZ und die Einkaufstouren seiner Frau von seinem Stundenlohn ab­setzten muss. So schließt sich der Kreis zum “Verant­wortungs­geflecht der Familie” (Hüther). Ein kurz flackerndes Licht in das Dunkel der Rechenkünste von Johny Sauerwein verdanken wir der Einblendung eines Untertitels, aus dem ersichtlich wird, wo die Reise hin geht: Damit Jonny Sauerwein seinen Schnitt macht und nicht in der Armutsfalle landet, rackert er bis zu 80 Stunden in der Woche. Jedenfalls wird diese Botschaft durch eine Einblendung vermittelt. Übersetzen wir diese Botschaft auf das Problem von Menschen, die mit dem zukünftigen Mindestlohn nicht auskommen, dann scheint die Überwindung der 40-Stunden-Woche eine Option zu sein, die von neoliberalen Kräften ernsthaft erwogen wird. Doch über die wöchentliche Arbeitszeit wurde bei Anne Will bedauerlicherweise genauso wenig diskutiert wie über die familiären Einkommensverhältnisse von Herrn Hüther. Schade, denn erst wenn es gelingt, die Entwicklungen oberer Einkommensbezieher mit der Entwicklung prekär Beschäftigter zu koppeln, haben wir eine Grundlage, der wachsenden sozialen Kluft zwischen Reich und Arm entgegenzuwirken. Doch

statt in größeren Zusammenhängen zu denken, werden die Aufstiegschancen von Tage- und Niedriglöhnern dahingehend „optimiert“, indem sich die Verantwortlichen darauf konzentrieren, dass Flaschenpfand so zu erhöhen, dass sich die Einnahmen der Flaschensammler „sogar“ verdoppeln. Was für eine armseelige Perspektive, in Aussicht gestellt von Führungskräften, die sich selbst mit diesen Überlegungen als Soziopathen zu erkennen geben!

Links bei dradio.de:


[1] Historisch betrachtet, erscheint die Individualisierung des Massenmords eine Zielvorgabe neoliberaler Optimierungsstrategien, die auch volkswirtschaftlich im Sinne von Michael  Hüther zur Entlastung des Staatshaushalts einen wichtigen Beitrag leistet: Keine Lager, kein Personal, obwohl der Entsorgungsaufwand…

INTELLEKTUELLE BLINDHEIT & THEMA VERFEHLT – „Wo ist das Volk?“ Anmerkungen zum 51. Zeitforum der Wissenschaft in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Bereits während des Wahlkampfes spielte das Thema „Bürgerbeteiligung“ so gut wie keine Rolle. Und als am 8. Oktober in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften die Wochenzeitschrift DIE ZEIT interessierte Bürger zu der Veranstaltung „Wo ist das Volk?“ einlud, lieferte bereits die Auswahl der Podiumsgäste ein erstes Indiz, dass an einer ernsthaften Diskussion dieses Themas kein wirkliches Interesse bestand*. Auch während der Podiums-Diskussion erwähnte niemand, dass sich immer mehr Bürger organisieren, um im Rahmen der direkten Demokratie das Gesetzgebungsverfahren eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen, statt es den Lobbyisten, Winkeladvokaten und Erfüllungsgehilfen zu überlassen. Entsprechend forderte keiner der Podiumsgäste, dass Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene auch zum Gegenstand der Koalitionsgespräche erhoben werden müsste. Ob Prof. Friedrich von Borries, Prof. Herfried Münkler, Marina Weisband (ehemalige GF der Piratenpartei),  Juli Zeh (Schriftstellerin) oder die Moderatoren Ulrich Blumenthal vom Deutschlandfunk und Andreas Sentker von der ZEIT, allen Diskussionsteilnehmern kann nur eines weniger bescheinigt als attestiert werden: Wer seine Redebeiträge an den bestehenden politischen Entscheidungsstrukturen kreuzbrav und kritiklos ausrichtet, dem fehlt es entweder an kritischem Bewußtsein oder an intellektueller Leuchtkraft – möglicherweise auch an beidem. Doch wie schrieb bereits der Aphoristiker Gabriel Laub so treffend: „Fantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können“, wobei im Falle dieser Veranstaltung dieses Zitat zu korrigieren ist: … nicht vorstellen sollen. Statt intellektuelle Leuchtkraft auszustrahlen wird intellektuelle Blindheit zur Richtschnur erklärt. Doch überzeugen Sie sich selbst. Hier können Sie die Veranstaltung nachhören (LINK zur Sendung).

* Weder wurde ein Vertreter des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ noch ein Vertreter eines bereits gewonnenen Volksentscheides eingeladen. Auch verwiesen die Podiumsteilnehmer, soweit diese in Berlin leben bzw. arbeiten, bedauerlicherweise nicht auf die zur Zeit laufenden Volksbegehren (100% Tempelhofer Feld) bzw. laufenden Volksentscheide (Berliner Energietisch).

 

 

PM: OLG Düsseldorf bestätigt Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen Berliner Wasserbetriebe

25.9.2013. Das OLG Düsseldorf hat heute in einer mündlichen Anhörung den Einspruch der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vom 5. Juni 2012 abgeschmettert. Die Urteilsverkündung erfolgt am 22. Januar 2014.

Da es sich bei den Berliner Wassertarifen um Preise mit erheblichen Spielräumen in der Kalkulation und nicht um Gebühren handelt, bestehe an der Zuständigkeit des Bundeskartellamts kein Zweifel. Die Richter des OLG bezeichneten die kalkulatorischen Kosten als „undurchsichtig“.

„Grund zum Juben bestehe freilich nicht“, so Thomas Rudek, Verfasser und Sprecher des Volksentscheids zur Offenlegung der Berliner Wasser-Verträge: „Zum einen bezieht sich die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts leider nur auf die Trinkwasserpreise. Weder unterliegen die Niederschlagstarife noch die Abwasserpreise der kartellrechtlichen Prüfung, und gerade bei diesen Kostenstellen werden die Berliner besonders zur Kasse gebeten.“  Die Volljuristin Sabine Finkenthei vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ ist erfreut, dass die Richter sich auch zu den kalkulatorischen Kosten geäußert haben: „Diese Kostenstelle ist in Berlin besonders hoch. Auf den Gesamtwasserpreis bezogen belief sich der Anteil  in den vergangen Jahren auf über 40 Prozent“, so Finkenthei.

siehe auch:
Bundeskartellamt und Berliner Wasserpreise: Kein Grund zum Jubeln
Fischen im Trüben – Neues aus dem Haifischbecken

Anmerkungen zur Wahl / Endlich: Organklage von Prof. Kirchberg im Netz

Lange genug hat es gedauert! Und es ist traurig genug, dass die Wasserbürger sich genötigt sahen, auf mehreren Veranstaltungen die Vertreter der Berliner Piraten energisch darum zu bitten (diplomatisch formuliert), die Organklage von Prof. Kirchberg transparent und für alle lesbar ins Netz zu stellen. Jetzt endlich ist die Organklage, die bereits im April beim Verfassungsgerichtshof von Berlin eingereicht wurde, seit dem 3.9. ins Netz gestellt und alle können sich selbst davon überzeugen, dass Prof. Kirchberg zahlreiche Argumente aus dem Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge nicht nur übernommen, sondern diesen Argumenten nichts hinzuzufügen hat. Da fragt man sich, warum die Piraten nicht das kostenfreie Angebot von Rechtsanwalt Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei angenommen haben, statt Prof. Kirchberg mit 35.000 € fürstlich dafür zu entlohnen, dass er sich der Argumentation des AKJ bedient. Ist es unverfroren oder einfach nur dreist, wenn in der Klageschrift das Trugbild vermittelt wird: „Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ erstellten „Juristischen Leitfaden“ zum Thema „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ an.“ Warum hat kein Pirat den Anstand gehabt, auf das Gesprächsangebot von Rechtsanwalt Sydow einzugehen oder Frau Finkenthei anzurufen? Denn natürlich gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen einer Organklage, die unter Zeitdruck von Prof. Kirchberg erstellt worden ist und der Organklage, die vom AKJ unter Federführung von Frau Finkenthei und RA Sydow über mehrere Monate mit größter Sorgfalt erarbeitet worden ist.

Freilich ist dieser Vorwurf nicht nur an die Fraktion der Piraten gerichtet, sondern vor allem an die Vertreter der Links-Fraktion und die Vertreter der Grünen. Die Grünen haben wenigstens noch versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne gegen das Betriebegesetz mit einer Normenkontrollklage vorgehen. Auf der Strecke geblieben ist ihr Transparenz-Anspruch, denn wer die Normenkontrollklage der Grünen im Internet sucht, der sucht vergebens und kann sich folglich überhaupt kein Bild machen, sondern bleibt im Dunkel der Unwissenheit gefangen. Desaströs war die Komplett-Verweigerung der Links-Fraktion. Wenn deren Führer Klaus Lederer als Wasser-Experte und zugleich Experte für repressive Unterdrückung von zivilgesellschaftlichen Rekommunalisierungsvorschlägen glaubt im Wahlkampf und darüber hinaus durch eine aktive Verweigerungs- und Blockadehaltung punkten zu können, dann sollten ihm seine Genossen nach der Wahlanalyse weniger die Leviten lesen als ihn endlich in die Wüste schicken.

Zu den Vertretern der großen Fraktion ist nicht viel zu sagen, haben sie sich mit der investorenfreundlichen Rekommunalisierung selbst freiwillig dem Waterboarding ausgesetzt: Nicht nur, dass sie keine Anstrengungen unternommen haben, die Wasserverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen – diese Verweigerungshaltung teilen sie mit der Linken. Nur zur Erinnerung: Nach dem BWG Finanzierungs Sicherstellungsgesetz belaufen sich unter Berücksichtigung der Zinsen bei einer 30jährigen Laufzeit die Gesamtkosten für den Rückkauf der Wasser-Anteile auf über 1,8 Mrd. €! Jeder halbwegs denkende Wahlberechtigte weiß: Dieser goldene Handschlag muss gegenfinanziert werden durch entsprechende Gebühren. An dieser Kostenstelle kann auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nichts ändern. Und hoffentlich wird nicht vergessen, dass die Preissenkungsverfügung, die übrigens am 25.9. beim OLG Düsseldorf verhandelt wird, sich nur auf das Frischwasser bezieht. Für die Gewinnabschöpfung sind die Einnahmen aus dem Niederschlags- und Abwasser die wichtigeren Quellen. Hier sprudelt es richtig – und keinen schert’s. Entsprechend lapidar meldet die Morgenpost am 18.9.2913, „dass die Wassertarife insgesamt nach einer Absenkung wieder über das derzeitige Niveau ansteigen und 2028 um knapp 14 Prozent höher liegen als heute“.

Die Regierungsfraktionen haben eine wichtige und einmalige Möglichkeit verpasst, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Sie hätten die wichtige Schlüsselfrage, was soll die Rekommunalisierung bzw. der Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile kosten bzw. wie viele Euros sollen in die Hand genommen werden, der Bevölkerung stellen sollen. Eine Volksabstimmung in Form eines Referendums wäre gerade nach dem Schmierentheater des Sonderausschusses eine einmalige Chance gewesen, exemplarisch eine Brücke zur Bürgerbeteiligung zu bauen. Es wäre so einfach gewesen: Über die von Nußbaum ausgehandelte Summe hätten am Wahlsonntag die Berliner mit abstimmen können. Doch statt diesen Weg zu gehen, versucht ausgerechnet die CDU-Fraktion in der Morgenpost den Eindruck zu erwecken, ihr sei an einer dauerhaften Absenkung der Wassertarife gelegen (s. „Wasser-Rückkauf lässt Spielraum für sinkende Preis“ von Joachim Fahrun in der Berliner Morgenpost vom 18.9.2013). Dabei dürfte sich unterdessen herumgesprochen haben, dass es in der Kalkulation der Wassertarife viele Preisschrauben gibt. Eine ganz wichtige ist die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe. Und dieser Zinssatz wird nach dem Berliner Betriebegesetz per Rechtsverordnung durch die von der CDU berufene Wirtschaftssenatorin festgesetzt. Was läge da näher, als über diese Preisschraube die Wassertarife dauerhaft abzusenken und die Verbraucher und die Wirtschaft zu entlasten.

Beschämend ist jedoch vor allem, dass die Geschehnisse auf Bundesebene nicht die Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie verdient hätten. Gerade was die Kontrolle der Wassertarife betrifft, wurde im Rahmen der Novellierung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) von der Wasserlobby ein wichtiger Versuch zur Kontrolleffizienz von Wassertarifen vereitelt. Während sich die Gemüter auf die Wasser-Initiative der europäischen Bürgerinitiative konzentrierten, wurde eine Möglichkeit der Zuständigkeitserweiterung des Kartellamts abgeschmettert. Einer der engagiertesten Kartellwächter aus Hessen, Herman Daiber, schrieb kürzlich in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):

„Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte bereits auf die weitgehende Austauschbarkeit zwischen der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserlieferung hingewiesen, die für eine einheitliche Kontrolle durch die Kartellbehörden sprach. Zur endgültigen Klärung der Frage durch den BGH wird es nicht mehr kommen. Überraschend hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag im Rahmen der 8. GWB-Novelle eine Regelung vorgeschlagen, wonach künftig öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge ausdrücklich nicht (mehr) dem Kartellrecht unterliegen sollen…“

Am Wahlsonntag liegt es an uns, den Wahlzettel in einen Denkzettel für alle etablieren Parteien zu verwandeln. Alternativen gibt es zur Genüge!