Sozialrassismus & Covid19: Mit Urlaubsfieber in den Urlaub fliegen – Über Hepa-Filter, Markus Lanz, Antikörper in Ischgl und die Kosten für Risikogruppen

Sozialrassismus & Covid19: Mit Urlaubsfieber in den Urlaub fliegen
Über Hepa-Filter, Markus Lanz, Antikörper in Ischgl und die Kosten für Risikogruppen
von Thomas Rudek (3. Update)

Zunächst das Allerwichtigste: Alles, aber wirklich alles wird gut, zwar nicht für alle, aber für die Meisten. Denn wie Birgit Spinath, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, im Deutschlandfunk erklärt, bedarf es lediglich einer zielgruppenspezifischen Kommunikation, die frei von widersprüchlichen Informationen ist. Wenn dieser Ansatz befolgt wird, dann könne auch ein Gefühl von Sicherheit vermittelt werden.

Psychologie in Corona-Zeiten „Das Wichtigste ist ein Gefühl der Kontrolle“
https://www.deutschlandfunk.de/psychologie-in-corona-zeiten-das-wichtigste-ist-ein-gefuehl.676.de.html?dram:article_id=479256

Was die zielgruppenspezifische Kommunikation und das Bedürfnis nach Sicherheit für jene Urlauber betrifft, die ihre Traumdestination nur mit dem Flieger erreichen, hatte Markus Lanz den richtigen Kommunikationspartner eingeladen: Der Virologe Prof. Jonas Schmidt-Chanasit kennt sich offensichtlich aus (oder auch nicht), denn seine Behauptung, dass die Hepa-Filter in den Flugzeugen den Corona-Viren belasteten Aerosolen den Garaus machen und ihnen jede Chance der Verbreiterung nehmen, hält dem Faktencheck nicht stand: Hepa-Filter können Partikel bis zu 0,3 Mikrometer abfangen. Der Durchmesser von Sars-CoV-2 beträgt allerdings nur rund 0,1 Mikrometer, erklärt Erin Sorrell, Mikrobiologin vom Georgetown Center for Global Health Science and Security, gegenüber „Buzzfeed„. Aber was solls: Bei Markus Lanz, dem Superspreader in der Verbreitung von Fake News, geht es definitiv nicht um Wahrheit und erst recht nicht um die Darstellung wissenschaftlicher Fakten, sondern um Einschaltquoten, besser: um Einfaltquoten. Und für eins hat Markus Lanz das Gespür eines Jagdhundes: Er weiß was das Publikum braucht, was das Publikum will: Jenes Good-Feeling, jenes Gefühl, dass alles gut wird und dass alle sicher sind, im Flieger und im Urlaubsort. Da verbietet sich freilich der Hinweis, dass die zweite Welle in Peking über einen Fluggast ausgelöst worden sein soll (Quelle: Arte Journal). Ob diese Lanz-Sendung von der Lufthansa und anderen Airlines gesponsert wurde?

UPDATE-Info: Wer immer das Fliegen in Corona-Zeiten schön bzw. der Urlaubsindustrie das Wort redet, der sollte sich die Wissenschaftssendung „nano“ (3Sat) vom 3.7.2020 genau ansehen. In diesem 7-minütigem Beitrag werden die Sicherheits-Phrasen als Lügen entlarvt: https://www.3sat.de/wissen/nano/fliegen-trotz-corona-100.html

Sicherheit & Gesundheit, das sind zwei Begriffe, die wie siamesische Zwillinge untrennbar zusammen gehören. Doch das Gefühl, gesund zu sein, kann – DAS sollte durch Corona das gesellschaftlichen Bewußtsein gelernt haben – trügerisch und vor allem gefährlich sein. In der österreichischen Ski-Destination Ischgl, jenem Knotenpunkt, von dem die Infektionsverläufe in Europa ihren Ursprung nahmen, ist jetzt ein Großteil der Bevölkerung (80%) auf Corona-Antikörper getestet worden. Wie eine Forschergruppe der Medizinischen Universität Innsbruck unter der Leitung der Virologin Dorothee von Laer nun herausgefunden hat, haben von den aufwendig und zuverlässig getesteten Bewohnern 42,4% eine Covid19-Infektion hinter sich. Die Meisten der positiv Getesteten konnten sich nicht erinnern, ob sie leichte Symptome hatten. Was eben zählt, ist das persönliche Gefühl gesund zu sein, und nicht das Wissen, selbst als unwissender Gefährder und personifizierte Virenschleuder unterwegs zu sein.

Corona-Antikörperstudie: Für den Herdenschutz reicht es auch in Ischgl nicht. https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-06/corona-antikoerperstudie-ischgl-herdenimmunitaet-dunkelziffer/komplettansicht

Es erwischt ohnehin nicht jeden, sondern ohnehin nur die Alten und unter diesen vor allem die Ärmsten, wie eine leider noch nicht veröffentlichte Studie des Institut für Medizinische Soziologie des Uniklinikums Düsseldorf herausfand. Gemeinsam mit der AOK Rheinland/Hamburg sind die Daten von knapp 1,3 Millionen Versicherten ausgewertet worden. Das Ergebnis:

„Im Vergleich zu Erwerbstätigen in regulärer Beschäftigung ist das Risiko für ALG-II-Empfänger demnach um 84,1 Prozent erhöht, dass sie wegen Covid-19 ins Krankenhaus kommen.“ Wie eine Nachfrage ergab, betrifft dieses Risiko vor allem Menschen die im Grundsicherungsbezug stehen, also von Altersarmut betroffen sind.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-risiko-fuer-arbeitslose-in-deutschland-deutlich-hoeher,S1y6e7P

Trotz dieser Faktenlage verbreitet die Stimmungskanone Markus Lanz immer noch das Lügenmärchen, dass von Covid19 alle Menschen betroffen seien, es jeden und jede gleichermaßen treffen könne, egal ob reich oder arm, egal ob erwerbslos, prekär beschäftigt oder im Arbeitsleben stehend mit einem auskömmlichen Einkommen. Die oben erwähnte Studie aus Düsseldorf wie die Bilder aus New York, Brasilien und Großbritannien vermitteln eine andere Sicht auf die Pandemie. Aber wer will das Publikum schon mit Fakten zur statistischen Signifikanz behelligen, indem die sozio-ökonomische Klassifizierung der Corona-Toten dargestellt wird? Dieser Kenntnisstand bleibt den EXIT-Befürwortern exklusiv vorbehalten. Und man mag sich die Freude, wenn nicht gar die euphorische Stimmung vorstellen, mit der Christian Lindner (FDP), Armin Laschet (CDU), der Sozialeugenitiker Boris Palmer (Grüne) und der Marktextremist Michael Hüther voller Begeisterung die Ärmel hochgekrempelt haben, und die frohe Botschaft von der Aufhebung des Lockdown und gleichzeitig den finalen Knockdown für jene Risikogruppen verkündet haben, die sich nicht jeden Tag eine neue Billig-Maske leisten können, geschweige denn Desinfektionsmittel, andere Hygieneartikel oder gesunde, immunstärkende Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Auf Nummer sicher gehend, dass der sozialrassistische Knockdown seine volle Schlagkraft erhält, konnten sich die EXIT-Befürworter auch auf die verläßliche Unterstützung des Rechtsstaates verlassen. Entsprechend wurden neue Begehrlichkeiten wie die Kostenübernahme für Schutzmasken und Hygienartikel für Hartz IV Bezieher und Grundsicherungsbetroffene gerichtlich abgeschmettert. Die Richter des Sozialgericht Konstanz haben in der Begründung erkennen lassen, dass sie sich nicht in die Niederungen der Discounter begeben, sondern offensichtlich ihren Einkauf für den täglichen Bedarf von ihren Personal Shopper oder Ehepartnern erledigen lassen. Jedenfalls vertraten sie die Meinung, dass  keine belastbaren Informationen existieren, aus denen eine Verteuerung der Lebensmittel abgeleitet werden könne. Der Preissturz der Tönnies-Fleischberge war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht absehbar. Auch dass sich die Kosten der kulturellen Teilhabe enorm verteuert haben, leugneten die Richter. Im Gegenteil: In der Rechtsprechung wurde suggeriert, dass die Corona-Krise für Hartz IV Betroffene mit Einspar-Effekten verbunden sei, denn schließlich würden keine Kosten für Konzerte, Kinoeintrittskarten oder Gaststättenbesuche anfallen. Bei dieser Sicht könnte man fast zu der Schlußfolgerung gelangen, dass sich die Erwerbslosen glücklich schätzen sollten, dass es zu keiner Absenkung des Regelsatzes gekommen ist.

Doch hält diese Begründung einem Realitätscheck statt? Mitnichten! Während in Vor-Corona-Zeiten die Bibliotheken als Orte der kulturellen Teilhabe beispielsweise zum Studium der Zeitungen und der darin enthaltenen Stellenanzeigen genutzt werden konnten, blieb und bleibt auch weiterhin der Zugang zu diesem Teil der Bibliotheken (Auslage von Zeitungen und Zeitschriften) verwehrt. Wer sich also nicht nur über den Stellenmarkt sondern auch über den Stand der Dinge weiterhin informieren wollte, der muss tief in die Tasche greifen und die Ausgaben für Tages- und Wochenzeitungen vom knapp bemessenen Regelsatz bestreiten. Auch hinsichtlich der kulturellen Teilhabe fallen viel höhere Kosten an, zumindest für jene Erwerbslosen, die über keinen eigenen fahrbaren Untersatz in Form eines PKW verfügen. Wenn dieser Personenkreis am Kulturangebot, genauer: am Revival der Auto-Kinos teilhaben wollte, dann fielen nicht nur die Kosten für die Eintrittskarten zur Kinoleinwand an, sondern auch die Mietkosten für den PKW. Bleiben wir beim Auto: Wer aus Sorge um seine Arbeitsfähigkeit sich auch zur Sicherheit seines Arbeitgebers oder Fallmanagers testen lassen wollte, der war und ist gut beraten, sich nicht in die Schlangen in den Krankenhäusern einzureihen und sich dort einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen, sondern statt dessen mit dem Auto den nächsten Corona-Drive-In anzusteuern. Im Auto sitzend unter laufender Klimaanlage kann – ohne das Auto verlassen zu müssen – der Test sicher unter Wahrung des Sicherheitsabstandes vorschriftsgemäß durchgeführt werden. Auch hier fallen Kosten an, die im Regelsatz nicht vorgesehen sind. Und da ein Test keine Garantie auf Ewigkeit verspricht, wäre es auch für die Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt wichtig, diesen Test mindestens in monatlichen Abständen zu wiederholen. In NWR sollen die Betreiber der Schlachthöfe ihre Mitarbeiter jetzt im 14-Tage-Rythmus testen!

Selbstverständlich sind diese Fakten sowohl den EXIT-Befürwortern wie den Vertretern der Rechtsprechung bekannt. Die Ausblendung dieser Kostenstellen wie die fadenscheinige Argumentation belegen, dass der Sozialrassismus als integraler Bestandteil eines elitären Pandemie-Managements verstanden werden muss, der mit Vorsatz auf die Auslöschung verarmter Bevölkerungsschichten setzt.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/sozialgericht-konstanz-kein-mehrbedarf-bei-hartz-iv-wegen-corona/details/anzeige/
https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/Arbeitslos_Vorsicht/SG_Konstanz_vom_2.4.20.pdf

Sollten Sie diese Einschätzung für maßlos übertrieben halten, dann fragen Sie Ihren Ansprechpartner in Politik & Verwaltung, wie viele der 14.480 Pflegeheime und 14.050 ambulante Pflegedienste bereits vorsorglich getestet worden sind. Natürlich muss auch hier die Spreu vom Weizen getrennt werden, denn Sie können sicher sein: In Seniorenresidenzen der gehobenen Preisklasse werden die Testungen zu keinerlei Besorgnis führen. Und was die vorsorgliche Testung betrifft: Wußten Sie, dass die Frage, wer die Kosten für diese vorsorgliche Testung übernimmt, immer noch nicht juristisch verbindlich geklärt ist? Mit einer der Gründe, warum die Testkapazitäten in Deutschland bei weitem noch nicht einmal annähernd ausgelastet sind.

„Solidarisches“ Grundeinkommen: 36 Mill. jährlich für 250 Berliner Erwerbslose? Schön wär’s

„Solidarisches“ Grundeinkommen für 250 Berliner Erwerbslose kostet jährlich 36 Millionen Euro

Der Berliner Senat lässt sich sein Projekt, das unter dem irreführenden Namen des solidarischen Grundeinkommens jetzt für 250 betroffene Erwerbslose eingeführt wird, etwas kosten: Jährlich werden 36 Mill. Euro bereitgestellt. Freilich sehen von diesem Batzen Geld die Betroffenen nur einige Krümmel. Wenn jährlich 36 Millionen Euro (O-Ton Interview Deutschlandradio Kultur 1. Juli 2019 – Link zum vollständigen Interview) für die Integration von 250 Betroffene in den Niedriglohn bereitgestellt werden, dann werden pro Person 144.000 € jährlich, gleich 12.000 Euro monatlich, veranschlagt. Bei den Beschäftigten kommt nur ein Bruchteil an. Bei einem Mindestlohn in Berlin von 10,49 Euro erhalten die „solidarisch“ Arbeitenden im Monat unter den Bedingungen einer 39-Stunden-Woche einen monatlichen Bruttolohn von 1841 Euro. Da stellt sich dann zwangsläufig die Frage, in welche Taschen die restlichen 10.159 Euro jeden Monat „solidarisch“ fließen?

Thomas Rudek

Mietenvolksbegehren und nicht gezogene Lehren aus dem Wasser-Volksentscheid

Und noch ein weiteres Indiz, das es beim Mieten-Volksbegehren nur um eines geht: Aufmerksamkeit zu erregen: In dem oben zitierten Beschluss des Volksbegehrens „wird der Senat aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes“. Nach dem Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) ist das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, zu entscheiden, ob es das Anliegen des Volksbegehrens inhaltlich im wesentlichen übernimmt. Daher stellt sich auch die verfahrenstechnisch relevante Frage, warum die Initiatoren nicht gleich das Abgeordnetenhaus – auch als den „obersten Souverän“ der repräsentativen Demokratie – aufgefordert haben, ein Gesetz zu erarbeiten? Die Antwort ist einfach: Der Senat kann seine geheime Hinterzimmerpolitik fortsetzen und dabei vor allem für eines „sorgen“: Dass die private Wohnungswirtschaft auch weiterhin ihren Schnitt macht. Denn eines haben wir aus der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe gelernt:

Auch ein rot-roter Senat hat nichts unternommen, um sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einzusetzen. Im Gegenteil: Der Forderung nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die offengelegten Teilprivatisierungsverträge dem Berliner Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, haben sich Senat und das Abgeordnetenhaus vehement widersetzt. Und so wundert es nicht, dass die Wasserbetriebe nicht kostengünstig sondern „investorenfreundlich“ rekommunalisiert worden sind. Da ist es schon ein schlechter Witz, wenn der Fraktionsvorsitzende der LINKEn auf einer Veranstaltung tönt, er mache sich um die Finanzierung keine Sorgen und in diesem Kontext auch noch auf die Wasserbetriebe verweist (O-Ton Udo Wolf 2:44 Min)!

Warum sollte der Senat nicht ähnliche Rahmenbedingungen auch beim Mietendeckel vereinbart haben? Übrigens hat der Geschäftsführer der Deutschen Wohnen auf einer Veranstaltung der Berliner Morgenpost durchblicken lassen, dass auch auf Bundesebene ähnliche Vereinbarungen geschlossen worden sind, die einen Enteignungsversuch zum Scheitern verurteilen (O-Ton Zahn 2:04 Min.).

persönliche Anmerkung: Leider sind die hörenswerten Tonmittschnitte von schlechter Tonqualität. Aber wer mit dem Winamp-Player arbeitet, kann mit dem Equilizer die hohen Frequenzen auf das Maximum einstellen und die tiefen Basssequenzen absenken. Dann sind die Ausführungen gut verständlich.

Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter

Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze
mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter
(2. Update)

Berlin 14.06.2019. Rechtzeitig zur Sommerpause haben die Unterstützer des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in wenigen Monaten 77.000 Unterschriften gesammelt – für die erste Stufe, für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens, wären lediglich 20.000 gültige Stimmen erforderlich gewesen. Die hohe Zahl beweist, dass das Thema explodierender Mieten vielen Menschen in Berlin am Herzen liegt und es nicht schwer gefallen ist, Menschen zur Unterschrift zu bewegen. Doch wofür genau wurde von den Initiatoren inhaltlich geworben? Und wie geht es nun weiter?

Der wichtigste Vorteil von einem Volksbegehren mit einem anschließendem Volksentscheid besteht darin, dass die Bevölkerung selbst über ein Volksgesetz abstimmen kann. Im Klartext bedeutet das: Die Bevölkerung übt die Definitionsmacht über gesetzliche Rechtsnormen aus, die für Alle gelten1. Der größte Vorteil bei der Volksgesetzgebung: Der Zwang zum Kompromiss in der Formulierung der Rechtsnormen steht nicht im Vordergrund! Außenstehende Interessen müssen nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass die Rechtsnormen nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte verletzen. Doch diese Frage klärt notfalls das zuständige Verfassungsgericht und weder das Abgeordnetenhaus noch die Regierung noch Gutachter und schon gar nicht die Presse!

Im Fall des Enteignungs-Volksbegehrens sollte jedoch spätestens jetzt auffallen, dass dem Volksbegehren zur Enteignung die wichtigste Grundlage fehlt: Es existiert kein Volksgesetz! Die Unterstützer des Volksbegehrens haben lediglich für einen „Beschluss“ Unterschriften gesammelt, der vorsieht:

´“Zur Sicherstellung des in Art. 28 der Verfassung des Landes Berlin garantierten Rechts auf angemessenen Wohnraum wird der Senat von Berlin daher aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz.“2

Im Klartext: Die Initiatoren haben trotz einer langen Vorbereitungszeit von mehr als 2 Jahren keine Anstrengungen unternommen, ein Volksgesetz zu formulieren!3 Statt die Definitionsmacht über gesetzlich verbindliche Rechtsnormen selbst auszuüben, wird diese an die Regierung bzw. den Senat delegiert. Hier stellt sich die Frage, ob irgendein Grund vorhanden ist, der die Annahme rechtfertigt, dass der Senat diesen Beschluss zugunsten der Mieter ausführen wird?

Die Politik hat auf Bundesebene ihr vollständiges Versagen bereits offenbart: Ob es die desaströse Mietpreisbremse ist oder die Umlagefinanzierung der energetischen Gebäudesanierung zu Lasten der Mieter. Andere Beispiele ließen sich weiter anführen. Keinen Deut besser reagiert die Berliner Regierung! Im Gegenteil: Durch die Diskussion um die Einführung eines Mietendeckels müssen die Mieter jetzt die toxischen Nebenwirkungen des Volksbegehrens befürchten, dass die Vermieter noch einmal die Kaltmiete um 15% erhöhen, bevor der Mietendeckel beschlossen ist. Dabei ist es juristisch fraglich, ob dieser Mietendeckel die zu erwartende Klagewelle der Vermieterorganisationen (Haus & Grund, BBU etc.) überstehen wird! Ein ähnliches Schicksal wird auch einem Enteignungsgesetz bevorstehen. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat seine ablehnende Haltung gegenüber der Enteignung klar zum Ausdruck gebracht. Bei Meinungsunterschieden zwischen den Regierungsfraktionen ist zu erwarten, dass die SPD die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage an ihre Hauskanzlei (Feshfields) delegieren wird. Im Rahmen der Beratungen im Abgeordnetenhauses werden dann so viele Kompromisse und Nach“besserungen“ eingearbeitet, die nach der Beschlussfassung und Verabschiedung sowohl von den Vermieterorganisationen und den Konzernen gerichtlich angefochten werden – und zwar über den gesamten Instanzenzug. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein vom Abgeordnetenhaus beschlossenes Enteignungsgesetz gerichtlich Bestand haben sollte, würde es anschließend ans Eingemachte gehen und das gerichtlich zugelassene Enteignungsgesetz müsste auch zur Anwendung gelangen. Doch wenn der Senat die Wohnungsbestände der Konzerne „vergesellschaftet“, dann würde auch die Streitfrage nach der Angemessenheit eines Kaufpreises gerichtlich ausgefochten werden. Und nur zur Erinnerung: Auch in diesem Zusammenhang wird von offizieller Seite gerne auf die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin mit einem Volksgesetz!) verwiesen. Unterschlagen wird dabei regelmäßig, dass keine Anstrengungen unternommen worden sind, die Voraussetzungen für eine kostengünstige Rekommunalisierung zu schaffen! Im Gegenteil: Es wurde investorenfreundlich und damit viel zu teuer rekommunalisiert.4

In der Zwischenzeit steigen die Mieten auch weiter, die Häuser werden weiter energetisch saniert und modernisiert, kleine Investmentgruppen vertreiben wie im Kreuzberger Waldekiez und im Prenzlauer Berg auch jene Menschen, die mit den renditegetriebenen Erwartungen der Vermieter nicht Schritt halten können.

Über wirklich substanzielle und nachhaltige, alternative juristisch gangbare Gestaltungsoptionen wird nicht berichtet werden: Beispielsweise über eine Alternative zum wichtigsten Kostentreiber bei den Mieten, der energetischen Gebäudesanierung. Bisher erfolgt diese durch eine Umlagefinanzierung. Das Wohnungsunternehmen konnte bisher 11% und zukünftig 8% seiner Kosten auf die Miete umlegen, dauerhaft! Wenn das Wohnungsunternehmen seine Kosten wieder über die Umlage „erwirtschaftet“ hat, dann bleibt die Miete auch weiterhin so hoch. Zusätzlich – und auch das wird in der Berichterstattung nicht betont – hat der Gesetzgeber dem Investor die Möglichkeit eröffnet, 50% seiner Modernisierungskosten steuerlich abzusetzen. Die Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“ fordert schon seit 2 Jahren, die Umlagefinanzierung zu Lasten der Mieter abzuschaffen und vollständig durch ein steuerliches Abschreibemodell zu ersetzen.

Gewiss betonen viele Gegner des Volksbegehrens zurecht, dass durch eine Vergesellschaftung a) dringend benötigte Geldmittel nicht für andere wichtige Aufgaben zur Verfügung stehen und b) dadurch vor allem kein neuer Wohnraum geschaffen wird. Was Gegner wie Frau Kern vom BBU beflissentlich ausblenden, sind die Kernfragen, wie a) kostengünstiger Wohnraum für Personen, die sich im Niedriglohn verdingen müssen, entstehen kann und b) wie Vorkehrungen getroffen werden können, damit auch im inneren S-Bahn-Bereich eine sozial durchmischte Stadt entwickelt und weiter ausgebaut werden kann. Auch hier fordert die Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“ die Anwendung des Art. 14. Abs. 2 unseres 70-jährigen Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. Wenn jeder Bauherr, der mehr als 90 Wohnungen baut, von Gesetzgeber verpflichtet wird, 30% der Bruttogeschossfläche an von Armut betroffene Menschen zu vermieten, und zwar zu einem Quadratmeterpreis, der den Kosten der Unterkunft für SGB II Betroffene (Hartz IV und Grundsicherung) entspricht, dann müsste der Bauherr seine Kalkulationsgrundlage differenzieren und die Kosten für die frei nutzbaren 70% seiner Bruttogeschossfläche höher ansetzen.

Eine weitere Baustelle ist das Verfahren zur Erstellung eines verbindlichen Mietspiegels. Auch hier ist es unverständlich, warum der Gesetzgeber keinen Vorstoß unternimmt, die Rahmenbedingungen gesetzlich zu bestimmen und die Berechnungsgrundlage zu verändern. Bisher werden lediglich die Miethöhen, die in den letzten 4 Jahren abgeschlossen worden sind, bei der Berechnung berücksichtigt. Wenn auch ältere Bestandsmieten beispielsweise der letzten 20 Jahre in das Berechnungsverfahren einbezogen würden, dann hätte das einen spürbaren Entlastungseffekt zur Folge, die wirklich den Namen „Mietpreisbremse“ verdient!

Und was das jetzige Verfahren zur Mietpreis“bremse“ betrifft, das die Mieter in die Rolle des Bittstellers zwingt, die bei ihren Vermietern die Mietehöhe ihrer Vormieter erfragen müssen, da stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber nicht in der Lage war, eine einfach Vorschrift zu erlassen, die im Mietvertrag ein Formularfeld vorsieht, in der jeder Vermieter die Miethöhe des Vormieters eintragen muss.

Belegen diese Beispiele weniger das Unvermögen der Politik eine mieterfreundliche Politik zu betreiben, als diese mit Vorsatz und unter Einsatz aller Mittel, auch der direktdemokratischen, zu vereiteln, zu verhindern und zu bekämpfen?

Diese Annahme ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und wer die Verbindungen zwischen Rouzbeh Taheri, dem Sprecher des Volksbegehrens, und Klaus Lederer, dem Fraktionsvorsitzemden der Berliner Partei Die LINKE, kennt, der ahnt, dass es hier nicht um nachhaltige Problemlösungen zugunsten der Mieter geht, sondern um das Gewinnen von Aufmerksamkeit und Wählerstimmen. Und da passt der Slogan der Enteignung des Feindbilds, großer privater Wohnungskonzerne, programmatisch ins Konzept. Dabei ist dem Juristen Klaus Lederer natürlich klar, dass im Fall der Mietpreisentwicklungen der Schwarze Peter weder den Konzernen noch den Vermietern anzulasten ist, sondern der Politik. Denn die Politik setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und hätte es somit in der Hand, sowohl mieterfreundliche Gesetze zu beschließen wie der Spekulation mit Bauland in Ballungsgebieten den Riegel vorzuschieben.

Abschließend ein weiteres Indiz, das die These der Aufmerksamkeitsgewinnung bekräftigt: In dem oben zitierten Beschluss des Volksbegehrens „wird der Senat aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes“. Nach dem Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) ist das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, zu entscheiden, ob es das Anliegen des Volksbegehrens inhaltlich im wesentlichen übernimmt. Daher stellt sich auch vor dem Hintergrund der in Fußnote 1 angedeuteten Problematik die Frage, warum die Initiatoren nicht gleich das Abgeordnetenhaus – auch als den „obersten Souverän“ der repräsentativen Demokratie – aufgefordert haben, ein Gesetz zu erarbeiten? Die Antwort ist einfach: Der Senat kann seine geheime Hinterzimmerpolitik fortsetzen und dabei vor allem für eines „sorgen“: Dass die private Wohnungswirtschaft auch weiterhin ihren Schnitt macht. Denn eines haben wir aus der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe gelernt:

Auch ein rot-roter Senat hat nichts unternommen, um sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einzusetzen. Im Gegenteil: Der Forderung nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die offengelegten Teilprivatisierungsverträge dem Berliner Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, haben sich Senat und das Abgeordnetenhaus vehement widersetzt. Und so wundert es nicht, dass die Wasserbetriebe nicht kostengünstig sondern „investorenfreundlich“ rekommunalisiert worden. Da ist es schon ein schlechter Witz, wenn der Fraktionsvorsitzende der LINKEn auf einer Veranstaltung tönt, er mache sich um die Finanzierung keine Sorgen und in diesem Kontext auch noch auf die Wasserbetriebe verweist (O-Ton Udo Wolf 2:44 Min)!

Warum sollte der Senat nicht ähnliche Rahmenbedingungen auch beim Mietendeckel vereinbart haben? Übrigens hat der Geschäftsführer der Deutschen Wohnen auf einer Veranstaltung der Berliner Morgenpost durchblicken lassen, dass auch auf Bundesebene ähnliche Vereinbarungen geschlossen worden sind, die einen Enteignungsversuch zum Scheitern verurteilen (O-Ton Zahn 2:04 Min.).

 

Thomas Rudek
Gründer und Sprecher der Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“

Kontaktdaten
Festnetz: 030 / 2613389
mobil: 01522 / 3627260
E-Mail: ThRudek@gmx.de

1Normalerweise werden Gesetze von den Ministerien bzw. Senatsverwaltungen erarbeitet und dann als Entwurf in das Parlament zur Beratung und Abstimmung gebracht. Bereits während der Erarbeitung der Entwürfe in den Ministerien wird in der Regel genau die Richtung des Gesetzes mit Lobbyverbänden und Beratungsagenturen abgestimmt. Wenn dann der Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt und in den Ausschüssen besprochen wird, erfolgt lediglich der Feinschliff. Die Richtung bzw. Stoßrichtung wird in der Regel nicht verändert. Wenn der Gesetzgeber Themen von hoher gesellschaftlicher Brisanz regelt, dann kommt es im Fall von Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsfraktionen vor, dass sich die Abgeordneten auf Kompromisse in Form von unbestimmten Rechtsbegriffen verständigen. Diese Strategie der Problemverlagerung beschäftigt dann die Gerichte und Juristen, die sich dann mit der Rechtsanwendung und vor allem Rechtsauslegung beschäftigen.

3Der Verfasser war bei den ersten Vernetzungstreffen anwesend und hat miterleben können, wie von Anfang an von einem Personenkreis in dominant-autoritärem Stil die Aufmerksamkeit auf ein „Beschluss-Volksbegehren“ gelenkt wurde. Andere und vor allem weitergehende Vorschläge wurden weder protokolliert noch als Tagesordnungspunkte aufgenommen.

4Diesbezügliche Vorschläge des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der geheimen Teilprivatisierungsverträge wurden von den Abgeordneten aller Fraktionen ignoriert. Wären die in den Geheimverträgen vereinbarten Gewinngarantien gerichtlich angefochten worden, dann hätten die illegalen Gewinne, die die Konzerne RWE und Veolia erhalten haben, mit der Rückkaufsumme bei der Rekommunalisierung gegengerechnet werden können und der Rückkaufbeitrag wäre günstiger ausgefallen.

BGE-Kritik & die NachDenkSeiten – Fake News und Milchmädchenrechnungen!

BGE-Kritik & die NachDenkSeiten – Fake News und Milchmädchenrechnungen!
von Thomas Rudek

Wenn auch die intellektuelle Mobilmachung gegen das BGE in ihrer inhaltlichen Substanz eher kleingeistig erscheint, so wirkt sie dennoch umso gefährlicher, wenn namhafte Vertreter und Kritiker der Agenda-Politik gegen das Bedingungslose Grundeinkommen Stimmung machen. Gemeint ist das von Albrecht Müller gegründete Portal der NachDenkSeiten, auf dem sowohl der Bestsellerautor wie ehemalige SPD-Planungschef als auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge sowie Jens Berger gegen das BGE wettern und alle Befürworter des BGE beschuldigen, sie würden einen Abbau des Sozialstaates beabsichtigen. Wem es an konstruktiv-innovativen Ideen zur Realisierung des BGE mangelt, sondern sich aufs Abwehren und Festhalten konzentriert, der schreckt auch nicht davor zurück, diffamierende und beleidigende Geschütze aufzufahren, um diejenigen rhetorisch unter Beschuss zu nehmen, die für eine neue soziale Gesellschaftsarchitektur einstehen und ein Fundament fordern, welches ein angstfreies Leben ermöglicht. Wenn beispielsweise Müller das BGE als „Schnapsidee“ bezeichnet oder Butterwege (Verlust)Ängste nach dem Motto „alles-wird-viel-schlimmer“ schürt, dann sollten bei derartigen kommunikativen Gleichschaltungsstrategien über politisches Framing (s. Elisabeth Wehling) alle Alarmglocken schrill läuten.

Dass rhetorisch auch die Unterstützer und Sympathieträger des BGE unter Beschuss genommen werden, mag zum Alltagsgeschäft der politischen Kommunikation gehören. Schwerer wiegt, wenn die inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung nicht nur zu wünschen übrig lässt, sondern mit Fake News und Milchmädchenrechnungen ganz bewusst, also vorsätzlich, in die Irrenlandschaft paralysiert wird, so kürzlich Jens Berger in seiner jüngsten BGE-Kritik „Das Grundeinkommen ist kein „No-Brainer““ (http://www.nachdenkseiten.de/?p=41787).

So stimmt beispielsweise die Behauptung über das BGE-Experiment in Finnland nicht:

„Hinzu kommt, dass sowohl Arbeitslose als auch Haushalte mit niedrigen Einkommen in den Metropolregionen, in denen jeder dritte Finne lebt, ein Anrecht auf Wohngeld haben. Da ist es durchaus verständlich, dass sehr viele Finnen sich kein BGE herbeisehnen, bei dem all diese Leistungen und Zuschüsse wegfallen würden.

Richtig ist: Wer in Finnland am Experiment teilnimmt und keinen Job ergattert, der verliert eben nicht seinen Anspruch auf Wohngeld, sondern kann Mietbeihilfe beantragen. Ansonsten werden 80% der Wohnkosten getragen, was natürlich viel zu wenig ist – wie auch das BGE in Finnland mit lächerlichen 560€ generell viel zu gering angesetzt ist.

Besonders häufig wird gegen das BGE der Einwand erhoben, die Realisierung würde die von Armut betroffenen Menschen noch schlechter stellen. Richtig ist, dass es – wen wundert es – natürlich auch aus dem neoliberalen Lager Versuche gibt, das BGE-Thema zu besetzen und als Sparmodell zur Kürzung der Sozialstaatsausgaben einzusetzen. Statt sich in diesem neoliberalen Lager einzureihen, sollte einer Verbreiterung dieser Vorstellung der Riegel vorgeschoben werden, indem konkret und politisch korrekt im öffentlichen Diskurs festgehalten und herausgestellt wird, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Die Höhe des BGE darf nicht in die Armut führen und muss sich deshalb am durchschnittlichen, monatlichen Bruttoeinkommen orientieren und darf nicht weniger als 60% des Bruttoeinkommens betragen1. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik belief sich das durchschnittliche Bruttoeinkommens im Jahr 2016 auf 3703 €. Ein BGE, das nicht unter 60% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens liegen darf, würde sich somit auf 1620 € Brutto belaufen, wobei durchaus regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind. Bedenkt man, dass diese Berechnung andere Einkommensarten wie Vermögen und auch Sonderzahlungen unberücksichtigt lässt, ist dieser Wert als konservativ zu betrachten!

Leider finden sich auf den NachDenkSeiten solche progressiven Vorschläge nicht. Neben dem Versuch, das BGE und ihre Fürsprecher in die neoliberal-marktradikale Ecke zu stellen (was für Finnland zweifelsohne zutrifft), wird häufig mit subtilen Unterstellung und Behauptungen gearbeitet, wie beispielsweise, dass dem Staat die Steuereinnahmen aus abhängiger Beschäftigung durch die BGE-Einführung wegbrechen würde. So Jens Berger:

„Will man die BGE-Leistungen komplett steuerfrei stellen, entsteht dadurch auf der Einnahmeseite eine ganz erhebliche Lücke, die durch höhere Steuern und Abgaben geschlossen werden müsste. Es ist also nicht richtig, dass eine simple Umverteilung der Zahlungsströme keine Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit hätte. Ökonomen sprechen hier gerne von „Zweitrundeneffekten“.“

Richtig wäre es, darauf hinzuweisen, dass ein Großteil auch weiterhin (fremdbestimmt) arbeiten würde, um den materialistisch-konsumistischen Lebensstil ungebremst fortzuführen. Denn wer auch weiterhin seine Kids zur Kita und in die Schule mit einem SUV „sicher“ transportieren will, der wird mit einem BGE (nicht unter der Armutsgrenze) genauso so wenig auskommen können, wie auf den Zweitwagen verzichten wollen. Und was spricht eigentlich dagegen, wenn man all diejenigen, die den Hals nicht voll genug bekommen, einer Besteuerung aussetzen würde, die den Namen „progressiv“ auch verdient? Wer beispielsweise mehr als das dreifache des BGE – also mehr als das dreifache der Bruttoarmutsgrenze – ver“dient“ (und das sind nicht wenige), der sollte mindestens so hoch besteuert werden, dass das BGE zumindest für diesen Personenkreis der „High Potenzials“ in die öffentlichen Kassen wieder zurückgespült wird. Ob Berger und Müller zu einer solchen differenzierten volkswirtschaftlichen Berechnung in der Lage sind, oder ob derartige Berechnungen eine volkswirtschaftliche Überforderungen darstellen? Und natürlich werden bei einem BGE in genannter Brutto-Höhe auch weiterhin die Sozialabgaben abgezogen. Das bedeutet: Auch ein BGE in Höhe von 1620 € BRUTTO ermöglicht kein Leben in Saus & Braus und schützt schon gar nicht vor Altersarmut. Auch hier werden die Meisten versuchen, ihr BGE aufzustocken, vermutlich viele zum Mindeststundenlohn.

Zurück zu den „Zweitrundeneffekten“ und der Finanzierbarkeit eines BGE: Auch hier ist die Fantasielosigkeit der BGE-Kritiker zu bemängeln! Gerade vor dem Hintergrund der Panama Papers und anderer Leaks, die nur die Spitze des Eisbergs in Sachen Steuerhinterziehung erahnen lassen, stellt sich die Frage, wie lange wir noch auf ein Whistleblowerschutz- und Belohnungsgesetz warten müssen, das alle Whistleblower im Finanzsektor belohnt, die Wirtschaftskriminelle Steuerhinterzieher namentlich benennen? Wenn diese Insider ihre Steuer-CDs den Finanzbehörden anbieten, dann sollte diesen Personen 10% der Einnahmen, die der Fiskus gewinnt, auch als Belohnung / Provision zugestanden werden. Die „Zweitrundeneffekte“ eines solchen Whistleblowerschutz- und Belohnungsgesetzes dürften für die Staatseinnahmen gewaltig ausfallen, denn kaum ein Steuerhinterzieher würde sich zukünftig dem hohen Risiko, erwischt zu werden und hinter schwedischen Gardinen zu landen, aussetzen wollen!

Natürlich gibt es Baustellen, die durch die Einführung eines BGE und zwar nicht unter der Armutsgrenze in Höhe von 1620€ Brutto eröffnet werden. Beispielsweise ist zu erwarten, dass sich der ohnehin knappe Markt an preiswertem Wohnraum durch das BGE verteuern könnte. Doch wie diese Baustelle behoben wird, ist an anderer Stelle bereits erwähnt worden. Die Stichworte „Einbeziehung aller Bestandsmieten in die Berechnung des Mietspiegels“ wie die „Steuerfinanzierung der energetischen Gebäudesanierung“ (statt die Mieter durch eine dauerhafte 11% Modernisierungsumlage skrupellos abzuzocken) mögen an dieser Stelle genügen.

Doch die wichtigste Hauptbaustelle befindet sich in der marktkonformen Ausrichtung unserer Bildungslandschaft, die in ihrer Zielsetzung die massenhafte Produktion von jenen systemkonformen Sozialcharakteren verfolgt, die der Sozialpsychologe und Bestsellerautor Erich Fromm als „Marketing Charakter“ treffend beschrieben hat: Jederzeit sich den Bedürfnisses des Marktes bis zur Selbstaufgabe anzupassen, um „Erfolg“ im materiell-okkupativen Sinne zu haben in Kombination mit der massenmedial geschürten Angst zu jenen zu gehören, die es nicht geschafft haben – Haste nix, biste nix. In der Bildungspolitik stehen jene Disziplinen im Mittelpunkt, deren Entwicklungsstand regelmäßig in den MINT-Studien evaluiert und kontrolliert werden: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Parallel hierzu werden in den Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften die Mittel auf Teufel komm raus gekürzt. Bei dieser Zuspitzung einer egomanen Ellbogengesellschaft ist es um die Schaffung einer sozialen Gesellschafts-Architektur als die entscheidende Voraussetzung für eine Miteinander-Gesellschaft, in der das BGE allen ein angstfreies Leben ermöglicht, sehr schlecht bestellt. Und so sind es keineswegs nur die sogenannten Bildungsverlierer und Abgehängten, sondern auch die Gewinner der Hightec-Gesellschaft, bei denen sich die Frage stellt, ob sie überhaupt die Befähigung für das Leben in einer BGE-Gesellschaft mitbringen bzw. ob ihnen diese Befähigung überhaupt jemals vermittelt wurde. Wie schrieb der verstorbene Aphoristiker Gabriel Laub so treffen: „Fantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können“. Aktualisiert man diese Sentenz unter Berücksichtigung der psychologischen Steuerung der Leitmedien, dann würde sie so ausfallen: „Fantasie ist etwas, was sich viele Menschen gar nicht vorstellen sollen“.

Ganz in diesem Sinne wäre (nicht nur) der Gründer der Nachdenk-Seiten Albrecht Müller gut beraten, weniger nach- als mehr vorauszudenken, und das auch seinen „Autoren“ zu empfehlen! Abschließend versöhnlich gegenüber Jens Berger: Ein „No-Brainer“ ist das BGE gewiss nicht. Aber an der Notwendigkeit führt auch kurzfristig kein Weg vorbei. Will man dieses wichtige Thema nicht den neoliberalen Marktradikalen überlassen, wäre es hilfreich und zielführend, an der Beseitigung der Baustellen konstruktiv mitzuarbeiten, auch wenn das – wie Butterwegge am Beispiel des emanzipatorischen Grundeinkommens der LINKE-BAG beklagt – „zur wachsenden Unübersichtlichkeit der Modellpalette“ beiträgt.

Notwendig ist keine Verweigerung, sondern die pragmatische Suche nach Übergangsmodellen. Soll die öffentliche Diskussion um ein BGE wirklich voran kommen, dann sind auch die BGE-Unterstützer gut beraten, die öffentliche Diskussion nicht länger auf die Finanzierung zu richten, sondern auf die Entwicklung von Übergangsmodellen. Hierfür sind lediglich zwei Voraussetzungen erforderlch: 1. Die Verständigung auf die Maxime, dass ein BGE nicht unter der Armutsgrenze liegen darf. Und 2.: Dass es möglicherweise eines zeitlichen Phasenmodells bedarfs, bis alle Menschen die Befähigung erlangen, um das Potenzial einer BGE-Gesellschaft auch zu erkennen und zu (er)leben. Hierzu gehört auch die offensive Thematisierung der globalen Perspektive. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Menschen in der 2/3 Welt keine staatlichen Absicherungssysteme kennen, sondern ihre Hoffnungen darauf ausgerichtet sind, dass die eigenen Kinder sich im Überlebenskampf behaupten und ihre Eltern im Alter auch als Migranten aus den westlichen Industriestaaten finanziell unterstützen2, muss überlegt werden, ob ein weltweites BGE möglicherweise auch ein geeignetes Instrument sein könnte, um die weltweite Bevölkerungsentwicklung positiv zu beeinflussen3

Das Ringen um den besten Weg setzt die Bereitschaft zum offensiven Denken voraus – ganz im Sinne des Aphoristikers Elazar Benyoetz „Offenes Denken – offensives“.

Generell zur Kritik am BGE auf den Nachdenk-Seiten, auch mit Kommentaren von Albrecht Müller: http://www.nachdenkseiten.de/?p=41849#more-41849

1Der Bezug zum monatlichen durchschnittlichen Bruttoeinkommen ist transparenter und sozial realitätsbezogener als das Verfahren zur Berechnung des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen.

2 Die Ökonomin Kirsten Schüttler von der Weltbank, wo sie in der Abteilung zu Migration und Ruecküberweisungen arbeitet, berichtet: „Wir schätzen, dass in 2015 die Remittances, also Rücküberweisungen von Flüchtlingen und Migranten in ihre Heimat ca. 602 Milliarden betragen haben, dass an Entwicklungsländer geschätzte 440 Milliarden überwiesen werden. Zudem kommen die Gelder, die über informelle Kanäle gesendet werden, da kann man schwer Schätzungen abgeben. Aber Geld wird auch Familienmitgliedern mitgegeben, Freunden, dem Busfahrer, da gibt’s viele Möglichkeiten, wie man es informell schicken kann, die tauchen in den offiziellen Zahlungsbilanzen nicht auf.“ (Quelle: DLR, 2017)

3Die Notwendigkeit, das BGE global zu denken und umzusetzen, drängt sich nahezu automatisch auf, wenn man den Dokumentarfilm „Untitled“ des leider viel zu früh verstorbenen Filmemachers Michael Glawogger ansieht.