Fischen im Trüben – Neues aus dem Haifischbecken

Der Senat, das Bundeskartellamt und warum die gegenwärtigen Scheingefechte um günstige Wasserpreise ohne juristische Vertragsanfechtung ins Leere laufen

Bereits die Berichterstattung im Vorfeld des zurückliegenden, erfolgreichen Volksentscheids spiegelte die Zurückhaltung der Redaktionen aller größeren Berliner Tageszeitungen gegenüber dem Wasser-Volksentscheid wider. Es waren die kleinen Zeitungen, die ihrer Berichtspflicht nachkamen und die Berliner Bürger informierten, angefangen beim „Berliner Mietermagazin“ des Berliner Mietervereins, über Kiezzeitungen, die Verbandszeitungen der Grundstücksnutzer, der Gartenfreunde bis hin zur Umweltzeitung der GRÜNEN LIGA Berlin, dem „Raben Ralf“ wie vielen anderen. Wenn es hingegen jetzt um das Prüfverfahren der Trinkwasserpreise durch das Bundeskartellamt geht, überschlagen sich die großen Blätter, indem sie vorgaukeln, dass es die Politik sei, die sich im Kampf um günstige Wasserpreise jemals ernsthaft ins Zeug gelegt hätte. Selbst die Morgenpost ist sich für diese Mär nicht zu schade, wie sie kürzlich mit dem Leitartikel „Schwerer Rückschlag im Kampf um niedrigere Wasserpreise in Berlin“ traurigerweise unter Beweis stellte. Es ist aufschlussreich, dass nicht nur in dieser Tageszeitung, sondern auch in anderen mit allergrößter Sorgfalt darauf geachtet wird, dass die Themen des Volksentscheids und der Vertragsanfechtung mit keinem Wort erwähnt werden. Über die Schere im Kopf scheint man sich einig.

Zur Erinnerung: Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE) hatte bezeichnenderweise nicht zu Beginn seiner Amtszeit, sondern mitten im laufenden Volksbegehren das Bundeskartellamt eingeschaltet, um dem Volksentscheid den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dass es sich bei diesem Vorgehen um ein Ablenkungsmanöver handelt, wird jedem bewusst, der sich mit den Zuständigkeiten bzw. Prüfbereichen des Kartellamts und den Wasserpreisen wie seinen Kostenstellen näher beschäftigt.

Vom Kartellamt werden lediglich die Trinkwasserpreise ins Visier genommen, nicht jedoch die Abwasserpreise, das Grundwasserentnahmeentgelt oder das Kalkulationsverfahren mit all seinen fragwürdigen Kostenstellen. Das bedeutet: Die Berliner könnten im Fall einer rechtskräftigen Preissenkungsverfügung nicht mit einer wirklichen Entlastung rechnen, sondern müssten sich mit einer symbolischen Senkung des Trinkwasserpreises begnügen. Auch hier werden die Leser mit Zahlen manipuliert, indem  Größenordnungen vorgetäuscht werden, die den zeitlichen Bezugsrahmen unter den Tisch fallen lassen. Beispielsweise suggeriert die Morgenpost in ihrem Leitartikel auf der Titelseite „Schwerer Rückschlag im Kampf um niedrigere Wasserpreise in Berlin“ vom 2.2.2012, dass es um eine Entlastung von 207 Millionen Euro geht. Die entscheidende Information, dass es sich bei dieser Summe nicht um einen Jahreswert handelt, sondern sich der Betrag nach den Berechnungen des Bundeskartellamts auf drei Jahre (!) verteilt, verschweigt die Redakteurin ihren Lesern in diesem Artikel.

Doch damit nicht genug: Im gleichen Atemzug wird in der Berichterstattung über die Personalquerelen um den von Harald Wolf eingesetzten Wirtschaftsexperten  Prof. Kerber, der im Verfahren des Bundeskartellamts eine Schlüsselfunktion einnahm, ein grenzwertiger Jargon eingesetzt, der unschwer die Parteilichkeit des Artikels erkennen lässt:

„Man kann Kerber wohl als eine schillernde Figur unter den Wirtschafts- und Finanzexperten bezeichnen“ („Berliner Wasserstreit geht in die nächste Runde – Zerrüttetes Verhältnis: Bevollmächtigter des Senats gibt Mandat auf“, S.15).

Nun mag für den Leser die Frage von untergeordnetem Interesse sein, ob Kerber sein Mandat aufgegeben oder ihm die Wirtschaftssenatorin das Mandat gekündigt hat. Fest steht, dass Wolf sich immerhin bemüht hat, nicht auf einen jener zahlreichen Gefälligkeitsgutachter zurückzugreifen, die nur darauf warten, der Privatisierung der Daseinsvorsorge das Wort zu reden. Bereits durch diesen Versuch, kritischen Sachverstand ins Boot zu holen, hebt sich Wolf positiv beispielsweise von der IHK ab, die unmittelbar nach dem Volksentscheid nichts besseres zu tun hatte, Prof. Schwalbach mit einem Kurzgutachten zu dem Thema „Bewertung der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB)“ zu beauftragen.

Schwalbach, der wenige Monate später von der taz und dem Medienmagazin „ZAPP“ als Gefälligkeitsgutachter für die Atomlobby enttarnt wurde, stellte bereits in diesem Kurzgutachten seine Kompetenz ganz in den Dienst der IHK und der Konzerne RWE und Veolia, indem er die Bedeutung des Volksentscheids für eine erfolgreiche Vertragsanfechtung genauso wenig berücksichtigte wie eine mögliche Preissenkung des Trinkwassers durch das Bundeskartellamt. Kritische Töne über diese professorale Ignoranz im IHK-Papier gegenüber dem ersten Volksentscheid suchten die Leserinnen in den größeren Berliner Tageszeitungen auch damals vergeblich, so dass der Schritt vom Gefälligkeitsgutachten zur Hofberichterstattung Hand in Hand zwischen Industrie, Wissenschaft und der „vierten“ Gewalt in allerbestem elitären Einvernehmen vollzogen wurde. Es galt offensichtlich, die durch den Volksentscheid erregte öffentliche Meinung wieder folgsam auf Linie zu bringen.

Nicht weniger einseitig sind die Bewertungen, die von der Morgenpost ohne Angaben von Quellen vorgenommen werden: Unter der Annahme einer rechtskräftigen Preissenkungsverfügung werden von der Morgenpost „weitreichende Folgen“ für die Beschäftigten behauptet:

„Zum einen müssten die Wasserbetriebe wohl rationalisieren, was auch Entlassungen bedeuten könnte. Zudem sinkt der Gewinnanteil für Berlin und die privaten Teilhaber könnten ohne Nachverhandlung der Verträge auf einen Ausgleich ihrer Verluste pochen, wofür das Land aufkommen müsste.“

Warum sollten die Beschäftigten der Wasserbetriebe Entlassungen befürchten müssen, solange die Wasserbetriebe jedes Jahr Gewinne in dreistelliger Millionenhöhe an das Land und die privaten Anteilseigner RWE und Veolia abführen? Wo steht geschrieben, dass die Gewinnmaximierung wichtiger ist als die Sicherung von Arbeitsplätzen bzw. genauer gefragt, dass die Gewinnmaximierung bei einem natürlichen, auf Kostendeckung ausgerichtetem Monopol die Voraussetzung für die Sicherung von Arbeitsplätzen darstellt?

Diese einseitige Positionierung wird noch getoppt, durch die fahrlässige, nicht unterlegte Ansicht, dass die Konzerne „auf einen Ausgleich ihrer Verluste pochen“ könnten. Wenn seriös recherchiert und auf die Erzeugung von Stimmungsmache durch Angstszenarien verzichtet worden wäre, dann hätte nicht nur die Perspektive der Leser erweitert, sondern es hätte auch der Brückenschlag zur Bedeutung des Volksentscheids vermittelt werden können:

Zum einen setzte der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf mit seinem Berater Kerber auf eine vertragliche Vereinbarung, die das Land von ihrer Ausgleichspflicht freistellt, sollten die Gründe für eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen außerhalb der Zuständigkeit des Landes liegen. Da die Preissenkungsverfügung durch eine Bundesbehörde erfolgt, so die Hoffnungen von Wolf, könnten die Konzerne eben nicht auf die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie „pochen“. Dass die privaten Anteilseigner das anders sehen und die entsprechende Vertragspassage anders interpretieren, liegt auf der Hand.

Zum anderen dürfte ganz unabhängig von der Frage, wie dieser Rechtsstreit ausgeht und welches Gericht für die Klärung zuständig ist, selbst für den Fall, dass das Land Berlin gegenüber den Privaten mögliche Verluste auszugleichen hätte, ein anderer Player seine Einwände geltend machen. Denn die Gewährung öffentlicher Mittel wäre als Subvention zu bewerten, die nach europäischem Wettbewerbsrecht verboten ist und gewiss von der Kommission kassiert werden würde. All diese Überlegungen sind bereits von einem Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zusammenge­fasst und u.a. auf dem Internetportal www.wasserbuerger.de publiziert wie auf Pressekonferenzen dargestellt worden.

Nun tummeln sich im Berliner Wasserbecken allerlei glänzende Goldfische, gefräßige Haie und unzählige Kaulquappen, die ihre Entwicklung zu quakenden Fröschen noch vor sich haben. Ab und zu soll auch ein Wal mit einigen Delphinen gesichtet worden sein, der sich mit einem Stoßseufzer an der Oberfläche zu erkennen gibt. Vielleicht sollte sich die Morgenpost bei ihren Recherchen weniger vom Glanz der Goldfische blenden lassen und sich weniger vor dem Appetit der Haie fürchten, als beherzt prüfen, welche Fischbestände eine Bestandsaufnahme lohnenswert erscheinen lassen.

Diese Empfehlung gilt freilich nicht nur für die Morgenpost, sondern auch für die Piraten – jene neue Kraft, die sich jetzt im Schwimmbecken des Abgeordnetenhauses gerade um ihren Freischwimmer bemüht. Doch ob das Schwimmen im Strom des parlamentarischen Mainstreams wirklich weiter führt? Der juristische Leitfaden zur Anfechtung der Wasserverträge wurde bereits im letzten Jahr allen Abgeordneten der Piraten mit einem Begleitschreiben zugestellt. Mehr noch: Es wurden auch Gesprächsangebote unterbreitet, um den Piraten Berliner Rechtsanwälte vorzustellen, die bereit wären – basierend auf dem Leitfaden – die Klageschrift für eine Organklage zu erarbeiten, mit dem Ziel die kritisierten Wasserverträge gerichtlich für nichtig erklären zu lassen. Denn erst dieses Ziel würde nicht nur die Diskussion um die Zukunft unserer Wasserbetriebe voran bringen, es würde auch die Piraten beflügeln.

Aber wer weiß? Vielleicht strebt diese neue politische Kraft nicht nach höherem, sondern achtet nur darauf, sich im Becken des Abgeordnetenhauses zu behaupten. Anders formuliert: Transparenz zu fordern, ist genauso einfach wie populär. Doch sich den Folgen hergestellter Transparenz zu stellen und sein Engagement in den Dienst des Gemeinwohls und der öffentlichen Daseinsvorsorge zu stellen, das dürfte nur gelingen, wenn die Angebote der Zivilgesellschaft aufgegriffen und verwirklicht werden. In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass die Angler in Berliner Gewässern auch mal wirklich ein echtes Schwergewicht am Haken haben und das auch erkennen. Petri Heil

Thomas Rudek  (Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26)
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben

Kommentar zur Gründung des Sonderausschusses im Abgeordnetenhaus Berlin: Mehr Bürgernähe zwingend erforderlich – Orientierung an „Stuttgart 21“ empfohlen

Kommentar zur Gründung des Sonderausschusses:
Mehr Bürgernähe zwingend erforderlich!
Sonderausschuss sollte sich in Fragen der Durchführung und Organisation an den Schlichtungsgesprächen zu „Stuttgart 21“ orientieren

Berlin, 9.1.2012. Zum ersten Mal in der Geschichte der repräsentativen Demokratie wurde ein Sonderausschuss infolge eines Volksgesetzes ins Leben gerufen. Während das Procedere von Untersuchungsausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente stark reguliert ist, haben Sonderausschüsse andere Handlungsspielräume, die offensiv für eine breit angelegte Partizipation der Zivilgesellschaft genutzt werden könnten. Allerdings fiel der Auftakt am 6. Januar verhalten aus. Wie die Berichterstattung über die Schlichtung des Konfliktes um „Stuttgart 21“ zeigte, ist für die Herstellung von Öffentlichkeit eine breit angelegte und inhaltliche Berichterstattung des Fernsehens unverzichtbar. Doch hier wurde gleich am Anfang festgelegt, dass die vertretenen regionalen TV-Sender des rbb und von tv-Berlin die Fernsehaufnahmen auf die Eröffnung beschränken sollten. Einzel-Interviews könnten nach Sitzungsende durchgeführt werden. Das entspräche dem „üblichen Verfahren“.

Zu beanstanden ist auch die mangelhafte informative Einbeziehung der anwesenden Besucher. Diese könnte in Zeiten der Informationsgesellschaft mit Hilfe von multimedialen Präsentationssystemen besser gestaltet werden. Anträge, Briefe und schriftliche Stellungnahmen – zitiert wurde ein Brief des Ausschussmitgliedes Dr. Klaus Lederer (Die LINKE) mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen – lagen nur den Ausschussmitgliedern vor. Durch die Herstellung von Informationsmappen für Besucher wie Pressevertreter sowie durch den Einsatz entsprechender Präsentationssysteme sollte hier zukünftig ein Rahmen geschaffen werden, der dem partizipativen Anspruch einer demokratischen, bürgernahen Informationsgesellschaft gerecht wird. Auch ist es nicht mehr zeitgemäß, dass Änderungsanträge während der Sitzungen nur dem Vorsitzenden vorgelegt werden. Diese müssen allen Ausschussmitgliedern und allen Besuchern vor Augen geführt werden.

Dass bei der informativen Einbeziehung aller Anwesenden unbedingt bessere Bedingungen zu verwirklichen sind, erklärt sich auch aus dem Umstand der Komplexität des Arbeitsauftrages: Wie sollen die Paragrafen des Wasserverträge in Verbindung mit Zitaten aus anderen Rechtsquellen (Gerichtsurteile, andere Gesetze, Rechtsver­ordnungen etc.) öffentlich und unabhängig geprüft werden, wenn die aktuellen Textquellen, über die gesprochen wird, nicht mit einem Flatscreen öffentlich präsentiert werden? Es bleibt zu hoffen, dass der Vertreter der Piraten-Fraktion Gerwald Claus-Brunner hier entsprechend „nachbessert“, so dass der Ausschuss zukünftig transparent und bürgernah arbeitet.

Unabhängig davon, wie die mediale Inszenierung der Schlichtungsgespräche zu dem Konflikt um „Stuttgart 21“ beurteilt wird, die Art der Durchführung und Organisation kann als positives Beispiel angeführt werden, an dem sich der Sonderausschuss orientieren sollte.

Inwieweit der Sonderausschuss seinem Arbeitsauftrag gerecht werden kann, hängt auch davon ab, ob dem Sonderausschuss genügend Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Beantwortung dieser strittigen Frage wurde vom Sonderausschuss an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses delegiert, der sich zu dieser Frage positionieren soll. Diese Strategie, strittige Fragen zu „externalisieren“, kann schnell als mangelndes Selbstbewusstsein des Sonderausschusses ausgelegt werden. Möglicherweise sollten sich alle Mitglieder des Sonderausschusses vergegenwärtigen, dass sie einen Volksentscheid repräsentieren, der von über 660.000 Berlinern unterstützt wurde. Auch lässt sich der Skandal der Teilprivatisierung durchaus mit dem Berliner Bankenskandal vergleichen. Bei letzterem hat es einen Untersuchungsausschuss gegeben. Wäre es da nicht nahe liegend, dass die Vertreter des Sonderausschusses eine Ausstattung einfordern, die mit der des Untersuchungsausschusses zum Bankenskandal vergleichbar ist?

Dafür, dass die Ausschussgründung fast ein Jahr auf sich hat warten lassen, hätte anlässlich der Gründungssitzung mehr überzeugendes angeboten werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass bei der Vertragsprüfung vor allem juristische Aspekte von hoher Brisanz geprüft werden müssen, ist es auffällig, dass die Fraktionen nur wenig Juristen ins Rennen geschickt haben: Mit Ausnahme der beiden Vertreter der CDU-Fraktion, Dr. Hans-Christian Hausmann wie Claudio Jupe, und Dr. Lederer von der Partei Die LINKE sind keine weiteren Juristen vertreten. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Prüfung zielgerichtet verläuft und den Berlinern ein Endlos-Palaver um den heißen Brei erspart bleibt. Dass diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, beweist der unsinnige Antrag der grünen Abgeordneten Heidi Kosche, die auch einen Vertreter des Bundeskartellamts vor den Sonderausschuss laden wollte. Da das Kartellamt keine Vertragsprüfungen vornimmt, sondern es vorgegebene Kostenstellen regionaler Wasserversorger, die privatrechtlich organisiert sind, vergleicht, wäre von Seiten des Kartellamtes kein Beitrag zur Frage der Vertragsprüfung zu erwarten gewesen. Für den Vorsitzenden des Sonderausschusses, den Rechtsanwalt und Notar Claudio Jupe (CDU) wird die Herstellung einer zielgerichteten Diskussion gewiss eine Herausforderung darstellen.

Immerhin sind die zurückliegenden 11 Monate von Seiten der Zivilgesellschaft genutzt worden, um rechtliche Schritte gegen die umstrittenen Wasserverträge in die Wege zu leiten. So hat sich bereits unmittelbar nach dem Volksentscheid ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ gebildet, der in regelmäßigen Treffen bei dem Umweltverband „GRÜNE LIGA Berlin“ die Verträge unter europarechtlichen, haushaltsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten geprüft hat. Als Ergebnis dieser Prüfung konnte in enger Zusammenarbeit mit Transparency International Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Berlin und den Berliner Wasserbürgern durch die Kommission der EU eine noch laufende Vorprüfung eingeleitet werden. Auch wird in einem juristischen Leitfaden ein Weg aufgezeigt, wie Abgeordnete mittels eines Organstreitverfahrens verfassungsrechtlich gegen die Wasserverträge vorgehen können. Dieser Leitfaden wurde bereits mehreren Abgeordneten zugestellt und es wird sich zeigen, ob – unabhängig vom Sonderausschuss ––eine Fraktion bereit ist, den Weg der Organklage zu gehen. Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises unabhängiger Juristen können auf dem Internetportal der Wasserbürger unter www.wasserbuerger.de eingesehen und anderen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

Die nächste Sitzung des Sonderausschusses findet nicht wie ursprünglich angekündigt am Freitag, d. 20. Januar um 12:00 Uhr, statt. Der Termin wurde verlegt auf den 17. Februar.
Sie wollen wissen, welche Kollegen die Fraktionen ins Rennen geschickt haben? Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht mit den Berufsangaben.

Thomas Rudek*

* Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben

Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

 

 

Brief an Maybrit Illner: „Die oder wir? Der brutale Kampf um Rohstoffe“

Sehr geehrte Frau Illner,

zunächst möchte ich Ihnen herzlich zur 500. Sendung gratulieren und Ihnen wie der Programmredaktion des ZDF danken, dass die Privatisierung des Wassers in den Mittelpunkt Ihrer Sendung bzw. der 46. Kalenderwoche gestellt worden ist. Auch der ökologische 2-Teiler „Verschollen am Kap“ hebt sich wohltuend von vielen anderen Unterhaltungssendungen ab. Hoffentlich ermuntern die Einschaltquoten Ihre Kollegen in der Programmredaktion diesen hohen Anspruch von Unterhaltung und informativer Aufklärung fortzusetzen.

Freilich ist es sehr schwierig, innerhalb einer Stunde alle Aspekte der Wasserprivatisierung anschaulich zu vermitteln. Umso überraschter war ich, dass Sie sogar die Bedeutung von Positionslimits und deren „Reaktivierung“ im Zusammenhang mit dem Spekulationsgut Nahrungsmitteln zur Sprache bringen konnten.

Etwas mehr „Contra“ hätte ich mir auf die Ausführungen von  Entwicklungsminister Dirk Niebel gewünscht: Wenn sich Minister Niebel als Verfechter für Transparenz im globalen Wassergeschäft in Szene setzt und in gleichem Atemzug die Bedeutung der Privatwirtschaft bei der Lösung der globalen Wasserkrise herausstellt, dann lässt Herr Niebel leider unter den Tisch fallen, unter welchen intransparenten Rahmenbedingungen diese Investments abgeschlossen werden. Damit die privaten Investoren ihren lukrativen Schnitt machen, wird in der Regel das Investment durch PPP-Verträge (Public-Private-Partnership) abgesichert. Kernbestandteil solcher Verträge sind Gewinnausfallgarantien, die – wie sollte es anders sein – von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Im Klartext: Ein Großteil der Entwicklungshilfe kommt nicht den Menschen in der 2/3 Welt zu gute, sondern landet in den Taschen der privaten Investoren.

In Berlin ist 1999 die größte Teilprivatisierung abgeschlossen und mit einem geheimen PPP-Vertrag unter Dach und Fach gebracht worden. Die Berliner Wasserbetriebe sind zu 49,9 Prozent an die Konzerne RWE und Veolia verhökert worden. Seit dem sind die Wasserpreise um 35 % gestiegen und weit über einer Milliarde Euro sind aus den Taschen der Berliner herausgepumpt worden. Während in Bolivien mit Waffengewalt um das wichtigste Nahrungsmittel gekämpft werden muss, haben wir in Berlin mit einem von über 660.000 Berlinern unterstützten Volksentscheid dafür sorgen müssen, dass diese Verträge gesetzlich offen gelegt worden sind. Auch ist es unterdessen gelungen, dass eine Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen (aus verschiedenen Rechtsgebieten intradisziplinär zusammengesetzt, die meisten promoviert) diese Verträge nicht nur analysiert hat, sondern auch Wege aufgezeigt hat, wie diese Verträge durch unsere Feierabendparlamentarier angefochten werden könnten (den Leitfaden finden Sie und andere Interessierte auf der Homepage www.wasserbuerger.de).  Es wäre wirklich wünschenswert, wenn es uns gelänge, solche vertraglichen Vereinbarung im Rahmen Öffentlich-Privater-„Partnerschaften“ (der Begriff mafiöser „Patenschaften“ erscheint mir angemessener) zu Fall zu bringen, denn schließlich dienen solche Vereinbarungen als juristische Blaupause, die auch für das internationale Wassergeschäft „exportiert“ werden.

Für die internationale Versorgungskrise wäre es gewiss wünschenswert, dass photothermisch betriebene Meerwasserentsalzungsanlagen stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gelangen. Ich bin überzeugt, wenn mehr öffentliche Forschungsmittel für diese Form der Trinkwassergewinnung bereit gestellt worden wären und die Erkenntnisse nicht der privatrechtlich-kommerziellen Patentverwertung überlassen bleiben, dass wir dann schon wesentlich weiter sein könnten (s. hierzu das Zukunftsszenario in „Wem gehört das Wasser?“ auf dem oben genannten Internet-Portal). Vieles ließe sich noch ergänzend anmerken, angefangen vom angeblichen Know-How privater Konzerne und deren Kalkulationsgrundlagen wie deren Exporte alt ausgedienter Aufbereitungstechnologien bis hin zu deren Versagen bei der Wasserversorgung in Deutschland (die Schlagzeilen und die Wasserversorgungsprobleme in Spandau über mehrere Tage werden Sie gewiss auch verfolgt haben). Doch ich belasse es vorerst bei diesem Kurzkommentar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Thomas Rudek
Verfasser des Berliner Volksgesetzes zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB)
www.wasserbuerger.de

Nachgereicht: Sommerfest der BWB am 13. August

Am 13. August fand wie in jedem Jahr das gut besuchte Sommerfest der Berliner Wasserbetriebe statt. Bereits im letzten Jahr haben wir das Sommerfest zum Anlaß genommen, um die Berliner und Mitarbeiter mit einem Infoblatt für das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge zu gewinnen. Mit Erfolg, denn wie wir von zahlreichen Mitarbeitern und ihren Familienangehörigen erfahren haben, sind viele am 13. Februar ins Abstimmungslokal gegangen und haben den Volksentscheid mit ihren Stimmen unterstützt!

Auch in diesem Jahr nutzten wir das diesjährige Sommerfest, um mit einem Infoblatt zum einen über das von der IHK in Auftrag gegebene Gefälligkeitsgutachten zu informieren. Zum anderen haben wir für das geplante Volksbegehren für eine kostengünstige Rekommunalisierung geworben, weil wir davon überzeugt sind, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Wasserbetriebe nicht nur gute Arbeit machen, sondern auch in Zukunft faire Löhne verdienen. Dass lässt sich aber nur gewährleisten, wenn die kostengünstige Rekommunalisierung mit einem neuen Volksbegehren gelingt. Auch haben wir in diesem Jahr unser Info-Blatt mit einem FAKTENCHECK angereichert! Zum Info-Flyer geht es hier!

Wer „bremst“ die Prüfung der Wasserverträge?

Wer „bremst“ die Prüfung der Wasserverträge?

Berlin, 22.07.2011. Nach einem überwältigenden Medienecho auf die Pressekonferenz von Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin meldete gestern die „Berliner Zeitung“ unter dem Titel „Brüssel bremst“, dass sich kein „ausreichend konkreter Tatbestand erkennen“ lasse und das „so genannte Beihilfeprüfverfahren… derzeit nicht eingeleitet werde“. Es geht um die Berliner Wasserverträge, genauer jene Rechtsdokumente, mit denen die Teilprivatisierung 1999 unter Dach und Fach gebracht wurde. Ob der Kursverlauf der Aktie von Veolia die Berliner Zeitung zu der einseitigen Berichterstattung veranlaßte, oder ob es lediglich das Berliner Beziehungsgeflecht ist, scheint von untergeordneter Bedeutung. Bedauerlich ist es, wenn ohne eine substanzielle Begründung Schnellschüsse abgefeuert werden, die auch auf die Qualität journalistischer Berichterstattung negativ ausstrahlen und der Seriösität der Berliner Zeitung nicht zuträglich sind.

Nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung der damals geschlossenen Geheimverträge zwischen dem Senat und den Anteilseignern RWE und VEOLIA hat sich eine Arbeitsgruppe von 10 ehrenamtlichen Juristen an die Arbeit gemacht und die Verträge einer kritischen Prüfung unterzogen. Dieser Prozess, der in enger Abstimmung mit der Antikorruptionsorganisation „Transparency International Deutschland“ und der „Verbraucherzentrale Berlin“ erfolgt ist, hatte erste Arbeitsergebnisse zur Folge, die am Dienstag der Presse vorgestellt wurden. In einem an die EU-Kommission gerichteten Schreiben wurde substanziell dargelegt, dass die Verträge gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Zum anderen wurde von der Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen angekündigt, dass weitere Schritte folgen werden. Auch verfassungs-, haushalts- wie zivilrechtliche Rechtsverstöße wie die sich daraus ergebenden verfahrensrechtlichen Konsequenzen zur Vertragsanfechtung sollen noch vor der Wahl der Berliner Öffentlichkeit vorgestellt und durch einen Verlag publiziert werden.

Der Artikel von Sebastian Höhn in der Berliner Zeitung überrascht insofern, da die Aufmachung durch den Titel wie den Untertitel („Wasserverträge: Keine Prüfung wegen illegaler Subventionen“) dem Artikel-Inhalt widerspricht und  die Leserschaft in die Irre führt. Den Sprecher der deutschen Vertretung der EU-Kommission, Carsten Lietz, zitierend, ist der Fall „noch nicht zu den Akten gelegt“. Auch werden mögliche Verstöße gegen das europäische Vergaberecht weiterhin geprüft. Nicht nachzuvollziehen in dem Artikel ist die unterschiedliche Bewertung, die Höhn den Indizien für einen Verstoß gegen das Beihilferecht und gegen das Vergaberecht beimisst: Höhn stellt die im Kommissionsschreiben dargelegten Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht als „Hauptvorwurf“ dar, obwohl der EU- und Kartellrechtler Prof. Jürger Keßler von der Verbraucherzentrale auf der PK eindeutig herausgestellt hat, dass ein Verstoß gegen das Vergaberecht die Nichtigkeit der Verträge zur Folge haben könnte, während ein Verstoß gegen das Beihilferecht lediglich zur Rückführung der illegalen Subventionen führen würde. Auch – auf eine Nachfrage der Morgenpost antwortend – präzisierte Prof. Keßler auf der Pressekonferenz, dass es völlig unerheblich sei, ob die Beihilfe bereits in der Realität zur Anwendung gekommen sei: „In der Tat ist auf diese … Ausfallgarantie des Landes Berlin nicht zurückgegriffen worden. Doch das spielt auch keine Rolle. Maßgeblich ist die tatsächliche Vertragsgestaltung“ (Ausschnitt Keßler: 2 gute Gründe).
Stellt man in Rechnung, dass den zitierten Verlautbarungen des Kommissions-Sprechers Carsten Lietz keine offizielle Stellungnahme zugrunde liegt, die den Eindruck einer nachvollziehbaren „Entscheidung“ vermitteln, dann scheinen hier Schnellschüsse abgefeuert worden zu sein, welche die vorgestellten Arbeitsergebnisse torpedieren sollen. Festzuhalten ist, dass nicht ein einziges Gegenargument angeführt worden ist, das die Argumentation des Schreibens entkräftet. Wer sich mit Argumenten inhaltlich auseinandersetzen oder vertraut machen und nicht Meinungsbekundungen blindlings folgen möchte, dem sei empfohlen, sich mit dem Schreiben von Transparency International und der Verbraucherzentrale zu befassen und sich die Tonmitschnitte der Pressekonferenz anzuhören.

s. „Brüssel bremst – Wasserverträge: Keine Prüfung wegen illegaler Subventionen.“ Von Sebastian Höhn – Berliner Zeitung v. 21.07.2011
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0721/berlin/0086/index.html