Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist.

Volksentscheid retten? – Von wegen: Die Scheinkritik läuft ins Leere

Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist

In den letzten Tagen werden unter der Überschrift „EILIG: Aufruf Volksentscheid retten“ über verschiedene Listen Mails verschickt, die gegen das Vorhaben des Berliner Senats zur Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheiden gerichtet sind. Allerdings sind die Forderungen völlig ungenügend. Schlimmer: SIe laufen ins Leere. Statt den Vorstoß des Berliner Senats und die bisher gängige Praxis von groß angelegten, aus Steuermitteln finanzierten Anti-Kampagnen mit wirkungsvollen Forderungen ins Visier zu nehmen, wird den Adressaten mit inhaltsleeren Forderungen und falschen Behauptungen vorgegaukelt, dass es den Initiatoren darum ging, die direkte Demokratie zu stärken. Das Gegenteil ist der Fall.

Es wird behauptet:

„Der Senat will künftig seine Öffentlichkeitsarbeit gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanzieren. Für die InitiatorInnen von Volksentscheiden hingegen würde es in Berlin auch künftig keinerlei öffentliche Kostenerstattung geben. In anderen Bundesländern ist das möglich.
Das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung muss verringert statt verstärkt werden.“

An dieser Praxis ist nichts neu: Der Senat hat all seine Kampagnen gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanziert. So wurden beispielsweise für die  Projekt-GmbH, die der Senat für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes einsetzte, jährlich eine Million Euro veranschlagt. An dieser Praxis ist somit nichts neu. Zur Kostenerstattung: Diese wird auch nur in wenigen anderen Bundesländern nachträglich (!) erstattet, aber nur, wenn der Volksentscheid erfolgreich war. Es erschließt sich folglich nicht, warum eine nachträgliche Kostenerstattung das „Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung“ verringern sollte.

Wichtiger wäre die rückhaltlose Transparenz der Ausgaben des Senats gegen Volksbegehren und Volksentscheide wie ein materielles Ausgleichs-, besser: Begrenzungsverfahren zu fordern, das den Senat zwingt, nicht mehr Gelder auszugeben als die Initiatoren eines Volksbegehrens. Das wäre natürlich auch eine geeignete Systemvorgabe zur Herstellung einer materiellen Waffengleichheit zwischen der repräsentativen und der direkten Demokratie. Gleichzeitig böte sich mit einem solchen Verfahren auch die Chance, mit wenig Geld politisch im Rahmen der dirketen Demokratie etwas zu bewegen, wie das beim Wasser-Volksbegehren gelungen war!

Weiter wird behauptet:

„Zukünftig soll schon eine einzelne unleserliche Angabe oder auch ein abgekürzter Straßenname zur Ungültigkeit der Unterschrift führen – auch wenn die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Das erhöht die Zahl ungültiger Unterschriften völlig unnötig, denn Missbrauch hat es nicht gegeben. Für die Berlinerinnen  und Berliner wird es dadurch noch schwerer, ihre Anliegen zum Volksentscheid zu bringen.“

Dieses Vorhaben des Senats ist nachvollziehbar, denn schließlich bringen die Bürger dieser Stadt mit ihrer persönlichen Unterschrift ein Gesetz auf den Weg. Daher sind hier hohe Anforderungen an die Unterschrift und die vollständigen, leserlichen Angaben des Volksgesetzgebers zu leisten. Viel wichtiger wäre es in diesem Zusammenhang, dass die Wahlleiterin Forderungen der Initiatoren an Layout und Gestaltung der Unterschriftsbögen widerspruchslos umzusetzen hat. Beim Wasser-Volksentscheid wollten wir beispielsweise größere Zeilenabstände bei den Unterschriftslisten, die das handschriftliche Ausfüllen erleichtern.

Und schließlich zum 3. Punkt:

„Gleichzeitig soll im Eilverfahren das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes ausgehebelt werden, das 740.000 Berlinerinnen und Berliner per Volksentscheid beschlossen haben.“

Und auch hier gilt der Grundsatz, dass jedes Gesetz novelliert werden kann und auch Plebiszite bzw. Volksgesetze nicht auf ewig in Stein gemetzelt sind. Allerdings wäre im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung darzulegen, ob  es nicht geboten erscheint, höhere Anforderungen an den parlamentarischen Gesetzgeber zu stellen, wenn dieser ein Volksgesetz im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verändern will. Zu denken wäre als ultimative Mindestforderung, dass ein parlamentarischer Änderungsgesetz mindestens auch einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden muss. Auch hier muss bei der Zusendung der Abstimmungsunterlagen den ursprünglichen Initiatoren des Volksentscheids die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt werden.
Auch wäre daran zu denken, dass für die Abänderung eines Volksgesetzes mindestens im Parlament eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.

Eine entsprechende glaubwürdige und vor allem konsequente Antwort auf das Vorhaben des Senats wäre der Start eines neuen Volksgesetzes zum Schutz der direkten Demokratie, in dem – wie unter Punkt 3 dargelegt – die Hürden für Parlament und Regierung entsprechend hoch angesetzt werden, wenn diese Einrichtungen Volksentscheide durch parlamentarische Gesetze aushebeln wollen. Ein solches neues Volksgesetz wäre vom Umfang überschaubar und durchaus vergleichbar mit dem kurzen Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben.

Mit diesem Dokument stelle ich ERSTMALS folgende Vorschläge vor:

Entwurf eines neuen
Volksgesetzes zum Schutz von Volksentscheiden

  1. Änderungen an Volksgesetzen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin erfordern a) eine 2/3 Mehrheit im Abgeordnetenhaus und müssen b) einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden.
  2. Senat, Abgeordnetenhaus und landeseigene Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften müssen ihre Ausgaben und Kosten transparent und übersichtlich zeitnah veröffentlichen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben darf die Ausgaben des ursprünglichen Volksentscheids nicht überschreiten. Die Summe der veranschlagten öffentlichen Ausgaben ist den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids zur Verfügung zu stellen, damit diese die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Volksabstimmung finanzieren können.
  3. Den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids ist bei den Wahlunterlagen für den neuen Volksentscheid (Änderungsgesetz) genauso viel Raum für eine Stellungnahme einzuräumen wie dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.

Eine Begründung dieses neues Volksgesetzes kann beim Urheber des Gesetzestextes, Thomas Rudek, jederzeit angefordert werden (Kontaktdaten s.u.)

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin)

Rüchfragen bitte an Thomas Rudek unter 030 / 2613389 oder 01578 / 5926189 oder an die Juristin Sabine Finkenthei unter 030 / 6930842.

Was die Pressefreiheit heute kostet: Journalistin erhebt Klage gegen den BND auf Aktenzugang

Unabhängige Journalistin klagt erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den BND auf Aktenzugang

Mehrere Gerichtsverfahren hat die Journalistin Gaby Weber bereits ins Rollen gebracht. Zurzeit läuft ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bundesarchiv wegen Untätigkeit und ein weiteres beim Verwaltungsgericht Köln auf Akteneinsicht gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Sowohl bei diesen beiden laufenden Verfahren wie bei dem neuen Verfahren beim Verwaltungsgericht auf Aktenzugang beim BND geht es keineswegs um Anliegen, die einen Aktualitätsbezug aufweisen. Es geht um die Aufarbeitung der deutschen Geschichte – und auch hier wird von Amtswegen gemauert, und das obwohl nach dem Bundesarchivgesetz eigentlich das Aktenmaterial, das Gaby Weber einsehen möchte, offen gelegt werden müsste.

Gaby Weber pendelt zwischen Berlin und Buenos Aires. Ein Lebensschwerpunkt ihrer journalistischen Arbeit ist darauf ausgerichtet, Licht ins Dunkel der deutschen Nachkriegsgeschichte zu bringen, indem sie auch dem Werdegang deutscher Kriegsverbrecher wie Adolf Eichmann nachspürte, aber auch die Rolle und Verantwortung deutscher Unternehmen wie Mercedes in Argentinien aufdeckt. Ihren Recherchen und Dokumentationen ist es zu verdanken, dass beispielsweise durch erklagten Aktenzugang entscheidende Informationen zum Fall der „Entdeckung“ von Eichmann ans Tageslicht gekommen sind – Tatsachen, die von jüngeren Spielfilmen mit Dokumentarcharakter wie „Hannah Arendt“ oder den Film über den Staatsanwalt Fritz  Bauer „Im Labyrinth des Schweigens“ unberücksichtigt geblieben sind. Als besonders schwerwiegend muss die Falschinszenierung der Eichmann-Legende in dem Dokudrama des NDR “Eichmanns Ende – Liebe, Verrat, Tod” bezeichnet werden, was Gaby Weber in ihren jüngsten, auf Youtube eingestellten Medienanalyse DESINFORMATION – Ein Lehrstück über die erwünschte Geschichte“ herausarbeitet.

Auch wenn immer weniger Zeitzeugen zur Verfügung stehen, so beweisen die Arbeiten von Gaby Weber, dass die Aufarbeitung der deutschen Nachkriegsgeschichte in den Geheim-Archiven weitergeführt und veröffentlicht werden muss. Über diese besonderen Erschwernisse eines investigativen, unabhängigen Journalismus sprach Thomas Rudek mit Gaby Weber.

Rudek: Wie oft haben Sie bereits in Deutschland bereits den Rechtsweg beschreiten müssen, und Klage auf Akteneinsicht einreichen müssen? Und wie hoch fielen Ihre bisherigen Kosten aus, um Zugang zu historisch relevanten Informationen zu erhalten?

Weber: Die Klage, die ich 2008 gegen den BND wegen Akteneinsicht bezüglich Adolf Eichmann einreichte, war die Erste dieser Art. Die Anwälte, die mich vertreten haben, haben entweder gar kein Honorar verlangt oder ein Honorar, das mal gerade eben ihre Kopierkosten deckte. Aber das funktionierte nur, weil das ein Präzedenzfall war, der die sehr engagierten Anwälte selbst gereizt hat. Ich hatte natürlich die Gerichtskosten zu bezahlen und die Zeit, die ich selbst hineingesteckt habe. Vielleicht, über den Daumen, 10.000 Euro, aber wie gesagt, ein „normaler“ Fall einer Klage auf Akteneinsicht wäre viel teurer. Die Kosten für die BND-Eichmann-Akten habe ich selbst getragen. Das war mir nicht mehr möglich, als ich gegen das Bundesarchiv geklagt habe, da fielen an Gerichtskosten, gegnerischen Anwalt und meinen eigenen an die 8000 Euro an. Das kam sehr schnell zusammen, als Fefe in seinem Blog zu Spenden aufrief. Die Leute sind sehr solidarisch, wenn sie sehen, dass wirklich etwas passiert.

Rudek: Worum geht es bei der jetzigen Klage, die Ihr Anwalt Raphael Thomas beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingereicht hat und wie hoch schätzen Sie Ihr persönliches Kostenrisiko?

Weber: Es geht jetzt um Einsicht in die Akten der Residenz des BND während der Militärdiktatur in Argentinien, als dort tausende Menschen gefoltert und ermordet wurden, auch zahlreiche Deutsche und Deutschstämmige. Der BND bestreitet nicht die Existenz – einen winzigen Teil konnte ich bereits in Pullach einsehen – meint aber, er als Geheimdienst dürfe solche Sachen nicht herausgeben, weil er auch seine Quellen schützen müsse. aber darum geht es gar nicht: natürlich kann der BND die Namen seiner Zuträger schwärzen, das muss er sogar, aber es geht hier um einen ganzen geschichtlichen Abschnitt und um einen Völkermord. Im Raum steht auch der Verdacht, dass der BND – und auch das BfV, das ich schon letztes Jahr auf Akteneinsicht verklagt habe – sich mitschuldig an diesen Morden gemacht haben. Zu den Kosten: Wenn wir alles zusammenrechnen, also Gerichtskosten, Kopierkosten, Anwaltskosten, Reisekosten etc. – werden sicher weit über 10.000 Euro zusammenkommen.

Rudek: Nach dem Bundesarchivgesetz müsste das von Ihnen angeforderte Aktenmaterial offengelegt werden. Mit welchen Tricks entziehen sich BND und BfV der Offenlegungspflicht?

Weber: Das BfV sagt: wir finden in unserem Archiv keine Akten oder Dokumente zu Argentinien! Oder mit anderen Worten: Das BfV-Archiv muss offensichtlich ein Saustall sein. Deshalb haben wir ja in Köln eine Inaugenscheinnahme des Archivs des Verfassungsschutzes beantragt. Beim BND ist es anders: Dort liegen ja, schön geordnet, die Berichte, Vermerke und Dokumente des damaligen Residenten, der mit Diplomatenstatus in der Deutschen Botschaft von Buenos Aires saß und engste Kontakte zu den argentinischen Geheimdiensten unterhielt, also zu den Folterern und Mörder, von denen wenigstens einige derzeit im Knast sitzen.

Rudek: Für unabhängige und freie Journalisten ist der Klageweg und das damit verbundene Kostenrisiko extrem hoch. Welche Vorschläge haben Sie, das Risiko zu minimieren?

Weber: Ich denke, dass inzwischen das Bewusstsein in der digitalen Gemeinde sehr gewachsen ist. Der CCC hat mich in sein Camp eingeladen und meinen Film „Desinformation“ gezeigt. Da haben wir auch über die anhängigen Prozesse geredet. Netzpolitik.org ist verfolgt worden und wird mir sicher bei den Prozessen helfen. Amnesty International werde ich ansprechen, die finden das sicher gut! Leider sind die politischen Parteien wenig aufgeschlossen. Auch von meinen Berufsverbänden und Historikern könnte mehr Unterstützung kommen.

Rudek: Gewiss sind die zivilgesellschaftliche Organisationen und Foren gute Verbreiterungsplattformen, aber können diese Organisationen auch Mittel in der von Ihnen genannten Organisationen auch eintreiben? Oder anders gefragt: Steht ein Journalist, der nicht über ausreichende Rücklagen verfügt, um Kosten für einen zeitintensiven Rechtsweg über alle Instanzen auslegen zu können, nicht von vornherein auf verlorenem Posten?

Weber: Hier muss gewiss einiges passieren, um recherchierenden Journalisten und Historikern zu helfen, nicht nur finanziell sondern auch politisch und publizistisch. Von den großen Medienbetrieben erwarte ich gar nichts, da die sich mit Verlautbarungen zufrieden geben, meine Bemühungen hat die ARD nicht nur nicht unterstützt sondern sogar noch behindert, indem sie sogar Geheimdienstmaterial veröffentlicht haben während sie gleichzeitig wussten, dass es nicht der Wahrheit entspricht – nachzusehen im Film „Desinformation“. Ich bin mir sicher, dass bei der digitalen Gemeinde, die sich ja über Spenden nicht beklagen kann, das Bewusstsein und die Bereitschaft, zu helfen, vorhanden ist.

Rudek: In Ihrem jüngsten auf youtube eingestellten Film „Desinformation – ein Lehrstück über die gewünschte Geschichte“ geht es erneut um die Inszenierung der Enttarnung von Eichmann, die in anderen zahlreichen Spielfilmen mit dokumentarischem Anspruch, selbst in dem preisgekrönten Spielfilm über Hannah Arendt, nachweislich von einer falschen Faktenlage ausgeht. Auch in diesem Kontext haben Sie sich den Zugang zu als geheim klassifizierten Dokumenten gerichtlich erklagen müssen, und dennoch sind Sie als historische Beraterin bei den Dokumentarfilmen nicht konsultiert worden und die programmverantwortlichen Redakteure des öffentlich-rechtlichen Fernsehens weigern sich, ihre Filme auszustrahlen. Wie erklären sie sich, dass sie als eine der wenigen Journalisten, deren Recherchen auf geheim gehaltenes Aktenmaterial basiert, so ein schweres Standing haben?

Weber: Weil es leider in Deutschland keine Tradition des investigativen Journalismus gibt. Diese Recherchen sind teuer und die Sender, die vor Geld strotzen, tendieren zunehmend zur Hofberichterstattung. Viele von den wenigen Redakteuren, die sich dort noch solchen Themen angenommen hatten, gehen jetzt in den Ruhestand. Und das Aufnehmen kritischer Themen, die der herrschenden Berichterstattung widersprechen, fördert nicht die eigene Karriere. Dafür braucht man Rückgrat.

Rudek: Sollte es eine institutionalisierte „Wahrheitskommission“ geben, die Dokumentarfilme und Spielfilme mit dokumentarischem Anspruch vor ihrer Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft?

Weber: Zumindest sollte es in den Häusern ARD und ZDF einen Ansprechpartner geben, der ernste Vorwürfe prüft und diese auch öffentlich dokumentiert. Die Leute lesen immer weniger Bücher, da kommt eine ganz neue Verantwortung auf Fernsehen und Filmemacher zu.  Was im Moment passiert, ist schrecklich: Sie bringen nachweislich falsches Zeug, Geheimdienst-Enten und sitzen die Kritik einfach aus. Der NDR hat sich bis heute nicht entschuldigt und den Sachverhalt richtiggestellt. Das hat mit Journalismus, geschweige denn mit gutem Journalismus, nichts mehr zu tun.

Rudek: Vielen Dank für das Gespräch.

Berlin, d. 7.9.2015

Chefetage des Deutschlandradios soll Umfragestudie endlich offenlegen – IG für Hörerbeteiligung im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt Antrag nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz

Anträge auf Informationszugang nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Unterlagen im Zusammenhang mit der diesjährigen Programmreform von Deutschlandradio Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Steul

1. Im Zusammenhang mit der in diesem Sommer eingeleiteten Programmreform des Senders „Deutschlandradio Kultur“ beantrage ich nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz den vollständigen Zugang zu der Mapping-Studie und den Auswertungsergebnissen.

2. Sollten Sie meinem Antrag auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten abweisen, beantrage ich für diesen Fall vorsorglich die Zusammenstellung einer uns zugänglichen Liste, in der alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der aktuellen Programmreform in den letzten vier Jahren angefertigt worden sind, aufgelistet sind, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Des Weiteren beantrage ich im Fall der Ablehnung des Antrags auf Zugang zu den in Punkt 1 aufgeführten Dokumenten auch eine vollständige Auflistung aller Dokumente, die sich in den letzten vier Jahren mit dem Thema der „Hörerbeteiligung“ im allgemeinen und der Sendung „2254-Nachtgespräche“ im besonderen befasst haben, soweit diese Dokumente in den einzelnen Gremien Ihres Senders Gesprächsgegenstand eines Entscheidungsprozesses gewesen sind. Die Zusammenstellung umfasst auch eine Übersicht von Sitzungen des Programmausschusses und Hörfunkrates, soweit in den Sitzungen dieser Gremien die Programmreform, die „2254-Nachtgespräche“ oder die Hörerbeteiligung als Themen Gesprächsgegenstand gewesen sind.
Die Auflistung soll den Titel des jeweiligen Dokuments, das Datum der Dokumenterstellung, eine kurze inhaltliche Zusammenfassung wie die Benennung der beteiligten Stellen enthalten.

3. Bezugnehmend auf die Äußerungen Ihres Programmdirektors Andreas Weber  in der Sendung „Im Gespräch“ am Samstag, dem 12.7., und seinem Hinweis auf durchgeführte Analysen, nach denen sich die Zahl der Anrufer der Nachtgespräche auf durchschnittlich 54 Hörer belaufen haben soll, beantrage ich den vollständigen Zugang zu a) sämtlichen Analysen, b) weiteren abgeschlossenen Untersuchungen, c) abgeschlossenen Auswertungen und d) bereits behandelte Beschlussempfehlungen, die im Zusammenhang mit der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ durchgeführt worden sind. Um eine Bewertung der Zahlen vornehmen zu können, ist ein Vergleich von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung unerlässlich. Daher beantrage ich auch den Zugang zu statistischen Mess- bzw. Erhebungswerten von anderen Sendungen mit Hörerbeteiligung.

4. Ferner beantrage ich auch eine vollständige Vergleichsübersicht der durchschnittlich anfallenden Kosten wie Kostenarten (Personal- und Betriebskosten, Technik, Gema etc.) für die Sendung „2254-Nachtgespräche“ und für die im Anschluss folgende Sendung „Tonart“.

Sollten Sie und Ihre Kollegen bereits die Entscheidung getroffen haben, die abgesetzte Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne eine Unterschreitung der bisherigen wöchentlichen Sendezeit von sechs Stunden spätestens nach der Sommerpause wieder in das Programm aufzunehmen, und Sie mich als Unterzeichner über diese Entscheidung nachweislich in Kenntnis gesetzt haben, dann betrachten Sie in diesem Fall meine Anträge als vorerst gegenstandslos.

Soweit die Unterlagen, deren Zugang mit diesem Schreiben beantragt worden ist, in digitalisierter Form vorliegen, sind diese auch in digitalisierter Form auf einem geeigneten Medium (CD-, DVD oder USB-Stick) zu übergeben.

Ich bitten Sie, mich bis zum 10. August zu informieren, ob, in welcher Form und zu welchen Kosten Sie mir den Zugang zu den Unterlagen bzw. deren Überlassung eröffnen wollen. Im Fall einer Ablehnung bitte ich Sie um eine genaue Darlegung Ihrer Gründe, denn Ihre Darlegung ist für mich die Entscheidungsgrundlage, ob ich meinen Anspruch auf Informationszugang gegebenenfalls auf dem Gerichtsweg durchsetzen muss.

Antrags-Begründung:

Bereits die Antragsstellung lässt deutlich erkennen, dass mir als Antragsteller die herausragende Bedeutung der verfassungsrechtlich verbürgten Rundfunkfreiheit bewusst ist und entsprechend bei der Antragsstellung die Abwägung zwischen dem hohen Rechtsgut der Rundfunkfreiheit im allgemeinen, der Unabhängigkeit der journalistisch-redaktionellen Arbeit im besonderen und dem Rechtsanspruch auf Informationszugang der Hörer, Kunden, und Gebührenzahler berücksichtigt worden ist. So ziele ich als Antragsteller beispielsweise weder darauf ab, die redaktionelle Entscheidung der Themenauswahl oder die Ausgestaltung von Sendungen mit Hörerbeteiligung in irgendeiner Form zu beeinflussen, noch den Vertrauensschutz – soweit dieser im Fall der Mapping-Studie überhaupt greift – zu hinterfragen. Die Antragsstellung ist in ihrer eindeutigen Ausrichtung fokussiert auf den Zugang zu Informationen, aus denen ersichtlich wird, ob und in welcher Ausprägung das Thema der Hörerbeteiligung in den Entscheidungsprozessen zur Programmstruktur eine zeitgemäße Berücksichtigung gefunden hat, und wie in diesem übergeordneten Kontext der Entscheidungsprozeß zur Absetzung der Call-in-Sendung „2254-Nachtgespräche“ ohne die Entwicklung eines vergleichbaren Alternativformats verlaufen ist.

Hervorzuheben ist, dass die auf die Rundfunkfreiheit abzielenden Ausnahmetatbestände im IFG völlig zu recht laufende journalistische Arbeiten umfassen, um die journalistische Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Im Fall der Programmreform handelt es sich jedoch um einen Vorgang – soweit er die Mapping-Studie und deren Ergebnisauswertungen betrifft –, der als abgeschlossen zu klassifizieren ist und daher nicht unter die Ausnahmetatbestände des IFG fällt!

Besonders zu berücksichtigen ist, dass die Programmverantwortlichen mit der öffentlichen Erwähnung der Mapping-Studie und von Analysen zu der Sendung „2254-Nachtgespräche“ die Grundlage für eine Berechtigung der unter 1 und 3 gestellten Anträge eigens geschaffen und das Tor für die vorliegende Antragsstellung selbst geöffnet haben. Auch dadurch, dass die Programmverantwortlichen öffentlich den Eindruck vermittelten, die Entscheidungen der Programmreform beruhen auf einer wissenschaftlich-seriösen Grundlage in Form einer Umfrage, sollten die Verantwortlichen Transparenz und Offenlegung zum eigenen Kernanliegen erheben. Denn schließlich eröffnet die transparente Einblicknahme in wissenschaftliche Studien die Möglichkeit einer stärkeren Akzeptanzerzeugung. Belassen die Verantwortlich hingegen die von ihnen angeführten Referenzhinweise im Verborgenen, dann ist zu befürchten, dass nur die Gerüchteküche die erforderlichen Utensilien erhält, um ein wenig nahrhaftes Menü aus dem Vorwurf einer Gefälligkeitsstudie mit einseitiger interessenspolitischer Ausrichtung und einer daraus resultierenden Vertrauenskrise aufzutischen.

Auch der klassische Hinweis, die erfolgte gremieninterne Abstimmung genüge als alleinige demokratische Legitimation und eine Offenlegung von Beschlussvorlagen und Protokollverläufen seien überflüssig, erscheint weder zeitgemäß noch überzeugend. Zu negativ sind die Erfahrungen mit Projekten wie dem BER-Flughafen und anderen Beispielen, in denen Kontrollgremien wie Aufsichts- und Verwaltungsräte nur sehr bedingt ihre Funktionen adäquat zu erfüllen vermochten. Es wird möglicherweise bei einer gerichtlichen Klärung auch der Gedanke Berücksichtigung finden, ob ein positives Urteil mit einem aufmunternden Signal für Anträge auf Zugang von Entscheidungsverläufen zwischen den entscheidungsbeteiligten Gremien nach dem IFG einzelne Gremienmitglieder zukünftig veranlassen könnte, ihr Rollenverständnis gegenüber der Geschäftsführung neu zu überdenken. Entscheidend bleibt der Hinweis, dass die programmverantwortlichen Entscheidungsträger als im Kommunikationssektor des öffentlichen Rundfunks beschäftigte Führungskräfte damit rechnen mussten, mit ihren öffentlichen Äußerungen ein Interesse der Öffentlichkeit zu wecken. Dass dieses öffentliche Interesse nach Transparenz von Entscheidungsprozessen in öffentlich-rechtlichen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit auftritt, erscheint vor dem Hintergrund der publik gewordenen Negativ-Erfahrungen nicht nur als legitim, sondern als zwingend geboten!

Auch erscheint mir als Antragsteller das Interesse an einer Hörerbeteiligung über eine progressive bzw. hörer- und verbraucherfreundliche Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur durch die Neuregelung der GEZ wünschenswert. Das Anliegen ist vor allem deshalb als berechtigt, sinnvoll und zielführend anzusehen und zu unterstützen, da die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Prozess der Meinungs- und Willensbildung, wie er verfassungsrechtlich verbrieft und im Staatsvertrag definiert ist, herausragende Bedeutung erhält und erst ein diesbezüglicher Zugang zu spezifischen Informationen der Programmausrichtung eine wichtige Voraussetzung für die Demokratie einer mündigen Bürgergesellschaft garantiert.

Unterzeichner:
Thomas Rudek (Interessengemeinschaft Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

Kopie:
– Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
– Mitglieder des Hörfunkrates Ihres Hauses
– Transparency International Deutschland e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
– Gesellschaft für Informationsfreiheit (Vorstand und Geschäftsführung)

Beim Wort genommen: Andreas Weber im Gespräch zur Programmreform des Deutschlandradios – Eine nachträgliche Betrachtung der Sendung vom 12.7.2014 mit O-Tönen

Beim Wort genommen: Andreas Weber im Gespräch zur Programmreform des Deutschlandradios – Eine nachträgliche Betrachtung der Sendung vom 12.7.2014 mit O-Tönen

Am 12. Juli verteidigte Programmchef Andreas Weber die umstrittene Programmreform seines Senders und stellte sich den Fragen der Hörer. Moderiert wurde die Sendung von Gisela Steinhauer. Die Streichung der 2254-Nachtgespräche wurde von mehreren Anrufern beklagt. Siegmar Hemsing aus Stuttgart gelang es, auf die Petition rettet2254.info hinzuweisen.

Auch Herr Sierb aus Köln beklagte nicht nur die Tendenz zum „Dudelfunk“, sondern stellte auch heraus, dass Facebook und Twitter kein Ersatz für die Nachtgespräche darstellt. Für Weber ist die Diskussion um die Nachtgespräche einerseits „emotionsgeladen“, andererseits besagen (nicht veröffentlichte) ANALysen, dass im Durchschnitt nur 54 Hörer versucht haben sollen, die 2254-Nachtgespräche anzurufen. Kommunikationspsychologisch aufschlussreich war die von Weber verwendete Metaphorik: „Nach 20 Jahren muss man irgendwas auch mal renovieren… Wenn wir irgendwo 20 Jahre gewohnt haben, dann nehmen wir auch einen Pinsel in die Hand.“ Ob hier das Ergebnis der Denkpause über den Sommer bereits vorweg genommen wird? Denn schließlich umfasst der Begriff des Renovierens mehrere Optionen: Man kann etwas lieb Gewonnenes restaurieren, es sogar erweitern, vergrößern, ja es herausputzen und im neuen Glanz erscheinen lassen. Doch wer nur seinen Blick auf den „Pinsel“ richtet, der scheint sich ganz aufs „Streichen“ der Nachtgespräche zu konzentrieren.

Auch die von Gisela Steinhauer vorgetragenen Facebook-„Stimmen“ (1:43) namhafter Persönlichkeiten kritisieren den Wegfall der Nachtgespräche. Den Vorschlag, dieses Beteiligungsformat in die Wortnacht des Deutschlandfunks zu verlegen, wird von Weber nicht ernsthaft erwogen.

Auch der Verlauf, den das Gespräch mit Herrn Hemsing (5:18) vernommen hat, liefert bedauerlicherweise weder einen Anlass für Zweckoptimismus noch für einen Hoffnungsschimmer. Im Gegenteil: Wer seine Ohren spitzt und Herrn Weber ganz genau zuhört, der wird erkennen, dass in der Sommer- und Denkpause möglicherweise eine „adäquate Form“ gefunden wird. Und wenn Weber „ganz ehrlich“ „eine andere Form“ finden will, dann bedurfte es eines Nachhakens der Moderatorin, die – und es war eben nicht Andreas Weber – den Begriff „Nachtfalter“ in die Runde warf. Und erst auf diesen Einwurf gestand Weber, dass man diesen Begriff diskutiert hatte, und für Samstagnacht eine längere Strecke von drei Stunden im Blick habe… Überzeugung hört sich anders an und es ist zu befürchten, dass am Ende der sommer- und Denkpause die Freunde der Nachtgespräche mit einer bösen „Überraschung“ konfrontiert werden. So erinnern wir an jene Sendung der Nachtgespräche mit Herrn Heimendahl, in der er seine Präferenz für eine zukünftige Ausrichtung einer Hörerbeteiligung unverblümt zu erkennen gab (2:13): Treue, Ehrlichkeit und andere „persönliche Themen“ mit einer großen Initimität haben für Herrn Heimendahl offensichtlich einen höheren Stellenwert als die durchwachsene demokratische Qualität von Sendungen, die als „nicht gelungen“ empfunden worden sind. Diese Kanalisierung der Hörerbeteiligung auf rein persönliche Themen mag von der Führungsetage des Deutschlandradios möglicherweise als Königsweg auserkoren  worden sein, ein demokratischer ist dieser Irrweg freilich nicht. Wer die demokratische Qualität in der Medien- und Informationsgesellschaft verbessern will, der sollte vor allem über die Fähigkeit verfügen, auch Ansichten, Meinungen, Vorschläge tolerierend zu Wort kommen zu lassen, die nicht dem Mainstream entsprechen. Herrn Heimendahl sei das Interview mit dem Journalisten und Moderator Dieter Kassel empfohlen, in dem Dietmar Kassel ein Beispiel für eine „nicht gelungene“ Sendung anführt, das gewiss nicht dem Themenfeld der Politik zugeordnet werden kann. Es ging um das Thema „Allergien“ und eine Hörerin, die durchgestellt wurde, überraschte den Moderator und die eingeladene Ärztin mit der Ansicht, es handelt sich hier beim Heuschnupfen um „eine Strafe Gottes“.

Wie dieses amüsante Beispiel belegt, gibt es jenseits versuchter thematischer Einschränkungen stets auch bei persönlichen Themen die „Gefahr“ inhaltlicher Entgleisungen. Doch dieser Gefahr souverän und mit Humor zu begegnen, liegt im durch Bodenhaftung im jahrelangen Umgang mit Hörern entstandenen Vermögen der Moderatoren. Und hier ist den Moderatoren der Nachtgespräche allerhöchste Anerkennung vorbehaltlos auszusprechen. Jedenfalls geht es bei der Sicherung der Hörerbeteiligung – egal ob unter dem Titel der „Nachtgespräche“ oder unter dem des „Nachtfalters“ – nicht darum, ein Quassel-Format zu entwickeln, damit die Hörer „Stimmen hören in der Nacht etc.“ (so Weber O:28 in der Antwort auf Herrn Hemsing). Es geht darum, sein Gegenüber, seinen Kunden, seine Auftraggeber als Mensch und Gesprächspartner auf gleicher Augenhöhe ernst zu nehmen. Dieses „ernst nehmen“ spiegelt sich auch darin wieder, ob das Themenangebot die Vielfalt gesellschaftlicher Wirklichkeit(en) auch tatsächlich widerspiegelt. Wenn nur in der Samstagnacht für die Zuschauer von Domian eine Radio-Alternative geboten werden soll, dann ist das jedenfalls keine adäquate Alternative, sondern eine Mogelpackung, mit der die Freunde der Nachtgespräche für dumm verkauft werden sollen. Ob sich diese Einschätzung bewahrheitet? Der freudsche Versprecher von Andreas Weber am Ende der Sitzung, der (am liebsten) „reinhauen“ will, nachdem zuvor auch Frau Ellwert aus Berlin an die Nachtgespräche erinnerte, steht hoffentlich nicht symbolisch für den zukünftigen Umgang mit der Hörerbeteiligung bzw. mit uns als Hörern.

Deutschlandradio Kultur schaltet Nachtgespräche ab – Hörer machen mobil „Die Petition ist nur der Auftakt“ – Gaby Weber (Journalistin) und Werner Rügemer (Publizist) im Gespräch mit Thomas Rudek

Deutschlandradio Kultur schaltet Nachtgespräche ab – Hörer machen mobil / „Die Petition ist nur der Auftakt“ – Gaby Weber (Journalistin) und Werner Rügemer (Publizist) im Gespräch mit Thomas Rudek von der Interessengemeinschaft für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Werner Rügemer: Die neue Programmreform des Deutschlandradios läuft ab 21.6. Die Programmleitung will den Sender „fit für die Zukunft“ machen. Sie haben diese Reform zum Anlass genommen, eine „Interessengemeinschaft für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ zu gründen. Was verfolgen Sie für Ziele?

Thomas Rudek: Genau genommen war der Anlass die Abschaltung der Nachtgespräche. 22 Jahre hatten die Menschen fast jede Nacht zwischen ein und zwei Uhr die Möglichkeit zum Hörer zu greifen, die kostenfreie Telefonnumer 00800 2254 2254 zu wählen und zu einem aktuellen Thema die eigene Meinung öffentlich zur Diskussion zu stellen. Ein solches Forum der Hörerbeteiligung ist nicht nur einzigartig, sie ist auch in der Medienlandschaft ein Beispiel, wie Mediendemokratie und politische Meinungsbildung von unten gestaltet werden kann und eben nicht so, wie der Medienwissenschaftler Noam Chomsky das in seinem Film „Die Konsensfabrik“ dargestellt hat, dass nur die Eliten unser Denken indoktrinieren. Und jetzt wird diese Restgröße an mediendemokratischer Beteiligungskultur platt gemacht! Und damit das nicht weiter auffällt, wird die Abschaltung der Nachtgespräche in die Fußball-Weltmeisterschaft gelegt. Das ist in einem Zeitalter, in dem die Bürgerbeteiligung ganz oben auf der Tagesordnung stehen sollte, ein echter Skandal und ich bin sehr froh, dass Hörer die ONLINE-Petition rettet2254.info gestartet haben, auch um das Ausmaß der Empörung und Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen.

Gaby Weber: Die Programmverantwortlichen berufen sich auf eine Mapping-Studie, eine umfangreiche Untersuchung, an der angeblich 4000 Hörer teilgenommen haben. Ist das nicht eine gute Grundlage für eine Programmreform?

Thomas Rudek: Wenn diese Hörerbefragung tatsächlich eine seriöse Grundlage für die Abschaltung der Nachtgespräche gewesen wäre, warum hat die Chefetage dann diese Hörerbefragung nicht offen gelegt? Die traurige Wahrheit ist: 1. Die geheime Hörerbefragung war nur auf die Prime-Time, also auf das Tagesprogramm ausgerichtet. Und 2. war der Rücklauf so gering, dass nicht einmal 200 belastbare Aussagen – wie gesagt mit Bezug auf das Tages- und nicht auf das Nachtprogramm – der Entscheidung zugrunde gelegt werden konnten. Das ist mir von mehreren Mitarbeitern des Deutschlandradios offenbart worden. Darum ist festzuhalten: Unter dem Deckmantel einer so genannten Programmreform sollten nicht nur die Nachtgespräche abgeschaltet werden, auch die kritische Samstags-Kolumne „Mahlzeit“ des Lebensmittelchemikers Udo Pollmer wurde abgesetzt. Ob dafür in dieser geheimen Hörerbefragung tatsächlich ein überwältigendes Votum abgegeben worden ist, muss solange bezweifelt werden, solange die Umfrage und die Auswertung nicht offen gelegt wird.

Werner Rügemer: Mit geheimen Dokumenten haben Sie als Verfasser und Sprecher des ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheids zur Offenlegung von Geheimverträgen, die 1999 im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, Erfahrungen sammeln können. Benötigen wir auch hier eine neue Volksinitiative für eine umfassende Transparenz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Thomas Rudek: Zunächst ist es ein Armutszeugnis, wenn die Chefetage eines öffentlich-rechtlichen Senders glaubt, eine aus GEZ-Gebühren finanzierte Studie geheim halten zu dürfen. Führungskräfte sollten eine Vorbild-Funktion haben, vor allem die eines dienstleistenden öffentlichen Unternehmens, dass sich „Deutschlandradio Kultur“ nennt. Ich bin verwundert, dass Führungskräfte immer noch nicht demokratische Werte wie Transparenz und Beteiligung verinnerlicht haben. Stattdessen müssen wir Bürgerinnen und Bürger Selbstverständlichkeiten einfordern und dafür auf juristische Mittel zurückgreifen. Im Fall dieser Umfragestudie und der Auswertungsergebnisse kommen verschiedene Ansätze in Betracht: Neben einem eingehenden Appell an den gesunden Menschenverstand der Chefetage werden wir offensichtlich einen Antrag auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen müssen. Dann gibt es im Internet das Portal „Frag den Staat“, auf dem die geheimen Berliner S-Bahn-Verträge veröffentlicht worden sind. Und schließlich besteht die Möglichkeit, unsere Abgeordneten in die Pflicht zu nehmen, Licht ins Dunkel zu bringen. Auch hoffe ich sehr, die NGO „Transparency International“ für dieses Thema gewinnen zu können. Transparency hatte uns beim Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Berliner Wasserverträge unterstützt.

Gaby Weber: Die Programmverantwortlichen, Herr Weber und Herr Heimendahl, erklären die Abschaltung der Nachtgespräche, mit dem Hinweis, dass es sich bei der Hörerschaft der Nachtgespräche nur um eine kleine Randgruppe von Menschen handelt.

Thomas Rudek: Das ist eine unbewiesene Behauptung, die bereits durch die technischen Ausstattungsmerkmale des Studios widerlegt werden kann. Zwei Mitarbeiter nahmen die eingehenden Anrufe an. Es waren jede Nacht acht Leitungen geschaltet, trotzdem gab es oft kein Durchkommen, weil andauernd besetzt war. Auch der Vorwurf, es handele sich immer wieder um die gleichen Anrufer, ist blanker Unsinn. Wenn ich mehrmals in der Woche angerufen habe und das Glück hatte, durchzukommen, wurde ich um Verständnis gebeten, dass man mich nicht schon wieder zum Moderator durchstellen könne, weil ich in dieser Woche schon die Gelegenheit hatte, mich zu äußern. Dafür hatte ich natürlich Verständnis. Doch viel wichtiger ist die Frage, wie groß die Zahl von Stillen Hörern war, also von Menschen, die sich gar nicht persönlich zu Wort melden wollten, sondern die es bereichernd empfunden haben, den Nachtgesprächen zuzuhören und sich die Ansichten und Vorschläge anzuhören. Und da war es für mich überraschend, wie viele dieser stillen Hörer in den letzten zwei Wochen zum Telefon gegriffen und sich zu Wort gemeldet haben, um ihre tiefen Enttäuschung über das Ende der Nachtgespräche mitzuteilen. Diese Betroffenheit hat uns sehr berührt.

Gaby Weber: Wer waren denn diese Anrufer? Wutbürger, die sich ihren Ärger von der Seele reden wollten, dass sie wieder einmal ausgeschlossen werden sollen? Oder Leute, die schon lange andere Informationsquellen als die öffentlich-rechtlichen benutzen?

Thomas Rudek: Nicht Wutbürger, sondern Mutbürger. Auch wenn das Archiv der Nachtgespräche mit Audiodateien jetzt nicht mehr so leicht zu finden ist, so können sich Interessierte ein selbständiges Bild über das hohe Niveau der Wortbeiträge machen. Ich hoffe, dass das Archiv nicht gelöscht wird. Nach der Pressekonferenz des Deutschlandradios kam es noch zu bilateralen Gesprächen und Programmdirektor Weber versicherte mir persönlich, dass das Archiv der Nachtgespräche nicht gelöscht werde.

Gaby Weber: Auf dem Portal des Deutschlandradios wird man auf alternative Beteiligungsformate verwiesen, zum einen auf die sozialen Medien wie Facebook und Twitter, zum anderen auf eine Call-in-Sendung am Samstagvormittag zwischen 9 und 11 Uhr vormittags. Warum erscheinen Ihnen diese Alternativen als ungenügend?

Thomas Rudek: Die sozialen Medien sind schrift- bzw. textorientierte Medien, das Radio lebt und bezieht seine Wirkung jedoch durch das gesprochene Wort. Radiohörer legen darauf Wert, angesprochen zu werden. Die Stimme wirkt viel unmittelbarer, ist direkt an die Person gebunden. Wenn wir jetzt auf Facebook und Twitter umgeleitet werden sollen, dann ist das kein Ersatz für die stimmliche Präsenz. Und zu der Möglichkeit der Hörerbeteiligung am Samstag: Das ist ein ganz anderes Beteiligungsformat, denn dort sind in der Regel zwei Experten, die sich zu einem Thema äußern und außerdem auch noch ihre Musikwünsche vorstellen können. Zwischendurch können sich dann wenige Hörer mit einer Frage an die Experten wenden. Ein wirklicher Dialog kommt nicht zustande, zumal die Experten viel mehr Redezeit in Anspruch nehmen.

Werner Rügemer: Um noch einmal auf die Petition rettet2254.info zurück zu kommen. Welche Wirkung kann von der Petition ausgehen?

Thomas Rudek: Die Petition soll uns natürlich nicht nur zur Chefetage die Türe öffnen, sondern auch zu den Mitgliedern des Hörfunkrates wie den Abgeordneten und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Verbänden von Menschen mit Handicaps, denn gerade für seh- und gehbehinderte Menschen sind die Beteiligungsmöglichkeiten des Radios von entscheidender Bedeutung. So unterstützt uns beispielsweise die Humanistische Union, in dem sie uns ihre Berliner Geschäftsadresse zur Verfügung stellt. Menschen, die keinen Internet-Zugang haben, können die Petition handschriftlich unterzeichnen und dann zur Humanistischen Union nach Berlin schicken.

Werner Rügemer: Sie erwähnten selbst die beeindruckende Darstellung der Konsens-Fabrik von Noam Chomsky. Sind die Führungskräfte von heute nicht lernresistent gegenüber von Vorschlägen, die von der Bevölkerung an die Führungsetagen herangetragen werden?

Thomas Rudek: Natürlich läuft ohne Druck gar nichts und darum ist die Petition auch nur der Auftakt. Heutzutage tendieren Führungskräfte dazu, Proteste nicht ernst zu nehmen, und als „Shitstorm“ abzutun. Wir werden die Chefetage daran erinnern, dass sich auch das Deutschlandradio im Wettbewerb mit anderen Radiosendern behaupten muss. Gerade auf Landesebene gibt es eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Sendern. Und ich bin überzeugt, dass auch die Chefetage des Deutschlandradios kein Interesse daran hat, dass wir beim NDR, SWR2 usw. dafür werben, dass hier Beteiligungsformate mit den Qualitätsmerkmalen der 2254-Nachtgespräche nicht nur eingeführt, sondern auch im Tagesprogramm verankert werden. Wenn – und davon sind wir überzeugt – unsere Ansprechpartner auf Landesebene erkennen, dass dieses Beteiligungsformat sich zum Erfolgsmodell entwickeln kann, dann hätte das zur Folge, dass das Deutschlandradio noch mehr Hörer verliert. Denn wie gesagt: Es geht darum, die Hörer aktiv zu beteiligen. Und wenn man die Hörer mit einer guten Kampagne erreicht, und mit Slogans wie „Wir haben ein Ohr für Sie“, oder: „Uns interessiert, was Sie zu sagen haben – jeden Tag!“ eine ansprechende Kampagne durchführt, dann ist diesen Sendern auf Landesebene der Erfolg mit absoluter Sicherheit garantiert, während das Deutschlandradio Hörer verlieren wird. Darüber hinaus überprüfen wir auch einen anderen Ansatz, um unserem Einfluss mehr Geltung zu verschaffen: Schließlich sind wir auch Gebührenzahler, wir finanzieren mit der GEZ zum größten Teil unsere Medienlandschaft. Da liegt es nahe, dass wir als Gebührenzahler in einen Streik treten, indem wir einen Teil der Gebühren einbehalten. Doch wie gesagt, das wird noch geprüft, ist aber möglicherweise auch eine Option. Jedenfalls sind viele Hörer nicht nur enttäuscht, sondern auch sehr wütend.

Gaby Weber: Gerade was die Wettbewerbssituation von Sendern betrifft, wird betont, dass man sich durch die veränderte Programmstruktur vom Deutschlandfunk abgrenzen will. So steht im Nachtprogramm des Deutschlandfunks die Wortnacht im Mittelpunkt. Sehen Sie vielleicht Spielräume, dass der Deutschlandfunk die Nachtgespräche übernehmen kann?

Thomas Rudek: Ich glaube nicht, dass die Moderatoren, die über Jahrzehnte diese Tätigkeit ausgeübt haben und  – wie soll ich sagen – den richtigen Ton im Umgang mit den doch sehr unterschiedlichen Anrufern gefunden haben, begeistert sein werden, zum Deutschlandfunk nach Köln wechseln zu müssen. Außerdem handelt es sich bei dem Hinweis von Herrn Heymendahl auf die Wortnacht um ein Scheinargument, denn die Wortnacht besteht zum größten Teil aus einer Wiederholung von Sendungen aus dem Tagesprogramm des Deutschlandfunks. Auch stehen diese Beiträge zusätzlich als Audiodateien zum Nachhören zur Verfügung. Nein, eine wirkliche Alternative ist das nicht..

Werner Rügemer: Sie erwähnten zu Beginn unseres Gesprächs den amerikanischen Medienkritiker Noam Chomsky und seinen sehenswerten Film „Die Konsensfabrik“. Glauben Sie wirklich, dass sich durch die Einbindung derartige Beteiligungsformate eine Demokratisierung der Medien erreichen lässt?

Thomas Rudek: Nun lässt sich die Kommerzialisierung der amerikanischen Radioszene mit der deutschen nicht vergleichen. Und ich bin einerseits sehr froh, dass wir ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem haben. Andererseits müssen wir gewiss mehr Demokratie in der Medienlandschaft einfordern. Das hat mir auch die mangelhafte Berichterstattung über den ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gezeigt. Während wir vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen tabuisiert wurden – hier haben alte Seilschaften zwischen den Konzernen RWE, Veolia und der rbb-Abendschau im Sinne der Konsensfabrik von Chomsky bestens funktioniert – konnte ich auf sehr vielen öffentlichen wie privaten Radiosendern das Volksbegehren vorstellen und die Hörerinnen um ihre Unterstützung bitten. Auch in den Nachtgesprächen konnte ich mehrmals die Hörerinnen bitten, ihre Freunde und Bekannte in Berlin darüber zu informieren, dass wir in Berlin ein Volksbegehren gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gestartet haben.

Werner Rügemer: Sie sehen also in einer stärkeren Hörerbeteiligung eine Art „trojanisches Pferd“, um die elitäre Konsensfabrik von innen zu demokratisieren?

Thomas Rudek: (lacht) Das ist ein ausgezeichnetes Bild! Auf jeden Fall ist die Hörerbeteiligung im Radio mehr als nur ein Störfaktor in der Konsensfabrik der Medienlandschaft! Sie ist gelebte Beteiligungskultur. Und eines ist klar: Die Menschen wollen mitbestimmen, wollen mitreden, wollen gehört werden. Und wenn ich mir vergegenwärtige, dass mich auch Anrufer kontaktieren und am liebsten ein Volksbegehren starten wollen, dann ist mir dieser Ansatz so sympathisch, dass ich diese Idee gleich an unseren „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ weiter geleitet habe. Allein die Vorstellung, dass wir in mehreren Bundesländern zeitgleich ein identisches Volksbegehren für mehr Hörerbeteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk starten, eröffnet ganz neue Perspektiven! Ich finde jedenfalls, dass dieser Vorschlag ein ungeheures Potenzial aufweist!

Das Archiv der Nachtgespräche finden Interessierte hoffentlich unter diesem LINK.

Handschriftlich unterschrieben Petitionsbögen bitte an folgende Adresse schicken:

Humanistische Union
Stichwort „rettet2254“
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin